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	<title>FernFH MediaWiki - Benutzerbeiträge [de-at]</title>
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	<updated>2026-05-20T12:43:24Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Vorratsdatenspeicherung&amp;diff=5578</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<updated>2023-07-27T14:10:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 9 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;vorratsdatenspeicherung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Vorratsdatenspeicherung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge der Bekämpfung krimineller Organisationen und terroristischer Aktivitäten wurde 2006 eine EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung erlassen (DIRECTIVE 2006/24/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 15 Mark 2006 on the retention of data generated or processed in connection with the provision of publicly available electronic communications services or of public communications networks and amending Directive 2002/58/EC). Diese Richtlinie ist teilweise bereits im nationalen österreichischen Recht umgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-wesentlichen-inhaltlichen-bestimmungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Die wesentlichen inhaltlichen Bestimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie sind alle Verkehrs- und Standortdaten von dieser erfasst, die in öffentlich zugänglichen Kommunikationsnetzwerken anfallen. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ist in Artikel 3 festgehalten, die Zugangsberechtigungen zu den Daten in Artikel 4. Artikel 5 legt fest, welche Daten zu speichern sind. Die Dauer der Speicherung wird in Artikel 6 mit mindestens 6 Monaten bis maximal 2 Jahren begrenzt. Die Umsetzung erfolgte in Österreich durch das Telekommunikationsänderungsgesetz 2009. Artikel 7 verweist auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß der entsprechenden EU-Richtlinien (Directive 95/46/EC and Directive 2002/58/EC).[[Datei:Re411 2.png|300px|none|thumb]][[Datei:Re411 3.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;diskussion-und-kritikpunkte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Diskussion und Kritikpunkte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem unter Informatiker*innen und Datenschützer*innen sind Teile der Richtlinie und deren Umsetzung umstritten. Einerseits wird durch diese die Richtlinie der Zwang zum Sammeln personenbezogener Daten in der Telekommunikationsindustrie erhöht, zum anderen gelten wichtige Fragen der technischen Umsetzbarkeit der Protokollierung von Kommunikationsaktivitäten als unbeantwortet, so etwa im Kontext von VoIP.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-9&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 9.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Speicherungsvorschriften&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie werden von einem Telekommunikationsunternehmen beauftragt, ein Konzept für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu erstellen. Welche Daten sind zu speichern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 9.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für welche personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung protokolliert werden müssen, gilt das Datenschutzgesetz, und was ist deshalb zu beachten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-9&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Lektion wird eine Überblick über die wesentlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gegeben, sowie auf einige Kritikpunkte hingewiesen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Vorratsdatenspeicherung&amp;diff=5577</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<updated>2023-07-27T14:10:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 9 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;vorratsdatenspeicherung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Vorratsdatenspeicherung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge der Bekämpfung krimineller Organisationen und terroristischer Aktivitäten wurde 2006 eine EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung erlassen (DIRECTIVE 2006/24/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 15 Mark 2006 on the retention of data generated or processed in connection with the provision of publicly available electronic communications services or of public communications networks and amending Directive 2002/58/EC). Diese Richtlinie ist teilweise bereits im nationalen österreichischen Recht umgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-wesentlichen-inhaltlichen-bestimmungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Die wesentlichen inhaltlichen Bestimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie sind alle Verkehrs- und Standortdaten von dieser erfasst, die in öffentlich zugänglichen Kommunikationsnetzwerken anfallen. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ist in Artikel 3 festgehalten, die Zugangsberechtigungen zu den Daten in Artikel 4. Artikel 5 legt fest, welche Daten zu speichern sind. Die Dauer der Speicherung wird in Artikel 6 mit mindestens 6 Monaten bis maximal 2 Jahren begrenzt. Die Umsetzung erfolgte in Österreich durch das Telekommunikationsänderungsgesetz 2009. Artikel 7 verweist auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß der entsprechenden EU-Richtlinien (Directive 95/46/EC and Directive 2002/58/EC).[[Datei:Re411 2.png|300px|none|thumb]][[Datei:Re411 3.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;diskussion-und-kritikpunkte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Diskussion und Kritikpunkte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem unter Informatiker*innen und Datenschützer*innen sind Teile der Richtlinie und deren Umsetzung umstritten. Einerseits wird durch diese die Richtlinie der Zwang zum Sammeln personenbezogener Daten in der Telekommunikationsindustrie erhöht, zum anderen gelten wichtige Fragen der technischen Umsetzbarkeit der Protokollierung von Kommunikationsaktivitäten als unbeantwortet, so etwa im Kontext von VoIP.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-9&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 9.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Speicherungsvorschriften&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie werden von einem Telekommunikationsunternehmen beauftragt, ein Konzept für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu erstellen. Welche Daten sind zu speichern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 9.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für welche personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung protokolliert werden müssen, gilt das Datenschutzgesetz, und was ist deshalb zu beachten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-9&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 9 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Lektion wird eine Überblick über die wesentlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gegeben, sowie auf einige Kritikpunkte hingewiesen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
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		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Strafrechtliche_Regelungen&amp;diff=5575</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Strafrechtliche Regelungen</title>
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		<updated>2023-07-27T14:09:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 8 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtliche-regelungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Strafrechtliche Regelungen =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;angriffe-auf-und-missbrauch-von-hardware-und-software&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Angriffe auf und Missbrauch von Hardware und Software ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ursprünglich wurde versucht, die absichtliche Beschädigung und Zerstörung von Hard- und Software durch Anwendung der bestehenden §§ 125 und 126 StGB 1975 (Strafgesetzbuch von 1975) abzudecken, was sich allerdings auf Grund der im Jahr 1975 noch nicht abzusehenden rasanten technischen Entwicklung bald als völlig unzulänglich herausstellte. Novellen des Strafrechts in den Jahren 1984 und 2002 führten dann zu eigenen Strafbestimmungen, deren wichtigste eine Ergänzung der Sachbeschädigung (§§ 125 f StGB) und ein eigener Paragraph zur Abdeckung der Datenbeschädigung (§ 126a StGB) sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Da dennoch einige Lücken weiter bestanden hätten, wurde auch für die Problematik der Störung der Funktionalität eines Computersystems (§ 126b StGB) und des Missbrauch von Computersystemen (§ 126c StGB) geschaffen. wurde Datendiebstahl in den Diebstahlsregelungen der §§ 127 ff StGB enthalten, die sog. Dauernde Sachentziehung in § 135 StGB ist auch auf IT-Systeme anzuwenden.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neue Regelungen wurden in Erweiterung der Betrugsdelikte für Betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) und der Urkundenfälschung für Datenfälschung (§ 225a StGB) eingeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;anti-hacker-gesetzgebung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== „Anti-Hacker-Gesetzgebung“ ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erweiterungen des bestehenden Strafrechts decken nur jene Bereiche ab, in denen im klassischen Sinn des Strafrechts Rechtsverletzungen (z.B. Diebstahl, Beschädigung, Fälschung) vorliegen. Die Informationstechnologie hat jedoch auch einige völlig neue Delikte (Straftatbestände) geschaffen, die entsprechend neu zu regeln sind. Die bekanntesten Gruppen darunter werden meist als sog. „Anti-Hacker- Gesetzgebung“ zusammengefasst. So wird in § 118a StGB der Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem unter Strafe gestellt, in § 119a StGB das Missbräuchliches Abfragen von Daten. Der Geheimnismissbrauch ist in § 102 TKG (Telekommunikationsgesetz) und § 120 Abs. 2a StGB als Straftatbestand festgehalten. Die Verletzung von Rechten der Benutzer*innen wird in § 103 TKG unter Strafe gestellt, die Missbräuchliche Verwendung von Endgeräten in § 104 TKG. Dieser Paragraph des Telekommunikationsgesetzes führt auch zur Strafbarkeit von Spam nach österreichischem Recht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafbestimmungen-zum-schutz-geistigen-eigentums&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Strafbestimmungen zum Schutz Geistigen Eigentums ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 18 Abs. 1 ECG hält fest, dass keine Überwachungs- und Nachforschungspflicht für Provider zum Schutz des geistigen Eigentums existiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachahmung von Hardware kann nach § 159 PatG (Patentrechtsgesetz) bestraft werden, die Verletzung von Gebrauchsmustern nach dem in § 35 MuSchG (Musterschutzgesetz) geregelten Musterschutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine eigene Regelung gibt es auch zum Rechtsschutz für Mikrochips, den&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 22 HlSchG (Bundesgesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen BGBl 1988/372 idgF)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafbestimmungen-zur-absicherung-des-datenschutzes&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Strafbestimmungen zur Absicherung des Datenschutzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im DSG 2000 und DSG 2010 (Datenschutzgesetz 2000 bzw. 2010) existierten eigene Strafbestimmungen für den Fall der Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 51. (1) Wer in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, personenbezogene Daten, die ihm*ihr ausschließlich auf Grund seiner*ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich geworden sind oder die er*sie sich widerrechtlich verschafft hat, selbst benützt, einem*einer anderen zugänglich macht oder veröffentlicht, obwohl der*die Betroffene an diesen Daten ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der*die Täter*in ist nur mit Ermächtigung des*der Verletzten zu verfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verwaltungsstrafbestimmung im DSG 2000 ist wie folgt festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 52. (1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 260 000 &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;S&amp;lt;/span&amp;gt; zu ahnden ist, wer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# sich vorsätzlich widerrechtlichen Zugang zu einer Datenanwendung verschafft oder einen erkennbar widerrechtlichen Zugang vorsätzlich aufrechterhält oder&lt;br /&gt;
# Daten vorsätzlich in Verletzung des Datengeheimnisses (§ 15) übermittelt, insbesondere Daten, die ihm*ihr gemäß §§ 46 oder 47 anvertraut wurden, vorsätzlich für andere Zwecke verwendet oder&lt;br /&gt;
# Daten entgegen einem rechtskräftigen Urteil oder Bescheid verwendet, nicht beauskunftet, nicht richtig stellt oder nicht löscht oder&lt;br /&gt;
# Daten vorsätzlich entgegen § 26 Abs. 7 löscht.&lt;br /&gt;
§ 51 Abs. 2 DSG 2000&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 130000 &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;S&amp;lt;/span&amp;gt; zu ahnden ist, wer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;1. Daten ermittelt, verarbeitet oder übermittelt, ohne seine*ihre Meldepflicht gemäß § 17 erfüllt zu haben oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;2. Daten ins Ausland übermittelt oder überlässt, ohne die erforderliche Genehmigung der Datenschutzkommission&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;gemäß § 13 eingeholt zu haben oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;3. seine*ihre Offenlegungs- oder Informationspflichten gemäß den §§ 23, 24 oder 25 verletzt oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;4. die gemäß § 14 erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gröblich außer Acht lässt.&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (3) Der Versuch ist strafbar.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (4) Die Strafe des Verfalls von Datenträgern und Programmen kann ausgesprochen werden (§§ 10, 17 und 18 VStG),&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;wenn diese Gegenstände mit einer Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 oder 2 in Zusammenhang stehen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (5) Zuständig für Entscheidungen nach Abs. 1 bis 4 ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel der*die&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;Auftraggeber*in (Dienstleister*in) seinen*ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat. Falls ein solcher im Inland nicht&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;gegeben ist, ist die am Sitz der Datenschutzkommission eingerichtete Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Art. 83 und 84 DSGVO – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen und Sanktionen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in der DSGVO im Vergleich zu bisherigen Regelungen vorgesehenen sehr hohen Geldbußen werden noch immer intensiv diskutiert. In den Hinderungsgründen zur DSGVO wird unter anderem die Notwendigkeit von Strafen begründet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(148) Im Interesse einer konsequenteren Durchsetzung der Vorschriften dieser Verordnung sollten bei Verstößen gegen diese Verordnung zusätzlich zu den geeigneten Maßnahmen, die die Aufsichtsbehörde gemäß dieser Verordnung verhängt, oder an Stelle solcher Maßnahmen Sanktionen einschließlich Geldbußen verhängt werden ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(149) Die Mitgliedstaaten sollten die strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung, auch für Verstöße gegen auf der Grundlage und in den Grenzen dieser Verordnung erlassene nationale Vorschriften, festlegen können. Diese strafrechtlichen Sanktionen können auch die Einziehung der durch die Verstöße gegen diese Verordnung erzielten Gewinne ermöglichen. Die Verhängung von strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen solche nationalen Vorschriften und von verwaltungsrechtlichen Sanktionen sollte jedoch nicht zu einer Verletzung des Grundsatzes „ne bis in idem“, wie er vom Gerichtshof ausgelegt worden ist, führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(150) Um die verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung zu vereinheitlichen und ihnen mehr Wirkung zu verleihen, sollte jede Aufsichtsbehörde befugt sein, Geldbußen zu verhängen. In dieser Verordnung sollten die Verstöße sowie die Obergrenze der entsprechenden Geldbußen und die Kriterien für ihre Festsetzung genannt werden, wobei diese Geldbußen von der zuständigen Aufsichtsbehörde in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände und insbesondere der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes und seiner Folgen sowie der Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um die Einhaltung der aus dieser Verordnung erwachsenden Verpflichtungen zu gewährleisten und die Folgen des Verstoßes abzuwenden oder abzumildern, festzusetzen sind. Werden Geldbußen Unternehmen auferlegt, sollte zu diesem Zweck der Begriff „Unternehmen“ im Sinne der Artikel 101 und 102 AEUV verstanden werden. Werden Geldbußen Personen auferlegt, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt, so sollte die Aufsichtsbehörde bei der Erwägung des angemessenen Betrags für die Geldbuße dem allgemeinen Einkommensniveau in dem betreffenden Mitgliedstaat und der wirtschaftlichen Lage der Personen Rechnung tragen. Das Kohärenzverfahren kann auch genutzt werden, um eine kohärente Anwendung von Geldbußen zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten bestimmen können, ob und inwieweit gegen Behörden Geldbußen verhängt werden können. Auch wenn die Aufsichtsbehörden bereits Geldbußen verhängt oder eine Verwarnung erteilt haben, können sie ihre anderen Befugnisse ausüben oder andere Sanktionen nach Maßgabe dieser Verordnung verhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Artikel 83 - Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.&lt;br /&gt;
# Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a bis h und i verhängt. Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Betrag wird in jedem Einzelfall Folgendes gebührend berücksichtigt:&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung sowie der Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen und des Ausmaßes des von ihnen erlittenen Schadens;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;jegliche von dem*der Verantwortlichen oder dem*der Auftragsverarbeiter*in getroffenen Maßnahmen zur Minderung des den betroffenen Personen entstandenen Schadens;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Grad der Verantwortung des*der Verantwortlichen oder des*der Auftragsverarbeiter*in unter Berücksichtigung der von ihnen gemäß den Artikeln 25 und 32 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;etwaige einschlägige frühere Verstöße des*der Verantwortlichen oder des*der Auftragsverarbeiter*in;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, um dem Verstoß abzuhelfen und seine möglichen nachteiligen Auswirkungen zu mindern;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Kategorien personenbezogener Daten, die von dem Verstoß betroffen sind;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Art und Weise, wie der Verstoß der Aufsichtsbehörde bekannt wurde, insbesondere ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der*die Verantwortliche oder der*die Auftragsverarbeiter*in den Verstoß mitgeteilt hat;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Einhaltung der nach Artikel 58 Absatz 2 früher gegen den für den*die betreffende*n Verantwortliche*n oder Auftragsverarbeiter*in in Bezug auf denselben Gegenstand angeordneten Maßnahmen, wenn solche Maßnahmen angeordnet wurden;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Einhaltung von genehmigten Verhaltensregeln nach Artikel 40 oder genehmigten Zertifizierungsverfahren nach Artikel 42 und&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;jegliche anderen erschwerenden oder mildernden Umstände im jeweiligen Fall, wie unmittelbar oder mittelbar durch den Verstoß erlangte finanzielle Vorteile oder vermiedene Verluste.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot; start=&amp;quot;3&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Verstößt ein*e Verantwortliche*r oder ein*e Auftragsverarbeiter*in bei gleichen oder miteinander verbundenen Verarbeitungsvorgängen vorsätzlich oder fahrlässig gegen mehrere Bestimmungen dieser Verordnung, so übersteigt der Gesamtbetrag der Geldbuße nicht den Betrag für den schwerwiegendsten Verstoß.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Pflichten der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter*innen gemäß den Artikeln 8, 11, 25 bis 39, 42 und 43;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Pflichten der Zertifizierungsstelle gemäß den Artikeln 42 und 43;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Pflichten der Überwachungsstelle gemäß Artikel 41 Absatz 4. 4.5.2016 L 119/82 Amtsblatt der Europäischen Union DE&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot; start=&amp;quot;5&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Grundsätze für die Verarbeitung, einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung, gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 9;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Rechte der betroffenen Person gemäß den Artikeln 12 bis 22;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Übermittlung personenbezogener Daten an eine*n Empfänger*in in einem Drittland oder an eine internationale Organisation gemäß den Artikeln 44 bis 49;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;alle Pflichten gemäß den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Kapitels IX erlassen wurden;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Nichtbefolgung einer Anweisung oder einer vorübergehenden oder endgültigen Beschränkung oder Aussetzung der Datenübermittlung durch die Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2 oder Nichtgewährung des Zugangs unter Verstoß gegen Artikel 58 Absatz 1.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot; start=&amp;quot;6&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bei Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2 werden im Einklang mit Absatz 2 des vorliegenden Artikels Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Unbeschadet der Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 58 Absatz 2 kann jeder Mitgliedstaat Vorschriften dafür festlegen, ob und in welchem Umfang gegen Behörden und öffentliche Stellen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, Geldbußen verhängt werden können.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die Ausübung der eigenen Befugnisse durch eine Aufsichtsbehörde gemäß diesem Artikel muss angemessenen Verfahrensgarantien gemäß dem Unionsrecht und dem Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelfe und ordnungsgemäßer Verfahren, unterliegen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Sieht die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats keine Geldbußen vor, kann dieser Artikel so angewandt werden, dass die Geldbuße von der zuständigen Aufsichtsbehörde in die Wege geleitet und von den zuständigen nationalen Gerichten verhängt wird, wobei sicherzustellen ist, dass diese Rechtsbehelfe wirksam sind und die gleiche Wirkung wie die von Aufsichtsbehörden verhängten Geldbußen haben. In jeden Fall müssen die verhängten Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die betreffenden Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften mit, die sie aufgrund dieses Absatzes erlassen, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Artikel 84 - Sanktionen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Die Mitgliedstaaten legen die Vorschriften über andere Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung — insbesondere für Verstöße, die keiner Geldbuße gemäß Artikel 83 unterliegen — fest und treffen alle zu deren Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.&lt;br /&gt;
# Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis zum 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 1 erlässt, sowie unverzüglich alle späteren Änderungen dieser Vorschriften mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wirtschaftskriminalität-und-spionage&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wirtschaftskriminalität und Spionage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schutz der Information und als Gegenmaßnahme gegen IT- spezifische Wirtschaftskriminalität finden folgende Regelungen Anwendung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Geheimhaltungspflicht nach UWG:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegen § 11 UWG Abs. 1verstößt, wer als Bedienstete*r eines Unternehmens Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses, die ihm*ihr aufgrund des Dienstverhältnisses anvertraut oder sonst zugänglich geworden sind, während der Geheimhaltungsdauer des Dienstvertrages unbefugt anderen zu Zwecken des Wettbewerbs mitteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Täterschaft Dritter nach UWG:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dritte zählen nach § 11 UWG Abs. 2 zum Täterkreis, wenn sie das Betriebsgeheimnis von einem*einer Bediensteten oder durch eine gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende eigene Handlung erfahren haben und es mit Wettbewerbsabsicht unbefugt verwerten oder anderen mitteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zugangskontrollgesetz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtsfolgen von Eingriffen in das Recht auf Zugangskontrolle sind in § 10 ZuKG geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-8&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 8.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Botnet&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Unternehmensserver wird von Hacker*innen erfolgreich angegriffen und dann als Teil eines Botnets zur Verbreitung von Spam missbraucht. Der*die Täter*in wird durch gezielte Überwachung von Systemaktivitäten nach 2 Monaten ausgeforscht und die dabei gesammelte Information wir der Polizei übergeben. Welche Strafbestimmungen sind anwendbar?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 8.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Industriespionage&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einem erfolgreichen Hacker-Angriff gelingt es, Spionagesoftware auf einem Unternehmensserver zu installieren und Konstruktionspläne auszuspionieren. Die erbeuteten Konstruktionspläne werden anschließend an ein Konkurrenzunternehmen verkauft, das sich der Herkunft der Pläne bewusst ist. Wer kann in diesem Fall mit Hilfe welcher Strafbestimmungen belang werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 8.3:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Manipulation von Daten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Unternehmensserver wird von Hacker*innen erfolgreich attackiert. Diese verändern Konstruktionspläne für Maschinenteile so, dass die Pläne unbrauchbar werden. Aufgrund von auf dem angegriffenen Server festgestellten Spuren können die Täter*innen ausgeforscht werden. Nach welchen gesetzlichen Regeln können diese Täter*innen bestraft werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-8&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 8 ist den strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Daten und IT-Systemen gewidmet. Neben den zentralen Regelungen des Strafgesetzbuches werden auch andere wichtige Vorschriften des österreichischen Rechts behandelt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Strafrechtliche_Regelungen&amp;diff=5574</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Strafrechtliche Regelungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Strafrechtliche_Regelungen&amp;diff=5574"/>
		<updated>2023-07-27T14:09:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 8 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtliche-regelungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Strafrechtliche Regelungen =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;angriffe-auf-und-missbrauch-von-hardware-und-software&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Angriffe auf und Missbrauch von Hardware und Software ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ursprünglich wurde versucht, die absichtliche Beschädigung und Zerstörung von Hard- und Software durch Anwendung der bestehenden §§ 125 und 126 StGB 1975 (Strafgesetzbuch von 1975) abzudecken, was sich allerdings auf Grund der im Jahr 1975 noch nicht abzusehenden rasanten technischen Entwicklung bald als völlig unzulänglich herausstellte. Novellen des Strafrechts in den Jahren 1984 und 2002 führten dann zu eigenen Strafbestimmungen, deren wichtigste eine Ergänzung der Sachbeschädigung (§§ 125 f StGB) und ein eigener Paragraph zur Abdeckung der Datenbeschädigung (§ 126a StGB) sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Da dennoch einige Lücken weiter bestanden hätten, wurde auch für die Problematik der Störung der Funktionalität eines Computersystems (§ 126b StGB) und des Missbrauch von Computersystemen (§ 126c StGB) geschaffen. wurde Datendiebstahl in den Diebstahlsregelungen der §§ 127 ff StGB enthalten, die sog. Dauernde Sachentziehung in § 135 StGB ist auch auf IT-Systeme anzuwenden.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neue Regelungen wurden in Erweiterung der Betrugsdelikte für Betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) und der Urkundenfälschung für Datenfälschung (§ 225a StGB) eingeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;anti-hacker-gesetzgebung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== „Anti-Hacker-Gesetzgebung“ ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erweiterungen des bestehenden Strafrechts decken nur jene Bereiche ab, in denen im klassischen Sinn des Strafrechts Rechtsverletzungen (z.B. Diebstahl, Beschädigung, Fälschung) vorliegen. Die Informationstechnologie hat jedoch auch einige völlig neue Delikte (Straftatbestände) geschaffen, die entsprechend neu zu regeln sind. Die bekanntesten Gruppen darunter werden meist als sog. „Anti-Hacker- Gesetzgebung“ zusammengefasst. So wird in § 118a StGB der Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem unter Strafe gestellt, in § 119a StGB das Missbräuchliches Abfragen von Daten. Der Geheimnismissbrauch ist in § 102 TKG (Telekommunikationsgesetz) und § 120 Abs. 2a StGB als Straftatbestand festgehalten. Die Verletzung von Rechten der Benutzer*innen wird in § 103 TKG unter Strafe gestellt, die Missbräuchliche Verwendung von Endgeräten in § 104 TKG. Dieser Paragraph des Telekommunikationsgesetzes führt auch zur Strafbarkeit von Spam nach österreichischem Recht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafbestimmungen-zum-schutz-geistigen-eigentums&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Strafbestimmungen zum Schutz Geistigen Eigentums ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 18 Abs. 1 ECG hält fest, dass keine Überwachungs- und Nachforschungspflicht für Provider zum Schutz des geistigen Eigentums existiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachahmung von Hardware kann nach § 159 PatG (Patentrechtsgesetz) bestraft werden, die Verletzung von Gebrauchsmustern nach dem in § 35 MuSchG (Musterschutzgesetz) geregelten Musterschutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine eigene Regelung gibt es auch zum Rechtsschutz für Mikrochips, den&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 22 HlSchG (Bundesgesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen BGBl 1988/372 idgF)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafbestimmungen-zur-absicherung-des-datenschutzes&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Strafbestimmungen zur Absicherung des Datenschutzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits im DSG 2000 und DSG 2010 (Datenschutzgesetz 2000 bzw. 2010) existierten eigene Strafbestimmungen für den Fall der Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 51. (1) Wer in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, personenbezogene Daten, die ihm*ihr ausschließlich auf Grund seiner*ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich geworden sind oder die er*sie sich widerrechtlich verschafft hat, selbst benützt, einem*einer anderen zugänglich macht oder veröffentlicht, obwohl der*die Betroffene an diesen Daten ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der*die Täter*in ist nur mit Ermächtigung des*der Verletzten zu verfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verwaltungsstrafbestimmung im DSG 2000 ist wie folgt festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 52. (1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 260 000 &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;S&amp;lt;/span&amp;gt; zu ahnden ist, wer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# sich vorsätzlich widerrechtlichen Zugang zu einer Datenanwendung verschafft oder einen erkennbar widerrechtlichen Zugang vorsätzlich aufrechterhält oder&lt;br /&gt;
# Daten vorsätzlich in Verletzung des Datengeheimnisses (§ 15) übermittelt, insbesondere Daten, die ihm*ihr gemäß §§ 46 oder 47 anvertraut wurden, vorsätzlich für andere Zwecke verwendet oder&lt;br /&gt;
# Daten entgegen einem rechtskräftigen Urteil oder Bescheid verwendet, nicht beauskunftet, nicht richtig stellt oder nicht löscht oder&lt;br /&gt;
# Daten vorsätzlich entgegen § 26 Abs. 7 löscht.&lt;br /&gt;
§ 51 Abs. 2 DSG 2000&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 130000 &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;S&amp;lt;/span&amp;gt; zu ahnden ist, wer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;1. Daten ermittelt, verarbeitet oder übermittelt, ohne seine*ihre Meldepflicht gemäß § 17 erfüllt zu haben oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;2. Daten ins Ausland übermittelt oder überlässt, ohne die erforderliche Genehmigung der Datenschutzkommission&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;gemäß § 13 eingeholt zu haben oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;3. seine*ihre Offenlegungs- oder Informationspflichten gemäß den §§ 23, 24 oder 25 verletzt oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;4. die gemäß § 14 erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gröblich außer Acht lässt.&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (3) Der Versuch ist strafbar.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (4) Die Strafe des Verfalls von Datenträgern und Programmen kann ausgesprochen werden (§§ 10, 17 und 18 VStG),&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;wenn diese Gegenstände mit einer Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 oder 2 in Zusammenhang stehen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (5) Zuständig für Entscheidungen nach Abs. 1 bis 4 ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel der*die&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;Auftraggeber*in (Dienstleister*in) seinen*ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat. Falls ein solcher im Inland nicht&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;gegeben ist, ist die am Sitz der Datenschutzkommission eingerichtete Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Art. 83 und 84 DSGVO – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen und Sanktionen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in der DSGVO im Vergleich zu bisherigen Regelungen vorgesehenen sehr hohen Geldbußen werden noch immer intensiv diskutiert. In den Hinderungsgründen zur DSGVO wird unter anderem die Notwendigkeit von Strafen begründet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(148) Im Interesse einer konsequenteren Durchsetzung der Vorschriften dieser Verordnung sollten bei Verstößen gegen diese Verordnung zusätzlich zu den geeigneten Maßnahmen, die die Aufsichtsbehörde gemäß dieser Verordnung verhängt, oder an Stelle solcher Maßnahmen Sanktionen einschließlich Geldbußen verhängt werden ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(149) Die Mitgliedstaaten sollten die strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung, auch für Verstöße gegen auf der Grundlage und in den Grenzen dieser Verordnung erlassene nationale Vorschriften, festlegen können. Diese strafrechtlichen Sanktionen können auch die Einziehung der durch die Verstöße gegen diese Verordnung erzielten Gewinne ermöglichen. Die Verhängung von strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen solche nationalen Vorschriften und von verwaltungsrechtlichen Sanktionen sollte jedoch nicht zu einer Verletzung des Grundsatzes „ne bis in idem“, wie er vom Gerichtshof ausgelegt worden ist, führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(150) Um die verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung zu vereinheitlichen und ihnen mehr Wirkung zu verleihen, sollte jede Aufsichtsbehörde befugt sein, Geldbußen zu verhängen. In dieser Verordnung sollten die Verstöße sowie die Obergrenze der entsprechenden Geldbußen und die Kriterien für ihre Festsetzung genannt werden, wobei diese Geldbußen von der zuständigen Aufsichtsbehörde in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände und insbesondere der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes und seiner Folgen sowie der Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um die Einhaltung der aus dieser Verordnung erwachsenden Verpflichtungen zu gewährleisten und die Folgen des Verstoßes abzuwenden oder abzumildern, festzusetzen sind. Werden Geldbußen Unternehmen auferlegt, sollte zu diesem Zweck der Begriff „Unternehmen“ im Sinne der Artikel 101 und 102 AEUV verstanden werden. Werden Geldbußen Personen auferlegt, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt, so sollte die Aufsichtsbehörde bei der Erwägung des angemessenen Betrags für die Geldbuße dem allgemeinen Einkommensniveau in dem betreffenden Mitgliedstaat und der wirtschaftlichen Lage der Personen Rechnung tragen. Das Kohärenzverfahren kann auch genutzt werden, um eine kohärente Anwendung von Geldbußen zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten bestimmen können, ob und inwieweit gegen Behörden Geldbußen verhängt werden können. Auch wenn die Aufsichtsbehörden bereits Geldbußen verhängt oder eine Verwarnung erteilt haben, können sie ihre anderen Befugnisse ausüben oder andere Sanktionen nach Maßgabe dieser Verordnung verhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Artikel 83 - Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.&lt;br /&gt;
# Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a bis h und i verhängt. Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Betrag wird in jedem Einzelfall Folgendes gebührend berücksichtigt:&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung sowie der Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen und des Ausmaßes des von ihnen erlittenen Schadens;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;jegliche von dem*der Verantwortlichen oder dem*der Auftragsverarbeiter*in getroffenen Maßnahmen zur Minderung des den betroffenen Personen entstandenen Schadens;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Grad der Verantwortung des*der Verantwortlichen oder des*der Auftragsverarbeiter*in unter Berücksichtigung der von ihnen gemäß den Artikeln 25 und 32 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;etwaige einschlägige frühere Verstöße des*der Verantwortlichen oder des*der Auftragsverarbeiter*in;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, um dem Verstoß abzuhelfen und seine möglichen nachteiligen Auswirkungen zu mindern;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Kategorien personenbezogener Daten, die von dem Verstoß betroffen sind;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Art und Weise, wie der Verstoß der Aufsichtsbehörde bekannt wurde, insbesondere ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der*die Verantwortliche oder der*die Auftragsverarbeiter*in den Verstoß mitgeteilt hat;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Einhaltung der nach Artikel 58 Absatz 2 früher gegen den für den*die betreffende*n Verantwortliche*n oder Auftragsverarbeiter*in in Bezug auf denselben Gegenstand angeordneten Maßnahmen, wenn solche Maßnahmen angeordnet wurden;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Einhaltung von genehmigten Verhaltensregeln nach Artikel 40 oder genehmigten Zertifizierungsverfahren nach Artikel 42 und&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;jegliche anderen erschwerenden oder mildernden Umstände im jeweiligen Fall, wie unmittelbar oder mittelbar durch den Verstoß erlangte finanzielle Vorteile oder vermiedene Verluste.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot; start=&amp;quot;3&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Verstößt ein*e Verantwortliche*r oder ein*e Auftragsverarbeiter*in bei gleichen oder miteinander verbundenen Verarbeitungsvorgängen vorsätzlich oder fahrlässig gegen mehrere Bestimmungen dieser Verordnung, so übersteigt der Gesamtbetrag der Geldbuße nicht den Betrag für den schwerwiegendsten Verstoß.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Pflichten der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter*innen gemäß den Artikeln 8, 11, 25 bis 39, 42 und 43;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Pflichten der Zertifizierungsstelle gemäß den Artikeln 42 und 43;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Pflichten der Überwachungsstelle gemäß Artikel 41 Absatz 4. 4.5.2016 L 119/82 Amtsblatt der Europäischen Union DE&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot; start=&amp;quot;5&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Grundsätze für die Verarbeitung, einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung, gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 9;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Rechte der betroffenen Person gemäß den Artikeln 12 bis 22;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;die Übermittlung personenbezogener Daten an eine*n Empfänger*in in einem Drittland oder an eine internationale Organisation gemäß den Artikeln 44 bis 49;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;alle Pflichten gemäß den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Kapitels IX erlassen wurden;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Nichtbefolgung einer Anweisung oder einer vorübergehenden oder endgültigen Beschränkung oder Aussetzung der Datenübermittlung durch die Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2 oder Nichtgewährung des Zugangs unter Verstoß gegen Artikel 58 Absatz 1.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot; start=&amp;quot;6&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bei Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2 werden im Einklang mit Absatz 2 des vorliegenden Artikels Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Unbeschadet der Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 58 Absatz 2 kann jeder Mitgliedstaat Vorschriften dafür festlegen, ob und in welchem Umfang gegen Behörden und öffentliche Stellen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, Geldbußen verhängt werden können.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die Ausübung der eigenen Befugnisse durch eine Aufsichtsbehörde gemäß diesem Artikel muss angemessenen Verfahrensgarantien gemäß dem Unionsrecht und dem Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelfe und ordnungsgemäßer Verfahren, unterliegen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Sieht die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats keine Geldbußen vor, kann dieser Artikel so angewandt werden, dass die Geldbuße von der zuständigen Aufsichtsbehörde in die Wege geleitet und von den zuständigen nationalen Gerichten verhängt wird, wobei sicherzustellen ist, dass diese Rechtsbehelfe wirksam sind und die gleiche Wirkung wie die von Aufsichtsbehörden verhängten Geldbußen haben. In jeden Fall müssen die verhängten Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die betreffenden Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften mit, die sie aufgrund dieses Absatzes erlassen, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Artikel 84 - Sanktionen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Die Mitgliedstaaten legen die Vorschriften über andere Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung — insbesondere für Verstöße, die keiner Geldbuße gemäß Artikel 83 unterliegen — fest und treffen alle zu deren Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.&lt;br /&gt;
# Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis zum 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 1 erlässt, sowie unverzüglich alle späteren Änderungen dieser Vorschriften mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wirtschaftskriminalität-und-spionage&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wirtschaftskriminalität und Spionage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schutz der Information und als Gegenmaßnahme gegen IT- spezifische Wirtschaftskriminalität finden folgende Regelungen Anwendung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Geheimhaltungspflicht nach UWG:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegen § 11 UWG Abs. 1verstößt, wer als Bedienstete*r eines Unternehmens Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses, die ihm*ihr aufgrund des Dienstverhältnisses anvertraut oder sonst zugänglich geworden sind, während der Geheimhaltungsdauer des Dienstvertrages unbefugt anderen zu Zwecken des Wettbewerbs mitteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Täterschaft Dritter nach UWG:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dritte zählen nach § 11 UWG Abs. 2 zum Täterkreis, wenn sie das Betriebsgeheimnis von einem*einer Bediensteten oder durch eine gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende eigene Handlung erfahren haben und es mit Wettbewerbsabsicht unbefugt verwerten oder anderen mitteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zugangskontrollgesetz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtsfolgen von Eingriffen in das Recht auf Zugangskontrolle sind in § 10 ZuKG geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-8&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 8.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Botnet&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Unternehmensserver wird von Hacker*innen erfolgreich angegriffen und dann als Teil eines Botnets zur Verbreitung von Spam missbraucht. Der*die Täter*in wird durch gezielte Überwachung von Systemaktivitäten nach 2 Monaten ausgeforscht und die dabei gesammelte Information wir der Polizei übergeben. Welche Strafbestimmungen sind anwendbar?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 8.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Industriespionage&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einem erfolgreichen Hacker-Angriff gelingt es, Spionagesoftware auf einem Unternehmensserver zu installieren und Konstruktionspläne auszuspionieren. Die erbeuteten Konstruktionspläne werden anschließend an ein Konkurrenzunternehmen verkauft, das sich der Herkunft der Pläne bewusst ist. Wer kann in diesem Fall mit Hilfe welcher Strafbestimmungen belang werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 8.3:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Manipulation von Daten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Unternehmensserver wird von Hacker*innen erfolgreich attackiert. Diese verändern Konstruktionspläne für Maschinenteile so, dass die Pläne unbrauchbar werden. Aufgrund von auf dem angegriffenen Server festgestellten Spuren können die Täter*innen ausgeforscht werden. Nach welchen gesetzlichen Regeln können diese Täter*innen bestraft werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-8&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 8 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 8 ist den strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Daten und IT-Systemen gewidmet. Neben den zentralen Regelungen des Strafgesetzbuches werden auch andere wichtige Vorschriften des österreichischen Rechts behandelt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Fernmelde%C3%BCberwachung&amp;diff=5573</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Fernmeldeüberwachung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Fernmelde%C3%BCberwachung&amp;diff=5573"/>
		<updated>2023-07-27T14:08:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 7 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;fernmeldeüberwachung-datenspeicherungsrichtlinie-und-überwachungsverordnung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Fernmeldeüberwachung, Datenspeicherungsrichtlinie und Überwachungsverordnung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überwachungen von Anwender*innen aller Arten von Kommunikationseinrichtungen wird im Zuge der Verfolgung und Verhinderung von Straftaten immer bedeutender. In diesem Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit der Gesellschaft und des Staates, sich gegen kriminelle, insb. terroristische und mafiöse Verbrechensformen zur Wehr zu setzen und dem Wunsch nach einem möglichst hohen Schutz der Privatsphäre, gilt es, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. In Österreich wird dieser Bereich durch die in 7.1 bis 7.3 kurz angesprochenen gesetzlichen Regeln abgedeckt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;fernmeldeüberwachung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Fernmeldeüberwachung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
SS 149a - 149c StPO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Überwachung ist mit Zustimmung des*der Inhaber*in der Anlage möglich; eine Überwachung ist auch dann möglich, wenn der*die Inhaber*in einer Straftat verdächtigt wird, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, oder wenn Indizien dafür bestehen, dass der*die Tatverdächtige die Anlage benutzen wird&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 89 TKG regelt die Mitwirkungspflichten von Anbieter*innen gegen den Ersatz angemessener Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;data-retention&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Data Retention ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Teile der sog. Data Retention Guideline der EU wurden in Österreich bisher in&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§§ 51 und 53 des SPG (Sicherheitspolizeigesetz) umgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;überwachungsverordnung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Überwachungsverordnung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Überwachungsverordnung – ÜVO 2001) regelt, wie der Name sagt, die Überwachung der Telekommunikation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-7&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 7.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Überwachung von Electronic Mail&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein*e Anbieter*in von Telekommunikationsleistungen und Internet-Services wird unter Berufung auf das SPG von der Polizei dazu aufgefordert, Zugang zu allen gespeicherten Protokollen zu geben, die Auskünfte darüber enthalten, welche E-Mails von Person X an Person Y versendet wurden. Es besteht gegen Person X der dringende Tatverdacht, in illegalen Drogen- und Waffenschmuggel in großem Umfang involviert zu sein. Welche Daten muss der*die Anbieter*in nach SPG zur Verfügung stellen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 7.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Überwachung nach SPG §§ 51 und 53&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Daten eines*einer Angerufenen müssen im Rahmen dieser gesetzlichen Vorschriften von Mobilfunkanbietern gespeichert werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-7&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 7 gibt einen Überblick über die wichtigsten in Österreich im Zusammenhang mit der Überwachung von Telekommunikationseinrichtungen geltenden Vorschriften.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Fernmelde%C3%BCberwachung&amp;diff=5572</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Fernmeldeüberwachung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Fernmelde%C3%BCberwachung&amp;diff=5572"/>
		<updated>2023-07-27T14:08:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 7 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;fernmeldeüberwachung-datenspeicherungsrichtlinie-und-überwachungsverordnung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Fernmeldeüberwachung, Datenspeicherungsrichtlinie und Überwachungsverordnung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überwachungen von Anwender*innen aller Arten von Kommunikationseinrichtungen wird im Zuge der Verfolgung und Verhinderung von Straftaten immer bedeutender. In diesem Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit der Gesellschaft und des Staates, sich gegen kriminelle, insb. terroristische und mafiöse Verbrechensformen zur Wehr zu setzen und dem Wunsch nach einem möglichst hohen Schutz der Privatsphäre, gilt es, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. In Österreich wird dieser Bereich durch die in 7.1 bis 7.3 kurz angesprochenen gesetzlichen Regeln abgedeckt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;fernmeldeüberwachung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Fernmeldeüberwachung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
SS 149a - 149c StPO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Überwachung ist mit Zustimmung des*der Inhaber*in der Anlage möglich; eine Überwachung ist auch dann möglich, wenn der*die Inhaber*in einer Straftat verdächtigt wird, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, oder wenn Indizien dafür bestehen, dass der*die Tatverdächtige die Anlage benutzen wird&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 89 TKG regelt die Mitwirkungspflichten von Anbieter*innen gegen den Ersatz angemessener Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;data-retention&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Data Retention ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Teile der sog. Data Retention Guideline der EU wurden in Österreich bisher in&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§§ 51 und 53 des SPG (Sicherheitspolizeigesetz) umgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;überwachungsverordnung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Überwachungsverordnung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Überwachungsverordnung – ÜVO 2001) regelt, wie der Name sagt, die Überwachung der Telekommunikation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-7&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 7.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Überwachung von Electronic Mail&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein*e Anbieter*in von Telekommunikationsleistungen und Internet-Services wird unter Berufung auf das SPG von der Polizei dazu aufgefordert, Zugang zu allen gespeicherten Protokollen zu geben, die Auskünfte darüber enthalten, welche E-Mails von Person X an Person Y versendet wurden. Es besteht gegen Person X der dringende Tatverdacht, in illegalen Drogen- und Waffenschmuggel in großem Umfang involviert zu sein. Welche Daten muss der*die Anbieter*in nach SPG zur Verfügung stellen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 7.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Überwachung nach SPG §§ 51 und 53&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Daten eines*einer Angerufenen müssen im Rahmen dieser gesetzlichen Vorschriften von Mobilfunkanbietern gespeichert werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-7&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 7 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 7 gibt einen Überblick über die wichtigsten in Österreich im Zusammenhang mit der Überwachung von Telekommunikationseinrichtungen geltenden Vorschriften.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Datenschutz&amp;diff=5570</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Datenschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Datenschutz&amp;diff=5570"/>
		<updated>2023-07-27T14:08:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 6 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;datenschutz-und-schutz-der-privatsphäre&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=  Datenschutz und Schutz der Privatsphäre =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das wohl zurzeit am häufigsten diskutierte Rechtsgebiet ist der Datenschutz und der damit verbundene Schutz der Privatsphäre. In Österreich bestimmen, abgesehen von einigen wenigen sehr spezialisierten Regelungen und den in Lektion 7 zu behandelnden Ausnahmeregelungen für staatliche Überwachungszwecke, die Europäische DSSGVO und das erstmals 1978 in Kraft getretene und in seiner heutigen Fassung auf dieser Richtlinie aufbauende Datenschutzgesetz (in der heute gültigen Fassung das DSG 2000, Datenschutzanpassungsgesetz 2018) die Entwicklung des Datenschutzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;aufbau-der-dsgvo-und-grundprinzipien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Aufbau der DSGVO und Grundprinzipien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Datenschutz ist in Österreich im Verfassungsrang. Bestimmende primäre rechtliche Quelle ist die DSGVO (VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)), welche in die folgenden Kapitel gegliedert ist:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
I. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese umfassen die Themen Gegenstand und Ziele (Artikel 1), Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (Artikel 2 bis 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
II. Kapitel: Verwendung von Daten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Kapitel II der DSGVO werden die Grundprinzipien einer rechtlich korrekten Verarbeitung personenbezogener Daten formuliert. Diese umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Artikel 6)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Bedingungen für die Einwilligung (Artikel 7)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft (Artikel 8)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Artikel 10)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist (Artikel 11)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
III. Kapitel : Rechte der betroffenen Person&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechte der von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen stellen das Kernelement des Schutzes der Privatsphäre aus Sicht der Betroffenen dar, weshalb dieses Kapitel auch besonders umfangreich und in mehrere Abschnitte gegliedert ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Transparenz und Modalitäten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person (Artikel 12)&lt;br /&gt;
• Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (Artikel 14)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Auskunftsrecht der betroffenen Person (Artikel 15)&lt;br /&gt;
• Berichtigung und Löschung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Recht auf Berichtigung (Artikel 16)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii. &amp;#039;&amp;#039;Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv.&amp;#039;&amp;#039; Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v.&amp;#039;&amp;#039; Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20)&lt;br /&gt;
• Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Widerspruchsrecht (Artikel 21)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Artikel 22)&lt;br /&gt;
• Beschränkungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Beschränkungen (Artikel 23)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
IV. Kapitel: Verantwortliche*r und Auftragsverarbeiter*in&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kapitel IV enthält die im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erfüllenden Pflichten von Auftraggeber*in (Verantwortliche*r) und Datenverarbeiter*in (Auftragsverarbeiter*in). Diese sind wie folgt gegliedert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Allgemeine Pflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen (Artikel 24)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Artikel 25)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche (Artikel 26)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv.&amp;#039;&amp;#039; Vertreter*innen von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter*innen (Artikel 27)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v. &amp;#039;&amp;#039;Auftragsverarbeiter*innen (Artikel 28)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;vi.&amp;#039;&amp;#039; Verarbeitung unter der Aufsicht des*der Verantwortlichen oder des*der Auftragsverarbeiter*in (Artikel 29)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;vii.&amp;#039;&amp;#039; Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Artikel 30)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;viii. &amp;#039;&amp;#039;Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Artikel 31)&lt;br /&gt;
• Sicherheit personenbezogener Daten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Sicherheit der Verarbeitung (Artikel 32)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (Artikel 33)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person (Artikel 34)&lt;br /&gt;
• Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Vorherige Konsultation (Artikel 36)&lt;br /&gt;
• Datenschutzbeauftragte*r&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Benennung eines*einer Datenschutzbeauftragten (Artikel 37)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Stellung des*der Datenschutzbeauftragten (Artikel 38)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Aufgaben des*der Datenschutzbeauftragten (Artikel 39)&lt;br /&gt;
• Verhaltensregeln und Zertifizierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Verhaltensregeln (Artikel 40)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln (Artikel 41)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Zertifizierung (Artikel 42)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv. &amp;#039;&amp;#039;Zertifizierungsstellen (Artikel 43)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
V. Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung (Artikel 44)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Artikel 45)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien (Artikel 46)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;iv. &amp;#039;&amp;#039;Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Artikel 47)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;v.&amp;#039;&amp;#039; Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung (Artikel 48)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;vi.&amp;#039;&amp;#039; Ausnahmen für bestimmte Fälle (Artikel 49)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;vii.&amp;#039;&amp;#039; Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten (Artikel 50)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
VI. Kapitel: Unabhängige Aufsichtsbehörden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Unabhängigkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Aufsichtsbehörde (Artikel 51)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii. &amp;#039;&amp;#039;Unabhängigkeit (Artikel 52)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde (Artikel 53)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv.&amp;#039;&amp;#039; Errichtung der Aufsichtsbehörde (Artikel 54)&lt;br /&gt;
• Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Zuständigkeit (Artikel 55)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde (Artikel 56)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Aufgaben (Artikel 57)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv. &amp;#039;&amp;#039;Befugnisse (Artikel 58)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v. &amp;#039;&amp;#039;Tätigkeitsbericht (Artikel 59)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
VII. Zusammenarbeit und Kohärenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Zusammenarbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden (Artikel 60)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Gegenseitige Amtshilfe (Artikel 61)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden (Artikel 62)&lt;br /&gt;
• Kohärenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Kohärenzverfahren (Artikel 63)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Stellungnahme Ausschusses (Artikel 64)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Streitbeilegung durch den Ausschuss (Artikel 65)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv. &amp;#039;&amp;#039;Dringlichkeitsverfahren (Artikel 66)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v.&amp;#039;&amp;#039; Informationsaustausch (Artikel 67)&lt;br /&gt;
• Europäischer Datenschutzausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Europäischer Datenschutzausschuss (Artikel 68)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii. &amp;#039;&amp;#039;Unabhängigkeit (Artikel 69)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Aufgaben des Ausschusses (Artikel 70)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv.&amp;#039;&amp;#039; Berichterstattung (Artikel 71)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v. &amp;#039;&amp;#039;Verfahrensweise (Artikel 72)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;vi. &amp;#039;&amp;#039;Vorsitz (Artikel 73)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;vii. &amp;#039;&amp;#039;Aufgaben des Vorsitzes (Artikel 74)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;viii. &amp;#039;&amp;#039;Sekretariat (Artikel 75)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ix.&amp;#039;&amp;#039; Vertraulichkeit (Artikel 76)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
VIII. Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde (Artikel 78)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter*in (Artikel 79)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Vertretung von betroffenen Personen (Artikel 80)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Aussetzung des Verfahrens (Artikel 81)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Haftung und Recht auf Schadenersatz (Artikel 82)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen (Artikel 83)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Sanktionen (Artikel 84)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
IX. Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 85)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten (Artikel 86)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung der nationalen Kennziffer (Artikel 87)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext (Artikel 88)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken,&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken (Artikel 89)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Geheimhaltungspflichten (Artikel 90)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
X. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Ausübung der Befugnisübertragung&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Ausschussverfahren&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
XI. Schlussbestimmungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Berichte der Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Inkrafttreten und Anwendung - gilt ab dem 25. Mai 2018.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;grundlegende-definitionen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundlegende Definitionen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Artikel 4 &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Begriffsbestimmungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;enthält insb. folgende grundlegende Definitionen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„personenbezogene Daten“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; „Verarbeitung“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; „Verantwortliche*r“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der*die Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner*ihrer Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„Auftragsverarbeiter*in“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des*der Verantwortlichen verarbeitet;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wesentliche-änderungen-für-unternehmen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wesentliche Änderungen für Unternehmen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentlichsten für Unternehmen in der EU geltende Änderungen wurden von der WKO wie folgt zusammengefasst &amp;lt;span style=&amp;quot;color: rgb(0, 0, 0);&amp;quot;&amp;gt;(https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz- Grundverordnung.html):&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Es gibt keine Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde (Datenverarbeitungsregister) mehr.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Stattdessen stärkere Verantwortung für Verantwortliche (derzeit &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„Auftraggeber*innen“) und Auftragsverarbeiter*innen (derzeit „Dienstleister*innen“) und weitreichende Neuregelung der Pflichten bei der Datenverarbeitung:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen („privacy by design/privacy by default“): Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und Verfahren (z.B. Pseudonymisierung) zu treffen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der Verordnung genügt und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden. Datenschutzrechtliche Voreinstellungen sollen sicherstellen, dass grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verantwortliche und Auftragsverarbeiter*innen müssen ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ führen: Der Inhalt ist ähnlich den derzeitigen DVR- Meldungen und hat insbesondere die eigenen Kontaktdaten, die Zwecke der Verarbeitung, eine Beschreibung der Datenkategorien und der Kategorien von betroffenen Personen, die Empfängerkategorien, gegebenenfalls Übermittlungen von Daten in Drittländer, wenn möglich die vorgesehenen Löschungsfristen und eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Datensicherheits-Maßnahmen zu enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Die Pflicht zur Führung dieses Verzeichnisses gilt für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen - nur - dann nicht, wenn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt, die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt und keine Verarbeitung besonderer Datenkategorien bzw. keine Verarbeitung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten umfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind sowohl den nationalen Aufsichtsbehörden (ohne unangemessene Verzögerung – möglichst binnen höchstens 72 Stunden nach dem Entdecken; außer die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten) als auch der betroffenen Person (ohne unangemessene Verzögerung, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten bewirkt) zu melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei Verarbeitungsvorgängen, die (insbesondere bei Verwendung neuer Technologien) aufgrund der Art, des&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde, wenn aus einer Datenschutz- Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der für die Verarbeitung Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• (Verpflichtende*r) Datenschutzbeauftragte*r: Eine Verpflichtung zur Bestellung eines*einer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Datenschutzbeauftragten besteht für Unternehmen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter*innen), wenn die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;(Neue) Informationspflichten und Betroffenenrechte&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Informationen können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden Informationen und Betroffenenrechte sind ohne unangemessene Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats zu erledigen (diese Frist kann um höchstens weitere 2 Monate verlängert werden)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Auskunftsrecht (ua. auch über geplante Speicherdauer)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf Berichtigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf Löschung und auf „Vergessenwerden“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Mitteilungspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung an alle Empfänger*innen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf Datenübertragbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Widerspruchsrecht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Regelungen betreffend automatisierte Generierung von Einzelentscheidungen einschließlich profiling&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörden werden erweitert&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Insbesondere auch Verhängung von „Geldbußen“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Hohe Strafen - Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;technisch-organisatorische-massnahmen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Technisch-organisatorische Maßnahmen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß Art. 25 und 32 ff sind entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu setzen, um einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Hier ist insb, auf Art. 25 („privacy by design/privacy by default“) hinzuweisen. Weiters resultieren die Verpflichtung zur Führung eines Verarbeitungsregisters, zu Vorkehrungen für eine eventuell erforderliche „data breach Notifikation“ und zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, sowie das Recht auf Löschung und die in Art. 32 angeführten Sicherheitsmaßnahmen in dadurch nötig werdenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen. Zu empfehlen ist daher für Neuentwicklungen das Aufsetzen eines entsprechenden Compliance- Prozesses, der bereits mit der „feasibility study“ eines Projektes beginnen muss. Als Orientierungshilfe können dazu folgende Unterlagen herangezogen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Ablaufplan Datenschutz-Folgenabschätzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz- Grundverordnung:-Ablaufplan-Datenschutz-Fo.html)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Guide to undertaking privacy impact assessments (https://www.oaic.gov.au/agencies-and-organisations/guides/guide-to- undertaking-privacy-impact-assessments)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hauptproblem stellen jedoch jene Legacy Systems dar, die personenbezogene Daten enthalten. Insb. die Umsetzung von Auskunftsrecht und Löschungsrecht erfordern hier oft kostspielige technische Maßnahmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-6&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 6.1: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sensibilität von Daten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Unternehmen sollen Mitarbeiterdaten gespeichert werden. Wie kann zwischen besonders schutzwürdigen (sensitiven) und normal schutzwürdigen Mitarbeiterdaten unterschieden werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 6.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Datenschutz-Folgenabschätzung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus welchen Schritten besteht eine Datenschutz- Folgeabschätzung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 6.3: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sicherheitsmaßnahmen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Sicherheitsmaßnahmen empfiehlt Art. 32 der DSGVO?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 6.4: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Strafbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Strafen können ein Unternehmen bei Verletzung der DSGVO treffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-6&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 6 ist dem Datenschutz aus Sicht der in Europa gültigen Gesetzgebung gewidmet. Es wird ein Überblick über die zentralen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in IT-Systemen und deren Verwendung gegeben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Datenschutz&amp;diff=5569</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Datenschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Datenschutz&amp;diff=5569"/>
		<updated>2023-07-27T14:08:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 6 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;datenschutz-und-schutz-der-privatsphäre&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=  Datenschutz und Schutz der Privatsphäre =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das wohl zurzeit am häufigsten diskutierte Rechtsgebiet ist der Datenschutz und der damit verbundene Schutz der Privatsphäre. In Österreich bestimmen, abgesehen von einigen wenigen sehr spezialisierten Regelungen und den in Lektion 7 zu behandelnden Ausnahmeregelungen für staatliche Überwachungszwecke, die Europäische DSSGVO und das erstmals 1978 in Kraft getretene und in seiner heutigen Fassung auf dieser Richtlinie aufbauende Datenschutzgesetz (in der heute gültigen Fassung das DSG 2000, Datenschutzanpassungsgesetz 2018) die Entwicklung des Datenschutzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;aufbau-der-dsgvo-und-grundprinzipien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Aufbau der DSGVO und Grundprinzipien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Datenschutz ist in Österreich im Verfassungsrang. Bestimmende primäre rechtliche Quelle ist die DSGVO (VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)), welche in die folgenden Kapitel gegliedert ist:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
I. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese umfassen die Themen Gegenstand und Ziele (Artikel 1), Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (Artikel 2 bis 4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
II. Kapitel: Verwendung von Daten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Kapitel II der DSGVO werden die Grundprinzipien einer rechtlich korrekten Verarbeitung personenbezogener Daten formuliert. Diese umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Artikel 6)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Bedingungen für die Einwilligung (Artikel 7)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft (Artikel 8)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Artikel 9)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Artikel 10)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist (Artikel 11)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
III. Kapitel : Rechte der betroffenen Person&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechte der von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen stellen das Kernelement des Schutzes der Privatsphäre aus Sicht der Betroffenen dar, weshalb dieses Kapitel auch besonders umfangreich und in mehrere Abschnitte gegliedert ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Transparenz und Modalitäten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person (Artikel 12)&lt;br /&gt;
• Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (Artikel 14)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Auskunftsrecht der betroffenen Person (Artikel 15)&lt;br /&gt;
• Berichtigung und Löschung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Recht auf Berichtigung (Artikel 16)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii. &amp;#039;&amp;#039;Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv.&amp;#039;&amp;#039; Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v.&amp;#039;&amp;#039; Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20)&lt;br /&gt;
• Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Widerspruchsrecht (Artikel 21)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Artikel 22)&lt;br /&gt;
• Beschränkungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Beschränkungen (Artikel 23)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
IV. Kapitel: Verantwortliche*r und Auftragsverarbeiter*in&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kapitel IV enthält die im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erfüllenden Pflichten von Auftraggeber*in (Verantwortliche*r) und Datenverarbeiter*in (Auftragsverarbeiter*in). Diese sind wie folgt gegliedert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Allgemeine Pflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen (Artikel 24)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Artikel 25)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche (Artikel 26)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv.&amp;#039;&amp;#039; Vertreter*innen von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter*innen (Artikel 27)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v. &amp;#039;&amp;#039;Auftragsverarbeiter*innen (Artikel 28)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;vi.&amp;#039;&amp;#039; Verarbeitung unter der Aufsicht des*der Verantwortlichen oder des*der Auftragsverarbeiter*in (Artikel 29)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;vii.&amp;#039;&amp;#039; Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Artikel 30)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;viii. &amp;#039;&amp;#039;Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Artikel 31)&lt;br /&gt;
• Sicherheit personenbezogener Daten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Sicherheit der Verarbeitung (Artikel 32)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (Artikel 33)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person (Artikel 34)&lt;br /&gt;
• Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Vorherige Konsultation (Artikel 36)&lt;br /&gt;
• Datenschutzbeauftragte*r&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Benennung eines*einer Datenschutzbeauftragten (Artikel 37)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Stellung des*der Datenschutzbeauftragten (Artikel 38)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Aufgaben des*der Datenschutzbeauftragten (Artikel 39)&lt;br /&gt;
• Verhaltensregeln und Zertifizierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Verhaltensregeln (Artikel 40)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln (Artikel 41)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Zertifizierung (Artikel 42)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv. &amp;#039;&amp;#039;Zertifizierungsstellen (Artikel 43)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
V. Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung (Artikel 44)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Artikel 45)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;iii.&amp;#039;&amp;#039; Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien (Artikel 46)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;iv. &amp;#039;&amp;#039;Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Artikel 47)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;v.&amp;#039;&amp;#039; Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung (Artikel 48)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;vi.&amp;#039;&amp;#039; Ausnahmen für bestimmte Fälle (Artikel 49)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;vii.&amp;#039;&amp;#039; Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten (Artikel 50)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
VI. Kapitel: Unabhängige Aufsichtsbehörden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Unabhängigkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Aufsichtsbehörde (Artikel 51)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii. &amp;#039;&amp;#039;Unabhängigkeit (Artikel 52)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde (Artikel 53)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv.&amp;#039;&amp;#039; Errichtung der Aufsichtsbehörde (Artikel 54)&lt;br /&gt;
• Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Zuständigkeit (Artikel 55)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde (Artikel 56)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Aufgaben (Artikel 57)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv. &amp;#039;&amp;#039;Befugnisse (Artikel 58)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v. &amp;#039;&amp;#039;Tätigkeitsbericht (Artikel 59)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
VII. Zusammenarbeit und Kohärenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Zusammenarbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden (Artikel 60)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Gegenseitige Amtshilfe (Artikel 61)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden (Artikel 62)&lt;br /&gt;
• Kohärenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i. &amp;#039;&amp;#039;Kohärenzverfahren (Artikel 63)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii.&amp;#039;&amp;#039; Stellungnahme Ausschusses (Artikel 64)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Streitbeilegung durch den Ausschuss (Artikel 65)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv. &amp;#039;&amp;#039;Dringlichkeitsverfahren (Artikel 66)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v.&amp;#039;&amp;#039; Informationsaustausch (Artikel 67)&lt;br /&gt;
• Europäischer Datenschutzausschuss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;i.&amp;#039;&amp;#039; Europäischer Datenschutzausschuss (Artikel 68)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ii. &amp;#039;&amp;#039;Unabhängigkeit (Artikel 69)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iii. &amp;#039;&amp;#039;Aufgaben des Ausschusses (Artikel 70)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;iv.&amp;#039;&amp;#039; Berichterstattung (Artikel 71)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;v. &amp;#039;&amp;#039;Verfahrensweise (Artikel 72)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;vi. &amp;#039;&amp;#039;Vorsitz (Artikel 73)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;vii. &amp;#039;&amp;#039;Aufgaben des Vorsitzes (Artikel 74)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;viii. &amp;#039;&amp;#039;Sekretariat (Artikel 75)&lt;br /&gt;
:&amp;#039;&amp;#039;ix.&amp;#039;&amp;#039; Vertraulichkeit (Artikel 76)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
VIII. Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde (Artikel 78)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter*in (Artikel 79)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Vertretung von betroffenen Personen (Artikel 80)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Aussetzung des Verfahrens (Artikel 81)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Haftung und Recht auf Schadenersatz (Artikel 82)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen (Artikel 83)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Sanktionen (Artikel 84)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
IX. Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 85)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten (Artikel 86)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verarbeitung der nationalen Kennziffer (Artikel 87)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext (Artikel 88)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken,&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken (Artikel 89)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Geheimhaltungspflichten (Artikel 90)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
X. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Ausübung der Befugnisübertragung&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Ausschussverfahren&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
XI. Schlussbestimmungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;• Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Berichte der Kommission&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Inkrafttreten und Anwendung - gilt ab dem 25. Mai 2018.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;grundlegende-definitionen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundlegende Definitionen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Artikel 4 &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Begriffsbestimmungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;enthält insb. folgende grundlegende Definitionen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„personenbezogene Daten“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; „Verarbeitung“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; „Verantwortliche*r“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der*die Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner*ihrer Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„Auftragsverarbeiter*in“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des*der Verantwortlichen verarbeitet;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
12. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wesentliche-änderungen-für-unternehmen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wesentliche Änderungen für Unternehmen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentlichsten für Unternehmen in der EU geltende Änderungen wurden von der WKO wie folgt zusammengefasst &amp;lt;span style=&amp;quot;color: rgb(0, 0, 0);&amp;quot;&amp;gt;(https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz- Grundverordnung.html):&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Es gibt keine Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde (Datenverarbeitungsregister) mehr.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Stattdessen stärkere Verantwortung für Verantwortliche (derzeit &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„Auftraggeber*innen“) und Auftragsverarbeiter*innen (derzeit „Dienstleister*innen“) und weitreichende Neuregelung der Pflichten bei der Datenverarbeitung:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen („privacy by design/privacy by default“): Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und Verfahren (z.B. Pseudonymisierung) zu treffen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der Verordnung genügt und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden. Datenschutzrechtliche Voreinstellungen sollen sicherstellen, dass grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verantwortliche und Auftragsverarbeiter*innen müssen ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ führen: Der Inhalt ist ähnlich den derzeitigen DVR- Meldungen und hat insbesondere die eigenen Kontaktdaten, die Zwecke der Verarbeitung, eine Beschreibung der Datenkategorien und der Kategorien von betroffenen Personen, die Empfängerkategorien, gegebenenfalls Übermittlungen von Daten in Drittländer, wenn möglich die vorgesehenen Löschungsfristen und eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Datensicherheits-Maßnahmen zu enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Die Pflicht zur Führung dieses Verzeichnisses gilt für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen - nur - dann nicht, wenn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt, die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt und keine Verarbeitung besonderer Datenkategorien bzw. keine Verarbeitung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten umfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind sowohl den nationalen Aufsichtsbehörden (ohne unangemessene Verzögerung – möglichst binnen höchstens 72 Stunden nach dem Entdecken; außer die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten) als auch der betroffenen Person (ohne unangemessene Verzögerung, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten bewirkt) zu melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei Verarbeitungsvorgängen, die (insbesondere bei Verwendung neuer Technologien) aufgrund der Art, des&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde, wenn aus einer Datenschutz- Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der für die Verarbeitung Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• (Verpflichtende*r) Datenschutzbeauftragte*r: Eine Verpflichtung zur Bestellung eines*einer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Datenschutzbeauftragten besteht für Unternehmen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter*innen), wenn die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;(Neue) Informationspflichten und Betroffenenrechte&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Informationen können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden Informationen und Betroffenenrechte sind ohne unangemessene Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats zu erledigen (diese Frist kann um höchstens weitere 2 Monate verlängert werden)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Auskunftsrecht (ua. auch über geplante Speicherdauer)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf Berichtigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf Löschung und auf „Vergessenwerden“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Mitteilungspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung an alle Empfänger*innen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Recht auf Datenübertragbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Widerspruchsrecht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Regelungen betreffend automatisierte Generierung von Einzelentscheidungen einschließlich profiling&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörden werden erweitert&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Insbesondere auch Verhängung von „Geldbußen“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Hohe Strafen - Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;technisch-organisatorische-massnahmen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Technisch-organisatorische Maßnahmen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß Art. 25 und 32 ff sind entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu setzen, um einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Hier ist insb, auf Art. 25 („privacy by design/privacy by default“) hinzuweisen. Weiters resultieren die Verpflichtung zur Führung eines Verarbeitungsregisters, zu Vorkehrungen für eine eventuell erforderliche „data breach Notifikation“ und zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, sowie das Recht auf Löschung und die in Art. 32 angeführten Sicherheitsmaßnahmen in dadurch nötig werdenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen. Zu empfehlen ist daher für Neuentwicklungen das Aufsetzen eines entsprechenden Compliance- Prozesses, der bereits mit der „feasibility study“ eines Projektes beginnen muss. Als Orientierungshilfe können dazu folgende Unterlagen herangezogen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Ablaufplan Datenschutz-Folgenabschätzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz- Grundverordnung:-Ablaufplan-Datenschutz-Fo.html)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
• Guide to undertaking privacy impact assessments (https://www.oaic.gov.au/agencies-and-organisations/guides/guide-to- undertaking-privacy-impact-assessments)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hauptproblem stellen jedoch jene Legacy Systems dar, die personenbezogene Daten enthalten. Insb. die Umsetzung von Auskunftsrecht und Löschungsrecht erfordern hier oft kostspielige technische Maßnahmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-6&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 6.1: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sensibilität von Daten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Unternehmen sollen Mitarbeiterdaten gespeichert werden. Wie kann zwischen besonders schutzwürdigen (sensitiven) und normal schutzwürdigen Mitarbeiterdaten unterschieden werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 6.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Datenschutz-Folgenabschätzung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus welchen Schritten besteht eine Datenschutz- Folgeabschätzung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 6.3: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sicherheitsmaßnahmen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Sicherheitsmaßnahmen empfiehlt Art. 32 der DSGVO?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 6.4: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Strafbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Strafen können ein Unternehmen bei Verletzung der DSGVO treffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-6&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 6 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 6 ist dem Datenschutz aus Sicht der in Europa gültigen Gesetzgebung gewidmet. Es wird ein Überblick über die zentralen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in IT-Systemen und deren Verwendung gegeben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Schutz_geistigen_Eigentums&amp;diff=5567</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Schutz geistigen Eigentums</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Schutz_geistigen_Eigentums&amp;diff=5567"/>
		<updated>2023-07-27T14:07:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;schutz-geistigen-eigentums&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Schutz geistigen Eigentums =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit der 1994 gültigen Novelle des Urheberrechts ist es auch in Österreich untersagt, ohne Zustimmung des*der Inhaber*in der Rechte Software für den privaten Gebrauch zu kopieren. International gesehen wurde die rechtliche Situation von folgenden gesetzlichen Regeln und Gesetzesvorhaben geprägt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Handlungen innerhalb des Rechtsgebietes der Republik Österreich ist vor allem §34 Abs. 1 IPRG (Internationales Privatrechtsgesetz) maßgebende, der folgendes besagt: „Das Entstehen, der Inhalt und das Erloschen von Immaterialgüterrechten sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem eine Benützungs- oder Verletzungshandlung gesetzt wird.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In § 20 ff ECG (Electronic-Commerce Gesetz) ist das&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Herkunftslandprinzip“ festgehalten, welches besagt, dass die Bedingungen des Staates der Niederlassung zu beachten sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als richtungweisende internationale Rechtsgrundlagen gelten die Pariser Verbandsübereinkunft von 1883 (PVÜ), das Madrider Markenabkommen 1891 (MMA), die Revidierte Berner Übereinkunft seit 1974 (RBÜ), und das Welturheberrechtsabkommen 1952 (WURA).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aktuelle internationale Rechtsgrundlage beruht auf folgenden Verträgen:&lt;br /&gt;
* TRIPs-Abkommen: Trade related aspects of intellectual property rights. 1993.&lt;br /&gt;
* WIPO Urheberrechtsvertrag World Copyright Treaty (WCT) 1996.&lt;br /&gt;
* WIPO Performance and Phonograms Treaty (WPPT).&lt;br /&gt;
* DMCA 1998 in den USA (Digital Millennium Copyright Act).&lt;br /&gt;
* 6 Europäische Richtlinien der sog. „ersten Generation, danach war die Vertragsumsetzung in der EU vorrangig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;patentrecht-und-gebrauchsmusterschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Patentrecht und Gebrauchsmusterschutz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung und Konsumentenschutz im Internet sind zwei besonders intensiv&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patentrecht und Gebrauchsmusterschutze bieten für den Schutz von Software eine sehr eingeschränkte Grundlage, denn Patentierbarkeit ist wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Voraussetzung ist eine sog. qualifizierte Regel zum technischen Handeln.&lt;br /&gt;
* Nicht patentierbar sind Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Formeln, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme der Datenverarbeitungsanlagen als solche und die Wiedergabe von Information.&lt;br /&gt;
* Patentierbar sind Erfindungen, die neu sind, sich für den*die Fachmann*frau nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind.&lt;br /&gt;
* Die Schutzdauer eines Patents sind 20 Jahre.&lt;br /&gt;
* Inhalt des Patents ist ein ausschließliches Recht, den Gegenstand der Erfindung betriebsgemäß herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten, zu gebrauchen, zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.&lt;br /&gt;
Für Software bedeutend ist weiters folgende Regel im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) 1973, §52 Abs. 2 Z. 3:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Als Erfindung werden insbesondere nicht angesehen .... 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Größere Erfolgschancen als reine Software hat daher die Ausführung des Algorithmus in Hardware oder zumindest als Teil einer Hardwarelösung, wofür die Patentierung des MP3-Players als Beispiel dienen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hardware- und Softwareschutz nach Gebrauchsmusterrecht werden oft als Behelfs- oder Übergangslösung genutzt. Grundlage dafür ist das Gebrauchsmustergesetz (GMG) 1994, dessen Eckpunkte wie folgt definiert sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Schutz für die Dauer von 10 Jahren gewährt&lt;br /&gt;
* Auf eine Neuigkeitsprüfung wird verzichtet.&lt;br /&gt;
* Der Rechtsschein eines wirksamen Gebrauchsmusters gilt, solange keine Nichtigerklärung erfolgt.&lt;br /&gt;
Gebrauchsmusterschutz ist daher für die „Programmlogik“ denkbar; unter § 1 Abs. 2 GMG fällt auch die Programmlogik, nicht aber das Programm als solches (siehe § 1 Abs. 3 Z. 3 iVm § 1 Abs. 4 GMG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;softwareschutz-nach-uwg-gesetz-gegen-den-unlauteren-wettbewerb&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Softwareschutz nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das UWG ist ein zentraler Ankerpunkt für den Schutz von Software gegen wettbewerbswidrige Handlungen von Mitbewerber*innen. Die Nachahmungsfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo ein*e Mitbewerber*in als Trittbrettfahrer*in und Schmarotzer*in („free rider“) die Leistungen eines anderen in wettbewerbswidriger Weise ausbeutet (OGH, ÖBl 1995, 14).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So sollen dadurch etwa Herkunftstäuschung, wettbewerbswidrige Informationsbeschaffung, Vertragsbruch, Abwerbung von Mitarbeiter*innen, und der Behinderungswettbewerb unterbunden werden. Die unmittelbare oder weitgehend identische Übernahme eines Computerprogramms ist damit eindeutig untersagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es besteht jedoch kein absoluter, auch gegen Dritte durchsetzbarer Anspruch, denn um das UWG anwenden zu können, muss das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses nachweisbar sein.&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;software--und-datenbankschutz-im-urheberrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Software- und Datenbankschutz im Urheberrecht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wohl ausgeprägtesten und am leichtesten durchsetzbaren Schutzrechte für Software sind im Urheberrecht zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die UrhGNov November 1993 (1994 in Kraft getreten) ist Folge der EU- Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen. Computerprogramme werden darin den Sprachwerken und somit der Literatur zugeordnet (§ 2 Z. 1 UrhG). Als Voraussetzung für die Anwendung des Urheberrechtsschutzes muss eine eigene geistige Schöpfung vorliegen (siehe § 40a UrhG). Ideen als solche werden nicht geschützt. Allenfalls ist daher ein Implementationsalgorithmus schützbar, aber nicht ein Entwurfsalgorithmus. Dienstnehmerwerke gelten primär als Werke, die in Erfüllung der dienstrechtlichen Obliegenheiten geschaffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mögliche Vorbehaltsrechte des*der Software-Urheber*in umfassen die Beschränkung auf eine bestimmungsgemäße Benutzung, das Vervielfältigungsrecht (§15 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 16 UrhG), sowie das Senderecht (§ 17 UrhG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die maximale Schutzdauer beträgt seit der UrhGNov 1996 70 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen allgemeinen Regeln ist für den Schutz von Software §40d UrhG besonders wichtig. Werknutzungsrechte, insb. Recht zur Anpassung an die Bedürfnisse des*der Anwender*in. - Bereits das Ablaufenlassen eines Programms ist eine urheberrechtlich relevante Handlung, das Recht zur Erstellung einer Sicherungskopie, das Recht zum Beobachten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Untersuchen und Testen des Funktionierens, sowie das Verbot der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch sind darin geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der EU-Datenbankrichtlinie und im der UrhGNov 1997 werden für den Schutz von Datenbanken Originalität (z.B. von Auswahl und Anordnung der Inhalte) vorausgesetzt. Vollständigkeit erfüllt den Begriff der Originalität nicht. Die maximale Schutzdauer beträgt 15 Jahre. §§ 76c bis 76e UrhG stellen auf den Schutz von Investitionen in Datenbanken ab. So wird die Erstellung von Auszügen und deren Verwendung, sowie von deren Weitergabe geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein vieldiskutiertes Problem in diesem Zusammenhang ist die sog. „sole source data“, welche zu Monopolstellungen führen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-5&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 5.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sicherung von Wettbewerbsvorteilen in der Softwareentwicklung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Softwareunternehmen entwickelt einen neuartigen Algorithmus zum Schutz von USB-Festplatten vor unbefugten Zugriffen. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Unternehmen, um den dadurch entstehenden Wettbewerbsvorteil abzusichern und sich gegen Raubkopierer*innen zu schützen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 5.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Innovative Datensammlungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Nachrichtenagentur stellt nach einem neuen Verfahren eine Sammlung von neusten Meldungen zusammen, die aufgrund des gewählten Verfahrens eine Aktualität von mindestens 30 Minuten garantiert. Aufgrund der alle 30 Minuten gezogenen Snapshots kann auch eine Zeitreihe erstellt werden, welche die Analyse bestimmter Trends und Entwicklungen zulässt und auch für Prognosen verwendet werden kann. Was kann die Nachrichtenagentur tun, um erstens das Verfahren selbst, und zweitens die erstellten Datensammlungen zu schützen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-5&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 5 behandelt die zentralen Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums im Bereich der IT mit den Schwerpunkten Patentschutz und Musterschutz.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Schutz_geistigen_Eigentums&amp;diff=5566</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Schutz geistigen Eigentums</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Schutz_geistigen_Eigentums&amp;diff=5566"/>
		<updated>2023-07-27T14:07:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;schutz-geistigen-eigentums&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Schutz geistigen Eigentums =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit der 1994 gültigen Novelle des Urheberrechts ist es auch in Österreich untersagt, ohne Zustimmung des*der Inhaber*in der Rechte Software für den privaten Gebrauch zu kopieren. International gesehen wurde die rechtliche Situation von folgenden gesetzlichen Regeln und Gesetzesvorhaben geprägt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Handlungen innerhalb des Rechtsgebietes der Republik Österreich ist vor allem §34 Abs. 1 IPRG (Internationales Privatrechtsgesetz) maßgebende, der folgendes besagt: „Das Entstehen, der Inhalt und das Erloschen von Immaterialgüterrechten sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem eine Benützungs- oder Verletzungshandlung gesetzt wird.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In § 20 ff ECG (Electronic-Commerce Gesetz) ist das&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Herkunftslandprinzip“ festgehalten, welches besagt, dass die Bedingungen des Staates der Niederlassung zu beachten sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als richtungweisende internationale Rechtsgrundlagen gelten die Pariser Verbandsübereinkunft von 1883 (PVÜ), das Madrider Markenabkommen 1891 (MMA), die Revidierte Berner Übereinkunft seit 1974 (RBÜ), und das Welturheberrechtsabkommen 1952 (WURA).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aktuelle internationale Rechtsgrundlage beruht auf folgenden Verträgen:&lt;br /&gt;
* TRIPs-Abkommen: Trade related aspects of intellectual property rights. 1993.&lt;br /&gt;
* WIPO Urheberrechtsvertrag World Copyright Treaty (WCT) 1996.&lt;br /&gt;
* WIPO Performance and Phonograms Treaty (WPPT).&lt;br /&gt;
* DMCA 1998 in den USA (Digital Millennium Copyright Act).&lt;br /&gt;
* 6 Europäische Richtlinien der sog. „ersten Generation, danach war die Vertragsumsetzung in der EU vorrangig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;patentrecht-und-gebrauchsmusterschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Patentrecht und Gebrauchsmusterschutz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung und Konsumentenschutz im Internet sind zwei besonders intensiv&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Patentrecht und Gebrauchsmusterschutze bieten für den Schutz von Software eine sehr eingeschränkte Grundlage, denn Patentierbarkeit ist wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Voraussetzung ist eine sog. qualifizierte Regel zum technischen Handeln.&lt;br /&gt;
* Nicht patentierbar sind Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Formeln, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme der Datenverarbeitungsanlagen als solche und die Wiedergabe von Information.&lt;br /&gt;
* Patentierbar sind Erfindungen, die neu sind, sich für den*die Fachmann*frau nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind.&lt;br /&gt;
* Die Schutzdauer eines Patents sind 20 Jahre.&lt;br /&gt;
* Inhalt des Patents ist ein ausschließliches Recht, den Gegenstand der Erfindung betriebsgemäß herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten, zu gebrauchen, zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.&lt;br /&gt;
Für Software bedeutend ist weiters folgende Regel im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) 1973, §52 Abs. 2 Z. 3:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Als Erfindung werden insbesondere nicht angesehen .... 3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Größere Erfolgschancen als reine Software hat daher die Ausführung des Algorithmus in Hardware oder zumindest als Teil einer Hardwarelösung, wofür die Patentierung des MP3-Players als Beispiel dienen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hardware- und Softwareschutz nach Gebrauchsmusterrecht werden oft als Behelfs- oder Übergangslösung genutzt. Grundlage dafür ist das Gebrauchsmustergesetz (GMG) 1994, dessen Eckpunkte wie folgt definiert sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Schutz für die Dauer von 10 Jahren gewährt&lt;br /&gt;
* Auf eine Neuigkeitsprüfung wird verzichtet.&lt;br /&gt;
* Der Rechtsschein eines wirksamen Gebrauchsmusters gilt, solange keine Nichtigerklärung erfolgt.&lt;br /&gt;
Gebrauchsmusterschutz ist daher für die „Programmlogik“ denkbar; unter § 1 Abs. 2 GMG fällt auch die Programmlogik, nicht aber das Programm als solches (siehe § 1 Abs. 3 Z. 3 iVm § 1 Abs. 4 GMG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;softwareschutz-nach-uwg-gesetz-gegen-den-unlauteren-wettbewerb&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Softwareschutz nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das UWG ist ein zentraler Ankerpunkt für den Schutz von Software gegen wettbewerbswidrige Handlungen von Mitbewerber*innen. Die Nachahmungsfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo ein*e Mitbewerber*in als Trittbrettfahrer*in und Schmarotzer*in („free rider“) die Leistungen eines anderen in wettbewerbswidriger Weise ausbeutet (OGH, ÖBl 1995, 14).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So sollen dadurch etwa Herkunftstäuschung, wettbewerbswidrige Informationsbeschaffung, Vertragsbruch, Abwerbung von Mitarbeiter*innen, und der Behinderungswettbewerb unterbunden werden. Die unmittelbare oder weitgehend identische Übernahme eines Computerprogramms ist damit eindeutig untersagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es besteht jedoch kein absoluter, auch gegen Dritte durchsetzbarer Anspruch, denn um das UWG anwenden zu können, muss das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses nachweisbar sein.&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;software--und-datenbankschutz-im-urheberrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Software- und Datenbankschutz im Urheberrecht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wohl ausgeprägtesten und am leichtesten durchsetzbaren Schutzrechte für Software sind im Urheberrecht zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die UrhGNov November 1993 (1994 in Kraft getreten) ist Folge der EU- Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen. Computerprogramme werden darin den Sprachwerken und somit der Literatur zugeordnet (§ 2 Z. 1 UrhG). Als Voraussetzung für die Anwendung des Urheberrechtsschutzes muss eine eigene geistige Schöpfung vorliegen (siehe § 40a UrhG). Ideen als solche werden nicht geschützt. Allenfalls ist daher ein Implementationsalgorithmus schützbar, aber nicht ein Entwurfsalgorithmus. Dienstnehmerwerke gelten primär als Werke, die in Erfüllung der dienstrechtlichen Obliegenheiten geschaffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mögliche Vorbehaltsrechte des*der Software-Urheber*in umfassen die Beschränkung auf eine bestimmungsgemäße Benutzung, das Vervielfältigungsrecht (§15 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 16 UrhG), sowie das Senderecht (§ 17 UrhG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die maximale Schutzdauer beträgt seit der UrhGNov 1996 70 Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen allgemeinen Regeln ist für den Schutz von Software §40d UrhG besonders wichtig. Werknutzungsrechte, insb. Recht zur Anpassung an die Bedürfnisse des*der Anwender*in. - Bereits das Ablaufenlassen eines Programms ist eine urheberrechtlich relevante Handlung, das Recht zur Erstellung einer Sicherungskopie, das Recht zum Beobachten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Untersuchen und Testen des Funktionierens, sowie das Verbot der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch sind darin geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der EU-Datenbankrichtlinie und im der UrhGNov 1997 werden für den Schutz von Datenbanken Originalität (z.B. von Auswahl und Anordnung der Inhalte) vorausgesetzt. Vollständigkeit erfüllt den Begriff der Originalität nicht. Die maximale Schutzdauer beträgt 15 Jahre. §§ 76c bis 76e UrhG stellen auf den Schutz von Investitionen in Datenbanken ab. So wird die Erstellung von Auszügen und deren Verwendung, sowie von deren Weitergabe geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein vieldiskutiertes Problem in diesem Zusammenhang ist die sog. „sole source data“, welche zu Monopolstellungen führen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-5&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 5.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sicherung von Wettbewerbsvorteilen in der Softwareentwicklung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Softwareunternehmen entwickelt einen neuartigen Algorithmus zum Schutz von USB-Festplatten vor unbefugten Zugriffen. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Unternehmen, um den dadurch entstehenden Wettbewerbsvorteil abzusichern und sich gegen Raubkopierer*innen zu schützen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 5.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Innovative Datensammlungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Nachrichtenagentur stellt nach einem neuen Verfahren eine Sammlung von neusten Meldungen zusammen, die aufgrund des gewählten Verfahrens eine Aktualität von mindestens 30 Minuten garantiert. Aufgrund der alle 30 Minuten gezogenen Snapshots kann auch eine Zeitreihe erstellt werden, welche die Analyse bestimmter Trends und Entwicklungen zulässt und auch für Prognosen verwendet werden kann. Was kann die Nachrichtenagentur tun, um erstens das Verfahren selbst, und zweitens die erstellten Datensammlungen zu schützen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-5&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 5 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 5 behandelt die zentralen Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums im Bereich der IT mit den Schwerpunkten Patentschutz und Musterschutz.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Arbeitnehmerschutz&amp;diff=5565</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Arbeitnehmerschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Arbeitnehmerschutz&amp;diff=5565"/>
		<updated>2023-07-27T14:07:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 4 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;arbeitnehmerschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Arbeitnehmerschutz =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Schutz von Arbeitnehmer*innen gelten die auch sonst in Österreich geltenden Rechtsvorschriften. Speziell für Bildschirmarbeit sind das AschG (Arbeitnehmerschutzgesetz) und die BS-V (Bildschirmarbeitsverordnung) relevant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verpflichtung zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes ist sowohl im AschG - „Bildschirmarbeitsplatz“ - §§ 67 und 68 AschG, als auch in der BS-V festgehalten. Tragbare Geräte (z.B. Notebooks) sind jedoch nur dann umfasst, wenn sie am Arbeitsplatz regelmäßig genutzt werden (§ 67 Abs. 4 ASchG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der BS-V vorgeschrieben sind z.B. ausreichend Platz, wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen, geeignete Beleuchtung, Arbeitsunterbrechung, sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz der Augen. Die Unterweisungspflicht ist in § 13 BS-V, die Informationspflicht in §§ 9 und 14 BS-V geregelt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Problematisch bleibt weiterhin die Telearbeit, da sie außerhalb der Arbeitsstätte stattfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;bildschirmarbeitsplätze&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Bildschirmarbeitsplätze ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arbeitnehmerschutzgesetz - Bildschirmarbeitsplätze&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 67 (1) Bildschirmgerät im Sinne dieser Bestimmung ist eine Baueinheit mit einem Bildschirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens. Bildschirmarbeitsplätze im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeitsplätze, bei denen das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit sowie gegebenenfalls ein Informationsträger eine funktionale Einheit bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(2) Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Es dürfen nur Bildschirmgeräte, Eingabe- oder Datenerfassungsvorrichtungen sowie Zusatzgeräte verwendet werden, die dem Stand der Technik und den ergonomischen Anforderungen entsprechen. Es sind geeignete Arbeitstische bzw. Arbeitsflächen und Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(3) Bildschirmarbeitsplätze sind so zu bemessen und einzurichten, dass ausreichend Platz vorhanden ist, um wechselnde Arbeitshaltungen und – bewegungen zu ermöglichen. Es ist für eine geeignete Beleuchtung und dafür zu sorgen, dass eine Reflexion und eine Blendung vermieden werden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(4) Auf tragbare Datenverarbeitungsgeräte ist Abs. 2 und 3 anzuwenden, wenn sie regelmäßig am Arbeitsplatz eingesetzt werden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(5) Bei den nachstehend angeführten Einrichtungen bzw. Geräten sind die nach der Art oder Zweckbestimmung der Einrichtung oder der Art der Arbeitsvorgänge erforderlichen Abweichungen von Abs. 2 und 3 zulässig:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 1. Fahrer- und Bedienungsstände von Fahrzeugen und Maschinen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 2. Datenverarbeitungsanlagen an Bord eines Verkehrsmittels,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 3. Datenverarbeitungsanlagen, die hauptsächlich zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 4. Rechenmaschinen, Registrierkassen und Geräte mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur direkten Benutzung des Gerätes erforderlich sind, und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 5. Display-Schreibmaschinen.&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;besondere-maßnahmen-bei-bildschirmarbeit&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arbeitnehmerschutzgesetz - Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 68. (1) Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist auch auf die mögliche Beeinträchtigung des Sehvermögens sowie auf physische und psychische Belastungen besonders Bedacht zu nehmen. Auf Grundlage dieser Ermittlung und Beurteilung sind zweckdienliche Maßnahmen zur Ausschaltung der festgestellten Gefahren zu treffen, wobei das allfällige Zusammenwirken der festgestellten Gefahren zu berücksichtigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(2) Bei der Konzipierung, Auswahl, Einführung und Änderung der Software sowie bei der Gestaltung von Tätigkeiten, bei denen Bildschirmgeräte zum Einsatz kommen, haben die Arbeitgeber*innen folgende Faktoren zu berücksichtigen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 1. Die Software muss der auszuführenden Tätigkeit angepasst sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 2. Die Software muss benutzerfreundlich sein und gegebenenfalls dem Kenntnis- und Erfahrungsstand der Benutzer*innen angepasst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 3. Die Systeme müssen den Arbeitnehmer*innen&amp;amp;nbsp;Angaben über die jeweiligen Abläufe bieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 4. Die Systeme müssen die Information in einem Format und in einem Tempo anzeigen, das den Benutzer*innen angepasst ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 5. Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden.&amp;lt;p&amp;gt;(3) Bei Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen, die bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen, gilt folgendes:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 1. Die Arbeitgeber*innen haben die Tätigkeit so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch Pausen oder durch andere Tätigkeiten unterbrochen wird, die die Belastung durch Bildschirmarbeit verringern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 2. Die Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit, sowie anschließend in regelmäßigen Abständen und weiters bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 3. Die Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf eine augenärztliche Untersuchung, wenn sich dies auf Grund der Ergebnisse der Untersuchung nach Z 2 als erforderlich erweist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 4. Den Arbeitnehmer*innen sind spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen nach Z 2 und 3 ergeben, dass diese notwendig sind.&amp;lt;p&amp;gt;(4) Maßnahmen nach Abs. 3 Z 2 bis 4 dürfen in keinem Fall zu einer finanziellen Mehrbelastung der Arbeitnehmer*innen führen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(5) Auf tragbare Datenverarbeitungsgeräte, die nicht regelmäßig am Arbeitsplatz eingesetzt werden, ist Abs. 2 nicht anzuwenden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Auf die in § 67 Abs. 5 angeführten Einrichtungen bzw. Geräte ist Abs. 2 nur anzuwenden, soweit die Art oder Zweckbestimmung der Einrichtung oder die Art der Arbeitsvorgänge dem nicht entgegenstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 4.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einzurichten ist ein Bildschirmarbeitsplatz für eine*n Sekretär*in, die pro Tag mehr als 4 Stunden an diesem Arbeitsplatz verbringt. Worauf muss nach §§ 67 und 68 AschG bei der Einrichtung dieses Bildschirmarbeitsplatzes geachtet werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 4.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arbeitnehmerschutzgesetz - Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Anforderungen an die Gestaltung von Software stellt § 68. (1) AschG?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 4 beschreibt die wichtigsten IT-spezifischen Regelungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes, insbesondere bei Bildschirmarbeit.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Arbeitnehmerschutz&amp;diff=5564</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Arbeitnehmerschutz</title>
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		<updated>2023-07-27T14:07:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 4 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;arbeitnehmerschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Arbeitnehmerschutz =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Schutz von Arbeitnehmer*innen gelten die auch sonst in Österreich geltenden Rechtsvorschriften. Speziell für Bildschirmarbeit sind das AschG (Arbeitnehmerschutzgesetz) und die BS-V (Bildschirmarbeitsverordnung) relevant:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verpflichtung zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes ist sowohl im AschG - „Bildschirmarbeitsplatz“ - §§ 67 und 68 AschG, als auch in der BS-V festgehalten. Tragbare Geräte (z.B. Notebooks) sind jedoch nur dann umfasst, wenn sie am Arbeitsplatz regelmäßig genutzt werden (§ 67 Abs. 4 ASchG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der BS-V vorgeschrieben sind z.B. ausreichend Platz, wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen, geeignete Beleuchtung, Arbeitsunterbrechung, sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz der Augen. Die Unterweisungspflicht ist in § 13 BS-V, die Informationspflicht in §§ 9 und 14 BS-V geregelt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Problematisch bleibt weiterhin die Telearbeit, da sie außerhalb der Arbeitsstätte stattfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;bildschirmarbeitsplätze&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Bildschirmarbeitsplätze ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arbeitnehmerschutzgesetz - Bildschirmarbeitsplätze&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 67 (1) Bildschirmgerät im Sinne dieser Bestimmung ist eine Baueinheit mit einem Bildschirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens. Bildschirmarbeitsplätze im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeitsplätze, bei denen das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit sowie gegebenenfalls ein Informationsträger eine funktionale Einheit bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(2) Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Es dürfen nur Bildschirmgeräte, Eingabe- oder Datenerfassungsvorrichtungen sowie Zusatzgeräte verwendet werden, die dem Stand der Technik und den ergonomischen Anforderungen entsprechen. Es sind geeignete Arbeitstische bzw. Arbeitsflächen und Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(3) Bildschirmarbeitsplätze sind so zu bemessen und einzurichten, dass ausreichend Platz vorhanden ist, um wechselnde Arbeitshaltungen und – bewegungen zu ermöglichen. Es ist für eine geeignete Beleuchtung und dafür zu sorgen, dass eine Reflexion und eine Blendung vermieden werden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(4) Auf tragbare Datenverarbeitungsgeräte ist Abs. 2 und 3 anzuwenden, wenn sie regelmäßig am Arbeitsplatz eingesetzt werden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(5) Bei den nachstehend angeführten Einrichtungen bzw. Geräten sind die nach der Art oder Zweckbestimmung der Einrichtung oder der Art der Arbeitsvorgänge erforderlichen Abweichungen von Abs. 2 und 3 zulässig:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 1. Fahrer- und Bedienungsstände von Fahrzeugen und Maschinen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 2. Datenverarbeitungsanlagen an Bord eines Verkehrsmittels,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 3. Datenverarbeitungsanlagen, die hauptsächlich zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 4. Rechenmaschinen, Registrierkassen und Geräte mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur direkten Benutzung des Gerätes erforderlich sind, und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 5. Display-Schreibmaschinen.&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;besondere-maßnahmen-bei-bildschirmarbeit&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arbeitnehmerschutzgesetz - Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 68. (1) Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist auch auf die mögliche Beeinträchtigung des Sehvermögens sowie auf physische und psychische Belastungen besonders Bedacht zu nehmen. Auf Grundlage dieser Ermittlung und Beurteilung sind zweckdienliche Maßnahmen zur Ausschaltung der festgestellten Gefahren zu treffen, wobei das allfällige Zusammenwirken der festgestellten Gefahren zu berücksichtigen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(2) Bei der Konzipierung, Auswahl, Einführung und Änderung der Software sowie bei der Gestaltung von Tätigkeiten, bei denen Bildschirmgeräte zum Einsatz kommen, haben die Arbeitgeber*innen folgende Faktoren zu berücksichtigen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 1. Die Software muss der auszuführenden Tätigkeit angepasst sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 2. Die Software muss benutzerfreundlich sein und gegebenenfalls dem Kenntnis- und Erfahrungsstand der Benutzer*innen angepasst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 3. Die Systeme müssen den Arbeitnehmer*innen&amp;amp;nbsp;Angaben über die jeweiligen Abläufe bieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 4. Die Systeme müssen die Information in einem Format und in einem Tempo anzeigen, das den Benutzer*innen angepasst ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 5. Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden.&amp;lt;p&amp;gt;(3) Bei Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen, die bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen, gilt folgendes:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 1. Die Arbeitgeber*innen haben die Tätigkeit so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch Pausen oder durch andere Tätigkeiten unterbrochen wird, die die Belastung durch Bildschirmarbeit verringern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 2. Die Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit, sowie anschließend in regelmäßigen Abständen und weiters bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 3. Die Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf eine augenärztliche Untersuchung, wenn sich dies auf Grund der Ergebnisse der Untersuchung nach Z 2 als erforderlich erweist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; 4. Den Arbeitnehmer*innen sind spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen nach Z 2 und 3 ergeben, dass diese notwendig sind.&amp;lt;p&amp;gt;(4) Maßnahmen nach Abs. 3 Z 2 bis 4 dürfen in keinem Fall zu einer finanziellen Mehrbelastung der Arbeitnehmer*innen führen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;(5) Auf tragbare Datenverarbeitungsgeräte, die nicht regelmäßig am Arbeitsplatz eingesetzt werden, ist Abs. 2 nicht anzuwenden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Auf die in § 67 Abs. 5 angeführten Einrichtungen bzw. Geräte ist Abs. 2 nur anzuwenden, soweit die Art oder Zweckbestimmung der Einrichtung oder die Art der Arbeitsvorgänge dem nicht entgegenstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 4.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einzurichten ist ein Bildschirmarbeitsplatz für eine*n Sekretär*in, die pro Tag mehr als 4 Stunden an diesem Arbeitsplatz verbringt. Worauf muss nach §§ 67 und 68 AschG bei der Einrichtung dieses Bildschirmarbeitsplatzes geachtet werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 4.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arbeitnehmerschutzgesetz - Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Anforderungen an die Gestaltung von Software stellt § 68. (1) AschG?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 4 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 4 beschreibt die wichtigsten IT-spezifischen Regelungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes, insbesondere bei Bildschirmarbeit.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_E-Commerce_Recht&amp;diff=5563</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - E-Commerce Recht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_E-Commerce_Recht&amp;diff=5563"/>
		<updated>2023-07-27T14:06:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 3 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;die-wichtigsten-elemente-des-e-commerce-rechts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Die wichtigsten Elemente des E-Commerce Rechts =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;überblick-über-zentrale-rechtsvorschriften-im-bereich-des-e-commerce&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Überblick über zentrale Rechtsvorschriften im Bereich des E-Commerce ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung und Konsumentenschutz im Internet sind zwei besonders intensiv&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Electronic Commerce gehört heute zum Standard-Repertoire eines modernen Unternehmens. Umso wichtiger ist es, dass sich sowohl das Unternehmen, als auch seine Kunden*innen auf bestimmte rechtlich abgesicherte Regeln verlassen können. In Österreich wurde für jene Bereiche, die nicht bereits durch geltendes Recht abgedeckt sind, daher das seit 2001 gültige E-Commerce Gesetz erlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die historisch wichtigsten europäischen Rechtsgrundlagen für den E-Commerce sind die Fernabsatz-Richtlinie und die E-Commerce-Richtlinie. Neben diesen beiden spielen die Signatur-Richtlinie und die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf eine wichtige Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zentrale in Österreich anwendbare Vorschriften basieren auf den Regeln für Schuldverträge und Verbraucherverträge,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da E-Commerce in vielen Fällen grenzüberschreitend (nicht nur national sondern auch über die EU-Grenzen hinausgehend) ist, kann die Rechtsdurchsetzung allerdings sehr problematisch sein. Internationale Gerichtszuständigkeit, sowie die Problematik der Entscheidungsvollstreckung außerhalb der EU, lassen es für immer mehr Anbieter*innen und Kund*innen als ratsam erscheinen, ihre E-Commerce Aktivitäten auf Mitgliedsstaaten der EU zu beschränken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtswahl steht primär den Parteien offen, subsidiär unterliegt das Rechtsgeschäft dem Recht jenes Staates, zu dem es die engste Verbindung aufweist. So können rein theoretisch z.B. ein*e russische*r Anbieter*in und ein*e österreichische*r Kund*in US-Recht und als Gerichtsstand ein afrikanisches Land wählen, was natürlich im Anwendungsfall zu einigen größeren Problemen führen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verbraucherverträge: betreffen meist die Lieferung von beweglichen Sachen, die Erbringung von Dienstleistungen, oder Verträge zur Finanzierung dieser Geschäfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn nicht anders vereinbart, kommt bei Verbraucherverträgen das Verbraucherlandrecht zur Anwendung. Eindeutige Anknüpfungspunkte dafür sind ein ausdrückliches Angebot oder Werbung im Verbraucherland, oder die Bestellannahme im Verbraucherland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Spezialgesetzgebung, i.e. dem Electronic Commerce Gesetz und dem Gesetz über digitale Signaturen, werden auch Informationspflichten, wie etwa der Mindestinhalt von kommerziellen Websites und die Verwendung von digitalen Signaturen im Rechtsverkehr geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;werbung-vertragsabschluss-im-web-und-konsumentenschutz-im-e-commerce&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Werbung, Vertragsabschluss im Web und Konsumentenschutz im E-Commerce ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung und Konsumentenschutz im Internet sind zwei besonders intensiv diskutierte Bereiche, deren bekanntester Aspekt die Überflutung mit Spam Mails ist. Während Vertragsabschlüsse im Internet im Normalfall den auch sonst gängigen Rechtsvorschriften genügen, sind Verträge mit Minderjährigen ein besonderes Problem. Die Frage ist, wie ein Unternehmen erkennen kann, dass es sich bei einem*einer Kund*in um eine*n Minderjährige*n handelt, und was im Fall einer Aufsichtsverletzung durch Erziehungsberechtigte passiert, bzw. wie eine solche überhaupt nachgewiesen werden kann. Die weltweite Diskussion um Internet-Filter aller Art zum Schutz Minderjähriger vor illegalen und unmoralischen Inhalten ist der zweite große Problembereich beim Schutz Minderjähriger. Spam Mails, die immer wieder in der Lage sind, Filter zu überwinden, stellen nicht nur eine unangenehme Belästigung, sondern auch eine wirtschaftlich nicht zu vernachlässigende Behinderung der Arbeit dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich gilt nach österreichischem Recht, dass die Zustimmung zur Zusendung von elektronischem Werbematerial vorliegen muss. Problematisch bleibt dabei, dass so gut wie kein Spam seinen Ausgangspunkt in Österreich hat und der Anteil von aus Mitgliedsstaaten der EU kommendem Spam im Vergleich ebenfalls sehr gering ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Vertragsabschluss im Web (z.B. beim Online Shopping) ist unbedingt zu beachten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Vertrag mit einem*einer Kund*in gültig ist (i.e. damit eine verbindliche Bestellung mit entsprechender Zahlungsverpflichtung vorliegt). Zentral ist dabei die sog. Willenserklärung, das ist die eindeutige Erklärung, ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben zu wollen. Liegt diese nicht eindeutig vor, ist, wie auch im traditionellen (papierbasierten) Fall, der Vertrag als nicht zustande gekommen zu betrachten. Die Website muss daher so gestaltet sein, dass ein*e Käufer*in erkennen kann, wann er*sie eine Bestellung abgibt und auch eindeutig ist, was er*sie bestellt. Wenn ein*e Käufer*in z.B. guten Grund zur Annahmen hat, einen einmalige Leistung zu bestellen, in Wahrheit aber ein Abonnement bestellt, liegt zumindest eine Irrtum vor. Je nach Gestaltung der Website kann es sich auch um eine absichtliche Täuschung oder im Extremfall sogar um einen gewerbsmäßigen Betrug handeln. Da die Interpretation des Sachverhalts in Grenzfällen meist schwierig ist und der einmal erfolgte Betrugsverdacht schwer zu eliminieren ist, gilt auch hier die Regel, dass Firmen mit guter Reputation entsprechenden Wert auf die Gestaltung ihrer Website legen. Online-Buchungssysteme der großen Fluglinienallianzen und der großen österreichischen Banken können als Musterbeispiele gelten, die alle Informationspflichten nach dem E- Commerce Gesetz erfüllen und so gestaltet sind, dass möglichst keine Missverständnisse entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Gestaltung der Website kann inzwischen auch von einer Sorgfaltspflicht gegenüber dem*der Benutzer*in bzw. dem*der Kund*in ausgegangen werden, die z.B. dazu verpflichtet, schutzwürdige Information (Kreditkartendaten, Gesundheitsdaten, etc.) verschlüsselt zu übertragen oder den*die Benutzer*in bzw. Kund*in zumindest in geeigneter Form darauf hinzuweisen, wenn Daten ungesichert übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Zusendung von Werbematerial ist auf jeden Fall das Spam-Verbot nach § 101 TKG zu beachten: Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des*der Empfänger*in. Von ebenso zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang Art. 7 der E-Commerce Richtlinie: Er beinhaltet die sog. „Opt-Out“-Regelung („Robinson-Listen“), die es ermöglicht, eine von allen Versender*innen von Werbematerial zu berücksichtigende Erklärung abzugeben, dass man keine Werbe-Mails empfangen will. Ebenso gelten unerbetene Anrufe und Faxe lt. OGH als wettbewerbswidrig (Sittenwidrigkeit nach § 1 UWG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;digitale-signaturen-im-e-commerce&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Digitale Signaturen im E-Commerce ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Digitale Signaturen sind Österreich im Gesetz über Digitale Signaturen (SigG 1999) geregelt. Dieses Bundesgesetz regelt somit den rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Verwendung elektronischer Signaturen sowie für die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten. Dieses Bundesgesetz ist auch anzuwenden in geschlossenen Systemen, sofern deren Teilnehmer*innen dies vereinbart haben, sowie im offenen elektronischen Verkehr mit Gerichten und anderen Behörden, sofern durch Gesetz nicht anderes bestimmt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtsverbindlichkeit („Gültigkeit“) einer digitalen Unterschrift wird in § 3 SigG wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;§ 3. Allgemeine Rechtswirkungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (1) Im Rechts- und Geschäftsverkehr können Signaturverfahren mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen und unterschiedlichen Zertifikatsklassen verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (2) Die rechtliche Wirksamkeit einer elektronischen Signatur und deren Verwendung als Beweismittel können nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil die elektronische Signatur nur in elektronischer Form vorliegt, weil sie nicht auf einem qualifizierten Zertifikat oder nicht auf einem von einem*einer akkreditierten Anbieter*in für Zertifizierungsdienste ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht oder weil sie nicht unter Verwendung von technischen Komponenten und Verfahren im Sinne des § 18 erstellt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;§ 4 Besondere Rechtswirkungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (1) Eine sichere elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, insbesondere der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB, sofern durch Gesetz oder Parteienvereinbarung nichts anderes bestimmt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (2) Eine sichere elektronische Signatur entfaltet nicht die Rechtswirkungen der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB bei &amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp;1. Rechtsgeschäften des Familien- und Erbrechts, die an die Schriftform oder ein strengeres Formerfordernis gebunden sind,&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp;2. anderen Willenserklärungen oder Rechtsgeschäften, die zu ihrer Wirksamkeit an die Form einer öffentlichen Beglaubigung, einer gerichtlichen oder notariellen Beurkundung oder eines Notariatsakts gebunden sind,&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp;3. Willenserklärungen, Rechtsgeschäften oder Eingaben, die zu ihrer Eintragung in das Grundbuch, das Firmenbuch oder ein anderes öffentliches Register einer öffentlichen Beglaubigung, einer gerichtlichen oder notariellen Beurkundung oder eines Notariatsakts bedürfen, und&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; 4. einer Bürgschaftserklärung (§ 1346 Abs. 2 ABGB).&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (3) Die Bestimmung des § 294 ZPO über die Vermutung der Echtheit des Inhalts einer unterschriebenen Privaturkunde ist auf elektronische Dokumente, die mit einer sicheren elektronischen Signatur versehen sind, anzuwenden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (4) Die Rechtswirkungen der Abs. 1 und 3 treten nicht ein, wenn nachgewiesen wird, dass die Sicherheitsanforderungen dieses Bundesgesetzes und der auf seiner Grundlage ergangenen Verordnungen nicht eingehalten oder die zur Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen getroffenen Vorkehrungen kompromittiert wurden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;§ 5 Qualifizierte Zertifikate&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;amp;nbsp;(1) Ein qualifiziertes Zertifikat hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;1. den Hinweis darauf, dass es sich um ein qualifiziertes Zertifikat handelt,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;2. den unverwechselbaren Namen des*der Zertifizierungsdiensteanbieter*in und den Staat seiner*ihrer Niederlassung,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;3. den Namen des*der Signator*in oder ein Pseudonym, das als solches bezeichnet sein muss,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;4. gegebenenfalls auf Verlangen des Zertifikatswerbers Angaben über eine Vertretungsmacht oder eine andere rechtlich erhebliche Eigenschaft des*der Signator*in,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;5. die dem*der Signator*in zugeordneten Signaturprüfdaten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;6. Beginn und Ende der Gültigkeit des Zertifikats,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;7. die eindeutige Kennung des Zertifikats,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;8. gegebenenfalls eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zertifikats und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;9. gegebenenfalls eine Begrenzung des Transaktionswerts, auf den das Zertifikat ausgestellt ist.&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (2) Auf Verlangen des Zertifikatswerbers können weitere rechtlich erhebliche Angaben in das qualifizierte Zertifikat aufgenommen werden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (3) Ein qualifiziertes Zertifikat muss mit der sicheren elektronischen Signatur deder Zertifizierungsdiensteanbieter*in versehen sein.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; Qualifizierte Zertifikate haben dadurch auch einen höheren Stellenwert im Beweisverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 3.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kauf eines Laptops im Online Shop des Anbieters LAPTOP DEALER&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein*e Kund*in erwirbt im Online Shop des Anbieters LAPTOP DEALER eine externe 1TB Festplatte. Die Firma hat ihren Sitz in Deutschland, der*die Kund*in besteht in Österreich, die Lieferung an eine Adresse in Österreich. Welches Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar, wenn nichts geregelt ist? Welches Gewährleistungsrecht gilt, wenn nichts geregelt ist? Können Anbieter und Kund*in einen völligen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss vereinbaren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 3.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zusendung von Werbematerial als Electronic Mail&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was muss ein Unternehmen mit Firmensitz in Österreich aus rechtlicher Sicht unbedingt beachten, wenn es im Großraum Wien und Niederösterreich seinen bestehenden Kunden*innen und potentiellen Kund *innen Werbung mittels Electronic Mail zusenden möchte?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 3.3:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Digitale Unterschrift&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für welche Art von Rechtsgeschäften ist weiterhin eine notarielle Beglaubigung erforderlich, damit eine Unterschrift wirksam ist?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 3 enthält eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Electronic Commerce Gesetz und im Gesetz über Digitale Signaturen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_E-Commerce_Recht&amp;diff=5562</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - E-Commerce Recht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_E-Commerce_Recht&amp;diff=5562"/>
		<updated>2023-07-27T14:06:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 3 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;die-wichtigsten-elemente-des-e-commerce-rechts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Die wichtigsten Elemente des E-Commerce Rechts =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;überblick-über-zentrale-rechtsvorschriften-im-bereich-des-e-commerce&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Überblick über zentrale Rechtsvorschriften im Bereich des E-Commerce ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung und Konsumentenschutz im Internet sind zwei besonders intensiv&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Electronic Commerce gehört heute zum Standard-Repertoire eines modernen Unternehmens. Umso wichtiger ist es, dass sich sowohl das Unternehmen, als auch seine Kunden*innen auf bestimmte rechtlich abgesicherte Regeln verlassen können. In Österreich wurde für jene Bereiche, die nicht bereits durch geltendes Recht abgedeckt sind, daher das seit 2001 gültige E-Commerce Gesetz erlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die historisch wichtigsten europäischen Rechtsgrundlagen für den E-Commerce sind die Fernabsatz-Richtlinie und die E-Commerce-Richtlinie. Neben diesen beiden spielen die Signatur-Richtlinie und die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf eine wichtige Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zentrale in Österreich anwendbare Vorschriften basieren auf den Regeln für Schuldverträge und Verbraucherverträge,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da E-Commerce in vielen Fällen grenzüberschreitend (nicht nur national sondern auch über die EU-Grenzen hinausgehend) ist, kann die Rechtsdurchsetzung allerdings sehr problematisch sein. Internationale Gerichtszuständigkeit, sowie die Problematik der Entscheidungsvollstreckung außerhalb der EU, lassen es für immer mehr Anbieter*innen und Kund*innen als ratsam erscheinen, ihre E-Commerce Aktivitäten auf Mitgliedsstaaten der EU zu beschränken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtswahl steht primär den Parteien offen, subsidiär unterliegt das Rechtsgeschäft dem Recht jenes Staates, zu dem es die engste Verbindung aufweist. So können rein theoretisch z.B. ein*e russische*r Anbieter*in und ein*e österreichische*r Kund*in US-Recht und als Gerichtsstand ein afrikanisches Land wählen, was natürlich im Anwendungsfall zu einigen größeren Problemen führen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verbraucherverträge: betreffen meist die Lieferung von beweglichen Sachen, die Erbringung von Dienstleistungen, oder Verträge zur Finanzierung dieser Geschäfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn nicht anders vereinbart, kommt bei Verbraucherverträgen das Verbraucherlandrecht zur Anwendung. Eindeutige Anknüpfungspunkte dafür sind ein ausdrückliches Angebot oder Werbung im Verbraucherland, oder die Bestellannahme im Verbraucherland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Spezialgesetzgebung, i.e. dem Electronic Commerce Gesetz und dem Gesetz über digitale Signaturen, werden auch Informationspflichten, wie etwa der Mindestinhalt von kommerziellen Websites und die Verwendung von digitalen Signaturen im Rechtsverkehr geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;werbung-vertragsabschluss-im-web-und-konsumentenschutz-im-e-commerce&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Werbung, Vertragsabschluss im Web und Konsumentenschutz im E-Commerce ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung und Konsumentenschutz im Internet sind zwei besonders intensiv diskutierte Bereiche, deren bekanntester Aspekt die Überflutung mit Spam Mails ist. Während Vertragsabschlüsse im Internet im Normalfall den auch sonst gängigen Rechtsvorschriften genügen, sind Verträge mit Minderjährigen ein besonderes Problem. Die Frage ist, wie ein Unternehmen erkennen kann, dass es sich bei einem*einer Kund*in um eine*n Minderjährige*n handelt, und was im Fall einer Aufsichtsverletzung durch Erziehungsberechtigte passiert, bzw. wie eine solche überhaupt nachgewiesen werden kann. Die weltweite Diskussion um Internet-Filter aller Art zum Schutz Minderjähriger vor illegalen und unmoralischen Inhalten ist der zweite große Problembereich beim Schutz Minderjähriger. Spam Mails, die immer wieder in der Lage sind, Filter zu überwinden, stellen nicht nur eine unangenehme Belästigung, sondern auch eine wirtschaftlich nicht zu vernachlässigende Behinderung der Arbeit dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich gilt nach österreichischem Recht, dass die Zustimmung zur Zusendung von elektronischem Werbematerial vorliegen muss. Problematisch bleibt dabei, dass so gut wie kein Spam seinen Ausgangspunkt in Österreich hat und der Anteil von aus Mitgliedsstaaten der EU kommendem Spam im Vergleich ebenfalls sehr gering ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Vertragsabschluss im Web (z.B. beim Online Shopping) ist unbedingt zu beachten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Vertrag mit einem*einer Kund*in gültig ist (i.e. damit eine verbindliche Bestellung mit entsprechender Zahlungsverpflichtung vorliegt). Zentral ist dabei die sog. Willenserklärung, das ist die eindeutige Erklärung, ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben zu wollen. Liegt diese nicht eindeutig vor, ist, wie auch im traditionellen (papierbasierten) Fall, der Vertrag als nicht zustande gekommen zu betrachten. Die Website muss daher so gestaltet sein, dass ein*e Käufer*in erkennen kann, wann er*sie eine Bestellung abgibt und auch eindeutig ist, was er*sie bestellt. Wenn ein*e Käufer*in z.B. guten Grund zur Annahmen hat, einen einmalige Leistung zu bestellen, in Wahrheit aber ein Abonnement bestellt, liegt zumindest eine Irrtum vor. Je nach Gestaltung der Website kann es sich auch um eine absichtliche Täuschung oder im Extremfall sogar um einen gewerbsmäßigen Betrug handeln. Da die Interpretation des Sachverhalts in Grenzfällen meist schwierig ist und der einmal erfolgte Betrugsverdacht schwer zu eliminieren ist, gilt auch hier die Regel, dass Firmen mit guter Reputation entsprechenden Wert auf die Gestaltung ihrer Website legen. Online-Buchungssysteme der großen Fluglinienallianzen und der großen österreichischen Banken können als Musterbeispiele gelten, die alle Informationspflichten nach dem E- Commerce Gesetz erfüllen und so gestaltet sind, dass möglichst keine Missverständnisse entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Gestaltung der Website kann inzwischen auch von einer Sorgfaltspflicht gegenüber dem*der Benutzer*in bzw. dem*der Kund*in ausgegangen werden, die z.B. dazu verpflichtet, schutzwürdige Information (Kreditkartendaten, Gesundheitsdaten, etc.) verschlüsselt zu übertragen oder den*die Benutzer*in bzw. Kund*in zumindest in geeigneter Form darauf hinzuweisen, wenn Daten ungesichert übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Zusendung von Werbematerial ist auf jeden Fall das Spam-Verbot nach § 101 TKG zu beachten: Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des*der Empfänger*in. Von ebenso zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang Art. 7 der E-Commerce Richtlinie: Er beinhaltet die sog. „Opt-Out“-Regelung („Robinson-Listen“), die es ermöglicht, eine von allen Versender*innen von Werbematerial zu berücksichtigende Erklärung abzugeben, dass man keine Werbe-Mails empfangen will. Ebenso gelten unerbetene Anrufe und Faxe lt. OGH als wettbewerbswidrig (Sittenwidrigkeit nach § 1 UWG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;digitale-signaturen-im-e-commerce&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Digitale Signaturen im E-Commerce ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Digitale Signaturen sind Österreich im Gesetz über Digitale Signaturen (SigG 1999) geregelt. Dieses Bundesgesetz regelt somit den rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Verwendung elektronischer Signaturen sowie für die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten. Dieses Bundesgesetz ist auch anzuwenden in geschlossenen Systemen, sofern deren Teilnehmer*innen dies vereinbart haben, sowie im offenen elektronischen Verkehr mit Gerichten und anderen Behörden, sofern durch Gesetz nicht anderes bestimmt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtsverbindlichkeit („Gültigkeit“) einer digitalen Unterschrift wird in § 3 SigG wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;§ 3. Allgemeine Rechtswirkungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (1) Im Rechts- und Geschäftsverkehr können Signaturverfahren mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen und unterschiedlichen Zertifikatsklassen verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (2) Die rechtliche Wirksamkeit einer elektronischen Signatur und deren Verwendung als Beweismittel können nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil die elektronische Signatur nur in elektronischer Form vorliegt, weil sie nicht auf einem qualifizierten Zertifikat oder nicht auf einem von einem*einer akkreditierten Anbieter*in für Zertifizierungsdienste ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht oder weil sie nicht unter Verwendung von technischen Komponenten und Verfahren im Sinne des § 18 erstellt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;§ 4 Besondere Rechtswirkungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (1) Eine sichere elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, insbesondere der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB, sofern durch Gesetz oder Parteienvereinbarung nichts anderes bestimmt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (2) Eine sichere elektronische Signatur entfaltet nicht die Rechtswirkungen der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB bei &amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp;1. Rechtsgeschäften des Familien- und Erbrechts, die an die Schriftform oder ein strengeres Formerfordernis gebunden sind,&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp;2. anderen Willenserklärungen oder Rechtsgeschäften, die zu ihrer Wirksamkeit an die Form einer öffentlichen Beglaubigung, einer gerichtlichen oder notariellen Beurkundung oder eines Notariatsakts gebunden sind,&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp;3. Willenserklärungen, Rechtsgeschäften oder Eingaben, die zu ihrer Eintragung in das Grundbuch, das Firmenbuch oder ein anderes öffentliches Register einer öffentlichen Beglaubigung, einer gerichtlichen oder notariellen Beurkundung oder eines Notariatsakts bedürfen, und&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; 4. einer Bürgschaftserklärung (§ 1346 Abs. 2 ABGB).&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (3) Die Bestimmung des § 294 ZPO über die Vermutung der Echtheit des Inhalts einer unterschriebenen Privaturkunde ist auf elektronische Dokumente, die mit einer sicheren elektronischen Signatur versehen sind, anzuwenden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (4) Die Rechtswirkungen der Abs. 1 und 3 treten nicht ein, wenn nachgewiesen wird, dass die Sicherheitsanforderungen dieses Bundesgesetzes und der auf seiner Grundlage ergangenen Verordnungen nicht eingehalten oder die zur Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen getroffenen Vorkehrungen kompromittiert wurden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;§ 5 Qualifizierte Zertifikate&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;amp;nbsp;(1) Ein qualifiziertes Zertifikat hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;1. den Hinweis darauf, dass es sich um ein qualifiziertes Zertifikat handelt,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;2. den unverwechselbaren Namen des*der Zertifizierungsdiensteanbieter*in und den Staat seiner*ihrer Niederlassung,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;3. den Namen des*der Signator*in oder ein Pseudonym, das als solches bezeichnet sein muss,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;4. gegebenenfalls auf Verlangen des Zertifikatswerbers Angaben über eine Vertretungsmacht oder eine andere rechtlich erhebliche Eigenschaft des*der Signator*in,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;5. die dem*der Signator*in zugeordneten Signaturprüfdaten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;6. Beginn und Ende der Gültigkeit des Zertifikats,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;7. die eindeutige Kennung des Zertifikats,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;8. gegebenenfalls eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zertifikats und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;9. gegebenenfalls eine Begrenzung des Transaktionswerts, auf den das Zertifikat ausgestellt ist.&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (2) Auf Verlangen des Zertifikatswerbers können weitere rechtlich erhebliche Angaben in das qualifizierte Zertifikat aufgenommen werden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; (3) Ein qualifiziertes Zertifikat muss mit der sicheren elektronischen Signatur deder Zertifizierungsdiensteanbieter*in versehen sein.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; Qualifizierte Zertifikate haben dadurch auch einen höheren Stellenwert im Beweisverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele zu Lektion 3 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 3.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kauf eines Laptops im Online Shop des Anbieters LAPTOP DEALER&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein*e Kund*in erwirbt im Online Shop des Anbieters LAPTOP DEALER eine externe 1TB Festplatte. Die Firma hat ihren Sitz in Deutschland, der*die Kund*in besteht in Österreich, die Lieferung an eine Adresse in Österreich. Welches Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar, wenn nichts geregelt ist? Welches Gewährleistungsrecht gilt, wenn nichts geregelt ist? Können Anbieter und Kund*in einen völligen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss vereinbaren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 3.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zusendung von Werbematerial als Electronic Mail&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was muss ein Unternehmen mit Firmensitz in Österreich aus rechtlicher Sicht unbedingt beachten, wenn es im Großraum Wien und Niederösterreich seinen bestehenden Kunden*innen und potentiellen Kund *innen Werbung mittels Electronic Mail zusenden möchte?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 3.3:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Digitale Unterschrift&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für welche Art von Rechtsgeschäften ist weiterhin eine notarielle Beglaubigung erforderlich, damit eine Unterschrift wirksam ist?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 3 enthält eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Electronic Commerce Gesetz und im Gesetz über Digitale Signaturen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_IT-Vertr%C3%A4ge&amp;diff=5561</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - IT-Verträge</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_IT-Vertr%C3%A4ge&amp;diff=5561"/>
		<updated>2023-07-27T14:06:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 2 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;it-verträge&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= IT-Verträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus rechtlicher Sicht bildet das Vertragsrecht einen der zentralen Punkte der Beschaffung, der Entwicklung und des Betriebs von IT-Systemen. Dabei sind neben klassischen Kauf-, Miet- und Leasingverträgen besondere Vertragsformen wie Dienstleistungsverträge und Werkverträge interessant. Dienstleistungsverträge sind eine wesentliche Grundlage für das Outsourcing, Werkverträge und Dienstnehmerverträge bestimmen die Entwicklung und teilweise den Betrieb von IT-Systemen. Unter der Bezeichnung Service Level Agreement (SLA) haben Dienstleistungsverträge insb. im Kontext des Outsourcing eine hohen Stellenwert erlangt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Hardware-Verträge meist klassische Kauf-, Miet- oder Leasingverträge sind, die in anderen Grundlagenlehrveranstaltungen ausführlich behandelt werden, konzentriert sich diese Lektion auf die in der Softwareentwicklung wichtigen Vertragstypen und auf jene Verträge, die das Outsourcing dominieren.&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;softwareverträge&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Softwareverträge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Softwareverträge werden in klassische Lizenzverträge für Standardsoftware (Common off the shelf – COTS) und in Verträge zur Entwicklung (Development) und Anpassung (Customizing) unterteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lizenzverträge&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Lizenzverträge ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da weder traditioneller Kauf (uneingeschränkter Eigentumserwerb) noch klassische Miete (entgeltlicher Gebrauch auf Zeit) den Bereich von Standardsoftware völlig abdecken können, wird auf das Konstrukt der Lizenzverträge zurückgegriffen, die es dem*der Erwerber*in einer Lizenz erlauben, die Software in bestimmter Form zu nutzen. Aus rechtlicher Sicht wird dies als Kauf einer körperlichen Sache mit eingeschränkten Nutzungsrechten (wie eben im Lizenzvertrag festgehalten) betrachtet. Problematisch dabei ist, dass der Eigentumserwerb in den meisten Fällen explizit ausgeschlossen wird, und somit ein sehr wesentliches Merkmal des Kaufes wegfällt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lizenzbedingungen umfassen die normale Verwendung, die Haftung für eventuelle Softwarefehler, bzw. deren Ausschluss, sowie Fragen des Anfertigens von Kopien und der Weitergabe von Software oder von Teilen. Einen besonderen Stellenwert haben dabei Verträge mit ASP’s (Application Service Provider). In diesen geht es um die Bereitstellung der Software zur Nutzung durch Dritte. Bekannte Beispiele dafür sind das Anbieten von SAP- oder Oracle-Lösungen durch einen ASP oder der Zugriff auf Office- Anwendungen über eine Terminal-Server, der von einem ASP betrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine sehr beliebte Variante von Lizenzvereinbarungen, die bei einer größeren Anzahl von auszustattenden Arbeitsplätzen sowohl für den*die Softwarehersteller*in, als auch für seine Kund*innen eine sehr effiziente Vorgangsweise darstellen, sind unternehmensweite Lizenzen, bzw. im Bildungsbereich sog. Campuslizenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Äußerst problematisch sind die sog. „Shrink Wrap – Verträge“, die sofort bei Erwerb der Software oder beim Öffnen der Verpackung gültig werden, es dem*der Käufer*in aber erst nach dem Öffnen der Packung oder nach der Installation der Software möglich ist, die Lizenzbedingungen zu lesen. Zumindest aus Sicht des österreichischen Rechts sind solche Verträge ungültig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Typische Fragen beim Erwerb einer Softwarelizenz:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wofür soll die Software eingesetzt werden?&lt;br /&gt;
* Wer wird die Software benutzen?&lt;br /&gt;
* Wo soll die Software eingesetzt werden?&lt;br /&gt;
* Wie sieht die Systemarchitektur aus, auf der die Software installiert werden soll (z.B. Server mit Terminalzugriff, direkte Installation auf Arbeitsplatzrechnern oder auf mobil eingesetzten Laptops)?&lt;br /&gt;
* Welche Installations- und Wartungsunterstützung stehen zur Verfügung (beiliegende Anleitungen, vor Ort, Hotline, ...)?&lt;br /&gt;
* Welche Dokumentation und welche Schulungsmaßnahmen sind inkludiert (Handbücher auf CD, Kursmaterial, etc.)?&lt;br /&gt;
* In welchem Umfang ist Customizing inkludiert?&lt;br /&gt;
[[Datei:Re411 1.png|300px|none|thumb|Schematische Darstellung eines Beschaffungsvorgangs]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;softwareentwicklungsverträge&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Softwareentwicklungsverträge ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Individualsoftware wird im Rahmen von eigens dafür eingerichteten Projekten abgewickelt, deren Rahmenbedingungen durch speziell dafür abgeschlossene Softwareentwicklungsverträge definiert werden. Die wichtigste rechtliche Entscheidung ist, ob Softwareentwicklung als Dienstnehmervertrag oder als Werkvertrag eingestuft wird, denn davon hängt die Haftung des*der Softwareentwickler*in ab. Wird ein Werkstück (i.e. ein Softwareprodukt) geschuldet, so richten sich die Haftungsbestimmungen nach jenen des Werkvertrags, wird eine Arbeitsleistung geschuldet, so hat sich der Entwickler redlich um den Erfolg zu bemühen. Im Gegensatz zum Werkvertrag kann ein Schadenersatz aber nur dann eintraten, wenn dem*der Entwickler*in Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder der*die Entwickler*in sich nachweislich nicht redlich um den Erfolg bemüht hat, z.B. seine Arbeitszeit für private Tätigkeiten genutzt hat, oder Computerspiele gespielt hat, anstatt an der Entwicklung der Software zu arbeiten. Wenn ein Werkvertrag vorliegt, gelten die üblichen Gewährleistungsregeln, die auch bei einem Kauf gelten würden, solange im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Während bei einem Dienstnehmervertrag alle Rechte an der entwickelten Software automatisch an den*die Arbeitgeber*in übergehen und mit der Bezahlung des Dienstnehmerentgelts als abgegolten gelten, ist der Übergang der Rechte im Werkvertrag explizit zu regeln. Dies betrifft z.B. die Übergabe des Source Codes, Weiterentwicklungsrechte, Kopierrechte, sowie den Verwendungszweck der Software.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;customizing&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Customizing ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Customizing, eine Anpassung von Standardsoftware kann, je nach Umfang der Tätigkeit, als Teil der Installation der Standardsoftware gesehen werden oder sogar ein eigenes Entwicklungsprojekt darstellen. Je nach Art und Umfang Tätigkeit wird sich im Einzelfall ergeben, ob es in Form einer Zusatzleistung zur Installation (z.B. bei einer relativ einfachen Parametrisierung der Software) oder in Form eines eigenständigen Dienst- oder Werkvertrags abzuwickeln ist. Wird im Rahmen von Customizing von einem Consulting-Vertrag gesprochen, muss genau spezifiziert werden, ob eine Beratungsleistung erbracht wird, oder eine Erfolg geschuldet wird (i.e. die Anpassung der Software).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wartungsverträge-und-laufende-upgrades&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wartungsverträge und laufende Upgrades ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Software auf einem aktuellen Stand zu halten und eventuelle Fehler beheben zu lassen, werden üblicherweise Wartungsverträge abgeschlossen, die in vielen Fällen auch Upgrades auf neue Releases umfassen. Ein weiteres Ziel von Wartungsverträgen ist, bei Problemen, die beim Betrieb der Software auftreten können, im Bedarfsfall eine kompetente Beratung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im Standardfall ist dies der Zugang zu einer Hotline.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unbedingt zu beachten ist beim Systemzugang für Wartungstechniker*innen die Problematik des Schutzes (insb. der Geheimhaltung) personenbezogener Daten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;outsourcing-von-operativen-it--dienstleistungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Outsourcing von operativen IT- Dienstleistungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Outsourcing von operativen IT-Dienstleistungen wird vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben immer beliebter. Eine weitere sehr verbreitete Variante, in der Outsourcing verstärkt zum Einsatz kommt, ist die Ausgliederung der IT-Abteilung als selbständiges Tochterunternehmen. Service Level Agreements bilden dabei die zentrale Komponente. Da die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Infrastrukturen in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen sind, hofften viele Unternehmen durch Outsourcing die Kostenprobleme in den Griff zu bekommen. Die Idee war, dass mehrere Unternehmen die Kompetenzen eines*einer Outsourcing-Partner*in nutzen und sich so auch die Kosten der Nutzung der Infrastruktur teilen würden. Um eine entsprechend hochwertige Dienstleistung zu gewährleisten, wurde das Konstrukt der Service Level Agreements eingeführt. Dies bedeutet, dass eine erbrachte Leistung bestimmten Anforderungen genügen muss. So kann z.B. vereinbart werden, dass die Verfügbarkeit einer IT-Infrastruktur bei einem 24x7 Betrieb mindestens 99% sein muss, oder dass im Fall einer outgesourcten Wartung von IT-Systemen innerhalb einer bestimmten Zeit ein*e Techniker*in vor Ort sein muss, oder dass defekte Hardware innerhalb von z.B. 24 Stunden repariert oder ersetzt wird. In Fall von outgesourcter Software-Wartung kann Teil eines Service Level Agreements sein, dass innerhalb einer bestimmten Zeit nach Auftreten eines Problems die Software wieder voll betriebsfähig sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;outsourcing-miete-leasing-und-kauf-von-hardware&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Outsourcing, Miete, Leasing und Kauf von Hardware ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem Outsourcing von Hardware-Infrastrukturen sind Miete, Kauf und Leasing die beliebtesten Arten der Beschaffung von Hardware, wobei aus rein buchhalterischer und steuerrechtlicher Sicht (OPEX wird als vorteilhafter betrachtet als CAPEX) zumindest in größeren Firmen Miete und Leasing bevorzugt werden. Ein weiteres Argument für Leasing- Varianten sind für technologieorientierte Unternehmen die schnellen Erneuerungszyklen von Hardware, sodass innerhalb relativ kurzer Zeitperioden von ein bis zwei Jahren beschaffte Hardware wieder obsolet sein kann. In diesem Fall ist eine Outsourcing-, Miet- oder Leasingvariante meist die günstigste Finanzierungsform, da die Hardware entweder nur reine (dann allerdings höhere) Betriebskosten verursacht oder im Fall des Leasings nach Ablauf der vereinbarten Leasing-Periode von dem*der Leasing- Geber*in wieder zurückgenommen wird. Diese*r kann die Geräte dann an Unternehmen weitervermieten, das nicht unbedingt auf dem letzten Stand der Technik sein muss, oder sie zu einem im Vergleich zum Neupreis günstigen Preis verkaufen. Zwischen Leasing und Outsourcing besteht der wesentliche Unterschied, dass im Fall des Outsourcings auch der Betrieb der Hardware an eine*n Vertragspartner*in übergeben wird. Wie im Fall des Outsourcings von Software wird dann nur mehr eine Dienstleistung (Betrieb der Hardware vor Ort oder sogar bei dem*der Anbieter*in) auf Basis von Service Level Agreements vereinbart (z.B. eine Verfügbarkeit von 99% bei 24x7- Betrieb von x TB Speicherplatz und einer Antwortzeit von y ms bei einem vorgegebenen Anwendungsportfolio, das auf der vereinbarten Hardware- Infrastruktur läuft.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;leistungspflichten-gewährleistung-und-schadenersatzansprüche-in-it-verträgen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Leistungspflichten, Gewährleistung und Schadenersatzansprüche in IT-Verträgen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zentraler Bestandteil eines IT-Vertrages sind die darin festgehaltenen Leistungspflichten. In der eigentlichen Leistungsbeschreibung ist zu unterscheiden zwischen Haupt- und Nebenleistungspflichten. Als Hauptleistungspflichten gelten bei Softwareverträgen die Funktionalität der Software, sowie ihre allgemeinen Eigenschaften (z.B. Stabilität, Sicherheit). Zu den meist als Nebenleistungspflichten zu betrachtenden Leistungen gehören Beratung, Installation, Einschulung, Dokumentation und Source Code. Da jedoch in vielen Fällen die Verwendbarkeit der Software von diesen Nebenleistungspflichten abhängt, sollten diese im Softwarevertrag ebenfalls genau spezifiziert werden. Sollte es bei der Abwicklung eines Projekts zu Problemen kommen, tritt aus rechtlicher Sicht die Frage der Gewährleistung auf. Um möglichen Problemen vorzubeugen ist es daher sowohl aus Sicht des*der Lieferant*in, als auch aus Sicht des*der Erwerber*in wünschenswert, einige Bereiche im Vertrag zu regeln. Dies betrifft unter anderem die Annahme von IT-Systemen. Üblich sind in der Praxis ein Abnahmetest und eine anschließende Testperiode von meist 6 Monaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was ein Mangel ist und welche Gewährleistungspflichten sich aus einem Mangel ergeben können, bestimmt das ABGB in §§ 922 ff. In Abhängigkeit von der Wesentlichkeit und Behebbarkeit von Mängeln ergibt sich die Verpflichtung der Nachbesserung, der Preisminderung oder der Wandlung (Vertrag wird rückgängig gemacht). Gewährleistungseinschränkung und – verzicht sind bei Geschäften unter Kaufleuten verbreitet, bei Geschäften, die in den Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes fallen, können solche Vertragsklauseln in vielen Fällen als ungültig betrachtet werden. Darüber hinaus gilt eine sog. Freizeichnung (völliger Haftungsausschluss) als sittenwidrig. Typische Mängel einer Software, die in der Praxis immer wieder auftreten, sind Codierungsfehler, logische Fehler und das Abweichen von der im Softwarevertrag definierten Leistungsspezifikation. Entscheidend dabei ist, ob der Mangel behebbar ist. Wenn ja, hat die Behebung innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frage des Schadenersatzes richtet sich grundsätzlich nach dem Gewährleistungsrecht und nach der Frage eines eventuellen Verschuldens. Die entsprechenden Regeln sind im ABGB in §§1298 und 1299 zu finden. In § 1313a ABGB finden sich Regeln zur Gehilfenhaftung, in § 1489 ABGB ist die Verjährung nach 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger*in festgehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 2.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ein Unternehmen im Bildungsbereich erwirbt Standardsoftware&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Unternehmen im Bildungsbereich erwirbt eine Lizenz für ein Standardpaket für Office Software. Die Software soll sowohl in der Administration als auch im Unterricht eingesetzt werden. Welche Fragen ergeben sich in Bezug auf den Typ und auf die nötige Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen? Welche Art des Einsatzes der Software in Administration und Unterricht sollt von der erworbenen Lizenz abgedeckt werden? Was ist hinsichtlich des Anlegens von Sicherungskopien zu beachten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 2.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Es ist eine Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen einem CAD-System und einem Auftragsverwaltungssystem zu entwickeln.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind die wesentlichen Vorteile eines Werkvertrags aus Sicht des*der Auftraggeber*in, was sind die möglichen Nachteile für den*die Auftraggeber*in?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 2.3:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Leistungen sollte ein Wartungsvertrag umfassen, um den möglichst reibungslosen Einsatz einer neu beschafften Software für die kommenden 5 Jahre zu gewährleisten?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszugehen ist dabei von folgender Situation: Ein*e Softwareberater*in hat ein Standardpaket für Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung an die Bedürfnisse eines Unternehmens mit 1.500 Mitarbeiter*innen angepasst. Der Einsatz der Software ist für die nächsten 5 Jahre geplant. Welche Leistungen müssen in einem mit dem*der Berater*in abgeschlossenen Wartungsvertrag vereinbart werden, um für den Fall von Problemen mit dieser angepassten (customized) Software vorbereitet zu sein?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 2.4:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Hardware-Outsourcing, Leasing, Miete oder Kauf&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Unternehmen benötigt eine neue Hardware-Infrastruktur und muss sich zwischen Kauf, Leasing, Miete und Outsourcing entscheiden. Was sind aus rechtlicher Sicht die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Haftung für die Betriebsfähigkeit der Hardware?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 2 gibt einen Überblick über die wesentlichsten im Zusammenhang mit IT-Verträgen auftretenden rechtlichen Probleme. Neben klassischen Fragen der Vertragsgestaltung werden auch aktuelle Fragestellungen wie Outsourcing, Service Level Agreements und die Rolle von Application Service Providern diskutiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je größer der Pool an Arbeitskräften, (i) umso einfacher können von Arbeitgeber*innen Engpässe an Arbeitskräften überwunden werden, und (ii) umso passgenauer können von Arbeitgeber*innen insbesondere hochqualifizierte Arbeitsplätze besetzt werden. Aus Sicht der Arbeitnehmer*innen gilt im Prinzip das Gleiche: Je größer der Arbeitsmarkt, (i) umso eher können Arbeitsuchende eine*e Arbeitgeber*in finden, und (ii) insbesondere Hochqualifizierten steht ein größerer Pool an Arbeitgeber*innen gegen­über, die ihr spezifisches Humankapital benötigen und entsprechend entlohnen. Die dadurch verbesserte Allokation des Faktors Arbeit sollte daher die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, auch wenn es für einzelne Ökonomien zu Nachteilen kommen kann.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_IT-Vertr%C3%A4ge&amp;diff=5560</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - IT-Verträge</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_IT-Vertr%C3%A4ge&amp;diff=5560"/>
		<updated>2023-07-27T14:06:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 2 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;it-verträge&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= IT-Verträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus rechtlicher Sicht bildet das Vertragsrecht einen der zentralen Punkte der Beschaffung, der Entwicklung und des Betriebs von IT-Systemen. Dabei sind neben klassischen Kauf-, Miet- und Leasingverträgen besondere Vertragsformen wie Dienstleistungsverträge und Werkverträge interessant. Dienstleistungsverträge sind eine wesentliche Grundlage für das Outsourcing, Werkverträge und Dienstnehmerverträge bestimmen die Entwicklung und teilweise den Betrieb von IT-Systemen. Unter der Bezeichnung Service Level Agreement (SLA) haben Dienstleistungsverträge insb. im Kontext des Outsourcing eine hohen Stellenwert erlangt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Hardware-Verträge meist klassische Kauf-, Miet- oder Leasingverträge sind, die in anderen Grundlagenlehrveranstaltungen ausführlich behandelt werden, konzentriert sich diese Lektion auf die in der Softwareentwicklung wichtigen Vertragstypen und auf jene Verträge, die das Outsourcing dominieren.&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;softwareverträge&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Softwareverträge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Softwareverträge werden in klassische Lizenzverträge für Standardsoftware (Common off the shelf – COTS) und in Verträge zur Entwicklung (Development) und Anpassung (Customizing) unterteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lizenzverträge&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Lizenzverträge ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da weder traditioneller Kauf (uneingeschränkter Eigentumserwerb) noch klassische Miete (entgeltlicher Gebrauch auf Zeit) den Bereich von Standardsoftware völlig abdecken können, wird auf das Konstrukt der Lizenzverträge zurückgegriffen, die es dem*der Erwerber*in einer Lizenz erlauben, die Software in bestimmter Form zu nutzen. Aus rechtlicher Sicht wird dies als Kauf einer körperlichen Sache mit eingeschränkten Nutzungsrechten (wie eben im Lizenzvertrag festgehalten) betrachtet. Problematisch dabei ist, dass der Eigentumserwerb in den meisten Fällen explizit ausgeschlossen wird, und somit ein sehr wesentliches Merkmal des Kaufes wegfällt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lizenzbedingungen umfassen die normale Verwendung, die Haftung für eventuelle Softwarefehler, bzw. deren Ausschluss, sowie Fragen des Anfertigens von Kopien und der Weitergabe von Software oder von Teilen. Einen besonderen Stellenwert haben dabei Verträge mit ASP’s (Application Service Provider). In diesen geht es um die Bereitstellung der Software zur Nutzung durch Dritte. Bekannte Beispiele dafür sind das Anbieten von SAP- oder Oracle-Lösungen durch einen ASP oder der Zugriff auf Office- Anwendungen über eine Terminal-Server, der von einem ASP betrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine sehr beliebte Variante von Lizenzvereinbarungen, die bei einer größeren Anzahl von auszustattenden Arbeitsplätzen sowohl für den*die Softwarehersteller*in, als auch für seine Kund*innen eine sehr effiziente Vorgangsweise darstellen, sind unternehmensweite Lizenzen, bzw. im Bildungsbereich sog. Campuslizenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Äußerst problematisch sind die sog. „Shrink Wrap – Verträge“, die sofort bei Erwerb der Software oder beim Öffnen der Verpackung gültig werden, es dem*der Käufer*in aber erst nach dem Öffnen der Packung oder nach der Installation der Software möglich ist, die Lizenzbedingungen zu lesen. Zumindest aus Sicht des österreichischen Rechts sind solche Verträge ungültig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Typische Fragen beim Erwerb einer Softwarelizenz:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wofür soll die Software eingesetzt werden?&lt;br /&gt;
* Wer wird die Software benutzen?&lt;br /&gt;
* Wo soll die Software eingesetzt werden?&lt;br /&gt;
* Wie sieht die Systemarchitektur aus, auf der die Software installiert werden soll (z.B. Server mit Terminalzugriff, direkte Installation auf Arbeitsplatzrechnern oder auf mobil eingesetzten Laptops)?&lt;br /&gt;
* Welche Installations- und Wartungsunterstützung stehen zur Verfügung (beiliegende Anleitungen, vor Ort, Hotline, ...)?&lt;br /&gt;
* Welche Dokumentation und welche Schulungsmaßnahmen sind inkludiert (Handbücher auf CD, Kursmaterial, etc.)?&lt;br /&gt;
* In welchem Umfang ist Customizing inkludiert?&lt;br /&gt;
[[Datei:Re411 1.png|300px|none|thumb|Schematische Darstellung eines Beschaffungsvorgangs]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;softwareentwicklungsverträge&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Softwareentwicklungsverträge ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Individualsoftware wird im Rahmen von eigens dafür eingerichteten Projekten abgewickelt, deren Rahmenbedingungen durch speziell dafür abgeschlossene Softwareentwicklungsverträge definiert werden. Die wichtigste rechtliche Entscheidung ist, ob Softwareentwicklung als Dienstnehmervertrag oder als Werkvertrag eingestuft wird, denn davon hängt die Haftung des*der Softwareentwickler*in ab. Wird ein Werkstück (i.e. ein Softwareprodukt) geschuldet, so richten sich die Haftungsbestimmungen nach jenen des Werkvertrags, wird eine Arbeitsleistung geschuldet, so hat sich der Entwickler redlich um den Erfolg zu bemühen. Im Gegensatz zum Werkvertrag kann ein Schadenersatz aber nur dann eintraten, wenn dem*der Entwickler*in Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder der*die Entwickler*in sich nachweislich nicht redlich um den Erfolg bemüht hat, z.B. seine Arbeitszeit für private Tätigkeiten genutzt hat, oder Computerspiele gespielt hat, anstatt an der Entwicklung der Software zu arbeiten. Wenn ein Werkvertrag vorliegt, gelten die üblichen Gewährleistungsregeln, die auch bei einem Kauf gelten würden, solange im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Während bei einem Dienstnehmervertrag alle Rechte an der entwickelten Software automatisch an den*die Arbeitgeber*in übergehen und mit der Bezahlung des Dienstnehmerentgelts als abgegolten gelten, ist der Übergang der Rechte im Werkvertrag explizit zu regeln. Dies betrifft z.B. die Übergabe des Source Codes, Weiterentwicklungsrechte, Kopierrechte, sowie den Verwendungszweck der Software.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;customizing&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Customizing ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Customizing, eine Anpassung von Standardsoftware kann, je nach Umfang der Tätigkeit, als Teil der Installation der Standardsoftware gesehen werden oder sogar ein eigenes Entwicklungsprojekt darstellen. Je nach Art und Umfang Tätigkeit wird sich im Einzelfall ergeben, ob es in Form einer Zusatzleistung zur Installation (z.B. bei einer relativ einfachen Parametrisierung der Software) oder in Form eines eigenständigen Dienst- oder Werkvertrags abzuwickeln ist. Wird im Rahmen von Customizing von einem Consulting-Vertrag gesprochen, muss genau spezifiziert werden, ob eine Beratungsleistung erbracht wird, oder eine Erfolg geschuldet wird (i.e. die Anpassung der Software).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wartungsverträge-und-laufende-upgrades&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wartungsverträge und laufende Upgrades ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Software auf einem aktuellen Stand zu halten und eventuelle Fehler beheben zu lassen, werden üblicherweise Wartungsverträge abgeschlossen, die in vielen Fällen auch Upgrades auf neue Releases umfassen. Ein weiteres Ziel von Wartungsverträgen ist, bei Problemen, die beim Betrieb der Software auftreten können, im Bedarfsfall eine kompetente Beratung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im Standardfall ist dies der Zugang zu einer Hotline.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unbedingt zu beachten ist beim Systemzugang für Wartungstechniker*innen die Problematik des Schutzes (insb. der Geheimhaltung) personenbezogener Daten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;outsourcing-von-operativen-it--dienstleistungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Outsourcing von operativen IT- Dienstleistungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Outsourcing von operativen IT-Dienstleistungen wird vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben immer beliebter. Eine weitere sehr verbreitete Variante, in der Outsourcing verstärkt zum Einsatz kommt, ist die Ausgliederung der IT-Abteilung als selbständiges Tochterunternehmen. Service Level Agreements bilden dabei die zentrale Komponente. Da die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Infrastrukturen in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen sind, hofften viele Unternehmen durch Outsourcing die Kostenprobleme in den Griff zu bekommen. Die Idee war, dass mehrere Unternehmen die Kompetenzen eines*einer Outsourcing-Partner*in nutzen und sich so auch die Kosten der Nutzung der Infrastruktur teilen würden. Um eine entsprechend hochwertige Dienstleistung zu gewährleisten, wurde das Konstrukt der Service Level Agreements eingeführt. Dies bedeutet, dass eine erbrachte Leistung bestimmten Anforderungen genügen muss. So kann z.B. vereinbart werden, dass die Verfügbarkeit einer IT-Infrastruktur bei einem 24x7 Betrieb mindestens 99% sein muss, oder dass im Fall einer outgesourcten Wartung von IT-Systemen innerhalb einer bestimmten Zeit ein*e Techniker*in vor Ort sein muss, oder dass defekte Hardware innerhalb von z.B. 24 Stunden repariert oder ersetzt wird. In Fall von outgesourcter Software-Wartung kann Teil eines Service Level Agreements sein, dass innerhalb einer bestimmten Zeit nach Auftreten eines Problems die Software wieder voll betriebsfähig sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;outsourcing-miete-leasing-und-kauf-von-hardware&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Outsourcing, Miete, Leasing und Kauf von Hardware ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem Outsourcing von Hardware-Infrastrukturen sind Miete, Kauf und Leasing die beliebtesten Arten der Beschaffung von Hardware, wobei aus rein buchhalterischer und steuerrechtlicher Sicht (OPEX wird als vorteilhafter betrachtet als CAPEX) zumindest in größeren Firmen Miete und Leasing bevorzugt werden. Ein weiteres Argument für Leasing- Varianten sind für technologieorientierte Unternehmen die schnellen Erneuerungszyklen von Hardware, sodass innerhalb relativ kurzer Zeitperioden von ein bis zwei Jahren beschaffte Hardware wieder obsolet sein kann. In diesem Fall ist eine Outsourcing-, Miet- oder Leasingvariante meist die günstigste Finanzierungsform, da die Hardware entweder nur reine (dann allerdings höhere) Betriebskosten verursacht oder im Fall des Leasings nach Ablauf der vereinbarten Leasing-Periode von dem*der Leasing- Geber*in wieder zurückgenommen wird. Diese*r kann die Geräte dann an Unternehmen weitervermieten, das nicht unbedingt auf dem letzten Stand der Technik sein muss, oder sie zu einem im Vergleich zum Neupreis günstigen Preis verkaufen. Zwischen Leasing und Outsourcing besteht der wesentliche Unterschied, dass im Fall des Outsourcings auch der Betrieb der Hardware an eine*n Vertragspartner*in übergeben wird. Wie im Fall des Outsourcings von Software wird dann nur mehr eine Dienstleistung (Betrieb der Hardware vor Ort oder sogar bei dem*der Anbieter*in) auf Basis von Service Level Agreements vereinbart (z.B. eine Verfügbarkeit von 99% bei 24x7- Betrieb von x TB Speicherplatz und einer Antwortzeit von y ms bei einem vorgegebenen Anwendungsportfolio, das auf der vereinbarten Hardware- Infrastruktur läuft.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;leistungspflichten-gewährleistung-und-schadenersatzansprüche-in-it-verträgen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Leistungspflichten, Gewährleistung und Schadenersatzansprüche in IT-Verträgen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zentraler Bestandteil eines IT-Vertrages sind die darin festgehaltenen Leistungspflichten. In der eigentlichen Leistungsbeschreibung ist zu unterscheiden zwischen Haupt- und Nebenleistungspflichten. Als Hauptleistungspflichten gelten bei Softwareverträgen die Funktionalität der Software, sowie ihre allgemeinen Eigenschaften (z.B. Stabilität, Sicherheit). Zu den meist als Nebenleistungspflichten zu betrachtenden Leistungen gehören Beratung, Installation, Einschulung, Dokumentation und Source Code. Da jedoch in vielen Fällen die Verwendbarkeit der Software von diesen Nebenleistungspflichten abhängt, sollten diese im Softwarevertrag ebenfalls genau spezifiziert werden. Sollte es bei der Abwicklung eines Projekts zu Problemen kommen, tritt aus rechtlicher Sicht die Frage der Gewährleistung auf. Um möglichen Problemen vorzubeugen ist es daher sowohl aus Sicht des*der Lieferant*in, als auch aus Sicht des*der Erwerber*in wünschenswert, einige Bereiche im Vertrag zu regeln. Dies betrifft unter anderem die Annahme von IT-Systemen. Üblich sind in der Praxis ein Abnahmetest und eine anschließende Testperiode von meist 6 Monaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was ein Mangel ist und welche Gewährleistungspflichten sich aus einem Mangel ergeben können, bestimmt das ABGB in §§ 922 ff. In Abhängigkeit von der Wesentlichkeit und Behebbarkeit von Mängeln ergibt sich die Verpflichtung der Nachbesserung, der Preisminderung oder der Wandlung (Vertrag wird rückgängig gemacht). Gewährleistungseinschränkung und – verzicht sind bei Geschäften unter Kaufleuten verbreitet, bei Geschäften, die in den Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes fallen, können solche Vertragsklauseln in vielen Fällen als ungültig betrachtet werden. Darüber hinaus gilt eine sog. Freizeichnung (völliger Haftungsausschluss) als sittenwidrig. Typische Mängel einer Software, die in der Praxis immer wieder auftreten, sind Codierungsfehler, logische Fehler und das Abweichen von der im Softwarevertrag definierten Leistungsspezifikation. Entscheidend dabei ist, ob der Mangel behebbar ist. Wenn ja, hat die Behebung innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frage des Schadenersatzes richtet sich grundsätzlich nach dem Gewährleistungsrecht und nach der Frage eines eventuellen Verschuldens. Die entsprechenden Regeln sind im ABGB in §§1298 und 1299 zu finden. In § 1313a ABGB finden sich Regeln zur Gehilfenhaftung, in § 1489 ABGB ist die Verjährung nach 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger*in festgehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele zu Lektion 2 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 2.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ein Unternehmen im Bildungsbereich erwirbt Standardsoftware&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Unternehmen im Bildungsbereich erwirbt eine Lizenz für ein Standardpaket für Office Software. Die Software soll sowohl in der Administration als auch im Unterricht eingesetzt werden. Welche Fragen ergeben sich in Bezug auf den Typ und auf die nötige Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen? Welche Art des Einsatzes der Software in Administration und Unterricht sollt von der erworbenen Lizenz abgedeckt werden? Was ist hinsichtlich des Anlegens von Sicherungskopien zu beachten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 2.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Es ist eine Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen einem CAD-System und einem Auftragsverwaltungssystem zu entwickeln.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind die wesentlichen Vorteile eines Werkvertrags aus Sicht des*der Auftraggeber*in, was sind die möglichen Nachteile für den*die Auftraggeber*in?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 2.3:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Leistungen sollte ein Wartungsvertrag umfassen, um den möglichst reibungslosen Einsatz einer neu beschafften Software für die kommenden 5 Jahre zu gewährleisten?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszugehen ist dabei von folgender Situation: Ein*e Softwareberater*in hat ein Standardpaket für Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung an die Bedürfnisse eines Unternehmens mit 1.500 Mitarbeiter*innen angepasst. Der Einsatz der Software ist für die nächsten 5 Jahre geplant. Welche Leistungen müssen in einem mit dem*der Berater*in abgeschlossenen Wartungsvertrag vereinbart werden, um für den Fall von Problemen mit dieser angepassten (customized) Software vorbereitet zu sein?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 2.4:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Hardware-Outsourcing, Leasing, Miete oder Kauf&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Unternehmen benötigt eine neue Hardware-Infrastruktur und muss sich zwischen Kauf, Leasing, Miete und Outsourcing entscheiden. Was sind aus rechtlicher Sicht die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Haftung für die Betriebsfähigkeit der Hardware?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 2 gibt einen Überblick über die wesentlichsten im Zusammenhang mit IT-Verträgen auftretenden rechtlichen Probleme. Neben klassischen Fragen der Vertragsgestaltung werden auch aktuelle Fragestellungen wie Outsourcing, Service Level Agreements und die Rolle von Application Service Providern diskutiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je größer der Pool an Arbeitskräften, (i) umso einfacher können von Arbeitgeber*innen Engpässe an Arbeitskräften überwunden werden, und (ii) umso passgenauer können von Arbeitgeber*innen insbesondere hochqualifizierte Arbeitsplätze besetzt werden. Aus Sicht der Arbeitnehmer*innen gilt im Prinzip das Gleiche: Je größer der Arbeitsmarkt, (i) umso eher können Arbeitsuchende eine*e Arbeitgeber*in finden, und (ii) insbesondere Hochqualifizierten steht ein größerer Pool an Arbeitgeber*innen gegen­über, die ihr spezifisches Humankapital benötigen und entsprechend entlohnen. Die dadurch verbesserte Allokation des Faktors Arbeit sollte daher die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, auch wenn es für einzelne Ökonomien zu Nachteilen kommen kann.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Einf%C3%BChrung&amp;diff=5559</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Einführung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Einf%C3%BChrung&amp;diff=5559"/>
		<updated>2023-07-27T14:05:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 1 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;wirtschaftsinformatik-und-recht-einführung-in-die-thematik&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Wirtschaftsinformatik und Recht – Einführung in die Thematik =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wirtschaftsinformatik und Recht haben eine große Anzahl von Berührungspunkten. Die wohl bekanntesten davon sind Datenschutz, Compliance und die in den Medien besonders stark verbreitete Kriminalität im Internet. Diese Themenkreise dominieren die Diskussion. Dabei wird oft übersehen, dass in der alltäglichen Praxis Fragen des Vertragsrechts, der Schutz geistigen Eigentums und Arbeitnehmerschutzvorschriften eine viel bedeutendere Rolle spielen. Allein jene zentrale Rolle, die zum Beispiel Outsourcing-Verträge und Service Level Agreements (SLA’s) im Betrieb von IT-Systemen aller Art einnehmen, zeigt, wie wichtig es ist, sich mit jenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen, die den Alltag der Wirtschaftsinformatik beeinflussen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Lehrveranstaltung werden daher folgende Themenbereiche behandelt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* IT-Verträge&lt;br /&gt;
* E- Commerce Recht&lt;br /&gt;
* Werbung, Vertragsabschluss im Web und Konsumentenschutz im Electronic Commerce&lt;br /&gt;
* Arbeitnehmerschutz&lt;br /&gt;
* Schutz geistigen Eigentums&lt;br /&gt;
* Datenschutz und Schutz der Privatsphäre&lt;br /&gt;
* Datenspeicherungsrichtlinie&lt;br /&gt;
* Strafrechtliche Regelungen&lt;br /&gt;
* Vorratsdatenspeicherung&lt;br /&gt;
Fragestellungen zu diesen Themenkreisen werden in jeweils einer Lektion mit zugehörigen Übungsbeispielen zusammengefasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;rechtsfrage-und-it&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Rechtsfrage und IT ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den vielen gesellschaftlichen Berührungspunkten der Informationstechnologie ergeben sich auch viele rechtliche Fragen. Einkäufe in Online Shops, Wartungsverträge für IT-Systeme, Hacker- Angriffe und Datenschutz sind dafür nur einige Beispiele von sehr komplexem Themengebieten, die aus rechtlicher Sicht viele neue Problem aufwerfen, wie z.B. die Frage der Gültigkeit von Online-Bestellungen, das Problem des ausreichenden Schutzes von für unterschiedlichste Zwecke gesammelten Daten, sowie der Verwendung von Informationstechnologie für unterschiedlichste Arten von kriminellen Aktivitäten. Ein weiterer großer Themenkomplex ist die Frage der Überwachung von Telekommunikationseinrichtungen und von IT-Systemen. Im Vergleich zur Verfolgung von Straftaten hat z.B. im Internet die Prävention einen unüblich hohen Stellenwert, der wohl auch dadurch begründet ist, dass die Strafverfolgung in diesem Medium oft einen sehr hohen Aufwand bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So ist es z.B. nötig, vor der Erstellung bzw. vor der Inbetriebnahme einer Website die Gesetzeskonformität des Vorhabens zu überprüfen. Die erste zu stellende Frage ist, welche Gesetze überhaupt anwendbar sind. Im Extremfall kann nämlich bereits das Anbieten von Information strafbar sein, wenn die Verbreitung solcher Information nach österreichischem Recht strafbar ist. Beispiele dafür sind Anleitungen zu kriminellen Handlungen, Anbieten von Information zu in Österreich verbotenem Material (Verbotsgesetz, etc.). Grundsätzlich gilt, dass eine Handlung, die nach österreichischem Recht als verboten oder als problematisch zu betrachten ist, es auch dann bleibt, wenn sie online erfolgt. Die oft verbreitete Ansicht, das Internet sein eine Art „rechtsfreier Raum“, kann damit als völliger Unsinn betrachtet werden. Gesetze, die im normalen Privat- und im Wirtschaftsleben gelten, gelten auch im Internet. Daneben gibt es allerdings noch eine ganze Reihe von speziell für den Bereich der IT geschaffenen Regelungen, deren bekanntest das Datenschutzgesetz und das E-Commerce Gesetz sind..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gültigkeit-des-rechts-im-internet&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Gültigkeit des Rechts im Internet ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Frage der Gültigkeit des Rechts zu unterscheiden ist seine Anwendung im Internet. Diese stellt vor allem dadurch ein Problem dar, dass das Internet per definitionem ein internationales Netzwerk ist. Für Bereich wie den Electronic Commerce gilt daher das Gebot, sich nur in jenen geographischen Räumen zu bewegen, in denen erstens das dort geltende Recht bekannt ist und in denen zweitens davon ausgegangen werden kann, dass es auch entsprechend angewendet wird, z.B. bei der Verfolgung von Betrüger*innen im Internet. Recht wird noch immer als nationales Recht verstanden und seine Anwendung erfolgt daher durch die jeweiligen nationalen Behörden. Soweit internationale Übereinkommen die Anwendung absichern, ist das kein Problem. Das beste Beispiel dafür ist die Vorreiterrolle der Europäischen Union in den Bereichen Datenschutz (Europäische Datenschutzrichtlinie) und gegenseitiger Unterstützung bei der Strafverfolgung (Schengen und Europol). Diese enge Kooperation der Mitgliedsstaaten schafft auch die Basis für die Etablierung eines gemeinsamen europäischen Marktes, von dem auch der Electronic Commerce profitiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;unterschiedliche-rechtsgebiete&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Unterschiedliche Rechtsgebiete ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt im österreichischen Recht prinzipiell die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zum Bereich des öffentlichen Rechts gehören all jene Bereiche, die ein „hoheitliches Handeln“ des Staates erfordern, wie z.B. das Strafrecht oder das Verwaltungsrecht. Zum Bereich des Privatrechts gehören alle übrigen Bereiche, wie z.B. das Zivilrecht und das Handelsrecht. In der Wirtschaftsinformatik spielen beide Bereiche eine große Rolle, denn es müssen sowohl die Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien eingehalten werden, als auch Vorschriften des öffentlichen Rechts berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere typische Situation, in der sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Fragen auftreten, ist die Erstellung von IT-Verträgen. Ist etwa die in Form eines Werkvertrags zu entwickelnde Software für eine illegale Verwendung bestimmt (Peer to Peer Music Filesharing) oder ist das zu erstellende Produkt selbst illegal (Tool zum Anfertigen von Raubkopien), ist damit auch der Werkvertrag selbst ungültig. Ein weiteres aus rechtlicher Sicht sehr interessantes Problem stellen mögliche Exportbeschränkungen dar. Ein Produkt, das in Österreich problemlos entwickelt und vertreiben werden kann, kann z.B. für den Export in bestimmte Länder gesperrt sein (z.B. aufgrund von UNO-Sanktionen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;vorgangsweise-bei-der-analyse-eines-sachverhalts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Vorgangsweise bei der Analyse eines Sachverhalts ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prinzipiell kann bei der Analyse eines Sachverhalts nach folgendem Prinzip vorgegangen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Soll für den Fall möglicher zukünftiger Probleme Vorsorge getroffen werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welches Problem könnte in der Zukunft auftauchen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dafür (etwa Gewährleistung)?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Gib es die Möglichkeit, abweichend vom Gesetz eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu treffen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Ist ein Problem bereits aufgetreten, z.B. eine Gesetzesübertretung oder ein Schadensfall)?&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welches Problem liegt vor?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche gesetzlichen Regelungen sind anwendbar (Strafrecht oder Privatrecht)?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Wenn es sich um eine privatrechtliche Fragestellung handelt: Ist in einem existierenden Vertrag zwischen den beteiligten Parteien eine Lösung vorgesehen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 1.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Rechtsfragen ergeben sich aus folgender Situation?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Schüler im Alter von 13 Jahren kauft in einem Online Shop einen iPod und zahlt ohne Wissen seiner Eltern mit der Kreditkarte des Vaters. Der iPod wird auf dem Postweg versendet und trifft beschädigt ein. Die Enttäuschung des Schülers über den defekten iPod ist groß, ebenso das Erstaunen des Vaters, als er die monatliche Kreditkartenabrechnung erhält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 1.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anwendbarkeit „traditionellen“ Rechts im Internet&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer Website werden Anleitungen zur Beschaffung illegaler Drogen angeboten. Um die Anzahl der Hits auf der eigenen Website zu erhöhen, wird von einer österreichischen Website im Rahmen eines Link Exchanges ein Link auf diese Website gesetzt. Warum ist es in Österreich strafbar, diesen Link zu setzen? Gegen welche Gesetze wird hier verstoßen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 1.3:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Bereiche des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts sind relevant?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In nachweisbar betrügerischer Absicht wird auf einer Website von einem Unternehmen ein defekter PC als neuwertig zum Kauf angeboten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Variante a:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; der Käufer ist ein mittelständisches Unternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Variante b:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; der*die Käufer*in ist eine Privatperson.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diskutieren ist, welche rechtlichen Probleme auftreten und welche Rechtsgebiete zur Anwendung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 1 dient der Einführung in die Thematik „Recht und Wirtschaftsinformatik“ anhand einiger Beispiele. Gültigkeit des Rechts im Internet, unterschiedliche Rechtsgebiete,&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Rechtsfragen_und_Rechtsprobleme_in_der_Wirtschaftsinformatik_-_Einf%C3%BChrung&amp;diff=5558</id>
		<title>Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Einführung</title>
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		<updated>2023-07-27T14:05:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Übungsbeispiele zu Lektion 1 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;wirtschaftsinformatik-und-recht-einführung-in-die-thematik&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Wirtschaftsinformatik und Recht – Einführung in die Thematik =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wirtschaftsinformatik und Recht haben eine große Anzahl von Berührungspunkten. Die wohl bekanntesten davon sind Datenschutz, Compliance und die in den Medien besonders stark verbreitete Kriminalität im Internet. Diese Themenkreise dominieren die Diskussion. Dabei wird oft übersehen, dass in der alltäglichen Praxis Fragen des Vertragsrechts, der Schutz geistigen Eigentums und Arbeitnehmerschutzvorschriften eine viel bedeutendere Rolle spielen. Allein jene zentrale Rolle, die zum Beispiel Outsourcing-Verträge und Service Level Agreements (SLA’s) im Betrieb von IT-Systemen aller Art einnehmen, zeigt, wie wichtig es ist, sich mit jenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen, die den Alltag der Wirtschaftsinformatik beeinflussen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Lehrveranstaltung werden daher folgende Themenbereiche behandelt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* IT-Verträge&lt;br /&gt;
* E- Commerce Recht&lt;br /&gt;
* Werbung, Vertragsabschluss im Web und Konsumentenschutz im Electronic Commerce&lt;br /&gt;
* Arbeitnehmerschutz&lt;br /&gt;
* Schutz geistigen Eigentums&lt;br /&gt;
* Datenschutz und Schutz der Privatsphäre&lt;br /&gt;
* Datenspeicherungsrichtlinie&lt;br /&gt;
* Strafrechtliche Regelungen&lt;br /&gt;
* Vorratsdatenspeicherung&lt;br /&gt;
Fragestellungen zu diesen Themenkreisen werden in jeweils einer Lektion mit zugehörigen Übungsbeispielen zusammengefasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;rechtsfrage-und-it&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Rechtsfrage und IT ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den vielen gesellschaftlichen Berührungspunkten der Informationstechnologie ergeben sich auch viele rechtliche Fragen. Einkäufe in Online Shops, Wartungsverträge für IT-Systeme, Hacker- Angriffe und Datenschutz sind dafür nur einige Beispiele von sehr komplexem Themengebieten, die aus rechtlicher Sicht viele neue Problem aufwerfen, wie z.B. die Frage der Gültigkeit von Online-Bestellungen, das Problem des ausreichenden Schutzes von für unterschiedlichste Zwecke gesammelten Daten, sowie der Verwendung von Informationstechnologie für unterschiedlichste Arten von kriminellen Aktivitäten. Ein weiterer großer Themenkomplex ist die Frage der Überwachung von Telekommunikationseinrichtungen und von IT-Systemen. Im Vergleich zur Verfolgung von Straftaten hat z.B. im Internet die Prävention einen unüblich hohen Stellenwert, der wohl auch dadurch begründet ist, dass die Strafverfolgung in diesem Medium oft einen sehr hohen Aufwand bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So ist es z.B. nötig, vor der Erstellung bzw. vor der Inbetriebnahme einer Website die Gesetzeskonformität des Vorhabens zu überprüfen. Die erste zu stellende Frage ist, welche Gesetze überhaupt anwendbar sind. Im Extremfall kann nämlich bereits das Anbieten von Information strafbar sein, wenn die Verbreitung solcher Information nach österreichischem Recht strafbar ist. Beispiele dafür sind Anleitungen zu kriminellen Handlungen, Anbieten von Information zu in Österreich verbotenem Material (Verbotsgesetz, etc.). Grundsätzlich gilt, dass eine Handlung, die nach österreichischem Recht als verboten oder als problematisch zu betrachten ist, es auch dann bleibt, wenn sie online erfolgt. Die oft verbreitete Ansicht, das Internet sein eine Art „rechtsfreier Raum“, kann damit als völliger Unsinn betrachtet werden. Gesetze, die im normalen Privat- und im Wirtschaftsleben gelten, gelten auch im Internet. Daneben gibt es allerdings noch eine ganze Reihe von speziell für den Bereich der IT geschaffenen Regelungen, deren bekanntest das Datenschutzgesetz und das E-Commerce Gesetz sind..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gültigkeit-des-rechts-im-internet&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Gültigkeit des Rechts im Internet ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Frage der Gültigkeit des Rechts zu unterscheiden ist seine Anwendung im Internet. Diese stellt vor allem dadurch ein Problem dar, dass das Internet per definitionem ein internationales Netzwerk ist. Für Bereich wie den Electronic Commerce gilt daher das Gebot, sich nur in jenen geographischen Räumen zu bewegen, in denen erstens das dort geltende Recht bekannt ist und in denen zweitens davon ausgegangen werden kann, dass es auch entsprechend angewendet wird, z.B. bei der Verfolgung von Betrüger*innen im Internet. Recht wird noch immer als nationales Recht verstanden und seine Anwendung erfolgt daher durch die jeweiligen nationalen Behörden. Soweit internationale Übereinkommen die Anwendung absichern, ist das kein Problem. Das beste Beispiel dafür ist die Vorreiterrolle der Europäischen Union in den Bereichen Datenschutz (Europäische Datenschutzrichtlinie) und gegenseitiger Unterstützung bei der Strafverfolgung (Schengen und Europol). Diese enge Kooperation der Mitgliedsstaaten schafft auch die Basis für die Etablierung eines gemeinsamen europäischen Marktes, von dem auch der Electronic Commerce profitiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;unterschiedliche-rechtsgebiete&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Unterschiedliche Rechtsgebiete ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt im österreichischen Recht prinzipiell die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zum Bereich des öffentlichen Rechts gehören all jene Bereiche, die ein „hoheitliches Handeln“ des Staates erfordern, wie z.B. das Strafrecht oder das Verwaltungsrecht. Zum Bereich des Privatrechts gehören alle übrigen Bereiche, wie z.B. das Zivilrecht und das Handelsrecht. In der Wirtschaftsinformatik spielen beide Bereiche eine große Rolle, denn es müssen sowohl die Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien eingehalten werden, als auch Vorschriften des öffentlichen Rechts berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere typische Situation, in der sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Fragen auftreten, ist die Erstellung von IT-Verträgen. Ist etwa die in Form eines Werkvertrags zu entwickelnde Software für eine illegale Verwendung bestimmt (Peer to Peer Music Filesharing) oder ist das zu erstellende Produkt selbst illegal (Tool zum Anfertigen von Raubkopien), ist damit auch der Werkvertrag selbst ungültig. Ein weiteres aus rechtlicher Sicht sehr interessantes Problem stellen mögliche Exportbeschränkungen dar. Ein Produkt, das in Österreich problemlos entwickelt und vertreiben werden kann, kann z.B. für den Export in bestimmte Länder gesperrt sein (z.B. aufgrund von UNO-Sanktionen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;vorgangsweise-bei-der-analyse-eines-sachverhalts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Vorgangsweise bei der Analyse eines Sachverhalts ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prinzipiell kann bei der Analyse eines Sachverhalts nach folgendem Prinzip vorgegangen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Soll für den Fall möglicher zukünftiger Probleme Vorsorge getroffen werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welches Problem könnte in der Zukunft auftauchen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dafür (etwa Gewährleistung)?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Gib es die Möglichkeit, abweichend vom Gesetz eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu treffen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Ist ein Problem bereits aufgetreten, z.B. eine Gesetzesübertretung oder ein Schadensfall)?&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welches Problem liegt vor?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche gesetzlichen Regelungen sind anwendbar (Strafrecht oder Privatrecht)?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Wenn es sich um eine privatrechtliche Fragestellung handelt: Ist in einem existierenden Vertrag zwischen den beteiligten Parteien eine Lösung vorgesehen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungsbeispiele-zu-lektion-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Übungsbeispiele  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 1.1:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Rechtsfragen ergeben sich aus folgender Situation?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Schüler im Alter von 13 Jahren kauft in einem Online Shop einen iPod und zahlt ohne Wissen seiner Eltern mit der Kreditkarte des Vaters. Der iPod wird auf dem Postweg versendet und trifft beschädigt ein. Die Enttäuschung des Schülers über den defekten iPod ist groß, ebenso das Erstaunen des Vaters, als er die monatliche Kreditkartenabrechnung erhält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 1.2:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anwendbarkeit „traditionellen“ Rechts im Internet&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer Website werden Anleitungen zur Beschaffung illegaler Drogen angeboten. Um die Anzahl der Hits auf der eigenen Website zu erhöhen, wird von einer österreichischen Website im Rahmen eines Link Exchanges ein Link auf diese Website gesetzt. Warum ist es in Österreich strafbar, diesen Link zu setzen? Gegen welche Gesetze wird hier verstoßen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Übungsbeispiel 1.3:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Bereiche des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts sind relevant?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In nachweisbar betrügerischer Absicht wird auf einer Website von einem Unternehmen ein defekter PC als neuwertig zum Kauf angeboten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Variante a:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; der Käufer ist ein mittelständisches Unternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Variante b:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; der*die Käufer*in ist eine Privatperson.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diskutieren ist, welche rechtlichen Probleme auftreten und welche Rechtsgebiete zur Anwendung kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung-der-inhalte-von-lektion-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 1 ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 1 dient der Einführung in die Thematik „Recht und Wirtschaftsinformatik“ anhand einiger Beispiele. Gültigkeit des Rechts im Internet, unterschiedliche Rechtsgebiete,&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Knowledge_Management_Instruments_und_Enterprise_Knowledge_Infrastructures_-_Wissensmanagementsysteme&amp;diff=5557</id>
		<title>Knowledge Management Instruments und Enterprise Knowledge Infrastructures - Wissensmanagementsysteme</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Knowledge_Management_Instruments_und_Enterprise_Knowledge_Infrastructures_-_Wissensmanagementsysteme&amp;diff=5557"/>
		<updated>2023-07-27T14:04:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Wiederholungsaufgaben */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Wissensmanagement-Modell: Integrierte Wissensmanagement-Sys­teme =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ziele der Lektion:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschreibung von Wissen und Wissenskommunikation&lt;br /&gt;
* Darstellung der Zielebenen Strategie, Prozesse und Systeme&lt;br /&gt;
* Kennenlernen der Handlungsfelder und Ansatzpunkte für Wissensmanage­ment&lt;br /&gt;
* Vorstellen der Architektur integrierter Wissensmanagement-Systeme&lt;br /&gt;
* Darstellen der Wissensmanagement-Prozesse und der unterstützenden Sys­teme&lt;br /&gt;
Im Abschnitt über implizites Wissen wurde bereits auf den Nutzen von Modellen für den Transfer von Wissen hingewiesen (vgl. Abschnitt 1.2.1). Ein sehr anschauliches und durchgängiges Modell für Wissensmanagement im Unternehmen hat Gernot Riempp mit seinem Werk „Integrierte Wissensmanagement-Systeme“ erschaffen, in dem er die Implementierung von Wissensmanagement im Unternehmen anhand einer Architektur beschreibt. Riempp definiert Wissensmanagement durch seine Unterstützungsfunktion bei der Durchführung der Geschäftsprozesse in Organisati­onen. Seine Absicht war die Erschaffung eines Architekturmodells, das nicht auf einzelne Aspekte von Wissensmanagement beschränkt bleibt und einseitig soziale, organisatorische oder technische Maßnahmen aufgreift, sondern die Erschaffung eines umfassenden, integrierten Systems. Die Anforderungen an ein solches Sys­tem ergeben sich aus der Geschäftsstrategie, aus der die operativen Tätigkeiten und Prozesse folgen, die durch Wissensmanagement unterstützt werden sollen (vgl. Riempp 2004, S. 3).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Riempp baut auf dem Drei-Ebenen-Modell des Business Engineering nach Österle auf. Dieses bringt die drei Gestaltungsfelder Strategie, Prozesse und Informations­systeme in eine hierarchische Ordnung, anhand derer sich die Wechselwirkungen und Zusammenhänge darstellen lassen. Mit Hilfe der Geschäftsstrategie definieren Unternehmen ihre Geschäftsfelder. Damit legen sie fest, auf welchen Märkten sie sich engagieren und welche Marktleistungen sie produzieren wollen. Außerdem le­gen sie auf dieser Ebene fest, welche Struktur ihre Aufbauorganisation hat, bilden ein Führungssystem aus und geben ihm die notwendigen Führungsinstrumente. Auf der Ebene der Prozesse werden die Produkte und Leistungen konkretisiert, mit de­nen die Marktleistung erbracht wird. Die Prozesse fassen die einzelnen Aufgaben zusammen, die zu ihrer Produktion notwendig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 8.png|300px|none|thumb|Metamodell des Business Engineering]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp;Die obere Abbildung zeigt, wie diese Aufgaben auf der Ebene der Informationssysteme durch Funktionen unterstützt werden, welche durch Applikatio­nen und ihre Daten­bestände erbracht werden (vgl. Riempp 2004, S. 49).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gegenstandsbestimmung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Gegenstandsbestimmung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen wird von Riempp anhand seiner Relevanz für ein betriebswirtschaftlich ori­en­tiertes Wissensmanagement definiert (vgl. Riempp 2004, S. 63–64):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wissen ist das Produkt sensorischer Erfahrungen, mittels derer Menschen ihre Umwelt wahrnehmen und verstehen. Die menschliche Fähigkeit zur Aufnahme und zum Verstehen dieser Umwelt ist dabei individuell ausgeprägt und damit mehr oder weniger begrenzt.&lt;br /&gt;
* Menschen machen sich ein Bild von ihrer Umwelt, die sie in Form von menta­len Modellen abbilden. Diese Modelle sind ein Produkt kognitiver An­strengungen, unterliegen aber auch emotionalen und sozialen Einflüssen. Mentale Modelle sind daher kein exaktes Abbild der Umwelt. Sie sind ebenso ein Ausdruck von Phantasie und Kreativität und werden durch sozi­ale Aushandlungsprozesse verändert. Sie sind tief in ihren Träger*innen verankert und nur zum Teil bewusst, daher sind sie auch nur bedingt explizierbar.&lt;br /&gt;
* Soziale Gemeinschaften beruhen auf geteilten mentalen Modellen. Die ge­meinsamen Vorstellungen sind der soziale Konsens, der die Abstimmungs­prozesse innerhalb einer Gemeinschaft vereinfacht und damit koordiniertes Handeln möglich macht.&lt;br /&gt;
* Wissen erlangt seinen Wert im unternehmerischen Kontext durch seine Eig­nung zur Lösung konkreter Problemstellungen. Es erlangt seine Wahrheit durch Bewährung und nicht durch eine objektiv-wissenschaftliche Richtigkeit. Aus diesem Anspruch folgt der handlungsleitende Aspekt von Wissen, das seinen Wert erst in der Anwendung erhält. Die Kompetenz eines Menschen bemisst sich daher nicht allein aus seinem Wissen. Sie beruht auf Kennen, Können und angemessenem Entscheiden.&lt;br /&gt;
* Wissen und mentale Modelle sind an ihre*n Träger*in gebunden. Nur diese*r kann angemessen entscheiden und handeln. Daher ist Wissen nicht unab­hängig von seinem*seiner Träger*in und damit nicht unmittelbar managebar. Wissen kann aber ausschnittsweise abgebildet und in Form von Informationsobjek­ten externalisiert werden. Mit Hilfe dieser Informationsobjekte und ergänzen­der Kontextinformation kann das Wissen von einem Menschen zu einem an­deren übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kommunikationsmodell-für-den-wissenstransfer&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kommunikationsmodell für den Wissenstransfer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Definition von Wissen lässt bereits die Probleme erahnen, welche die Über­tragung von Wissen zwischen zwei Personen gefährden. Anhand eines Modells für den Austausch von Wissen durch dessen Abbildung in Informationsobjekten und de­ren Rezeption durch eine*n Empfänger*in werden die Faktoren deutlich, die diesen Prozess beeinflussen. Das im Weiteren beschriebene Kommunikationsmodell ist in der unteren Abbildung dargestellt (Riempp 2004, S. 69).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen einer Kommunikation ausgetauschten Informationen werden durch eine Reihe von Filtern reduziert, die bei Sender*in und Empfänger*in wirken. Der emotio­nale Ausgangsfilter (EAF) beruht auf der Tatsache, dass sich Kommunikation nicht ausschließlich auf der Sachebene abspielt. Jede zwischenmenschliche Kommuni­kation wird durch das Verhältnis auf der Beziehungsebene beeinflusst. Positive Emotionen regen den Austausch an, während negative Emotionen die Kommunika­tion beschränken oder verhindern. Der soziale Ausgangsfilter (SAF) wird durch die kulturellen Umgebungsbedingungen bestimmt, deren Normen und Werte darüber bestimmen, welche Informationen anerkannt und richtig sind und ob ihr Austausch sozial erwünscht ist. Die Explikationsfähigkeit (EF) ist Ausdruck der Kompetenz des*der Sender*in. Sie entscheidet darüber, in welchem Umfang und mit welcher Qualität die Abbildungsversuche des mentalen Modells erbracht werden. Die Empfänger-Kon­text-Antizipation (EKA) ist die Einschätzung hinsichtlich der zu erwartenden Verste­hensfähigkeit des Gegenübers und der Versuch, die Kommunikation an diese anzu­passen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem*der Empfänger*in wirken ähnliche Mechanismen. Die Kontext-Bewältigungsfähigkeit (KBF) bestimmt, in welchem Ausmaß der*die Empfänger*in die Informationen und den ihn*sie umgebenden Kontext aufnehmen und mittels seines*ihres eigenen mentalen Modells in­terpretieren und reflektieren kann. Der Relevanzfilter (RF) wird durch das Interesse des*der Empfänger*in bestimmt, das diese*r an den übertragenen Informationsinhalten hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 9.png|300px|none|thumb|Wissenskommunikation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur wenn diese für ihn*sie bedeutsam sind, wird er*sie die Anstrengung unternehmen, sie aufzunehmen und zu verarbeiten. Der soziale Eingangsfilter (SEF) ist durch die Kultur determiniert, die darüber bestimmt, ob Einzelleistung oder Teamarbeit, indivi­duelle Schöpfung oder gemeinsame Wissensentwicklung geschätzt und belohnt werden. Schließlich wirkt bei dem*der Empfänger*in auch noch der emotionale Eingangsfilter (EEF). Die Gefühle gegenüber dem*der Kommunikationspartner*in tragen entweder dazu bei, die Kommunikation zu fördern, oder verhindern diese durch Flucht- und Ab­wehrverhalten (vgl. Riempp 2004, S. 69–70).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand des Kommunikationsmodells ist ersichtlich, dass es eine Reihe von Voraus­setzungen gibt, die für einen erfolgreichen Austausch von Information notwendig sind (vgl. Riempp 2004, S. 70–71):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die beiden Kommunikationspartner*innen müssen eine gemeinsame Sprache spre­chen. Die Kenntnis von kulturellen Eigenheiten wie Ausdrucksweisen, Gestik und Mimik unterstützt die Kommunikation und erleichtert die Inter­pretation des Kontextes.&lt;br /&gt;
* Eine Übereinstimmung hinsichtlich der verwendeten Terminologie beschleu­nigt die Kommunikation. Ohne diese müssen die beiden Kommunikations­partner*innen die verwendeten Begriffe erst aushandeln, bevor sie verwendet wer­den können.&lt;br /&gt;
* Die Kommunikation zwischen zwei Individuen setzt voraus, dass es einen ge­meinsamen Raum gibt, innerhalb dessen sie stattfinden kann. Diese Räume können reale physische Stätten sein, aber auch rein virtuell existie­ren. Dabei ist zu beachten, dass es räumliche und zeitliche Nähe den Kom­munikationspartner*innen ermöglicht, das Verhalten des Gegenparts zu beobach­ten und daraus Rückschlüsse zu ziehen. Damit wird die Kommunikation durch Kontextinformationen bereichert, die die Integration der Informationen in die bestehenden mentalen Modelle erleichtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;handlungsfelder-im-wissensmanagement&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Handlungsfelder im Wissensmanagement ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Modell für den Wissensaustausch verdeutlicht, welche Elemente für einen gelungenen Wissenstransfer berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig zeigt es auf, wo es zu Problemen kommen kann, die durch Managementmaßnahmen korri­giert werden müssen. Aus dem Modell lassen sich die Handlungsfelder bestimmen, die durch Wissensmanagement bearbeitet werden müssen (vgl. Riempp 2004, S. 71–72). Als Merkhilfe kann man sich die Begriffe im Englischen als die vier Cs ein­prägen (Competence, Content, Cooperation und Culture):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Kompetenz: Menschen besitzen Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie zur Erfül­lung von Aufgaben einsetzen. In diesen Handlungen und Entschei­dungssituationen entsteht Wissen darüber, was sich bewährt und was nicht. Die Kompetenz einer Person entsteht demnach durch die Anwendung von Wissen in praktischen Anwendungsfällen. Bezogen auf das Unternehmen, entscheidet sich die Kompetenz eines*einer Mitarbeiter*in durch seine*ihre Fähigkeit, sein*ihr Wissen zur Erreichung organisationaler Ziele einzusetzen.&lt;br /&gt;
# Inhalt und Kontext: Der Wissensaustausch zwischen mehreren Personen pas­siert über die teilweise Abbildung der mentalen Modelle mit Hilfe von In­formationsobjekten. Eine Kombination verschiedener Verfahren (z.B. Text, Bild, Grafik, Animation, Video, etc.) führt zu einer reichhaltigeren Ab­bildung, in der neben der reinen Information auch Kontextinformationen ent­halten sind. Dadurch fällt es dem*der Empfänger*in leichter, die empfangenen In­formatio­nen in sein*ihr eigenes mentales Modell einzuordnen. Die Kombination von In­halt und Kontext wird als Content bezeichnet.&lt;br /&gt;
# Zusammenarbeit: Diese ist die Voraussetzung von Wissensarbeit, da die zu­nehmende Tiefe der einzelnen Wissensgebiete dazu führt, dass das Wissen mehrerer Spezialisten kombiniert werden muss, um ein wissensintensives Produkt zu erstellen. Die Zusammenarbeit findet in physischen und virtuellen Räumen statt. In physischen wie auch in virtuellen Räumen müssen Werk­zeuge bereitstehen, die die Abbildung der Informationsobjekte unterstützen.&lt;br /&gt;
# Kultur: Die Bereitschaft, Wissen auszutauschen, steht und fällt mit der Kultur, die die emotionalen und sozialen Voraussetzungen dafür schafft. Eine för­derliche Umgebung ermutigt Menschen, ihr Wissen zu explizieren und ande­ren mitzuteilen und motiviert sie umgekehrt auch, fremdes Wissen zu suchen und aufzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ansatzpunkte-für-wissensmanagementmaßnahmen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ansatzpunkte für Wissensmanagement-Maßnahmen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Analog zu den Handlungsfeldern lassen sich die Ansatzpunkte bestimmen, an de­nen Wissensmanagement-Aktivitäten ansetzen können. Die Entsprechungen zu den Handlungsfeldern Kompetenz, Inhalt und Kontext sowie Zusammenarbeit sind (vgl. Riempp 2004, S. 76):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Human-orientiertes Wissensmanagement: Ansatzpunkt ist der Mensch mit sei­nen Kompetenzen. Deren Entwicklung muss durch Lernen und praktische Erfahrungen gefördert werden. Gibt es vorrangig Aktivitäten zu diesem An­satzpunkt, wird eine Personalisierungsstrategie verfolgt. Dabei werden die individuellen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen gefördert und zur Lösung neuarti­ger Problemstellungen eingesetzt.&lt;br /&gt;
* Technik-orientiertes Wissensmanagement: Im Mittelpunkt steht die Unterstüt­zung des Menschen bei der Erzeugung von Informationsobjekten sowie bei deren Speicherung, Verteilung und Nutzung. Wissensmanagement-Aktivitäten in diesem Bereich sind ein Hinweis für die Kodifizierungsstrategie. Deren Merkmal ist die Wiederverwendung von Wissen durch Standardisie­rung von Abläufen und Dokumenten, um damit gleichartige Dienstleistungen mit hoher Qualität zu erbringen.&lt;br /&gt;
* Interaktions-orientiertes Wissensmanagement: Der Aufbau und die gemein­same Anwendung von Wissen stehen hier im Vordergrund. Wissen wird so­zialisiert und tief im Gedächtnis aller Mitarbeiter*innen verankert. Die breite Vertei­lung des Wissens berechtigt zu sagen, dass das Wissen in der Organisation selbst verankert wird, es kommt zum organisationalen Lernen. Das Bild der lernenden Organisation ist durchaus angemessen. Zwar bleibt das Wissen an den Menschen gebunden, jedoch führt normalerweise nur die Schließung des Betriebes dazu, dass alle Mitarbeiter*innen mit einem Schlag das Unterneh­men verlassen und dieses Wissen damit verloren geht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;drei-ebenen-gliederung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Drei-Ebenen-Gliederung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von der Gliederung des Drei-Ebenen-Modells des Business Engineering verortet Riempp Wissensmanagement-Aktivitäten auf den Ebenen Strategie, Pro­zesse und Systeme (vgl. Riempp 2004, S. 77–91).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strategie-ebene&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Strategieebene ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Strategie-orientierten WM stehen die ökonomischen Ziele im Vordergrund, die durch eine geeignete Wissensmanagement-Strategie unterstützt werden sollen. Die Untersuchung von Hansen et al. hat den Zusammenhang der WM-Strategie mit den IT-und HR-Strategien gezeigt, sowie deren Ausrichtung an der Unternehmensstra­tegie (vgl. Abschnitt 2.1). Im Gegensatz zur operativen Planung mit ihren weitge­hend quantitativen Zielen ist es bei der Strategieplanung schwieriger, Ziele, kritische Erfolgsfaktoren, sowie Mess- und Führungsgrößen zu definieren. Je nach Unter­nehmensstrategie wird die Wissensmanagement-Strategie einen der Ansatzpunkte Mensch, Organisation oder Technik bevorzugen. Meist wird diese außerdem eine der Aktivitäten Erfassen, Schaffen, Verteilen oder Nutzen von Wissen besonders betonen. Auf der Basis der von ihm durchgeführten Workshops und einer Auswer­tung der verfügbaren Literatur definiert Riempp die folgenden Ziele für Wissensma­nagement (vgl. Riempp 2004, S. 132):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Transparenzierung des in der Organisation vorhandenen Wissens&lt;br /&gt;
* Förderung des Austausches von Wissen&lt;br /&gt;
* Steuerung der Wissensentwicklung für aktuelle und künftige Anforderun­gen&lt;br /&gt;
* Sicherstellen der Effizienz von Wissensmanagement und Wissensnutzung&lt;br /&gt;
Ausgehend von den Zielen müssen die kritischen Erfolgsfaktoren bestimmt werden, ohne die die Ziele nicht erreicht werden können. So ist es beispielsweise bei der Personalisierungsstrategie notwendig, dass die Mitarbeiter*innen über die notwendige Ex­pertise verfügen. Ohne diese bereits im Vorfeld aufgebaut zu haben, kann diese Strategie nicht verfolgt werden. Zur Ausgestaltung des Messsystems müssen die Ziele operationalisiert werden. Auf der Ebene der Informationssysteme finden sich viele Messgrößen, wie etwa Anzahl der Zugriffe auf Dokumente, Anzahl der Zu­griffe auf das System, Anzahl der Suchvorgänge, das Nutzungsverhalten der Benutzer*innen etc. Bei den Prozessen wird es schon schwieriger, hier könnten die Anzahl der do­kumentierten Prozesse sowie ihre Aktu­alität gemessen an der Zeitspanne zum letzten Review herangezogen werden. Das Messen der Kompetenz stellt in dieser Hinsicht die Königsklasse dar, da sie sich erst in ihrer Anwendung zeigt. Betrachtet man die Maßnahmen zur Evaluierung von Personalentwicklungsmaßnahmen in der Praxis, so beschränken sich die meisten Unternehmen darauf, die Zufriedenheit der Teilnehmer*innen direkt nach der Schulung zu erheben. Eine langfristige Beobachtung der Effektivität von Weiterbildungsmaß­nahmen ist dagegen in der Praxis selten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;prozess-ebene&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Prozessebene ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Prozess-orientierten Wissensmanagement liegt der Fokus auf den Aktivitäten, die im Zusammenhang mit Wissen stehen. Diese stehen in direktem Zusammen­hang mit den vier strategischen Zielebenen (vgl. Riempp 2004, S. 81-82):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Am Begin steht das Lokalisieren und Erfassen von implizitem Wissen, das in Form von Kompetenz bei den Mitarbeiter*innen im Unternehmen vorhanden ist, sowie von explizitem Wissen, dessen Inhalt und Kontext in Informationsob­jekten abgebildet wurde.&lt;br /&gt;
* Der Austausch von Wissen zwischen seinen Träger*innen erfolgt in gemeinsamen Räumen. Diese können die Form von physischen Orten haben oder auch rein virtuell existieren. Voraussetzung für den direkten Austausch ist die Kenntnis von Personen, die die gesuchte Expertise haben. Hinweise dafür bieten beispielsweise Yellow Pages und ähnliche Kataloge, die die Kompe­tenz der Mitarbeiter*innen erfassen. Das Pendant zum Austausch impliziten Wis­sens ist die Verteilung der Informationsobjekte, in denen explizites Wissen festgehalten wurde.&lt;br /&gt;
* Das Wissen für zukünftige Produkte ist oft noch nicht vorhanden und kann auf­grund seiner Neuartigkeit auch nicht auf Märkten erworben werden. Es muss daher im Unternehmen selbst entwickelt werden. Wissen kann durch zielgerichtete Forschung, aber auch durch Lernprozesse entwickelt werden, die im Arbeitsprozess laufend stattfinden. Qualitätszirkel und kontinuierliche Verbesserungsprozesse sind ein Beispiel dafür, wie Wissen auch in Unter­nehmen geschaffen wird, die keine Forschung betreiben.&lt;br /&gt;
* Die Nutzung des Wissens ist schließlich der eigentliche Zweck aller Wissens­management-Aktivitäten. Wissen wird in den Geschäftsprozessen eingesetzt und leistet damit einen Beitrag zum ökonomischen Erfolg des Unternehmens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;system-ebene&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Systemebene ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
System-orientiertes Wissensmanagement hat die Informationssysteme zum Gegen­stand, die die Werkzeuge zur Umsetzung von Strategie und Prozessen bereitstellt. Je nach Handlungsfeld gibt es unterschiedliche Werkzeuge. Kompetenz wird durch Lernen entwickelt, das mit E-Learning unterstützt werden kann. Kompetenzprofile und –raster unterstützen den*die Personalentwickler*in bei der Planung von Schulungs­maßnahmen und sind die Grundlage für die Suche nach Wissensträger*innen über Kom­petenzverzeichnisse. Kreativwerkzeuge wie Mind-Mapping Tools unterstützen die Entwicklung von Ideen, die mit Multimedia-Werkzeugen und Textverarbeitungswerk­zeugen in Bild, Text, gesprochener Sprache usw. festgehalten werden. Die so er­stellten Inhalte werden durch Dokumenten- und Content-Management-Systeme verwaltet und den Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit wird durch die virtuellen Räume von Community-Management-Systemen unterstützt. IT-Systeme stellen Werkzeuge zum Lokalisieren von Wissensträger*innen, zum Kontaktie­ren dieser Personen, zum gemeinsamen Arbeiten an Aufgaben und zum Abwickeln von Prozessen zur Verfügung. In diesen Bereich fallen Instrumente zur Kommuni­kation wie Instant Messaging, Mail, Foren, Terminplanung, sowie Werkzeuge für Prozessmanagement. Die elektronische Datenhaltung begünstigt außerdem die Suche und Navigation, da sie die Daten strukturiert und mit Hilfe von Taxonomien zugänglich macht (vgl. Riempp 2004, S. 85-86).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;metamodell&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Metamodell ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Metamodell von Riempp basiert im Wesentlichen auf den oben beschriebenen Grundlagen. Im Zentrum stehen die drei Ebenen des Business Engineering: Sys­teme, Prozesse und Strategie. Zu diesen ergänzt er die Organisation als Mittel zur Umsetzung der Aktivitäten. Dazu kommt die Ausrichtung auf die zu unterstützenden Kundenprozesse als Ziel und Ausgangspunkt der Leistungserstellung. Den letzten wesentlichen Baustein bilden die Handlungsfelder für Wissensmanagement, die sich aus dem Kommunikationsmodell für Wissensmanagement ergeben (vgl. Riempp 2004, S. 120–121). Die untere Abbildung zeigt, wie Riempp aus diesen Grundlagen ein Metamodell formt, das nach Ebe­nen gegliedert ist, den Kundenprozess als Aus­gangspunkt für die Marktleistung dar­stellt und die Handlungsfelder für Wissensma­nagement abbildet (Riempp 2004, S. 123).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kreislauf dieses Modells beginnt beim Kundenprozess, in dem ein Bedarf nach einer Leistung oder an einem Produkt entsteht. Dadurch entsteht die Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen eine Strategie entwickelt, welchen Markt es bearbeiten soll und welche Marktleistung erbracht werden soll. Wissensmanagement-Ziele ste­hen in einer Zweck-Mittel-Relation zu den Unternehmenszielen, folglich leitet sich die Wissensmanagement-Strategie aus der übergeordneten Unternehmensstrategie ab. Beiden Zielen ist gemein, dass ihr Erreichen von kritischen Erfolgsfaktoren ab­hängt. Deren Ausprägung wird in Mess- und Führungsgrößen operationalisiert, an denen die Ergebnisse der Prozesse gemessen werden. Folgt man der Grafik zu­nächst weiter zur Organisation, gelangt man zur Führungsorganisation, die sich der Führungsgrößen bedient, um damit die Organisationseinheiten zu leiten und die in ihnen eingegliederten Mitarbeiter*innen mit Anreizen zu führen. Die Organisation besitzt eine eigene Kultur, die die Umwelt für die Mitarbeiter*innen bildet. Diese bildet den Rah­men für Netzwerke, an denen die Mitarbeiter*innen teilnehmen und ihr Wissen austau­schen. Mitarbeiter*innen besitzen verschiedene Rollen, die durch Aufgabenbündel cha­rakterisiert sind. Durch diese Aufgaben nehmen sie an der Durchführung von Ge­schäfts- und Unterstützungsprozessen teil. Die Systemebene unterstützt die ande­ren Ebenen durch verschiedene Elemente. Es integriert Funktionen in Portalen, die den Mitarbeiter*innen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in den Prozessen zur Verfügung gestellt werden. Diese Funktionen werden durch Anwendungen und ihre Daten rea­lisiert. Die Daten werden in den Speichern der Informationssysteme verwaltet und struktu­riert. Zu diesen Daten kommen die Kompetenzprofile der Mitarbeiter*innen, sowie die In­formationsobjekte, in denen sie ihr Wissen abgebildet haben. Eine Taxonomie gibt allen Objekten eine gemeinsame Struktur, die die Navigation und die Suche in den Beständen erleichtert. Durch die Kommunikationstechnik schafft die System­ebene Räume für die Zusammenarbeit der Mitarbeiter*innen. Neben den virtuellen Räu­men bietet die IT auch Werkzeuge zur medialen Unterstützung, welche die direkte Kommunikation in physischen Räumen erleichtern (vgl. Riempp 2004, S. 123–124).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 10.png|300px|none|thumb|Metamodell für integrierte Wissensmanagement-Systeme]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;architektur&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Architektur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage dieses Metamodells formt Riempp eine Architektur für integrierte Wissensmanagement-Systeme, in dem die Handlungsfelder in Form von drei Säulen und der alles umgebenden Kultur repräsentiert werden. Wie in folgender Abbildung zu se­hen ist, ist auch die Architektur in die Ebenen Strategie, Prozesse und Systeme untergliedert (Riempp 2004, S. 126).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Strategie und Führung werden durch ein Messsystem unterstützt, in dem die Aus­prägung der kritischen Erfolgsfaktoren durch Indikatoren messbar gemacht wird. Mit ihrer Hilfe kann der Führungsprozess die Zielerreichung feststellen und Maßnahmen ableiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 11.png|300px|none|thumb|Architektur für integrierte Wissensmanagement-Systeme]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ebene der Prozesse befinden sich die zentralen Geschäftsprozesse, in de­nen die Produkte und Dienstleistungen erzeugt werden, sowie Entwicklungs- und CRM-Prozesse. Ergänzt werden diese Kernprozesse durch die Unterstützungspro­zesse, zu denen die Prozesse von IT, HR und Finance zählen. Auch die Wissens­management-Prozesse sind nach ihrem Wesen nach Unterstützungsprozesse. Sie wurden nur zur besseren Verdeutlichung aus diesen herausgehoben und getrennt dargestellt. Dem Businessmodell des Informationszeitalters folgend sind die Pro­zesse eines Unternehmens Teil einer größeren Prozesskette, die jene von Liefe­rant*innen und Kund*innen einschließt. Diese Prozesse werden durch Portale verbunden, in denen die beteiligten Systeme über Schnittstellen gekoppelt werden. Durch den intensiven Einsatz von IT-Systemen können die Koordinationskosten niedrig gehal­ten werden. Neben den offenkundigen Funktionen eines Systems bei der Bewälti­gung der Aufgaben in den internen Prozessen, bemisst sich sein Wert an den Schnittstellen zu Fremdsystemen. Auch die Mensch-Maschine-Schnittstelle zu den Mitarbeiter*innen ist idealerweise durch ein Portal realisiert. Für den*die Mitarbeiter*in sollte es nicht wichtig sein, welche Anwendung welche Funktion realisiert und welche Kunst­griffe notwendig sind, diese Funktionen zur Erfüllung seiner*ihrer Aufgaben einzusetzen. Die Prä­sentation der Funktionen sollte einheitlich und aufgabenbezogen sein. Das Set der angebotenen Funktionen sollte sich überdies durch ein Rollenmodell an die Anfor­derungen des*der einzelnen Mitarbeiter*in anpassen lassen. Dadurch wird die Kom­plexi­tät der einzelnen Produkte zumindest aus Sicht des*der Anwender*in reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in den Portalen angebotenen Funktionen werden von einem Informationssystem bereitgestellt. Die unterschiedlichen Erfordernisse an die Systeme entstehen aus den Handlungsfeldern, die durch Säulen dargestellt sind. Die traditionellen Funktio­nen etwa von ERP-Systemen werden in der Säule „Transaktionen“ realisiert. Hier werden die Aufgaben der Kernprozesse erbracht, wie Auf­träge, Bestellungen, Bu­chungen, Lagerbewegungen, etc. Diese Aufgaben stellen nicht den Kernbereich von Wissensmanagement dar, müssen jedoch bei der Ge­staltung von Wissensma­na­gement einbezogen werden. Schließlich sind es diese Prozesse, für die Wis­sens­management Unterstützung leisten soll. Die Säule „Inhalte“ beschreibt die Funk­tio­nen, die zum Erstellen, Verteilen und Nutzen von Inhalten notwendig sind. Unter Inhalten werden hier die eigentlichen Inhalte sowie Kontext­informationen verstan­den, die durch den Begriff Content zusammengefasst werden. In der Säule „Kom­petenz“ werden jene Aktivitäten erbracht, die zum Erstellen von Kompetenzprofilen notwendig sind, sowie die Entwicklung der Kompetenz der Mit­arbeiter*innen durch berufli­che Aus- und Weiterbildung. Die Säule „Zusammenarbeit“ stellt die virtuellen Räume bereit, in denen Mitarbeiter*innen gemeinsam Aufgaben bearbeiten und Prozesse abwi­ckeln. Auch die medialen Werkzeuge in physischen Räumen fallen in diese Säule. In der Säule „Orientierung“ sind alle Funktionen zur Navigation und Suche angeord­net, sowie Hilfsfunktionen zur Administration und Authentifizie­rung der Benutzer*innen und zur Pflege von Rollen und Benutzerprofilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über diesen Säulen wird ein Ordnungssystem aufgespannt, das durch eine zent­rale Taxonomie für eine Terminologie sorgt, die von allen Mitarbeiter*innen verstanden wird. Durch die Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten werden die Informationsob­jekte, Kompetenzprofile und Daten strukturiert. Dadurch kann eine einheitliche Na­vigation und Suche quer über die Säulen realisiert werden. Die Darstellung macht deutlich, dass die Integration essenziell für den Erfolg der IT-Unterstützung ist. Dies wird auch an den darunterliegenden Schichten deutlich. Die Integration der einzel­nen spezialisierten Applikationen, sowie ihrer Daten auf der Systemebene, schafft die Voraussetzung für eine optimale Unterstützung der Anwender*innen der IT-Systeme. Wie bereits bei den Portalen beschrieben, sollten die Anwender*innen nicht Spezialist*innen für die von ihnen genutzten Anwendungen werden müssen, um ihre eigentlichen Aufgaben zu erfüllen. Eine aufgabenorientierte Anordnung der Funktionen in einem Portal mit einer einheitli­chen Benutzeroberfläche befähigt die Anwender*innen, diese Aufgaben schneller zu erfül­len, da sie sich auf die inhaltlichen Fragen konzentrieren können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kultur umrahmt alle Ebenen des Modells, um zu verdeutlichen, dass sie den Rahmen für alle Aktivitäten bildet. Änderungen an der Unternehmensstrategie müs­sen mit der vorherrschenden Kultur kompatibel sein. Wenn ein Unternehmen von einer Kodifizierungsstrategie zu einer Personalisierungsstrategie übergeht, müs­sen die Aktivitäten in den einzelnen Säulen anders gewichtet werden. Die Kodifizie­rungsstrategie betont die Säule „Inhalte“ und macht Investitionen beispielsweise in Content-Management-Systemen notwendig. Der Wechsel zur Personalisierungsstra­tegie verlagert den Schwerpunkt auf die Säulen „Kompetenz“ und „Zusammenarbeit“. Die Aktivitäten verlagern sich damit auch von der IT Abteilung zur HR, die für die Kompetenzentwicklung zuständig ist (vgl. Riempp 2004, S. 125–128).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strategische-ebene&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Strategische Ebene ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der Ausbildung eines Messsystems zur Unterstützung der Führung steht die Definition der Ziele und der kritischen Erfolgsfaktoren, die für deren Erreichung not­wendig sind. Die folgende Aufstellung nennt zu jedem der vier grundlegenden Ziele von Wissensmanagement Beispiele für die Säulen „Inhalt und Kontext“, „Zusammen­arbeit“, „Kompetenz“, „Orientierung und Kultur“&amp;amp;nbsp; (vgl. Riempp 2004, S. 133-134):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Transparenzierung des in der Organisation vorhandenen Wissens:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Erschließung der Inhalte durch die strukturierte Ablage in einem Con­tent-Management-System.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Dokumentation der Aufgaben und Zuständigkeiten durch die Erfas­sung der Prozesse.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Sichtbarmachen der Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen durch Kompetenzpro­file.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Suche nach kompetenten Mitarbeiter*innen in Yellow Pages.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Fördern des Erfahrungsaustausches durch Einsatz der Methode Story Telling.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Förderung des Austausches von Wissen zwischen den Mitarbeiter*innen:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Abonnieren von Newslettern und RSS Feeds.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Etablieren von Communities und Netzwerken, Schaffen von Räumen zur Zusammenarbeit.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Sicherung der Erfahrungen in Projekten in Lessons-Learned-Work­shops und schriftlicher Dokumentation. Dokumentation und Transfer von Best-Practices. Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen mit Patensyste­men und Aufbau von Nachwuchsführungskräften durch Mentoring.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Systemunterstützung bei der Verwaltung von Communities, Netzwer­ken und Räumen zur Zusammenarbeit. Unterstützung bei der Ter­minplanung und –koordination.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Ermöglichen der Kommunikation durch die räumliche Gestaltung der Arbeitsumgebung. Freiräume und Events schaffen, bei denen auch informelle Gespräche stattfinden können.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Entwicklung des aktuell und zukünftig benötigten Wissens:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Standards für die Dokumentation der Arbeitsvorgänge festlegen. Siche­rung der Ergebnisse von Arbeitsgruppen in Protokollen. Erwei­tern der Zielvereinbarungen mit den Mitarbeiter*innen um individuelle Wis­sensziele.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Einrichten von unternehmensweiten Arbeitsgruppen. Zusammenar­beit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Entwicklung der Wissensbasis durch Mitarbeiterentwicklung und Re­cruiting.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Schaffen von Kompetenzrastern und –skalen, anhand derer die Ent­wicklung des Mitarbeiterstamms gemessen und gesteuert werden kann.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Schaffen von Anreizen für Innovation und Prozessverbesserungen. Fördern der Teamarbeit durch geeignete Ziele und Anerkennung für gemeinsame Leistung.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Effizienten Umgang mit Wissen durch Wissensmanagement sicherstellen:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Integration der Funktionen zur Erstellung und Nutzung der Inhalte in die zur Erfüllung der Geschäftsprozesse benutzten Werkzeuge.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Befragen der Anwender*innen und Untersuchung der Usability der angebote­nen Kommunikationswerkzeuge.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Evaluation der Mitarbeiterentwicklung anhand der Veränderung der Kompetenzprofile.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Anwenderbefragung zur Usability der Navigations- und Suchfunktio­nen. Einführung eines Bewertungssystems für Suchergebnisse.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Erheben der Einstellungen der Mitarbeiter*innen und des Arbeitsklimas in Mit­arbeiterbefragungen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;prozess-ebene-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Prozessebene ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissensmanagement gehört zu den Unterstützungsprozessen, die Leistungen für die Geschäftsprozesse erbringen. Bezogen auf die Säulen des Architekturmodells sind dies das Management der Inhalte, das Management der Kompetenzen, das Management der Zusammenarbeit und das Management der Orientierungsfunktion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;management-der-inhalte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Management der Inhalte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand des Content-Managements sind die Informationsobjekte, mit deren Hilfe das explizierte Wissen abgebildet wird. Der Content- Managementprozess umfasst die Aktivitäten Erstellung, Klassifizierung, Freigabe, Publikation, Nutzung und Aktualisierung. Diese Kernaktivitäten werden ergänzt, um die Syndizierung von fremden Inhalten, die Archivierung von obsoleten oder veralteten Inhalten sowie der Weitergabe von Inhalten an andere Systeme. Durch die Weitergabe der Inhalte wird der Kreis der Adressat*innen sukzessive erweitert. Falls der Umfang und die Darstel­lung der Inhalte nicht bereits bei der initialen Erstellung für die unterschiedlichen Adressat*innen vorbereitet wurde, müssen sie im Zuge der Weitergabe überarbeitet werden. Faktoren, die dabei berücksichtigt werden müssen, sind die Kenntnisse der Zielgruppe und die Sensibilität der Inhalte. Speziell bei der Weitergabe an Unter­nehmensexterne sind die Informationsobjekte genau zu überprüfen, damit keine geheimen Informationen nach außen dringen. Durch die Überarbeitung wird der unten beschriebene Kernprozess auf einer höheren Ebene erneut angestoßen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erstellung eines Informationsobjektes durch eine einzelne Person, oder im Team wird durch Werkzeuge zur Abbildung der Informationen unterstützt, etwa durch Mind-Mapping Tools, Grafik- und Office-Anwendungen usw. Verbunden damit ist die Speicherung der Inhalte in elektronischer Form, sowie die Klassifizierung mittels Metadaten und Schlagworten. Die Verwendung von Taxonomien führt zu einer ein­heitlichen Terminologie, was die Suche und Navigation in den Informationsbestän­den erleichtert. Der Speicherung durch den Ersteller folgt ein redaktioneller Prozess, in dem die Inhalte einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen werden. Nachdem gegebenenfalls Korrekturen eingearbeitet worden sind, wird das Doku­ment für einen berechtigten Benutzerkreis freigegeben. Im Zuge der Nutzung der Informationsobjekte oder schlicht durch Zeitablauf kann eine Überarbeitung und Aktualisierung der Informationsobjekte notwendig werden. Die Nutzung liefert auch Hinweise auf ungedeckten Bedarf, der die Erstellung weiterer Informationsobjekte auslöst. Mit den aktualisierten und zusätzlich geschaffenen Informationsobjekten beginnt der Kreislauf erneut bei der Speicherung (vgl. Riempp 2004, S. 144–147). Die untere Abbildung zeigt, wie bei der Weitergabe des Content an andere Systeme und Nutzergruppen der Content den Kreislauf erneut durchläuft (vgl. Riempp 2004, S. 145).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis ist Content-Management das am häufigsten genutzte Wissensmana­gement-Werkzeug. Ein Grund für die Dominanz dieses Prozesses in den Wissens­management-Aktivitäten vieler Unternehmen ist sicher die Tatsache, dass die not­wendigen Werkzeuge in größeren Unternehmen oft schon vorhanden sind, da mit ihnen die Unternehmensintranets aufgebaut wurden. Die Grundfunktionen für Con­tent-Management sind in gängigen Open Source CMS, aber auch in verbreiteten Lösungen kommerzieller Anbieter*innen abgebildet (vgl. Riempp 2004, S. 150). Dabei sollte auch nicht übersehen werden, dass Unternehmen nicht gerne von ihren Mit­arbeiter*innen abhängig sind. Unternehmen sind bestrebt diese Abhängigkeit aufzulösen, indem sie das Wissen ihrer Mitarbeiter*innen in den unternehmenseigenen Datenbestän­den abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 12.png|300px|none|thumb|Content-Management-Lebenszyklus]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;management-der-kompetenzen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Management der Kompetenzen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kompetenz eines Menschen ist die Summe seines impliziten und expliziten Wissens, welches in Form von mentalen Modellen gespeichert ist. Dieses Wissen besteht aus Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten, die die Basis zur Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit bilden. Neben der Fachkompetenz benötigen die Mitar­beiter*innen soziale Kompetenz im Umgang mit Kolleg*innen, Selbstkompetenz für zielstrebi­ges motiviertes Vorgehen und Führungskompetenz für die Leitung von Teams und Projekten. Ein Handlungsfeld des Kompetenzmanagements ist damit der*die einzelne Mitarbeiter*in. Darüber hinaus sind jedoch noch die auf Team-, Abteilungs- und Be­reichsebene, sowie auch die über die gesamte Organisation aggregierten Kompe­tenzen zu betrachten (vgl. Riempp 2004, S. 151). Aufgabe des Kompetenzmana­gements ist es, die im Unternehmen vorhandenen Kompetenzen sichtbar zu ma­chen und gemäß den Zielen der Organisation zu entwickeln. Daraus resultieren die fol­genden zwei Bereiche als Handlungsfelder des Kompetenzmanagements (vgl. Riempp 2004, S. 151):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Transparenzierendes Kompetenzmanagement erfasst die Kompetenzen der Mitarbeiter*innen in Kompetenzprofilen. Dadurch wird die individuell vorhandene Kompetenz über Abteilungsgrenzen hinweg sichtbar.&lt;br /&gt;
* Entwickelndes Kompetenzmanagement hat die Aufgabe, die Differenz zwi­schen den vorhandenen Kompetenzen und den aktuell oder zukünftig benö­tigten Kompetenzen zu überwinden, indem es die Mitarbeiter*innen fördert und entwickelt.&lt;br /&gt;
Das transparenzierende Kompetenzmanagement bildet die Grundlage für das ent­wickelnde Kompetenzmanagement. Erst durch die Identifikation der individuellen Kompetenzen und durch deren Lokalisierung wird es möglich, die Kompetenzen zu aggregieren und damit eine Planung für die gesamte Organisation zu erstellen. Auf individueller Ebene wird das Kompetenzprofil als Grundlage für die Karriereplanung der Mitarbeiter*innen verwendet. Kompetenzmanagement ist primär die Aufgabe der Per­sonalentwickler*innen und damit der HR-Abteilung. Ein*e Wissensmanagement- Verantwort­liche*r muss die strategischen Aspekte in diesen Prozess einbringen und dafür sor­gen, dass die Kompetenzprofile auch für andere Aufgaben verfügbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kompetenzmanagement bedient sich eines Kompetenzrasters, um die Kom­petenzen nach verschiedenen Dimensionen zu kategorisieren. Die Gliederung kann nach Fach- und Methodenkenntnis, Branchenrelevanz, Führungserfahrung und ähnlichen Aspekten erfolgen. Durch dieses Raster schafft eine Organisation eine Taxonomie für Kompetenzen. Diese sichert eine organisationsweit einheitliche Ver­wendung von Begriffen für Kompetenz. Die Ausprägung der individuellen Kompe­tenzen wird durch eine Kompetenzskala klassifiziert. Erst durch diese Skala werden die Bewertung und der Vergleich von Kompetenz möglich. Basierend auf der Be­wertung können Entscheidungen über die Entwicklung eines*einer Mitarbeiter*in getroffen werden. Sie ermöglicht auch die Zuordnung von Aufgaben und durch Aggregation die langfristige Planung der Personalentwicklung. Durch die Zuordnung der im Kompetenzraster vorhandenen Kompetenzen und einer Einordnung der jeweiligen Ausprägung anhand der Skala wird das Kompetenzprofil eines*einer Mitarbeiter*in erstellt. Auf der Basis des Kompetenzrasters können Soll-Profile erstellt werden, die für das Recruiting, aber auch für die Karriereplanung verwendet werden. Die einzelnen Kompetenzprofile werden in Kompetenzverzeichnissen zusammengefasst, die für verschiedene Zielgruppen im Unternehmen zugänglich gemacht werden können. Eine zentrale Anwendung sind Yellow Pages, in denen Mitarbeiter*innen nach Kolleg*innen suchen können, die über Kompetenzen verfügen, die sie selber nicht besitzen. Bei der Zusammensetzung von Projektteams können die Profile verwendet werden, um das Team mit allen benötigten Kompetenzen auszustatten. Personalentwickler*innen kön­nen durch Aggregation der Profile Personalentwicklungsmaßnahmen planen und deren Erfolg der individuellen Weiterentwicklung anhand der Skalen messen (vgl. Riempp 2004, S. 152–153).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Idealbild der Transparenzierung von Kompetenz stehen in der Praxis ver­schiedenste Widerstände entgegen. Mitarbeiter*innen möchten die Vergleichbarkeit mit Kolleg*innen vermeiden. Abteilungsleiter*innen möchten die Kompetenz ihrer Mitarbeiter*innen ver­stecken, damit diese nicht für andere Aufgaben im Unternehmen abgeworben wer­den. Auch Betriebsräte können Projekte wie Yellow Pages behindern oder sogar gänzlich zu Fall bringen. Es ist daher schon in der Planungsphase eines Kompe­tenzmanagement-Projektes notwendig, die Unterstützung aller Beteiligen zu gewin­nen und sich auf eine gemeinsame Zielsetzung zu einigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Nutzen eines Kompetenzverzeichnisses hängt von der Aktualität seiner Inhalte ab. Wie das Content-Management benötigt daher auch Kompetenzmanagement einen Ablauf, der die einzelnen Aktivitäten koordiniert und die Verantwortlichkeiten regelt. Initial müssen die Kompetenzen durch die Mitarbeiter*innen selbst, oder durch de­ren Führungskräfte erfasst und bewertet werden. Nach der Erstellung müssen die Profile geprüft und gegebenenfalls zur Nutzung freigegeben werden. Personalent­wickler*innen, Führungskräfte und Wissensmanager*innen aggregieren die Profile und stellen dem die Anforderungen gegenüber. Dadurch können sie die Differenz zwischen Bedarf und den vorhandenen Kompetenzen bestimmen und Entwicklungsmaßnah­men planen. Da Lernen nicht erzwungen werden kann, müssen die Entwicklungs­maßnahmen zwischen Führungskräften und Mitarbeiter*innen vereinbart werden. Dafür bieten sie die regelmäßigen Mitarbeitergespräche an, in denen Ziele vereinbart wer­den, bzw. deren Erreichung überprüft wird. Zu diesen Zielen zählen auch die Ent­wicklungsziele der Mitarbeiter*innen. Die Führungskräfte müssen demnach an verschie­denen Stellen des Prozesses beteiligt werden. Darauf muss auch auf Systemebene Rücksicht genommen werden, etwa bei der Authentifizierung und beim Design der Userinterfaces. Die individuelle Entwicklung wird durch Seminare, arbeitsintegriertes Lernen und E-Learning realisiert. Unter Umständen wird es auch notwendig, den Bedarf durch die Aufnahme neuer Mitarbeiter*innen zu decken. Bei der Bewertung und Auswahl der Bewerber*innen werden die Soll-Profile verwendet. Durch die Entwicklung verändern sich die Kompetenzen, weshalb die Profile der Mitarbeiter*innen stetig aktuali­siert werden müssen. Akutalisierung kann auch durch das Entfernen von nicht mehr benötigten Kompetenzen aus dem Raster und durch Archivierung von Profilen aus­geschiedener Mitarbeiter*innen erfolgen (vgl. Riempp 2004, S. 154–155). Die Schritte des transparenzierenden und entwickelnden Kompetenzmanagements zeigt die folgende Abbildung (vgl. Riempp 2004, S. 154).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 13.png|300px|none|thumb|Kompetenz-Management-Lebenszyklus]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;management-der-zusammenarbeit&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Management der Zusammenarbeit ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zusammenarbeit ist vom Standpunkt des Wissensmanagements aus betrachtet ein ganz zentrales Element. Sie dient einerseits dazu, das Wissen verschiedener Spezialist*innen zu kombinieren und damit Leistungen zu erstellen, die ein*e Einzelne*r nicht zustande brächte. Andererseits kann Wissen nur durch eigene Erfahrung er­lernt werden. Beim gemeinsamen Arbeiten machen die Mitarbeiter*innen neue Erfahrun­gen und tauschen diese untereinander aus. Zusammenarbeit ist daher immer auch ein gemeinsamer Lernprozess. Dabei darf nicht übersehen werden, dass dieser Prozess auch dysfunktionale Lernerfahrungen hervorbringen kann. Die Rahmenbe­dingungen der Zusammenarbeit werden durch zwei Faktoren bestimmt (vgl. Riempp 2004, S. 158):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Vorhandensein von physischen oder virtuellen Räumen ist notwendig, da­mit Mitarbeiter*innen miteinander in Kontakt treten können.&lt;br /&gt;
* Die Organisationsform legt die Kommunikationswege fest, in denen Informatio­nen durch das Unternehmen fließen. In hierarchischen Organisati­onen fließt sie hauptsächlich entlang der Linie. Flache und flexible Strukturen sollen die Grenzen beseitigen und den Informationsfluss anregen. Durch die Orientierung an Prozessen sollen Kompetenzkonflikte und Abteilungsgren­zen überwunden werden, die den Wissensfluss unterbrechen.&lt;br /&gt;
Ergänzend zu diesen räumlichen, systemischen und organisatorischen Gestal­tungsmöglichkeiten kann Wissen in temporären Formen der Zusammenarbeit aus­getauscht und entwickelt werden. Eine Möglichkeit zur Flexibilisierung von hierar­chisch organisierten Organisationen ist die Projektorganisation. Projekte sind fla­che, unbürokratische Parallelorganisationen, in denen Informationen rasch trans­portiert und Wissen leicht zwischen den Mitarbeiter*innen ausgetauscht werden kann. Weniger stark formalisiert sind Communities und Netzwerke. Communities haben informellen Charakter und verfolgen die Ziele ihrer Mitglieder. Die Mitglieder von Communities of Interest finden sich aufgrund gemeinsamer Interessen zusammen, währen bei der Community of Practice der Austausch von Erfahrung aus gleicharti­gen Aufgabenfel­dern im Vordergrund steht. Netzwerke werden gebildet, um die Ziele der Organisa­tion zu verfolgen, etwa indem sie eine praktische Problemstellung be­arbeiten. Auch hinsichtlich der Zusammenstellung der Teilnehmer*innen unterscheiden sich Netzwerke von Communities. In Netzwerken werden Personen mit ausgewie­sener Expertise zusammengebracht. Das Ziel ist vorrangig die Lösung des Organi­sationsproblems und nicht die Lernerfahrung der Teilnehmer*innen (vgl. Riempp 2004, S. 158–159). Der geringe Formalisierungsgrad von Communities macht eine organi­satorische Absi­cherung des generierten Wissens notwendig. Im Community-Mana­gement-Zyklus sind das, wie folgende Abbildung zeigt, die Aktivitäten Festhalten und Weitergabe der Ergebnisse und Maßnah­men, die den späteren Kontakt der Teilnehmer*innen aufrecht erhalten und damit die Weiterverwendung des generierten Wissens ermöglichen (vgl. Riempp 2004, S. 160).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 14.png|300px|none|thumb|Community-Management-Lebenszyklus]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;management-der-orientierungsfunktion&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Management der Orientierungsfunktion ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab einer mittleren Organisationsgröße wächst die Zahl der Informationsobjekte, der Räume für Zusammenarbeit und der Kompetenzträger*innen rapide an. Um den Mitarbei­ter*innen einen raschen Zugriff auf benötigte Informationen zu verschaffen, müssen die In­halte durch Such- und Orientierungsfunktionen erschlossen werden. Vorausset­zung für eine effiziente Suche ist eine einheitliche Terminologie. Diese dient dazu, die Inhalte einheitlich zu kategorisieren und definiert die Begriffe, anhand derer die Be­stände durchsucht werden können. Nur wenn alle Mitarbeiter*innen Begriffe gleich inter­pretieren und verwenden, können sie die gesuchte Information aus den Beständen herausfiltern. Bei Unkenntnis der zur Klassifizierung verwendeten Fachbegriffe, oder bei unterschiedlicher Verwendung und Interpretation der Begriffe, werden die Mitar­beiter*innen die gesuchten Informationen nicht finden, auch wenn diese in den Systemen abgelegt wurden. Die Terminologie kann den Mitarbeitern*innen in einem Glossar zur Verfügung gestellt werden, das die zu verwendenden Begriffe erläutert. Eine andere Möglichkeit stellt die Taxonomie dar. Diese ordnet die Begriffe und zeigt ihre Bezie­hung untereinander auf. Während das Glossar primär dazu dient, die einheitliche Verwendung der Terminologie sicherzustellen, ermöglicht die Taxonomie die Klassi­fizierung und Strukturierung der Information.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Terminologie-Management ist da­mit ein zentraler Bestandteil des Manage­ments der Orientierungsfunktion. Die Er­stellung einer Terminologie muss mit der gesamten Organisation abgestimmt wer­den. Änderungsanforderungen, die bei der Nutzung entstehen, müssen konsolidiert und eingearbeitet werden. Mit der dabei entstandenen Terminologie können Infor­mati­onsobjekte und Kompetenzprofile klas­sifiziert und strukturiert werden. Zur durch­gängigen Orientierung für den*die Benut­zer*in wird die Terminologie für die Struktu­rierung der Navigation verwendet. Durch die Indizierung der Informationsobjekte anhand der Terminologie wird die Suche für die von den Mitarbeiter*innen verwendeten Such­terme optimiert (vgl. Riempp 2004, S. 165–166). Wie die folgende Abbildung zeigt, kann der Aufbau der Terminologie durch Zukauf einer Branchenterminologie reali­siert werden, wodurch die Aufbauphase stark ver­kürzt werden kann (vgl. Riempp 2004, S. 166):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 15.png|300px|none|thumb|Terminologie-Management-Lebenszyklus]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;system-ebene-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemebene ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemebene beschreibt die Struktur der Informationssysteme. Sie illustriert, wie mit Applikationen und den zugehörigen Daten Funktionen realisiert werden, um die durch die Strategie vorgegebenen Prozesse zu unterstützen. Im Idealfall werden diese Funktionen weitgehend abstrahiert und in einem Portal zusammengefasst. Die Funktionen werden dadurch nicht nach Anwendungen organisiert, sondern nach dem Verwendungszweck. Die Elemente der Informationssysteme können in Schichten angeordnet werden, die den steigenden Abstraktionsgrad repräsentieren. Außerdem können die Elemente und Funktionen anhand der Ebenen und Säulen der Architektur für integrierte Wissensmanagement-Systeme aufgegliedert werden, wie die untere Abbildung zeigt (Riempp 2004, S. 171).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über der Hardwareschicht liegen die Datenspeicher der Anwendungen. In natürlich gewachsenen Umgebungen sind die Datenmodelle der einzelnen Anwendungen unterschiedlich, was einen direkten Austausch oder die gemeinsame Nutzung der Daten auf dieser Ebene verhindert. Über der Datenschicht ist daher eine Integrati­onsschicht angeordnet, in der die Daten aus den unterschiedlichen Quellsystemen aufbereitet werden. Die darüber liegende Applikationsschicht verwendet die inte­grierten Daten, um eine höhere Informationsqualität zu erzielen. Über den Anwen­dungen liegt eine weitere logische Schicht, in der ein Ordnungsrahmen über die zu präsentierenden Informationsobjekte und Funktionen gelegt wird. Die einzelnen Funktionen werden im Idealfall in einem Portal zusammengefasst, wobei die Benut­zer*innen abhängig von ihrer Rolle nur jene Funktionen sehen, die sie tatsächlich benöti­gen. Die Funktionen können noch weiter in primäre und sekundäre Funktionen un­terteilt werden. Die primären Funktionen realisieren die Unterstützung der Kern­pro­zesse, während die sekundären Funktionen der Administration der Systeme die­nen (vgl. Riempp 2004, S. 170–171). In den folgenden Abschnitten werden die zent­ra­len Funktionen der Systemebene, gegliedert nach den Säulen „Content“, „Kompe­tenz“ und „Zusammenarbeit“, genauer vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 16.png|300px|none|thumb|Systemarchitektur im Detail]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;content-management-systeme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Content-Management-Systeme ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand des Content-Managements sind Informationsobjekte im Sinne von elektronischen Abbildungsversuchen des in mentalen Modellen gespeicherten Wis­sens. Die Systemebene stellt Funktionen für die verschiedenen Phasen (Erstel­lung, Syndizierung, Klassifizierung, Speicherung, Freigabe, Bereitstellung, Überar­beitung und Nutzung) des Content-Lebenszyklus zur Verfügung. Diese primären Funktionen werden durch sekundäre Funktionen ergänzt. Dazu zählt beispielsweise die Archivierung obsoleter Informationsobjekte, Workflow-Management, Erinne­rungsfunktionen für die Überarbeitung und Kontrolle der Aktualität usw. Durch Log­ging und Reporting können die Zugriffe auf die Informationsobjekte erfasst werden. Anhand der Zugriffsstatistik können Rückschlüsse auf die Nutzung der Inhalte ge­zogen werden. Ein kritischer Aspekt ist die leichte Bedienbarkeit und die Integration der Funktionen. Das Design der Benutzerschnittstellen muss an dieser Anforderung ausgerichtet werden und damit schon vor der Implementierung erfolgen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Systemdesign die Möglichkeiten der später entwickel­ten Benutzeroberfläche einschränkt. Anwender*innen müssen die Funktionen dann so benutzen, wie sie das System bereitstellt, anstatt dass das System den*die Anwender*in dort unterstützt, wo er*sie Hilfe benötigt. Im Idealfall können die Anwender*innen für die Er­stellung und Pflege der Inhalte die gewohnten Benutzeroberflächen benutzen, wie etwa Office Anwendungen. Content-Management-Systeme müssen daher in der Lage sein, die gängigsten Dateiformate zu lesen, um den Inhalt für die Indizierung und für andere Darstellungsformen zu erschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ordnungsrahmen hilft dabei, die Informationsobjekte einheitlich zu strukturieren und für die schnelle Navigation und Suche vorzubereiten. Das wird durch einheitli­che Vorlagen und Datenstrukturen, durch eine Taxonomie für die Klassifizierung und durch Suchindizes erreicht. Die durchgängige Datenstruktur sorgt dafür, dass ein einheitliches Subset an Metainformationen zur Verfügung steht, die um objekt-spezifische Metainformationen ergänzt werden. Ein Dokument und ein Foto teilen sich Metadaten wie den*die Ersteller*in und das Erstellungsdatum, haben aber auch indi­viduelle Metadaten wie Auflösung, GPS Daten des Aufnahmeortes beim Foto, oder Anzahl der Zeichen und Schlagworte beim Dokument. Auch auf der Ebene der Me­tadaten ist auf Integration und Benutzerfreundlichkeit zu achten. Daten zu Ersteller*in und Bearbeiter*in können ebenso wie Zeitstempel der Bearbeitungen automatisch auf­gezeichnet werden. Durch die Struktur des CMS können Vorschläge für Kategorien und Schlagworte vorgeschlagen werden, sodass der*die Benutzer*in nicht sämtliche Me­tadaten eingeben muss. Zwischen der Anwendungsschicht und der Datenschicht ist eine weitere Integrationsebene, welche die Daten der einzelnen Anwendungen und jene aus weiteren internen wie externen Quellen zusammenfasst (vgl. Riempp 2004, S. 172–179). Die folgende Abbildung zeigt die Architektur für Content-Management-Sys­teme im Detail (Riempp 2004, S. 173).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kompetenz-management-systeme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Kompetenzmanagement-Systeme ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mittels der Kompetenzmanagement-Systeme werden Funktionen für die zentralen Aufgaben Transparenzierung und Entwicklung realisiert. Transparenzierendes Kompetenzmanagement identifiziert die Wissensträger*innen und macht deren Kompe­tenz in der Organisation sichtbar, indem die individuellen Kompetenzen der Mitar­beiter*innen in Profilen erfasst werden. Auf dieser Grundlage kann eine Suchfunktion für Kompetenzen realisiert werden, die für die Zusammenstellung von Projektteams, oder für die Suche nach einem Kollegen mit bestimmten Fähigkeiten in Yellow Pa­ges genutzt werden kann. Durch die Aggregation der Profile und Aufbereitung der Abweichungen kann die Personalabteilung Entwicklungsmaßnahmen planen oder sich für den Zukauf von fehlender Kompetenz am Arbeitsmarkt entscheiden. Über die Planungsunterstützung hinaus unterstützt die Systemebene interne Entwick­lungsmaßnahmen durch E-Learning-Anwendungen und Community-Funktionen, die eine Koordination und Zusammenarbeit der Mitarbeiter*innen im Lernprozess ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 17.png|300px|none|thumb|Systemarchitektur für Content-Management im Detail]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben genannten Funktionen werden durch sekundäre Funktionen unterstützt, die analog zu jenen des Content-Managements administrative Aufgaben abdecken. Workflow-Management stellt die zeitgerechte Aufgabenerfüllung durch die beteilig­ten Mitarbeiter*innen sicher. Durch die Planung von Kontrollterminen werden die Mitar­beiter*innen regelmäßig an die Aktualisierung, bzw. Archivierung der Profile erinnert. Der*die Kursleiter*in einer E-Learning-Veranstaltung kann den Teilnehmer*innen Zugriff auf Lern­unterlagen geben, für Foren und Wikis freischalten, Aufgaben publizieren und deren Abgabe überwachen. Die Authentifizierung und Rechtevergabe sind aufgrund der sensiblen Personaldaten zentrale Funktionen, die von einem Kompetenzmanage­ment-System geboten werden müssen. Können diese nicht fein abgestuft werden, können die Profilinformationen nicht ausreichend differenziert werden, was eine breite Nutzung im Unternehmen verhindert. Den Ordnungsrahmen des Kompe­tenzmanagements bildet die Taxonomie als Grundlage für Indizierung und Struktu­rierung der Profile und E-Learning-Inhalte, sowie das Kompetenzraster in Kombina­tion mit den Kompetenzskalen zur Erfassung der Kompetenzprofile (vgl. Riempp 2004, S. 181–188).Folgende Abbildung zeigt die Architektur für Kompetenzmana­gement-Systeme im Detail (Riempp 2004, S. 182).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 18.png|300px|none|thumb|Systemarchitektur für Kompetenzmanagement im Detail]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;community-management-systeme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Community-Management-Systeme ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe von Community-Management-Systemen ist die Bereitstellung von vir­tuellen Räumen für die Zusammenarbeit. In diesen können die Community-Mitglie­der Informationen mittels synchroner oder asynchroner Kommunikation austau­schen und gemeinsam an der Erfüllung von Aufgaben arbeiten. Die Resultate der Zusammenarbeit werden in elektronischer Form gespeichert, was durch die Integra­tion der Content-Management-Funktionen erreicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den primären Funktionen gehört die Suche nach kompetenten Personen, die Kontaktaufnahme, die Zusammenarbeit zur Erfüllung von Aufgaben, die Speiche­rung der erstellten Informationsobjekte, sowie die Navigation und Suche in den In­formationsbeständen. Zu den aus den anderen Säulen bekannten sekundären Funktionen kommt die Administration der virtuellen Räume hinzu, mit der neue Räume angelegt und Berechtigungen für den Zutritt vergeben werden. Spezifisch für Community-Management-Systeme sind Anwendungen für die direkte Kommunika­tion (Video Conferencing, Instant Messaging, Application Sharing), wie für die indi­rekte Kommunikation (E-Mail, Foren, Wikis) sowie Planungsinstrumente (Gruppen­terminplanung und Ressourcenplanung). Das Telefon wird durch Anwendungen wie Instant Messaging, Desktop und Application Sharing und Video Conferencing weit­gehend verdrängt. Durch die Integration der Systeme sieht der*die Benutzer*in den Ver­fügbarkeitsstatus des*der Kommunikationspartner*in und kann den geeigneten Kanal wählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 19.png|300px|none|thumb|Systemarchitektur für Community-Management im Detail]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der entscheidende Faktor vom Wissensmanagement-Standpunkt aus ge­sehen ist die höhere Informationsqualität, die durch Video-Konferenzen und die Desktopfrei­gabe erreicht wird. Die Teilnehmer*innen nehmen die Informationen mit mehre­ren Sinnen war und erhalten zusätzliche Kontextinformationen durch den Klang der Stimme, den Ausdruck und die Gestik der Kommunikationspartner*innen (vgl. Riempp 2004, S. 189–197). Die obere Abbildung zeigt die Architektur für Community-Mana­gement-Sys­teme im Detail (Riempp 2004, S. 191).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;systeme-für-orientierung-und-suche&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Systeme für Orientierung und Suche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Navigation und Suche sind zentrale Bausteine eines integrierten Wissensmanage­ment-Systems. Die Orientierungsfunktion erschließt die Inhalte der Säulen „Content“, „Kompetenz“ und „Zusammenarbeit“ und gehört dort zu den primären Funktionen. Mit ihrer Hilfe finden die Mitarbeiter*innen rasch jene Informationen oder Ansprechpartner*innen, die sie gerade im Arbeitsprozess benötigen. Nur durch eine durchdachte Ausgestaltung der Orientierungsfunktion kann eine effiziente Nutzung des im Unternehmen ver­fügbaren Wissens sichergestellt werden. Aus diesem Grund wird sie in der Archi­tektur als eigene Säule dargestellt, obwohl sie ohne die Integration in die anderen Säulen nicht existieren würde. Durch einen einheitlichen Seitenaufbau wird die Na­vigation für den*die Anwender*in er­leichtert, da er*sie sich beim Wechsel zwischen verschie­denen Aufgaben nicht umge­wöhnen muss. Gleichermaßen wichtig ist, dass sich das Design an gängigen De­signstan­dards orientiert. Die Navigation verteilt sich in der Regel auf eine Top Level Naviga­tion am oberen Rand und eine Second Level Navi­gation am linken Rand. Damit bleibt für die Anwendungen nur der Raum unterhalb und rechts dieser Navi­gations­frames frei. Unterhalb der Top Level Navigation wird auf Webseiten oft noch eine Orientierungshilfe durch sogenannte Breadcrumbs an­geboten. Generell gilt für die Gestaltung eines webbasierten Portals, dass die Kon­ventionen des Webdesigns eingehalten werden sollten, da die Anwender*innen sich da­durch nicht umgewöhnen müs­sen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den primären Funktionen gehört neben Navigation und Suche die Personalisie­rung. Diese wird durch Benutzerrollen realisiert, die mit der Hilfe von User-Profiling definiert werden. Abhängig von ihrer Rolle erhalten Benutzer*innen nur auf jene Informati­onen und Funktionen Zugriff, für die sie berechtigt sind, bzw. die sie für die Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen. Der Zugang wird nicht nur wegen sensibler Daten be­schränkt, sondern auch, um die Komplexität der Systeme für den*die Benutzer*in zu redu­zieren und ihn*sie nicht mit Dingen zu belasten, die er*sie für die Erfüllung seiner*ihrer Aufgaben nicht benötigt. Zur weiteren Erleichterung für den*die Benutzer*in sollten die Funktionen in Portalen zusammengefasst und einheitlich präsentiert werden. Die Funktionen wer­den durch den Ordnungsrahmen in eine logische Struktur gebracht und im Portal angeordnet. Auf der Anwendungsebene dieser Säule sind besonders die Portal Server hervorzuheben, mit deren Hilfe sich die in Portlets gekapselten Funktionen organisieren lassen (vgl. Riempp 2004, S. 198–204). Die erste der beiden Abbildungen zeigt die Archi­tektur für Orientierungsmanagement-Systeme im Detail (Riempp 2004, S. 199). Die Orientierungsfunktion kann durch visuelle Hilfsmittel angereichert werden, mit denen die Zusammenhänge zwischen den Informationen dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 20.png|300px|none|thumb|Systemarchitektur für Orientierungs-Management im Detail]][[Datei:Mn437 21.png|300px|none|thumb|Concept Map]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Taxo­nomien lassen sich mit Topic Maps darstellen, die die Beziehungen zwischen den Termen aufzeigen. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt Mind Mapping, mit dem Gedan­ken in eine Struktur gebracht werden können. Zur Darstellung komplexer Konzepte werden Concept Maps verwendet. Die obere Abbildung zeigt einen Ausschnitt einer Con­cept Map zum Thema Mapping (vgl. Döbeli Honegger).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;organisation-und-kultur&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Organisation und Kultur ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben in Wissensmanagement-Prozessen werden in Rollenbündeln zusam­mengefasst. Abhängig von der Intensität, mit der Wissensmanagement betrieben wird, können die Rollen zur Ausbildung von Positionen führen, die ausschließlich Wissensmanagement-Aufgaben übernehmen, oder als zusätzliche Aufgabe von Personen in der bestehenden Organisation übernommen werden. Die Rollen kön­nen anhand der Architektur in einer Ebene und einem Handlungsfeld positioniert werden, wie die untere Abbildung zeigt (Riempp 2004, S. 211).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 22.png|300px|none|thumb|Wissensmanagement-Rollen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Chief Knowledge Officer hat die Aufgabe, Wissensmanagement strategisch in der Organisation zu verankern. Er tut dies, indem er dem Führungssystem Wissens­ziele und ein Messsystem zur Verfügung stellt. Wissensarbeiter*innen nutzen das Wis­sensmanagement-System zur Erledigung ihrer Aufgaben in den Geschäftsprozes­sen. Auch bei der Wissensnutzung entstehen neue Informationsobjekte. Die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissenssarbeiter*innen sind daher nicht nur Konsument*innen von Information, sondern auch aktiv am Wissensmanagement-Prozess beteiligt. Sponsor*innen übernehmen die Mittlerrolle zwischen Strategie- und Prozessebene. Sie initiieren neue Projekte und statten diese mit den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen aus. Expert*innen stellen ihre Kompetenz bei Bedarf zur Verfügung. Wenn sie ihr Wissen in Informati­onsobjekten festhalten, übernehmen sie die Autorenrolle. Themenverantwortliche sind für bestimmte Wissensgebiete zuständig und verfolgen selbständig deren Weiterentwicklung. Qualitätsmanager*innen sichern die Einhaltung der Standards, bei­spielsweise hinsichtlich des Informationsgehalts von Dokumenten. Researcher*innen su­chen im Auftrag der Wissensnutzer*innen in internen und externen Quellen nach Informa­tion und bereiten diese auf. Knowledge Networker*innen initiieren die Bildung von Netz­werken und Communities. Ähnlich wie Sponsor*innen müssen sie über gute Kontakte und Reputation verfügen, um Teilnehmer*innen zu gewinnen. Moderator*innen übernehmen die Leitung der Communities. Sie helfen dabei, Konflikte zu bearbeiten und Themen weiterzuentwickeln. Auch Boundary Spanner müssen über gute Kontakte verfügen. Ihre Aufgabe ist die Verbindung der einzelnen Communities und Netzwerke. Durch sie knüpfen Mitarbeiter*innen Kontakte im gesamten Unternehmen, was den informellen Wissensfluss anregt. Die Kompetenz der Mitarbeiter*innen wird durch die Personalent­wickler*innen gemäß den strategischen Zielen entwickelt und durch Gutachter*innen gemessen und beurteilt. Terminolog*innen pflegen die Taxonomie und sorgen für eine einheitliche Verwendung der Begriffe in allen Unternehmensbereichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Systemebene gibt es verschiedene Rollen, die Unterstützungsleistungen erbringen. Durch diese Einteilung ist jedoch nicht festgelegt, dass diese Rollen in eigenständigen Stellen zusammengefasst sind. Jede dieser Rollen kann von Mitar­beiter*innen zusätzlich zu ihren Aufgaben in den Geschäftsprozessen übernommen wer­den. Content Manager*innen veröffentlichen Informationsobjekte und sind bei der Bear­beitung und Konvertierung behilflich. Designer*innen erarbeiten ein einheitliches Erschei­nungsbild für Dokumente und Benutzeroberflächen. Redakteur*innen überar­beiten Infor­mationsobjekte für die Publikation in internen und externen Systemen. Template-Redakteur*innen erstellen Vorlagen für Dokumente und Webseiten. Archivar*innen müssen veraltete Informationen aus dem System nehmen und ablegen. Die Zu­sammenar­beit in Projekten und Communities muss durch Project-Officer mittels Terminpla­nung und Dokumentation unterstützt werden. Skill Manager*innen erstellen ein Kompe­tenzraster, das die strategisch wichtigen Kompetenzen erfasst. In Zusam­menarbeit mit den Gutachter*innen entwickeln sie eine Skala zur Messung der individuel­len Aus­prägungen von Kompetenz. Webmaster*innen pflegen die Infrastruktur für die Be­reitstel­lung der Portale. Search Manager*innen betreiben Suchmaschinen und optimieren deren Effizienz durch fortlaufende Entwicklung der Suchalgorithmen. Portal-Archi­tekt*innen entwerfen die Struktur und das Layout, sowie die Navigation der Portale (vgl. Riempp 2004, S. 83–84; Riempp 2004, S. 147; Riempp 2004, S. 155; Riempp 2004, S. 160; Riempp 2004, S. 166–167).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kultur wird in der Architektur für integrierte Wissensmanagement-Systeme als Rahmen für alle anderen Elemente des Systems dargestellt. System, Organisation, Prozesse und Systeme sind gleichsam in das kulturelle Umfeld eingebettet und in ihrer Ausgestaltung durch die Kultur vorbestimmt. Die Kultur findet ihren Ausdruck im Leitbild und den Zielen einer Organisation. Sie ist die Grundlage für das vorherr­schende Menschenbild, Annahmen über die Motivation der Mitarbeiter*innen und die damit verbundenen Führungsgrundsätze. Die Aufnahme neuen Wissens durch Lernen und die Bereitschaft Wissen mit anderen zu teilen, hängen von den Einstellungen der Mitarbeiter*innen ab, die durch die Normen und Werte der Unternehmenskultur maß­geblich beeinflusst werden. Eine für Wissensmanagement förderliche Kultur beruht auf den Werten Vertrauen, Offenheit, Fairness, Gegenseitige Anerkennung und Mo­tivation (vgl. Riempp 2004, S. 212–213).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die angestrebte Kultur in einem Unternehmen zu schaffen, können die Werte durch verschiedene Maßnahmen beeinflusst werden, einer direkten Steuerung ent­zieht sich die Kultur aufgrund ihres diffusen Charakters. Die Führungsorganisation ist der zentrale Ansatzpunkt für Gestaltungsmaßnahmen, da sie die Beziehung der Mitarbeiter*innen zum*zur Vorgesetzten und dem durch ihn*sie repräsentierten Unternehmen be­stimmt. Qualifizierte Mitarbeiter*innen möchten an den Führungsentscheidungen beteiligt werden, daher ist die Führung nach den Grundsätzen der Partizipation zu gestalten. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Mitarbeitergesprächen geschehen, in de­nen Ziele vereinbart und die Erreichung vergangener Zielvereinbarungen beurteilt werden. Die Motivation zur Erreichung von Zielen wird durch Anreiz Systeme unter­stützt, die monetäre und non-monetäre Belohnungen versprechen. Die Gestaltung der Systeme und Prozesse, wie auch der Räume für Zusammenarbeit ist ebenfalls Ausdruck der Kultur. Sie spiegelt das vorherrschende Menschenbild und legt fest, wie und in welchem Ausmaß Kommunikation stattfinden kann. Neben diesen As­pekten der formalen Organisation kann die Kommunikation auch durch Communi­ties und Netzwerke stimuliert werden, oder durch Veranstaltungen wie World-Cafés und Wissensmärkte (vgl. Riempp 2004, S. 213–215).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;einführung-von-wissensmanagement-systemen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einführung von Wissensmanagement-Systemen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entsteht in einem Unternehmen der Bedarf für Wissensmanagement, liegt das meist am ineffizienten Umgang mit Wissen. Dieser sorgt bei Mitarbeitern und Führungs­kräften zunehmend für Unzufriedenheit. Wenn der Leidensdruck zu groß wird, wer­den Mittel bewilligt, um die Lage zu verbessern. In dieser Situation ist die Gefahr groß, dass voreilige und punktuelle Maßnahmen gesetzt werden, die keine nachhal­tige Wirkung erzielen. Dies ist nur durch ein strukturiertes und überlegtes Vorgehen zu erreichen, das die Gesamtzusammenhänge im Blickfeld behält. Wissensmana­gement erfordert daher die Unterstützung des Top Managements, da die Wissens­strategie gemeinsam mit der Unternehmensstrategie geplant werden muss. Initiati­ven auf darunter liegenden Managementebenen fehlt es an dieser strategischen und ganzheitlichen Perspektive, daher sind Einzelinitiativen aus der Sicht der Ge­samtorganisation weniger wirkungsvoll. Es ist jedoch ebenso notwendig, sich die Akzeptanz der späteren Benutzer zu sichern. Die Projekte müssen daher in kurzer Zeit sichtbare Erfolge erzielen, etwa indem sie eine für den Benutzer wahrnehmbare Arbeitserleichterung bewirken. Für die Einführung von Wissensmanagement be­deutet das, dass die Planung Top-Down erfolgen muss. Beim Implementieren ein­zelner Maßnahmen sollte bei den dringendsten Problemen begonnen werden. Durch deren Beseitigung gewinnt man die Akzeptanz und das Vertrauen der Mitar­beiter. Auf diesem Weg wird das Wissensmanagement-System in kleinen Schritten aufgebaut und erweitert. Jeder einzelne Schritt folgt jedoch der vorgegebenen Linie und trägt zur Gesamtstrategie bei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einführung von Wissensmanagement ist jedoch nicht nur darauf zu achten, dass alle Maßnahmen mit den Unternehmenszielen abgestimmt werden, sondern dass diese auch mit der vorherrschenden Kultur harmonieren müssen. In einer Kul­tur, in der schriftliche Dokumentation und deren Publikation durch Anreize und einen Zuwachs an Ansehen begünstigt werden, muss der Schwerpunkt auf der Säule „In­halt und Kontext“&amp;amp;nbsp; liegen. Wenn die vorherrschende Kultur dagegen die Kommunika­tion und den direkten Austausch von Wissen bevorzugt, müssen die Maßnahmen primär entlang der Säule „Zusammenarbeit“ stattfinden. In Organisationen mit einem hohen Expertenanteil stehen die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Mitar­beiter im Vordergrund. Die Wissensmanagement-Aktivitäten müssen dann verstärkt beim Kompetenzmanagement ansetzen (vgl. Riempp 2004, S. 215–216).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem die Strategie und die vorrangigen Handlungsfelder feststehen, müssen Maßnahmen für die einzelnen Wissensziele überlegt werden. Die Reihenfolge, in der diese Ziele verfolgt werden, ist zumindest bei der Einführung von Wissensma­nage­ment nicht beliebig. Wissensmanagement- Projekte sollen Defizite im Umgang mit Wissen beseitigen (vgl. dazu die strategischen Ziele in Abschnitt 4.7.1). An ers­ter Stelle steht dabei oft das Problem, dass es keinen Überblick über Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeiter und die Informationsbestände gibt. Das erste Ziel ist es daher, Transparenz hinsichtlich des vorhandenen Wissens zu schaffen. Mit dem notwendigen Überblick über das vorhandene Wissen können im nächsten Schritt Maßnahmen zur Förderung des Austausches und der Entwicklung von Wissen ge­setzt werden. Die Sicherstellung der Effizienz von Wissensmanagement kann erst nach der Etablierung von Wissensmanagement im Unternehmen gemessen wer­den. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings bereits bei der Konzeption ge­schaffen werden, da ohne geeignete Indikatoren und Messsysteme eine spätere Bewertung nicht möglich ist. Der Ablauf bei der Umsetzung der Wissensziele ist daher nicht so linear, wie in diesem Ablauf beschrieben. Tatsächlich werden die einzelnen Ziele sowohl zyklisch, als auch gleichzeitig verfolgt, da die Maßnahmen zu den Säulen der Architektur in mehreren parallelen Projekten implementiert wer­den.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 23.png|300px|none|thumb|Einführung von Wissensmanagement]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgaben-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wiederholungsaufgaben ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie Hindernisse für den Wissensaustausch.&lt;br /&gt;
# Nennen Sie die Voraussetzungen für Kommunikation in Stichworten.&lt;br /&gt;
# Welche Handlungsfelder für Wissensmanagement leiten sich aus dem Kom­munikationsmodell für den Wissensaustausch ab?&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie kurz die drei Ebenen für Wissensmanagement.&lt;br /&gt;
# Geben Sie Beispiele für die vier grundlegenden Wissensziele im Handlungs­feld Kompetenz.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie die Content-Management-Aktivitäten anhand des Content-Le­benszyklus.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie die zwei wesentlichen Bereiche des Kompetenzmanage­ments.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie Möglichkeiten zur Unterstützung und Förderung der Zusam­menarbeit.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie das Management der Orientierungsfunktion.&lt;br /&gt;
# Diskutieren Sie kritische Aspekte bei der Implementierung eines Content-Ma­nagement-Systems.&lt;br /&gt;
# Nennen Sie zwei Systeme, die das Kompetenzmanagement unterstützen und beschreiben Sie deren Funktionen kurz in Stichworten.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie, welche Funktionen von Community-Management die Zu­sammenarbeit räumlich getrennter Mitarbeiter*innen ermöglichen.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie die Vorteile der Personalisierung von Informationssyste­men.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie anhand eines Beispiels, wie sich organisatorische Maßnah­men auf die Kultur auswirken.&lt;br /&gt;
# Beschreiben sie grob die Abfolge bei der Einführung von Wissensmanage­ment.&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie Hindernisse für den Wissensaustausch.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation ist eine intakte Beziehungs­ebene. Positive Emotionen begünstigen die Bereitschaft zur Wissensteilung, während Abneigung und Ängste die Kommunikation im Keim ersticken. Das soziale Umfeld beeinflusst die Einstellungen der Kommunikationspartner*innen und damit indirekt die Relevanzkriterien für Information und welcher Wert dem Austausch und der gemeinsamen Nutzung von Wissen beigemessen wird. Wenn der*die Sender*in nicht in der Lage ist, sein*ihr Wissen zu artikulieren, scheitert der Wissensaustausch. Andererseits scheitert er auch, wenn die Inhalte gut aufbereitet sind, aber bei dem*der Empfänger*in nicht auf Interesse stoßen. Annah­men des*der Sender*in über die Aufnahmefähigkeit des*der Empfänger*in und dessen*deren tatsächliche Aufnahmefähigkeit entscheiden über die übertragenen Inhalte. Der Wissensaustausch kann daher sowohl daran scheitern, dass zu wenig Information übertragen wird, als auch durch die mangelnde Interpretations­leistung des*der Partner*in.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nennen Sie die Voraussetzungen für Kommunikation in Stichworten.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Raum für Kommunikation, gemeinsame Sprache und übereinstimmende Terminologie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Handlungsfelder für Wissensmanagement leiten sich aus dem Kom­munikationsmodell für den Wissensaustausch ab?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen muss für den Austausch expliziert und in die Form von Inhalt und Kontextinformation gebracht werden. Letztere bereichern den Inhalt mit zu­sätzlichen Informationen und erleichtern damit die Interpretation der Inhalte. Inhalt und Kontext werden als Content bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kompetenz ist die Summe des Wissens und der Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen. Kompetenz ist daher die Basis für den Austausch von Wissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissensarbeit und Wissensschaffung im Unternehmenskontext setzt die Zu­sammenarbeit mit anderen voraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kultur wirkt auf das soziale Umfeld und auf Einstellungen und Emotionen der Mitarbeiter*innen. Damit bestimmt sie Art und Umfang der Kommunikation und des ausgetauschten Wissens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie kurz die drei Ebenen für Wissensmanagement.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Strategieebene werden die Grundlagen geschaffen, damit Wis­sensmanagement die Geschäftsprozesse optimal unterstützen kann. Dies wird durch den Abgleich der geschäftlichen Ziele und Strategien mit jenen von Wissensmanagement erreicht. Nur durch die Top-Down Planung passen sich die Wissensmanagement-Prozesse und -Systeme später in die beste­hende Umgebung ein. Die zweite Top-Management-Aufgabe ist der Entwurf eines Mess- und Bewertungssystems. Damit wird das darunter liegende Füh­rungssystem mit den notwendigen Kontroll- und Steuerungsinstrumenten ausgestattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensmanagement-Prozesse unterstützen die Geschäftsprozesse, in­dem sie den Mitarbeiter*innen das notwendige Wissen situations- und zeitgerecht zur Verfügung stellen. Bestandteile des Wissensmanagement-Prozesses sind das Lokalisieren und Erfassen von Informationsobjekten und Wissens­träger*innen, der Austausch von Wissen, die Wissensentwicklung und die effi­zi­ente Nutzung von Wissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemebene stellt Infrastruktur, Datenbanken und Systeme bereit. Dar­auf werden Anwendungen betrieben, die Funktionen zur Erledigung der Auf­gaben in den Geschäfts- und Unterstützungsprozessen bereitstellen. CMS verwalten die Inhalte und bereiten diese für die effiziente Navigation und Su­che auf. HR Software erfasst die Kompetenzen der Mitarbeiter*innen, die in Ver­zeichnissen veröffentlicht werden, um die Suche nach kompetenten Mitar­beiter*innen und Kolleg*innen zu ermöglichen. Groupware und Community-Manage­ment-Systeme unterstützen die Zusammenarbeit. Die Kommunikation wird durch E-Mail, Instant Messaging und Video Conferencing unterstützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Geben Sie Beispiele für die vier grundlegenden Wissensziele im Hand­lungs­feld Kompetenz.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Transparenzierung: Veranstaltung von Wissensmärkten zur Sichtbarma­c­hung der Kompetenz einzelner Mitarbeiter*innen und von Abteilungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Förderung des Austausches: Einrichten von Qualitätszirkeln und Erfah­rungsaustauschgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entwicklung: Etablieren eines E-Learning-Systems zur Vermittlung von un­ternehmensspezifischem Anwendungs- und Prozesswissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sicherstellen der Effizienz: Durchführen von Mitarbeiterbefragungen zur Er­mittlung der Zufriedenheit hinsichtlich Führung und Weiterbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie die Content-Management-Aktivitäten anhand des Con­tent-Le­benszyklus.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
CMS unterstützen Anwender*innen bei der Erstellung und gemeinsamen Bearbei­tung von Dokumenten. Diese werden mit Metadaten angereichert, klassifi­ziert und strukturiert abgelegt. Vor der Freigabe für einen größeren Benut­zerkreis werden die Inhalte redaktionell überprüft. Danach werden die Do­kumente gegebenenfalls noch einmal überarbeitet oder gleich publiziert. Damit steht der Inhalt zur allgemeinen Nutzung bereit. Aus dieser kann sich der Bedarf für weitere Überarbeitungen, Aktualisierungen und Ergänzungen ergeben. Durch die Weitergabe der Inhalte an andere Systeme werden grö­ßere Nutzerkreise erschlossen. Diese stellen andere Anforderungen an die Informationen. Regelmäßig wird man der breiteren Öffentlichkeit au­ßerdem bestimmte Informationen vorenthalten wollen, etwa sensible Daten oder ge­schäftskritische Informationen. Die Inhalte müssen daher überarbei­tet wer­den, wodurch der Zyklus aus Speichern und Klassifizieren, Prüfen und Frei­geben, Publizieren, Nutzen und Überarbeiten erneut durchlaufen wird. Ver­bunden mit der Aktualisierung der Inhalte ist die Archivierung obsoleter Do­kumente.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie die zwei wesentlichen Bereiche des Kompetenzma­nage­ments.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das transparenzierende Kompetenzmanagement erfasst die in der Organi­sation vorhandenen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen anhand eines einheitlichen Rasters, in dem alle für das Unternehmen maßgeblichen Kompetenzen auf­geführt sind. Die Bildung von Skalen ermöglicht die Messung der individuel­len Ausprägungen. Auf dieser Grundlage kann für jede*n Mitarbeiter*in ein Kompetenzprofil erstellt werden. Dieses ist die Basis für die Lokalisierung des Wissens im Unternehmen. Durch Aggregation der Profile wird das ge­samte im Unternehmen verfügbare Wissen erfasst und kann den Wissens­zielen gegenübergestellt werden. Die Abweichung zwischen den beiden Größen bildet die Grundlage für Maßnahmen des entwickelnden Kompetenzmanagements. Auf der Organisationsebene geht es um die Entwicklung der aggregierten Größe Mitarbeiterkompetenz. Dazu gehört neben der Perso­nalentwicklung auch die Aufnahme neuer Mitarbeiter*innen, die anhand von Soll­profilen beurteilt werden. Auf der individuellen Ebene müssen die Kompeten­zen der Mitar­beiter*innen durch Personalentwicklung gefördert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie Möglichkeiten zur Unterstützung und Förderung der Zusam­menarbeit.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ausmaß der Zusammenarbeit wird durch die Organisation vorgegeben. Die Orientierung an Prozessen und die Projektorganisation begünstigen die unmittelbare Zusammenarbeit und verkürzen die Kommunikationswege. Durch bauliche Maßnahmen kann ein offenes Umfeld mit Räumen zur Be­gegnung und Zusammenarbeit geschaffen werden. Große Distanzen zwi­schen den Mitarbeiter*innen können durch virtuelle Räume der Zusammenarbeit überbrückt werden. Community-Management-Systeme erleichtern die Kom­munikation, Tracken offener Aufgaben und unterstützen die Workflows. Communities und Netzwerke bringen Mitarbeiter*innen auf der Basis gemeinsamer Interessen oder Aufgaben zusammen. Dort können Sie ihre Erfahrungen einbringen und von denen der anderen Teilnehmer*innen profitieren. Netzwerke verbinden ihre Mitglieder über längere Zeiträume hinweg. Damit sichern sie spätere Zugriffsmöglichkeiten auf benötigtes Wissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie das Management der Orientierungsfunktion.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassifizierung und Strukturierung von Inhalten setzt einen durchgängi­gen Gebrauch von Begriffen voraus. Zu diesem Zweck wird eine Terminolo­gie erstellt, deren Verwendung für die Mitarbeiter*innen verbindlich ist. Die einzel­nen Terme werden in einem Glossar erläutert, damit deren Bedeutung von allen Mitarbeiter*innen gleich interpretiert wird. Eine Taxonomie bringt die Terme in eine hierarchische Ordnung und ermöglicht damit eine Klassifizierung und Strukturierung von Information. Dies ist die Basis für die Navigation und die Suche, da die Mitarbeiter*innen bei der Erstellung und Ablage die gleichen Begriffe verwenden, wie später bei der Suche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Diskutieren Sie kritische Aspekte bei der Implementierung eines Con­tent-Ma­nagement-Systems.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Hinblick auf die Unterstützungsfunktion muss der Zugriff für den*die Anwen­der*in schnell und einfach sein. Die Benutzeroberfläche muss sich an der Logik der Anwender*innen orientieren, damit diese an jenen Stellen Unterstützung be­kommen, wo sie sie brauchen. Die Suche nach Information ist ein zeitrau­bender Prozess – Zeit, die für die Erledigung der Aufgaben in den Geschäfts­prozessen abgeht. Eine effiziente Suche und Orientierung in den Informati­onsbeständen ist daher kritisch, wenn die Systeme für den*die Anwen­der*in von Nutzen sein sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nennen Sie zwei Systeme, die das Kompetenzmanagement unterstüt­zen und beschreiben Sie deren Funktionen kurz in Stichworten.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Learning-Systeme: Verwalten der Kursteilnehmer*innen, Unterlagen bereitstel­len, Terminkoordination, Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen, Prüfungen ab­halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kompetenz-Verzeichnisse: Pflege der Kompetenzprofile, Berechtigungssys­tem für Pflege und Zugriff, Suche nach Kompetenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie, welche Funktionen von Community-Management die Zu­sammenarbeit räumlich getrennter Mitarbeiter ermöglichen.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Community-Management-Werkzeuge koordinieren die Aufgabenerledigung verteilter Teams durch gemeinsame Terminplanung, Workflows und Aufga­ben-Tracking. Entscheidend ist auch die Bereicherung der Kommunikations­wege, die durch Desktop Sharing in Verbindung mit Telefon und Video-Kon­ferenzen möglich wird. Die Kommunikation wird damit effektiver, als jene über einen einzelnen Kanal, weil neben den Sachinhalten zusätzliche Kon­textinformationen übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie die Vorteile der Personalisierung von Informationssys­te­men.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalisierung bedeutet, dass die Informationssysteme dem*der Anwender*in nur jene Informationen und Funktionen anbieten, die für ihn*sie relevant sind. Der*die Anwender*in kommt so rascher an sein*ihr Ziel und wird auf seinem*ihrem Weg nicht un­nötig belastet. Die bei der Suche und Orientierung im System eingesparte Zeit steht für die Erledigung der Aufgaben im Geschäftsprozess zur Verfü­gung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie anhand eines Beispiels, wie sich organisatorische Maßnah­men auf die Kultur auswirken.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Führung von Mitarbeiter*innen mit Zielen fördert ihre Eigeninitiative und gibt ihnen den notwendigen Freiraum, um ihre Aufgaben eigenständig zu planen und Verbesserungspotential zu nutzen. In der Zielvereinbarung können Wis­sensziele aufgenommen werden, wie etwa die Dokumentation der Prozess­verbesserungen oder deren Weitergabe an andere Mitarbeiter*innen. Ohne Wis­sensziele würde der*die Mitarbeiter*in seine*ihre Arbeitsprozesse vermutlich auch opti­mieren, um seine*ihre operativen Ziele zu erreichen, das Wissen stünde der Or­ganisation jedoch nicht zur Verfügung und ginge verloren, wenn der*die Mitar­beiter*in das Unternehmen verlässt. Das Anreizsystem muss die verschiedenen Zielebenen berücksichtigen und neben der Erreichung der operativen Ziele auch jene der Wissensziele belohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben sie grob die Abfolge bei der Einführung von Wissensma­nage­ment.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst muss die oberste Führungsebene die Wissensstrategie und die Wissensziele festlegen, die sie für die Realisierung ihrer Geschäftsstrategie benötigt. Die Wissensstrategie ist auf Vereinbarkeit mit der Unternehmens­kultur zu prüfen. Gegebenenfalls müssen zusätzliche organisatorische Maß­nahmen ergriffen werden, um die Veränderungsprozesse zu unterstützen. In der Regel wird ein Wissensmanagement-Projekt primär bei einem Hand­lungsfeld ansetzen. Solange dabei die spätere Integration und Schnittstellen zu anderen Systemen im Auge behalten werden, ist das kein Problem. Am Beginn eines Wissensmanagement-Projektes muss ein Überblick über das vorhandene Wissen, über Kompetenzen, Systeme, Prozesse und Informati­onsbestände hergestellt werden. Nachdem diese erschlossen wurden, kann sich das Projekt dem Aspekt der Verteilung widmen. Durch die Transparenz hinsichtlich des vorhandenen Wissens werden auch die Lücken sichtbar, die durch Wissensentwicklung beseitigt werden müssen. Die Sicherstellung der Effizienz ist eigentlich kein eigenständiges Ziel, sie gilt für sämtliche Maß­nahmen auf allen Zielebenen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Knowledge_Management_Instruments_und_Enterprise_Knowledge_Infrastructures_-_Unternehmenskultur&amp;diff=5556</id>
		<title>Knowledge Management Instruments und Enterprise Knowledge Infrastructures - Unternehmenskultur</title>
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		<updated>2023-07-27T14:04:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Wiederholungsaufgaben */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;unternehmenskultur&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Unternehmenskultur =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ziele der Lektion:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Definition von Unternehmenskultur&lt;br /&gt;
* Vorstellung eines Modells zur Kulturanalyse&lt;br /&gt;
* Diskussion der Auswirkungen von Kultur auf Wissensmanagement&lt;br /&gt;
Die Unternehmenskultur bildet den Kontext für den Umgang mit Wissen und damit auch für alle Maßnahmen, die im Rahmen von Wissensmanagement gesetzt wer­den. Unternehmenskultur ist ein emergentes Phänomen, das sich einer direkten Steuerung entzieht, aber alle Bereiche einer Organisation beeinflusst. Die betriebs­wirtschaftliche Literatur untersucht seit Jahren das Phänomen Unternehmenskultur. Die Unternehmenskultur ist einerseits Ausdruck der vorhandenen Wertvorstellun­gen, Normen und Verhaltensmuster und wirkt andererseits selbst auf diese zurück. Kultur entsteht nicht im luftleeren Raum, sie ist ein soziales Phänomen und Aus­druck gemeinsamer Erfahrungen. Sie bestimmt das Denken und die Wahrnehmun­gen der Mitglieder einer sozialen Gruppe (vgl. Schein 2006, S. 36). Damit bildet sie den Rahmen für die Zusammenarbeit von Menschen in Organisati­onen. Kultur er­möglicht es den Mitarbeiter*innen, Annahmen über richtiges und falsches Verhalten zu treffen und ihre Handlungen danach auszurichten (vgl. Schein 2006, S. 39). Im fol­genden Teil wird Unternehmenskultur anhand des Drei-Ebenen Modells von Schein dargestellt. Als Unternehmensberater orientiert er sich an der unternehmerischen Praxis und betont, dass Kultur so lange funktional ist, als sie zum Erfolg im primären Tätigkeitsbereich eines Unternehmens beiträgt. Richtig oder falsch wird im Kontext der Unternehmenskultur also dadurch bestimmt, ob sie dazu beiträgt, dass das Un­ternehmen wirtschaftlich erfolgreich ist (vgl. Schein 2006, S. 174).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;drei-ebenenmodell-nach-schein&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Drei-Ebenen-Modell nach Schein ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kultur entsteht in Gruppen, deren Größe von kleinen Teams bis hin zu multinatio­nalen Organisationen reichen kann. In diesen Gruppen müssen gemeinsame Erfah­rungen und Traditionen vorhanden sein, die die Grundlage für die gemeinsame Kultur bilden (vgl. Schein 2006, S. 29). Kultur wirkt auf drei verschiedenen Ebenen, sie reicht von der sichtbaren Manifestation in Artefakten über die ausgesprochenen Werte bis hin zu den unsichtbaren, unausgesprochenen Annahmen. Das Zusam­menwirken dieser Ebenen zeigt die folgende Abbildung(vgl. Schein 2006, S. 31).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 7.png|300px|none|thumb|Drei-Ebenen-Modell der Kultur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oberste Ebene der Unternehmenskultur bilden die Artefakte, also alles, was man erleben, also sehen, hören oder spüren kann. Dazu zählen einerseits unbe­lebte Dinge wie Architektur, Kunstgegenstände und Einrichtung. Andererseits auch das Verhalten der Mitarbeiter*innen gegenüber Außenstehenden und untereinander (vgl. Schein 2006, S. S32). Grundlegende Überzeugungen und Werte werden oft in Form von Visionen und Leitbildern festgehalten und öffentlich bekundet. Die Werte kön­nen im Gegensatz zu den sichtbaren Artefakten stehen, etwa wenn Teamarbeit pro­pagiert wird, die Belohnungssysteme aber auf individueller Leistung beruhen (vgl. Schein 2006, S. 32–33). Grundlegende gemeinsame Annahmen werden in einem gemeinsamen Lernprozess gebildet, in dem sie sich als wirksam und erfolgreich erwiesen haben. Diese Annahmen werden so weit verinnerlicht, dass sie unbewusst wirken, deswegen auch nicht artikuliert werden und für Außenstehende nicht direkt erkennbar sind (vgl. Schein 2006, S. 34–35). Wenn es gelingt, die unausgesproche­nen Annahmen zu erschließen, können mit ihrer Hilfe die Diskrepanzen zwischen den öffentlich bekundeten Werten und den sichtbaren Artefakten einer Unterneh­mung erklärt werden (vgl. Schein 2006, S. 92).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kultur ist der Ausdruck der gemeinsamen Erfahrungen einer Gruppe, sie bestimmt das Denken und die Wahrnehmungen ihrer Mitglieder (vgl. Schein 2006, S. 36). Kultur ermöglicht es den Mitarbeiter*innen, Annahmen über richtiges und falsches Ver­halten zu treffen und ihre Handlungen danach auszurichten (vgl. Schein 2006, S. 39). Der positive Beitrag der Unternehmenskultur liegt in dem Umstand begründet, dass sie stabilisierend wirkt, indem sie Unsicherheiten nimmt und das Leben bere­chenbar macht. Die stabilisierende Wirkung hat jedoch zur Folge, dass sich Verän­derungen nur schwer durchsetzen lassen (vgl. Schein 2006, S. 41). Veränderungen der Unternehmenskultur sind aufwendig und können nur in kleinen Schritten erfol­gen, der gesamte Veränderungsprozess ist nur bedingt steuerbar (vgl. Schreyögg 2008, S. 481–483). So weist etwa Schein darauf hin, dass der Widerstand gegen Veränderungen in den Ängsten der Mitarbeiter*innen begründet ist (vgl. Schein 2006, S. 115). Veränderungen müssen daher immer vor dem Hinter­grund der vorherrschen­den Kultur geplant werden. Steht diese im Widerspruch zu den Zielen der Verände­rung, werden die Maßnahmen nicht greifen. Der damit ver­bundene Verlust finanzi­eller Ressourcen sollte auch Skeptiker dazu bewegen, sich mit der Unternehmens­kultur auseinanderzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissenskultur&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wissenskultur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kultur bestimmt die Wahrnehmung, reflektiert und beeinflusst die Werte, die in ei­nem Unternehmen vorherrschen. Dadurch bestimmt sie auch darüber, was wichtig und relevant ist, welches Wissen also wertvoll ist und im Zentrum der Aufmerksam­keit steht (vgl. De Long, Fahey 2000, S. 116). Sollberger definiert Wissenskultur folgender­maßen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Die Wissenskultur ist Teil der Unternehmenskultur und umfasst die Gesamt­heit der Normen und Werte in einer Unternehmung, die die Denk- und Verhal­tensweisen der Unternehmensmitglieder im tägli­chen Umgang mit Wissen prägen. Werte der Wissenskultur sind Ver­trauen, Zusammenarbeit, Offenheit, wahrgenommene Autonomie, Lernbereitschaft und Fürsorge.“&amp;amp;nbsp;(Sollberger 2006, S. 119)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie Wissen in einem Unternehmen geschaffen, verteilt und genutzt wird, ist geprägt durch die Einstellung und das Verhalten seiner Mitarbeiter*innen und damit Folge der im Unternehmen vorhandenen Wissenskultur (vgl. Bohinc 2003, S. 374; Sollberger 2006, S. 110–111). Kultur beeinflusst die Wahrnehmung, indem sie die Auf­fassung darüber, was wichtig und relevant ist, prägt. Damit reguliert sie, welches Wissen wertvoll ist und im Zentrum der Aufmerksamkeit steht (vgl. De Long, Fahey 2000, S. 116). Die Einstellung der Mitarbeiter*innen und das Engagement, mit dem sie am Arbeits­prozess und im speziellen an Wissensmanagement-Prozessen teilnehmen, ist von den Werten der Unternehmenskultur abhängig. Als Ergebnis zahlreicher Studien und Untersuchungen zu den Merkmalen einer für Wissensmanagement förderlichen Kultur haben sich die folgenden Faktoren herauskristallisiert (vgl. Sollberger 2006, S. 120–128):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vertrauen: Erst durch gegenseitiges Vertrauen wird der Wissensaustausch zwischen Individuen ermöglicht. Es ist notwendig für beide beteiligten Par­teien. Der*diejenige, der*die sein*ihr Wissen preisgibt, muss sich darauf verlassen, dass er*sie dadurch keinen Schaden erleiden wird. Der*die Wissenssuchende muss da­rauf vertrauen, dass die erhaltenen Informationen richtig und wahr sind. Mangels eigener Kompetenz ist eine Bewertung für ihn*sie schwierig und zeit­raubend. Eine schnelle und effiziente Wissensnutzung ist daher nur möglich, wenn fremdes Wissen angenommen und verwendet wird, ohne zunächst ei­ner langwierigen Überprüfung unterzogen zu werden. Um wirken zu können, muss Vertrauen in der gesamten Organisation verankert werden. Dies ist nur möglich, indem es bei der Unternehmensspitze beginnend durch die Füh­rungskräfte vorgelebt wird. Der Austausch muss sichtbar mit Anerkennung verbunden sein, was sich beispielsweise durch eine entsprechende Gestal­tung der Anreizsysteme erreichen lässt.&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit: Das für die Leistungserstellung notwendige Wissen ent­steht bei den Mitarbeiter*innen durch ihre Zusammenarbeit mit Kolleg*innen. Durch die gemeinsame Erfüllung der Aufgaben tauschen sie Erfahrungswissen aus und schaffen damit neues Wissen. Die Arbeit im Team muss daher mit mehr Ansehen und Anreizen verbunden werden als die Erbringung von Einzel­leistungen.&lt;br /&gt;
* Offenheit: Der Austausch von implizitem Wissen findet ausschließlich in der di­rekten Kommunikation statt. Die Offenheit für neue Erfahrungen, neue Menschen und neues Wissen regt die Kommunikation und damit den Aus­tausch des impliziten Wissens an. Der Austausch verschiedener Meinungen kann zu Konflikten führen. Durch Offenheit können diese in kreativen Diskur­sen bearbeitet werden und zu völlig neuen Lösungen beitragen. Ohne einen offenen Umgang ist es nicht möglich aus Fehlern zu lernen, da diese sonst aus Angst verborgen werden.&lt;br /&gt;
* Autonomie: Es nützt wenig, Mitarbeiter*innen in Entwicklungsmaßnahmen zu schi­cken und ihr Können zu erweitern, wenn sie es am Arbeitsplatz nicht anwen­den dürfen. Selbständiges Handeln ist wichtig für die Motivation der Mitar­beiter*innen und spornt diese dazu an, neue Lösungsansätze auszuprobieren. Autonomie begünstigt Eigeninitiative, die tägliche Innovation im Kleinen und die laufende Optimierung der Arbeitsprozesse durch die Mitarbeiter*innen. Da­durch wird unternehmerisches Denken gefördert, was nebenbei den Bedarf für An­reizsysteme verringert, da Erfolgserlebnisse die Mitarbeiter*innen intrinsisch moti­vieren.&lt;br /&gt;
* Lernbereitschaft: Menschen erwerben Wissen in Lernprozessen. Jede Erfah­rung trägt zu einer Veränderung des Wissens bei, vorausgesetzt die betei­ligten Individuen sind bereit, ihr bestehendes Wissen zu erweitern oder in Teilen zu revidieren. Letzteres gilt vor allem für das Lernen aus Fehlern. Durch die Tendenz diese zu verstecken, wird der Lernprozess behindert. Zur Lernbereitschaft gehört daher auch ein gewisses Ausmaß von Fehlertole­ranz und Offenheit. Die Aufgabe von bestehendem Wissen heißt für die Be­teiligten auch, dass sie die bisher gültige Wahrheit hinterfragen müssen. Die Angst vor Veränderungen hat darin ihre Wurzeln, da mit der Aufgabe einer Wahrheit auch ein Teil der Identität geopfert wird.&lt;br /&gt;
* Fürsorge: Der empathische Umgang mit Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen bildet die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen, für die Bereitschaft, Hilfe anzubieten und anzunehmen, oder auch für den Umgang mit Menschen, die einen Feh­ler begangen haben.&lt;br /&gt;
Vom Standpunkt des Wissensmanagers aus betrachtet, ist Wissenskultur eine not­wendige Voraussetzung dafür, dass Wissensmanagement erfolgreich implementiert werden kann. Aus der Beschäftigung mit den Einflussfaktoren auf Unternehmens­kultur wurden verschiedenste Gestaltungsempfehlungen abgeleitet. Der Austausch von Wissen setzt voraus, dass Mitarbeiter*innen einander kennen und soweit vertrauen, dass sie offen kommunizieren. Komplexe Projekte verlangen die Zusammenarbeit im Team. Für den unternehmensweiten Wissensaustausch werden Communities of Practice empfohlen. Das ist ein Netzwerk, bei dem Wissen quer über Fachbereiche und Hierarchien ausgetauscht werden kann. Kommen neue Mitarbeiter*innen ins Unter­nehmen, müssen sie rasch mit den Gegebenheiten vertraut gemacht werden. Dar­aus ergibt sich, dass der Einführungsphase große Bedeutung zukommt (vgl. Soll­berger 2006, S. 270–274). Kurz gefasst müssen Mitarbeiter*innen neben der fachlichen Qualifikation sozial-kommunikative Fähigkeiten entwickeln, die sie befähigen, im Team mit Kolleg*innen zusammenzuarbeiten, Beziehungen mit Kund*innen aufzubauen, und sich in wechselnde Projektorganisationen zu integrieren (vgl. Picot/Scheuble 2000, S. 31). Zu der Befähigung muss auch das Wollen der Mitarbeiter*innen kommen, was durch die Ausgestaltung der Anreizsysteme erreicht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgaben-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wiederholungsaufgaben ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie das Drei-Ebenen Modell von Schein.&lt;br /&gt;
# Welche positiven Auswirkungen hat Unternehmenskultur?&lt;br /&gt;
# Welche Probleme kann Unternehmenskultur verursachen?&lt;br /&gt;
# Wie wird Wissensmanagement durch Kultur beeinflusst?&lt;br /&gt;
# Welche Faktoren tragen zu einer Wissensmanagement-förderlichen Kultur bei?&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie das Drei-Ebenen Modell von Schein.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schein charakterisiert Kultur anhand der Elemente Annahmen, Werte und Artefakte. Er bringt diese Elemente in eine hierarchische Anordnung, indem er sie nach ihrer Sichtbarkeit anordnet. Grundlegende Annahmen bilden die Basis der Kultur. Sie sind so tief verinnerlicht, dass sie unbewusst sind und nicht extra ausgesprochen werden müssen, um ihre Wirkung zu entfalten. Aus diesem Grund sind sie für Außenstehende weitgehend unsichtbar und schwierig zu durchschauen. In der Ebene darüber liegen die öffentlich be­kundeten Werte. Diese sind sprachlich ausformuliert und nehmen die Form von Visionen, Leitbildern, Strategien und Zielen an. An der Spitze stehen die Artefakte. Unter Artefakten subsummiert Schein alle sichtbaren Manifestatio­nen von Kultur. Dazu zählen Strukturen und Prozesse, Architektur und räum­liche Gestaltung, Statussymbole und Anreizsysteme, sowie das sichtbare Verhalten der Mitarbeiter*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche positiven Auswirkungen hat Unternehmenskultur?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Normen und Werte einer Unternehmenskultur reduzieren die Vielzahl der Handlungsmöglichkeiten auf die sozial erwünschten. Damit steuern sie das Verhalten der Mitarbeiter*innen und wirken stabilisierend auf den Zusammenhalt von Gruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Probleme kann Unternehmenskultur verursachen?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch ihre stabilisierende Wirkung birgt Kultur die Gefahr, dass notwendige Veränderungen nicht durchgesetzt werden können und dass sich uner­wünschte Verhaltensweisen verfestigen. Veränderungen lösen Ängste aus, da sie in Frage stellen, was bisher als selbstverständlich gegolten hat. Ver­änderungsprozesse müssen behutsam durchgeführt werden und sind daher sehr zeitaufwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wie wird Wissensmanagement durch Kultur beeinflusst?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kultur definiert, was wahr oder falsch, erwünscht oder unerwünscht, relevant oder unwichtig ist. Damit bestimmt sie maßgeblich, welche Informationen die Mitarbeiter*innen wahrnehmen, als wertvoll bewerten und in ihre Tätigkeiten ein­fließen lassen. Wissensmanagement Projekte werden initiiert, um den Um­gang mit Wissen zu verändern. Ist die Bereitschaft zur Veränderung nicht in den Werten der vorherrschenden Kultur&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Faktoren tragen zu einer Wissensmanagement förderlichen Kultur bei?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertrauen begünstigt den Austausch von Wissen. Wer Wissen preisgibt, muss darauf vertrauen können, dass er*sie nicht hintergangen wird. Auch die Nutzung fremden Wissens braucht Vertrauen in die Kompetenz des*der Wis­sen­sträger*in und die Richtigkeit seiner*ihrer Informationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Zusammenarbeit werden die individuellen Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen kombiniert. Daraus entsteht neues Wissen auf einer höheren qualitativen Ebene.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenheit ist die Voraussetzung für die Kommunikation unter den Mitarbei­ter*innen und für den Umgang mit Konflikten. Nur durch den offenen Umgang mit Fehlern kann der*die einzelne Mitarbeiter*in und die Organisation als Ganzes ler­nen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autonomie verschafft den Mitarbeiter*innen den notwendigen Freiraum zur Erpro­bung neuer Ideen und schafft damit die Möglichkeit, Erfahrungswissen zu er­werben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lernbereitschaft drückt sich durch den Willen aus, bestehendes Wis­sen zu erweitern oder zu revidieren. Es ist die Voraussetzung für die Erpro­bung neuer Verfahren und Methoden und für das Lernen aus Erfahrungen und Fehlern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der fürsorgliche Umgang eines Unternehmens mit seinen Mitarbeiter*innen schafft eine vertrauensvolle Umgebung, in der sich die bisher aufgezählten Werte entwickeln können.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Knowledge_Management_Instruments_Enterprise_Knowledge_Infrastructures_-_Wissensmanagement&amp;diff=5555</id>
		<title>Knowledge Management Instruments Enterprise Knowledge Infrastructures - Wissensmanagement</title>
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		<updated>2023-07-27T14:03:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Wiederholungsaufgaben */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensmanagement&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Wissensmanagement =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ziele der Lektion:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Definition von Wissensmanagement&lt;br /&gt;
* Strategische Wissensmanagement-Ziele bestimmen&lt;br /&gt;
* Vorstellung der Wissensmanagement Prozesse&lt;br /&gt;
* Beitrag der IT-Systeme zum Wissensmanagement&lt;br /&gt;
Bibliotheken verwalten seit tausenden Jahren das Wissen vorangegangener Epo­chen und Bildungseinrichtungen engagieren sich in der Vermittlung des Wissens an die nachfolgenden Generationen. Trotz dieser langen Tradition der Verwaltung und Vermittlung von Wissen entstand Ende des vergangenen Jahrhunderts das Bedürf­nis, Werkzeuge für den Umgang mit Wissen im unternehmerischen Kontext zu schaffen. Die verschiedenen Aspekte von Wissen wurden im vorangegangenen Ab­schnitt erläutert. An dieser Stelle ist daher der Begriff Management zu definieren: Management ist der zielgerichtete Einsatz von produktiven Kräften zum Zweck der be­trieblichen Leistungserstellung (vgl. Lechner et al. 2008, S. 63). Die verschiede­nen Manage­mentaufgaben bilden einen Kreislauf, nach dessen Vollendung ein neuer Zyklus beginnt. Dieser Kreislauf reicht von der Zielsetzung über die Maßnah­men­planung zur Organisation und Überwachung, bzw. Kontrolle ihrer Durchführung. Der Zyklus tritt mit einer erneuten Zielsetzung in seine nächste Runde ein (vgl. Lechner et al. 2008, S. 65).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Ausnahme von Organisationen im schulischen oder universitären Sektor, ist der Umgang mit Wissen ein Mittel zur Erreichung der Organisationsziele. Ob dabei ge­sellschaftliche Ziele verfolgt werden, oder ob eine Gewinnabsicht hinter der Zielset­zung steht, ist dabei nicht von Belang (vgl. Willke et al. 2001, S. 69). Für Wissens­mana­gement als Profession ist daher die normative Festlegung auf das ökonomi­sche Prinzip zu treffen, nach dem ein optimales Verhältnis zwischen Mitteleinsatz und Ergebnis anzustreben ist (vgl. Lechner et al. 2008, S. 32). Ohne eine nähere Betrachtung konkreter Modelle lässt sich daraus bereits eine Zielsetzung für Wis­sensmanage­ment ableiten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissensmanagement ist der effiziente, geplante und zielorientierte Um­gang mit Wissen zur Unterstützung der organisationalen Leis­tungser­stellung. Es umfasst alle Maßnahmen, die zur Erreichung der Wissens­ziele geplant und umgesetzt werden sowie die Kontrolle ihres Beitrags zur Zielerreichung.&lt;br /&gt;
In den vorangegangenen Abschnitten wurden die verschiedenen Aspekte von Wis­sen behandelt, deren jeweilige Besonderheiten beim Management von Wissen be­rücksichtigt werden müssen. Es mag verlockend erscheinen, sich zunächst auf tech­nische Aspekte zu konzentrieren, da diese leicht zu handhaben sind. Eine solche Verkürzung ist jedoch nicht zu empfehlen. Die alleinige Konzentration auf leicht rea­lisierbare Ziele, wie beispielsweise die elektronische Verwaltung von explizitem Wissen in Form von Dokumenten bei gleichzeitiger Vernachlässigung anderer As­pekte von Wissen, wird die übergeordneten Unternehmensziele nicht optimal unter­stützen. Nicht die Möglichkeiten der Technik, sondern die Unternehmensstrategie und die daraus abgeleitete Wissensmanagement Strategie setzen die Schwer­punkte für den Umgang mit Wissen. Die Strategie bestimmt damit über das Verhält­nis von personengebundenem Wissen, in Strukturen und Prozessen abgebildetem Wissen und externalisiertem Wissen in Form von Daten und Information.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensmanagementstrategien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wissensmanagementstrategien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand der Ausführungen über Wissen wird deutlich, dass der Wissensbegriff viel­schichtig ist. Je nach wissenschaftlicher Fachrichtung fällt die Definition von Wissen anders aus. Da Wissen den Gegenstand von Wissensmanagement darstellt, ist eine präzise Definition notwendig, wenn es um die Darstellung einzelner Maßnahmen oder ganzer Modelle geht. Die angestammten Professionen setzen ihre Schwer­punkte entweder bei den handelnden Akteur*innen, bei der Organisation, die deren Zu­sammenwirken durch Aufbau und Prozesse unterstützt, oder bei den genutzten Werkzeugen (vgl. Heisig 2005, S. 3). Liegt der Fokus beim Menschen, so geht es vorrangig um die Entwicklung und effiziente Nutzung seiner Fähigkeiten und Kom­petenzen. Auch die Organisation als Ganzes kann lernen, indem sie aus den indivi­duellen Beiträgen ihrer Mitglieder kollektive Intelligenz und ein kollektives Bewusst­sein entwickelt. Beim Fokus auf die eingesetzten Werkzeuge steht der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik im Vordergrund (vgl. Willke et al. 2001, S. 39).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus diesen sehr gegensätzlichen Schwerpunkten folgt, dass Wissensmanagement ein Aufgabenbereich ist, der aus organisatorischer Sicht nicht einfach bei einer der bestehenden Disziplinen eingegliedert werden sollte. Wird Wissensmanagement beim Personalmanagement angesiedelt, fehlt der Blick für die technischen Möglich­keiten und Notwendigkeiten. Umgekehrt besitzen IT-Abteilungen nur selten das notwendige Know-how, um Maßnahmen im Bereich der Mitarbeiter- und Organisati­onsentwicklung umzusetzen. Wissensmanagement findet zwischen den Polen Mensch, Organisation und Technik statt und ist damit eine Querschnittsdisziplin, die sich keinem etablierten Unternehmensfachbereich allein zuordnen lässt. Würde Wissensmanagement einfach einem der angestammten Unternehmensbereiche übertragen werden, führt das unweigerlich dazu, dass die Schwerpunkte des eige­nen Fachbereichs überbetont werden. Selbst wenn dadurch die unternehmerischen Wissensziele optimal umgesetzt werden sollten, so beruht die Erreichung dieses Ziels doch eher auf Zufall denn auf den Prinzipien guten Managements.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie sich die Ausrichtung von Wissensmanagement aus den übergeordneten Zielen und der Strategie ableiten lässt, wird anhand einer Untersuchung von Hansen et al. deutlich, die den Umgang mit Wissen bei Consulting Firmen untersucht haben. Diese waren die Vorreiter, was den Umgang mit Wissen nach dem ökonomischen Prinzip angeht. Das ist wenig verwunderlich angesichts der Tatsache, dass sie keine physischen Produkte, sondern wissensintensive Dienstleistungen verkaufen. Die Untersuchung ergab, dass alle untersuchten Unternehmen intensiven Gebrauch von IT-Systemen machten. Diesem Einsatz lagen jedoch zwei grundverschiedene Strategien zugrunde. Die Vertreter*innen der einen Fraktion versuchten das Wissen ihrer Mitarbeiter*innen zu dokumentieren und in IT-basierten Datenbeständen zu speichern. Am anderen Ende des Spektrums befanden sich Firmen, die IT-Systeme lediglich als Kommunikationsinstrument verwendeten. Wenn die Externalisierung des Wissens im Vordergrund steht, entspricht das der Kodifizierungsstrategie. Mit Hilfe der IT-Systeme wird Wissen in Datenbanken und Dokumentenverwaltungssystemen ge­speichert und jenen Mitarbeiter*innen zugeführt, die es für die Erfüllung ihrer wissensin­tensiven, jedoch weitgehend standardisierten Aufgaben benötigen. Das Gegenteil zu dieser Strategie ist die Personalisierungsstrategie. Sie betont die individuelle Ex­pertise, die zu Erbringung hoch individueller Lösungen benötigt wird. Diese Dienst­leistungen bedingen regelmäßig die Schaffung von neuem Wissen, da sie nicht mittels vorhandener Standardlösungen umsetzbar sind (vgl. Hansen et al., S. 1–2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausrichtung von Wissensmanagement hängt vom Geschäftsmodell eines Un­ternehmens ab. Geht es darum, ähnliche Lösungen mit gleichbleibender Wissens­basis immer wieder und wieder umzusetzen, kommt die Kodifizierungsstrategie zum Einsatz. Sie verhilft der Dienstleistung mit standardisierten Methoden und Doku­mentenvorlagen zu einer gleichbleibenden Qualität. Verlangen die Kund*innen dagegen nach hoch individuellen, kreativen und neuen Lösungen, muss dafür in der Regel die Expertise verschiedenster Spezialist*innen kombiniert werden. Die Personalisie­rungsstrategie verlangt nach organisatorischen Maßnahmen, die eine Umgebung schaffen, in der sich Netzwerke zum Austausch von implizitem Wissen bilden kön­nen (vgl. Hansen et al., S. 4). Die folgende Abbildung zeigt die Abhängigkeit der Wissensma­nagementstrategie vom Geschäftsmodell und die zugehörigen Personal- und IT-Strategien (Hansen et al., S. 3).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 5.png|300px|none|thumb|Wissensmanagement-Strategien]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensmanagementprozess&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wissensmanagementprozess ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die verschiedenen Wissensmanagement-Aktivitäten können anhand der Bausteine des Wissensmanagements von Probst et al. anschaulich beschrieben werden. Ba­sierend auf einer Analyse der Wissensmanagementaktivitäten in mehreren Unter­nehmen wurden 6 Kernprozesse identifiziert. Diese wurden um die beiden Kompo­nenten Wissensbewertung und Wissensziele ergänzt, um den Managementzyklus zu vollenden. Die untere Abbildung verdeutlicht das Zusammenwirken der einzelnen Bau­steine und die besondere Rolle der Wissensziele und der Wissensbewertung (Probst et al. 2006, S. 32).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 6.png|300px|none|thumb|Bausteine des Wissensmanagements]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensziele&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wissensziele ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Setzen von Zielen ist eine der grundlegendsten Aufgaben von Management, da sich der Erfolg oder Misserfolg nur an ihnen messen lässt. Ziele geben Orientierung und bestimmen, in welche Richtung die Anstrengungen der Mitarbeiter*innen einer Orga­nisation gerichtet werden müssen (vgl. Probst et al. 2006, S. 37). Wissensziele ste­hen in einer Mittel-Zweck Relation zu den Unternehmenszielen. Wie diese können sie auf drei Ebenen gesetzt werden, die sich hinsichtlich Komplexität und Zeithori­zont unterscheiden. Die normative Ebene bestimmt, in welchem Kontext sich Wis­sensmanagement abspielt. Sie bestimmt die Kultur des gesamten Unternehmens und damit auch die Wissenskultur. Die normativen Ziele müssen von der Unterneh­mensspitze getragen werden und glaubhaft sein. Nur dadurch werden sie von den Mit­arbeiter*innen akzeptiert und können bei diesen die Bereitschaft erzeugen, auch die nach­gelagerten strategischen und operativen Ziele zu verfolgen (vgl. Probst et al. 2006, S. 40–42).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Strategische Wissensziele werden aus den strategischen Unternehmenszielen ab­geleitet. Sie dürfen nicht im Widerspruch zu den normativen Zielen stehen. Strategi­sche Wissensziele geben vor, welches Wissen für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens notwendig ist. Aus den strategischen Wissenszielen lässt sich ab­leiten, welche Fähigkeiten bei den Mitarbeiter*innen aufgebaut werden müssen, sie defi­nie­ren die Entwicklung der Kernkompetenzen eines Unternehmens und geben der Or­ganisation so Orientierung (vgl. Probst et al. 2006, S. 45–48). Neben dieser Pro­jek­tion zukünftigen Bedarfs darf nicht übersehen werden, dass Wissen neue Mög­lich­keiten eröffnet und dem Unternehmen Impulse zu einer Neuorientierung geben kann. Durch die Ableitung operativer Wissensziele aus den strategischen Zielen können einzelne Wissensmanagementmaßnahmen geplant werden. Diese veran­kern Wissensmanagement in den operativen Prozessen einer Organisation und gleichen die operativen Wissensziele mit den operativen Zielen aus anderen Ziel­systemen ab (vgl. Probst et al. 20062000, S. 52–54). Bereits bei der Definition der Wis­sensziele muss die Möglichkeit einer späteren Bewertung bedacht werden (vgl. Probst et al. 2006, S. 59).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensidentifikation&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wissensidentifikation ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Intransparenz hinsichtlich des vorhandenen Wissens ist für Organisationen aus verschiedenen Gründen ein Problem. Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es für den*die einzelnen Mitarbeiter*in immer schwerer, die Fähigkeiten und Zuständig­keiten der anderen Mitarbeiter*innen und Abteilungen zu kennen. Dadurch entstehen Doppelgleisigkeiten, da jede Abteilung eigenständig nach einer Lösung sucht, die andere bereits gelöst haben. Die Unterstützung bei der Identifikation von Expert*innen und in der Organisation vorhandenen Lösungsmethoden trägt dazu bei, dieses Problem zu beseitigen und führt damit zu einem effizienteren Umgang mit diesem Wissen. Mangelnde Orientierung in den Informationsbeständen ist ein weiteres Problem, das durch zunehmende Größe entsteht. Die Informationstechnologie be­günstigt die rasche Zunahme der Informationsmenge, nicht aber den raschen Zu­gang zu dieser Information. Darüber hinaus macht es die steigende Menge auch immer schwerer, zu einer raschen Entscheidung zu gelangen, da immer mehr Alter­nativen berücksichtigt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensidentifikation strukturiert die Information zur besseren Übersichtlichkeit. Anhand eines Bewertungssystems definiert sie relevantes Wissen, wodurch die In­formationsmenge reduziert wird, was die Entscheidungsvorgänge beschleunigt. Verbunden mit dieser Reduktion ist ein bewusster Verzicht auf jenes Wissen, das als nicht relevant definiert wird. Dieses Nicht-Wissen ist ein Risiko, das jedoch auf­grund des bewussten Abwägungsprozesses kalkulierbar ist und eine Konzentration auf das Wesentliche ermöglicht. Die Folge ist die Transparenz hinsichtlich der Risi­ken von Nicht-Wissen, sowie ein Überblick über das vorhandene Wissen. Transpa­renz bedeutet zu wissen, wo die Expert*innen sind, wie externes Wissen erworben wer­den kann, welche Best Practices zur Lösung von Problemen existieren, mit welchen Benchmarks die eigenen Leistungen gemessen werden können und schließlich ein­schätzen zu können, welche Gefahr von den vorhandenen Wissenslücken ausgeht (vgl. Probst et al. 2006, S. 63–65).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissenserwerb&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wissenserwerb ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keine Organisation ist in der Lage, das gesamte benötigte Wissen aus eigener Kraft herzustellen. Dies gilt selbst für Forschungseinrichtungen, deren Aufgabe es ist, neues Wissen herzustellen. Umso mehr gilt das für Unternehmen, für die Wissens­produktion nur so weit notwendig ist, als sie die Voraussetzungen für die Produktion der Marktleistung darstellt. Jede Organisation ist gezwungen, Wissen aus externen Quellen zu erwerben. Der Erwerb expliziten Wissens kann durch Lizenzierung pa­tentgeschützten Wissens erfolgen. Beim Erwerb von personengebundener Exper­tise gibt es einerseits die Möglichkeit, es in Form externer Expert*innen ins Unterneh­men zu holen, indem es als Beratungsleistung erworben wird. Bei dieser Variante ist mit Akzeptanzproblemen zu rechnen, da das externe Wissen nicht mit den organi­sati­onsinternen Paradigmen kompatibel ist und von den Mitarbeiter*innen abgelehnt wird. Die Integration dieses Wissens durch Aufnahme neuer Mitarbeiter*innen sorgt für eine bessere Passung des Wissens mit den kulturellen Gegebenheiten der Organisation (vgl. Probst et al. 2006, S. 93–95).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensentwicklung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wissensentwicklung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sowohl bei der Erstellung von Produkten und Leistungen als auch bei der Verbesse­rung der Leistungsprozesse benötigen Organisationen Wissen und Fähigkeiten. Ist dieses Wissen noch nicht vorhanden, steht das Unternehmen vor einer Make-or-buy-Entscheidung. Nur, wenn die interne Entwicklung günstiger ist als der Erwerb am Markt, ist eine Eigenentwicklung ökonomisch sinnvoll. Dabei ist jedoch zu be­denken, dass durch die Entwicklung im Unternehmen zusätzliches Wissen entsteht, beispielsweise über den Entwicklungsprozess selbst. Es kann daher aus strategi­schen Gründen angezeigt sein, Wissen trotz höherer Kosten im Unternehmen zu entwickeln. Bei vollkommen neuen Problemstellungen stellt sich die Frage meist nicht, da es am Markt nicht erworben werden kann. Entweder, weil es noch nicht existiert, oder weil es von Mitbewerber*innen entwickelt wurde, die ihren Wissensvor­sprung nutzen wollen (vgl. Probst et al. 2006, S. 114). Die Eigenentwicklung hat auch noch andere Vorteile. Durch die Bearbeitung einer Problemstellung entsteht bei den Mitarbeiter*innen implizites Handlungswissen. Dieses kann nur auf dem Weg der Erfahrung gewonnen werden, es ließe sich nur zukaufen, indem man die qualifi­zierten Mitarbeiter*innen zusätzlich am Arbeitsmarkt einkauft. Die Entwicklung einer Lö­sung zu einer komplexen Problemstellung kann in der Regel nicht durch eine ein­zelne Person erfolgen. Nur durch die Arbeit im Team, bei der individuelle Fähigkei­ten kombiniert werden, ist das möglich. Die Entwicklung von Wissen ist daher ein sozialer Prozess, bei dem implizites Wissen nicht nur beim Individuum entsteht, sondern auch auf kollektiver Ebene (vgl. Probst et al. 2006, S. 123–126).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensverteilung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wissens(ver)teilung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn das relevante Wissen im Unternehmen identifiziert, entwickelt oder extern erworben wurde, kann es in der Organisation verteilt werden. Nicht jeder muss Zu­gang zum gesamten Wissen haben. Es nach dem Gießkannenprinzip gleichmäßig unter den Mitarbeiter*innen zu verbreiten wäre kontraproduktiv. Aus Datenschutzgründen oder wegen des Wettbewerbs kann es notwendig sein, sensible oder geschäftskriti­sche Informationen nur einem kleinen Kreis von Mitarbeiter*innen zugänglich zu machen. Außerdem würde ein Übermaß an Informationen die Mitarbeiter*innen am effektiven Han­deln behindern, da sie Zeit aufwenden müssten, die für sie relevanten Informationen herauszufiltern. Daher ist vor der Verteilung zu klären, wo welches Wissen benötigt wird und wie es aufbereitet werden muss, damit es den Anforderungen der Ziel­gruppe gerecht wird (vgl. Probst et al. 2006, S. 141–148). Für die Verteilung von Information ist daher ein Berechtigungssystem zu etablieren, das den Zugang für die unterschiedlichen Rollenträger*innen regelt. Bei der Aufbereitung der Information ist auf die Besonderheiten der menschlichen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen, damit der Lernprozess nicht behindert wird. Lernen wird durch die Aktivierung meh­rerer Sinne gleichzeitig begünstigt. Wird die gesprochene Sprache durch Bilder und Animationen oder Video ergänzt, wird das visuelle und auditive Wahr­nehmen gefor­dert. Durch Übungen wird die Lernerfahrung im wahrsten Sinne des Wortes greifbar, indem auch die taktile Wahrnehmung aktiviert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisher angesprochenen Aspekte sind mit technischen und pädagogischen Mit­teln zu realisieren. Die Lösungswege sind etabliert und lange erprobt, ihr Einsatz ist damit nur eine Frage des finanziellen Aufwandes. Herausfordernd ist dagegen der kulturelle Aspekt, der bei allen Maßnahmen im Wissensmanagement berücksichtigt werden muss. Der Austausch von Wissen lässt sich nicht erzwingen und entzieht sich weitgehend einer direkten Steuerung. Wissensteilung kann daher nur durch Kontextsteuerung beeinflusst werden. Die in einem Unternehmen vorherrschende Kultur bestimmt die Einstellung der Mitarbeiter*innen durch ihre Normen und Werte. Be­einflussen lässt sich die Kultur beispielsweise durch die organisatorische Struktur oder durch räumliche Maßnahmen, durch die direkte Kommunikation gefördert wird (vgl. Probst et al. 2006, S. 149–162).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Personalentwicklung hat großen Einfluss auf die Motivation und Einstel­lung der Mitarbeiter*innen und kann damit die Unternehmenskultur ganz wesentlich prä­gen. Einerseits durch die vermittelten Inhalte, aber auch durch die verwendeten Methoden. Durch Train-the-Trainer Konzepte können neue Informationen in sehr kurzer Zeit in der ganzen Organisation verbreitet und durch die intensivere Ausei­nandersetzung der Mitarbeiter*innen mit den Themen tief verankert werden. In die gleiche Richtung wirken Job Rotation, sowie Teamarbeit, Qualitätszirkel, Lernstätten und andere Formen sozialen Lernens. Sie fördern das Verständnis des*der Einzelnen für die verschiedenen Aufgabenfelder der anderen Organisationsteile und tragen zur Ver­netzung der Mitarbeiter*innen aus den verschiedenen Bereichen bei. Durch das Verständ­nis für die Zusammenhänge werden die vom Unternehmen verfolgten Ziele für den*die einzelne*n Mitarbeiter*in klarer. Durch den verstärkten Zusammenhalt wird es wahr­scheinlicher, dass alle Mitarbeiter*innen ihre Anstrengungen in der gleichen Richtung un­ternehmen. Das Wissensmanagementziel ist es, die Barrieren zwischen den einzel­nen Bereichen zu beseitigen, den Transfer von Wissen anzuregen und die unver­netzten Wissensinseln miteinander zu verbinden (vgl. Probst et al. 2006, S. 153). Sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Austausch gegeben, können Werkzeuge wie Communities-of-Practice und Best-Practice-Transfer dazu verwen­det werden, das Erfahrungswissen im Unternehmen zu verteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensnutzung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wissensnutzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die effektive und effiziente Nutzung des Wissens in den Geschäftsprozessen ist das eigentliche Ziel von Wissensmanagement. Die Bereitstellung der Infrastruktur reicht jedoch alleine nicht aus, um die Nutzung sicherzustellen. Die angebotenen Werk­zeuge und Informationen müssen die Bedürfnisse der Nutzer*innen berücksichtigen (vgl. Probst et al. 2006, S. 175). Für die Systeme, wie auch für die zu verteilenden Infor­mationen, gilt, dass sie den Kriterien Anschlussfähigkeit, Zeitgerechtigkeit und Ein­fachheit genügen müssen. Diese Kriterien müssen bei der Gestaltung von techni­scher, räumlicher und organisatorischer Infrastruktur berücksichtigt werden. Die räumliche Gestaltung des Umfeldes und jene der Arbeitsplätze kann Kommunikation zwischen den Mitarbeiter*innen fördern oder verhindern. Wenn sie die Kommunikation begünstigt, ist sie für den Austausch und die Nutzung von Wissen förderlich. Die Verfügbarkeit von Ansprechpartner*innen erhöht die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Wis­sen mit anderen Personen getauscht und genutzt wird. Die Kriterien gelten auch auf individueller Ebene für die zur Verfügung gestellten Informationsobjekte, deren Ge­staltung und Umfang sich an den Bedürfnissen und kognitiven Fähigkeiten der Ziel­gruppe orientieren muss. Die Präsentation der Inhalte soll den*die Nutzer*in bestmög­lich unterstützen und keine zusätzliche Belastung darstellen (vgl. Probst et al. 2006, S. 178–184).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensnutzung wird auch durch psychologische Faktoren beeinflusst. Einge­fahrene Verhaltensweisen gepaart mit Betriebsblindheit verhindern, dass relevantes Wissen aus externen Quellen nicht identifiziert wird. Selbst wenn externes Wissen als solches wahrgenommen wird, verhindert mangelnde Akzeptanz oft seine Nut­zung. Gründe dafür sind die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten und die Angst vor dem Verlust des eigenen Expertenstatus. Diese weichen Faktoren zu beeinflus­sen, ist eine wesentlich anspruchsvollere Aufgabe als führen mit harten Zielen wie Kosten, Gewinnspanne, Umsatz usw. Die Führung ist gefordert eine Unterneh­menskultur zu schaffen, die Werte wie Offenheit, Vertrauen, Lern- und Verände­rungsbereitschaft, Neugierde und Fehlerfreundlichkeit fördert (vgl. Probst et al. 2006, S. 177–178).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensbewahrung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wissensbewahrung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pensionierungen, großflächige Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen und na­türliche Abgänge der Mitarbeiter*innen können die Wissensbasis eines Unternehmens gefährden. Die Sicherung des Erfahrungswissens ist die Aufgabe des Bausteins Wissensbewahrung. Wie bei der Wissensidentifikation muss auch in diesem Bau­stein eine Bewertung des vorhandenen Wissens durchgeführt werden. Diese er­möglicht eine Auswahl von relevantem Wissen bei gleichzeitigem, bewusstem Ver­zicht auf jenes Wissen, das in den Geschäftsprozessen nicht benötigt wird (vgl. Probst et al. 2006, S. 192–193). Nachdem die Auswahlentscheidung getroffen wurde, muss das Wissen in der Organisation verankert, bzw. gespeichert werden. Je nach Wissensart erfolgt die Speicherung auf individueller, kollektiver oder elekt­ronischer Basis. Auf individueller Ebene muss eher von einem Verankern gespro­chen werden. Wenn Wissensträger*innen das Unternehmen verlassen, ist damit unwei­gerlich der Verlust von Wissen verbunden. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung sol­len den Abgang verhindern und die Mitarbeiter*innen im Unternehmen verankern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ebene von Gruppen gibt es das Phänomen des kollektiven Gedächtnisses. Ge­meinsame Erfahrungen, in denen jede*r Mitarbeiter*in durch seine*ihre individuellen Stärken zu einer Teamleistung beiträgt, tragen zur Bildung von Prozesswissen bei. Dieses Wissen ist im Gedächtnis der Gruppe verankert, aber selten dokumentiert. Die qua­litativen, handlungsleitenden Aspekte dieses kollektiven Wissens lassen sich auch nur bedingt in Prozessdiagrammen abbilden. Die Erfahrungen der Gruppe tragen zur Ausbildung einer eigenen Subkultur mit ganz eigenen Werten bei. Selbst All­tagsbegriffe können im Kontext der Gruppe eine ganz eigene Bedeutung entwi­ckeln, die sich dem*der Außenstehenden nicht erschließt. Ein Team handelt kompetent, weil es keiner langwierigen Aushandlungsprozesse bedarf, um die Einzelaktivitäten zu koordinieren. Diese Kompetenz zu bewahren, heißt, die Gruppe als Ganzes zu be­wahren. Das explizite Wissen wird in Informationsobjekten festgehalten. Liegen diese in elektronischer Form vor, können sie mit Hilfe von Informationssystemen verwaltet werden. Diese unterstützen die Benutzer*innen beim Erfassen, Speichern, Über­arbeiten, bei der gemeinsamen Bearbeitung und bei der Ablage der Dokumente. Durch die Anreicherung mit Metadaten können die Informationsobjekte klassifiziert und in eine Struktur gebracht werden. Beides erleichtert ihre spätere Nutzung, weil die Inhalte nutzergerecht präsentiert und durchsuchbar ge­macht werden können (vgl. Probst et al. 2006, S. 198–206).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Ziel der Wissensnutzung vor Augen, ist die Sicherung der Aktualität der nächste wichtige Schritt. Mitarbeiter*innen erneuern ihr implizites Wissen laufend während des Arbeitsprozesses und nehmen an Personalentwicklungsmaßnahmen teil, um sich für neue Aufgaben zu qualifizieren. Dennoch kann es passieren, dass bereits erlernte Fähigkeiten verloren gehen, weil diese vergessen werden. Ist eine regel­mäßige Auffrischung durch die Anwendung des Wissens nicht möglich, muss das Wissen durch Trainings aktiviert werden. Analog dazu müssen auch die elektroni­schen Informationsspeicher regelmäßig aktualisiert werden. Veraltete Informationen müssen revidiert oder ausgeschieden werden, neue Entwicklungen müssen in die Bestände aufgenommen werden (vgl. Probst et al. 2006, S. 207–209). Anhand die­ser Überlegungen zeigt sich erneut, dass Wissensmanagement keine eigenständige Disziplin ist, sondern quer durch die Fachbereiche reicht, allen voran IT und HR.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensbewertung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wissensbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der letzte Baustein ist die Wissensbewertung. Sie komplettiert den Management­kreislauf durch die Messung der Ergebnisse und durch ihren Vergleich mit den Wis­senszielen. Wissen ist kontextgebunden und schwer objektivierbar. Da der Erfolg von Wissensmanagement nur anhand des Vergleichs von Zielen und Ergebnissen festgestellt werden kann, ist es notwendig Wissensziele zu quantifizieren (vgl. Probst et al. 2006, S. 213–214). Zur Bewertung des Wissens wurden Werkzeuge geschaf­fen, die das intellektuelle Kapital messen und darstellen konnten. Stärker strategisch ausgerichtet sind die Balanced Scorecard oder Wissensbilanzen, deren Erstellung seit dem UG 2002 für österreichische Universitäten verpflichtend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;schlussfolgerungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Schlussfolgerungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Wissensmanagement-Modelle definieren Kernaktivitäten für den Um­gang mit Wissen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Anzahl und der Definition der Aktivitäten. Beispielsweise kommt das Fraunhofer Referenzmodell mit den vier Aktivitäten Wissen erzeugen, Wissen speichern, Wissen verteilen und Wissen nut­zen aus. Diese Kernaktivitäten wurden mittels Umfragen erhoben und haben ihren Ursprung in der unternehmerischen Praxis (vgl. Mertins et al. 2003, S. 5–9). Die Bausteine des Wissensmanagements erweitern die Kernaktivitäten des Wissensma­nagementprozesses um Wissensziele und Wissensbewertung. Damit vermitteln sie anschaulich, welche Aspekte bei der Implementierung von Wissensmanagement berücksichtigt werden müssen. Probst et al. orientieren sich ebenfalls an Fallstudien und verzichten weitgehend auf eine theoretische Fundierung ihres Modells. Aus diesem Grund wurde das Modell von Autor*innen kritisiert, die sich mit Wissensmana­gement auf eine stärker wissenschaftlich orientierte Weise auseinandersetzten (vgl. Willke et al. 2001, S. 82). Dazu ist allerdings anzumerken, dass die Autor*innen der Bau­steine des Wissensmanagements bewusst auf eine wissenschaftliche Ausei­nander­setzung verzichtet haben. Ihr Ziel war es, ein Modell für Wissensmanage­ment zu erschaffen, das für die praktische Anwendung geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;it-systeme-im-wissensmanagement&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== IT-Systeme im Wissensmanagement ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl es ein Fehler wäre, die Einführung von Wissensmanagement mit der Ein­führung eines IT-Systems, wie etwa eines Content-Management Systems, gleichzu­setzen, ist der effiziente Umgang mit Wissen ohne die Unterstützung durch IT-Sys­teme undenkbar. Die Art des Wissens ist ausschlaggebend dafür, welche Werk­zeuge auf der Systemebene benötigt werden. Zwar sind Informationssysteme vor­wiegend für die Verarbeitung von Daten und Informationen prädestiniert, also zum Umgang mit explizitem Wissen. Ihr Einsatz ist aber auch für einen effizienten Aus­tausch des impliziten Wissens erforderlich, beispielsweise zur Terminkoordination und Verwaltung der Ressourcen, oder durch Medien-gestützte Kommunikation, die physische Treffen zunehmend ersetzt. Dieser Aspekt wird durch Community-Mana­gement-Systeme, Groupware, Workflow-Management- Systeme, Instant Messaging, Screen Sharing und Video Conferencing-Systeme abgedeckt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verwaltung und gemeinsame Bearbeitung der Inhalte wird durch Dokumenten­management und Content-Management- Systeme ermöglicht, die durch Werkzeuge zur Suche nach Informationen und Analyse der Daten ergänzt werden. Enterprise- Content-Management-Systeme integrieren semantische Techniken in die Suche und Navigation. Die Informationen werden mit Metadaten angereichert und mit Hilfe von Ontologien miteinander verknüpft. Eine Suche im Internet fördert Seiten zutage, auf denen die Suchbegriffe vorkommen, und priorisiert die Ergebnisse nach dem Grad ihrer Verlinkung mit anderen Seiten im Web. Die semantische Suche kennt die Kon­zepte, die hinter den Suchbegriffen stehen. Eine Suche nach dem Begriff Käufer*in würde auch die Begriffe Kund*in und Abnehmer*in einschließen. Die Navigation kann diese semantisch verwandten Begriffe in Form einer Tag Cloud anbieten und bei­spielsweise auch Ergebnisse von verwandten Konzepten wie Markt oder Absatz anbieten (vgl. Blumauer, Pellegrini 2010, S. 185–186). Die Anreicherung der Inhalte ermöglicht es auch, sie weiteren Verwendungsmöglichkeiten zuzuführen. Sie kön­nen auf der eigenen Webseite angeboten werden, um sie für die Besucher*innen attrakti­ver zu machen, oder als Content für kommerzielle Portale vermarktet werden. Die Medienindustrie führt ihre Produkte einer Zweitverwertung zu, indem sie ihre elekt­ronischen Bestände mit Metadaten anreichert und auf elektronischem Weg vertreibt. Wegen der hohen Automatisierbarkeit kann das mit geringen zusätzlichen Kosten realisiert werden, wodurch es erst ökonomisch sinnvoll wird (vgl. Blumauer, Pel­legrini 2010, S. 192–193).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kompetenzen der Mitarbeiter*innen werden in Kompetenzverzeichnissen erfasst, die meist in die Personalverwaltungsanwendungen integriert sind. E-Learning-Anwen­dungen unterstützen die Personalentwicklung und ermöglichen gleichzeitig die elektronisch gestützte Bewertung der Mitarbeiterkompetenz. Yellow Pages machen die Kompetenz für jede*n Mitarbeiter*in im Unternehmen sichtbar und begünstigen so den direkten Wissensaustausch. Intranets und Portale integrieren alle diese Funkti­onen und bilden den Ausgangspunkt für die tägliche Aufgabenerfüllung. Damit wer­den den Nutzern der Systeme ein einheitlicher Zugang und eine einheitliche Navi­gation angeboten, was die Akzeptanz und die Nutzungsintensität erhöht (vgl. Probst et al. 2006, S. 154–160; Riempp 2004, S. 88–90; North 2005, S. 298–300).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissensmanagement-Suiten wie etwa Opentext (vgl. Opentext), Hyperwave (vgl. Hyperwave) oder Content.Node (vgl. Content.Node) fassen die oben angeführten Funktionen in einem System zusammen. Das hat den Vorteil, dass die Verwaltung aller Funktionen mit einer einheitlichen Administrationsoberfläche erfolgt. Durch die Integration der Funktionen in Standardlösungen der großen Hersteller*innen wird Wis­sensmanagement in den Geschäftsprozessen verankert. Eine Wissensmanagement-Suite hat darüber hinaus auch den Vorteil, dass die Daten nicht mehr extra konsoli­diert werden müssen, da sie in einer durchgängigen logischen Struktur abgelegt werden. Erfahrungsberichte in der aktuellen Literatur zeigen allerdings, dass viele Wissensmanagement-Projekte ohne den Einsatz solcher Suiten realisiert werden. Das Ziel bei der Implementierung eines neuen Systems ist meist die Lösung eines punktuellen Problems. Während Strategie, Prozesse und die kulturellen Aspekte im Gesamtzusammenhang betrachtet werden, beschränkt sich der Einsatz der Sys­teme vielfach auf punktuelle Lösungen wie die Einführung eines Wikis oder von Yellow Pages (vgl. Pircher 2010). Auf diese Weise entstandene Insellösungen kön­nen zum Problem werden, wenn die Daten der verschiedenen Systeme zusammen­geführt werden sollen. Gibt es keine gemeinsame logische Struktur und existieren keine Mappings für Metadaten, müssen diese nachträglich hergestellt werden. Der damit verbundene Zeitaufwand ist in der Regel größer, weil die ursprünglichen Pro­jektmitarbeiter*innen nicht mehr zur Verfügung stehen, oder sie sich erst wieder in das Thema einarbeiten müssen. Es ist daher empfehlenswert, Wissensmanagement-Systeme langfristig zu planen, aufeinander abzustimmen und bereits bei der Imple­mentierung die notwendigen Schnittstellen für die Integration zu schaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgaben-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsaufgaben ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Charakterisieren Sie die Personalisierungsstrategie (Kodifizierungsstrategie) nach ökonomischen Gesichtspunkten und beschreiben Sie die Folgen für die Wissensmanagement-, HR- und IT-Strategie.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie die Bausteine des Wissensmanagements nach Probst in Stichworten.&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie gängige IT-Systeme und ihre Aufgaben im Wissensmanage­ment.&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Charakterisieren Sie die Personalisierungsstrategie (Kodifizierungs­strategie) nach ökonomischen Gesichtspunkten und beschreiben Sie die Folgen für die Wissensmanagement-, HR- und IT-Strategie&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kodifizierungsstrategie setzt auf standardisierte Massenproduktion. Das dafür notwendige Wissen wird einmalig entwickelt und anschließend vielfach wiederverwendet. Die Standardisierung spart Kosten und ermöglicht es, Leistungen mit wenig Aufwand und gleichbleibender Qualität zu erbringen. Wissensmanagement unterstützt die Kodifizierung durch Instrumente zur Er­stellung, Speicherung und einfachen Nutzung des externalisierten Wissens. Content-Management-Systeme unterstützen den Anwender*innen dabei und er­schließen die verfügbare Information durch Navigationsstrukturen und Suchmöglichkeiten. Das Personalmanagement muss die Mitarbeiter*innen im effi­zienten Umgang mit den Informationssystemen unterweisen. Das Recruiting muss Mitarbeiter*innen finden, die effizient mit Informationen umgehen und diese nach vorgegebenen Methoden zu Lösungen kombinieren. Die Anreizsys­teme müssen die schriftliche Dokumentation und deren Speicherung in den Informationssystemen belohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel der Personalisierungsstrategie ist die Erstellung einer hoch spezia­li­sierten, individuellen Lösung für eine*n einzelne*n Auftraggeber*in. Das für die Lösung notwendige Wissen muss erst noch entwickelt werden, was eine ge­wisse Kreativität voraussetzt. Möglich wird dies durch den Einsatz hoch­ran­giger Expert*innen verschiedener Fachbereiche. Die ökonomische Logik hinter der Personalisierung ist die Erzielung einer hohen Marge. Wissens­manage­ment muss den direkten Austausch zwischen den Mitarbeiter*innen durch die Bil­dung von Netzwerken ermöglichen. Der direkte Wissensaustausch und die gemeinsame Nutzung werden durch Anreizsysteme gefördert und durch or­ganisatorische Maßnahmen abgesichert. Bewerber*innen müssen analyti­sche Fä­higkeiten besitzen, sowie schöpferischen Willen und Mut zur Ge­s­taltung neuartiger Lösungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie die Bausteine des Wissensmanagement nach Probst in Stichworten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wissensmanagement Prozess beginnt mit der Ableitung von Wissens­zielen aus den Unternehmenszielen. Bei der Formulierung der Ziele ist zu beachten, dass diese messbar sein müssen, andernfalls ist ihre Erreichung nicht sicher festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensidentifikation macht das in der Organisation verteilte Wissen sichtbar. Sie ermöglicht dadurch einen Überblick über das im Unternehmen vorhandene Wissen, aber gleichermaßen auch über das fehlende Wissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedes Unternehmen muss Wissen aus externen Quellen erwerben, da nicht alles benötigte Wissen selber entwickelt werden kann. Der Erwerb schließt Informationsobjekte, Lizenzen, Methoden und Verfahren, Beratungsleistun­gen, aber auch Kompetenz in Form neuer Mitarbeiter*innen mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Manches Wissen ist zu stark auf die Anforderungen des jeweiligen Unter­nehmens zugeschnitten, als dass es am Markt erworben werden könnte. Dieses Wissen muss im Unternehmen entwickelt werden. Die Eigenent­wicklung hat den zusätzlichen Nutzen, dass Wissen über den Entwicklungs­prozess selbst entsteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensverteilung versorgt die Mitarbeiter*innen mit den für den Arbeitspro­zess benötigten Informationen. Die Präsentation und der Umfang der ange­botenen Inhalte ist zielgruppengerecht aufzubereiten, um den Aufwand für die kognitive Verarbeitung zu minimieren. Wissensteilung beruht auf Freiwil­ligkeit. Die Bereitschaft dazu muss durch das Führungssystem mit Anreizen, organisatorischer Gestaltung und kulturbildenden Maßnahmen gefördert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensnutzung ist das oberste Ziel im Wissensmanagement. Der Zu­gang zum Wissen muss einfach und schnell sein. Dies wird durch kurze Kommunikationswege und die Integration der Wissensmanagement-Werk­zeuge in die Systeme für die Abwicklung der Geschäftsprozesse erreicht. Die Nutzung fremden Wissens wird durch psychologische Barrieren gefähr­det, die durch die Gestaltung der Unternehmenskultur überwunden werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensbewahrung muss das Wissen im Unternehmen verankern. Durch Mitarbeiterbindung bleiben dem Unternehmen das Prozesswissen ganzer Teams und die Kompetenz der Mitarbeiter*innen erhalten. Damit Wissen seinen Wert behält, muss es laufend aktualisiert werden. IT-Systeme spei­chern Daten und ermöglichen die Planung ihrer Aktualisierung und Archivie­rung mittels Wiedervorlageterminen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensbewertung beschließt den Managementkreislauf, indem sie die Ergebnisse misst und nach dem Grad der Zielerreichung bewertet. Auf der Grundlage des Status Quo können neue Wissensziele formuliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie gängige IT-Systeme und ihre Aufgaben im Wissens­manage­ment.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Teams nutzen Groupware zur Koordination, Planung und das Tra­cking ihrer Aufgaben. Bei ihrer Arbeit entstehen elektronische Dokumente, die sie in Content-Management-Systemen speichern. Diese unterstützen den Arbeits­prozess durch Berechtigungen, Versionierung, Indizierung und Su­che, Workflows und Benachrichtigungen über Aktualisierungs- und Archivie­rungstermine. Darüber hinaus ermöglichen Enterprise-Content-Management-Systeme die Anreicherung der Dokumente mit Metadaten, die semantische Suche und Navigation, sowie die Extraktion und Aufbereitung der Daten für angeschlossene Systeme. E-Learning-Systeme unterstützen die Personalar­beit bei der Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter. Die Kompetenzen und Kontaktinformationen werden in Verzeichnissen zusammengeführt und im Intranet des Unternehmens publiziert. Das erleichtert die Suche nach An­sprechpartner*innen, die mit Hilfe von Kommunikationsmitteln wie E-Mail und In­stant-Messaging kontaktiert werden. Die weitere Zusammenarbeit erfolgt über Foren, Wikis, Video Conferencing und Screen Sharing.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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		<title>Knowledge Management Instruments und Enterprise Knowledge Infrastructures - Wissen</title>
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		<updated>2023-07-27T14:03:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Wiederholungsaufgaben */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Wissen =&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;einleitung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auseinandersetzung mit dem Begriff Wissen und den Mechanismen seiner Ent­stehung beschäftigt die westliche Philosophie seit vielen hundert Jahren. Je nach philosophischer Ausrichtung waren Erkenntnis, Wissen und Wahrheit mehr oder weniger stark miteinander verknüpft. Platon sah Wissen als eine objektive Tatsache, die unabhängig von den Sinneswahrnehmungen eines Menschen ist. Demzufolge kann alles Wissen durch logisches Denken hergeleitet werden, eine Annäherung an die absolute Wahrheit ist nur durch Logik möglich. Dieser Sichtweise diametral ent­gegengesetzt ist jene von Aristoteles. Er sieht Wissen als das Resultat menschlicher Erkenntnisprozesse. Diese sind nach Aristoteles nicht durch Logik bestimmt, son­dern durch Sinneswahrnehmungen und Erfahrungen (vgl. Mandl/Reinmann-Roth­meier 2000, S. 4–5). Diese Sichtweise entspricht dem Alltagsverständnis von Wis­sen als Summe individueller Erfahrungen und Erkenntnisse. Menschen nutzen ihre Kenntnisse und ihre erworbenen Fähigkeiten, um ihren Alltag zu bewältigen und Probleme zu lösen (vgl. Probst et al. 2006, S. 22).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Teile dieses Wissens können artikuliert und schriftlich dokumentiert werden. Theo­retisches und Faktenwissen reichen nicht aus, einen Menschen zu kompetentem Handeln zu befähigen. Fahrrad fahren zu erlernen, indem man den Bewegungsab­lauf anhand einer schriftlichen Ablaufbeschreibung studiert, ist undenkbar. Der Er­folg stellt sich erst ein, wenn das Gehirn die unterschiedlichen Sinneswahrnehmun­gen interpretieren kann und die passenden Bewegungsabläufe verinnerlicht hat. Ähnlich verhält es sich mit den Anforderungen, die Menschen in den verschiedens­ten Berufen erfüllen müssen. Meisterschaft entsteht durch Erfahrung und die Fähig­keit, aus der Essenz dieser Erfahrung Wissen zu generieren und anderen weiter­zugeben. Ein Meister schöpft seine außergewöhnlichen Fähigkeiten, wie körperli­ches Geschick oder intuitive Problemlösungsfähigkeit, aus seiner jahrelangen Erfah­rung. Dieses Erfahrungswissen zu artikulieren und anderen zu vermitteln ist eine besondere Herausforderung für den Ausbildungsprozess (vgl. Willke et al. 2001, S. 12–14). Diese Unterscheidung zwischen Faktenwissen und Erfahrungen ist für Wis­sensmanagement von großer Bedeutung, daher wird die Dichotomie von implizitem und explizitem Wissen im Abschnitt 1.2.1 noch genauer erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In eine ähnliche Richtung geht die Abgrenzung von Wissen, Information und Daten. Die klare Unterscheidung zwischen diesen Begriffen macht den Gegenstandsbe­reich von Wissensmanagement deutlich. Im täglichen Sprachgebrauch werden diese Begriffe oft synonym verwendet, wodurch eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Eigenheiten behindert wird. Bei der Analyse der verschiedenen Wis­sensmanagement-Modelle ist die Kenntnis der Unterschiede hilfreich, um die unter­schiedlichen Schwerpunktsetzungen der eingesetzten Methoden zu verstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensarten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wissensarten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;implizites-und-explizites-wissen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Implizites und explizites Wissen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Unterscheidung zwischen implizitem und explizitem Wissen hat Michael Po­lanyi eine grundlegende Aussage zur Nutzung und Übertragbarkeit von Wissen ge­troffen. Seine Überlegungen sind zentraler Bestandteil der meisten Theorien und Modelle, die die Wissensmanagementliteratur hervorgebracht hat. Auslöser für Po­lanyi´s Beschäftigung mit den beiden Wissensarten waren die Erkenntnisse der Ge­staltpsychologie. Diese untersucht die Besonderheiten des menschlichen Wahr­nehmungsapparates. Dieser versetzt den Menschen in die Lage, unvollständige Informationen zu ergänzen und mit Sinn zu erfüllen. Bei Versuchen mit Reizstrom konnte nachgewiesen werden, dass die Probanden Muster erkannten und Reaktio­nen antizipierten, ohne dafür eine bewusste Erklärung machen zu können. Ihre Leistung schien mehr auf Intuition zu beruhen als auf wohl überlegten Entschei­dungen. Aus diesen Erkenntnissen zog Polanyi den Schluss, dass der Mensch mehr weiß, als er zu sagen vermag (vgl. Polanyi/Sen 2009, S. 6–8). Diese zweite, intuitive Kategorie von Wissen bezeichnete er als implizites Wissen. Es ist dadurch charak­terisiert, dass es auf körperlichen Erfahrungen, Bewegungsabläufen und Sin­nesein­drücken beruht, die untrennbar an den Menschen gebunden sind, der sie gemacht hat. Dieses körperliche Wissen befähigt den Menschen zu manuellen Fer­tigkeiten ebenso wie zum Erkennen komplexer Zusammenhänge. Darauf aufbauend können intuitive Entscheidungen getroffen werden, für die es scheinbar keine nach­weisba­ren Fakten gibt und die daher nach objektiven Kriterien nicht ausreichend begründet werden können. Dieses implizite Wissen ist weitgehend unbewusst und selbst der bewusste Teil kann kaum artikuliert werden (vgl. Polanyi/Sen 2009, S. 10–16). Kre­ative Wissensarbeit ist geprägt von diesen Mustererkennungs-Prozes­sen, in denen sich Menschen auf der Basis unvollständiger Information und ihrem Erfahrungs­schatz zwischen verschiedenen Handlungsalternativen entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gegenpol zum impliziten Wissen ist das explizite Wissen. Dieses ist seinem*seiner Träger*in bewusst und vollständig artikuliert oder zumindest vollständig artikulierbar. Das explizite Wissen besteht aus der Kenntnis von Einzelheiten und den zwischen ihnen bestehenden Zusammenhängen. Polanyi erklärt die Unterschiede zwischen den beiden Wissensarten anhand eines praktischen Beispiels: Der Konstrukteur eines Fahrzeuges besitzt darüber explizites Wissen. Er kennt alle seine Bestand­teile, ihre Position im Fahrzeug, ihre Funktion, wechselseitige Abhängigkeiten und Zusammenhänge. Seine Kenntnisse über das Fahrzeug befähigen ihn dazu, dieses zu konstruieren und zu warten. Andererseits ist dadurch nicht gesagt, dass er auch in der Lage ist, das Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu lenken. Dem gegenüber besitzt ein ausgebildeter Fahrer mit Erfahrung im Umgang mit Kraftfahrzeugen das notwendige implizite Wissen, um es sicher zu lenken. Er braucht dazu kein Wissen über die technischen Einzelheiten und den Aufbau des Fahrzeuges (vgl. Po­la­nyi/Sen 2009, S. 18–19).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis lassen sich die beiden Wissensarten nicht so klar trennen, wie es das Beispiel suggeriert. Sowohl beim Konstrukteur als auch beim Fahrer sind beide Wissensarten involviert, wenn auch mit unterschiedlicher Ausprägung. Der Kon­strukteur wäre ohne implizites Wissen gar nicht in der Lage, das komplexe Zusam­menspiel der einzelnen Komponenten zu erfinden. Der Fahrer braucht zum Steuern des Fahrzeuges zwar überwiegend implizites Wissen über die verschiedenen Be­wegungsabläufe, ohne explizites Wissen kommt aber auch er nicht aus. Er muss die Bedienungselemente und Anzeigen kennen und für die Teilnahme am Straßenver­kehr ausreichende Kenntnis über die Straßenverkehrsordnung besitzen. Damit wird deutlich, dass dieses Beispiel für beide Akteure beide Wissensarten voraussetzt, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung. Dennoch zeigt dieses Beispiel auch, dass für alltägliche Handlungen überwiegend implizites Wissen genutzt wird und dass der Anteil von explizitem Wissen vergleichsweise gering ausfallen kann. Um­gekehrt genügt explizites Wissen alleine nicht, um komplexe Handlungen auszufüh­ren, da das theoretische Wissen alleine einen Menschen nicht in die Lage versetzt, die notwendigen körperlichen Schritte auszuführen. Menschen schätzen dieses Ver­hältnis meistens falsch ein, da sie sich aufgrund des unbewussten Charakters von implizitem Wissen gar nicht über die einzigartigen Fähigkeiten klar sind, zu denen sie das menschliche Gehirn gepaart mit dem Wahrnehmungsapparat befähigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;exkurs-seci-modell&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Exkurs: SECI-Modell ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterscheidung zwischen implizitem und explizitem Wissen bildete die Grund­lage für das Modell der Wissensschaffung von Nonaka et al. Dieses ist eine der be­kanntesten Theorien zur Wissensschaffung. Die Autor*innen differenzierten das impli­zite Wissen weiter, indem sie ihm technische und kognitive Elemente zuschrieben. Der technische Aspekt beschreibt die Fertigkeiten einer Person, die durch sein*ihr handwerkliches Können bestimmt werden. Können beweist sich in der Praxis, bei der praktischen Ausführung von Handlungen und Bewegungsabläufen. Damit soll nicht der Eindruck vermittelt werden, dass darunter nur manuelle, körperliche Tätig­keiten zu verstehen sind. In diese Kategorie fällt beispielsweise auch der kompe­tente Umgang mit Computern, der neben den theoretischen Zusammenhängen auch die koordinierte Eingabe mit Maus und Tastatur voraussetzt. Die kognitiven Elemente des impliziten Wissens werden durch die mentalen Modelle verkörpert, mit denen Menschen neue Sinneseindrücke und Informationen bewerten. Je nach dem Grad der Übereinstimmung integrieren sie die neuen Informationen in ihr be­stehendes Modell, oder erweitern dieses wenn nötig. Mentale Modelle werden dazu verwendet, die Umwelt anhand der darin abgebildeten Kenntnisse und Erfahrungen zu strukturieren (vgl. Nonaka et al. 1997, S. 72–73). Das explizite Wissen beschrei­ben Nonaka et al. als geistiges, objektives und objektivierbares Wissen, das unab­hängig vom Menschen existiert. Es lässt sich in Form von Modellen und Theorien beschrei­ben, wobei diese Modelle von den oben beschriebenen mentalen Modellen zu un­terscheiden sind. Diese Modelle beschreiben komplexe Systeme anhand ihrer Ele­mente und ihres Zusammenspiels, das durch Regeln beschrieben ist (vgl. Nonaka et al. 1997, S. 73).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensspirale beschreibt den Prozess der Wissensschaffung, der sich durch die Wechselwirkung der Wissensarten in vier Schritten vollzieht. Durch Sozialisation wird das implizite Wissen direkt von einer Person an eine andere weitergegeben. Die älteste Form der Weitergabe von Erfahrungswissen ist die Beziehung zwischen Lehrmeister*in und Schüler*in. Auch Erfahrungsgruppen, Trainee Programme und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen verfolgen dieses Ziel. Die größte Dynamik weist in diesem Kontext die Projektgruppe auf, deren Ziel die Erfüllung einer Aufgabe ist, was in der Regel mit dem Austausch von Wissen zwischen den Projektmitarbeiter*innen verbunden ist. Durch Externalisierung soll das implizite Wissen in eine explizite Form überführt werden. Dazu müssen Mitarbeiter*innen ihre Vorstellungen und mentalen Modelle ausformulieren und in eine schriftliche oder grafische Form bringen. Zum besseren Verständnis werden die Konzepte in Metaphern, Analogien und Modellen verpackt. Das explizite Wissen liegt in Form von Dokumenten vor, die mit Hilfe von IT-Systemen ausgewertet werden können. Durch die Kombination der verschiede­nen Informationen entsteht neues Wissen, das für die Entwicklung neuer Produkte und Leistungen verwendet wird. Die Informationen aus Dokumenten und Systemen durchdringen das gesamte Unternehmen und erreichen damit eine größere Ver­breitung, als dies durch den direkten Austausch möglich wäre. Diese Informatio­nen werden von den Mitarbeiter*innen in ihren Arbeitsprozessen verwendet. Die dabei ent­stehenden Erfahrungen stellen eine erneute Transformation von Wissensarten dar, in diesem Fall von explizit zu implizit. Diese vier Arten der Wissensumwandlung bilden einen ständigen Kreislauf. Die einzelnen Umwandlungsschritte transportieren das Wissen in immer größere Strukturen: vom Team zur Abteilung, von dort quer über die Bereiche und schließlich in das gesamte Unternehmen und über Unter­nehmensgrenzen hinweg. Dieser Aspekt wird im SECI-Modell (Socialization, Exter­nalization, Combination, Internalization) durch die Spirale ausgedrückt, die die Spi­ralbewegung des Wissens symbolisiert. Nonaka hat das SECI-Modell später um das Konzept des Ba erweitert. Dieses verbindet die vier Transformationen mit physi­schen und virtuellen Räumen für Wissensaustausch und Interaktion. Die folgende Abbildung zeigt, wie der Wissensaustausch an diesen Orten zwischen zwei Individuen, in Gruppen und quer über die gesamte Organisation stattfindet (Nonaka, Konno).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 1.png|300px|none|thumb|Wissensspirale]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Modell der Wissensspirale legte die Basis für die modernen Wissensmanage­ment-Theorien, die den technikgetriebenen Ansätzen eine Absage erteilten. Der Mensch und das an ihn gebundene Wissen rückten ins Zentrum der Wissensmana­gement- Theorien, während die Bedeutung der IKT (Informations- und Kommunikati­onstechnik) auf ihre Unterstützungsfunktion reduziert wurde. Das Modell der Wis­sensgenerierung wurde anhand theoretischer Konzepte wie den Wissensarten, ge­paart mit den Erfahrungen von Praxisfällen japanischer Unternehmen, geschaffen. In der wissenschaftlichen Literatur geriet das Modell aus verschiedenen Gründen in Kritik, unter anderem wurde mangelnde theoretische Fundierung unterstellt. Ein spezifischerer Kritikpunkt betrifft die zentrale These des SECI-Modells, nach der implizites Wissen expliziert und in dieser Form übertragbar gemacht werden kann. Polanyi´s Definition für implizites Wissen schließt seine Explizierung wegen seines überwiegend unbewussten Charakters und seine körperliche Bindung an seinen Träger jedoch aus (vgl. Schreyögg/Geiger 2003, S. 15–16). Das von Nonaka et al. beschriebene Erfahrungswissen ist, wenn man Polanyi´s Gedanken streng auslegt, kein implizites Wissen. Die Geschichten und mentalen Modelle, in denen das Erfah­rungswissen artikuliert wird, sind vergleichbar mit dem narrativen Wissen, das schon seit Jahrtausenden zur Überlieferung der menschlichen Geschichte dient. Charakte­ristisch für narratives Wissen ist seine Artikulierbarkeit und seine Weitergabe in so­zialen Prozessen (vgl. Schreyögg/Geiger 2003, S. 23). Schreyögg entwickelt diesen Gedanken weiter und definiert explizites und narratives Wissen als Gegenstand von Wissensmanagement. Implizites Wissen entziehe sich demgegenüber dem Wis­sensmanagement und ist viel mehr Gegenstand des Ressourcen- und Kompetenz­managements (vgl. Schreyögg/Geiger 2003, S. 24–26).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;narratives-wissen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Narratives Wissen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Narratives Wissen wird in sozialen Prozessen von einem*einer Erzähler*in an einen*eine Zuhörer*in weitergegeben. Es entsteht eine Kette, in der jede*r Teilnehmer*in zunächst die Zuhö­rerrolle und später die Erzählerrolle einnimmt. Seine Legimitation erlangt das narra­tive Wissen durch den Umstand, dass der*die Erzähler*in im Vorfeld selbst Zuhörer*in war. Er*sie ist damit nicht in der Rolle des*der Schöpfer*in, der seine*ihre Ideen verteidigen muss, son­dern jener des*der Zeug*in, der*die wiedergibt, was er*sie wahrgenommen hat. Damit erlangt der*die Zuhörer*in die Kompetenz, in die Erzählerrolle zu wechseln und diese Geschichte weiterzugeben (Lyotard 2009, S. 65–66). Wird eine Geschichte erzählt, transportiert diese Erzählung nicht nur Fakten und nüchterne Ablaufbeschreibungen. Sie vermit­telt darüber hinaus auch Normen und Werte und definiert die Kriterien, an denen Kompetenz und Erfolg zu messen sind. Sie erzeugt ein soziales Band zwischen dem Held*innen der Geschichte, dem*der Erzähler*in und dem*der Zuhörer*in. Diese Beziehung vermittelt zwischen Erzähler*in und Zuhörer*in, welches Handeln sozial erwünscht ist (vgl. Lyotard 2009, S. 67). Der Erwerb des narrativen Wissens versetzt seine*n Trä­ger*in in die Lage, zu beurteilen, was als gut, schön, effizient usw. anzusehen ist. Nar­ratives Wissen bildet damit die Grundlage für soziales Handeln. Es ist einerseits Ausdruck von Kultur, vermittelt diese in sozialen Gemeinschaften und wirkt gleich­zeitig kulturschaffend, da Kultur erst durch die Anerkennung der Werte und Nor­men entsteht (vgl. Lyotard 2009, S. 62). Narratives Wissen, oder konkreter die da­durch vermittelten Normen und Werte, reduziert die Mehrdeutigkeit und Unsicherheit in­nerhalb eines Systems und schränkt die Vielzahl möglicher Handlungsalternativen auf die sozial erwünschten ein. Aus der Sicht eines Unternehmens ist dieses Wis­sen die Grammatik der Organisation, die regelt, wie Dinge zu erledigen und zu in­terpretieren sind (vgl. Weick/Hauck 2007, S. 12–16).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wissensarten-und-wissensmanagement&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wissensarten und Wissensmanagement ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das explizite Wissen ist artikuliertes und formalisiertes Wissen über Fakten und Zu­sammenhänge, das mittels verschiedener Medien zwischen mehreren Menschen übertragen werden kann. Eine naheliegende Variante ist die Sprache, die als ge­sprochenes Wort oder schriftlich festgehalten werden kann. Weitere Möglichkeiten sind Grafik, Animation und Video, mit denen sich komplexe Zusammenhänge leich­ter transportieren lassen als mit Worten. Auf dieser Ebene hat Wissensmana­gement für geeignete Werkzeuge zu sorgen, mit denen diese Abbildungen erstellt, abgelegt, genutzt und übertragen werden können. Für das Management der Inhalte und die Unterstützung der direkten wie der indirekten Kommunikation bietet die IKT ein rei­ches Arsenal an Werkzeugen. Das sollte jedoch nicht dazu verleiten, Wis­sensma­nagement als alleiniges Aufgabenfeld der Unternehmens IT zu sehen. Die Explika­tion von Wissen setzt intellektuelle und sprachliche Fähigkeiten voraus, die nicht jede*r Mitarbeiter*in mitbringt. Die Personalentwicklung kann die Explikationsfä­higkeit durch Seminare über Kreativitätstechniken fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Narratives Wissen beschreibt soziale Zusammenhänge und transportiert Normen und Werte. Es ist Ausdruck der vorherrschenden Kultur und schafft diese gleicher­maßen durch seine stetige Entwicklung und Weitergabe in der Organisation. Der Einfluss der Unternehmenskultur auf die alltäglichen Handlungen ist beträchtlich. Das ist einerseits hilfreich, da Kultur ein gemeinsames Verständnis schafft und so dafür sorgt, dass alle auf das gleiche Ziel hinarbeiten. Kultur kann andererseits zu einem großen Problem werden, wenn sie dysfunktionales Verhalten erzeugt. Da sich Kultur einer direkten Steuerung entzieht, ist Wissensmanagement in diesem Handlungsfeld vor weitaus schwerere Anforderungen gestellt als im Bereich der Inhalte. Dies lässt sich am Beispiel des narrativen Wissens demonstrieren. Das Ma­nagement eines Unternehmens kann durch organisatorische Maßnahmen die Kommunikation zwischen den Mitarbeiter*innen fördern oder diese auf ein Mindestmaß beschränken. Eine Zusammenarbeit ohne jeglichen zwischenmenschlichen Kontakt ist aber undenkbar. Menschliche Kommunikation ist selten auf den reinen Aus­tausch von Fakten beschränkt. Sie transportiert durch unterschiedlichste Konnotati­onen der verwendeten Begriffe immer mehr als die reinen Inhalte. Darüber hinaus werden im persönlichen Kontakt auch informelle Informationen ausgetauscht, die eben jenes narrative Wissen beinhalten. Das Management kann also nur das Aus­maß der erzählten Geschichten beeinflussen, nicht jedoch die Inhalte dieser Ge­schichten. Im Bereich der Unternehmenskultur ist Wissensmanagement folglich auf Kontextsteuerung beschränkt (vgl. Lektion 3). Das narrative Wissen wurde aufgrund seiner Bedeutung auch in der Management Literatur aufgegriffen. Mit Methoden wie Storytelling (vgl. Denning 2005) und Storytheater (vgl. Stevenson 2008) soll das narrative Wissen in Geschichten verpackt werden, die den*die Zuhörer*in mitreißen. Ge­schichten transportieren Emotionen und sprechen damit den*die Zuhörer*in mehr an, als eine reine Faktendarstellung. Der emotionale Reiz ist ein zusätzlicher Stimulus für das Gehirn, der die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass der*die Zuhörer*in die ver­mittelten Inhalte aufnimmt und in sein*ihr Wissen integriert (vgl. Spitzer 2009, S. 159–160).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Implizites Wissen besteht aus kognitiven und technisch-manuellen Fertigkeiten, welche Ausdruck der Kompetenz ihres*ihrer Träger*in sind. Es entzieht sich weitgehend der bewussten Wahrnehmung und kann entsprechend schwer artikuliert werden. Implizites Wissen muss durch Erfahrung erworben werden. Die althergebrachte Methode des Vormachens durch den*die Meister*in und der Nachahmung und ständigen Übung durch den*die Auszubildende*n ist für die Übertragung impliziten Wissens nach wie vor aktuell. Die Organisation und die räumliche Ausgestaltung der Arbeitsumge­bung haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Möglichkeiten für den Wissens­austausch. Sie begünstigen entweder die individuelle Arbeit oder die Arbeit im Team. Die Teamarbeit ermöglicht den direkten Austausch und bietet die Gelegen­heit, kompetente Kolleg*innen zu beobachten und deren Handlungsweisen zu überneh­men. Durch die wiederholte gemeinsame Arbeit verfestigen sich Handlungen zu Handlungsroutinen. Dadurch entsteht das wertvolle Erfahrungswissen, das den Unterschied zwischen Kennen und Können ausmacht. Die Analyse Schreyögg´s, dass implizites Wissen vom narrativen Wissen zu unterscheiden sei und dass es Sache des Ressourcen- und Kompetenzmanagements sei, ist durchaus zutreffend. Im Kern liegt das Management der Kompetenz damit sicherlich beim Personalma­nagement. Dieses verfügt über die Expertise, die Kompetenz der Mitarbeiter*innen mess­bar zu machen und einer Bewertung zu unterziehen. Andererseits können Wissens­ziele nur durch Mitarbeiter*innen mit den richtigen Kompetenzen erreicht werden. Kompe­tenzmanagement ist daher ein notwendiger Bestandteil von Wissensmanagement.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;daten-information-wissen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Daten – Information – Wissen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Differenzierung zwischen den Begriffen Daten, Information und Wissen bildet einen weiteren Grundstein für das Verständnis von Wissensmanagement. Eine an­schauliche Darstellung der Zusammenhänge und Übergänge zwischen diesen Beg­riffen stammt von North. Er ordnet sie entlang einer Wissenstreppe an, zeigt, was für den Übergang von einem untergeordneten zu einem übergeordneten Begriff not­wendig ist und bringt sie damit in eine hierarchische Beziehung. Folgt man der Treppe von links nach rechts, sind Daten Zeichen, die durch Syntaxregeln verbun­den sind. Erlangen Daten Relevanz für eine*n Beobachter*in, schreibt er*sie ihnen eine spezifische Bedeutung zu. Damit werden sie für ihn*sie zur Information. Durch die Ei­genheiten menschlicher Informationsverarbeitung werden Informationen nicht ein­fach nur abgelegt, sondern dabei mit vorhandenen Informationen vernetzt. Können die Informationen darüber hinaus in Handlungs- und Erfahrungskontexte eingebettet werden, entsteht dadurch Wissen. Seinen Wert erhält Wissen jedoch erst durch seine tatsächliche und kompetente Anwendung. Wie die untere Abbildung zeigt, verfolgt Wissensmanagement letztlich ein ökonomisches Ziel (vgl. North 2005, S. 32–33).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten sind Fakten über Ereignisse oder Vorgänge, sie entstehen durch deren Wahrnehmung (vgl. Davenport et al. 1999, S. 27). Die Beobachtung ist mit einem gewis­sen Aufwand verbunden, daher müssen diese Daten für den*die Beobachter*in rele­vant sein. Darüber hinaus müssen sie mit den bestehenden Vorstellungen über die Wirk­lichkeit vereinbar sein. Nur dadurch erlangen sie die Aufmerksamkeit, die zu ihrer Beobachtung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorhandensein geeigneter Instrumente ist damit eine Voraussetzung für die Wahrnehmung und Aufzeichnung dieser Daten. Fehlen diese, entziehen sich die Ereignisse der menschlichen Wahrnehmung. Das zentrale Merkmal von Daten ist, dass es Syntaxregeln gibt, mit denen Zeichen angeordnet werden. Folglich können nur jene Ereignisse zu Daten werden, für die es Regeln gibt, nach denen sie codiert werden können (vgl. Willke et al. 2001, S. 7).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 2.png|300px|none|thumb|Wissenstreppe]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mithilfe der Technologie hat der Mensch ein ständig wachsendes Arsenal an In­strumenten ge­schaffen, um damit Daten in beinahe beliebigem Ausmaß zu produ­zieren. Die stetig wachsenden Speicherdichten von IT-Systemen halten mit diesem Wachstum Schritt und erlauben es, diese Daten in scheinbar beliebiger Menge zu speichern und zu verarbeiten. Der Nutzen dieser Daten sinkt jedoch in dem gleichen Maß, in dem ihre Menge zunimmt. Die zunehmenden Datenmengen zu reduzieren und in eine sinn­volle Struktur zu bringen, bedingt wachsende Anstrengungen und einen intensiveren technischen Einsatz (vgl. Willke 2007, S. 30).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgt man der Treppe von der Ebene der Daten zur Information, ist die Betrachtung kybernetischer Systeme von Gregory Bateson hilfreich. Er hat Information anhand des Mechanismus definiert, mit dem ein Regelkreis einen stabilen Zustand auf­rechterhält. In diesem Regelkreis gibt es einen gewünschten Zustand und einen gegenwärtigen Zustand. Jeder Zustand für sich genommen, ist ein einzelnes Datum. Die Abweichung zwischen diesen beiden Zuständen ist der Umstand, der für die Aufrechterhaltung des Regelkreises von Interesse ist. Die Kenntnis dieses Unter­schiedes macht es möglich, geeignete Handlungen zu setzen, um den Gleichge­wichtszustand aufrecht zu erhalten. Damit ist sie für das System von hohem Wert (vgl. Bateson/Holl 2006, S. 488). Bateson definiert Information daraus folgend, als „... ir­gendein Unterschied, der bei einem späteren Ereignis einen Unterschied aus­macht ...“ (Bateson/Holl 2006, S. 488). Der Wert einer Information entsteht nicht schon aufgrund der Tatsache ihrer Existenz, sondern ist systemrelativ. Nur wenn die Information einen Unterschied beschreibt, der nach den Relevanzkriterien eines Systems be­deutsam ist, bekommt sie einen Wert. Daraus folgert Willke, dass es keinen erfolg­reichen Informationsaustausch zwischen verschiedenen Systemen geben kann. Unter der Voraussetzung bekannter, vereinbarter Syntaxregeln können Informatio­nen als Daten codiert und übertragen werden. Diese werden von dem*der Emp­fänger*in inter­pretiert und nach seinen*ihren eigenen Relevanzkriterien bewertet, die von jenen des*der Sender*in regelmäßig abweichen werden (vgl. Willke et al. 2001, S. 8–9). Anhand dieser Überlegungen lässt sich die hierarchische Beziehung zwischen Da­ten und Informa­tion nachvollziehen. Information hat eine höhere qualitative Stellung und damit auch eine höhere Wertigkeit. Daten sind beobachtete Unterschiede, ihre bloße Kenntnis besitzt keinen hohen Wert. Erst die Anwendung zusätzlicher Rele­vanzkriterien iden­tifiziert jene Unterschiede, deren Kenntnis die Basis zukünftiger Handlungen bildet und transformiert Daten auf diesem Weg zu Information (vgl. North 2005, S. 32–33; Willke 2007, S. 31).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Übergang von Information zu Wissen bedingt einen weiteren qualitativen An­stieg. Durch die Einbettung von Information in einen Handlungskontext sammelt ein Mensch Erfahrungen darüber, was sich in der Praxis bewährt. Es entsteht Wissen darüber, welche Handlungen geeignet sind, einen angestrebten Zustand zu errei­chen. Wissen ist demnach kontextgebunden und erlangt seinen Wert durch seine Eignung für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe (vgl. Willke 2007, S. 33). Probst et al. formulieren dazu: „Wissen ist also nicht gleich Erkenntnis, sondern muss sei­nen Nutzen in der praktischen Anwendung erweisen.“ (Probst et al. 2006, S. 23). Nach dieser Definition existiert Wissen nicht unabhängig vom Menschen. Wissen ist an seine*n Träger gebunden und nicht ohne weiteres auf einen anderen Menschen übertragbar. Es entsteht durch Erfahrungen, die Menschen in ihren Handlungen machen. Durch fortwährende Selektion, Vergleich und Bewertung der Handlungs­alternativen wird Wissen aufgebaut und weiterentwickelt. Wissen ist eng mit seinem*seiner Träger*in verbunden und Ausdruck seiner*ihrer individuellen Erfahrungen. Schon deshalb ist es nicht direkt auf eine andere Person übertragbar, die einen gänzlich anderen Stand an Erfahrungen hat. Menschen schreiben den Dingen in ihrer Umwelt Be­deutung zu und konstruieren sich damit ihre eigene Realität (vgl. Mandl/Reinmann-Rothmeier 2000, S. 6; Probst et al. 2006, S. 22). Menschen können ihre Vor­stellung über die Realität nur aufgrund der bereits vorhandenen Annahmen entwi­ckeln. Ihr aktueller Kenntnisstand ist also ausschlaggebend dafür, in welche Rich­tung die Entwicklung gehen kann. Diese konstruktivistische Sichtweise wird durch die Er­kenntnisse der Neurobiologie unterstützt. Das menschliche Gehirn arbeitet nicht wie ein Prozessor eines Computers, der Informationen entgegennimmt und verarbeitet. Es ist ein System, das eine innere Struktur besitzt und Informationen nach dieser einordnet. Damit nimmt die innere Struktur vorweg, welche Zustände die Umwelt in der Wahrnehmung annehmen kann (vgl. Matu­rana/Varela 2009, S. 185).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein derartig enggefasster Wissensbegriff widerspricht sicherlich dem Alltagsver­ständnis vieler Menschen. Dies wird an Projekten wie Wikipedia deutlich, von der es heißt, sie sei die größte Sammlung an frei verfügbarem Wissen. Auch bei der Bemü­hung um einen holistischen Wissensmanagementansatz wurde eine weiter gefasste Definition von Wissen notwendig. In dieser ist Wissen nicht ausschließlich an Per­sonen gebunden, sondern kann auch in anderen Formen vorliegen. Damit wird je­nen Autor*innen widersprochen, die Wissen ausschließlich Prozesscharakter zuspre­chen (vgl. North 2005, S. 42; Willke et al. 2001, S. 12). Der weiter gefasste Wis­sensbegriff übernimmt die Hierarche von Daten, Information und Wissen, verschiebt jedoch die Grenzen zwischen diesen Begriffen. Damit wird es möglich, Wissen zu explizieren, in Dokumenten zu speichern und auf diesem Weg zu übertragen (vgl. Amelingmeyer 2004, S. 43–44). Wissen ist auch nach dieser Definition eng mit dem Men­schen verbunden. Es wird als Produkt menschlicher Leistung gesehen, das abhän­gig vom bezweckten Einsatzgebiet die unterschiedlichsten Formen annehmen kann. Diese reichen von physischen Objekten bis hin zu elektronischen, wie etwa Einträge in einer Datenbank. Obwohl Wissen eine vom Menschen unabhängige Existenz erlangen kann, wird sein Wert auch nach dieser Sichtweise ausschließlich durch seine Eignung bestimmt, in bestimmten Situationen Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Damit bleibt Wissen auch in den holistischen Wissensmanagementan­sät­zen kontextgebunden (vgl. Heisig 2005, S. 11).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein dogmatisches Beharren auf einer der beiden Sichtweisen würde die Sicht auf das Wesentliche behindern und wäre bei der Analyse von Wissensmanagementan­sätzen wenig hilfreich. Ein Bewusstsein für die unterschiedlichen Interpretationen ist jedoch notwendig, um die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen zu verstehen. Daher schlagen Probst et al. vor, die Wissensbasis eines Unternehmens als Konti­nuum zu betrachten, in dem es ausgehend von den Daten einen stetigen Anstieg der Qualität zu Information und weiter zu Wissen gebe. Diese pragmatische Sicht­weise entspricht den praktischen Erfordernissen, die sich beim Einsatz von Wis­sensma­nagement in Unternehmen stellen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Wissensmanagement immer auch Elemente von Daten- und Infor­mationsma­nagements aufweist (vgl. Probst et al. 2006, S. 16–18). Die folgende Abbildung ver­anschaulicht anhand ausgewählter Kriterien den Anstieg der Qualität entlang des Kontinuums (vgl. Probst et al. 2006, S. 17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 3.png|300px|none|thumb|Kontinuum Daten – Information – Wissen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;bewertung-von-wissen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bewertung von Wissen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der langen Tradition schulischer und universitärer Bildung wurde der Bil­dungssektor in den vergangenen Jahren von einer Diskussion um die besten Me­thoden der Wissensvermittlung und der Messung der erreichten Erfolge beherrscht. Vor einer ähnlichen Herausforderung stehen Unternehmen, die Wissen als Produk­tionsfaktor bewirtschaften und damit im Managementprozess berücksichtigen müs­sen. Die Regeln für den Umgang mit den traditionellen Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit lassen sich nur bedingt auf den Umgang mit Wissen anwenden. Der Ein­satz von Kapital lässt sich mit präzisen Instrumenten messen. Ebenso kann der Output menschlicher Arbeitsleistung innerhalb bestimmter Grenzen gemessen wer­den. Beispiel dafür sind die verschiedenen Akkordlohnsysteme. Da sich der Ein­satz von Wissen nicht erzwingen lässt, wird es mit zunehmendem Anteil geistiger, kreativer und schöpferischer Tätigkeiten bedeutend schwerer, den Output zu mes­sen (vgl. Willke 2007, S. 62).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Aspekt der Wissensarbeit ist besonders kritisch, da sich der Erfolg einer Ma­nagementmaßnahme nur ermitteln lässt, wenn die Veränderung messbar ist. Die Messbarkeit bestimmt die Definition dessen, was als Erfolg oder als Misserfolg zu werten ist. Dies kann dazu führen, dass der Handlungsspielraum einer Organisation auf jene Bereiche beschränkt wird, die durch Indikatoren messbar gemacht werden können (vgl. Willke et al. 2001, S. 92–94). Die vorhandenen Instrumente der klassi­schen Steuerungslogik hierarchischer Strukturen, die das Wissen beim Manage­ment bün­deln, bedienen sich kurzfristiger, quantitativer Indikatoren. Im Umfeld der Wissens­ökonomie, die durch verteiltes Wissen und differenzierte Kompetenz cha­rakterisiert ist, müssen die Instrumente großteils erst noch geschaffen werden. Im Gegensatz zu den kurz- bis mittelfristig und meist monetär orientierten Indikatoren müssen jene des Wissensmanagements die langfristige Entwicklungsperspektive abbilden (vgl. Willke et al. 2001, S. 90–91; North 2005, S. 213).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erfassung dieser qualitativen Aspekte bieten sich Instrumente wie die Balanced Scorecard oder die Wissensbilanz an. Die Balanced Scorecard ist primär ein Steu­erinstrument, während die Wissensbilanz darüber hinaus auch zur Darstellung des intellektuellen Kapitals eines Unternehmens nach außen verwendet wird. Die Er­stellung einer Wissensbilanz ist für österreichische Universitäten verpflichtend. Auch Unternehmen geraten zunehmend unter Druck, Wissensbilanzen zu erstellen, da Regelungen von Basel II Banken dazu zwingen, die Sicherheit ihrer Investitionen langfristig zu bewerten (vgl. Alwert et al. 2005, S. 4–5). Während die Struktur der Wissensbilanzen durch das UG 2002 geregelt ist (vgl. UG 2002 vom 01.10.2002, § 13), gibt es für Unternehmen keine verbindlichen Vorschriften. Die Verwendung der Indikatoren ist daher nicht einheitlich, außerdem enthalten die publizierten Versio­nen nur selten Hinweise auf negative Entwicklungen. Im Normalfall werden nur die positiven Aspekte hervorgehoben (vgl. Alwert 2005a, S. 33–34). Die Bestandteile der Wissensbilanz werden daher anhand der Vorschriften für österreichische Uni­versitäten vorgestellt. Das UG 2002 nennt die folgenden Punkte als Mindestbe­standteile der Wissensbilanz (vgl. UG 2002 vom 01.10.2002, § 13), die durch die Wissensbilanzverordnung konkretisiert werden (vlg. WBV vom 15.02.2006, § 3):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wirkungsbereich, gesellschaftliche Zielsetzungen sowie eigene Ziele und Strategien&lt;br /&gt;
* Intellektuelles Vermögen unterteilt in die Teile Human-, Struktur- und Bezie­hungskapital&lt;br /&gt;
* Kernprozesse gegliedert nach Lehre und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung&lt;br /&gt;
* Output und Wirkungen der Kernprozesse, wieder unterteilt nach Lehre und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung&lt;br /&gt;
Resümee und Ausblick&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensbilanz-Verordnung gibt den Aufbau und die Form der einzelnen Ab­schnitte vor. Der Wirkungsbereich und die Zielsetzungen sind in narrativer Form zu erstellen. Die Bestandteile des intellektuellen Vermögens müssen durch Kennzahlen beschrieben werden (vgl. WBV vom 15.02.2006, § 4). Ihre genaue Definition befin­det sich im Anhang der Verordnung (vgl. WBV vom 15.02.2006, Anlage 1), sodass die Wissensbilanzen der verschiedenen Universitäten miteinander vergleichbar werden. Der Aufbau der Wissensbilanz für Universitäten folgt dem von Koch und Schneider entwickelten Wissensbilanz-Modell, dessen Aufbau folgende Abbildung zeigt (Koch 2004, S. 27).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn437 4.png|300px|none|thumb|Koch-Schneidersches Wissensbilanz-Modell]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensbilanz verbindet die Strategie mit den Prozessen und dem intellektuel­len Kapital und stellt dessen Entwicklung den Ergebnissen der Prozesse gegenüber. Das intellektuelle Kapital wurde nicht erst im Rahmen der Wissensbilanz definiert. Es geht zurück auf die Arbeiten von Edvinsson und Sveiby. Deren Ziel war es, das Wissenskapital von Unternehmen analog zur Finanzbilanz darzustellen. Die vergan­genheitsorientierten Finanzdaten sollten um eine Bilanzierung des Wissens ergänzt werden. Die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens hängt im Wesentlichen von seiner Kompetenz ab, durch die es sich von seinen Mitbewerbern abhebt. Bei der Risikoabschätzung sind diese zukunftsorientierten Informationen wesentlich wichtiger als die finanziellen Erfolge in der Vergangenheit. Das intellektuelle Kapital besteht aus den Elementen Humankapital, Strukturkapital und Beziehungskapital. Das Humankapital umfasst das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen und schließt auch die Innovationsfähigkeit ein (vgl. Edvinsson/Brünig 2000, S. 19). Zum Struktur­kapital gehören Patente, Konzepte, Modelle, IT- und Verwaltungssysteme sowie die Unternehmenskultur. Salopp formuliert ist das Strukturkapital jener Teil des intel­lektuellen Kapitals, das erhalten bleibt, wenn die Mitarbeiter*innen abends nach­hause ge­hen. Das Beziehungskapital fasst jene Faktoren zusammen, die eine Au­ßenwirkung haben: Beziehungen zu Partner*innen, Kund*innen und Lieferant*innen, sowie das Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit (vgl. Sveiby 1998, S. 29). Das Bezie­hungs­kapital ist Ausdruck der „menschlichen“ Schnittstellen des Unternehmens nach au­ßen. Die Vernetzung mit Externen ist Voraussetzung für den Wissensaus­tausch und -erwerb. Aber auch für die Geschäftsprozesse selbst ist zunehmende Vernetzung notwendig. Die Prozessorganisation führt zur Auslagerung ganzer Pro­zesse an Zu­liefer*innen und Dienstleister*innen. Neben den selbstverständlichen Schnittstellen zwischen den IT-Systemen entstehen durch die Kommunikation Beziehungen zwi­schen den beteiligten Mitarbeiter*innen. Die Qualität der Dienstleistung hängt maßgeblich von der Qualität dieser Beziehungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgaben&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsaufgaben ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Beschreiben Sie die drei Wissensarten.&lt;br /&gt;
# Wie wirken sich die Besonderheiten der Wissensarten auf den Umgang mit Wissen aus?&lt;br /&gt;
# Wodurch unterscheiden sich Daten, Informationen und Wissen (geben Sie ein Beispiel)?&lt;br /&gt;
# Welche Ziele werden mit der Erstellung einer Wissensbilanz verfolgt?&lt;br /&gt;
# Nennen Sie die Bestandteile des intellektuellen Kapitals und beschreiben Sie diese.&lt;br /&gt;
# Sie wollen sich über die Entwicklung eines Unternehmens informieren und fin­den im Internet neben dem Jahresbericht auch eine Wissensbilanz. Was müssen sie bei der Interpretation der Wissensbilanz beachten?&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beschreiben Sie die drei Wissensarten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Explizites Wissen ist die Kenntnis von Fakten und Zusammenhängen. Es liegt in sprachlicher Form oder in Form von Abbildungen vor und kann mit geeigneten Trägermedien übertragen werden. Implizites Wissen umfasst die kognitiven und manuell-technischen Fähigkeiten einer Person. Es wird durch körperliche Erfahrung erlernt, und lässt sich nur bedingt durch Sprache oder andere Medien abbilden. Narratives Wissen beschreibt nicht nur sachliche Aspekte. Es berührt auch die Beziehungsebene und ist Ausdruck der kultu­rellen Normen und Werte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wie wirken sich die Besonderheiten der Wissensarten auf den Umgang mit Wissen aus?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Explizites Wissen kann in elektronischer Form gespeichert und verteilt wer­den, vorausgesetzt die Mitarbeiter*innen verfügen über die nötige Kompetenz für seine Abbildung in Texten und Abbildungen. Die erstellten Inhalte können mit Hilfe der IT-Systeme verwaltet werden. Implizites Wissen ist Ausdruck der Kompetenz der Mitarbeiter*innen. Es wird hauptsächlich in der direkten Inter­aktion weitergegeben. Voraussetzung dafür sind räumliche Maßnahmen, die Orte für die Begegnung und den Austausch schaffen. Ergänzt werden diese durch organisatorische Maßnahmen, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitar­beiter*innen anregen. Narratives Wissen beschreibt Beziehungen und trans­por­tiert Normen und Werte. Kultur wird damit greifbar und kann durch Ge­schichten ausgedrückt werden. Diese regen die Emotionen an und wecken die Aufmerksamkeit der Zuhörer*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wodurch unterscheiden sich Daten, Informationen und Wissen (Geben Sie ein Beispiel)?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten beschreiben Fakten oder Ereignisse. Sie repräsentieren verschiedene Zustände, die durch Messung oder Wahrnehmung unterschieden werden können. Wenn der Unterschied zwischen zwei Zuständen für eine*n Be­ob­achter*in relevant ist, werden die Übergänge zwischen diesen Zuständen für ihn*sie zur Information. Von Wissen spricht man, wenn Informationen aufgrund vergangener Erfahrungen bewertet werden können und jemanden zu einer adäquaten Handlung befähigen. Beispiel: Die Temperaturmessung setzt eine Skala und ein geeignetes Instrument voraus. Mit Hilfe des Thermome­ters kann eine Datenreihe über die Entwicklung der Meerestemperatur er­stellt werden. Die verschiedenen Temperaturen erlangen für jede*n Be­ob­achter*in andere Bedeutungen, etwa dass man ab einer bestimmten Tempe­ratur schwimmen gehen kann ohne zu frieren. Für eine*n Meeresbiolog*in hat die Temperatur eine ganz andere Bedeutung. Durch die Verknüpfung dieser In­formation mit seinen*ihren Kenntnissen über die Bedürfnisse der Meeresbewoh­ner*innen weiß er*sie, dass durch den Anstieg der Meerestemperatur ihr Lebens­raum be­droht wird. Er*sie kann die Folgen der Erwärmung mit Modellen simulie­ren und voraussagen, welche Auswirkungen der Temperaturanstieg haben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Welche Ziele werden mit der Erstellung einer Wissensbilanz verfolgt?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensbilanz ist ein Instrument zur Messung der Entwicklung des in­tellektuellen Kapitals. Über die Zeit betrachtet, stellt sie die Wechselwirkun­gen zwischen dem intellektuellen Kapital und den Prozessen dar, die zu Veränderungen im Output führen. Die Verknüpfung mit den Zielen soll die strategische Steuerung des intellektuellen Kapitals erleichtern. Neben dem Mess- und Steueraspekt dient die Wissensbilanz der Darstellung des Unter­nehmens nach außen. Investor*innen brauchen zusätzlich zu den vergangen­heitsorientierten Finanzdaten Informationen, aus denen sie auf die zukünf­tige Entwicklung eines Unternehmens schließen können. Nicht zuletzt soll die Wissensbilanz ein positives Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit erzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nennen Sie die Bestandteile des intellektuellen Kapitals und beschrei­ben Sie diese.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das intellektuelle Kapital setzt sich aus Humankapital, Strukturkapital und Beziehungskapital zusammen. Das Humankapital umfasst die Kompetenz der Mitarbeiter*innen und die Innovationskraft des Unternehmens. Das Strukturka­pital repräsentiert die Unternehmenskultur sowie die Organisation, IT-Sys­teme, aber auch materialisiertes Wissen in Form von Patenten. Das Bezie­hungskapital beschreibt die Beziehungen eines Unternehmens nach außen und sein Image in der Öffentlichkeit. Das Beziehungskapital entscheidet da­mit darüber, welche Chancen ein Unternehmen wahrnehmen kann, Leistun­gen für den Markt zu entwickeln und erfolgreich anzubieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sie wollen sich über die Entwicklung eines Unternehmens informieren und fin­den im Internet neben dem Jahresbericht auch eine Wissensbi­lanz. Was müssen sie bei der Interpretation der Wissensbilanz beach­ten?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wissensbilanz wird von vielen Unternehmen als Instrument für die Öf­fentlichkeitsarbeit verwendet. Da es keine verbindlichen Vorschriften für die zu verwendenden Indikatoren gibt, werden nur jene Teile publiziert, die das Unternehmen in ein positives Licht rücken.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Internationale_IT-Projekte_und_Projektcontrolling_-_Planung_und_Durchf%C3%BChrung_2&amp;diff=5544</id>
		<title>Internationale IT-Projekte und Projektcontrolling - Planung und Durchführung 2</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Internationale_IT-Projekte_und_Projektcontrolling_-_Planung_und_Durchf%C3%BChrung_2&amp;diff=5544"/>
		<updated>2023-07-27T13:27:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Projektabschluss und Projektabnahme in internationalen Projekten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;planung-und-durchführung-von-internationalen-projekten-teil-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Planung und Durchführung von internationalen Projekten - Teil 2 =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;projektcontrolling-in-internationalen-projekten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Projektcontrolling in internationalen Projekten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein guter Projektstart und eine sorgfältige Projektplanung sind eine gute Basis für den Erfolg eines internationalen Projektes. Da internationale Projekte typischerweise mit schnell ändernden Umwelten konfrontiert sind, muss der*die Projektmanager*in dafür bereit sein bzw. regelrecht davon ausgehen, dass es im Projektverlauf zu Abweichungen vom Projektplan kommen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Abweichungen machen es notwendig, ein periodisches Projektcontrolling zu planen und im Rahmen des Projektablaufes zu installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Projektcontrolling bezieht sich auf alle Betrachtungsobjekte des Projektmanagements. In internationalen Projekten darf sich diese Betrachtung nicht nur auf die harten Fakten wie Projektleistungen, Projekttermine und die Projektkosten beschränken.&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; Insbesondere das sogenannte „Social“ Controlling mit seinen Betrachtungsobjekten Projektorganisation, Projektkultur sowie allen Beziehungen zu den relevanten Projektumwelten &amp;lt;/span&amp;gt;  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Vgl. (Gareis, 2006, S. 179)&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;  &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; sind dem Contro.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlegend unterscheidet sich der Ablauf des Projektcontrollings internationaler Projekt nicht von dem eines herkömmlichen Projekts  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Köster, 2009, S. 191ff)&amp;lt;/ref&amp;gt;  :&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Definition von relevanten Leistungskennzahlen / Key-Performance-Indikatoren (KPI) und deren Messung&lt;br /&gt;
* Planung, Organisation und Durchführung der Sammlung der relevanten Daten und der dafür nötigen Prozesse und Infrastruktur&lt;br /&gt;
* Soll-/Ist Vergleich der KPIs und Analyse möglicher Abweichungen&lt;br /&gt;
* Planen und Durchführen von korrigierenden Maßnahmen&lt;br /&gt;
In internationalen Projekten sind allerdings kulturelle Einflussfaktoren zu beachten, die den Controlling-Prozess mitunter wesentlich beeinflussen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kultureller-einfluss-auf-das-projektcontrolling&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Kultureller Einfluss auf das Projektcontrolling ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse; height: 411px;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Risikofreudig&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Risikoavers&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 51px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 844.453px;&amp;quot; | Wichtige Entscheidungen aufgrund von Veränderungen werden schneller getroffen, Controlling aufgrund kürzerer Reaktionszeit ist effektiver&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 827.547px;&amp;quot; | Wichtige Entscheidungen aufgrund von Veränderungen benötigen mehr Zeit, da mehr Details verlangt werden Zeitverzögerung kann Effektivität des Controllings verringern&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Individualistisch orientiert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kollektivistisch orientiert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 57px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 57px; width: 844.453px;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
Bevorzugen Interviews und Fragebogen ohne Anonymität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bevorzugen Messung der persönlichen Performance&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 57px; width: 827.547px;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
Bevorzugen anonyme Interviews und Fragebogen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bevorzugen Messung der Team-Performance&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Theoretisch&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Pragmatisch&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | Genaue und ausführliche Analyse der Ursachen für Plan-Abweichungen wird bevorzugt&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | Schnelles Setzen von Aktionen und Gegenmaßnahmen werden bevorzugt&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sequentiell&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Synchron&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | Priorisierung von Tasks bei Ressourcenknappheit fällt eher leichter&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | Priorisierung von Tasks bei Ressourcenknappheit fällt eher schwerer&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Aufgabenorientiert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beziehungsorientiert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | Höhere Wahrscheinlichkeit, dass virtuelles Reporting gute Ergebnisse bringt&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | Können Schwierigkeiten haben, Probleme zu berichten, um die Beziehung zum*zur Empfänger*in des Berichts nicht zu gefährden&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 844.453px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Leistungsorientiert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 827.547px;&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Statusorientiert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 51px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 844.453px;&amp;quot; | Projektmanager*innen tendieren dazu, regelmäßig Zeit und Aufwand in Messung zu investieren, um schnell Gegenmaßnahmen setzen zu können&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 827.547px;&amp;quot; | Projektmanager*innen tendieren dazu, regelmäßig Zeit und Aufwand in vordergründig lohnendere Tätigkeiten wie Networking oder interne Politik zu stecken&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
Kultureller Einfluss auf das Projektcontrolling  &amp;lt;ref&amp;gt;(Köster, 2009, S. 194)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;definition-von-relevanten-leistungskennzahlen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
===  Definition von relevanten Leistungskennzahlen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Definition relevanter KPIs muss der*die Manager*in eines internationalen Projektes analysieren, welche Bereiche das Projektcontrolling erfassen soll. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Projekt müssen wesentlich mehr Bereiche überwacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Projektmanager*in muss nicht nur jene Bereiche überwachen, die direkt zum Erfolg des Projektes beitragen, sondern auch jene, die zur Zufriedenheit der Umwelten bzw. Stakeholder der Projekte beitragen. Beide tragen zum Erfolg des internationalen Projektes bei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Toc463778700&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Im436 18.png|300px|none|thumb|Zu überwachende Bereiche eines internationalen Projektes]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ja nach Zielen, Struktur und Inhalt des Projektes muss der*die Projektmanager*in die Bereiche, die im Rahmen des Projektcontrollings beobachtet werden sollen, festlegen. Im nächsten Schritt definiert er*sie dann die einzelne KPIs für die gewählten Bereiche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;planung-organisation-und-durchführung-der-sammlung-der-benötigten-daten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Planung, Organisation und Durchführung der Sammlung der benötigten Daten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Festlegung der zu messenden KPIs muss der*die Projektmanager*in entscheiden, mit welchen Methoden und Prozessen die dafür nötigen Daten gesammelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das können Daten sein, die strukturiert in Informationssystemen vorhanden sind. Beispiele in IT-Projekten sind dafür Anzahl an Software-Releases, Verfügbarkeit von IT-Infrastruktur, Frequenz und Dauer von Ausfallszeiten. Das können aber auch Dokumentationen von formaler und informeller Kommunikation in Projekt-Wikis, Chats etc. sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn es für Bereiche keine strukturierten, dokumentierten Daten gibt, können diese durch Umfragen, Interviews etc. erhoben werden. Dies ist insbesondere für Bereiche des „Social“ Controllings relevant.  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Köster, 2009, S. 197f)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sammlung von Daten in internationalen Projekten ist besonders herausfordernd. Kulturelle Einflüsse, der höhere Grad an Heterogenität des internationalen Projektes und die meist höhere Anzahl an Stakeholdern führt zu einer höheren Fehleranfälligkeit bei der Datensammlung durch Subjektivität und Erhebungsfehlern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher muss in internationalen Projekten der Prozess der Datenerhebung im Rahmen des Projektcontrollings regelmäßig kritisch überprüft und gegeben falls korrigiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;soll-ist-vergleich-der-kpis-und-analyse-möglicher-abweichungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Soll-/Ist Vergleich der KPIs und Analyse möglicher Abweichungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Soll-Ist-Vergleich der gesammelten Daten und die Analyse von Abweichungen, wenn diese eine vorher definierte Schwelle überschreiten, ist der eigentliche Kern des Controlling-Prozesses. Dafür können aus der Betriebswirtschaft bekannte Controlling-Tools und Techniken genutzt werden. Welche Controlling Tools der*die Projektmanager*in einsetzt, ist vor allem von dem Grad der Komplexität des Projektes abhängig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Im436 19.png|300px|none|thumb|Controlling-Tools und Komplexitätsgrad von internationalen Projekten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Projekt-Ampel&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Köster, 2009, S. 201)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Controlling-Tool eignet sich aufgrund seines visuellen Kommunikationsansatzes für den Einsatz in internationalen Projekten. Analog zu einer Verkehrsampel werden einzelnen Projektzuständen Farben zugeordnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;15%&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Grün&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;84%&amp;quot; | Projekt-Aktivität oder Meilenstein ohne Abweichung vom Plan&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gelb&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
| Projekt-Aktivität oder Meilenstein mit hoher Wahrscheinlichkeit für zeitliche Verzögerung oder Kostenüberschreitung&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rot&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
| Aktivitäten mit Verzögerung, nicht erreichte Meilensteine, sonstige Show Stopper des Projektes&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
[[Datei:Im436 20.png|300px|none|thumb| Beispiel einer Projektampel]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Projekt-Ampel konzentriert sich auf die Visualisierung des Controlling-Status und sollte daher mit anderen Controlling-Tools, wie z.B. einer Meilenstein-Analyse, kombiniert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Meilenstein-Analyse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Köster, 2009, S. 202)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn in der Planung vorab definierte Meilensteine erreicht werden, werden im Rahmen der Meilenstein-Analyse Review-Meetings durchgeführt. Dafür müssen vorab für jeden Meilenstein Erfolgs-Kriterien definiert werden. Controlling erfolgt durch den Vergleich des Ist-Stands des Meilensteines mit den Erfolgs-Kriterien sowie den dafür nötigen Kosten und Ressourcen. Die Review-Meetings werden zusätzlich dazu genutzt, Konsequenzen von Verzögerungen, Kostenüberschreitungen, Probleme mit Kommunikation oder in Beziehungen mit Projektumwelten zu thematisieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorteil für den Einsatz dieses Controlling-Tools ist die Möglichkeit, hier alle Projekt-Umwelten laufend einbeziehen und auf dem aktuellen Stand halten zu können. Außerdem ist mit dieser Anwendung dieses Ansatzes für alle Mitglieder Projektorganisation leicht zu erlernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Earned-Value-Analyse (EVA)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Controlling-Tool soll helfen, die Beziehung zwischen Leistungsfortschritten, Kosten und Terminen betrachten. Sie kann für das Gesamtprojekt, aber auch für einzelne Projektphasen oder Arbeitspakete durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Earned Value&amp;#039;&amp;#039; (der meist mit „Fertigstellungswert“ übersetzt wird) ist die zentrale Kennzahl der EVA für die geleistete Arbeit und beantwortet die Frage: &amp;#039;&amp;#039;„&amp;#039;&amp;#039;Was hat der*die Kund*in bekommen und was hat er dafür bezahlt?&amp;#039;&amp;#039;“&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wert &amp;#039;&amp;#039;„Actual Cost of Work Performed“ (ACWP)&amp;#039;&amp;#039; zeigt die für diese Arbeiten tatsächlich angefallenen Kosten (Actual Cost). Der Vergleich EVA und ACWP gibt darüber Auskunft, wie kostenbewusst das Projekt durchgeführt wird. Der zweite Vergleichswert &amp;#039;&amp;#039;„Budgeted Cost of Work Scheduled“ (BCWS)&amp;#039;&amp;#039; beschreibt den Kostenverlauf, wie er sich aus der Projektplanung ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vergleich EVA und BCWS gibt darüber Auskunft, wie die zeitliche Erfüllung des Projekts ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Earned Value Analyse stellt damit ein erweitertes Tool für das Projekt-Controlling zur Erfolgsmessung von Projektfortschritten dar, welches über die üblichen verbreiteten Kosten-/Budgetaspekte hinausgeht.  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft GmbH, 2016)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die EVA anwenden zu können müssen folgende Informationen verfügbar sein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Budgetierte Kosten&lt;br /&gt;
* Zeitplan&lt;br /&gt;
* Aktuelle Kosten&lt;br /&gt;
* Start und Fertigstellung von einzelnen Tasks&lt;br /&gt;
* Status der Meilensteine&lt;br /&gt;
Die EVA eignet sich gut für komplexere, länger dauernde internationale Projekte, weil es verschiedene Parameter nutzt. Damit sie effizient eingesetzt werden kann, muss in internationalen Projekten vor allem auf die Verfügbarkeit der benötigten Information sowie auf einen entsprechenden Kenntnisstand für die Nutzung der EVA in der Projektorganisation geachtet werden  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Köster, 2009, S. 205f)&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Balanced Score Card&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der Komplexität von internationalen Projekten muss deren Performance aus verschieden Perspektiven systematisch einem Controlling unterzogen werden. Da das Controlling-Tool „Balanced Score Card“ genau das leisten kann, ist dessen Einsatz ideal für internationale Projekte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es werden damit nicht nur vergangene Aktivitäten betrachtet, sondern auch Feedback aus verschiedenen Bereichen gesammelt, um die Performance des internationalen Projekts zu verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Perspektiven/Bereiche werden im Rahmen der Balanced Score Card betrachtet  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Gareis, 2006, S. 371)&amp;lt;/ref&amp;gt;  :&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Finanzielle Perspektive: Wirtschaftliche &amp;amp;amp; finanzielle Ziele und Rentabilität&lt;br /&gt;
* Kundenperspektive: Kundentreue, Marktanteil, Kundenzufriedenheit,&lt;br /&gt;
* Prozessperspektive: Prozesse mit Einfluss auf Kundenzufriedenheit und finanzielle Unternehmensziele&lt;br /&gt;
* Mitarbeiter- bzw. Potenzialperspektive: Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation, kontinuierliche Weiterbildung und Mitarbeiterentwicklung&lt;br /&gt;
Um das dafür nötige Feedback zu erhalten, werden Methoden wie Umfragen, Interviews, Fokus-Gruppen etc. eingesetzt. In internationalen Projekten muss vor allem darauf geachtet werden, dass alle Bereiche, insbesondere die Bereiche des „Social“ Controllings durch die Balanced Score Card umfasst werden, da diese meist in einer engen Wechselwirkung zueinanderstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;planen-und-durchführen-von-korrigierenden-maßnahmen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Planen und Durchführen von korrigierenden Maßnahmen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis der Resultate der Analyse der Abweichungen und deren Ursachen mit Hilfe der eingesetzten Controlling-Tools muss der*die Projektmanager*in mit seinem*ihrem Team und in Abstimmung mit den Vertreter*innen der relevanten Projekt-Umwelten entsprechende Gegenmaßnahmen planen, über deren Einsatz entscheiden und sie dann durchführen. Viele dieser Maßnahmen fallen in die Bereiche Change- und Claim-Management.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Change Management&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Changes können geplant oder ungeplant sein. Sollten für die Veränderungen nicht schon im Rahmen der Risiko-Analyse entsprechende Planungs-Vorkehrungen getroffen worden sein, muss dafür von dem*der Projektmanagerin improvisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Egal, ob geplant oder ungeplant, um systematisches Change Management betreiben zu können, sollte in einem internationalen Projekt eine genaue Dokumentation der Changes geführt werden. In Software-Projekten wird das oft in Ticket-Systemen oder Request-Trackern verfolgt. Diese Dokumentation sollte für die gesamte Projektorganisation transparent und leicht zugänglich sein,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Speziell in internationalen Projekten mit ihrer verteilten und heterogenen Struktur muss darauf geachtet werden, dass die Autorität, den Projekt-Plan als Reaktion auf Changes modifizieren zu können, zentralisiert ist und bleibt. Idealerweise sollte sie bei dem*der Projektmanager*in bzw. im Projektteam konzentriert bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eigene Change-Management-Guidelines für die gesamte Projektorganisation, auf deren Einrichtung und Einhaltung der*die Projektmanager*in achten sollte, sichern den Erfolg im Projekt.  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Köster, 2009, S. 210f)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Claim Management&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Egal, wie genau ein Projekt, seine Ziele und sein Umfang auch definiert werden. Im Laufe eines Projektes kommt es zu Änderungen,&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 255, 255);&amp;quot; &amp;gt; &amp;lt;span&amp;gt;deren Ursprung in zusätzlichen oder geänderten Anforderungen meist von internen oder externen Kund*innen des Projektes liegen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 255, 255);&amp;quot; &amp;gt;Projektmanager*innen müssen sich daher in nahezu jedem Projekt mit dem Umgang dieser Claims, dem Claim Management, befassen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlegend läuft dieses in zwei Schritten ab&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Identifizierung der Claims in Bezug auf Ursachen und Kosten&lt;br /&gt;
# Übermittlung der Claims an den*die Kund*in&lt;br /&gt;
In internationalen Projekten kommt es aufgrund deren Komplexität – insbesondere im Vertragsbereich – sowie aufgrund größerer Diversität der Projektumwelten erfahrungsgemäß zu mehr Changes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Übermittlung der Claims an den*die Kund*in geschieht meist in der speziellen Kommunikationssituation „Verhandlung“, in der die Spezifika der interkulturellen Kommunikation – wie in Kapitel 2 erläutert - verstärkt auftreten. Für Verhandlungssituation im interkulturellen Umfeld müssen sich Projektmanager*innen speziell vorbereiten. Eigene Unterstützung bzw. Coaching ist im Vorfeld speziell für Verhandlungssituationen sehr zu empfehlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;einfluss-der-charakteristika-internationaler-projekte-auf-das-projektcontrolling&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einfluss der Charakteristika internationaler Projekte auf das Projektcontrolling ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammenfassend beeinflussen typischerweise die blau markierten Charakteristika internationaler Projekte das Projektcontrolling.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;22%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;77%&amp;quot; | Natürliches Umfeld&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Kulturelles Umfeld&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Internationale Handlungskompetenz&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Organisation&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Interkulturelle Kommunikation &amp;amp;amp; Konflikte&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
Einfluss der Charakteristika internationaler Projekte auf das Projektcontrolling&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;bewältigung-von-projektdiskontinuitäten-in-internationalen-projekten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bewältigung von Projektdiskontinuitäten in internationalen Projekten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter dem Begriff der Projektdiskontinuität versteht man eine Phase der Instabilität in einem Projekt, die zu einer entscheidenden Änderung eines Projektes führen kann. Dies kann eine Projektkrise sein, die das Projekt existentiell gefährden kann oder eine Projektchance mit dem Potential einer Weiterentwicklung eines Projektes.  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Gareis, 2006, S. 322)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele von Projektdiskontinuitäten in einem internationalen Software-Projekt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Projektkrise: Die Änderung der Lizenzierung einer Hauptkomponente eines Open-Source-Software-Projektes verhinderte den weiteren Einsatz der bisher benutzten Basistechnologie und erforderte einen Technologiewechsel.&lt;br /&gt;
* Projektchance: Eine vorzeitige Veröffentlichung einer neuen Version einer genutzten Software-Komponenten ermöglichte mit neuen Funktionen die schnellere Fertigstellung der damit erstellten Benutzeroberfläche einer CMS-Software bei geringeren Entwicklungs-Kosten.&lt;br /&gt;
Auch in herkömmlichen, vor allem aber auch in internationalen Projekten, stößt das konventionelle Risiko-Management schnell an seine Grenzen. Dieses geht von einer kontinuierlichen Entwicklung in Projekten aus. In der Realität kommt es in internationalen Projekten oft zu diskontinuierlichen Entwicklungen und damit zum Eintreten von Projektdiskontinuitäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese müssen durch entsprechendes Projekt-Diskontinuitäten-Management behandelt werden. Dabei werden Projektentwicklungen in der Bandbreite zwischen einem negativen und positiven Projektszenario betrachtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewältigung einer Projektdiskontinuität läuft typischerweise wie folgt ab  &amp;lt;ref&amp;gt;(Gareis, 2006, S. 189)&amp;lt;/ref&amp;gt;  :&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Definition einer Projektdiskontinuität – Sicherung organisatorischer Aufmerksamkeit&lt;br /&gt;
# Planung &amp;amp;amp; Umsetzung von Sofortmaßnahmen&lt;br /&gt;
# Ursachenanalyse&lt;br /&gt;
# Planung alternativer Bewältigungsstrategien – Re-Design, Abbruch oder Unterbrechung des Projekts&lt;br /&gt;
# Planung &amp;amp;amp; Umsetzung von Zusatzmaßnahmen&lt;br /&gt;
# Beendigung der Projektdiskontinuität als Akt des symbolischen Managements&lt;br /&gt;
# Organisation und Kommunikation zur Bewältigung der Projektdiskontinuität&lt;br /&gt;
In internationalen Projekten sind es insbesondere kulturelle Unterschiede, die die Bewältigung von Diskontinuitäten beeinflusst. Der*die Projektmanager*in ist gefordert, bei der Gestaltung und Durchführung des Prozesses darauf Rücksicht zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon der erste Schritt, die Bestätigung der Wahrnehmung einer Projekt-Diskontinuität durch deren offizielle Definition, wird je nach Kultur zu spät oder vielleicht sogar gesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Kulturen mit der Ausprägung einer hohen Risikovermeidung werden ungewohnte und mehrdeutige Situationen gemieden. Daher wird so lange wie möglich versucht, die Existenz einer Projektdiskontinuität zu ignorieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In kollektivistisch orientieren Kulturen müssen hingegen erst Gruppen und Netzwerke konsultiert werden, bevor die Entscheidung zur Setzung von Maßnahmen zur Bewältigung gesetzt werden. Dann kann es aber auch schon wieder zu spät sein. Dann eskaliert eine Projektkrise oder verschwindet eine Projektchance, ohne je genutzt zu werden.  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Köster, 2009, S. 101)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht zuletzt ist auch die Projekt-Organisation dafür entscheidend, welche Maßnahmen gesetzt werden bzw. wie die bestehenden Strukturen die Findung und Setzung nötiger Maßnahmen zur Bewältigung erlauben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Teilprozess der Bewältigung von Projektdiskontinuitäten stellt hohe Anforderungen an Umfang und Qualität der Kommunikation des*der Projektmanager*in mit seinem*ihrem Projektteam und den Projektumwelten. Diese unterliegt den bereits bekannten Herausforderungen internationaler Projekte und muss daher entsprechend geplant und gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;einfluss-der-charakteristika-internationaler-projekte-auf-den-prozess-der-bewältigung-von-projektdiskontinuitäten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Einfluss der Charakteristika internationaler Projekte auf den Prozess der Bewältigung von Projektdiskontinuitäten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammenfassend beeinflussen typischerweise die blau markierten Charakteristika internationaler Projekte den Teilprozess der Bewältigung von Projektdiskontinuitäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 76.775px;&amp;quot; | &lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 268.725px;&amp;quot; | Natürliches Umfeld&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 76.775px;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 268.725px;&amp;quot; | Kulturelles Umfeld&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 76.775px;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 268.725px;&amp;quot; | Internationale Handlungskompetenz&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 76.775px;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 268.725px;&amp;quot; | Organisation&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 76.775px;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 268.725px;&amp;quot; | Interkulturelle Kommunikation &amp;amp;amp; Konflikte&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
Einfluss der Charakteristika internationaler Projekte auf den Prozess der Bewältigung von Projektdiskontinuitäten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;projektabschluss-und-projektabnahme-in-internationalen-projekten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektabschluss und Projektabnahme in internationalen Projekten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Projekte, insbesondere internationale, sind intensive und temporäre Unternehmungen. Der Teilprozess des Projektabschlusses hat dabei den inhaltlichen und den emotionalen Abschluss eines Projektes zum Ziel. Die formale Projektabnahme bildet den Abschluss des Teilprozesses „Projektabschluss“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Ziele sollen durch folgende Maßnahmen erreicht werden  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Gareis, 2006, S. 386ff)&amp;lt;/ref&amp;gt;  :&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Planung und Durchführung der offenen Restarbeiten&lt;br /&gt;
* Gestaltung der Umweltbeziehungen&lt;br /&gt;
* Planung der Nachprojekt-Phase&lt;br /&gt;
* Knowhow-Transfer in projektausführende Organisation bzw. andere Projekte&lt;br /&gt;
* Symbolische Handlungen zum Projektabschluss&lt;br /&gt;
* Durchführung Endabnahme&lt;br /&gt;
Aufgrund der meist höheren Anzahl an Projektumwelten bzw. ihrer Diversität ist der Gestaltung der Umweltbeziehungen beim Abschluss internationaler Projekte besonderes Augenmerk zu schenken. Die komplexen und diversen Beziehungen zu diesen Umwelten müssen im ersten Schritt professionell aufgelöst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade in internationalen Projekten kommt es häufig zum erstmaligen Kontakt mit Projektumwelten. Daher gibt es gesteigertes Interesse bzw. gesteigerten Nutzen für die Knüpfung von längerdauernden Beziehungen aufgrund der vorhergehenden Zusammenarbeit in dem Projekt. Das ist insbesondere bei einem erstmaligen Markteintritt günstig, wenn damit lokale Partner*innen oder Kund*innen gewonnen bzw. gehalten werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In internationalen Projekten wird aufgrund ihrer inhärenten Dynamik und Komplexität meist mehr Wissen bei dem*der Projektmanager*in und seinem*ihrem Projektteam bzw. in der projektausführenden Organisation gesammelt. Diesen Wissens-Transfer für andere Projekte der Organisation bzw. für die ausführende Organisation zu planen und durchzuführen ist daher im Vergleich mit mehr Aufwand, aber auch mit mehr Nutzen verbunden und sollte daher mit entsprechender Priorität behandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Wahl von Kommunikationsmethoden bzw. eingesetzter Kommunikationstechnologie im Rahmen des Projektes kann schon im Rahmen der Projektdurchführung die mitlaufende Dokumentation von Wissen unterstützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein gutes Beispiel aus Software-Projekten ist die Praxis, ein Projekt-Wiki des Projektteams zu führen, mit dem Ziel, niederschwellige Real-Time-Dokumentation zu erleichtern. Solch ein Projekt-Wiki kann nach Abschluss dem*der Kund*in als Produkt/Service-Dokumentation übergeben werden bzw. zur Archivierung des gesammelten Knowhows genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie auch schon in der laufenden Projekt-Kommunikation sind speziell Maßnahmen des symbolischen Managements im Rahmen des Projektabschlusses effektiv und daher deren Einsatz durch den*die Projektmanager*in zu empfehlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Abschlusspräsentation, bei der das gesamte Projektteam sowie alle Vertreter*innen der relevanten Projektumwelten persönlich anwesend sind – was in vielen internationalen Projekten oft das erste Mal beim Projektabschluss passiert – ist eine typische Maßnahme des symbolischen Managements und damit ein wichtiges Zeichen und Ritual, das die Wichtigkeit eines sauberen Abschlusses (inhaltlich wie emotional) widerspiegelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kleine oder symbolische Geschenke – wie lokale Spezialitäten, Urkunden, gerahmte Team-Fotos etc. – helfen dabei, die interpersonalen und emotionalen Beziehungen positiv zu lösen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den sozialen Aspekten des Projektabschlusses sollte ein wichtiger Punkt, die formelle und rechtliche Durchführung einer Endabnahme, in dem Zusammenhang nicht vergessen werden. Ganz im Gegenteil, gerade im internationalen Projektumfeld ist die Durchführung der Endabnahme besonders sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da in internationalen Projekten oft spezielle Projektverträge bestehen und verschiedene Rechtsordnungen zusammentreffen, sollte der*die Projektmanager*in auf ein besonders professionelles und formales Vorgehen bei der Endabnahme achten  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. (Cronenbroeck, 2004, S. 244)&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Projektpraxis wird gerne der Projektabschluss aus Zeit- und Budget-Gründen verkürzt bzw. nur Teile davon durchgeführt. Projektmanager*innen sehen sich am Ende des Projektes mit höherem Druck aus der projektdurchführenden Organisation und/oder von dem*der Projektauftraggeber*in konfrontiert, einen schnellen Projektabschluss durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie sollten diesem Druck aber widerstehen, um im Sinne ihres Projektteams, der Projektmitarbeiter*innen und nicht zuletzt für sich selber ihr internationales Projekt vollständig und sauber zu beenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit wird der erste Grundstein für den erfolgreichen Start ihres nächsten internationalen Projektes zu gelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;einfluss-der-charakteristika-internationaler-projekte-auf-den-prozess-des-projektabschlusses-und-der-projektabnahme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Einfluss der Charakteristika internationaler Projekte auf den Prozess des Projektabschlusses und der Projektabnahme ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammenfassend beeinflussen typischerweise die blau markierten Charakteristika internationaler Projekte den Teilprozess der Bewältigung von Projektdiskontinuitäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;22%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;77%&amp;quot; | Natürliches Umfeld&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background:#FEDBCA;&amp;quot;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Kulturelles Umfeld&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Internationale Handlungskompetenz&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Organisation&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Interkulturelle Kommunikation &amp;amp;amp; Konflikte&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
Einfluss der Charakteristika internationaler Projekte auf den Prozess des Projektabschlusses und der Projektabnahme&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;inhaltliche-reflexion-des-kapitels-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhaltliche Reflexion ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot; start=&amp;quot;42&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Wiederholen Sie für sich selber den grundlegenden Ablauf von Controlling in Projekten.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Rekapitulieren Sie die Aufstellung der kulturellen Einflüsse auf das Projektcontrolling. Stimmen Sie den Aussagen zu den kulturellen Einflüssen zu?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Versetzen Sie sich in die Rolle eines*einer Manager*in eines internationalen Projektes. Welche Controlling-Tools würden Sie auswählen und einsetzen? Welche Argumente pro/contra (speziell hinsichtlich ihrer Eignung für internationale Projekte) würden Sie in einer Diskussion mit Ihrem*Ihrer Auftraggeber*in anbringen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Reflektieren Sie die grundlegenden und für internationale Projekte spezifischen Anforderungen an Change- und Claim-Management.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Wie würden Sie die Bewältigung von Projektdiskontinuitäten von herkömmlichen Risikomanagement in Projekten abgrenzen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;quot;Internationale Projekte benötigen einen intensiven und gut geplanten Projektabschluss&amp;amp;quot;. Wie würden Sie diese Aussage untermauern?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Internationale_IT-Projekte_und_Projektcontrolling_-_Einf%C3%BChrung_und_Abgrenzung&amp;diff=5530</id>
		<title>Internationale IT-Projekte und Projektcontrolling - Einführung und Abgrenzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Internationale_IT-Projekte_und_Projektcontrolling_-_Einf%C3%BChrung_und_Abgrenzung&amp;diff=5530"/>
		<updated>2023-07-27T11:58:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Erfolgsfaktoren des internationalen Projektmanagements */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;einleitung_&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Einleitung_ =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&amp;#039;&amp;#039;In Globalization 1.0, which began around 1492, the world went from size large to size medium. In Globalization 2.0, the era that introduced us to multinational companies, it went from size medium to size small. And then around 2000 came Globalization 3.0, in which the world went from being small to tiny.&amp;#039;&amp;#039;“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thomas Friedman, Korrespondent und Kommentator der New York Times  &amp;lt;ref&amp;gt;(Friedman, 2005)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Welt ist zusammengerückt. Wirtschaft und Gesellschaft sind globalisierter als je zuvor. Speziell in der IT-Branche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neue Märkte, neue Partner, neues Wissen, neue Möglichkeiten finden sich schon lange nicht mehr im Heimat-Land oder im Heimat-Markt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konkurrenz mit ihren Produkten und Dienstleistungen sind oft nur einen Mausklick entfernt. Auch wenn sie am anderen Ende der Welt zu Hause ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immer kürzere Innovationszyklen und das dafür nötige Experten-IT-Wissen, das immer komplexer und umfangreicher wird, tun ihr Übriges dazu, die nationalen Grenzen enger und enger werden zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Um in diesem Spannungsfeld nicht nur zu bestehen, sondern auch erfolgreich zu expandieren, entwickeln sich IT-Unternehmen verstärkt projektorientierten Organisationen. &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 255, 255);&amp;quot;&amp;gt;Per Definition sind in diesen projektorientierten Organisationen Projekt-Management-Erfahrung, Wissen un&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 255, 255);&amp;quot;&amp;gt;d Prozesse vorhanden und etabliert.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schritt aus dem nationalen Umfeld geschieht daher folgerichtig meist in Form internationaler IT-Projekte. Damit sehen sich die Organisation und ihre Vertreter*innen, allen voran deren Projektmanager*innen, aber neuen Herausforderungen entgegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Internationale, heterogene Projekt-Team-Mitglieder und Stakeholder, Unterschiede in Sprache, Kultur und Sozialstrukturen, große geographische Distanzen und Zeitverschiebungen und nicht zuletzt andersartige Umgangs- und Kommunikationsformen sind nur einige von neuartigen Herausforderungen, die internationale IT-Projekte zum Prüfstein der Projekt-Kompetenz einer Organisation und ihrer Mitglieder macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht umsonst wird daher das Projektmanagement internationaler Projekte als Evolutions-Stufe des Projektmanagements bezeichnet  &amp;lt;ref&amp;gt;(Cronenbroeck, 2004, S. 0)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gilt an dieser Evolution teilzunehmen, diese neuartigen Herausforderungen zu erkennen, internationale Projekte entsprechend zu konzipieren, zu planen, durchzuführen und erfolgreich abzuschließen. Nicht nur das ungleich höher Gewinn- und Entwicklungs-Potential internationaler IT-Projekte, sondern auch die Notwendigkeit jedes Mal die eigene persönliche und professionelle Komfort-Zone als Projekt-Manager*in zu verlassen, macht das Management internationaler IT-Projekte für Projektmanager*innen zur ganz speziellen Herausforderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das vorliegende Studienheft soll Ihnen einen Überblick über die Herausforderungen und Charakteristika des Managements internationaler IT-Projekte geben. Ausgangspunkt ist dabei das Einmaleins des Wesens und der Methoden des Projektmanagements, welches Sie vor Studium des Studienhefts kennen und beherrschen sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dafür folgt das Studienheft größtenteils dem Ansatz der IPMA (International Project Management Association). In der Praxis kommt es meistens zu einer gemischten Anwendung von Standards und Methoden. Daher werden auch Elemente aus anderen Projektmanagement-Standards, sofern sinnvoll und passend, berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand eines typischen Ablaufes eines internationalen IT-Projektes wird Ihnen das Studienheft einen Einblick in die einzelnen Besonderheiten jeder Phase geben. Mit Beispielen aus der Praxis und einzelnen Methoden für das Management von einzelnen Projekt-Phasen werden diese Einblicke abgerundet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Exkurs soll Ihnen das Studienheft zu guter Letzt auch einen kurzen Überblick in das Arbeiten in rein virtuellen Teams geben. Eine Organisationsform die in internationalen IT-Projekten mittlerweile schon Normalität darstellt.&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;internationale-it-projekte-eine-einführung-und-abgrenzung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Internationale IT-Projekte – eine Einführung und Abgrenzung  =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;was-ist-ein-projekt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Was ist ein Projekt? ==&lt;br /&gt;
Gemeinsames Verständnis schaffen: das ist einer der wichtigsten Aufgabe beim Start eines Projektes. Daher beginnt das Studienheft folgerichtig mit einer Definition des Begriffes Projekt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Projektmanagement-Standard bzw. -Ansatz werden Projekte verschieden definiert und betrachtet. Dieses Studienheft folgt hier dem Standard ICB (IPMA Competence Baseline) der IPMA (International Project Management Association) bzw. deren österreichischen Vertreterin der pma (Projekt Management Austria). Dieser definiert „Projekt“ wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&amp;#039;&amp;#039;Ein Projekt ist eine temporäre Organisation eines projektorientierten Unternehmens zur Durchführung eines relativ einmaligen, kurz- bis mittelfristigen, strategisch bedeutenden Prozesses mittleren oder großen Umfangs&amp;#039;&amp;#039;“  &amp;lt;ref&amp;gt;(Gareis, 2006, S. 62)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu anderen, traditionelleren, methodenorientierten Projektmanagement-Ansätzen werden Projekte hier nicht als eine Abfolge von Aufgaben, sondern als temporäre Organisationen und soziale Systeme wahrgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prozesse die in Form von Projekten abgewickelt werden sind typischerweise&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* (relativ) einmalig&lt;br /&gt;
* von kurzer bis mittlerer Dauer,&lt;br /&gt;
* von mittlerer bis hoher strategischer Wichtigkeit mit&lt;br /&gt;
* mittlerem bis großem Umfang  &amp;lt;ref&amp;gt;(Gareis, 2006, S. 62)&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&lt;br /&gt;
Um diesem speziellen Charakter zu entsprechen, sollte mit der Einstufung von Prozessen als Projekte in Organisation sorgsam umgegangen werden. Denn Projekte müssen, gemäß ihrem Zweck und Charakter von Organisationen mit entsprechender Management-Aufmerksamkeit und –Augenmerk behandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der bekannteste Projektmanagement Standard bzw. Ansatz für den methodenorientierten Ansatz des Projektmanagements ist PMBOK (Project Management Body of Knowledge) des PMI (Project Management Institute).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;exkurs-was-ist-ein-it-projekt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Exkurs: Was ist ein IT-Projekt? ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
IT ist die Abkürzung für Informationstechnologie bzw. umfasst in einer weiteren Interpretation Informations- und Telekommunikationstechnologie und damit sowohl Software- als auch Hardware-Themen. Damit ergibt sich ein weites Spektrum von IT-Projekten, deren Ziele sich in diesem Spektrum bewegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufige Anwendungsgebiete von IT-Projekten können sich unter anderem hier finden  &amp;lt;ref&amp;gt;(Beckstedde &amp;amp;amp; Drolshagen, 2009)&amp;lt;/ref&amp;gt;  :&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Entwicklung von Anwendungssystemen&lt;br /&gt;
* Einführung neuer Informationssysteme&lt;br /&gt;
* Ablösung von Eigenentwicklungen durch Standard-Software&lt;br /&gt;
* Umsetzung der Prozessorientierung über Workflow-Systeme&lt;br /&gt;
* Umsetzung von Rightsizing  &amp;lt;ref&amp;gt;Rightsizing beschreibt Strategien zur Realisierung bedarfsgerechter Systemverhältnisse, ohne dabei bestimmte Plattformen zu bevorzugen. Im Gegensatz zu Downsizing, das auf eine vollständige Ablösung der Großrechnertechnologie abzielt, werden beim Rightsizing kooperative Verhältnisse zwischen verschiedenen Rechnerplattformen aufgebaut. (ITWissen.info, 2016)&amp;lt;/ref&amp;gt;  oder Outsourcing&lt;br /&gt;
* Entwicklung neuer Hardware-Projekte&lt;br /&gt;
* Aufbau überbetrieblicher Netzwerke&lt;br /&gt;
* Vernetzung von IT-Systemen&lt;br /&gt;
* Erweiterung der bestehenden Infrastruktur&lt;br /&gt;
* Einsatz neuer Sicherheitssysteme&lt;br /&gt;
* Umstrukturierung der Abteilungen&lt;br /&gt;
* Forschung im Bereich neuer IT-Technologien&lt;br /&gt;
Im Wesentlichen unterscheiden sich IT-Projekte aus Projektmanagement nicht von anderen Projekten. In verschiedenen Aspekten gibt es doch Unterschiede. Ein Beispiel dafür sind spezifische Risiken von IT-Projekten wie das „first time/first use“- Risiko, bei ein ganzes IT-Projekt durch die erstmalige Nutzung neuer Technologien gefährdet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Soweit sich bei internationalen IT-Projekten Besonderheiten identifizieren lassen, werden diese im Studienheft bei den entsprechenden Bereichen erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;was-ist-projektmanagement&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was ist Projektmanagement? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um mit Projekten als besondere Organisationsform entsprechend umzugehen, gibt es einen besonderen Prozess: Projektmanagement. Dieser wird wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&amp;#039;&amp;#039;Projektmanagement ist ein Prozess projektorientierter Organisationen, der die Teilprozesse Projektstart, laufende Projektkoordination, Projektcontrolling und Projektabschluss beinhaltet. Das Projektmanagement beinhaltet auch die Bewältigung von Projektdiskontinuitäten in Form von Projektkrisen, Projektchancen und strukturell bedingten Projektidentitätsänderungen&amp;#039;&amp;#039;“  &amp;lt;ref&amp;gt;(Gareis, 2006, S. 79)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Toc521611307&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Im436 1.png|300px|none|thumb|Projektmanagement Teilprozesse]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Definition ist Grundlage des IPMA/pma – Ansatz zu Projektmanagement. Dieser folgt einer systemischen bzw. prozessorientierten Sichtweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Betrachtungsobjekte des Dreiecks des traditionellen Projektmanagements: Leistungen, Termine und Kosten, müssen dabei um&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ziele&lt;br /&gt;
* Termine&lt;br /&gt;
* Ressourcen&lt;br /&gt;
* Kosten/Erträge&lt;br /&gt;
* Risiken&lt;br /&gt;
* Organisation&lt;br /&gt;
* Kultur und&lt;br /&gt;
* Kontext&lt;br /&gt;
des Projektes erweitert werden.  &amp;lt;ref&amp;gt;(Gareis, 2006, S. 80)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Wahrnehmung als temporäre Organisation werden, vor allem der Gestaltung der Phasen Projektstart und Projektabschluss, besonderes Augenmerk geschenkt. Die Bildung und Weiterentwicklung einer projektspezifischen Kultur – wie z.B. durch Nutzung eines eigenen Projektnamens, Logo etc. – wird damit gefördert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn Projekte als soziale Systeme verstanden werden, müssen diese „systemisch“ gemanagt werden. Die Konstruktion von Projektgrenzen und Projektkontext, der Aufbau und Abbau von Projektkomplexität sowie das Management von Projektdynamik ergänzen bzw. ersetzen herkömmliche Projektmanagement-Funktionen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei diesem prozessorientierten Ansatz, Projektmanagement zu verstehen, stehen nicht, wie in methodenorientierten Ansätzen üblich, die Nutzung von Projektmanagement-Methoden im Mittelpunkt. Stattdessen rücken die Teilprozesse des Projektmanagements rücken in den Fokus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgreiche Projektmanager*innen und ihre Teams werden dabei nicht mehr nur nach ihrer Kompetenz der Durchführung von Projektmanagement-Methoden beurteilt. Sie müssen vielmehr die Kompetenz und die Erfahrung besitzen, die einzelnen Teilprozesse des Projektmanagements und deren Abhängigkeiten untereinander erfolgreich zu gestalten.  &amp;lt;ref&amp;gt;(Gareis, 2006, S. 79)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Projektmanagement-Methoden sind dabei Mittel zum Zweck, die einzelnen Teilprozesse durchzuführen. Diese professionell einsetzen zu können, ist daher auch in diesem Projektmanagement-Ansatz von hoher Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Laufe des Studienhefts wird das Projektmanagement internationaler (IT-) Projekte mit seinen spezifischen Charakteristika und Anforderungen als Evolutionsstufe des Projektmanagements definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Autor des Studienhefts hat dabei die Erfahrung gemacht, dass der systemische und prozessorientierte Ansatz des Projektmanagements mit seiner erweiterten Betrachtungsweise von Projekten und Projektmanagement, Projektmanager*innen bei der Planung und dem Management von internationalen IT-Projekten weiterhelfen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher wird in weiterer Folge dieser Ansatz als Grundlage für die weiteren Ausführungen genutzt. Einen ausführlichen und guten Überblick in den IPMA/pma Projektmanagement-Ansatz bietet sowohl eines der Standard-Werke der Projektmanagement-Literatur „Happy Projects“ von Roland Gareis als auch die pm baseline von Projekt Management Austria (zurzeit in Version 3.0 zum Download unter [http://www.p-m-a.at www.p-m-a.at] verfügbar).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis – insbesondere bei internationalen Projekten - kommt meist eine Mischung verschiedener Projektmanagement-Ansätze zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher werden in diesem Skript auch einzelne Projektmanagement-Methoden nicht zu kurz kommen und einzelne Elemente und Sichtweisen von traditionellen, methodenorientierten Projektmanagement-Methoden berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;was-ist-ein-internationales-projekt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was ist ein internationales Projekt? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verschiedene Projektmanagement-Ansätze betrachten und behandeln naturgemäß Projekte unterschiedlich. Verschiedene Definitionen eines Projektes sind Ausdruck dieser Unterschiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Versuch den Begriff „Internationales Projekt“ zu präzisieren, findet sich in der einschlägigen Literatur sogar noch mehr Variationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Beispiel hier eine kleine Auswahl:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&amp;#039;&amp;#039;Von einem internationalen Projekt kann gesprochen werden, wenn der Auftraggeber eines Projektes international ist und/oder Projektleitung oder –gruppe international zusammengesetzt ist und/oder wesentliche Projektleistungen im Ausland erbracht werden&amp;#039;&amp;#039;“  &amp;lt;ref&amp;gt;(Meier, 2015, S. 37)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieser Definition wird auf die Nationalität der einzelnen Stakeholder bzw. dem Ort der erbrachten Leistungen abgestellt. Kulturelle Unterschiede werden in dieser Definition ausgenommen. Auch der Ort der erbrachten Projektleistungen sind nicht für die Internationalität der entsprechenden Projekte immer von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade bei IT-Projekten, insbesondere bei Online-Projekten, können die wesentlichen Projektleistungen zum größten Teil im Inland erbracht werden und sich trotzdem in einem internationalen Rahmen mit all seinen Besonderheiten bewegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;International projects are reaching beyond national boundaries, usually in terms of the project purpose or nationality of stakeholders… International projects typically are simultaneously multicultural projects relating to diverse cultures, be it national, organizational or functional cultures&amp;#039;&amp;#039;“  &amp;lt;ref&amp;gt;(Köster, 2009, S. 12)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dieser Definition wird der grenzüberschreitende Charakter als Voraussetzung für ein internationales Projekt wesentlich breiter gefasst. Dies entspricht auch der Realität. Sobald auch nur in einigen Bereichen eines Projektes, sei es bezüglich der Projekt Stakeholder, beim Projekt-Team, bei der Infrastruktur des Projektes oder aber bei der Zielgruppe bzw. Zielmärkte geographische Grenzen überschritten werden, unterliegt es den Besonderheiten internationaler Projekte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in späteren Abschnitten des Studienhefts ausgeführt, sind kulturelle Unterschiede eines der wichtigsten und herausforderndsten Charakteristika internationaler Projekte. Die Einbeziehung dieser Unterschiede in der Definition von internationalen IT-Projekten scheint daher unerlässlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für dieses Studienheft soll daher von folgender Definition eines internationalen Projektes ausgegangen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&amp;#039;&amp;#039;Ein internationales Projekt ist eine temporäre Organisation eines projektorientierten Unternehmens zur Durchführung eines relativ einmaligen, kurz- bis mittelfristigen, strategisch bedeutenden Prozesses mittleren oder großen Umfangs. Es werden dabei nationale und/oder kulturelle Grenzen, insbesondere bei der Definition der Projektziele und den sozialen Umwelten des Projektes, überschritten.&amp;#039;&amp;#039;“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Definition ist mit Absicht weiter gefasst. Damit wird die Schwelle zwischen herkömmlichen und internationalen Projekt niedriger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;normale-projekte-versus-internationale-projekte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== „Normale“ Projekte versus Internationale Projekte ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So wie sich Projekte durch die Abgrenzung zu ihrer Umwelt definieren lässt, hilft uns die Abgrenzung zu einem herkömmlichen Projekt für das bessere Verständnis des Wesens eines internationalen Projektes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So kann auch ein herkömmliches Projekt mit einem multinationalen bzw. multikulturellen Projektteam – wie es insbesondere bei Software-Entwicklungs-Projekten gang und gäbe ist – zu besonderen Herausforderungen kommen, die für ein internationales Projekt typisch sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Internationale Projekte unterscheiden sich in vielen Aspekten – Wesen der Organisation Länge, Branche etc. - nicht so stark von herkömmlichen Projekten. Erfahrungsgemäß gibt es aber auch deutliche Unterschiede insbesondere hinsichtlich&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Projekt-Ziele&lt;br /&gt;
* Projekt-Umfang&lt;br /&gt;
* Stakeholder und&lt;br /&gt;
* Risiko-Intensität&lt;br /&gt;
von internationalen Projekten.  &amp;lt;ref&amp;gt;(Köster, 2009, S. 12 f)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;projekt-ziele-internationaler-projekte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Projekt-Ziele internationaler Projekte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Toc521611308&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Im436 2.png|300px|none|thumb|Typische Ziele internationaler Projekte]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Internationale Projekte haben verschiedenste Ziele. Die folgenden Beispiele geben aber einen guten Überblick über typische Ziele von internationalen Projekten:  &amp;lt;ref&amp;gt;(Köster, 2009, S. 14f)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Etablierung einer neuen geographischen Präsenz:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Internationale Projekte sollen der ausführenden Organisation helfen, den eigenen Markt zu verlassen und damit neue Potentiale erschließen. Dies kann durch Gründung von Verkaufs-Niederlassungen und/oder durch Gründung von Tochtergesellschaften oder durch das Suchen von internationalen Vertriebs- oder Kooperationspartner*innen passieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Steigerung des globalen Marktanteils:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ist das Wachstumspotential im heimischen Markt erschöpft, so kann ein Wachstum des Marktanteils nur mehr außerhalb des Marktes. Dies gilt insbesondere, wenn die ausführende Organisation ein spezialisierter Nischenanbieter ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Effizienzsteigerung:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das ist ein Ziel, das insbesondere bei IT-Projekten oft verfolgt wird. Outsourcing von Ressourcen und Knowhows in Ländern mit geringerem Lohn-Kosten erlauben Lösungen und Produkte zu geringeren Kosten und damit effizienter zu entwickeln bzw. zu produzieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zugang zu seltenen oder einzigartigen Ressourcen:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Produktlebens- und Innovations-Zyklen werden immer kürzer. Daher sehen sich viele Organisationen, speziell in der IT, gezwungen, immer schneller innovative neue Services und Produkte zu produzieren um einen Vorteil gegenüber dem Wettbewerb zu haben. Dazu sind aber oft einzigartiges Fähigkeiten und Wissen nötig. Dieses ist oft nur außerhalb des eigenen Landes zu finden. Insbesondere im Rahmen der Software-Entwicklung werden oft multinationale Teams von Expert*innen eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Reduktion von Risiken:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Risk Sharing zwischen internationalen Projekt-Partner*innen kann insbesondere bei großen Projekten helfen, die Risiken für die einzelnen Teilnehmer*innen in einem verträglichen Rahmen zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;umfang-internationaler-projekte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Umfang internationaler Projekte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon per Definition übersteigt der Umfang eines internationalen Projektes den eines herkömmlichen. Jedes internationale Projekt sprengt die Grenzen des bekannten bzw. nationalen Rahmens, in dem sich die beteiligten Organisationen bewegen. Sei es durch verschiedene geographische Lokationen der Projekt-Stakeholder, oder weil internationale Projekte in Unternehmen organisationsintern meist eine gesteigerte Bedeutung haben und damit im Vergleich zum alltäglichen Geschäft stärker sichtbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So hat schon manches Gelingen oder das Scheitern eines internationalen Projektes (wie z.B. Expansion durch Niederlassungsgründung) über die Zukunft eines Unternehmens entschieden. Mit einem größeren Projekt-Umfang ist praktisch immer eine höhere Komplexität verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;stakeholder-internationaler-projekte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Stakeholder internationaler Projekte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wesentlicher Unterschied von internationalen versus herkömmlichen Projekten ist die Tatsache, dass internationale Projekte praktisch immer internationale, oftmals sehr heterogene Stakeholder aufweisen. Meist wird hier sofort an Kund*innen gedacht, die Stakeholders sind, aber sehr oft internationale Mitglieder des Projektteams selbst, externe Vertriebs-Partner*innen, ausgelagerte Entwicklungs-Teams oder in- wie ausländische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;risiko-intensität-internationaler-projekte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Risiko-Intensität internationaler Projekte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Üblicherweise sind internationale Projekte durch höhere Projekt-Risiken und Unsicherheiten charakterisiert. Dafür gibt es mehrere Gründe – zwei davon die oben erwähnte höhere Komplexität und/oder die internationalen Stakeholder - auf die im Verlauf des Studienhefts weiter eingegangen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;typen-internationaler-projekte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Typen internationaler Projekte ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Internationale Projekte können ähnlich wie herkömmliche Projekte unzählige unterschiedliche Inhalte haben. Es gibt daher auch sehr viele verschiedene Systematiken zur Klassifizierung von Typen internationaler Projekte. Cronenbroeck hat dabei in seinem Handbuch eine einfache aber aussagekräftige Einteilung vorgeschlagen.  &amp;lt;ref&amp;gt;(Cronenbroeck, 2004, S. S. 100 ff)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot; &amp;gt;Dabei nimmt er die Einteilung von internationalen Projekten wird nach der Positionierung der Auftraggeberin vor.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Internationale Projekte werden dabei in&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Interne internationale Projekte:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftraggeber ist die projektausführende Organisation und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Externe internationale Projekte:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftraggeber ist außerhalb der eigenen Organisation und außerhalb der Landesgrenzen eingeteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Interne internationale Projekte werden meist auf Basis von strategischen Entscheidungen der Organisationen initiiert, gestartet und durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für externe internationale Projekte muss zuerst außerhalb des eigenen Heim-Markts aktiv passende Geschäftsmöglichkeiten gefunden werden. Typischerweise sind das neu akquirierte Kunden*innen oder Vertriebs-Partner*innen im Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Sonderfall sind hier öffentliche Ausschreibungen die auch für ausländische Teilnehmer*innen offen sind. Ein Beispiel dafür ist die gesetzliche Verpflichtung zur EU-weiten Ausschreibung öffentlicher Aufträge bei Erreichen festgesetzter Schwellenwerte des ausgeschriebenen Auftragswertes. Der relevante Schwellenwert für die meisten internationalen IT-Projekte beträgt beispielsweise derzeit € 207.000  &amp;lt;ref&amp;gt;(wko.at, 2014)&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dafür sind im Vergleich zu internen Projekten wesentlich höhere Aufwände erforderlich. Dafür muss erst ein Markteintritt erfolgen und entsprechende Geschäftsmöglichkeiten durch entsprechende Marketing- und Sales-Aktivitäten gefunden und bearbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ist erkennbar, dass das Starten von externen internationalen Projekten meist durch höhere Aufwände und Komplexität (insbesonders in der Startphase) und damit auch ein anderes Vorgehen in deren Projektmanagement verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei der Auswahl des*der Projektmanager*in und dessen*deren Projektteam sind diese Unterschiede zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für interne internationale Projekte sind&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Aufbau einer Verkaufs-Niederlassung bzw. Online-Präsenz/Plattform im Ausland&lt;br /&gt;
* Outsourcing von Software-Entwicklung oder Hardware-Erzeugung bzw. Assembling&lt;br /&gt;
Beispiele für externe internationale Projekte sind&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Aufbau und Lieferung von IT-Infrastruktur im Ausland&lt;br /&gt;
* Individual-Softwareentwicklung für eine*n ausländische*n Kund*in&lt;br /&gt;
* Lieferung und Customizing von Standard-Software&lt;br /&gt;
* IT-Consulting von Projekten im Ausland&lt;br /&gt;
In der Praxis gibt es auch Mischformen von internen und externen Projekten. Ein gutes Beispiel ist der Aufbau eines Projektbüros vor Ort im Zuge eines Abschlusses eines*einer Kund*in im Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier wird sowohl ein internes Projekt (Aufbau des Projektbüros) als auch ein externes Projekt (Erbringung von Dienstleistung für eine*n ausländische*n Kund*in)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier kommt es häufig zu Abgrenzungs-Problemen zwischen Projektdurchführung und laufenden Betrieb bzw. dem dann folgenden Tagesgeschäft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher ist hier auf eine saubere Definition, Abgrenzung und Abschlusses des Projektes zu achten. Auch eine saubere Differenzierung und Kompetenzen-Aufteilung zwischen Projektleiter*in und dem*der Verantwortlichen für den Betrieb bzw. Tagesgeschäft ist hier wichtig um Konflikte zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Projektmanagement-Literatur wird oft nur das externe Projekt als Betrachtungsobjekt des internationalen Projektmanagements genutzt. Mittlerweile werden vermehrt interne internationale Projekte von Organisationen durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;was-ist-internationales-projektmanagement&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Was ist internationales Projektmanagement? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie Dörrenberg/Jeebe so treffend in ihren „Reflexionen zu internationalem Projektmanagement“ erkennen, wird in der relevanten Projekt-Management-Literatur zwar viel über Besonderheiten und Eigenheiten des internationalen Projektmanagements geschrieben. Genaue Definitionen finden sich selbst in den Referenzwerken der zwei gängigsten Projektmanagement-Ansätzen dem PMBOK von PMI  &amp;lt;ref&amp;gt;http://www.pmi.org/pmbok-guide-standards/foundational/pmbok&amp;lt;/ref&amp;gt;  oder dem ICB der IPMA (pma) nicht.  &amp;lt;ref&amp;gt;http://www.p-m-a.at/pma-download/cat_view/227-icb-pm-baseline.html&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für dieses Studienheft soll daher eine Definition bzw. Abgrenzung versucht werden, die sich auf die oben erwähnten Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Projekten stützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„&amp;#039;&amp;#039;Internationales Projektmanagement ist die grenzüberschreitende Abwicklung von internationalen Projekten unter besonderer Berücksichtigung der höheren Risiken und spezifisch multi- und interkulturellen Bezüge.“&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese folgt der Definition von internationalen Projekten in Kapitel 1.3, und umfasst dabei ebenfalls sowohl die Überschreitung nationaler als auch kultureller Grenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Projektmanager*innen müssen sich in internationalen Projekten, neben der Zielerreichung an sich, insbesondere auf den Umgang mit allen Aspekten der nationalen und kulturellen Grenzüberschreitung konzentrieren. Daraus folgt, dass zu den allgemeinen des herkömmlichen Projektmanagements, zusätzliche Problemfelder und damit verbundene Risiken auf den*die Projektmanager*in zukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;erfolgsfaktoren-des-internationalen-projektmanagements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erfolgsfaktoren des internationalen Projektmanagements ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Internationales Projektmanagement weist, wie schon ausgeführt, höhere Komplexität und Risiken auf. Unser grundlegendes Verständnis, was Projekte sind, wie sie funktionieren und mit welchen Prozessen und Methoden diese am besten abgewickelt werden, ist die Basis, muss aber im internationalen Kontext angepasst und auf eine höhere Stufe gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind die Faktoren für erfolgreiches Projektmanagement bei grenzüberschreitenden Projekten? Sind diese ident mit herkömmlichem Projektmanagement oder gibt es hier gänzlich andere?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beides ist der Fall, Erfolgsfaktoren für nationales Projektmanagement gelten in den meisten Fällen auch für internationale Projekte. Einige müssen aufgrund der meist höheren Komplexität und der höheren Risiken besonders beachtet werden. Es kommen aber natürlich auch neue, für internationale Projekte spezifische, hinzu. Was letztlich zum Projekterfolg beiträgt, ist natürlich letztlich vom spezifischen Kontext und Inhalt internationaler Projekte abhängig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Erfolgsfaktoren gelten meist auch analog für IT-Projekte, insbesondere auf methodischer Ebene sind aber hier branchenspezifische Eigenheiten zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der einschlägigen Literatur gibt es eine Vielzahl an Auflistungen von Erfolgsfaktoren von Projektmanagement. Diese Liste wurde aufgrund deren Relevanz für internationales Projektmanagement zusammengestellt und ist nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen  &amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. dazu (Köster, 2009, S. 21 ff) &amp;amp;amp; (Cronenbroeck, 2004, S. 248 ff)&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Im436 3b.png|300px|none|thumb|Erfolgsfaktoren des internationalen Projektmanagements]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rechtliche und finanzielle Klarheit schaffen:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon vor Beginn des Projektes müssen rechtliche und finanzielle Bedingungen geklärt werden. Insbesondere fremde und ungewohnte Rechtslagen in anderen Ländern und finanzielle Eigenheiten wie Finanzierungs- und Wechselkurs-Risiken erfordern Klärung. Vertragsverletzungen können im internationalen Kontext schwerwiegendere Konsequenzen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Recherche und Analyse der Kultur von beteiligten Ländern und Organisationen:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Menschen und ihre Art zu denken, kommunizieren und zu arbeiten, werden stark von ihren Herkunftsländern und den Organisationen bestimmt, in denen sie arbeiten. Sich über die jeweiligen Kulturen zu informieren, ist für den*die Projektmanager*in eine Voraussetzung für die erfolgreiche Planung und Durchführung von Projekten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Offene und unterstützende Projekt-Kultur:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb eines Projektes sollten keine der beteiligten Kulturen als bevorzugt betrachtet werden. Eine unterstützende Projekt-Kultur erlaubt es, Elemente und Gebräuche verschiedener Kulturen zu nützen, sofern diese den Projekterfolg unterstützen. Diese Offenheit und Respekt allen Kulturen unterstützt auch die Vertrauensbildung innerhalb des Projekt-Teams.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Schnell Vertrauen aufbauen:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder von internationalen Projekten sind oft geographisch verteilt und arbeiten daher seltener persönlich miteinander. Gewohnte Abstimmungs- und Kontrollmechanismen bzw. Schaffung von Verbindlichkeit in der persönlichen Interaktion wie z.B. Gesprächen sind daher nur bedingt möglich. Höheres Vertrauen auf das vereinbarte Handeln ist daher zwischen Projektmanager*in und ihren Mitarbeiter*innen nötig. Daher ist einer der ersten Schritte bei Projektstart der schnelle und umfassende Aufbau von persönlichem Vertrauen. Ist einmal Vertrauen da, kann auf dessen Basis einfacher (auch virtuell) in weiterer Folge miteinander gearbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Balance zwischen Methodik und Flexibilität:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die höhere Dynamik fordert häufig flexible und schnelle Entscheidungen. Die höhere Diversität eines internationalen Projektes – nicht zuletzt durch die meist eher heterogene Struktur der Stakeholder - hingegen kann nur durch eine durchgehende, abgestimmte und im Projekt festgelegte Projektmanagement-Methodologie (wie z.B. einem zentralen Projektplan) bewältigt werden. Der*die Projektmanager*in muss auf Basis dessen aber jederzeit fähig und bereit sein, bei Problemen schnell von der originalen Projektplanung abzuweichen bzw. diese dahingehend zu adaptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nachhaltiges Management und Beziehungspflege zu Stakeholdern:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Internationale Projekte weisen meist eine höhere Anzahl von Stakeholdern auf, die oft auch eine größere Diversität aufweisen. Außerdem weisen internationale Projekte größere Unterschiede zur Stammorganisation auf. Daher ist ein umfangreicheres und nachhaltigeres Management der Stakeholder (inklusive der Stammorganisation) durch den*die Projektmanager*in notwendig, um deren Interessen im Sinne des Projektzieles zu managen und bei Bedarf nötige Unterstützung bei Projektkrisen zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Klare Projekt-Ziel-Formulierung und Ziel-Verbindlichkeit:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist im Angesicht der kulturellen und kommunikativen Unterschiede besonders wichtig, dass Ziele klar formuliert und von jedem Projekt-Mitglied auch wirklich verstanden werden. Bei der oft längeren Dauer von internationalen Projekten ist es wichtig, die Verbindlichkeit im Zeitablauf aufrechtzuerhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Abweichung von den Projektzielen bzw. eine Änderung im Projektverlauf ist bei internationalen Projekten ein häufig auftretendes Phänomen. Ist dies sachlich begründet (z.B., wenn sich die Bedürfnisse eines*einer Software-Kund*in im Projektablauf ändern) können Ziele adaptiert werden. Dann muss aber sofort von dem*der Projektmanagerin ein gemeinsames Verständnis und Verbindlichkeit im Projektteam und bei den Stakeholdern für die angepassten Ziele geschaffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Fähigkeiten und Engagement des Projekt-Teams:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den technischen Fähigkeiten, die eingesetzte Kommunikations-Infrastruktur nutzen zu können, müssen Mitglieder des Projektes, insbesondere die Projektmanager*in, besondere Soft Skills, vor allem im Bereich des interkulturellen Managements und im Umgang mit Diversität aufweisen. Internationale Projekte fordern auch das persönliche Engagement der Projekt-Mitglieder. Bereitschaft zum Ortswechsel zur ständigen Weiterbildung (z.B. Sprachen) und das Einlassen auf fremde Kulturen sind da nur einige dieser Anforderungen an dieses Engagement.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gemeinsame Sprache, Kommunikations-Infrastruktur und -Standards schaffen:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überschreitungen von geographischen, kulturellen und organisatorischen Grenzen fordern die schnelle Etablierung einer gemeinsamen Sprache die jedes Projekt-Mitglied ausreichend gut beherrscht. Eine moderne IT- und Telekommunikations-Infrastruktur muss jedem Projekt-Mitglied zur Verfügung stehen, damit alle nötigen Kommunikations-Kanäle effizient genutzt werden können (Nicht jede Projekt-Location ist beispielsweise mit Breitband-Internet-Zugang ausgestattet. Das kann mitunter auch innerhalb in Österreich ein Problem sein  &amp;lt;ref&amp;gt;(Breitbandbüro, 2016, S. 45)&amp;lt;/ref&amp;gt;  ). Da keine direkte Kommunikation „zwischen Tür und Angel“ möglich ist, muss auch formell vereinbart werden, in welcher Form und in welchen Abständen Berichte, Dokumentationen und Abstimmungen innerhalb des Projektes zu erfolgen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zusammenfassung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon in diesem einleitenden Kapitel werden die Unterschiede zwischen herkömmlichen und internationalen Projekten und dem dafür notwendigen Projektmanagement deutlich sichtbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Höhere Dynamik und Komplexität bei ständiger geographischer und kultureller Grenzüberschreitungen machen klar warum internationales Projektmanagement als nächste Evolutionsstufe des Projektmanagements bezeichnet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterschiede und Besonderheiten im Management eines internationalen Projekts sind stark von den inkludierten Ländern und Kulturen abhängig. Diese ganz spezifischen Ausprägungen je Land und Kultur zu beschreiben, würde den Umfang dieses Studienhefts sprengen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In weiterer Folge soll Ihnen dieses Studienheft allgemeine Besonderheiten des internationalen Projektmanagements aufzeigen und in Vergleich zu herkömmlichem Projektmanagement stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im nächsten Kapitel (Kapitel 2) des Studienhefts wird daher auf die Charakteristika internationaler Projekte eingegangen. Diese helfen Projektmanager*innen, sich vor dem Projektstart mit den Besonderheiten internationaler Projekte auseinandersetzen und die nötigen Anpassungen und Ergänzungen des Verständnisses, der Prozesse und eingesetzten Methoden des herkömmlichen Projektmanagements zu planen und vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;inhaltliche-reflexion-des-kapitels&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhaltliche Reflexion des Kapitels ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Wie werden Projekte im systemischen und prozessorientierten Projektmanagement-Ansatz definiert und verstanden? Wo liegt der Unterschied zum traditionellen, methodenorientierten Projektmanagement-Ansatz?&lt;br /&gt;
# Welche Teilprozesse des Projektmanagements identifiziert der systemische Projektmanagement-Ansatz?&lt;br /&gt;
# Wie können internationale Projekte definiert werden? Ist diese Definition nach Ihrer Meinung und Berufserfahrung ausreichend?&lt;br /&gt;
# Inwiefern können internationale Projekte von herkömmlichen Projekten abgrenzt werden? Kennen Sie noch weitere typische Projektziele internationaler Projekte?&lt;br /&gt;
# Wie würden Sie Ihnen bekannte internationale IT-Projekte nach der hier skizzierten Art und Weise in die jeweiligen Typen einteilen?&lt;br /&gt;
# Was ist der Hauptunterschied in der Definition von internationalen Projektmanagement zu herkömmlichem Projektmanagement? Unter welchen Voraussetzungen sollte ein Projekt, das nie geographische Grenzen verlässt, auf Basis dieser Definition als internationales Projekt betrachtet werden?&lt;br /&gt;
# Was sind die Erfolgsfaktoren von internationalen Projektmanagement?&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(251, 238, 184);&amp;quot; &amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot; &amp;gt; Gibt es hier überhaupt Unterschiede zu jenen für her Projekte? Welche Erfolgsfaktoren fehlen Ihnen hier?&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=MN436_-_Gruppen-_und_Organisationsdynamik_-_Organisationsdynamik&amp;diff=5529</id>
		<title>MN436 - Gruppen- und Organisationsdynamik - Organisationsdynamik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=MN436_-_Gruppen-_und_Organisationsdynamik_-_Organisationsdynamik&amp;diff=5529"/>
		<updated>2023-07-27T10:52:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* „Menschentausch“ und Repräsentation */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;organisationsdynamik&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Organisationsdynamik  &amp;lt;ref&amp;gt;Dieses Kapitel baut auf einem Skriptum von Bernhard Pesendorfer auf. Weitere Ausführungen dazu in: Schwarz G. (Hg.), Gruppendynamik - Geschichte und Zukunft (Festschrift für Traugott Lindner). WUV-Univ.Verlag, Wien 1993, S.196-230. Die erste Fassung von 1983 fand Verwendung in den Unterlagen des: IBM-Management-Symposiums, Wien 1983, S.39-50. Inzwischen wurde dieser Artikel in vielen Seminarunterlagen an Universitäten und Management-Programmen verwendet. Oft sind die entsprechenden Thesen diskutiert worden: A) im Philosophenkreis mit Uwe Arnold, Gerhard Schwarz, B) im Kreise der ÖGGO (Österreichischen Gesellschaft für Gruppendynamik und Organisationsberatung) mit Ewald Krainz und Rudi Wimmer (R. Wimmer, 1993, Zur Eigendynamik komplexer Organisationen. Sind Unternehmen mit hoher Eigenkomplexität noch steuerbar?; in G: Fatzer (Hrsg.), Organisationsentwicklung für die Zukunft - ein Handbuch -, Köln, S. 255-308.), C) im Kreise der E.I.T. mit Trygve Johnstad und Gunnar Hjelholt. Auch mit Traugott Lindner.&amp;lt;/ref&amp;gt;          =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die verschiedenen sozialen Phänomene, die mit „Gruppe“ zusammenhängen, überhaupt verstehen zu können, müssen wir den Bogen weiter aufspannen. Wir können feststellen, dass es überall „menschelt“ und dass wir stets auf Emotionen treffen, die sich mit rationalen Modellen oft nicht gut vertragen. Trotzdem müssen wir damit umgehen – ganz nach unseren Fähigkeiten. In diesem Kapitel geht es um den Aufbau sozialer Beziehungen. Sie beginnen bei uns selbst, weil wir als Individuum stets eine Beziehung zu unserer Umwelt und auch zu uns selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgende Lektion ist ein Streifzug durch die zahlreichen sozialen Ebenen, auf denen Beziehungen existieren und das Sozialgefüge nicht nur dominieren, sondern erst erzeugen. Was ist Gesellschaft? Diese Frage ist auch für Wissenschaftler*innen schwer zu beantworten. Vielleicht ist es die Summe aller sozialen Beziehungen auf allen sozialen Ebenen, vom Individuum bis zum Kosmos sozusagen. Aus diesem Grund ist das auch die längste Lektion, sie verdient eine ausführliche Beschäftigung mit dem Thema. Nach Durcharbeit dieses Kapitels sollen Sie in der Lage sein, mehrere Erkenntnisse für Ihre Praxis zu haben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche sozialen Ebenen gibt es und wie stehen sie zueinander in Beziehung?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche Rolle spielt die Gruppe in unserem Leben und welchen Stellenwert nimmt sie in den Organisations- und Lebensformen ein?&amp;lt;span id=&amp;quot;einleitung-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
Möglicherweise haben nur ganz wenige Menschen ein Herz für Organisationen. Warum sollten wir? Wir haben keinen Grund, der uns ihr Verständnis schmackhaft machen könnte. Denn Organisationen sind spröde, formal, unpersönlich, anonym, funktional, kalt, unflexibel und starr. Menschen hingegen lieben Wärme, Persönlichkeit, Nähe, Gefühl, Verständnis, Entgegenkommen und Geborgenheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Paarbeziehung, eine Familie und allenfalls eine Gruppe mag das noch bieten können, denn dort kennt jede*r jede*n, jede*r kann sich zu Wort melden, wenn es um seine*ihre Interessen geht. Aber können das auch Organisationen bieten? Vermutlich nicht. Auf der Suche nach einer Begründung möchte ich mittels eines Kunstgriffes in die Vergangenheit zurückgehen und sehen, welches Trauma die Organisation seit ihrer Geburtsstunde begleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;das-trauma-des-anfangs&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Das Trauma des Anfangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Menschen scheinen wenig Lust zu haben, mit Fremden oder Andersartigen zu kooperieren. Sie bleiben lieber im Kreis ihrer Bekannten und bei den selbstverständlich bekannten Verhaltensweisen. Sie kennen ihren Stall, mögen seinen Geruch, wissen um ihren Platz, kennen das Essen und die Bräuche. Daheim ist daheim. Es war sicher nicht die Humanität, die die Menschen zu gruppenübergreifender Kooperation trieb, sondern die pure Not.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Nomadenstamm musste weiterziehen, weil die Steppe leer gefressen war, und in den saftigen Gebieten grasten schon andere Herden. Was tun? Noch schlimmer war es, wenn gleich zwei unterschiedliche Kulturen und Normensysteme aufeinanderprallten, etwa Hirten und Ackerbauern. Denn die Ackerbauern waren selbstverständlicherweise stocksauer, wenn die nomadisierenden Viehhirten ihre Herden auf die bebauten Felder trieben, weil es dort gar zu schön grünte. Man denke an den tödlichen Streit zwischen dem rückständigen Hirten Abel und dem ökonomisch fortschrittlichen Ackerbauern Kain.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es muss, wenn man die Frühgeschichte der Menschheit betrachtet, entsetzliche Opfer gekostet haben, bis verschiedene Stämme, Sippen und Völker Methoden des wechselseitigen Auskommens gefunden haben. Denn zu den Menschen im eigentlichen Sinne rechnete man ja doch nur die Angehörigen des eigenen Clans. Andere gelten als Nicht-Menschen, als Tiere oder Sachen, die man ohne weiteres verwenden oder auch töten durfte. Ein gemeinsames WIR mit Fremden war undenkbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solange die Vernichtung des*der Anderen, Fremden, Gegner*in leicht ging, wurde sie als Konflikt- Lösung fraglos präferiert. Erst als man beim Versuch, den*die Anderen zu vernichten, auch die eigene Vernichtung riskierte, verfiel man langsam und zähneknirschend auf andere Methoden. Das ist die Geburtsstunde der Organisation. Wundert es, dass ein unter solchem Stern geborenes Kind immer wieder mit wilden Schicksals- und Rückschlägen konfrontiert wird – bis auf den heutigen Tag?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings sollte ja von der Vergangenheit die Rede sein. Ich sprach von Clans und nicht von großen Firmen, von Sippen und nicht von Tochtergesellschaften, von feindlichen Kriegern und nicht von der Konkurrenz, sprach von alten Totem-Verbänden wie den Falken und Hunden in Ägypten, nicht aber von verschiedenen Hauptabteilungen wie Technik und Verkauf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welches Pfand nun haben feindliche Stämme, das ihnen ihre wechselseitige Anerkennung als Tausch- und Handelspartner, ja als menschen-ähnliche Wesen garantieren kann? Angesichts der drohenden wechselseitigen Vernichtung war der höchste Einsatz gerade hoch genug, um die Identität der eigenen und die Lebensberechtigung der Feind-Gruppe auf Dauer zu stellen: nämlich die Menschen selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Tausch von Menschen, insbesondere der Frauentausch und die Ausheirat (Exogamie) legten den Grundstein zu jeder Form von Organisation. Jede Gruppe hatte die wichtigsten Produktionsmittel, die Frauen, als Geiseln gegeben und genommen. Noch heute kann man jedes diplomatische Corps als Ansammlung von Geiseln betrachten, die besonderen Schutz brauchen, damit sie dem Anpassungsdruck jeder Gesellschaft standhalten können. Denn nur wenn sie in der Fremde auch Fremde bleiben, sind sie als Geiseln und Vergegenwärtigung aller äußeren Feinde im eigenen Land brauchbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das führte zu erweiterten und vernetzten Verwandtschaftsorganisationen, die z. B. in Österreich bis 1918 als Legitimationsmodell politischer Herrschaft von Kaiser und Adel Geltung hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;unsere-organisationen-sind-männerorganisationen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Unsere Organisationen sind Männerorganisationen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte historische Bemerkung: Die Familialorganisation, die den Adel, den mittelalterlichen Bauernhof, den städtischen Gewerbebetrieb kennzeichnete, hat heute nur noch wenig Einfluss und Verbreitung im Verhältnis zu den großen Organisationen, die heute das Wirtschaftsleben beherrschen. Unsere Groß-Organisationen knüpfen eher an die eingeschlechtliche Jagdbande an, in der sich die vom mütterlichen Herd vertriebenen und für den weiteren Bestand des Stammes an sich unnötigen Männer zusammenschlossen und wechselseitig ihrer welterhaltenden Unentbehrlichkeit versicherten: unsere Arbeitswelt. Diese von der Verwahrlosung bedrohten Männerhorden (Ausgestoßene sind oft unberechenbar) werden durch strenge Regeln und Rituale an die jeweilige Gruppe gebunden, indem sie sich auf heilige Ziele, hohe Ideale und imposante Leistungsvorgaben einschwören. Denken Sie an die Kirche, die Orden, an das Militär, an die Beamtenschaft und überhaupt an jede Form von Bürokratie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle diese Organisationen verfügen über Kulte und Kultstätten, wo versucht wird, die anonymen und unpersönlichen Strukturen durch symbolische Gemeindebildungen zu entschärfen, die Gläubigen beim richtigen Glauben und bei der wahren Kirche zu halten. Emotional wird mit diesen Symbolen und Zusammen(ge)hörigkeits-Beschwörungen an die alten Heimeligkeits-Gefühle der Familie angeschlossen. Tatsächlich ersetzen diese Organisationen den Männern die Wärme des mütterlichen Herdes und Schoßes. Und dabei wollen sich die Männer von wirklichen Frauen nicht mehr stören lassen. „Denn das sind ja auch solche, die UNS – wenn nur erst Nachwuchs kommt – vor die Tür der Heimeligkeit setzen und in die kalte Welt hinaustreiben.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn daher der Personalchef eine Bewerberin fragt, wie sie&amp;#039;s denn mit Kindern halte, meint er im Grunde: „Wir wissen schon jetzt, dass Sie uns wahrscheinlich verraten werden an Ihr nächstbestes Kind.“ Frauen sind also nur beschränkt verfügbar, entziehen sich dem absoluten Zugriff der Organisation, haben auch noch anderes im Kopf als die Firma. Das ist Verrat, also bleiben wir Vertriebene unter uns. Einmal verlassen worden zu sein, das genügt. Was muss sich also ändern, damit sich das ändert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die heute einflussreichen Gesellschaften sind Männer-Organisationen, in denen sich Vorgesetzter und Mitarbeiter nach dem Modell von Vater und Sohn gegenüberstehen, unterstützen und lieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der adäquate Ausdruck dieser Söhne-Gesellschaften findet sich im christlichen Trinitäts- Dogma. Die Heilige Dreifaltigkeit besteht aus einem allmächtigen Vater, einem Sohne, und das Prinzip der Kirche als der Gemeinschaft der Erlösten ist der Heilige Geist. Er wird definiert als die Liebe zwischen Vater und Sohn. D.h.: Die Liebe zwischen (zwei) Männern ist organisations-konstitutiv, wobei die Autoritätsverhältnisse „natürlicher Weise“ unumkehrbar sind, denn ein Vater kann nie der Sohn seines Sohnes werden. Haben Sie die Sache schon einmal von dieser Seite betrachtet?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An diesen Geschichten interessiert uns nicht so sehr das Historische; sie sollen uns vielmehr daran erinnern, dass erstens in jeder Organisation ungeheure Kräfte gegenseitiger Vernichtung zwischen unterschiedlichen Menschengruppen in den Dienst eines gemeinsamen Überlebens umgeformt werden müssen. Gelingt also Organisation nicht, muss man jederzeit mit dem Ausbrechen dieser archaischen Mächte und Konflikte rechnen; und zweitens, dass in unseren Breiten Organisation fast immer mit männerrechtlicher Söhne-Organisation identisch ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;organisation-als-form-des-zusammenlebens&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Organisation als Form des Zusammenlebens ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehen wir uns die verschiedenen Formen des Zusammenlebens an, die sich in einer Organisation ansammeln, dann verstehen wir schnell, warum jede Organisation ein Wespennest unvermeidlicher Konflikte ist. Wir unterscheiden - zunächst äußerlich der Größe folgend -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Individuum&lt;br /&gt;
* Paar&lt;br /&gt;
* Triangel&lt;br /&gt;
* Familie&lt;br /&gt;
* Gruppe&lt;br /&gt;
* Organisation&lt;br /&gt;
* Institution,&lt;br /&gt;
* Gesellschaft&lt;br /&gt;
* Staat&lt;br /&gt;
* Weltgesellschaft...&lt;br /&gt;
Als Einführung in die eigentümliche Dynamik, die in und zwischen jeder dieser Stufen herrscht, möchte ich kurz Individuum, Paar und Dreieck vorstellen, um dann das Verhältnis Gruppe – Organisation darstellen zu können. Was dazwischen und danach kommt, bleibt uns hier nicht wichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;das-individuum&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Individuum&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Individuen sind, wie der Name sagt, „unteilbar“ (lateinisch „individuum“). Sie müssen sich und ihre Privatsphäre nach außen abgrenzen können. Wir haben verschiedene Grenzen und Verteidigungslinien um unsere Identität gezogen, teils aus der Veranlagung heraus, aber teils auch, um an die Kommunikationsnarben von früheren Wunden nicht rühren zu lassen. Ein nicht geringer Teil unserer Kräfte ist durch die Instandhaltung unserer Chinesischen Mauer gebunden.[[Datei:Mn436 1.jpg|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Graphisch simpel dargestellt zeigt sich ein Kern, umgeben von ringförmigen Verteidigungsanlagen. Man kann mit verschiedenen Menschen unterschiedlich distanziert verkehren. Manche bleiben überhaupt draußen, andere lasse ich bis zur vierten, wieder andere bis zur inneren Verteidigungslinie kommen. Aber gewahrt bleibt meine Individualität dann, wenn ich jederzeit den Abstand selbst bestimmen und verteidigen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesellschaft jedenfalls ist skeptisch gegenüber der Lebensform “Individuum”, die ja historisch gar noch nicht so lang existiert und auch in manchen Gesellschaften unserer Zeit (in Teilen Chinas etwa) keine so große Rolle spielt wie bei uns: der Wert der Gruppe, der Gemeinschaft übersteigt den des*der Einzelnen, der*die dies mit einer gewissen Wehleidigkeit zu Kenntnis nimmt bzw. nehmen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gesellschaften pflegen Individuen zu vereinnahmen – der*die junge Student*in, der*die das erste Mal nach Wien kommt und hier eigentlich keine Menschenseele kennt, wird schnell in die eine oder andere Gruppe und somit in eine neue Gesellschaft aufgenommen: er*sie findet dort eine neue emotionale Heimat und ist dafür bereit, einen gewissen Preis zu zahlen – je nach dem, wem er*sie zuerst in die Hände fällt, wird er Mitglied der revolutionären Marxisten oder einer schlagenden Burschenschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das soll nicht heißen, dass Mitgliedschaften beliebig austauschbar sind – selbstverständlich bringt diese*r junge Student*in eine Vergangenheit mit, die ihn*sie möglicherweise auch schon politisch geprägt hat – trotzdem ist das Phänomen zu beobachten, dass es hier eine gewisse Beliebigkeit gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Individuum wird für die Gesellschaft dann zur Gefahr, wenn es autonom ist - und somit nicht beeinflussbar, weil nicht erpressbar. Die Gesellschaft kann an ein autonomes Individuum keine Ansprüche stellen und wird daher immer misstrauisch sein gegenüber Einzelgänger*innen, Einsiedler*innen und ähnlichen, dubiosen Gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Individuum ist jedoch nicht nur für die Gesellschaft ein meist ungebetener Gast, sondern auch für die Zweierbeziehung, für das Paar – obwohl, oder besser GERADE weil dieses Paar aus zwei Individuen besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-paarbeziehung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Paarbeziehung&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
War dem Individuum die Abgrenzung alles, so entwickelt sich in der Paar-Beziehung etwas Neues: sie ist sicher nicht bloß die Summe ihrer Teile (der Individuen), sondern gewinnt selbst so etwas wie eine eigene Identität. Ja, bis zu einem gewissen Grad verselbständigt sich das Paar sogar gegenüber den Individuen und entwickelt eine Eigendynamik, die dem Zugriff der Partner*innen nicht selten entgleitet. Das macht ja den thrill (die Angstlust) einer Paar- Beziehung aus, dass die Grenzen und Verteidigungslinien in irgendeiner Form geöffnet werden müssen. Wechselseitiger Ein-Fluss wäre ja sonst nicht möglich. Außerdem übertragen wir oft Anteile unseres Selbst dem anderen – zu einer besseren Verwendung, als sie möglicherweise bei uns gefunden hätten. Mit manchen Anteilen von mir kann mein*e Partner*in durchaus mehr anfangen als ich selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Graphisch ist dies sehr schwer dazustellen. Annäherungsweise könnte man es so versuchen:[[Datei:Mn436 2.jpg|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
A und B wären die Kerne der Individuen, rundherum die sich mehr oder weniger überlappenden Grenzen und Grenz-Territorien, die verschiedenen Tore, Tunnel, Brücken zur Verbindung; zwischen den Kernen – und außen herum die gemeinsame Grenzlinie als Symbole für die Beziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während wir also Individuen sind, sofern wir uns abschließen und abgrenzen können gegenüber anderen und so unverwechselbar wir selbst sind, macht die Paar-Beziehung das pure Gegenteil: sie reißt Mauern ein, bricht Hindernisse nieder, baut Tore, gräbt unterirdische Tunnel, wirft Botschaften über verbotene Tore, legt Leitern an feste Türme usf. usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurz: Die Paar-Beziehung ist der natürliche Feind des Individuums. Und umgekehrt: Das Individuum ist der natürliche Feind der Paar-Beziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie das? Die meisten von uns wollen doch beides! Also wollen wir den Konflikt, und zwar permanenten Konflikt, und kämpfen ein Leben lang um die Balance. An den beiden Extremen zeigt sich&amp;#039;s, wie&amp;#039;s misslingen kann:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Geht eine*r oder gehen beide Individuen völlig in der Paar-Beziehung auf, verlieren sie ihre selbständige Überlebensfähigkeit und aus dem lebendigen Spannungsfeld ist ein Friedhof „Zum ewigen Frieden“ geworden, in dem beide noch zu Lebzeiten begraben sind. (Und gibt es nicht – Hand aufs Herz – im Leben tatsächlich Momente, in denen wir es unserem*unserer Partner*in äußerst übelnehmen, wenn er*sie allein überlebensfähig ist oder sein will?) “Wenn der Ferdinand noch leben würde, er hätt´ damit keine Freud´” – solche oder ähnliche Sätze hört man oft von alten Frauen, die trotz schon lange verschiedenem Ehemann noch immer in der Zweierbeziehung leben, das eigene Ich ist so fragmentiert, dass es nur mehr selten zutage tritt. „Wir haben nächsten Mittwoch schon was vor” klingt auch deutlich anders als „Die Brigitte und ich haben nächsten Mittwoch schon was vor” oder gar „ICH habe nächsten Mittwoch schon was vor und muss meine Frau noch fragen, wie das bei ihr aussieht...”&lt;br /&gt;
* Beharren hingegen die Individuen auf ihrer unantastbaren Identität und Eigenständigkeit, zerbricht die Paar-Beziehung ebenso und reisst nicht selten die Individuen ins gleiche Schicksal mit.&lt;br /&gt;
In jedem Fall ist der Zustand der gegenseitigen Abhängigkeit prinzipiell als unerträglich einzustufen, wäre da nicht ein interessanter Mechanismus, der uns dies leichter ertragen lässt: in der Liebe übernehmen Mann und Frau mütterliche Funktionen, geben einander Hautkontakt, Sicherheit, Geborgenheit und empfinden dies auch als durchaus sehr angenehm – und dies nicht ohne Grund: Das Paradigma jeder Paar-Beziehung ist das Mutter-Kind-Verhältnis (und keineswegs das von Mann und Frau). Und auch jede spätere Paar-Konstellation hat gewaltige Anteile dieser Mutter-Kind-Relation an sich (Der ganze Katalog der Zärtlichkeiten stammt aus der frühen Brutpflege, denken Sie nur an die für alle Außenstehenden unerträgliche Baby-Sprache der Verliebten jeglichen Alters). In dieser haben wir die Grundbegriffe und Verhaltensweisen im Paaren gelernt. Das hat enorme Folgen: Denn im Mutter-Kind-Schicksal strotzt es nur so von Abhängigkeit, Macht und Ohnmacht, Liebe und Hass, Anhänglichkeit und ständigem Losreißen, von Verselbständigung und Rückkehr, von Klammern und Flüchten, genüsslichem Verschmelzen und unbändiger Freiheitssehnsucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir uns die möglichen Beziehungsmuster von Paaren ansehen, dann ergeben sich interessante Konstellationen:[[Datei:Mn436 3.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;A B A B A B A B&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
In der linken Graphik sind die beiden in ihrer Paarbeziehung gefangen, es gibt keine wichtigen Außenbeziehungen – hier finden wir auch die infantile Sprache: Schnucki, Mausi, Bärli, Hasi etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zweite Graphik zeigt eine fortschrittliche Beziehung – es gibt Kontakte nach außen und man ist auch gegenseitig in Verbindung, jedoch nicht ständig und komplett.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dritte Graphik ist ein Zeichen für die Hölle, die manche Menschen miteinander haben: einerseits keine wirklichen Beziehungen nach außen, aber auch nicht zueinander. Bei alten Paaren lässt sich diese Konstellation manchmal finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vierte Graphik zeigt ein Pärchen, bei dem jede*r jeden Morgen aus einer anderen Richtung nach Hause kommt – wenn überhaupt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie gesagt, es ist nicht unser Thema, und das Verhältnis von Individuum und Paar soll uns nur als Analogie dienen für das zwischen Gruppe und Organisation. Nur so viel sei noch allgemein gesagt: Die meisten wollen nun aber sowohl als Individuum frei sein und doch in einer Paar-Beziehung leben. Und sie merken bald, anfangs mit Erstaunen, später mit reifem Ergeben und Genießen, auf welchen Dauerbrenner von Konflikt und Versöhnung sie sich da eingelassen haben. Wo gerade wegen der heftigen Polarität eines nur mit dem anderen wachsen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man könnte auch sagen: die Ausbalancierung von Individuum und Paar ist das Grundmuster aller Dialektik...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;dreieck-und-familie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Dreieck und Familie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konnte man bei Individuum und Paar schon feststellen, dass sie sich als Formen des Zusammen-Lebens gar nicht grün sind, so nimmt das oft dramatische Formen an, wenn etwa eine dritte Person in eine gut eingespielte Partnerschaft tritt. Kommt die Sprache auf Dreiecksbeziehungen, schmunzeln die Leute manchmal ein wenig verhalten und genüsslich - aber nur am Anfang, denn offensichtlich haben sie eher den romantischen Anfang im Auge und nicht das dicke Ende. Nehmen wir wieder eine einfache Grafik:[[Datei:Mn436 4.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau A und Herrn B sind einander liebevoll verbunden, Herr B und Herr C bestens befreundet, gemeinsame Sportsfreunde etwa. Herr C ist oft zu Gast bei den beiden. Und – man kennt es aus der Literatur – es ergibt sich Sympathie zwischen Frau A und Herrn C. Und eines Tages war&amp;#039;s plötzlich mehr. Was tun? Rein summarisch gibt&amp;#039;s jetzt mehr Liebe als vorher. Aber ein Dreieck ist weder erklärbar aus der Summe der Personen, noch aus der Summe der Beziehungen. Denn die Personen vertragen sich ja alle. Genau das aber ist das Problem. Denn die Beziehung alpha wird die Beziehungen beta und gamma nicht untangiert lassen. Die Personen vertragen sich, nicht aber die (Paar-)Beziehungen. Und die Paarbeziehungen vertragen sich schlecht mit der Dreieckssituation. Das Gefühl zu diesem Konflikt heißt „Eifersucht“. Je besser es zweien miteinander geht, desto schlechter geht&amp;#039;s dem Dritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurz: Paar und Dreieck vertragen sich äußerst schlecht, und das Dreieck ist der natürliche Feind der Paarbeziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das sieht man daran, dass in der Kriminal- und Mordstatistik Eifersucht als Tatmotiv an oberster Stelle steht. Da kann einem das ursprüngliche Schmunzeln vergehen. Beim Dreieck geht&amp;#039;s offenbar schnell einmal um Leben und Tod.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gibt&amp;#039;s auch Leute, denen jede echte Paarbeziehung zu eng ist und die bei Gefahr im Verzug sofort in eine Dreiecksbeziehung flüchten, um wieder Luft zum Atmen zu bekommen... Da wird dann das Dreieck zum Verbündeten des Individuums gegen die Paarenge. Aber wenn nur einer der drei mehr will, geht sofort das Drama los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was ist nun das Paradigma, Urbild und Prototyp jedes Dreiecks? &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vater - Mutter - Kind.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ehe und Familie vertragen sich daher denkbar schlecht. Wer also beides will, muss die Ehe gegen die Familie verteidigen und umgekehrt die Familie gegen die Ehe, den permanenten Konflikt also pflegen. Wer kennt nicht den liebestötenden Ton im Ohr: Mammi, ich kann nicht schlafen“, bevor sich&amp;#039;s die Kinder zwischen den Eltern bequem zu machen suchen. Wer verstünde nicht den alten, lieben, jüdischen Witz: Sarah, erschöpft vom Trubel, den ihr die vier bis fünf Kinder täglich bereiten, fleht ihren geliebten Moische an: Magst mich nicht da rausholen und heiraten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie viele vergessen, sich während des Heranwachsens der Kinder Zeit für die Ehe zu nehmen. Gehen die Kinder aus dem Hause, bleibt oft nur die Konkursmasse der Familie, die meist nicht ausreicht, die restlichen satten 20 bis 30 Ehe-Jahre mit Lebensfreude zu füllen... Genauso müssen aber die Rechte der Kinder auf Erziehung, die Rechte aller auf Familien- Pflege gegen die Ehe verteidigt werden - der zugegeben seltenere Fall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Also nochmals das Bild und die Phasen des Prozesses: Matristische Familie und Jagdbande der vertriebenen Söhne[[Datei:Mn436 5.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase I: heftige Freude der Liebenden (A und B) aneinander (Beziehung a)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase II: es meldet sich ein Kind (C) an, in der Aussendung steht: wir sind jetzt drei. Wem wendet die Mutter (A) ihre bevorzugte Aufmerksamkeit zu? dem Kinde (C) und der Beziehung (beta); zu wessen Lasten? zu Lasten des Mannes (B) und der Beziehung (alpha). Das heißt die Mutterrolle wird ganz wichtig, die Rollen der Geliebten und der Frau gehen stark zurück – für wie lange? Die Vaterbeziehung ist anfangs natürlich eher marginal (gamma).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase III: Trostsuche. Wo tröstet sich der Mann? Entweder bei einer anderen Frau (statistische Befunde zeigen fürs erste Kindesjahr deutliche Signifikanzen). Aber eine andere Frau könnte auch schwanger werden, sie bietet daher den nötigen Trost nur „auf Abruf“. Sichereren Schutz bietet vorübergehend der Stammtisch, der Sportverein, definitiv die Arbeitswelt der Männer (D), Beziehung (delta). Es ist wesentliche Aufgabe der Gruppe, Auffangstation Trostbedürftiger zu sein. Das Resultat ist oft eine alleinerziehende Frau mit ihren Kindern, die Kernfamilie ist noch kerniger geworden, auch wenn die Männer noch zu Hause wohnen oder schlafen. Die Männer versuchen ihr Glück aber eher in der (Arbeits-)Welt, sind nicht wirklich „familialisiert”, wie das die Familiensoziolog*innen nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase IV: Gibt&amp;#039;s die schon? Wie man sieht, liegen die Entwicklungsmöglichkeiten in den jetzt ziemlich vernachlässigten Beziehungen gamma (Vater-Kind), alpha (Ehe) und epsilon (die beruflichen Außenkontakte der Frau). Sie sind hier stark ausgezeichnet. Leicht wird es nicht sein, die dafür nötigen Energien aufzutreiben. Woher soll nun z.B. der Mann die Kräfte für die stärkenden Beziehungen nehmen? Die Männerbande okkupiert ihn voll, selbst dort, wo nicht einmal mehr genug Arbeit für alle da ist. Lässt man die saloppe Sprache weg, bleibt folgender Befund: nach allen Regeln fortpflanzungsbiologischer  &amp;lt;ref&amp;gt;R.Fox, Bedingungen der sexuellen Evolution. In: Ariès, Bejin, Foucault u.a. Die Masken des Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit.1982.dt.1984&amp;lt;/ref&amp;gt;  paläoanthropologischer  &amp;lt;ref&amp;gt;D.Claessens, Das Konkrete und das Abstrakte. 1980&amp;lt;/ref&amp;gt;  und ethnopsychoanalytischer  &amp;lt;ref&amp;gt;C.Lévi-Strauss, De elementaren Strukturen der Verwandtschaft. 1947.19662.dt.1981. G.Devereux, Ethnopsychoanalyse. 1972.dt.1984&amp;lt;/ref&amp;gt;  Kunst ist der Mann für die weitere Aufzucht überflüssig. Die Urform menschlicher Sozietät sind – so heißt es – Mütter-Kinder-Gruppen. Diese (matristischen) Gruppen bilden einen „biosozialen Leib“ zum Schutze des Nachwuchses der Gattung. Wie oft braucht diese Gruppe die Männchen? Vielleicht einmal im Jahr. Alle? Sicher nicht, höchstens die ein, zwei Träger des besten Genguts. Um die herauszufinden, müssen die Männchen endlose Rivalenkämpfe bestehen. Der Rest geht entweder dabei zugrunde oder kann sich solitär und frei flottierend durch die Welt schlagen – wahrscheinlich Business Class... . Wann werden die Jungmännchen aus der Mütter-Kinder-Sozietät vertrieben? Natürlich mit ihrer Geschlechtsreife. Dafür sorgen die älteren Männchen, die gerade das (genetische) Sagen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man denke an den strahlenden Helden der Griechen, den unvergleichlichen Achill. Selbst dieser versteckte sich in Frauen(=Kinder-)kleidern, als ihn Odysseus in den trojanischen Krieg holen wollte. Denn die Knaben wuchsen wie die Mädchen die ersten Jahre bis zur Geschlechtsreife in den Gemächern der Frauen-Mütter auf. Er wäre liebend gerne dortgeblieben und hatte dort auch schon einen Sohn (Pyrrhus mit Namen) gezeugt. Aber Odysseus als Repräsentant der älteren Männer holte ihn von den Müttern und Kindern weg. Um möglichst rasch wieder Zugang zu den Weibchen zu erhalten, wurde Achill ein Held. Held des Krieges, Erfolgsmanager eines großen Konzerns im militärisch-industriellen Komplex – allerdings mit Todesfolge, heldenüblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Männer also sind zu einem Großteil genetisch überflüssig, fast alle für die Zeugung, alle für die Aufzucht. Umgangsform unter den Männchen: einsames Streunen oder tödliche Rivalität. Chancen, sein Gengut weiterzugeben: sehr limitiert. Umgangsformen unter den Weibchen: Kooperation zum Zwecke der gemeinsamen Aufzucht der Jungen. Wenig Kooperation zwischen den Geschlechtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon in der Einleitung stellen wir uns jetzt nochmals die Frage: Wie kommt es bei dieser Ausgangslage zum gegenwärtig weitverbreiteten Modell der Arbeitsteilung zwischen weiblich dominierten Einzel-Familien und männlich dominierten Gemeinschaft-Gruppen und Organisationsformen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die historischen Rekonstruktionsversuche lesen sich allesamt wie spannende Kriminalromane  &amp;lt;ref&amp;gt;vgl.R.Fox l.c. R.Ranke-Graves, Griechische Mythologie. 1955,dt.1960. H.Göttner-Abendrot, Die Göttin und ihr Heros.1980. R.Fester, M.König, D.Jonas, A.Jonas, Weib und Macht.1979&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Das Resultat ist jedenfalls eine männerzentrierte hierarchische Gesellschaftsordnung mit Monogamieregeln zur Kanalisierung männlicher Rivalitätsenergien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-leistungen-der-männerzentrierten-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Leistungen der männerzentrierten Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind wahrscheinlich die Leistungen von Hierarchie, die bis jetzt offenbar nur um den Preis der Unterdrückung der Frau(en) möglich waren/sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Übernahme von Gattungsarbeit („professionelle“ Nahrungsbeschaffung und Verteidigung) durch die Männerbande. Der zentralen Leistung der Mütter, Menschen zu gebären und aufzuziehen, können die Männer endlich etwas entgegensetzen: Produkte (zu Deutsch: Hervorbringungen, Kunst-Kinder). Die Überflüssigkeit der Männchen ist gemildert;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Selbstzähmung der Männchen (Sklaverei und Arbeitswut, Ordnung und Disziplin, Sublimierung), damit die Mütter sie in ihrer und der Kinder Nähe überhaupt dulden;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Aufbau von Allianzen zwischen den Söhnen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Abflachung des Rivalitäts-Gefälles zwischen den Männchen in der Bedeutung für die Gattung (Fortpflanzung, Weibchennähe); Aufbau von Rangstufen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;„Gerechte“ Aufteilung der Weibchen: jedem Männchen eins (Monogamie als Söhnekartell und Erbfolge vom Vater auf den Sohn);&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zur Sicherung dieses Erbrechts vom Vater auf den Sohn müssen die Weibchen allerdings die Familialbedingungen der Einzelhaft akzeptieren; diesbezügliche Unklarheiten lassen sofort wieder den Krieg der eifersüchtigen Männchen ausbrechen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Belohnung der außerhäusigen Männerarbeit mit Geld (die familiale Haushalts- und Erziehungsarbeit bleibt „unbezahlbar“, ehrenamtlich). Die Männer werden dadurch in den Familien zu Arbeitgebern ihrer Frauen, Frauen von ihren Erhaltern abhängig. Hätten sie sonst an diesem Modell von Ehe, Familie und Monogamie Interesse?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die Weibchen erhalten als „Gegengabe“ die Herauslösung aus der alles total kontrollierenden Mütter-Bande;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Garantierter Schutz (Nahrung und Verteidigung) für die eigene Brut - mit dem Fazit: Jedes Männchen und jedes Weibchen erhält Garantien dafür, eigene Kinder zu haben, der Unsterblichkeit des eigenen Gengutes sicher zu sein;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Das erlaubt die ständige Nähe der Männchen bei den Frauen, deren Zugehörigkeit zur Sozietät. Allerdings herrscht beständig die Angst, dass jede Änderung der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern dieses fragile System sozialer Errungenschaften gefährde.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Insofern besteht eine grundsätzliche Systemunverträglichkeit von (vaterferner) Familien- Gruppe und (mütterferner) Männer-Jagdbanden-Gruppe (Beruf und Arbeitswelt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn daher heute die Frauen a) in die Berufswelt drängen, b) öffentliche Rechte im Berufs- und im gesellschaftlichen Leben geltend machen, c) gemeinsame Verantwortung für Kinderaufzucht und Familienerhalt fordern, d) sich in der Ehe Männer statt Söhne wünschen, Liebhaber statt Pflegefälle, Freunde statt Arbeitgeber, dann rüttelt das an den Grundfesten der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern, zwischen Familie und Berufswelt und gefährdet den höchst zerbrechlichen Frieden innerhalb der „reinen“ Männerbande. Es steht viel auf dem Spiel. Es wäre jedoch viel zu gewinnen – auch für die Männer. Das Thema wird uns auch bei der Besprechung der Gruppe noch einmal einholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;alte Fragestellung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; lautete: Welchen Mann, welche Frau, welche Familie und welche Organisation muss sich daher die (Männer-)Organisation im Spannungsfeld Beruf - Familie wünschen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;neue Frage&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; lautet eher: Wie könnte eine Organisationsform und die Arbeitsteilung von Familie und Berufs-Organisation aussehen, in der sich Männer und Frauen die Verantwortung für die Familien- und Berufsarbeit wirklich gerecht teilen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt Anzeichen einer Veränderung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Frauen müssen nun – seit Geburtenkontrolle und Berufstätigkeit – die mit ihrer Rolle in der Männer-Gesellschaft verbundenen Abhängigkeiten nicht länger hinnehmen. Sie wehren sich, weil sie auch außerhalb der traditionellen Rollennormen überleben müssen und können. Sie müssen sich dann zwar oft als Alleinerziehende am Rande der &amp;#039;&amp;#039;neuen Armut&amp;#039;&amp;#039; durchkämpfen, sind dafür aber auch frei und nicht mehr erpressbar.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Aber es gibt auch Anzeichen, dass den Männern der Preis ebenfalls zu hoch geworden ist a) sowohl in den Männer-Organisationen, b) als auch in ihren Ehen und Familien. Sie fragen sich: &amp;#039;&amp;#039;Wie viel müssen wir uns – als Arbeits-Sklaven – gefallen lassen, um zu gefallen?&amp;#039;&amp;#039; oder: &amp;#039;&amp;#039;Auf wie viel Leben will ich (arbeitend) verzichten, nur um zu überleben?&amp;#039;&amp;#039; oder: &amp;#039;&amp;#039;Welche interessante Frau will auch die zweite Lebenshälfte mit einem arbeitswütigen Pflegefall verbringen?&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Conclusio: Die Liebe der Frauen erwies sich als Fürsorge von Müttern, die Arbeit der Männer als domestizierende Selbstversklavung der Söhne. Vielleicht finden wir doch noch Möglichkeiten, die Errungenschaften von Matriarchat und Patriarchat zu retten, ohne dass entweder ein Geschlecht das andere oder beide sich wechselseitig über Gebühr unterdrücken müssen? In jedem Fall sind wir nun reich und reif genug für eine neue Runde des Geschlechterkonflikts.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bevor wir den Faden, der uns über die Gruppe (als Männerbande) zur Organisationsdynamik führen soll, wieder aufnehmen, eine Zwischenbemerkung: Bei aller Frauen-Zugewandtheit handelt es sich bei dieser Sicht um eine Männer-Theorie. Wir wissen, dass viele Frauen sie zwar sehr faszinierend finden, aber fest überzeugt sind, es müsste auch eine weibliche Variante geben, diese Geschichte zu erzählen. Hoffentlich ist sie bald zu hören. Ansätze gibt es ja.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-gruppe&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Gruppe&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Warum sich Gruppen bilden&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es bleibt jedoch die Frage: Warum bilden sich überhaupt Gruppen?  &amp;lt;ref&amp;gt;Die folgenden Thesen fußen im Wesentlichen auf Gedankengängen von Uwe Arnold, die wir gemeinsam in diversen Lehrveranstaltungen an der Klagenfurter Universität über Jahre diskutiert und immer wieder variiert und geprüft haben.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Es gibt keinen Grund, Gruppen zu bilden, es sein denn aus Not. Eine gewissermaßen prototypische Notsituation ergibt sich dadurch, dass alle Kinder irgendwann von ihrer „natürlichen“ Nahrungsquelle, der Mutterbrust, lassen müssen - sei es, weil jüngere Geschwister kommen, sei es, dass die Mutter stirbt oder ihre Ressourcen selbst braucht, nicht mehr will usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Trennung von der Mutter durch das Abstillen kommt zunächst einer Verstoßung gleich, obwohl sie in der Folge natürlich die Tür zur Autonomie auftut. In manchen Elendsvierteln dieser Welt ist damit auch die Phase der Fürsorge durch die Mütter schon erledigt. Wer dann nicht für sich selber sorgen kann, geht zugrunde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn weiters – wie im vorigen Abschnitt ausgeführt – die Mütter-Kinder-Gruppen die ursprünglichen Sozietäten sind, so haben doch Knaben und Mädchen ein unterschiedliches Schicksal. Die Knaben müssen anlässlich dieser Verstoßung aus dieser Gruppe raus, die Töchter bleiben, übernehmen Brutpflegeaufgaben (aunting), werden später selber Mütter usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dadurch entsteht bei den vertriebenen Knaben das Bedürfnis nach der Kreation einer noch nie dagewesenen Sozietät geweckt: der Gruppe. Dieser Gruppenbildung geht eine gemeinsam erlebte Verlusterfahrung voraus, die zu Solidarität und Gemeinsamkeit führt. Die Grundlage dafür bildet ein Bewusstsein gleichen Schicksals, die Identifikation mit anderen in gleicher Notlage. Dadurch kommt es zur Bildung eines sozialen Leibes, um den Schreck nicht zu groß werden zu lassen und durch die artifizielle Nachahmung des mütterlichen Leibes wieder Sicherheit zu erlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiteres Element der Gruppenbildung ist die Suche nach einer Autorität, die über die Kompetenz verfügt, diese schreckliche Notsituation auch zu meistern und Schutz vor weiteren tödlichen Verstoßungen zu gewährleisten. Erlösungshoffnungen kommen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Autorität kann entweder durch das Los bestimmt, oder, wie die Buddhas, als ein besonderes Kind in irgendeinem Kloster gefunden werden. Diese Auswahl findet nach keinen bestimmten Qualifikationen statt. Ausschlaggebend sind die Erwartungen und Hoffnungen der Leute. Die gefundene Autorität muss keinerlei Beweise für die Rechtfertigung ihrer Position erbringen, wenn sie nur als Brennpunkt aller Hoffnungen dient, wobei sich dieser Vorgang ohne jede Verständigung untereinander vollziehen kann. Der soziale Leib hat noch keine Konturen. Zugehörigkeit ist nicht wichtig, es ist ohne Belang, wer da neben mir steht, wenn nur alle Hoffnungen in Erfüllung gehen. Ähnlich wie die Angst eine unspezifische ist, entsteht eine ebenso unspezifische Hoffnung auf einen Heiland, einen Gott, auf irgendeine Erlösung des Ereignisses, auf einen Führer oder auf einen heiligen Stein, auf irgendeinen Kondensationspunkt, auf den man die Ängste im Bezug auf diese Notsituation richten kann. Und von dem man erwarten kann, dass diese Not auch bewältigt wird. Wird die Not durch diesen Kondensationspunkt auch bewältigt, erscheint der Gott oder spricht der Priester oder spricht die Autorität, und damit ist die Angst bewältigt, dann wird der Gruppenprozess abgebrochen und wir haben weiterhin keine Notwendigkeit, uns zu solidarisieren. Solange diese Heilserwartung erfüllt wird, ist es doch völlig nebensächlich, wer neben mir steht. Es ist kein Bedarf dafür da, darauf zu achten, wessen Gesichter ich da sehe, welche Menschen da in meiner Umgebung sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schwierig wird die Situation, wenn der Kristallisationspunkt, auf den sich alle Hoffnungen richten, den Erlösungshoffnungen nicht Rechnung tragen und die Not nicht wenden kann. Dann muss der soziale Leib wieder zerfallen und seinen wärmenden Schutz verlieren. Wenn die Urangst der Verstoßung wegen des Verfalls der Autorität wieder auftritt, muss die Unsicherheit der Verstoßenen auf andere Weise beseitigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der soziale Leib muss zerfallen, wenn er besonders vielen seine Zugehörigkeit versprochen hat. Dann wird es wichtig, sich mit anderen zusammenzutun, die anderen überhaupt wahrzunehmen und ein neues Gefühl der Zugehörigkeit zu entwickeln. Dann trägt nicht mehr irgendeine von außen ersehnte Erlöser-Autorität die Hoffnungen, sondern die Gruppe, deren besonderes Merkmal darin besteht, dass sich an den Gruppenprozessen alle Teilnehmer*innen gleich beteiligt fühlen. Diese Gruppen definieren sich in ihren Erwartungen selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst ein Minimum an Zugehörigkeitssicherheit erlaubt es den Mitgliedern der Gruppe, ihrer Enttäuschung über die ausgebliebene Erlösung durch eine Autorität zu artikulieren. Gemeinsam lässt sich das Versagen von Autorität ertragen. Das soziale Trennungstrauma wird nochmals durchlebt, aber gemeinsam mit der Gruppe ertragen und verarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Autorität (Macht) ist von der mütterlichen abgeleitet – lebensspendend, lebenserhaltend, ernährend, schützend. Frauen sind dabei nicht in derselben Notlage wie die Männer, weil sie sich grundsätzlich immer gegen Trennungen absichern können – durch ihre eigenen Produkte, die Kinder. Männer haben nichts anderes als sich und ihre Solidarität mit anderen Männern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Melanie Kleins Beschreibung des Anfangs aller Kommunikation oder Beziehungsaufnahme durch Projektion und Introjektion  &amp;lt;ref&amp;gt;in diesem Punkte verdanke ich viel Ramon Meseguer und José Bleger&amp;#039;s Überlegungen zur Operativen Gruppe. Dazu: A.Bauleo, Ideologie, Familie und Gruppe.1982.dt.1988&amp;lt;/ref&amp;gt;  lässt sich vereinfacht für das Verständnis des Lebens von Gruppen so nützen, dass man sagt: Die ganze Gruppenentwicklung ist eine Annäherung an sich selbst durch die Auseinandersetzung mit Außenseiter*innen. Alle Unterschiedlichkeiten in Gruppen sind Autoritäts- und Bedrohungspotentiale zugleich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denn in dem Augenblick, da Menschen ernsthaft aufeinander angewiesen sind und miteinander etwas tun müssen, werden die Unterschiede, die zwischen ihnen bestehen, bedrohlich, machen mit aufkommender Wahrnehmung von Fremdheit Angst. Gruppenentwicklungsstufen (als Angstentwicklungsstufen) sind verbunden mit dem ständigen schrittweisen Prozess von Ausschluss und Integration von Außenseiter*innen. Gruppen suchen sich für das Dilemma der jeweiligen Situation, die sie zu bewältigen haben, Exponent*innen als Außenseiter*innen, die für sie zunächst die Gefahr verkörpern und daher von der Gruppe abgelehnt werden. Gruppen lehnen also in ihnen ihre eigene Fremdheit und Angst ab. (Es ist übrigens auch nur eine spezielle Außenseiterposition, wenn von jemandem die Lösung der Not erwartet und ihm Autorität verliehen wird.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst die Bearbeitung dieser Außenseiter*innen und Außenseitersituation – was oft auch mit Herrschaftsgefälle verbunden ist – ermöglicht es, die Unterschiede in die Gruppe zu integrieren, den abgespaltenen Teil seiner selbst in dem*der Außenseiter*in zu erkennen. Dann lässt sich die Verschiedenheit von Menschen zur Bewältigung von Situationen nützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als relevante Unterschiede bieten sich natürlich die Geschlechterdifferenz, der Altersunterschied, Unterschiede an Schichtzugehörigkeit, Position, Einkommen usw. an, was eben jeweils die „Not“, das „Ziel“, die „Aufgabe“ einer Gruppe sein mag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab welchem Augenblick werden die einzelnen Personen einer Gruppe wahrgenommen? Sie bekommen ein eigenes Gesicht, sobald Kompetenzansprüche gestellt werden können, jemand einen anderen kritisiert, ein Mitglied konkrete Hilfe braucht oder ein Feedback gibt. Bei einer wechselseitigen Abhängigkeit, der sogenannten Interdependenz, ist jeder vom andern gleichwertig abhängig. Nicht eine Person ist für alles verantwortlich, sondern jede Person für irgendetwas. Es gibt eine gemeinsame Sprache, jede Person wird einzeln wahrnehmbar; sind Konflikte und krasse Widersprüche erst einmal durchgestanden, so bereichern sie die Gruppe, anstatt sie zu bedrohen. Alle sind so gleich, dass sie wieder unterschiedlich sein können. In der beschriebenen Situation wird die Gruppe nicht durch das Individuum bedroht, sondern bereichert. In der Differenzierungsphase muss Unterschiedlichkeit unterdrückt werden, weil die Gefahr des Auseinanderbrechens besteht. Der gemeinsame Feind ist die schlechte Autorität, Gleichheitsparolen, Gleichmacherei herrscht vor, denn Unterschiede und Zweifel bedrohen die Gruppe. In der Reifephase dürfen Zweifel geäußert werden, die Meinungen einzelner werden ernst genommen. Jeder kann zeitweise hinausgehen und wieder hineinkommen, ohne den Verlust der Zugehörigkeit fürchten zu müssen. Die Gruppe kann es wagen, sich anderen Gruppen mit anderen Zielen und Wünschen auszusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe ist wiederum – wenn wir bei der abstrakten Formel beginnen wollen - mehr als die Summe ihrer Individuen, aber sie ist auch nicht nur die Summe der Beziehungen zwischen den Personen, sondern viel mehr die Beziehung zwischen den Beziehungen: der Gruppenprozess. Das klingt nicht nur abstrakt, sondern ist es auch – und zwar auch in Wirklichkeit für die meisten Menschen. Denn was wir im bildsamsten Alter an Formen des Zusammenlebens gelernt haben, waren meist: die Paar-Beziehung, allenfalls Dreiecks- Konstellationen und Familien Strukturen, in denen der Vater und vielleicht Geschwister zur Mutter-Kind-Dyade schrittweise dazugekommen sind. Selbst dabei denkt man doch noch immer in abwechselnd konkurrierenden oder koalierenden Paaren. Aber die Eigenständigkeit des Gruppenprozesses, der sich für vakante Gruppenfunktionen einfach die Träger*innen sucht, egal ob es denen persönlich passt oder nicht, ist uns kaum vertraut. Das ist mit der wirklichen Abstraktheit gemeint.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So etwa duldet die Gruppe innerhalb ihrer Grenzen kaum Untergruppen und hat für sie nur böse Worte wie Klüngel, Grüppchen, Clique usf. Denn die Gruppe fühlt sich in ihrer Einheit sehr rasch bedroht durch die „früheren Formen des Zusammenlebens. Sie verlangt unmittelbaren Zugriff zu jedem Individuum als Mitglied; setzt Normen und Sanktionen, denen sich ein einzelner kaum widersetzen kann (Gruppendruck), wohl aber Paare und Untergruppen. Die Gruppe reagiert in diesem Punkt sehr eifersüchtig und kennt keinen Spaß. Die gleiche Eifersucht finden wir, wenn es sich ein Mitglied einfallen lassen sollte, auch noch zu anderen Gruppen gehören zu wollen. Nicht selten steht darauf die Strafe des Ausschlusses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine graphische Darstellung zeigt nur das ideale Bild, jede*n mit jedem*jeder gleich kommunizierend, bei gleichzeitiger Zerstörung diverser Untergruppierungen. In Wahrheit ist diese Gleichheit natürlich nicht gegeben, Funktionszuteilungen schaffen oft auch ein Gefälle an Einfluss und Zuwendung. Ein Naturgesetz, dass jede Gruppe eine*n Führer*in brauche oder diese*r sich früher oder später herauskristallisiere, gehört ins Reich der Fabel, die mehr über die Ideologie mancher Leute aussagt als über ihre Beobachtungsgabe. Historisch gesehen geht die Funktionszuteilung von primär in Gruppen lebenden Populationen nur so weit, dass im Ernstfall doch noch jeder jeden ersetzen kann, also noch alle alles irgendwie können (vorarbeitsteilig).[[Datei:Mn436 6.png|300px|none|thumb| a) Kommunikationsnetz; b) Zentrale und periphere Mitglieder]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Paradigma für die Gruppe ist in unseren Breiten die eingeschlechtliche Pubertätsgruppe der frühen Adoleszenz. Denken Sie daran, wie sehr etwa Bubenbanden in der Pubertät zusammenstecken und alles Weibliche für dumm, kindisch und abartig halten. Wer sich dennoch für Mädchen interessiert, gilt als unmännlich, weich, feig, abtrünnig, verräterisch und hat mit dem Ausschluss zu rechnen. Und tatsächlich ist die Gruppe ja durch Paar und Familie (alte wie künftige) ebenso gefährdet wie das Paar durch die Individualität:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Paar und Familie, in denen ja Mütterlichkeit und Weiblichkeit eine zentrale Rolle spielen, sind die natürlichen Feinde der Gruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl es etwas Lächerliches hat, wenn solche Pubertätsgruppen überdauern (der*die dreißigjährige Pfadfinder- oder Jungschar-Führer*in, die greisen Leiter*innen parteilicher Jugendorganisationen usf.), geben sie doch das erste Muster der Kriegs- und Arbeitswelt ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Paradigma, an das die Gruppe anschließt, ist die Pubertätsbande, der aus dem von den Frauen und Müttern dominierten Aufzuchtsverbande vertriebenen Jünglinge. Diese findet als Jagd- und Kriegerbande ihre kontinuierliche Fortsetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gruppen von Frauen finden sich in dieser Form eigentlich nicht, da sie, auf die Aufzucht des Nachwuchses spezialisiert, sich in immer neue Bezugspersonen aufgeteilt haben. Die Forderung, Männer und Frauen sollten in Gruppen gleichberechtigt zusammenarbeiten können, erscheint angesichts dieser Herkunftsgeschichte der Gruppe (in unseren Breiten) als purer Widersinn. Frauen haben in (Männer-)Gruppen überhaupt nichts zu suchen. Dieser Denkweise erscheint der Satz als glatte Tautologie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschieht, wenn ein Frau Abteilungsleiterin wird und zum ersten Male in der Abteilungsleiterbesprechung auftaucht? Sie darf Kaffee machen, Protokoll schreiben, und wenn sie etwas Gescheites sagt, ruft man(n): lauter bitte! Diese massive Aggressivität hat den Ausschluss zum Ziel. In der Erfindung geeigneter Methoden sind die Männer unerschöpflich. Einige Varianten: 1. die Frau in der Männergruppe wird zum Weibchen des Chefs (egal, ob sie das will oder nicht), denn er hat schließlich für Ordnung zu sorgen. Sie spielt da manchmal mit, weil sie auf diesem Wege Macht über viele Männer auf einen Schlag gewinnt. 2. Oder sie wird nach höchst beunruhigender Konkurrenz- und Gockelphase mit dem Sieger liiert. Paarbildung zum Zwecke des Ausschlusses. Denn schließlich hat ja sonst fast jeder draußen auch eine Frau - privatim. Also ist wieder Ruhe. 3. Oder sie macht sich zur dienenden Mami der ach so wichtigen jungen und alten Jünglinge, die ja doch immer wen brauchen, der ihnen ihre Termine ordnet und die Flecken aus der Krawatte putzt. 4. Oder sie übernimmt die männlichen Standards und übertreibt sie auch noch (oft unter Verlust ihrer Eigenständigkeit). 5. Oder ..., 6. Oder ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gruppen- und Organisationsformen, die ein freies Zusammenarbeiten von Männern und Frauen erlauben und für selbstverständlich halten, kennen wir in unseren Breiten kaum. Unsere Gruppen- und Organisationsformen sind vielmehr selbst ein Bestandteil der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern zum wechselseitigen Ausschluss aus dem eigenen Gebiet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rituelle Vergatterung durch Initiationsriten, aber auch später immer wiederkehrende Prüfungen, Mutproben und Leistungsnachweise festigen den Zusammenhalt der Gruppe nach außen. Und die Macht, die man ruhig Gruppendruck nennen kann, lässt sich am ehesten gegen die feindlichen und fremden Anderen mobilisieren. Das weiß jede Führungskraft, die irgendwann im Leben Menschen „motivieren“ musste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie lässt sich nun erreichen, dass Gruppen, die ihrer Natur nach&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;eigentlich gar nicht wollen, dennoch miteinander kooperieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;organisation&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Organisation&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erinnern Sie sich an die Einleitung. Dort war davon die Rede, dass dem wechselseitigen Vernichtungskampf feindlicher Stämme durch den Tausch von Menschen und Sachen ein Riegel vorgeschoben werden sollte: das Netz von Verwandtschaftsbeziehungen, die aus dem früheren Feind einen Schwager machten, mit dem man Arbeitsbündnisse zur arbeitsteiligen Unterstützung oder Handelsvereinbarungen schließen konnte. Die wechselseitig ausgetauschten Menschen (meist Frauen) garantierten als Geiseln das Wohlverhalten beider. Wir nannten dies die Geburtsstunde der Organisation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Organisation geht es um übergreifende und arbeitsteilige Kooperation von deutlich voneinander abgegrenzten Gruppen im Dienst des Überlebens einer größeren Gemeinschaft. Dies forderte dem Menschen die Erfindung zahlreicher neuer Elemente im Zusammenleben ab, die zu den größten Kulturleistungen zählen, die wir kennen: sie stehen alle unter dem Obertitel &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Instrumente der Verträglichkeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. (Unter Verträglichkeit verstehen wir all das, was Menschengruppen in den Stand setzt, Vereinbarungen zu treffen, in dauerhafte Formen zu gießen und ihre Einhaltung zu überwachen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu gehören Mittel der indirekten Kommunikation, Normen, Strukturen, Gesetze, Schrift, Wissenschaft, Delegationssysteme, Beratungs- und Entscheidungsmodelle, Bildung gemeinsamer Mythen, Riten und Gebräuche ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisation macht aus den Spannungen, die aus der Verschiedenheit der Menschen und Menschengruppen kommen, ein permanentes und unumgängliches Lernfeld des gemeinsamen Menschseins. Wie die Gruppe von jedem Individuum einen Preis für die Zugehörigkeit verlangt, so zieht auch die Organisation den zugehörigen Gruppen einen Teil ihrer Lebensenergie ab. Der Streit um die Gemeinkosten ist so alt wie Organisation überhaupt. Denn die Frage nach der Gerechtigkeit, aus dem Futterneid der Geschwister geboren, nimmt in den Dimensionen enorm zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Suchen wir wieder nach einer Formel nach der schon bekannten Methode, so wird uns nicht wundern, dass sie - mit ihrem Gegenstand zusammen - noch abstrakter ausfallen wird als bei der Gruppe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisation...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Summe ihrer Individuen&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Beziehung der Individuen (wie im Paar)&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Summe der Beziehungen zwischen mehreren Individuen (wie bei Dreieck, Familie und Gruppe),&lt;br /&gt;
Organisation ist vielmehr das System der Beziehungen zwischen Gruppen, die selbst wieder Beziehungssysteme von Beziehungen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer kann so etwas verstehen? Kommen da die Individuen und Persönlichkeiten überhaupt noch vor? Spielen da persönliche Gefühle überhaupt noch eine Rolle? Ist da noch Platz für Menschen? Es ist wahr, Organisationen können sich um Individuen, persönliche Gefühle, ja um die Schicksale ganzer Gruppen nur am Rande kümmern. Sicherlich würden Gruppen (und Individuen) den Preis, den sie beim Eintritt in Organisationen zahlen müssen, nicht entrichten, wenn sie auch ohne überleben könnten. Sie können aber nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Organisation geht aber unter diesem Titel noch weiter. Sie rührt an das Allerheiligste der Gruppe: Sie verlangt nämlich, dass ständig Menschen die Gruppe neu zu betreten und wieder zu verlassen haben. Das geht jeder gefestigten Gruppe gegen den Strich. Organisation muss die Grenzen, die die Gruppen um sich gezogen haben, immer wieder öffnen und durchlässig machen (wie die Paarbeziehung die Grenzen des Individuums).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe ist der natürliche Feind der Organisation, und die Organisation der natürliche Feind der Gruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur unter beträchtlichem Leidensdruck sehen Organisationen ein, dass sie auch gut funktionierende Gruppen brauchen („In Wahrheit Nester von Widerstand und egoistischen Umtrieben!“), oder Gruppen, dass sie im Rahmen der allgemeinen Verträglichkeit ihre Rechte nur von der Gesamt-Organisation garantiert erhalten können. Wer sieht schon gerne ein, dass er*sie seinen Bestand nur dadurch sichern kann, dass er*sie seine ständige Gefährdung durch den „Hauptfeind“ duldet?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn436 7.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur graphischen Darstellung: Wir zeichnen von den vielen Möglichkeiten diejenige heraus, die verschiedene Gruppierungen zeigt, die durch eine Gruppe höherer Art zusammengehalten werden, nämlich der Gruppe der Repräsentant*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;menschentausch-und-repräsentation&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== „&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Menschentausch&amp;lt;/span&amp;gt;“&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt; und Repräsentation&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Laufe der Geschichte haben die Menschen unendlich viele Variationen des Austausches von Menschen erfunden. Wir wenden uns im Folgenden nur mehr den bei uns gesellschaftlich und wirtschaftlich dominierenden Männer-Organisationen von Männer-Gruppen zu (was sie auch bleiben, selbst wenn dort mehrheitlich Frauen beschäftigt sein sollten), und lassen die anderen Formen etwa von Familial-Organisationen, Sippen, Stämmen etc. (ungern, aber doch)beiseite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Subjekte des Austausches konnten Händler*innen, Repräsentant*innen, Unterhändler*innen, Abgeordnete, Abgesandte, Bot*innen, Herold*innen, usf. sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle haben gemeinsam, dass sie nicht bloß als Individuen, sondern als Vertreter*innen einer Gruppe sprechen. Repräsentieren heißt zu Deutsch vergegenwärtigen. Repräsentant*innen also haben ihre Leute, die selbst nicht anwesend sein können, während doch ihre Sache und ihre Interessen abgehandelt werden, zu vergegenwärtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stellen wir uns nun eine Verhandlung zwischen streitenden Parteien vor, die zu allem Unglück auf ein gemeinsames Auskommen angewiesen sind. Nichts als Fallen und Klippen. Nennen wir die eine Gruppe die Weißen und die andere die Schwarzen, die sich zu Verhandlungen treffen. Was ist bis dahin schon alles geschehen und entschieden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Gruppen müssen irgendwie die Ziele abgesteckt und besprochen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es schwirren sicher eine Menge wahrer und unwahrer Informationen über die Absichten der Gegenseite herum. Konflikte beruhen oft darauf, dass man sich nicht mehr unterhält, also bezüglich der Interessen und Absichten der anderen auf Vermutungen und Kombinationen angewiesen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es muss entschieden sein, wer die Gruppe repräsentieren soll. Dies ist von größter Wichtigkeit. Zentralpersonen haben zwar meist großes Pouvoir, aber ansonsten wenig Spielraum und Beweglichkeit. Periphere Personen einigen sich mit den anderen zwar schnell, weil sie froh sind, endlich wichtig zu sein; aber sie können ihre Resultate „zu Hause“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
kaum durchsetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gibt es feste Repräsentationsregeln? In unseren Unternehmungen behalten sich Chef*innen sehr oft die Vertretung nach außen vor.&lt;br /&gt;
* Welchen Einfluss haben diese Vorgänge auf die Einfluss- und Machtverteilung innerhalb der Gruppe?&lt;br /&gt;
* Welche Leute von der „Gegenseite„ werden als Verhandlungspartner*innen akzeptiert, welche nicht? Was ist dadurch schon vorentschieden? Art, Dauer und Umfange des Mandats.&lt;br /&gt;
Diese Liste ließe sich beliebig verlängern (Ort, Zeit, Mandat..., wo wird entschieden: in den Gruppen? im Delegierten-Rat? sonst?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es nun endlich zur Verhandlung, etwa auf neutralem Boden, so müssen beide Repräsentant*innen ihre Heim-Gruppen räumlich und emotional verlassen und bis zu einem gewissen Grad in die neue Gruppe der Repräsentation eintreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst werden sie versuchen, die Wünsche ihrer eigenen Gruppe so gut und eindrucksvoll wie möglich zu vertreten. Dann aber müssen sie sich nolens volens mit den anderen, fremden und womöglich feindlichen Argumenten konfrontieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konflikte sind oft die einzige Art, wie man jemanden zwingen kann, einem zuzuhören. „Streiten muss man, bis man etwas erfährt von Dir!&amp;amp;quot; Oder denken Sie an den Sinn des endlosen Feilschens auf einem arabischen Markt. Stundenlang erzählt man sich, wer man ist, wo man war, was es alles gibt, wie wertvoll doch die Ware sei usf., und dazwischen kommt man sich schrittweise näher im Preis, bis man etwa dort endet, wo beide vorher wussten, dass sie sich treffen würden. Übrigens: Die sicherste Methode, sich von den Argumenten des*der Gegner*in nicht beeinflussen zu lassen, ist das Nicht-Zuhören, eine sehr weit verbreitete und hochentwickelte Fähigkeit!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.) DIE GEGLÜCKTE VERHANDLUNG[[Datei:Mn436 8.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Läuft eine Verhandlung gut, werden sich die Repräsentant*innen von Weiß und Schwarz so einigen, dass beide hoffen können, ihre Heim-Gruppen würden zufrieden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gelingen wird dies nur, wenn der*die „weiße“ Repräsentant*in auch die Anliegen der „Schwarzen“ verstanden und in die gemeinsame Lösung eingebaut hat, kurz: wenn er*sie sich ein wenig „einfärben“ ließ. Und umgekehrt: Nach einem Kompromiss wird auch der*die „Schwarze“ mit einigen weißen Flecken heimkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gretchenfrage: Was wird die Heim-Gruppe an dem*der eigenen Repräsentant*in und an der Lösung als erstes bemerken, wenn er*sie heimkommt? Die „Schwarzen“ werden sofort die weißen Flecken bemerken und ihn (bewusst oder unbewusst) des Verrates verdächtigen. Dasselbe bei den „Weißen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist das nun eine Panne, persönliches Misstrauen, menschliche Schwäche oder aber eine notwendige Klippe jeder Organisation?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist eine notwendige Klippe: Denn der*die Repräsentant*in geht weg als Abgesandte*r der Heim- Gruppe und kommt – wenn er*sie gut ist – als Abgesandte*r und Botschafter*in der fremden Gruppe wieder. Man denke an die blühenden Phantasien, die in den Köpfen der Zurückbleibenden und Repräsentierten gedeihen. „Was wird er*sie herausholen?“ „Wird er*sie sich zu uns und unserer Arbeit bekennen?“ „Wird er*sie denen endlich einmal sagen, welche Schwierigkeiten sie uns ständig machen?“ „Wird er den großmäuligen Verkäufer*innen endlich sagen, dass wir genaue Protokolle von den Verkaufs- und Anbahnungsgesprächen brauchen (Was ja Verkäufer*innen besonders lieben)?“ Oder: „Wird er uns wieder einmal verraten, verkaufen oder gar überlaufen? ... sich von seinem*seiner Chef*in jede Drecksarbeit zuschieben lassen, die wir dann machen müssen?“ usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man beobachtet, wie viele Gespräche in und außerhalb der Arbeitszeit über die jeweiligen Chef*innen geführt werden, wie viele Vermutungen, Hypothesen, Ahnungen, Hoffnungen an deren Person geheftet werden, kann man sich nur wundern. Ich glaube, dass dies so zu verstehen ist, dass sich das Unberechenbare und Abstrakte der Organisation als numinoser Schein an dem*der jeweiligen Chef*in festmacht. Es sind fast religiöse Kategorien, in denen sich diese Allmachtsphantasien, besser Phantasien von der Allmacht der Organisation und ihres*ihrer Chef*in ausdrücken. Die Angst, an die anderen oder die kalte Macht der Organisation verraten zu werden, ist nur die Kehrseite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um diesem Verdacht des Verrats entgegenzutreten, schildern die heimkehrenden Repräsentanten die Verhandlung oft als heroische Schlacht, in der sie dem*der Gegner*in das Letzte herausgerissen hätten. Durch diese aggressive Pose wollen sie sich nach der gefährlichen Situation des Fremd-Gehens wieder als vertrauenswürdiges Mitglied der Gruppe legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.) DIE WENIGER GEGLÜCKTE VERHANDLUNG[[Datei:Mn436 9.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwei Arten von Vertreter*innen sind daher unbrauchbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Diejenigen, die den anderen gut zuhören, deren Argumente voll übernehmen, d.h. sich voll einfärben lassen. Damit aber verraten sie ihre Heimgruppen, können sich schnell mit den Partner*innen einigen, werden aber ihre Verhandlungsresultate in der eigenen Gruppe nicht durchsetzen können.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die anderen sind aber ebenfalls unbrauchbar, die heroisch von Interesse und Auftrag der Heim-Gruppe kein Jota abweichen und von den anderen gar nichts annehmen (also rein bleiben. Im Mittelalter nannte man die Leute, die um jeden Preis rein bei ihrem Glauben blieben, ohne mit den anderen auch nur zu reden, die Reinen, Katharoi - zu Deutsch Ketzer). Sie kommen zwar rein, aber ohne Ergebnisse heim. Sie haben nichts vom Stallgeruch der anderen angenommen, aber auch keine Resultate erzielt, die beide Gruppen gemeinsam tragen könnten.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
An dem Spannungsfeld, in das jede*r Repräsentant*in gerät: gehört er*sie jetzt mehr zu seiner*ihrer Heim-Gruppe oder zur Repräsentanten-Gruppe – dort lässt sich &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Organisationsdynamik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; mit Händen greifen. Wer von uns hätte nicht schon die Enttäuschung erlebt, wenn man im besten Glauben eine gute Lösung ausgehandelt hat, und die Heim-Gruppe sagt plötzlich: „Das können wir nicht akzeptieren, da stehen wir nicht dahinter. Da musst du noch einmal hingehen. Oder wir schicken eine*n andere*n (bessere*n) Vertreter*in ...“ Dann sind wir mehrfach bloßgestellt: unfähig und nicht gewürdigt bei den eigenen, schwach und nicht durchsetzungsfähig bei den fremden Leuten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Gutteil des Organisationslebens hängt davon ab (und lässt sich daraus verstehen), wie diese Kontakte strukturiert sind, wie Entscheidungen Zustandekommen, welche Folgen sie für die Gruppen und ihre Individuen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber zu mühsam, sich die Bedingungen der Verträglichkeit jeden Tag neu aushandeln zu müssen. Daher stellen Organisationen ihre Umgangsformen auf Dauer, gießen sie in geschriebene und ungeschriebene Gesetze, stützen sie mit Strukturen ab. (Zuletzt leisten sie sich meist auch eine Ideologie. Dafür hat man ja die Wissenschaft. Die wird doch - nach allem - auch noch zu bezahlen sein. Religionen haben oft versucht, die jeweils mächtigen Strukturen als göttlich und natürlich abzusegnen und so dem Änderungswillen unzufriedener Gruppen zu entziehen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus der Dauer und Zähflüssigkeit von Strukturen ziehen Menschen und Gruppen einen enormen Entlastungsgewinn. Man muss nicht ständig um seine Rechte kämpfen, sondern kann sie als garantiert betrachten und zur Tagesordnung übergehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bildlich geredet: In der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gruppe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; kann ich jemanden um ein Glas Wasser bitten, wenn ich Durst habe. Und der kann&amp;#039;s mir verwehren oder geben. Auf dem Marktplatz der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Organisation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; hingegen wird zwischen den verschiedenen Gruppen ausgestritten: Wohin und zu wem und auf wessen Kosten bauen wir eine Wasserleitung? Und ich werde lange Zeit Wasser haben (und daran nicht denken müssen), wenn ich bei diesem Handel gut vertreten war/habe, und ich werde auf lange Sicht Probleme mit meinem Wasser haben, wenn meine Interessen dort nicht gut vertreten waren. Und so mit allen wesentlichen Bedürfnissen des Menschen bloßgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;repräsentation-und-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Repräsentation und Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In unseren männerrechtlichen und oft zu Hierarchien (zu Deutsch: Heilige Herrschaft) erstarrten Organisationen wird dieser Austausch von Menschen als Vertreter*innen der jeweils abwesenden Anderen systematisch betrieben-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn436 10.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nehmen wir irgendeine Hierarchie als Beispiel: und betrachten wir darin das Schicksal der Führungskraft. So gehört der Hauptabteilungsleiter C, nennen wir ihn Meier, einmal zur Gruppe der Hauptabteilungsleiter*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher hat er seinen Namen und Titel und auch seine Identität in dieser Hierarchie. Andererseits gehört er aber auch zu „seinen“ Leuten, den Abteilungsleiter*innen seiner Hauptabteilung. Und er muss mindestens zwei Seelen in seiner Brust haben. Beide Gruppen brauchen ihn, weil er beiden Gruppen angehört; aus demselben Grunde müssen sie ihm aber auch misstrauen, zu wem er denn nun eigentlich halte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und in Abwandlung vom obigen Verhandlungsbeispiel kann man sagen: Zwei Arten von Chef*innen sind unbrauchbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Diejenigen, die sich bloß als Repräsentant*innen der jeweils höheren Gruppe gegenüber den eigenen Leuten fühlen. Nehmen wir an, jedes Mal, wenn es im Vorstand ein Donnerwetter gibt, lässt das der Herr B ungefiltert auf seine Leute niederprasseln. „Schulddelegation nach unten“ heißt das im Fachjargon, und unser C = Meier tut womöglich desgleichen. Irgendwelchen Argumenten, die aus der spezifischen Logik des jeweiligen Arbeitsgebietes kommen und von dort her gut begründet sind, werden dann schroff die höherwertigen Gesamt-Firmenziele entgegengeschmettert. Die Mitarbeiter*innen solcher Chef*innen werden auf diese Art in ihrer Loyalitätserwartung schwer erschüttert, sich verraten fühlen und irgendwann die Gefolgschaft verweigern – am besten durch Dienst nach Vorschrift oder durch die bekannte Drohung an den*die Chef*in: „Wenn Sie so weitermachen, werden wir alle Ihre Anordnungen befolgen!“&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
* Aber auch diejenigen Chef*innen sind unbrauchbar, die sich bei jeder Witterung schützend vor ihre Abteilung stellen und deren Eigeninteressen von vorneherein bis aufs Messer verteidigen. Solche Chef*innen sollten sich als Betriebsrät*innen bewerben.&lt;br /&gt;
Also ist jede*r gute Chef*in unvermeidlicher Weise ein „doppeltes Lottchen“, dem*der der Organisationswiderspruch aufgehalst und zugemutet werden kann. Er*sie muss zwei grundsätzlich widersprüchliche Kräfte gleichzeitig für und gegeneinander einsetzen: das Prinzip der Gruppe gegen die Organisation, und das Prinzip der Organisation gegen die Gruppe. Die Meisterung dieses Widerspruchs an den jeweiligen Sachfragen verdient den Namen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Management&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. An den notwendigen Bruchstellen eines Unternehmens wird die Dynamik einer Organisation offensichtlich, und zugleich auch, wie sie gepflegt und gemeistert wird. Bürokrat*innen hingegen wollen feste Organisationsnormen vorfinden und widerspruchsfrei verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer jedoch Management-Funktionen wahrnimmt, pflegt diesen Widerspruch als Motor der Entwicklung, die eine Organisation plastisch und lernfähig erhält, so dass sie sich den jeweiligen Zielen anpassen oder sie sich selbst setzen kann. Sieht man nun, auf welches Kräftefeld sich jemand einlässt, der als Führungskraft Organisationsprozesse bändigen und gestalten will?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist das Hierarchie-Beispiel noch reichlich vereinfachend. Denn das Prinzip der Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen widersprüchlicher Zielsetzungen reicht ja viel weiter, als es das offizielle Organogramm zeigt. Denn abgesehen von Projekt-Gruppen, Matrix- Verflechtungen usf. gibt es ja in jedem Unternehmen den üppigen Wildwuchs der informellen Organisationsstrukturen (den Fußball-Club, die Ostschweizer*innnen oder Oberösterreicher*innen, die Rotarier*innen, die Jahrgangskolleg*innen vom Technicum usf. usf.), ohne den es ein totes Gerippe mit klappernden Organisationsscharnieren bliebe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;exkurs&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Exkurs&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein kleiner Exkurs über freie Individualität, Denken und Herrschaft: Die Chance, sich als Individuum frei zu fühlen, ist erst in der Organisation gegeben, die die Gruppen- und Familiengrenzen gesprengt hat und mehrfache Gruppenzugehörigkeit erlaubt. Deswegen taucht Individualität und Freiheit in der Geschichte erst zu einem sehr späten Zeitpunkt auf. Der Gedanke, dass man seine Zugehörigkeitsgruppe verlassen darf und kann, und zwar auch gegen deren Willen, ohne dass man dabei vernichtet werden kann, dieser Gedanke ist neueren Datums. Das Paar, die Familie und die Gruppe sind so tolerant nicht: wer sie verlässt und verrät, müsste – ginge es nach ihnen – mit Vernichtung oder Selbstvernichtung gestraft werden. Erst die Organisation erlaubt echte Mehrfachzugehörigkeit, so dass ich gefahrlos sagen kann, wenn es mir nicht mehr passt: Ich gehe... Daher werden Individualität und Freiheit erst bei einem äußerst hohen Entwicklungsgrad der Verträglichkeit der Menschen möglich. Auch das Denken wird erst mit Organisations-Anforderungen nötig. Solange alle Betroffenen anwesend sind, lassen sich Wünsche und Verweigerungen, Zuwendung und Hass auch unmittelbar emotional-vorsprachlich zum Ausdruck bringen, wie wir das ja auch von den Tieren kennen. Sobald aber – allein schon wegen der großen Menge – Strukturen nötig werden, die sichern, dass auch die Interessen Abwesender mitbedacht werden, müssen diese abstrakt imaginiert werden, um präsent zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deswegen ist z.B. die Mathematik als die Wissenschaft von den Verhältnissen für das Bedürfnis nach zuteilender und ausgleichender Gerechtigkeit sicher von Nutzen. Wie die Organisation mit den Beziehungen von Beziehungssystemen arbeiten muss, so arbeitet die Mathematik mit Funktionen von Funktionen, und nicht zufällig werden beide in diesen Dimensionen als sehr abstrakt empfunden. Ähnlich ließe sich über das Recht und die Sprache fortspinnen. An der Güte legitimer Repräsentation entscheidet sich aber zuletzt die Qualität eines politischen Systems. In unseren Organisationsformen spiegelt sich unser politisches Leben getreu wider. In Schule, Unternehmung, Militär, Kirche, Gemeinde – überall repräsentieren Gruppen höherer“ Ordnung die Interessen und Lebenskräfte. Und damit ist der Frage nach der Legitimation und damit nach Herrschaft nicht mehr auszukommen. Alle Formen politischer Machtverwaltung sind Schattierungen in der Beantwortung dieser Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;schlussfolgerungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Schlussfolgerungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;in-strukturen-und-prozessen-denken&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;In Strukturen und Prozessen denken&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
Organisationsstrukturen sind deshalb nötig, weil man nicht mehr alles durch direkte Kommunikation erledigen kann. Es bedarf für die Informations- und Entscheidungsfindung dauerhafter Formen, Rituale, Regeln und Strukturen, die die Arbeitsteilung und die Arbeitskooperation zwischen Menschen und Menschengruppen gewährleisten können. Arbeitsteilung und deren Zusammenfassung bedeutet, dass Menschengruppen, die nicht mehr direkt am gesamten Entscheidungs- und Willensbildungsprozess mitwirken können, trotzdem einbezogen werden müssen. Wenn eine Gruppe etwas erarbeitet, muss das in den Gesamtarbeitsprozess einbezogen werden können, ohne dass die Menschen, die das jeweils erarbeitet haben, auch wirklich immer dabei sind und es kontrollieren können. Umgekehrt müssen Gruppen und Abteilungen immer mit Gesamtzielen konfrontiert werden, deren Logik sie oft nicht verstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade aufgrund der Arbeitsteilung hat jede Abteilung, jede Gruppe ihre Sonderziele, und umgekehrt erscheint diesen Gruppierungen das allgemeine Ziel häufig willkürlich und unverständlich. Die Güte der Verknüpfung und Verbindung hängt davon ab, wie die Organisationsstrukturen aufgebaut sind und funktionieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zeigt sich immer wieder, wie sehr die zentrale Notwendigkeit der Organisation mit den dezentralen Interessen der Abteilungen, Gruppen, Divisionen etc. in Konflikt geraten und dennoch koordiniert werden müssen. Kleine Einheiten sind rascher lernfähig, die Frage ist, ob und wie sie insgesamt voneinander lernen. Dazu bedarf es einer besseren Koordination. Je mehr man dezentralisiert, desto vernünftigere Formen der Zentralisierung der Einzelerfolge müssen gefunden werden, sonst geht das, was die kleinen Einheiten lernen, rasch wieder verloren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gruppen-teams-und-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Gruppen, Teams und Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Organisationen befinden sich in einer gesellschaftlichen und sozialgeschichtlichen Umgebung; man kann sie nicht unabhängig vom Kontext sehen. Versuche in der neueren Zeit, Organisationsformen, die dem gegenwärtigen Mündigkeitsgrad der Menschen angemessen sind, werden immer heftiger diskutiert. Welche gesellschaftspolitischen Anforderungen kommen an die Unternehmungen heran und wie können sie organisatorisch bewältigt werden? Auf die klassischen hierarchischen Strukturen kann man einerseits (noch) nicht verzichten, anderseits sind wir vor die Aufgabe gestellt, die Problematik der Koordination von Teams neben der Hierarchie und der klassischen Hierachie zu bewältigen. Mit allen drei Formen müssen wir gleichzeitig leben, es gibt kein Unternehmen, das sich auf eine einzige festlegen kann. Es geht darum, wie weit der Entwicklungs- und Reifegrad eines Unternehmens ist, in welcher Umwelt es lebt, welcher Mix daher richtig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kleine Unternehmungen stehen hier vor anderen Problemen als etwa weltweite Unternehmen, die verschiedene Kulturen unter einen Hut zu bringen haben. Aber auch in einem Unternehmen gibt es sinnvollerweise verschiedene Organisationskulturen und dementsprechende Spannungen. Denn unterschiedliche Aufgaben verlangen unterschiedliche Organisationsformen. Die Kunst liegt nun darin, die der Aufgabe angemessene Organisationskultur zu entwickeln (Technik, Verkauf, Controlling etwa sind nicht mit ein und demselben Führungsstil zu bewältigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Teams und Gruppen richtig zu führen, bedarf es gruppendynamischer Kenntnisse und Fertigkeiten. Organisationsprobleme jedoch sind nicht mit gruppendynamischen Methoden zu lösen. Man muss einen anderen Blickwinkel haben, um Organisationen zu verstehen. Aber Organisationsprozesse erfordern eine Schärfung der Sicht, die über Gruppenprozesse weit hinausgeht. Es gibt Leute, die sind in Gruppen besser und haben kein Gefühl für Organisationsstrukturen und umgekehrt. Vielleicht ist ein gewisses Defizit in gruppenmäßiger Kommunikation ein Ansporn, sich mit Organisation zu befassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Vorgesetzten haben das Problem, wie sie mit dem Widerspruch von Gruppe und Organisation umgehen sollen, weil sie sowohl in Gruppen integriert sind, als auch mit der Organisation umgehen müssen. Der Widerspruch besteht zwischen dem Verhalten in Gruppen, wo man direkt miteinander umgeht, und dem Problem, wie man in Organisationen indirekt über Regeln, Arbeitsteilung, aber auch über inoffizielle Machtkonstellationen und informelle Strukturen operiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Betriebe und Gemeinschaften sind zu groß, als dass immer alle Betroffenen dabeisein und mitreden könnten. Organisation vergegenwärtigt die Interessen aller jener, die nicht da sind. Wir müssen in Organisationsstrukturen immer für andere mitdenken und andere für uns denken lassen. Dieser Prozess hat eine gewaltige Eigendynamik. Deren Kenntnis und Handhabung kann viel Sand im Getriebe der Sozialstruktur unserer Unternehmen beseitigen helfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt Leute, die denken in Köpfen und nicht in Strukturen. Wenn ein Strukturwiderspruch vorhanden ist, nützt das Auswechseln der Köpfe nichts. Die Frage: Was ist die Ursache? wird zu oft ersetzt durch die Frage: Wer ist schuld? Das Lernziel der Organisationsdynamik ist daher, das Denken und Handeln in Strukturen zu üben. Man muss erleben, dass man mit seiner ganzen Persönlichkeit gegen bestimmte Strukturen nicht ankann und dass das Handhaben dieser Strukturen etwas anderes ist, als in persönlichen Gesprächen Einzelne und Gruppen überzeugen und motivieren zu wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen Menschen und in einer Gruppe gibt es unterschiedliche Beziehungen, es fließen Ströme von Zuwendung, Ablehnung, Verstehen und Unverständnis. Aber im Verhältnis zu den gebündelten Strömen einer Organisationsstruktur sind das Schwachströme. In Organisationsstrukturen fließt gebündelte Macht, Starkstrom. Da muss man etwas wissen von Isolierungen (Regeln), von Spannungen (Konflikten), von Widerständen. Man muss wissen, wie man verteilt, wie man herunterspannt, transformiert, damit in den Gruppen brauchbar ist, was die Organisation bietet. Wenn die Gruppe einen Starkstromstoß bekommt, geht das im Allgemeinen nicht gut. Die Kunst, mit dem Starkstrom der Interessen und Ziele umzugehen, heißt Führen in Organisationen. Das ist eine ganz andere Kunst, als mit Schwachstrom umzugehen. Ich glaube, dass die Starkströme, die in Organisationen fließen, gebündelte Interessen und Emotionen repräsentieren und deswegen so mächtig und empfindlich sind (deshalb müssen sie oft zunächst voneinander isoliert werden). Für das Wahrnehmen einer Managementfunktion ist beides notwendig. Insofern wird die Organisationsdynamik in den nächsten Jahren eine ebenso zentrale Stellung bekommen wie die Gruppendynamik in den 60er und 70er Jahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;politischer-nachsatz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Politischer Nachsatz&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Motto hatten wir eine Kantische Reflexion zitiert. Im Zusammenhang heißt es dort:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Der vereinigte Wille aller ist jederzeit gut. Der Willen der einzelnen mag noch so böse sein. Denn das Böse hat darin etwas Besonderes, dass es unter allen Zusammen nicht einstimmig ist und sich so aufhält, dass es kein Resultat herausbringt als nach der Regel des Guten.&amp;amp;quot;  &amp;lt;ref&amp;gt;Immanuel Kant, Reflexion 7687 aus dem handschriftlichen Nachlass, Akademie-Ausgabe XIX, 483&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Güte und Art der Vereinigung zu wechselseitiger Verträglichkeit hängt es also ab, ob es zu einem realen und verbindlichen guten Willen aller auch in Wirklichkeit des Zusammenlebens kommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb ist die Organisationsfrage heute von enormem Sprengstoff. Denn die alten Organisationsformen, die unser Denken und Wirtschaften bestimmten, haben sich verbraucht. Unsere Wirtschaft etwa produziert (per Rationalisierung) primär freie Zeit, die wir in Form von Arbeitslosigkeit zwangskonsumieren müssen. Ist heute mehr freie Zeit bei gleichbleibender Struktur von Arbeitswelt und Freizeit, Berufswelt und Familie tatsächlich das zentrale Bedürfnis? Sicher nicht. Sonst wären wir nicht allesamt in der Frage der Arbeitszeitverkürzung so unschlüssig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lange Zeit unserer Geschichte war die Notbewältigung die vorrangige bis ausschließliche Aufgabe. Und dafür waren auch all die herrschaftlichen Elemente unserer Organisationsformen möglicherweise sinnvoll und wurden in Kauf genommen. Aber unsere Notbewältigungs-Maschine läuft weiter und weiter, immer schneller und effektiver. Doch inzwischen produziert sie nur neue Not, die dann per Arbeitslosigkeit und Krieg doch wieder in die alte umschlägt; denn für die Zeit danach (wenn unsere Rüstungsanstrengungen zu irgendeinem Ende geführt haben werden) kann unsere Notbewältigungs- und Wiederaufbau- Maschine unverdrossen wieder gebraucht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch sind ängstliche Menschen leichter zu führen und zum Schweigen zu bringen und von der Notwendigkeit der alten herrschaftlichen Organisationsmuster zu überzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Wahrheit haben wir zu viel „alte“ Zeit und zu viele „alte“ Antworten. Wenn ein Ziel erreicht ist, ist es sinnlos, in der gleichen Richtung, die inzwischen falsch geworden ist, umso schneller weiterzulaufen. Man muss sich vielmehr neue Ziele setzen (die das Erreichte keinesfalls wieder gefährden sollten.) Deshalb könnten wir die neu gewonnene Zeit gut nützen dort, wo wir keineswegs am Ziele sind: im politischen Umgang miteinander haben wir genug zu lernen, oder wenn wir neue Formen der Ehe, der Familie, der Erziehung, des Wohnens, der Entscheidungsfindung bei der Arbeit, in der Gemeinde, im Staate und zwischen den Völkern entwickeln wollen. Aber das sind heute noch keine Güter, für die wir sinnvolle Formen der Bewirtschaftung schon hätten. Stattdessen organisieren wir in vielen Sparten, die ohnehin bis an den Rand gesättigt sind, sinnlose Verdrängungswettbewerbe, die nur Phantasie, Kreativität und wertvolle Arbeitszeit vergeuden. Warum sollten wir uns die alten Wunden immer wieder schlagen, nur weil wir sie gewöhnt sind und nach den zweifelhaften Medizinen süchtig geworden sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir Zeit, Geld und Phantasie in neue Formen, zu einem vereinigten Willen aller zu kommen, investieren, werden wir bessere Früchte ernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;aufgaben-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Was kann ich hier lernen?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bitte beantworten Sie folgende Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.) Diese Lektion war sehr lang und dicht. Wie ist es Ihnen dabei gegangen? Hätte das aufgesplittet werden sollen oder war die Kompaktheit gut für das Verständnis?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.) Welches sind Ihre drei wichtigsten Erkenntnisse dieser Lektion und warum?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.) Womit sind Sie überhaupt nicht einverstanden und warum? Eventuell widerspricht etwas in dieser Lektion Ihren persönlichen Erfahrungen. Es wäre für alle spannend, dies zur Diskussion zu stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.) Wählen Sie eines der zahlreichen Probleme, die in dieser Lektion angeschnitten wurden und erläutern Sie, wie Sie persönlich damit umgegangen sind. Waren Sie erfolgreich oder hängt das bis heute in der Luft?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.) Denken Sie an die Ausführungen zum Thema Verhandlung und Delegation. Welcher Typ sind Sie? Verhandeln Sie gerne bzw. können Sie das gut? Vielleicht erzählen Sie ja auch eine kleine Geschichte des Erfolgs oder Misserfolgs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie dazu bitte das Handout, das Sie im Online-Forum zur Lektion 2 finden. Es ist im Word-Format, damit Sie es ausfüllen können. Dann machen Sie ein PDF daraus und stellen es ins Forum. In den darauffolgenden Lektionen gehen Sie bitte ebenso vor.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=MN436_-_Gruppen-_und_Organisationsdynamik_-_Organisationsdynamik&amp;diff=5528</id>
		<title>MN436 - Gruppen- und Organisationsdynamik - Organisationsdynamik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=MN436_-_Gruppen-_und_Organisationsdynamik_-_Organisationsdynamik&amp;diff=5528"/>
		<updated>2023-07-27T10:52:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Organisation */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;organisationsdynamik&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Organisationsdynamik  &amp;lt;ref&amp;gt;Dieses Kapitel baut auf einem Skriptum von Bernhard Pesendorfer auf. Weitere Ausführungen dazu in: Schwarz G. (Hg.), Gruppendynamik - Geschichte und Zukunft (Festschrift für Traugott Lindner). WUV-Univ.Verlag, Wien 1993, S.196-230. Die erste Fassung von 1983 fand Verwendung in den Unterlagen des: IBM-Management-Symposiums, Wien 1983, S.39-50. Inzwischen wurde dieser Artikel in vielen Seminarunterlagen an Universitäten und Management-Programmen verwendet. Oft sind die entsprechenden Thesen diskutiert worden: A) im Philosophenkreis mit Uwe Arnold, Gerhard Schwarz, B) im Kreise der ÖGGO (Österreichischen Gesellschaft für Gruppendynamik und Organisationsberatung) mit Ewald Krainz und Rudi Wimmer (R. Wimmer, 1993, Zur Eigendynamik komplexer Organisationen. Sind Unternehmen mit hoher Eigenkomplexität noch steuerbar?; in G: Fatzer (Hrsg.), Organisationsentwicklung für die Zukunft - ein Handbuch -, Köln, S. 255-308.), C) im Kreise der E.I.T. mit Trygve Johnstad und Gunnar Hjelholt. Auch mit Traugott Lindner.&amp;lt;/ref&amp;gt;          =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die verschiedenen sozialen Phänomene, die mit „Gruppe“ zusammenhängen, überhaupt verstehen zu können, müssen wir den Bogen weiter aufspannen. Wir können feststellen, dass es überall „menschelt“ und dass wir stets auf Emotionen treffen, die sich mit rationalen Modellen oft nicht gut vertragen. Trotzdem müssen wir damit umgehen – ganz nach unseren Fähigkeiten. In diesem Kapitel geht es um den Aufbau sozialer Beziehungen. Sie beginnen bei uns selbst, weil wir als Individuum stets eine Beziehung zu unserer Umwelt und auch zu uns selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgende Lektion ist ein Streifzug durch die zahlreichen sozialen Ebenen, auf denen Beziehungen existieren und das Sozialgefüge nicht nur dominieren, sondern erst erzeugen. Was ist Gesellschaft? Diese Frage ist auch für Wissenschaftler*innen schwer zu beantworten. Vielleicht ist es die Summe aller sozialen Beziehungen auf allen sozialen Ebenen, vom Individuum bis zum Kosmos sozusagen. Aus diesem Grund ist das auch die längste Lektion, sie verdient eine ausführliche Beschäftigung mit dem Thema. Nach Durcharbeit dieses Kapitels sollen Sie in der Lage sein, mehrere Erkenntnisse für Ihre Praxis zu haben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche sozialen Ebenen gibt es und wie stehen sie zueinander in Beziehung?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche Rolle spielt die Gruppe in unserem Leben und welchen Stellenwert nimmt sie in den Organisations- und Lebensformen ein?&amp;lt;span id=&amp;quot;einleitung-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
Möglicherweise haben nur ganz wenige Menschen ein Herz für Organisationen. Warum sollten wir? Wir haben keinen Grund, der uns ihr Verständnis schmackhaft machen könnte. Denn Organisationen sind spröde, formal, unpersönlich, anonym, funktional, kalt, unflexibel und starr. Menschen hingegen lieben Wärme, Persönlichkeit, Nähe, Gefühl, Verständnis, Entgegenkommen und Geborgenheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Paarbeziehung, eine Familie und allenfalls eine Gruppe mag das noch bieten können, denn dort kennt jede*r jede*n, jede*r kann sich zu Wort melden, wenn es um seine*ihre Interessen geht. Aber können das auch Organisationen bieten? Vermutlich nicht. Auf der Suche nach einer Begründung möchte ich mittels eines Kunstgriffes in die Vergangenheit zurückgehen und sehen, welches Trauma die Organisation seit ihrer Geburtsstunde begleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;das-trauma-des-anfangs&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Das Trauma des Anfangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Menschen scheinen wenig Lust zu haben, mit Fremden oder Andersartigen zu kooperieren. Sie bleiben lieber im Kreis ihrer Bekannten und bei den selbstverständlich bekannten Verhaltensweisen. Sie kennen ihren Stall, mögen seinen Geruch, wissen um ihren Platz, kennen das Essen und die Bräuche. Daheim ist daheim. Es war sicher nicht die Humanität, die die Menschen zu gruppenübergreifender Kooperation trieb, sondern die pure Not.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Nomadenstamm musste weiterziehen, weil die Steppe leer gefressen war, und in den saftigen Gebieten grasten schon andere Herden. Was tun? Noch schlimmer war es, wenn gleich zwei unterschiedliche Kulturen und Normensysteme aufeinanderprallten, etwa Hirten und Ackerbauern. Denn die Ackerbauern waren selbstverständlicherweise stocksauer, wenn die nomadisierenden Viehhirten ihre Herden auf die bebauten Felder trieben, weil es dort gar zu schön grünte. Man denke an den tödlichen Streit zwischen dem rückständigen Hirten Abel und dem ökonomisch fortschrittlichen Ackerbauern Kain.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es muss, wenn man die Frühgeschichte der Menschheit betrachtet, entsetzliche Opfer gekostet haben, bis verschiedene Stämme, Sippen und Völker Methoden des wechselseitigen Auskommens gefunden haben. Denn zu den Menschen im eigentlichen Sinne rechnete man ja doch nur die Angehörigen des eigenen Clans. Andere gelten als Nicht-Menschen, als Tiere oder Sachen, die man ohne weiteres verwenden oder auch töten durfte. Ein gemeinsames WIR mit Fremden war undenkbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solange die Vernichtung des*der Anderen, Fremden, Gegner*in leicht ging, wurde sie als Konflikt- Lösung fraglos präferiert. Erst als man beim Versuch, den*die Anderen zu vernichten, auch die eigene Vernichtung riskierte, verfiel man langsam und zähneknirschend auf andere Methoden. Das ist die Geburtsstunde der Organisation. Wundert es, dass ein unter solchem Stern geborenes Kind immer wieder mit wilden Schicksals- und Rückschlägen konfrontiert wird – bis auf den heutigen Tag?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings sollte ja von der Vergangenheit die Rede sein. Ich sprach von Clans und nicht von großen Firmen, von Sippen und nicht von Tochtergesellschaften, von feindlichen Kriegern und nicht von der Konkurrenz, sprach von alten Totem-Verbänden wie den Falken und Hunden in Ägypten, nicht aber von verschiedenen Hauptabteilungen wie Technik und Verkauf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welches Pfand nun haben feindliche Stämme, das ihnen ihre wechselseitige Anerkennung als Tausch- und Handelspartner, ja als menschen-ähnliche Wesen garantieren kann? Angesichts der drohenden wechselseitigen Vernichtung war der höchste Einsatz gerade hoch genug, um die Identität der eigenen und die Lebensberechtigung der Feind-Gruppe auf Dauer zu stellen: nämlich die Menschen selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Tausch von Menschen, insbesondere der Frauentausch und die Ausheirat (Exogamie) legten den Grundstein zu jeder Form von Organisation. Jede Gruppe hatte die wichtigsten Produktionsmittel, die Frauen, als Geiseln gegeben und genommen. Noch heute kann man jedes diplomatische Corps als Ansammlung von Geiseln betrachten, die besonderen Schutz brauchen, damit sie dem Anpassungsdruck jeder Gesellschaft standhalten können. Denn nur wenn sie in der Fremde auch Fremde bleiben, sind sie als Geiseln und Vergegenwärtigung aller äußeren Feinde im eigenen Land brauchbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das führte zu erweiterten und vernetzten Verwandtschaftsorganisationen, die z. B. in Österreich bis 1918 als Legitimationsmodell politischer Herrschaft von Kaiser und Adel Geltung hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;unsere-organisationen-sind-männerorganisationen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Unsere Organisationen sind Männerorganisationen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte historische Bemerkung: Die Familialorganisation, die den Adel, den mittelalterlichen Bauernhof, den städtischen Gewerbebetrieb kennzeichnete, hat heute nur noch wenig Einfluss und Verbreitung im Verhältnis zu den großen Organisationen, die heute das Wirtschaftsleben beherrschen. Unsere Groß-Organisationen knüpfen eher an die eingeschlechtliche Jagdbande an, in der sich die vom mütterlichen Herd vertriebenen und für den weiteren Bestand des Stammes an sich unnötigen Männer zusammenschlossen und wechselseitig ihrer welterhaltenden Unentbehrlichkeit versicherten: unsere Arbeitswelt. Diese von der Verwahrlosung bedrohten Männerhorden (Ausgestoßene sind oft unberechenbar) werden durch strenge Regeln und Rituale an die jeweilige Gruppe gebunden, indem sie sich auf heilige Ziele, hohe Ideale und imposante Leistungsvorgaben einschwören. Denken Sie an die Kirche, die Orden, an das Militär, an die Beamtenschaft und überhaupt an jede Form von Bürokratie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle diese Organisationen verfügen über Kulte und Kultstätten, wo versucht wird, die anonymen und unpersönlichen Strukturen durch symbolische Gemeindebildungen zu entschärfen, die Gläubigen beim richtigen Glauben und bei der wahren Kirche zu halten. Emotional wird mit diesen Symbolen und Zusammen(ge)hörigkeits-Beschwörungen an die alten Heimeligkeits-Gefühle der Familie angeschlossen. Tatsächlich ersetzen diese Organisationen den Männern die Wärme des mütterlichen Herdes und Schoßes. Und dabei wollen sich die Männer von wirklichen Frauen nicht mehr stören lassen. „Denn das sind ja auch solche, die UNS – wenn nur erst Nachwuchs kommt – vor die Tür der Heimeligkeit setzen und in die kalte Welt hinaustreiben.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn daher der Personalchef eine Bewerberin fragt, wie sie&amp;#039;s denn mit Kindern halte, meint er im Grunde: „Wir wissen schon jetzt, dass Sie uns wahrscheinlich verraten werden an Ihr nächstbestes Kind.“ Frauen sind also nur beschränkt verfügbar, entziehen sich dem absoluten Zugriff der Organisation, haben auch noch anderes im Kopf als die Firma. Das ist Verrat, also bleiben wir Vertriebene unter uns. Einmal verlassen worden zu sein, das genügt. Was muss sich also ändern, damit sich das ändert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die heute einflussreichen Gesellschaften sind Männer-Organisationen, in denen sich Vorgesetzter und Mitarbeiter nach dem Modell von Vater und Sohn gegenüberstehen, unterstützen und lieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der adäquate Ausdruck dieser Söhne-Gesellschaften findet sich im christlichen Trinitäts- Dogma. Die Heilige Dreifaltigkeit besteht aus einem allmächtigen Vater, einem Sohne, und das Prinzip der Kirche als der Gemeinschaft der Erlösten ist der Heilige Geist. Er wird definiert als die Liebe zwischen Vater und Sohn. D.h.: Die Liebe zwischen (zwei) Männern ist organisations-konstitutiv, wobei die Autoritätsverhältnisse „natürlicher Weise“ unumkehrbar sind, denn ein Vater kann nie der Sohn seines Sohnes werden. Haben Sie die Sache schon einmal von dieser Seite betrachtet?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An diesen Geschichten interessiert uns nicht so sehr das Historische; sie sollen uns vielmehr daran erinnern, dass erstens in jeder Organisation ungeheure Kräfte gegenseitiger Vernichtung zwischen unterschiedlichen Menschengruppen in den Dienst eines gemeinsamen Überlebens umgeformt werden müssen. Gelingt also Organisation nicht, muss man jederzeit mit dem Ausbrechen dieser archaischen Mächte und Konflikte rechnen; und zweitens, dass in unseren Breiten Organisation fast immer mit männerrechtlicher Söhne-Organisation identisch ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;organisation-als-form-des-zusammenlebens&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Organisation als Form des Zusammenlebens ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehen wir uns die verschiedenen Formen des Zusammenlebens an, die sich in einer Organisation ansammeln, dann verstehen wir schnell, warum jede Organisation ein Wespennest unvermeidlicher Konflikte ist. Wir unterscheiden - zunächst äußerlich der Größe folgend -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Individuum&lt;br /&gt;
* Paar&lt;br /&gt;
* Triangel&lt;br /&gt;
* Familie&lt;br /&gt;
* Gruppe&lt;br /&gt;
* Organisation&lt;br /&gt;
* Institution,&lt;br /&gt;
* Gesellschaft&lt;br /&gt;
* Staat&lt;br /&gt;
* Weltgesellschaft...&lt;br /&gt;
Als Einführung in die eigentümliche Dynamik, die in und zwischen jeder dieser Stufen herrscht, möchte ich kurz Individuum, Paar und Dreieck vorstellen, um dann das Verhältnis Gruppe – Organisation darstellen zu können. Was dazwischen und danach kommt, bleibt uns hier nicht wichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;das-individuum&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Individuum&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Individuen sind, wie der Name sagt, „unteilbar“ (lateinisch „individuum“). Sie müssen sich und ihre Privatsphäre nach außen abgrenzen können. Wir haben verschiedene Grenzen und Verteidigungslinien um unsere Identität gezogen, teils aus der Veranlagung heraus, aber teils auch, um an die Kommunikationsnarben von früheren Wunden nicht rühren zu lassen. Ein nicht geringer Teil unserer Kräfte ist durch die Instandhaltung unserer Chinesischen Mauer gebunden.[[Datei:Mn436 1.jpg|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Graphisch simpel dargestellt zeigt sich ein Kern, umgeben von ringförmigen Verteidigungsanlagen. Man kann mit verschiedenen Menschen unterschiedlich distanziert verkehren. Manche bleiben überhaupt draußen, andere lasse ich bis zur vierten, wieder andere bis zur inneren Verteidigungslinie kommen. Aber gewahrt bleibt meine Individualität dann, wenn ich jederzeit den Abstand selbst bestimmen und verteidigen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesellschaft jedenfalls ist skeptisch gegenüber der Lebensform “Individuum”, die ja historisch gar noch nicht so lang existiert und auch in manchen Gesellschaften unserer Zeit (in Teilen Chinas etwa) keine so große Rolle spielt wie bei uns: der Wert der Gruppe, der Gemeinschaft übersteigt den des*der Einzelnen, der*die dies mit einer gewissen Wehleidigkeit zu Kenntnis nimmt bzw. nehmen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gesellschaften pflegen Individuen zu vereinnahmen – der*die junge Student*in, der*die das erste Mal nach Wien kommt und hier eigentlich keine Menschenseele kennt, wird schnell in die eine oder andere Gruppe und somit in eine neue Gesellschaft aufgenommen: er*sie findet dort eine neue emotionale Heimat und ist dafür bereit, einen gewissen Preis zu zahlen – je nach dem, wem er*sie zuerst in die Hände fällt, wird er Mitglied der revolutionären Marxisten oder einer schlagenden Burschenschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das soll nicht heißen, dass Mitgliedschaften beliebig austauschbar sind – selbstverständlich bringt diese*r junge Student*in eine Vergangenheit mit, die ihn*sie möglicherweise auch schon politisch geprägt hat – trotzdem ist das Phänomen zu beobachten, dass es hier eine gewisse Beliebigkeit gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Individuum wird für die Gesellschaft dann zur Gefahr, wenn es autonom ist - und somit nicht beeinflussbar, weil nicht erpressbar. Die Gesellschaft kann an ein autonomes Individuum keine Ansprüche stellen und wird daher immer misstrauisch sein gegenüber Einzelgänger*innen, Einsiedler*innen und ähnlichen, dubiosen Gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Individuum ist jedoch nicht nur für die Gesellschaft ein meist ungebetener Gast, sondern auch für die Zweierbeziehung, für das Paar – obwohl, oder besser GERADE weil dieses Paar aus zwei Individuen besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-paarbeziehung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Paarbeziehung&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
War dem Individuum die Abgrenzung alles, so entwickelt sich in der Paar-Beziehung etwas Neues: sie ist sicher nicht bloß die Summe ihrer Teile (der Individuen), sondern gewinnt selbst so etwas wie eine eigene Identität. Ja, bis zu einem gewissen Grad verselbständigt sich das Paar sogar gegenüber den Individuen und entwickelt eine Eigendynamik, die dem Zugriff der Partner*innen nicht selten entgleitet. Das macht ja den thrill (die Angstlust) einer Paar- Beziehung aus, dass die Grenzen und Verteidigungslinien in irgendeiner Form geöffnet werden müssen. Wechselseitiger Ein-Fluss wäre ja sonst nicht möglich. Außerdem übertragen wir oft Anteile unseres Selbst dem anderen – zu einer besseren Verwendung, als sie möglicherweise bei uns gefunden hätten. Mit manchen Anteilen von mir kann mein*e Partner*in durchaus mehr anfangen als ich selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Graphisch ist dies sehr schwer dazustellen. Annäherungsweise könnte man es so versuchen:[[Datei:Mn436 2.jpg|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
A und B wären die Kerne der Individuen, rundherum die sich mehr oder weniger überlappenden Grenzen und Grenz-Territorien, die verschiedenen Tore, Tunnel, Brücken zur Verbindung; zwischen den Kernen – und außen herum die gemeinsame Grenzlinie als Symbole für die Beziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während wir also Individuen sind, sofern wir uns abschließen und abgrenzen können gegenüber anderen und so unverwechselbar wir selbst sind, macht die Paar-Beziehung das pure Gegenteil: sie reißt Mauern ein, bricht Hindernisse nieder, baut Tore, gräbt unterirdische Tunnel, wirft Botschaften über verbotene Tore, legt Leitern an feste Türme usf. usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurz: Die Paar-Beziehung ist der natürliche Feind des Individuums. Und umgekehrt: Das Individuum ist der natürliche Feind der Paar-Beziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie das? Die meisten von uns wollen doch beides! Also wollen wir den Konflikt, und zwar permanenten Konflikt, und kämpfen ein Leben lang um die Balance. An den beiden Extremen zeigt sich&amp;#039;s, wie&amp;#039;s misslingen kann:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Geht eine*r oder gehen beide Individuen völlig in der Paar-Beziehung auf, verlieren sie ihre selbständige Überlebensfähigkeit und aus dem lebendigen Spannungsfeld ist ein Friedhof „Zum ewigen Frieden“ geworden, in dem beide noch zu Lebzeiten begraben sind. (Und gibt es nicht – Hand aufs Herz – im Leben tatsächlich Momente, in denen wir es unserem*unserer Partner*in äußerst übelnehmen, wenn er*sie allein überlebensfähig ist oder sein will?) “Wenn der Ferdinand noch leben würde, er hätt´ damit keine Freud´” – solche oder ähnliche Sätze hört man oft von alten Frauen, die trotz schon lange verschiedenem Ehemann noch immer in der Zweierbeziehung leben, das eigene Ich ist so fragmentiert, dass es nur mehr selten zutage tritt. „Wir haben nächsten Mittwoch schon was vor” klingt auch deutlich anders als „Die Brigitte und ich haben nächsten Mittwoch schon was vor” oder gar „ICH habe nächsten Mittwoch schon was vor und muss meine Frau noch fragen, wie das bei ihr aussieht...”&lt;br /&gt;
* Beharren hingegen die Individuen auf ihrer unantastbaren Identität und Eigenständigkeit, zerbricht die Paar-Beziehung ebenso und reisst nicht selten die Individuen ins gleiche Schicksal mit.&lt;br /&gt;
In jedem Fall ist der Zustand der gegenseitigen Abhängigkeit prinzipiell als unerträglich einzustufen, wäre da nicht ein interessanter Mechanismus, der uns dies leichter ertragen lässt: in der Liebe übernehmen Mann und Frau mütterliche Funktionen, geben einander Hautkontakt, Sicherheit, Geborgenheit und empfinden dies auch als durchaus sehr angenehm – und dies nicht ohne Grund: Das Paradigma jeder Paar-Beziehung ist das Mutter-Kind-Verhältnis (und keineswegs das von Mann und Frau). Und auch jede spätere Paar-Konstellation hat gewaltige Anteile dieser Mutter-Kind-Relation an sich (Der ganze Katalog der Zärtlichkeiten stammt aus der frühen Brutpflege, denken Sie nur an die für alle Außenstehenden unerträgliche Baby-Sprache der Verliebten jeglichen Alters). In dieser haben wir die Grundbegriffe und Verhaltensweisen im Paaren gelernt. Das hat enorme Folgen: Denn im Mutter-Kind-Schicksal strotzt es nur so von Abhängigkeit, Macht und Ohnmacht, Liebe und Hass, Anhänglichkeit und ständigem Losreißen, von Verselbständigung und Rückkehr, von Klammern und Flüchten, genüsslichem Verschmelzen und unbändiger Freiheitssehnsucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir uns die möglichen Beziehungsmuster von Paaren ansehen, dann ergeben sich interessante Konstellationen:[[Datei:Mn436 3.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;A B A B A B A B&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
In der linken Graphik sind die beiden in ihrer Paarbeziehung gefangen, es gibt keine wichtigen Außenbeziehungen – hier finden wir auch die infantile Sprache: Schnucki, Mausi, Bärli, Hasi etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zweite Graphik zeigt eine fortschrittliche Beziehung – es gibt Kontakte nach außen und man ist auch gegenseitig in Verbindung, jedoch nicht ständig und komplett.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dritte Graphik ist ein Zeichen für die Hölle, die manche Menschen miteinander haben: einerseits keine wirklichen Beziehungen nach außen, aber auch nicht zueinander. Bei alten Paaren lässt sich diese Konstellation manchmal finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vierte Graphik zeigt ein Pärchen, bei dem jede*r jeden Morgen aus einer anderen Richtung nach Hause kommt – wenn überhaupt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie gesagt, es ist nicht unser Thema, und das Verhältnis von Individuum und Paar soll uns nur als Analogie dienen für das zwischen Gruppe und Organisation. Nur so viel sei noch allgemein gesagt: Die meisten wollen nun aber sowohl als Individuum frei sein und doch in einer Paar-Beziehung leben. Und sie merken bald, anfangs mit Erstaunen, später mit reifem Ergeben und Genießen, auf welchen Dauerbrenner von Konflikt und Versöhnung sie sich da eingelassen haben. Wo gerade wegen der heftigen Polarität eines nur mit dem anderen wachsen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man könnte auch sagen: die Ausbalancierung von Individuum und Paar ist das Grundmuster aller Dialektik...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;dreieck-und-familie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Dreieck und Familie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konnte man bei Individuum und Paar schon feststellen, dass sie sich als Formen des Zusammen-Lebens gar nicht grün sind, so nimmt das oft dramatische Formen an, wenn etwa eine dritte Person in eine gut eingespielte Partnerschaft tritt. Kommt die Sprache auf Dreiecksbeziehungen, schmunzeln die Leute manchmal ein wenig verhalten und genüsslich - aber nur am Anfang, denn offensichtlich haben sie eher den romantischen Anfang im Auge und nicht das dicke Ende. Nehmen wir wieder eine einfache Grafik:[[Datei:Mn436 4.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau A und Herrn B sind einander liebevoll verbunden, Herr B und Herr C bestens befreundet, gemeinsame Sportsfreunde etwa. Herr C ist oft zu Gast bei den beiden. Und – man kennt es aus der Literatur – es ergibt sich Sympathie zwischen Frau A und Herrn C. Und eines Tages war&amp;#039;s plötzlich mehr. Was tun? Rein summarisch gibt&amp;#039;s jetzt mehr Liebe als vorher. Aber ein Dreieck ist weder erklärbar aus der Summe der Personen, noch aus der Summe der Beziehungen. Denn die Personen vertragen sich ja alle. Genau das aber ist das Problem. Denn die Beziehung alpha wird die Beziehungen beta und gamma nicht untangiert lassen. Die Personen vertragen sich, nicht aber die (Paar-)Beziehungen. Und die Paarbeziehungen vertragen sich schlecht mit der Dreieckssituation. Das Gefühl zu diesem Konflikt heißt „Eifersucht“. Je besser es zweien miteinander geht, desto schlechter geht&amp;#039;s dem Dritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurz: Paar und Dreieck vertragen sich äußerst schlecht, und das Dreieck ist der natürliche Feind der Paarbeziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das sieht man daran, dass in der Kriminal- und Mordstatistik Eifersucht als Tatmotiv an oberster Stelle steht. Da kann einem das ursprüngliche Schmunzeln vergehen. Beim Dreieck geht&amp;#039;s offenbar schnell einmal um Leben und Tod.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gibt&amp;#039;s auch Leute, denen jede echte Paarbeziehung zu eng ist und die bei Gefahr im Verzug sofort in eine Dreiecksbeziehung flüchten, um wieder Luft zum Atmen zu bekommen... Da wird dann das Dreieck zum Verbündeten des Individuums gegen die Paarenge. Aber wenn nur einer der drei mehr will, geht sofort das Drama los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was ist nun das Paradigma, Urbild und Prototyp jedes Dreiecks? &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vater - Mutter - Kind.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ehe und Familie vertragen sich daher denkbar schlecht. Wer also beides will, muss die Ehe gegen die Familie verteidigen und umgekehrt die Familie gegen die Ehe, den permanenten Konflikt also pflegen. Wer kennt nicht den liebestötenden Ton im Ohr: Mammi, ich kann nicht schlafen“, bevor sich&amp;#039;s die Kinder zwischen den Eltern bequem zu machen suchen. Wer verstünde nicht den alten, lieben, jüdischen Witz: Sarah, erschöpft vom Trubel, den ihr die vier bis fünf Kinder täglich bereiten, fleht ihren geliebten Moische an: Magst mich nicht da rausholen und heiraten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie viele vergessen, sich während des Heranwachsens der Kinder Zeit für die Ehe zu nehmen. Gehen die Kinder aus dem Hause, bleibt oft nur die Konkursmasse der Familie, die meist nicht ausreicht, die restlichen satten 20 bis 30 Ehe-Jahre mit Lebensfreude zu füllen... Genauso müssen aber die Rechte der Kinder auf Erziehung, die Rechte aller auf Familien- Pflege gegen die Ehe verteidigt werden - der zugegeben seltenere Fall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Also nochmals das Bild und die Phasen des Prozesses: Matristische Familie und Jagdbande der vertriebenen Söhne[[Datei:Mn436 5.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase I: heftige Freude der Liebenden (A und B) aneinander (Beziehung a)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase II: es meldet sich ein Kind (C) an, in der Aussendung steht: wir sind jetzt drei. Wem wendet die Mutter (A) ihre bevorzugte Aufmerksamkeit zu? dem Kinde (C) und der Beziehung (beta); zu wessen Lasten? zu Lasten des Mannes (B) und der Beziehung (alpha). Das heißt die Mutterrolle wird ganz wichtig, die Rollen der Geliebten und der Frau gehen stark zurück – für wie lange? Die Vaterbeziehung ist anfangs natürlich eher marginal (gamma).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase III: Trostsuche. Wo tröstet sich der Mann? Entweder bei einer anderen Frau (statistische Befunde zeigen fürs erste Kindesjahr deutliche Signifikanzen). Aber eine andere Frau könnte auch schwanger werden, sie bietet daher den nötigen Trost nur „auf Abruf“. Sichereren Schutz bietet vorübergehend der Stammtisch, der Sportverein, definitiv die Arbeitswelt der Männer (D), Beziehung (delta). Es ist wesentliche Aufgabe der Gruppe, Auffangstation Trostbedürftiger zu sein. Das Resultat ist oft eine alleinerziehende Frau mit ihren Kindern, die Kernfamilie ist noch kerniger geworden, auch wenn die Männer noch zu Hause wohnen oder schlafen. Die Männer versuchen ihr Glück aber eher in der (Arbeits-)Welt, sind nicht wirklich „familialisiert”, wie das die Familiensoziolog*innen nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase IV: Gibt&amp;#039;s die schon? Wie man sieht, liegen die Entwicklungsmöglichkeiten in den jetzt ziemlich vernachlässigten Beziehungen gamma (Vater-Kind), alpha (Ehe) und epsilon (die beruflichen Außenkontakte der Frau). Sie sind hier stark ausgezeichnet. Leicht wird es nicht sein, die dafür nötigen Energien aufzutreiben. Woher soll nun z.B. der Mann die Kräfte für die stärkenden Beziehungen nehmen? Die Männerbande okkupiert ihn voll, selbst dort, wo nicht einmal mehr genug Arbeit für alle da ist. Lässt man die saloppe Sprache weg, bleibt folgender Befund: nach allen Regeln fortpflanzungsbiologischer  &amp;lt;ref&amp;gt;R.Fox, Bedingungen der sexuellen Evolution. In: Ariès, Bejin, Foucault u.a. Die Masken des Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit.1982.dt.1984&amp;lt;/ref&amp;gt;  paläoanthropologischer  &amp;lt;ref&amp;gt;D.Claessens, Das Konkrete und das Abstrakte. 1980&amp;lt;/ref&amp;gt;  und ethnopsychoanalytischer  &amp;lt;ref&amp;gt;C.Lévi-Strauss, De elementaren Strukturen der Verwandtschaft. 1947.19662.dt.1981. G.Devereux, Ethnopsychoanalyse. 1972.dt.1984&amp;lt;/ref&amp;gt;  Kunst ist der Mann für die weitere Aufzucht überflüssig. Die Urform menschlicher Sozietät sind – so heißt es – Mütter-Kinder-Gruppen. Diese (matristischen) Gruppen bilden einen „biosozialen Leib“ zum Schutze des Nachwuchses der Gattung. Wie oft braucht diese Gruppe die Männchen? Vielleicht einmal im Jahr. Alle? Sicher nicht, höchstens die ein, zwei Träger des besten Genguts. Um die herauszufinden, müssen die Männchen endlose Rivalenkämpfe bestehen. Der Rest geht entweder dabei zugrunde oder kann sich solitär und frei flottierend durch die Welt schlagen – wahrscheinlich Business Class... . Wann werden die Jungmännchen aus der Mütter-Kinder-Sozietät vertrieben? Natürlich mit ihrer Geschlechtsreife. Dafür sorgen die älteren Männchen, die gerade das (genetische) Sagen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man denke an den strahlenden Helden der Griechen, den unvergleichlichen Achill. Selbst dieser versteckte sich in Frauen(=Kinder-)kleidern, als ihn Odysseus in den trojanischen Krieg holen wollte. Denn die Knaben wuchsen wie die Mädchen die ersten Jahre bis zur Geschlechtsreife in den Gemächern der Frauen-Mütter auf. Er wäre liebend gerne dortgeblieben und hatte dort auch schon einen Sohn (Pyrrhus mit Namen) gezeugt. Aber Odysseus als Repräsentant der älteren Männer holte ihn von den Müttern und Kindern weg. Um möglichst rasch wieder Zugang zu den Weibchen zu erhalten, wurde Achill ein Held. Held des Krieges, Erfolgsmanager eines großen Konzerns im militärisch-industriellen Komplex – allerdings mit Todesfolge, heldenüblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Männer also sind zu einem Großteil genetisch überflüssig, fast alle für die Zeugung, alle für die Aufzucht. Umgangsform unter den Männchen: einsames Streunen oder tödliche Rivalität. Chancen, sein Gengut weiterzugeben: sehr limitiert. Umgangsformen unter den Weibchen: Kooperation zum Zwecke der gemeinsamen Aufzucht der Jungen. Wenig Kooperation zwischen den Geschlechtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon in der Einleitung stellen wir uns jetzt nochmals die Frage: Wie kommt es bei dieser Ausgangslage zum gegenwärtig weitverbreiteten Modell der Arbeitsteilung zwischen weiblich dominierten Einzel-Familien und männlich dominierten Gemeinschaft-Gruppen und Organisationsformen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die historischen Rekonstruktionsversuche lesen sich allesamt wie spannende Kriminalromane  &amp;lt;ref&amp;gt;vgl.R.Fox l.c. R.Ranke-Graves, Griechische Mythologie. 1955,dt.1960. H.Göttner-Abendrot, Die Göttin und ihr Heros.1980. R.Fester, M.König, D.Jonas, A.Jonas, Weib und Macht.1979&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Das Resultat ist jedenfalls eine männerzentrierte hierarchische Gesellschaftsordnung mit Monogamieregeln zur Kanalisierung männlicher Rivalitätsenergien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-leistungen-der-männerzentrierten-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Leistungen der männerzentrierten Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind wahrscheinlich die Leistungen von Hierarchie, die bis jetzt offenbar nur um den Preis der Unterdrückung der Frau(en) möglich waren/sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Übernahme von Gattungsarbeit („professionelle“ Nahrungsbeschaffung und Verteidigung) durch die Männerbande. Der zentralen Leistung der Mütter, Menschen zu gebären und aufzuziehen, können die Männer endlich etwas entgegensetzen: Produkte (zu Deutsch: Hervorbringungen, Kunst-Kinder). Die Überflüssigkeit der Männchen ist gemildert;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Selbstzähmung der Männchen (Sklaverei und Arbeitswut, Ordnung und Disziplin, Sublimierung), damit die Mütter sie in ihrer und der Kinder Nähe überhaupt dulden;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Aufbau von Allianzen zwischen den Söhnen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Abflachung des Rivalitäts-Gefälles zwischen den Männchen in der Bedeutung für die Gattung (Fortpflanzung, Weibchennähe); Aufbau von Rangstufen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;„Gerechte“ Aufteilung der Weibchen: jedem Männchen eins (Monogamie als Söhnekartell und Erbfolge vom Vater auf den Sohn);&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zur Sicherung dieses Erbrechts vom Vater auf den Sohn müssen die Weibchen allerdings die Familialbedingungen der Einzelhaft akzeptieren; diesbezügliche Unklarheiten lassen sofort wieder den Krieg der eifersüchtigen Männchen ausbrechen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Belohnung der außerhäusigen Männerarbeit mit Geld (die familiale Haushalts- und Erziehungsarbeit bleibt „unbezahlbar“, ehrenamtlich). Die Männer werden dadurch in den Familien zu Arbeitgebern ihrer Frauen, Frauen von ihren Erhaltern abhängig. Hätten sie sonst an diesem Modell von Ehe, Familie und Monogamie Interesse?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die Weibchen erhalten als „Gegengabe“ die Herauslösung aus der alles total kontrollierenden Mütter-Bande;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Garantierter Schutz (Nahrung und Verteidigung) für die eigene Brut - mit dem Fazit: Jedes Männchen und jedes Weibchen erhält Garantien dafür, eigene Kinder zu haben, der Unsterblichkeit des eigenen Gengutes sicher zu sein;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Das erlaubt die ständige Nähe der Männchen bei den Frauen, deren Zugehörigkeit zur Sozietät. Allerdings herrscht beständig die Angst, dass jede Änderung der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern dieses fragile System sozialer Errungenschaften gefährde.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Insofern besteht eine grundsätzliche Systemunverträglichkeit von (vaterferner) Familien- Gruppe und (mütterferner) Männer-Jagdbanden-Gruppe (Beruf und Arbeitswelt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn daher heute die Frauen a) in die Berufswelt drängen, b) öffentliche Rechte im Berufs- und im gesellschaftlichen Leben geltend machen, c) gemeinsame Verantwortung für Kinderaufzucht und Familienerhalt fordern, d) sich in der Ehe Männer statt Söhne wünschen, Liebhaber statt Pflegefälle, Freunde statt Arbeitgeber, dann rüttelt das an den Grundfesten der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern, zwischen Familie und Berufswelt und gefährdet den höchst zerbrechlichen Frieden innerhalb der „reinen“ Männerbande. Es steht viel auf dem Spiel. Es wäre jedoch viel zu gewinnen – auch für die Männer. Das Thema wird uns auch bei der Besprechung der Gruppe noch einmal einholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;alte Fragestellung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; lautete: Welchen Mann, welche Frau, welche Familie und welche Organisation muss sich daher die (Männer-)Organisation im Spannungsfeld Beruf - Familie wünschen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;neue Frage&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; lautet eher: Wie könnte eine Organisationsform und die Arbeitsteilung von Familie und Berufs-Organisation aussehen, in der sich Männer und Frauen die Verantwortung für die Familien- und Berufsarbeit wirklich gerecht teilen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt Anzeichen einer Veränderung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Frauen müssen nun – seit Geburtenkontrolle und Berufstätigkeit – die mit ihrer Rolle in der Männer-Gesellschaft verbundenen Abhängigkeiten nicht länger hinnehmen. Sie wehren sich, weil sie auch außerhalb der traditionellen Rollennormen überleben müssen und können. Sie müssen sich dann zwar oft als Alleinerziehende am Rande der &amp;#039;&amp;#039;neuen Armut&amp;#039;&amp;#039; durchkämpfen, sind dafür aber auch frei und nicht mehr erpressbar.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Aber es gibt auch Anzeichen, dass den Männern der Preis ebenfalls zu hoch geworden ist a) sowohl in den Männer-Organisationen, b) als auch in ihren Ehen und Familien. Sie fragen sich: &amp;#039;&amp;#039;Wie viel müssen wir uns – als Arbeits-Sklaven – gefallen lassen, um zu gefallen?&amp;#039;&amp;#039; oder: &amp;#039;&amp;#039;Auf wie viel Leben will ich (arbeitend) verzichten, nur um zu überleben?&amp;#039;&amp;#039; oder: &amp;#039;&amp;#039;Welche interessante Frau will auch die zweite Lebenshälfte mit einem arbeitswütigen Pflegefall verbringen?&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Conclusio: Die Liebe der Frauen erwies sich als Fürsorge von Müttern, die Arbeit der Männer als domestizierende Selbstversklavung der Söhne. Vielleicht finden wir doch noch Möglichkeiten, die Errungenschaften von Matriarchat und Patriarchat zu retten, ohne dass entweder ein Geschlecht das andere oder beide sich wechselseitig über Gebühr unterdrücken müssen? In jedem Fall sind wir nun reich und reif genug für eine neue Runde des Geschlechterkonflikts.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bevor wir den Faden, der uns über die Gruppe (als Männerbande) zur Organisationsdynamik führen soll, wieder aufnehmen, eine Zwischenbemerkung: Bei aller Frauen-Zugewandtheit handelt es sich bei dieser Sicht um eine Männer-Theorie. Wir wissen, dass viele Frauen sie zwar sehr faszinierend finden, aber fest überzeugt sind, es müsste auch eine weibliche Variante geben, diese Geschichte zu erzählen. Hoffentlich ist sie bald zu hören. Ansätze gibt es ja.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-gruppe&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Gruppe&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Warum sich Gruppen bilden&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es bleibt jedoch die Frage: Warum bilden sich überhaupt Gruppen?  &amp;lt;ref&amp;gt;Die folgenden Thesen fußen im Wesentlichen auf Gedankengängen von Uwe Arnold, die wir gemeinsam in diversen Lehrveranstaltungen an der Klagenfurter Universität über Jahre diskutiert und immer wieder variiert und geprüft haben.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Es gibt keinen Grund, Gruppen zu bilden, es sein denn aus Not. Eine gewissermaßen prototypische Notsituation ergibt sich dadurch, dass alle Kinder irgendwann von ihrer „natürlichen“ Nahrungsquelle, der Mutterbrust, lassen müssen - sei es, weil jüngere Geschwister kommen, sei es, dass die Mutter stirbt oder ihre Ressourcen selbst braucht, nicht mehr will usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Trennung von der Mutter durch das Abstillen kommt zunächst einer Verstoßung gleich, obwohl sie in der Folge natürlich die Tür zur Autonomie auftut. In manchen Elendsvierteln dieser Welt ist damit auch die Phase der Fürsorge durch die Mütter schon erledigt. Wer dann nicht für sich selber sorgen kann, geht zugrunde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn weiters – wie im vorigen Abschnitt ausgeführt – die Mütter-Kinder-Gruppen die ursprünglichen Sozietäten sind, so haben doch Knaben und Mädchen ein unterschiedliches Schicksal. Die Knaben müssen anlässlich dieser Verstoßung aus dieser Gruppe raus, die Töchter bleiben, übernehmen Brutpflegeaufgaben (aunting), werden später selber Mütter usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dadurch entsteht bei den vertriebenen Knaben das Bedürfnis nach der Kreation einer noch nie dagewesenen Sozietät geweckt: der Gruppe. Dieser Gruppenbildung geht eine gemeinsam erlebte Verlusterfahrung voraus, die zu Solidarität und Gemeinsamkeit führt. Die Grundlage dafür bildet ein Bewusstsein gleichen Schicksals, die Identifikation mit anderen in gleicher Notlage. Dadurch kommt es zur Bildung eines sozialen Leibes, um den Schreck nicht zu groß werden zu lassen und durch die artifizielle Nachahmung des mütterlichen Leibes wieder Sicherheit zu erlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiteres Element der Gruppenbildung ist die Suche nach einer Autorität, die über die Kompetenz verfügt, diese schreckliche Notsituation auch zu meistern und Schutz vor weiteren tödlichen Verstoßungen zu gewährleisten. Erlösungshoffnungen kommen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Autorität kann entweder durch das Los bestimmt, oder, wie die Buddhas, als ein besonderes Kind in irgendeinem Kloster gefunden werden. Diese Auswahl findet nach keinen bestimmten Qualifikationen statt. Ausschlaggebend sind die Erwartungen und Hoffnungen der Leute. Die gefundene Autorität muss keinerlei Beweise für die Rechtfertigung ihrer Position erbringen, wenn sie nur als Brennpunkt aller Hoffnungen dient, wobei sich dieser Vorgang ohne jede Verständigung untereinander vollziehen kann. Der soziale Leib hat noch keine Konturen. Zugehörigkeit ist nicht wichtig, es ist ohne Belang, wer da neben mir steht, wenn nur alle Hoffnungen in Erfüllung gehen. Ähnlich wie die Angst eine unspezifische ist, entsteht eine ebenso unspezifische Hoffnung auf einen Heiland, einen Gott, auf irgendeine Erlösung des Ereignisses, auf einen Führer oder auf einen heiligen Stein, auf irgendeinen Kondensationspunkt, auf den man die Ängste im Bezug auf diese Notsituation richten kann. Und von dem man erwarten kann, dass diese Not auch bewältigt wird. Wird die Not durch diesen Kondensationspunkt auch bewältigt, erscheint der Gott oder spricht der Priester oder spricht die Autorität, und damit ist die Angst bewältigt, dann wird der Gruppenprozess abgebrochen und wir haben weiterhin keine Notwendigkeit, uns zu solidarisieren. Solange diese Heilserwartung erfüllt wird, ist es doch völlig nebensächlich, wer neben mir steht. Es ist kein Bedarf dafür da, darauf zu achten, wessen Gesichter ich da sehe, welche Menschen da in meiner Umgebung sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schwierig wird die Situation, wenn der Kristallisationspunkt, auf den sich alle Hoffnungen richten, den Erlösungshoffnungen nicht Rechnung tragen und die Not nicht wenden kann. Dann muss der soziale Leib wieder zerfallen und seinen wärmenden Schutz verlieren. Wenn die Urangst der Verstoßung wegen des Verfalls der Autorität wieder auftritt, muss die Unsicherheit der Verstoßenen auf andere Weise beseitigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der soziale Leib muss zerfallen, wenn er besonders vielen seine Zugehörigkeit versprochen hat. Dann wird es wichtig, sich mit anderen zusammenzutun, die anderen überhaupt wahrzunehmen und ein neues Gefühl der Zugehörigkeit zu entwickeln. Dann trägt nicht mehr irgendeine von außen ersehnte Erlöser-Autorität die Hoffnungen, sondern die Gruppe, deren besonderes Merkmal darin besteht, dass sich an den Gruppenprozessen alle Teilnehmer*innen gleich beteiligt fühlen. Diese Gruppen definieren sich in ihren Erwartungen selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst ein Minimum an Zugehörigkeitssicherheit erlaubt es den Mitgliedern der Gruppe, ihrer Enttäuschung über die ausgebliebene Erlösung durch eine Autorität zu artikulieren. Gemeinsam lässt sich das Versagen von Autorität ertragen. Das soziale Trennungstrauma wird nochmals durchlebt, aber gemeinsam mit der Gruppe ertragen und verarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Autorität (Macht) ist von der mütterlichen abgeleitet – lebensspendend, lebenserhaltend, ernährend, schützend. Frauen sind dabei nicht in derselben Notlage wie die Männer, weil sie sich grundsätzlich immer gegen Trennungen absichern können – durch ihre eigenen Produkte, die Kinder. Männer haben nichts anderes als sich und ihre Solidarität mit anderen Männern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Melanie Kleins Beschreibung des Anfangs aller Kommunikation oder Beziehungsaufnahme durch Projektion und Introjektion  &amp;lt;ref&amp;gt;in diesem Punkte verdanke ich viel Ramon Meseguer und José Bleger&amp;#039;s Überlegungen zur Operativen Gruppe. Dazu: A.Bauleo, Ideologie, Familie und Gruppe.1982.dt.1988&amp;lt;/ref&amp;gt;  lässt sich vereinfacht für das Verständnis des Lebens von Gruppen so nützen, dass man sagt: Die ganze Gruppenentwicklung ist eine Annäherung an sich selbst durch die Auseinandersetzung mit Außenseiter*innen. Alle Unterschiedlichkeiten in Gruppen sind Autoritäts- und Bedrohungspotentiale zugleich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denn in dem Augenblick, da Menschen ernsthaft aufeinander angewiesen sind und miteinander etwas tun müssen, werden die Unterschiede, die zwischen ihnen bestehen, bedrohlich, machen mit aufkommender Wahrnehmung von Fremdheit Angst. Gruppenentwicklungsstufen (als Angstentwicklungsstufen) sind verbunden mit dem ständigen schrittweisen Prozess von Ausschluss und Integration von Außenseiter*innen. Gruppen suchen sich für das Dilemma der jeweiligen Situation, die sie zu bewältigen haben, Exponent*innen als Außenseiter*innen, die für sie zunächst die Gefahr verkörpern und daher von der Gruppe abgelehnt werden. Gruppen lehnen also in ihnen ihre eigene Fremdheit und Angst ab. (Es ist übrigens auch nur eine spezielle Außenseiterposition, wenn von jemandem die Lösung der Not erwartet und ihm Autorität verliehen wird.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst die Bearbeitung dieser Außenseiter*innen und Außenseitersituation – was oft auch mit Herrschaftsgefälle verbunden ist – ermöglicht es, die Unterschiede in die Gruppe zu integrieren, den abgespaltenen Teil seiner selbst in dem*der Außenseiter*in zu erkennen. Dann lässt sich die Verschiedenheit von Menschen zur Bewältigung von Situationen nützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als relevante Unterschiede bieten sich natürlich die Geschlechterdifferenz, der Altersunterschied, Unterschiede an Schichtzugehörigkeit, Position, Einkommen usw. an, was eben jeweils die „Not“, das „Ziel“, die „Aufgabe“ einer Gruppe sein mag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab welchem Augenblick werden die einzelnen Personen einer Gruppe wahrgenommen? Sie bekommen ein eigenes Gesicht, sobald Kompetenzansprüche gestellt werden können, jemand einen anderen kritisiert, ein Mitglied konkrete Hilfe braucht oder ein Feedback gibt. Bei einer wechselseitigen Abhängigkeit, der sogenannten Interdependenz, ist jeder vom andern gleichwertig abhängig. Nicht eine Person ist für alles verantwortlich, sondern jede Person für irgendetwas. Es gibt eine gemeinsame Sprache, jede Person wird einzeln wahrnehmbar; sind Konflikte und krasse Widersprüche erst einmal durchgestanden, so bereichern sie die Gruppe, anstatt sie zu bedrohen. Alle sind so gleich, dass sie wieder unterschiedlich sein können. In der beschriebenen Situation wird die Gruppe nicht durch das Individuum bedroht, sondern bereichert. In der Differenzierungsphase muss Unterschiedlichkeit unterdrückt werden, weil die Gefahr des Auseinanderbrechens besteht. Der gemeinsame Feind ist die schlechte Autorität, Gleichheitsparolen, Gleichmacherei herrscht vor, denn Unterschiede und Zweifel bedrohen die Gruppe. In der Reifephase dürfen Zweifel geäußert werden, die Meinungen einzelner werden ernst genommen. Jeder kann zeitweise hinausgehen und wieder hineinkommen, ohne den Verlust der Zugehörigkeit fürchten zu müssen. Die Gruppe kann es wagen, sich anderen Gruppen mit anderen Zielen und Wünschen auszusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe ist wiederum – wenn wir bei der abstrakten Formel beginnen wollen - mehr als die Summe ihrer Individuen, aber sie ist auch nicht nur die Summe der Beziehungen zwischen den Personen, sondern viel mehr die Beziehung zwischen den Beziehungen: der Gruppenprozess. Das klingt nicht nur abstrakt, sondern ist es auch – und zwar auch in Wirklichkeit für die meisten Menschen. Denn was wir im bildsamsten Alter an Formen des Zusammenlebens gelernt haben, waren meist: die Paar-Beziehung, allenfalls Dreiecks- Konstellationen und Familien Strukturen, in denen der Vater und vielleicht Geschwister zur Mutter-Kind-Dyade schrittweise dazugekommen sind. Selbst dabei denkt man doch noch immer in abwechselnd konkurrierenden oder koalierenden Paaren. Aber die Eigenständigkeit des Gruppenprozesses, der sich für vakante Gruppenfunktionen einfach die Träger*innen sucht, egal ob es denen persönlich passt oder nicht, ist uns kaum vertraut. Das ist mit der wirklichen Abstraktheit gemeint.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So etwa duldet die Gruppe innerhalb ihrer Grenzen kaum Untergruppen und hat für sie nur böse Worte wie Klüngel, Grüppchen, Clique usf. Denn die Gruppe fühlt sich in ihrer Einheit sehr rasch bedroht durch die „früheren Formen des Zusammenlebens. Sie verlangt unmittelbaren Zugriff zu jedem Individuum als Mitglied; setzt Normen und Sanktionen, denen sich ein einzelner kaum widersetzen kann (Gruppendruck), wohl aber Paare und Untergruppen. Die Gruppe reagiert in diesem Punkt sehr eifersüchtig und kennt keinen Spaß. Die gleiche Eifersucht finden wir, wenn es sich ein Mitglied einfallen lassen sollte, auch noch zu anderen Gruppen gehören zu wollen. Nicht selten steht darauf die Strafe des Ausschlusses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine graphische Darstellung zeigt nur das ideale Bild, jede*n mit jedem*jeder gleich kommunizierend, bei gleichzeitiger Zerstörung diverser Untergruppierungen. In Wahrheit ist diese Gleichheit natürlich nicht gegeben, Funktionszuteilungen schaffen oft auch ein Gefälle an Einfluss und Zuwendung. Ein Naturgesetz, dass jede Gruppe eine*n Führer*in brauche oder diese*r sich früher oder später herauskristallisiere, gehört ins Reich der Fabel, die mehr über die Ideologie mancher Leute aussagt als über ihre Beobachtungsgabe. Historisch gesehen geht die Funktionszuteilung von primär in Gruppen lebenden Populationen nur so weit, dass im Ernstfall doch noch jeder jeden ersetzen kann, also noch alle alles irgendwie können (vorarbeitsteilig).[[Datei:Mn436 6.png|300px|none|thumb| a) Kommunikationsnetz; b) Zentrale und periphere Mitglieder]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Paradigma für die Gruppe ist in unseren Breiten die eingeschlechtliche Pubertätsgruppe der frühen Adoleszenz. Denken Sie daran, wie sehr etwa Bubenbanden in der Pubertät zusammenstecken und alles Weibliche für dumm, kindisch und abartig halten. Wer sich dennoch für Mädchen interessiert, gilt als unmännlich, weich, feig, abtrünnig, verräterisch und hat mit dem Ausschluss zu rechnen. Und tatsächlich ist die Gruppe ja durch Paar und Familie (alte wie künftige) ebenso gefährdet wie das Paar durch die Individualität:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Paar und Familie, in denen ja Mütterlichkeit und Weiblichkeit eine zentrale Rolle spielen, sind die natürlichen Feinde der Gruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl es etwas Lächerliches hat, wenn solche Pubertätsgruppen überdauern (der*die dreißigjährige Pfadfinder- oder Jungschar-Führer*in, die greisen Leiter*innen parteilicher Jugendorganisationen usf.), geben sie doch das erste Muster der Kriegs- und Arbeitswelt ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Paradigma, an das die Gruppe anschließt, ist die Pubertätsbande, der aus dem von den Frauen und Müttern dominierten Aufzuchtsverbande vertriebenen Jünglinge. Diese findet als Jagd- und Kriegerbande ihre kontinuierliche Fortsetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gruppen von Frauen finden sich in dieser Form eigentlich nicht, da sie, auf die Aufzucht des Nachwuchses spezialisiert, sich in immer neue Bezugspersonen aufgeteilt haben. Die Forderung, Männer und Frauen sollten in Gruppen gleichberechtigt zusammenarbeiten können, erscheint angesichts dieser Herkunftsgeschichte der Gruppe (in unseren Breiten) als purer Widersinn. Frauen haben in (Männer-)Gruppen überhaupt nichts zu suchen. Dieser Denkweise erscheint der Satz als glatte Tautologie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschieht, wenn ein Frau Abteilungsleiterin wird und zum ersten Male in der Abteilungsleiterbesprechung auftaucht? Sie darf Kaffee machen, Protokoll schreiben, und wenn sie etwas Gescheites sagt, ruft man(n): lauter bitte! Diese massive Aggressivität hat den Ausschluss zum Ziel. In der Erfindung geeigneter Methoden sind die Männer unerschöpflich. Einige Varianten: 1. die Frau in der Männergruppe wird zum Weibchen des Chefs (egal, ob sie das will oder nicht), denn er hat schließlich für Ordnung zu sorgen. Sie spielt da manchmal mit, weil sie auf diesem Wege Macht über viele Männer auf einen Schlag gewinnt. 2. Oder sie wird nach höchst beunruhigender Konkurrenz- und Gockelphase mit dem Sieger liiert. Paarbildung zum Zwecke des Ausschlusses. Denn schließlich hat ja sonst fast jeder draußen auch eine Frau - privatim. Also ist wieder Ruhe. 3. Oder sie macht sich zur dienenden Mami der ach so wichtigen jungen und alten Jünglinge, die ja doch immer wen brauchen, der ihnen ihre Termine ordnet und die Flecken aus der Krawatte putzt. 4. Oder sie übernimmt die männlichen Standards und übertreibt sie auch noch (oft unter Verlust ihrer Eigenständigkeit). 5. Oder ..., 6. Oder ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gruppen- und Organisationsformen, die ein freies Zusammenarbeiten von Männern und Frauen erlauben und für selbstverständlich halten, kennen wir in unseren Breiten kaum. Unsere Gruppen- und Organisationsformen sind vielmehr selbst ein Bestandteil der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern zum wechselseitigen Ausschluss aus dem eigenen Gebiet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rituelle Vergatterung durch Initiationsriten, aber auch später immer wiederkehrende Prüfungen, Mutproben und Leistungsnachweise festigen den Zusammenhalt der Gruppe nach außen. Und die Macht, die man ruhig Gruppendruck nennen kann, lässt sich am ehesten gegen die feindlichen und fremden Anderen mobilisieren. Das weiß jede Führungskraft, die irgendwann im Leben Menschen „motivieren“ musste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie lässt sich nun erreichen, dass Gruppen, die ihrer Natur nach&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;eigentlich gar nicht wollen, dennoch miteinander kooperieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;organisation&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Organisation&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erinnern Sie sich an die Einleitung. Dort war davon die Rede, dass dem wechselseitigen Vernichtungskampf feindlicher Stämme durch den Tausch von Menschen und Sachen ein Riegel vorgeschoben werden sollte: das Netz von Verwandtschaftsbeziehungen, die aus dem früheren Feind einen Schwager machten, mit dem man Arbeitsbündnisse zur arbeitsteiligen Unterstützung oder Handelsvereinbarungen schließen konnte. Die wechselseitig ausgetauschten Menschen (meist Frauen) garantierten als Geiseln das Wohlverhalten beider. Wir nannten dies die Geburtsstunde der Organisation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Organisation geht es um übergreifende und arbeitsteilige Kooperation von deutlich voneinander abgegrenzten Gruppen im Dienst des Überlebens einer größeren Gemeinschaft. Dies forderte dem Menschen die Erfindung zahlreicher neuer Elemente im Zusammenleben ab, die zu den größten Kulturleistungen zählen, die wir kennen: sie stehen alle unter dem Obertitel &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Instrumente der Verträglichkeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. (Unter Verträglichkeit verstehen wir all das, was Menschengruppen in den Stand setzt, Vereinbarungen zu treffen, in dauerhafte Formen zu gießen und ihre Einhaltung zu überwachen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu gehören Mittel der indirekten Kommunikation, Normen, Strukturen, Gesetze, Schrift, Wissenschaft, Delegationssysteme, Beratungs- und Entscheidungsmodelle, Bildung gemeinsamer Mythen, Riten und Gebräuche ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisation macht aus den Spannungen, die aus der Verschiedenheit der Menschen und Menschengruppen kommen, ein permanentes und unumgängliches Lernfeld des gemeinsamen Menschseins. Wie die Gruppe von jedem Individuum einen Preis für die Zugehörigkeit verlangt, so zieht auch die Organisation den zugehörigen Gruppen einen Teil ihrer Lebensenergie ab. Der Streit um die Gemeinkosten ist so alt wie Organisation überhaupt. Denn die Frage nach der Gerechtigkeit, aus dem Futterneid der Geschwister geboren, nimmt in den Dimensionen enorm zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Suchen wir wieder nach einer Formel nach der schon bekannten Methode, so wird uns nicht wundern, dass sie - mit ihrem Gegenstand zusammen - noch abstrakter ausfallen wird als bei der Gruppe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisation...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Summe ihrer Individuen&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Beziehung der Individuen (wie im Paar)&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Summe der Beziehungen zwischen mehreren Individuen (wie bei Dreieck, Familie und Gruppe),&lt;br /&gt;
Organisation ist vielmehr das System der Beziehungen zwischen Gruppen, die selbst wieder Beziehungssysteme von Beziehungen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer kann so etwas verstehen? Kommen da die Individuen und Persönlichkeiten überhaupt noch vor? Spielen da persönliche Gefühle überhaupt noch eine Rolle? Ist da noch Platz für Menschen? Es ist wahr, Organisationen können sich um Individuen, persönliche Gefühle, ja um die Schicksale ganzer Gruppen nur am Rande kümmern. Sicherlich würden Gruppen (und Individuen) den Preis, den sie beim Eintritt in Organisationen zahlen müssen, nicht entrichten, wenn sie auch ohne überleben könnten. Sie können aber nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Organisation geht aber unter diesem Titel noch weiter. Sie rührt an das Allerheiligste der Gruppe: Sie verlangt nämlich, dass ständig Menschen die Gruppe neu zu betreten und wieder zu verlassen haben. Das geht jeder gefestigten Gruppe gegen den Strich. Organisation muss die Grenzen, die die Gruppen um sich gezogen haben, immer wieder öffnen und durchlässig machen (wie die Paarbeziehung die Grenzen des Individuums).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe ist der natürliche Feind der Organisation, und die Organisation der natürliche Feind der Gruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur unter beträchtlichem Leidensdruck sehen Organisationen ein, dass sie auch gut funktionierende Gruppen brauchen („In Wahrheit Nester von Widerstand und egoistischen Umtrieben!“), oder Gruppen, dass sie im Rahmen der allgemeinen Verträglichkeit ihre Rechte nur von der Gesamt-Organisation garantiert erhalten können. Wer sieht schon gerne ein, dass er*sie seinen Bestand nur dadurch sichern kann, dass er*sie seine ständige Gefährdung durch den „Hauptfeind“ duldet?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn436 7.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur graphischen Darstellung: Wir zeichnen von den vielen Möglichkeiten diejenige heraus, die verschiedene Gruppierungen zeigt, die durch eine Gruppe höherer Art zusammengehalten werden, nämlich der Gruppe der Repräsentant*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;menschentausch-und-repräsentation&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== „&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Menschentausch&amp;lt;/span&amp;gt;“&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt; und Repräsentation&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Laufe der Geschichte haben die Menschen unendlich viele Variationen des Austausches von Menschen erfunden. Wir wenden uns im Folgenden nur mehr den bei uns gesellschaftlich und wirtschaftlich dominierenden Männer-Organisationen von Männer-Gruppen zu (was sie auch bleiben, selbst wenn dort mehrheitlich Frauen beschäftigt sein sollten), und lassen die anderen Formen etwa von Familial-Organisationen, Sippen, Stämmen etc. (ungern, aber doch)beiseite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Subjekte des Austausches konnten Händler*innen, Repräsentant*innen, Unterhändler*innen, Abgeordnete, Abgesandte, Bot*innen, Herold*innen, usf. sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle haben gemeinsam, dass sie nicht bloß als Individuen, sondern als Vertreter*innen einer Gruppe sprechen. Repräsentieren heißt zu Deutsch vergegenwärtigen. Repräsentant*innen also haben ihre Leute, die selbst nicht anwesend sein können, während doch ihre Sache und ihre Interessen abgehandelt werden, zu vergegenwärtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stellen wir uns nun eine Verhandlung zwischen streitenden Parteien vor, die zu allem Unglück auf ein gemeinsames Auskommen angewiesen sind. Nichts als Fallen und Klippen. Nennen wir die eine Gruppe die Weißen und die andere die Schwarzen, die sich zu Verhandlungen treffen. Was ist bis dahin schon alles geschehen und entschieden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Gruppen müssen irgendwie die Ziele abgesteckt und besprochen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es schwirren sicher eine Menge wahrer und unwahrer Informationen über die Absichten der Gegenseite herum. Konflikte beruhen oft darauf, dass man sich nicht mehr unterhält, also bezüglich der Interessen und Absichten der anderen auf Vermutungen und Kombinationen angewiesen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es muss entschieden sein, wer die Gruppe repräsentieren soll. Dies ist von größter Wichtigkeit. Zentralpersonen haben zwar meist großes Pouvoir, aber ansonsten wenig Spielraum und Beweglichkeit. Periphere Personen einigen sich mit den anderen zwar schnell, weil sie froh sind, endlich wichtig zu sein; aber sie können ihre Resultate „zu Hause“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
kaum durchsetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gibt es feste Repräsentationsregeln? In unseren Unternehmungen behalten sich Chef*innen sehr oft die Vertretung nach außen vor.&lt;br /&gt;
* Welchen Einfluss haben diese Vorgänge auf die Einfluss- und Machtverteilung innerhalb der Gruppe?&lt;br /&gt;
* Welche Leute von der „Gegenseite„ werden als Verhandlungspartner*innen akzeptiert, welche nicht? Was ist dadurch schon vorentschieden? Art, Dauer und Umfange des Mandats.&lt;br /&gt;
Diese Liste ließe sich beliebig verlängern (Ort, Zeit, Mandat..., wo wird entschieden: in den Gruppen? im Delegierten-Rat? sonst?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es nun endlich zur Verhandlung, etwa auf neutralem Boden, so müssen beide Repräsentant*innen ihre Heim-Gruppen räumlich und emotional verlassen und bis zu einem gewissen Grad in die neue Gruppe der Repräsentation eintreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst werden sie versuchen, die Wünsche ihrer eigenen Gruppe so gut und eindrucksvoll wie möglich zu vertreten. Dann aber müssen sie sich nolens volens mit den anderen, fremden und womöglich feindlichen Argumenten konfrontieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konflikte sind oft die einzige Art, wie man jemanden zwingen kann, einem zuzuhören. „Streiten muss man, bis man etwas erfährt von Dir!&amp;amp;quot; Oder denken Sie an den Sinn des endlosen Feilschens auf einem arabischen Markt. Stundenlang erzählt man sich, wer man ist, wo man war, was es alles gibt, wie wertvoll doch die Ware sei usf., und dazwischen kommt man sich schrittweise näher im Preis, bis man etwa dort endet, wo beide vorher wussten, dass sie sich treffen würden. Übrigens: Die sicherste Methode, sich von den Argumenten des*der Gegner*in nicht beeinflussen zu lassen, ist das Nicht-Zuhören, eine sehr weit verbreitete und hochentwickelte Fähigkeit!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.) DIE GEGLÜCKTE VERHANDLUNG[[Datei:Mn436 8.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Läuft eine Verhandlung gut, werden sich die Repräsentant*innen von Weiß und Schwarz so einigen, dass beide hoffen können, ihre Heim-Gruppen würden zufrieden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gelingen wird dies nur, wenn der*die „weiße“ Repräsentant*in auch die Anliegen der „Schwarzen“ verstanden und in die gemeinsame Lösung eingebaut hat, kurz: wenn er*sie sich ein wenig „einfärben“ ließ. Und umgekehrt: Nach einem Kompromiss wird auch der*die „Schwarze“ mit einigen weißen Flecken heimkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gretchenfrage: Was wird die Heim-Gruppe an dem*der eigenen Repräsentant*in und an der Lösung als erstes bemerken, wenn er*sie heimkommt? Die „Schwarzen“ werden sofort die weißen Flecken bemerken und ihn (bewusst oder unbewusst) des Verrates verdächtigen. Dasselbe bei den „Weißen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist das nun eine Panne, persönliches Misstrauen, menschliche Schwäche oder aber eine notwendige Klippe jeder Organisation?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist eine notwendige Klippe: Denn der*die Repräsentant*in geht weg als Abgesandte*r der Heim- Gruppe und kommt – wenn er*sie gut ist – als Abgesandte*r und Botschafter*in der fremden Gruppe wieder. Man denke an die blühenden Phantasien, die in den Köpfen der Zurückbleibenden und Repräsentierten gedeihen. „Was wird er*sie herausholen?“ „Wird er*sie sich zu uns und unserer Arbeit bekennen?“ „Wird er*sie denen endlich einmal sagen, welche Schwierigkeiten sie uns ständig machen?“ „Wird er den großmäuligen Verkäufer*innen endlich sagen, dass wir genaue Protokolle von den Verkaufs- und Anbahnungsgesprächen brauchen (Was ja Verkäufer*innen besonders lieben)?“ Oder: „Wird er uns wieder einmal verraten, verkaufen oder gar überlaufen? ... sich von seinem*seiner Chef*in jede Drecksarbeit zuschieben lassen, die wir dann machen müssen?“ usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man beobachtet, wie viele Gespräche in und außerhalb der Arbeitszeit über die jeweiligen Chef*innen geführt werden, wie viele Vermutungen, Hypothesen, Ahnungen, Hoffnungen an dessen Person geheftet werden, kann man sich nur wundern. Ich glaube, dass dies so zu verstehen ist, dass sich das Unberechenbare und Abstrakte der Organisation als numinoser Schein an dem*der jeweiligen Chef*in festmacht. Es sind fast religiöse Kategorien, in denen sich diese Allmachtsphantasien, besser Phantasien von der Allmacht der Organisation und ihres*ihrer Chef*in ausdrücken. Die Angst, an die anderen oder die kalte Macht der Organisation verraten zu werden, ist nur die Kehrseite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um diesem Verdacht des Verrats entgegenzutreten, schildern die heimkehrenden Repräsentanten die Verhandlung oft als heroische Schlacht, in der sie dem*der Gegner*in das Letzte herausgerissen hätten. Durch diese aggressive Pose wollen sie sich nach der gefährlichen Situation des Fremd-Gehens wieder als vertrauenswürdiges Mitglied der Gruppe legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.) DIE WENIGER GEGLÜCKTE VERHANDLUNG[[Datei:Mn436 9.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwei Arten von Vertreter*innen sind daher unbrauchbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Diejenigen, die den anderen gut zuhören, deren Argumente voll übernehmen, d.h. sich voll einfärben lassen. Damit aber verraten sie ihre Heimgruppen, können sich schnell mit den Partner*innen einigen, werden aber ihre Verhandlungsresultate in der eigenen Gruppe nicht durchsetzen können.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die anderen sind aber ebenfalls unbrauchbar, die heroisch von Interesse und Auftrag der Heim-Gruppe kein Jota abweichen und von den anderen gar nichts annehmen (also rein bleiben. Im Mittelalter nannte man die Leute, die um jeden Preis rein bei ihrem Glauben blieben, ohne mit den anderen auch nur zu reden, die Reinen, Katharoi - zu Deutsch Ketzer). Sie kommen zwar rein, aber ohne Ergebnisse heim. Sie haben nichts vom Stallgeruch der anderen angenommen, aber auch keine Resultate erzielt, die beide Gruppen gemeinsam tragen könnten.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
An dem Spannungsfeld, in das jede*r Repräsentant*in gerät: gehört er*sie jetzt mehr zu seiner*ihrer Heim-Gruppe oder zur Repräsentanten-Gruppe – dort lässt sich &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Organisationsdynamik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; mit Händen greifen. Wer von uns hätte nicht schon die Enttäuschung erlebt, wenn man im besten Glauben eine gute Lösung ausgehandelt hat, und die Heim-Gruppe sagt plötzlich: „Das können wir nicht akzeptieren, da stehen wir nicht dahinter. Da musst du noch einmal hingehen. Oder wir schicken eine*n andere*n (bessere*n) Vertreter*in ...“ Dann sind wir mehrfach bloßgestellt: unfähig und nicht gewürdigt bei den eigenen, schwach und nicht durchsetzungsfähig bei den fremden Leuten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Gutteil des Organisationslebens hängt davon ab (und lässt sich daraus verstehen), wie diese Kontakte strukturiert sind, wie Entscheidungen Zustandekommen, welche Folgen sie für die Gruppen und ihre Individuen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber zu mühsam, sich die Bedingungen der Verträglichkeit jeden Tag neu aushandeln zu müssen. Daher stellen Organisationen ihre Umgangsformen auf Dauer, gießen sie in geschriebene und ungeschriebene Gesetze, stützen sie mit Strukturen ab. (Zuletzt leisten sie sich meist auch eine Ideologie. Dafür hat man ja die Wissenschaft. Die wird doch - nach allem - auch noch zu bezahlen sein. Religionen haben oft versucht, die jeweils mächtigen Strukturen als göttlich und natürlich abzusegnen und so dem Änderungswillen unzufriedener Gruppen zu entziehen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus der Dauer und Zähflüssigkeit von Strukturen ziehen Menschen und Gruppen einen enormen Entlastungsgewinn. Man muss nicht ständig um seine Rechte kämpfen, sondern kann sie als garantiert betrachten und zur Tagesordnung übergehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bildlich geredet: In der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gruppe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; kann ich jemanden um ein Glas Wasser bitten, wenn ich Durst habe. Und der kann&amp;#039;s mir verwehren oder geben. Auf dem Marktplatz der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Organisation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; hingegen wird zwischen den verschiedenen Gruppen ausgestritten: Wohin und zu wem und auf wessen Kosten bauen wir eine Wasserleitung? Und ich werde lange Zeit Wasser haben (und daran nicht denken müssen), wenn ich bei diesem Handel gut vertreten war/habe, und ich werde auf lange Sicht Probleme mit meinem Wasser haben, wenn meine Interessen dort nicht gut vertreten waren. Und so mit allen wesentlichen Bedürfnissen des Menschen bloßgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;repräsentation-und-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Repräsentation und Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In unseren männerrechtlichen und oft zu Hierarchien (zu Deutsch: Heilige Herrschaft) erstarrten Organisationen wird dieser Austausch von Menschen als Vertreter*innen der jeweils abwesenden Anderen systematisch betrieben-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn436 10.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nehmen wir irgendeine Hierarchie als Beispiel: und betrachten wir darin das Schicksal der Führungskraft. So gehört der Hauptabteilungsleiter C, nennen wir ihn Meier, einmal zur Gruppe der Hauptabteilungsleiter*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher hat er seinen Namen und Titel und auch seine Identität in dieser Hierarchie. Andererseits gehört er aber auch zu „seinen“ Leuten, den Abteilungsleiter*innen seiner Hauptabteilung. Und er muss mindestens zwei Seelen in seiner Brust haben. Beide Gruppen brauchen ihn, weil er beiden Gruppen angehört; aus demselben Grunde müssen sie ihm aber auch misstrauen, zu wem er denn nun eigentlich halte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und in Abwandlung vom obigen Verhandlungsbeispiel kann man sagen: Zwei Arten von Chef*innen sind unbrauchbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Diejenigen, die sich bloß als Repräsentant*innen der jeweils höheren Gruppe gegenüber den eigenen Leuten fühlen. Nehmen wir an, jedes Mal, wenn es im Vorstand ein Donnerwetter gibt, lässt das der Herr B ungefiltert auf seine Leute niederprasseln. „Schulddelegation nach unten“ heißt das im Fachjargon, und unser C = Meier tut womöglich desgleichen. Irgendwelchen Argumenten, die aus der spezifischen Logik des jeweiligen Arbeitsgebietes kommen und von dort her gut begründet sind, werden dann schroff die höherwertigen Gesamt-Firmenziele entgegengeschmettert. Die Mitarbeiter*innen solcher Chef*innen werden auf diese Art in ihrer Loyalitätserwartung schwer erschüttert, sich verraten fühlen und irgendwann die Gefolgschaft verweigern – am besten durch Dienst nach Vorschrift oder durch die bekannte Drohung an den*die Chef*in: „Wenn Sie so weitermachen, werden wir alle Ihre Anordnungen befolgen!“&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
* Aber auch diejenigen Chef*innen sind unbrauchbar, die sich bei jeder Witterung schützend vor ihre Abteilung stellen und deren Eigeninteressen von vorneherein bis aufs Messer verteidigen. Solche Chef*innen sollten sich als Betriebsrät*innen bewerben.&lt;br /&gt;
Also ist jede*r gute Chef*in unvermeidlicher Weise ein „doppeltes Lottchen“, dem*der der Organisationswiderspruch aufgehalst und zugemutet werden kann. Er*sie muss zwei grundsätzlich widersprüchliche Kräfte gleichzeitig für und gegeneinander einsetzen: das Prinzip der Gruppe gegen die Organisation, und das Prinzip der Organisation gegen die Gruppe. Die Meisterung dieses Widerspruchs an den jeweiligen Sachfragen verdient den Namen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Management&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. An den notwendigen Bruchstellen eines Unternehmens wird die Dynamik einer Organisation offensichtlich, und zugleich auch, wie sie gepflegt und gemeistert wird. Bürokrat*innen hingegen wollen feste Organisationsnormen vorfinden und widerspruchsfrei verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer jedoch Management-Funktionen wahrnimmt, pflegt diesen Widerspruch als Motor der Entwicklung, die eine Organisation plastisch und lernfähig erhält, so dass sie sich den jeweiligen Zielen anpassen oder sie sich selbst setzen kann. Sieht man nun, auf welches Kräftefeld sich jemand einlässt, der als Führungskraft Organisationsprozesse bändigen und gestalten will?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist das Hierarchie-Beispiel noch reichlich vereinfachend. Denn das Prinzip der Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen widersprüchlicher Zielsetzungen reicht ja viel weiter, als es das offizielle Organogramm zeigt. Denn abgesehen von Projekt-Gruppen, Matrix- Verflechtungen usf. gibt es ja in jedem Unternehmen den üppigen Wildwuchs der informellen Organisationsstrukturen (den Fußball-Club, die Ostschweizer*innnen oder Oberösterreicher*innen, die Rotarier*innen, die Jahrgangskolleg*innen vom Technicum usf. usf.), ohne den es ein totes Gerippe mit klappernden Organisationsscharnieren bliebe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;exkurs&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Exkurs&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein kleiner Exkurs über freie Individualität, Denken und Herrschaft: Die Chance, sich als Individuum frei zu fühlen, ist erst in der Organisation gegeben, die die Gruppen- und Familiengrenzen gesprengt hat und mehrfache Gruppenzugehörigkeit erlaubt. Deswegen taucht Individualität und Freiheit in der Geschichte erst zu einem sehr späten Zeitpunkt auf. Der Gedanke, dass man seine Zugehörigkeitsgruppe verlassen darf und kann, und zwar auch gegen deren Willen, ohne dass man dabei vernichtet werden kann, dieser Gedanke ist neueren Datums. Das Paar, die Familie und die Gruppe sind so tolerant nicht: wer sie verlässt und verrät, müsste – ginge es nach ihnen – mit Vernichtung oder Selbstvernichtung gestraft werden. Erst die Organisation erlaubt echte Mehrfachzugehörigkeit, so dass ich gefahrlos sagen kann, wenn es mir nicht mehr passt: Ich gehe... Daher werden Individualität und Freiheit erst bei einem äußerst hohen Entwicklungsgrad der Verträglichkeit der Menschen möglich. Auch das Denken wird erst mit Organisations-Anforderungen nötig. Solange alle Betroffenen anwesend sind, lassen sich Wünsche und Verweigerungen, Zuwendung und Hass auch unmittelbar emotional-vorsprachlich zum Ausdruck bringen, wie wir das ja auch von den Tieren kennen. Sobald aber – allein schon wegen der großen Menge – Strukturen nötig werden, die sichern, dass auch die Interessen Abwesender mitbedacht werden, müssen diese abstrakt imaginiert werden, um präsent zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deswegen ist z.B. die Mathematik als die Wissenschaft von den Verhältnissen für das Bedürfnis nach zuteilender und ausgleichender Gerechtigkeit sicher von Nutzen. Wie die Organisation mit den Beziehungen von Beziehungssystemen arbeiten muss, so arbeitet die Mathematik mit Funktionen von Funktionen, und nicht zufällig werden beide in diesen Dimensionen als sehr abstrakt empfunden. Ähnlich ließe sich über das Recht und die Sprache fortspinnen. An der Güte legitimer Repräsentation entscheidet sich aber zuletzt die Qualität eines politischen Systems. In unseren Organisationsformen spiegelt sich unser politisches Leben getreu wider. In Schule, Unternehmung, Militär, Kirche, Gemeinde – überall repräsentieren Gruppen höherer“ Ordnung die Interessen und Lebenskräfte. Und damit ist der Frage nach der Legitimation und damit nach Herrschaft nicht mehr auszukommen. Alle Formen politischer Machtverwaltung sind Schattierungen in der Beantwortung dieser Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;schlussfolgerungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Schlussfolgerungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;in-strukturen-und-prozessen-denken&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;In Strukturen und Prozessen denken&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
Organisationsstrukturen sind deshalb nötig, weil man nicht mehr alles durch direkte Kommunikation erledigen kann. Es bedarf für die Informations- und Entscheidungsfindung dauerhafter Formen, Rituale, Regeln und Strukturen, die die Arbeitsteilung und die Arbeitskooperation zwischen Menschen und Menschengruppen gewährleisten können. Arbeitsteilung und deren Zusammenfassung bedeutet, dass Menschengruppen, die nicht mehr direkt am gesamten Entscheidungs- und Willensbildungsprozess mitwirken können, trotzdem einbezogen werden müssen. Wenn eine Gruppe etwas erarbeitet, muss das in den Gesamtarbeitsprozess einbezogen werden können, ohne dass die Menschen, die das jeweils erarbeitet haben, auch wirklich immer dabei sind und es kontrollieren können. Umgekehrt müssen Gruppen und Abteilungen immer mit Gesamtzielen konfrontiert werden, deren Logik sie oft nicht verstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade aufgrund der Arbeitsteilung hat jede Abteilung, jede Gruppe ihre Sonderziele, und umgekehrt erscheint diesen Gruppierungen das allgemeine Ziel häufig willkürlich und unverständlich. Die Güte der Verknüpfung und Verbindung hängt davon ab, wie die Organisationsstrukturen aufgebaut sind und funktionieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zeigt sich immer wieder, wie sehr die zentrale Notwendigkeit der Organisation mit den dezentralen Interessen der Abteilungen, Gruppen, Divisionen etc. in Konflikt geraten und dennoch koordiniert werden müssen. Kleine Einheiten sind rascher lernfähig, die Frage ist, ob und wie sie insgesamt voneinander lernen. Dazu bedarf es einer besseren Koordination. Je mehr man dezentralisiert, desto vernünftigere Formen der Zentralisierung der Einzelerfolge müssen gefunden werden, sonst geht das, was die kleinen Einheiten lernen, rasch wieder verloren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gruppen-teams-und-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Gruppen, Teams und Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Organisationen befinden sich in einer gesellschaftlichen und sozialgeschichtlichen Umgebung; man kann sie nicht unabhängig vom Kontext sehen. Versuche in der neueren Zeit, Organisationsformen, die dem gegenwärtigen Mündigkeitsgrad der Menschen angemessen sind, werden immer heftiger diskutiert. Welche gesellschaftspolitischen Anforderungen kommen an die Unternehmungen heran und wie können sie organisatorisch bewältigt werden? Auf die klassischen hierarchischen Strukturen kann man einerseits (noch) nicht verzichten, anderseits sind wir vor die Aufgabe gestellt, die Problematik der Koordination von Teams neben der Hierarchie und der klassischen Hierachie zu bewältigen. Mit allen drei Formen müssen wir gleichzeitig leben, es gibt kein Unternehmen, das sich auf eine einzige festlegen kann. Es geht darum, wie weit der Entwicklungs- und Reifegrad eines Unternehmens ist, in welcher Umwelt es lebt, welcher Mix daher richtig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kleine Unternehmungen stehen hier vor anderen Problemen als etwa weltweite Unternehmen, die verschiedene Kulturen unter einen Hut zu bringen haben. Aber auch in einem Unternehmen gibt es sinnvollerweise verschiedene Organisationskulturen und dementsprechende Spannungen. Denn unterschiedliche Aufgaben verlangen unterschiedliche Organisationsformen. Die Kunst liegt nun darin, die der Aufgabe angemessene Organisationskultur zu entwickeln (Technik, Verkauf, Controlling etwa sind nicht mit ein und demselben Führungsstil zu bewältigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Teams und Gruppen richtig zu führen, bedarf es gruppendynamischer Kenntnisse und Fertigkeiten. Organisationsprobleme jedoch sind nicht mit gruppendynamischen Methoden zu lösen. Man muss einen anderen Blickwinkel haben, um Organisationen zu verstehen. Aber Organisationsprozesse erfordern eine Schärfung der Sicht, die über Gruppenprozesse weit hinausgeht. Es gibt Leute, die sind in Gruppen besser und haben kein Gefühl für Organisationsstrukturen und umgekehrt. Vielleicht ist ein gewisses Defizit in gruppenmäßiger Kommunikation ein Ansporn, sich mit Organisation zu befassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Vorgesetzten haben das Problem, wie sie mit dem Widerspruch von Gruppe und Organisation umgehen sollen, weil sie sowohl in Gruppen integriert sind, als auch mit der Organisation umgehen müssen. Der Widerspruch besteht zwischen dem Verhalten in Gruppen, wo man direkt miteinander umgeht, und dem Problem, wie man in Organisationen indirekt über Regeln, Arbeitsteilung, aber auch über inoffizielle Machtkonstellationen und informelle Strukturen operiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Betriebe und Gemeinschaften sind zu groß, als dass immer alle Betroffenen dabeisein und mitreden könnten. Organisation vergegenwärtigt die Interessen aller jener, die nicht da sind. Wir müssen in Organisationsstrukturen immer für andere mitdenken und andere für uns denken lassen. Dieser Prozess hat eine gewaltige Eigendynamik. Deren Kenntnis und Handhabung kann viel Sand im Getriebe der Sozialstruktur unserer Unternehmen beseitigen helfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt Leute, die denken in Köpfen und nicht in Strukturen. Wenn ein Strukturwiderspruch vorhanden ist, nützt das Auswechseln der Köpfe nichts. Die Frage: Was ist die Ursache? wird zu oft ersetzt durch die Frage: Wer ist schuld? Das Lernziel der Organisationsdynamik ist daher, das Denken und Handeln in Strukturen zu üben. Man muss erleben, dass man mit seiner ganzen Persönlichkeit gegen bestimmte Strukturen nicht ankann und dass das Handhaben dieser Strukturen etwas anderes ist, als in persönlichen Gesprächen Einzelne und Gruppen überzeugen und motivieren zu wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen Menschen und in einer Gruppe gibt es unterschiedliche Beziehungen, es fließen Ströme von Zuwendung, Ablehnung, Verstehen und Unverständnis. Aber im Verhältnis zu den gebündelten Strömen einer Organisationsstruktur sind das Schwachströme. In Organisationsstrukturen fließt gebündelte Macht, Starkstrom. Da muss man etwas wissen von Isolierungen (Regeln), von Spannungen (Konflikten), von Widerständen. Man muss wissen, wie man verteilt, wie man herunterspannt, transformiert, damit in den Gruppen brauchbar ist, was die Organisation bietet. Wenn die Gruppe einen Starkstromstoß bekommt, geht das im Allgemeinen nicht gut. Die Kunst, mit dem Starkstrom der Interessen und Ziele umzugehen, heißt Führen in Organisationen. Das ist eine ganz andere Kunst, als mit Schwachstrom umzugehen. Ich glaube, dass die Starkströme, die in Organisationen fließen, gebündelte Interessen und Emotionen repräsentieren und deswegen so mächtig und empfindlich sind (deshalb müssen sie oft zunächst voneinander isoliert werden). Für das Wahrnehmen einer Managementfunktion ist beides notwendig. Insofern wird die Organisationsdynamik in den nächsten Jahren eine ebenso zentrale Stellung bekommen wie die Gruppendynamik in den 60er und 70er Jahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;politischer-nachsatz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Politischer Nachsatz&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Motto hatten wir eine Kantische Reflexion zitiert. Im Zusammenhang heißt es dort:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Der vereinigte Wille aller ist jederzeit gut. Der Willen der einzelnen mag noch so böse sein. Denn das Böse hat darin etwas Besonderes, dass es unter allen Zusammen nicht einstimmig ist und sich so aufhält, dass es kein Resultat herausbringt als nach der Regel des Guten.&amp;amp;quot;  &amp;lt;ref&amp;gt;Immanuel Kant, Reflexion 7687 aus dem handschriftlichen Nachlass, Akademie-Ausgabe XIX, 483&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Güte und Art der Vereinigung zu wechselseitiger Verträglichkeit hängt es also ab, ob es zu einem realen und verbindlichen guten Willen aller auch in Wirklichkeit des Zusammenlebens kommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb ist die Organisationsfrage heute von enormem Sprengstoff. Denn die alten Organisationsformen, die unser Denken und Wirtschaften bestimmten, haben sich verbraucht. Unsere Wirtschaft etwa produziert (per Rationalisierung) primär freie Zeit, die wir in Form von Arbeitslosigkeit zwangskonsumieren müssen. Ist heute mehr freie Zeit bei gleichbleibender Struktur von Arbeitswelt und Freizeit, Berufswelt und Familie tatsächlich das zentrale Bedürfnis? Sicher nicht. Sonst wären wir nicht allesamt in der Frage der Arbeitszeitverkürzung so unschlüssig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lange Zeit unserer Geschichte war die Notbewältigung die vorrangige bis ausschließliche Aufgabe. Und dafür waren auch all die herrschaftlichen Elemente unserer Organisationsformen möglicherweise sinnvoll und wurden in Kauf genommen. Aber unsere Notbewältigungs-Maschine läuft weiter und weiter, immer schneller und effektiver. Doch inzwischen produziert sie nur neue Not, die dann per Arbeitslosigkeit und Krieg doch wieder in die alte umschlägt; denn für die Zeit danach (wenn unsere Rüstungsanstrengungen zu irgendeinem Ende geführt haben werden) kann unsere Notbewältigungs- und Wiederaufbau- Maschine unverdrossen wieder gebraucht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch sind ängstliche Menschen leichter zu führen und zum Schweigen zu bringen und von der Notwendigkeit der alten herrschaftlichen Organisationsmuster zu überzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Wahrheit haben wir zu viel „alte“ Zeit und zu viele „alte“ Antworten. Wenn ein Ziel erreicht ist, ist es sinnlos, in der gleichen Richtung, die inzwischen falsch geworden ist, umso schneller weiterzulaufen. Man muss sich vielmehr neue Ziele setzen (die das Erreichte keinesfalls wieder gefährden sollten.) Deshalb könnten wir die neu gewonnene Zeit gut nützen dort, wo wir keineswegs am Ziele sind: im politischen Umgang miteinander haben wir genug zu lernen, oder wenn wir neue Formen der Ehe, der Familie, der Erziehung, des Wohnens, der Entscheidungsfindung bei der Arbeit, in der Gemeinde, im Staate und zwischen den Völkern entwickeln wollen. Aber das sind heute noch keine Güter, für die wir sinnvolle Formen der Bewirtschaftung schon hätten. Stattdessen organisieren wir in vielen Sparten, die ohnehin bis an den Rand gesättigt sind, sinnlose Verdrängungswettbewerbe, die nur Phantasie, Kreativität und wertvolle Arbeitszeit vergeuden. Warum sollten wir uns die alten Wunden immer wieder schlagen, nur weil wir sie gewöhnt sind und nach den zweifelhaften Medizinen süchtig geworden sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir Zeit, Geld und Phantasie in neue Formen, zu einem vereinigten Willen aller zu kommen, investieren, werden wir bessere Früchte ernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;aufgaben-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Was kann ich hier lernen?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bitte beantworten Sie folgende Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.) Diese Lektion war sehr lang und dicht. Wie ist es Ihnen dabei gegangen? Hätte das aufgesplittet werden sollen oder war die Kompaktheit gut für das Verständnis?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.) Welches sind Ihre drei wichtigsten Erkenntnisse dieser Lektion und warum?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.) Womit sind Sie überhaupt nicht einverstanden und warum? Eventuell widerspricht etwas in dieser Lektion Ihren persönlichen Erfahrungen. Es wäre für alle spannend, dies zur Diskussion zu stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.) Wählen Sie eines der zahlreichen Probleme, die in dieser Lektion angeschnitten wurden und erläutern Sie, wie Sie persönlich damit umgegangen sind. Waren Sie erfolgreich oder hängt das bis heute in der Luft?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.) Denken Sie an die Ausführungen zum Thema Verhandlung und Delegation. Welcher Typ sind Sie? Verhandeln Sie gerne bzw. können Sie das gut? Vielleicht erzählen Sie ja auch eine kleine Geschichte des Erfolgs oder Misserfolgs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie dazu bitte das Handout, das Sie im Online-Forum zur Lektion 2 finden. Es ist im Word-Format, damit Sie es ausfüllen können. Dann machen Sie ein PDF daraus und stellen es ins Forum. In den darauffolgenden Lektionen gehen Sie bitte ebenso vor.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=MN436_-_Gruppen-_und_Organisationsdynamik_-_Organisationsdynamik&amp;diff=5527</id>
		<title>MN436 - Gruppen- und Organisationsdynamik - Organisationsdynamik</title>
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		<updated>2023-07-27T10:50:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Die Paarbeziehung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;organisationsdynamik&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Organisationsdynamik  &amp;lt;ref&amp;gt;Dieses Kapitel baut auf einem Skriptum von Bernhard Pesendorfer auf. Weitere Ausführungen dazu in: Schwarz G. (Hg.), Gruppendynamik - Geschichte und Zukunft (Festschrift für Traugott Lindner). WUV-Univ.Verlag, Wien 1993, S.196-230. Die erste Fassung von 1983 fand Verwendung in den Unterlagen des: IBM-Management-Symposiums, Wien 1983, S.39-50. Inzwischen wurde dieser Artikel in vielen Seminarunterlagen an Universitäten und Management-Programmen verwendet. Oft sind die entsprechenden Thesen diskutiert worden: A) im Philosophenkreis mit Uwe Arnold, Gerhard Schwarz, B) im Kreise der ÖGGO (Österreichischen Gesellschaft für Gruppendynamik und Organisationsberatung) mit Ewald Krainz und Rudi Wimmer (R. Wimmer, 1993, Zur Eigendynamik komplexer Organisationen. Sind Unternehmen mit hoher Eigenkomplexität noch steuerbar?; in G: Fatzer (Hrsg.), Organisationsentwicklung für die Zukunft - ein Handbuch -, Köln, S. 255-308.), C) im Kreise der E.I.T. mit Trygve Johnstad und Gunnar Hjelholt. Auch mit Traugott Lindner.&amp;lt;/ref&amp;gt;          =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die verschiedenen sozialen Phänomene, die mit „Gruppe“ zusammenhängen, überhaupt verstehen zu können, müssen wir den Bogen weiter aufspannen. Wir können feststellen, dass es überall „menschelt“ und dass wir stets auf Emotionen treffen, die sich mit rationalen Modellen oft nicht gut vertragen. Trotzdem müssen wir damit umgehen – ganz nach unseren Fähigkeiten. In diesem Kapitel geht es um den Aufbau sozialer Beziehungen. Sie beginnen bei uns selbst, weil wir als Individuum stets eine Beziehung zu unserer Umwelt und auch zu uns selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgende Lektion ist ein Streifzug durch die zahlreichen sozialen Ebenen, auf denen Beziehungen existieren und das Sozialgefüge nicht nur dominieren, sondern erst erzeugen. Was ist Gesellschaft? Diese Frage ist auch für Wissenschaftler*innen schwer zu beantworten. Vielleicht ist es die Summe aller sozialen Beziehungen auf allen sozialen Ebenen, vom Individuum bis zum Kosmos sozusagen. Aus diesem Grund ist das auch die längste Lektion, sie verdient eine ausführliche Beschäftigung mit dem Thema. Nach Durcharbeit dieses Kapitels sollen Sie in der Lage sein, mehrere Erkenntnisse für Ihre Praxis zu haben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche sozialen Ebenen gibt es und wie stehen sie zueinander in Beziehung?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche Rolle spielt die Gruppe in unserem Leben und welchen Stellenwert nimmt sie in den Organisations- und Lebensformen ein?&amp;lt;span id=&amp;quot;einleitung-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einleitung ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
Möglicherweise haben nur ganz wenige Menschen ein Herz für Organisationen. Warum sollten wir? Wir haben keinen Grund, der uns ihr Verständnis schmackhaft machen könnte. Denn Organisationen sind spröde, formal, unpersönlich, anonym, funktional, kalt, unflexibel und starr. Menschen hingegen lieben Wärme, Persönlichkeit, Nähe, Gefühl, Verständnis, Entgegenkommen und Geborgenheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Paarbeziehung, eine Familie und allenfalls eine Gruppe mag das noch bieten können, denn dort kennt jede*r jede*n, jede*r kann sich zu Wort melden, wenn es um seine*ihre Interessen geht. Aber können das auch Organisationen bieten? Vermutlich nicht. Auf der Suche nach einer Begründung möchte ich mittels eines Kunstgriffes in die Vergangenheit zurückgehen und sehen, welches Trauma die Organisation seit ihrer Geburtsstunde begleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;das-trauma-des-anfangs&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Das Trauma des Anfangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Menschen scheinen wenig Lust zu haben, mit Fremden oder Andersartigen zu kooperieren. Sie bleiben lieber im Kreis ihrer Bekannten und bei den selbstverständlich bekannten Verhaltensweisen. Sie kennen ihren Stall, mögen seinen Geruch, wissen um ihren Platz, kennen das Essen und die Bräuche. Daheim ist daheim. Es war sicher nicht die Humanität, die die Menschen zu gruppenübergreifender Kooperation trieb, sondern die pure Not.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Nomadenstamm musste weiterziehen, weil die Steppe leer gefressen war, und in den saftigen Gebieten grasten schon andere Herden. Was tun? Noch schlimmer war es, wenn gleich zwei unterschiedliche Kulturen und Normensysteme aufeinanderprallten, etwa Hirten und Ackerbauern. Denn die Ackerbauern waren selbstverständlicherweise stocksauer, wenn die nomadisierenden Viehhirten ihre Herden auf die bebauten Felder trieben, weil es dort gar zu schön grünte. Man denke an den tödlichen Streit zwischen dem rückständigen Hirten Abel und dem ökonomisch fortschrittlichen Ackerbauern Kain.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es muss, wenn man die Frühgeschichte der Menschheit betrachtet, entsetzliche Opfer gekostet haben, bis verschiedene Stämme, Sippen und Völker Methoden des wechselseitigen Auskommens gefunden haben. Denn zu den Menschen im eigentlichen Sinne rechnete man ja doch nur die Angehörigen des eigenen Clans. Andere gelten als Nicht-Menschen, als Tiere oder Sachen, die man ohne weiteres verwenden oder auch töten durfte. Ein gemeinsames WIR mit Fremden war undenkbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Solange die Vernichtung des*der Anderen, Fremden, Gegner*in leicht ging, wurde sie als Konflikt- Lösung fraglos präferiert. Erst als man beim Versuch, den*die Anderen zu vernichten, auch die eigene Vernichtung riskierte, verfiel man langsam und zähneknirschend auf andere Methoden. Das ist die Geburtsstunde der Organisation. Wundert es, dass ein unter solchem Stern geborenes Kind immer wieder mit wilden Schicksals- und Rückschlägen konfrontiert wird – bis auf den heutigen Tag?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings sollte ja von der Vergangenheit die Rede sein. Ich sprach von Clans und nicht von großen Firmen, von Sippen und nicht von Tochtergesellschaften, von feindlichen Kriegern und nicht von der Konkurrenz, sprach von alten Totem-Verbänden wie den Falken und Hunden in Ägypten, nicht aber von verschiedenen Hauptabteilungen wie Technik und Verkauf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welches Pfand nun haben feindliche Stämme, das ihnen ihre wechselseitige Anerkennung als Tausch- und Handelspartner, ja als menschen-ähnliche Wesen garantieren kann? Angesichts der drohenden wechselseitigen Vernichtung war der höchste Einsatz gerade hoch genug, um die Identität der eigenen und die Lebensberechtigung der Feind-Gruppe auf Dauer zu stellen: nämlich die Menschen selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Tausch von Menschen, insbesondere der Frauentausch und die Ausheirat (Exogamie) legten den Grundstein zu jeder Form von Organisation. Jede Gruppe hatte die wichtigsten Produktionsmittel, die Frauen, als Geiseln gegeben und genommen. Noch heute kann man jedes diplomatische Corps als Ansammlung von Geiseln betrachten, die besonderen Schutz brauchen, damit sie dem Anpassungsdruck jeder Gesellschaft standhalten können. Denn nur wenn sie in der Fremde auch Fremde bleiben, sind sie als Geiseln und Vergegenwärtigung aller äußeren Feinde im eigenen Land brauchbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das führte zu erweiterten und vernetzten Verwandtschaftsorganisationen, die z. B. in Österreich bis 1918 als Legitimationsmodell politischer Herrschaft von Kaiser und Adel Geltung hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;unsere-organisationen-sind-männerorganisationen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Unsere Organisationen sind Männerorganisationen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte historische Bemerkung: Die Familialorganisation, die den Adel, den mittelalterlichen Bauernhof, den städtischen Gewerbebetrieb kennzeichnete, hat heute nur noch wenig Einfluss und Verbreitung im Verhältnis zu den großen Organisationen, die heute das Wirtschaftsleben beherrschen. Unsere Groß-Organisationen knüpfen eher an die eingeschlechtliche Jagdbande an, in der sich die vom mütterlichen Herd vertriebenen und für den weiteren Bestand des Stammes an sich unnötigen Männer zusammenschlossen und wechselseitig ihrer welterhaltenden Unentbehrlichkeit versicherten: unsere Arbeitswelt. Diese von der Verwahrlosung bedrohten Männerhorden (Ausgestoßene sind oft unberechenbar) werden durch strenge Regeln und Rituale an die jeweilige Gruppe gebunden, indem sie sich auf heilige Ziele, hohe Ideale und imposante Leistungsvorgaben einschwören. Denken Sie an die Kirche, die Orden, an das Militär, an die Beamtenschaft und überhaupt an jede Form von Bürokratie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle diese Organisationen verfügen über Kulte und Kultstätten, wo versucht wird, die anonymen und unpersönlichen Strukturen durch symbolische Gemeindebildungen zu entschärfen, die Gläubigen beim richtigen Glauben und bei der wahren Kirche zu halten. Emotional wird mit diesen Symbolen und Zusammen(ge)hörigkeits-Beschwörungen an die alten Heimeligkeits-Gefühle der Familie angeschlossen. Tatsächlich ersetzen diese Organisationen den Männern die Wärme des mütterlichen Herdes und Schoßes. Und dabei wollen sich die Männer von wirklichen Frauen nicht mehr stören lassen. „Denn das sind ja auch solche, die UNS – wenn nur erst Nachwuchs kommt – vor die Tür der Heimeligkeit setzen und in die kalte Welt hinaustreiben.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn daher der Personalchef eine Bewerberin fragt, wie sie&amp;#039;s denn mit Kindern halte, meint er im Grunde: „Wir wissen schon jetzt, dass Sie uns wahrscheinlich verraten werden an Ihr nächstbestes Kind.“ Frauen sind also nur beschränkt verfügbar, entziehen sich dem absoluten Zugriff der Organisation, haben auch noch anderes im Kopf als die Firma. Das ist Verrat, also bleiben wir Vertriebene unter uns. Einmal verlassen worden zu sein, das genügt. Was muss sich also ändern, damit sich das ändert?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die heute einflussreichen Gesellschaften sind Männer-Organisationen, in denen sich Vorgesetzter und Mitarbeiter nach dem Modell von Vater und Sohn gegenüberstehen, unterstützen und lieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der adäquate Ausdruck dieser Söhne-Gesellschaften findet sich im christlichen Trinitäts- Dogma. Die Heilige Dreifaltigkeit besteht aus einem allmächtigen Vater, einem Sohne, und das Prinzip der Kirche als der Gemeinschaft der Erlösten ist der Heilige Geist. Er wird definiert als die Liebe zwischen Vater und Sohn. D.h.: Die Liebe zwischen (zwei) Männern ist organisations-konstitutiv, wobei die Autoritätsverhältnisse „natürlicher Weise“ unumkehrbar sind, denn ein Vater kann nie der Sohn seines Sohnes werden. Haben Sie die Sache schon einmal von dieser Seite betrachtet?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An diesen Geschichten interessiert uns nicht so sehr das Historische; sie sollen uns vielmehr daran erinnern, dass erstens in jeder Organisation ungeheure Kräfte gegenseitiger Vernichtung zwischen unterschiedlichen Menschengruppen in den Dienst eines gemeinsamen Überlebens umgeformt werden müssen. Gelingt also Organisation nicht, muss man jederzeit mit dem Ausbrechen dieser archaischen Mächte und Konflikte rechnen; und zweitens, dass in unseren Breiten Organisation fast immer mit männerrechtlicher Söhne-Organisation identisch ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;organisation-als-form-des-zusammenlebens&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Organisation als Form des Zusammenlebens ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehen wir uns die verschiedenen Formen des Zusammenlebens an, die sich in einer Organisation ansammeln, dann verstehen wir schnell, warum jede Organisation ein Wespennest unvermeidlicher Konflikte ist. Wir unterscheiden - zunächst äußerlich der Größe folgend -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Individuum&lt;br /&gt;
* Paar&lt;br /&gt;
* Triangel&lt;br /&gt;
* Familie&lt;br /&gt;
* Gruppe&lt;br /&gt;
* Organisation&lt;br /&gt;
* Institution,&lt;br /&gt;
* Gesellschaft&lt;br /&gt;
* Staat&lt;br /&gt;
* Weltgesellschaft...&lt;br /&gt;
Als Einführung in die eigentümliche Dynamik, die in und zwischen jeder dieser Stufen herrscht, möchte ich kurz Individuum, Paar und Dreieck vorstellen, um dann das Verhältnis Gruppe – Organisation darstellen zu können. Was dazwischen und danach kommt, bleibt uns hier nicht wichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;das-individuum&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Individuum&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Individuen sind, wie der Name sagt, „unteilbar“ (lateinisch „individuum“). Sie müssen sich und ihre Privatsphäre nach außen abgrenzen können. Wir haben verschiedene Grenzen und Verteidigungslinien um unsere Identität gezogen, teils aus der Veranlagung heraus, aber teils auch, um an die Kommunikationsnarben von früheren Wunden nicht rühren zu lassen. Ein nicht geringer Teil unserer Kräfte ist durch die Instandhaltung unserer Chinesischen Mauer gebunden.[[Datei:Mn436 1.jpg|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Graphisch simpel dargestellt zeigt sich ein Kern, umgeben von ringförmigen Verteidigungsanlagen. Man kann mit verschiedenen Menschen unterschiedlich distanziert verkehren. Manche bleiben überhaupt draußen, andere lasse ich bis zur vierten, wieder andere bis zur inneren Verteidigungslinie kommen. Aber gewahrt bleibt meine Individualität dann, wenn ich jederzeit den Abstand selbst bestimmen und verteidigen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesellschaft jedenfalls ist skeptisch gegenüber der Lebensform “Individuum”, die ja historisch gar noch nicht so lang existiert und auch in manchen Gesellschaften unserer Zeit (in Teilen Chinas etwa) keine so große Rolle spielt wie bei uns: der Wert der Gruppe, der Gemeinschaft übersteigt den des*der Einzelnen, der*die dies mit einer gewissen Wehleidigkeit zu Kenntnis nimmt bzw. nehmen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gesellschaften pflegen Individuen zu vereinnahmen – der*die junge Student*in, der*die das erste Mal nach Wien kommt und hier eigentlich keine Menschenseele kennt, wird schnell in die eine oder andere Gruppe und somit in eine neue Gesellschaft aufgenommen: er*sie findet dort eine neue emotionale Heimat und ist dafür bereit, einen gewissen Preis zu zahlen – je nach dem, wem er*sie zuerst in die Hände fällt, wird er Mitglied der revolutionären Marxisten oder einer schlagenden Burschenschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das soll nicht heißen, dass Mitgliedschaften beliebig austauschbar sind – selbstverständlich bringt diese*r junge Student*in eine Vergangenheit mit, die ihn*sie möglicherweise auch schon politisch geprägt hat – trotzdem ist das Phänomen zu beobachten, dass es hier eine gewisse Beliebigkeit gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Individuum wird für die Gesellschaft dann zur Gefahr, wenn es autonom ist - und somit nicht beeinflussbar, weil nicht erpressbar. Die Gesellschaft kann an ein autonomes Individuum keine Ansprüche stellen und wird daher immer misstrauisch sein gegenüber Einzelgänger*innen, Einsiedler*innen und ähnlichen, dubiosen Gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Individuum ist jedoch nicht nur für die Gesellschaft ein meist ungebetener Gast, sondern auch für die Zweierbeziehung, für das Paar – obwohl, oder besser GERADE weil dieses Paar aus zwei Individuen besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-paarbeziehung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Paarbeziehung&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
War dem Individuum die Abgrenzung alles, so entwickelt sich in der Paar-Beziehung etwas Neues: sie ist sicher nicht bloß die Summe ihrer Teile (der Individuen), sondern gewinnt selbst so etwas wie eine eigene Identität. Ja, bis zu einem gewissen Grad verselbständigt sich das Paar sogar gegenüber den Individuen und entwickelt eine Eigendynamik, die dem Zugriff der Partner*innen nicht selten entgleitet. Das macht ja den thrill (die Angstlust) einer Paar- Beziehung aus, dass die Grenzen und Verteidigungslinien in irgendeiner Form geöffnet werden müssen. Wechselseitiger Ein-Fluss wäre ja sonst nicht möglich. Außerdem übertragen wir oft Anteile unseres Selbst dem anderen – zu einer besseren Verwendung, als sie möglicherweise bei uns gefunden hätten. Mit manchen Anteilen von mir kann mein*e Partner*in durchaus mehr anfangen als ich selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Graphisch ist dies sehr schwer dazustellen. Annäherungsweise könnte man es so versuchen:[[Datei:Mn436 2.jpg|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
A und B wären die Kerne der Individuen, rundherum die sich mehr oder weniger überlappenden Grenzen und Grenz-Territorien, die verschiedenen Tore, Tunnel, Brücken zur Verbindung; zwischen den Kernen – und außen herum die gemeinsame Grenzlinie als Symbole für die Beziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während wir also Individuen sind, sofern wir uns abschließen und abgrenzen können gegenüber anderen und so unverwechselbar wir selbst sind, macht die Paar-Beziehung das pure Gegenteil: sie reißt Mauern ein, bricht Hindernisse nieder, baut Tore, gräbt unterirdische Tunnel, wirft Botschaften über verbotene Tore, legt Leitern an feste Türme usf. usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurz: Die Paar-Beziehung ist der natürliche Feind des Individuums. Und umgekehrt: Das Individuum ist der natürliche Feind der Paar-Beziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie das? Die meisten von uns wollen doch beides! Also wollen wir den Konflikt, und zwar permanenten Konflikt, und kämpfen ein Leben lang um die Balance. An den beiden Extremen zeigt sich&amp;#039;s, wie&amp;#039;s misslingen kann:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Geht eine*r oder gehen beide Individuen völlig in der Paar-Beziehung auf, verlieren sie ihre selbständige Überlebensfähigkeit und aus dem lebendigen Spannungsfeld ist ein Friedhof „Zum ewigen Frieden“ geworden, in dem beide noch zu Lebzeiten begraben sind. (Und gibt es nicht – Hand aufs Herz – im Leben tatsächlich Momente, in denen wir es unserem*unserer Partner*in äußerst übelnehmen, wenn er*sie allein überlebensfähig ist oder sein will?) “Wenn der Ferdinand noch leben würde, er hätt´ damit keine Freud´” – solche oder ähnliche Sätze hört man oft von alten Frauen, die trotz schon lange verschiedenem Ehemann noch immer in der Zweierbeziehung leben, das eigene Ich ist so fragmentiert, dass es nur mehr selten zutage tritt. „Wir haben nächsten Mittwoch schon was vor” klingt auch deutlich anders als „Die Brigitte und ich haben nächsten Mittwoch schon was vor” oder gar „ICH habe nächsten Mittwoch schon was vor und muss meine Frau noch fragen, wie das bei ihr aussieht...”&lt;br /&gt;
* Beharren hingegen die Individuen auf ihrer unantastbaren Identität und Eigenständigkeit, zerbricht die Paar-Beziehung ebenso und reisst nicht selten die Individuen ins gleiche Schicksal mit.&lt;br /&gt;
In jedem Fall ist der Zustand der gegenseitigen Abhängigkeit prinzipiell als unerträglich einzustufen, wäre da nicht ein interessanter Mechanismus, der uns dies leichter ertragen lässt: in der Liebe übernehmen Mann und Frau mütterliche Funktionen, geben einander Hautkontakt, Sicherheit, Geborgenheit und empfinden dies auch als durchaus sehr angenehm – und dies nicht ohne Grund: Das Paradigma jeder Paar-Beziehung ist das Mutter-Kind-Verhältnis (und keineswegs das von Mann und Frau). Und auch jede spätere Paar-Konstellation hat gewaltige Anteile dieser Mutter-Kind-Relation an sich (Der ganze Katalog der Zärtlichkeiten stammt aus der frühen Brutpflege, denken Sie nur an die für alle Außenstehenden unerträgliche Baby-Sprache der Verliebten jeglichen Alters). In dieser haben wir die Grundbegriffe und Verhaltensweisen im Paaren gelernt. Das hat enorme Folgen: Denn im Mutter-Kind-Schicksal strotzt es nur so von Abhängigkeit, Macht und Ohnmacht, Liebe und Hass, Anhänglichkeit und ständigem Losreißen, von Verselbständigung und Rückkehr, von Klammern und Flüchten, genüsslichem Verschmelzen und unbändiger Freiheitssehnsucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir uns die möglichen Beziehungsmuster von Paaren ansehen, dann ergeben sich interessante Konstellationen:[[Datei:Mn436 3.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;A B A B A B A B&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
In der linken Graphik sind die beiden in ihrer Paarbeziehung gefangen, es gibt keine wichtigen Außenbeziehungen – hier finden wir auch die infantile Sprache: Schnucki, Mausi, Bärli, Hasi etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zweite Graphik zeigt eine fortschrittliche Beziehung – es gibt Kontakte nach außen und man ist auch gegenseitig in Verbindung, jedoch nicht ständig und komplett.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dritte Graphik ist ein Zeichen für die Hölle, die manche Menschen miteinander haben: einerseits keine wirklichen Beziehungen nach außen, aber auch nicht zueinander. Bei alten Paaren lässt sich diese Konstellation manchmal finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vierte Graphik zeigt ein Pärchen, bei dem jede*r jeden Morgen aus einer anderen Richtung nach Hause kommt – wenn überhaupt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie gesagt, es ist nicht unser Thema, und das Verhältnis von Individuum und Paar soll uns nur als Analogie dienen für das zwischen Gruppe und Organisation. Nur so viel sei noch allgemein gesagt: Die meisten wollen nun aber sowohl als Individuum frei sein und doch in einer Paar-Beziehung leben. Und sie merken bald, anfangs mit Erstaunen, später mit reifem Ergeben und Genießen, auf welchen Dauerbrenner von Konflikt und Versöhnung sie sich da eingelassen haben. Wo gerade wegen der heftigen Polarität eines nur mit dem anderen wachsen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man könnte auch sagen: die Ausbalancierung von Individuum und Paar ist das Grundmuster aller Dialektik...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;dreieck-und-familie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Dreieck und Familie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konnte man bei Individuum und Paar schon feststellen, dass sie sich als Formen des Zusammen-Lebens gar nicht grün sind, so nimmt das oft dramatische Formen an, wenn etwa eine dritte Person in eine gut eingespielte Partnerschaft tritt. Kommt die Sprache auf Dreiecksbeziehungen, schmunzeln die Leute manchmal ein wenig verhalten und genüsslich - aber nur am Anfang, denn offensichtlich haben sie eher den romantischen Anfang im Auge und nicht das dicke Ende. Nehmen wir wieder eine einfache Grafik:[[Datei:Mn436 4.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frau A und Herrn B sind einander liebevoll verbunden, Herr B und Herr C bestens befreundet, gemeinsame Sportsfreunde etwa. Herr C ist oft zu Gast bei den beiden. Und – man kennt es aus der Literatur – es ergibt sich Sympathie zwischen Frau A und Herrn C. Und eines Tages war&amp;#039;s plötzlich mehr. Was tun? Rein summarisch gibt&amp;#039;s jetzt mehr Liebe als vorher. Aber ein Dreieck ist weder erklärbar aus der Summe der Personen, noch aus der Summe der Beziehungen. Denn die Personen vertragen sich ja alle. Genau das aber ist das Problem. Denn die Beziehung alpha wird die Beziehungen beta und gamma nicht untangiert lassen. Die Personen vertragen sich, nicht aber die (Paar-)Beziehungen. Und die Paarbeziehungen vertragen sich schlecht mit der Dreieckssituation. Das Gefühl zu diesem Konflikt heißt „Eifersucht“. Je besser es zweien miteinander geht, desto schlechter geht&amp;#039;s dem Dritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurz: Paar und Dreieck vertragen sich äußerst schlecht, und das Dreieck ist der natürliche Feind der Paarbeziehung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das sieht man daran, dass in der Kriminal- und Mordstatistik Eifersucht als Tatmotiv an oberster Stelle steht. Da kann einem das ursprüngliche Schmunzeln vergehen. Beim Dreieck geht&amp;#039;s offenbar schnell einmal um Leben und Tod.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gibt&amp;#039;s auch Leute, denen jede echte Paarbeziehung zu eng ist und die bei Gefahr im Verzug sofort in eine Dreiecksbeziehung flüchten, um wieder Luft zum Atmen zu bekommen... Da wird dann das Dreieck zum Verbündeten des Individuums gegen die Paarenge. Aber wenn nur einer der drei mehr will, geht sofort das Drama los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was ist nun das Paradigma, Urbild und Prototyp jedes Dreiecks? &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vater - Mutter - Kind.&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ehe und Familie vertragen sich daher denkbar schlecht. Wer also beides will, muss die Ehe gegen die Familie verteidigen und umgekehrt die Familie gegen die Ehe, den permanenten Konflikt also pflegen. Wer kennt nicht den liebestötenden Ton im Ohr: Mammi, ich kann nicht schlafen“, bevor sich&amp;#039;s die Kinder zwischen den Eltern bequem zu machen suchen. Wer verstünde nicht den alten, lieben, jüdischen Witz: Sarah, erschöpft vom Trubel, den ihr die vier bis fünf Kinder täglich bereiten, fleht ihren geliebten Moische an: Magst mich nicht da rausholen und heiraten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie viele vergessen, sich während des Heranwachsens der Kinder Zeit für die Ehe zu nehmen. Gehen die Kinder aus dem Hause, bleibt oft nur die Konkursmasse der Familie, die meist nicht ausreicht, die restlichen satten 20 bis 30 Ehe-Jahre mit Lebensfreude zu füllen... Genauso müssen aber die Rechte der Kinder auf Erziehung, die Rechte aller auf Familien- Pflege gegen die Ehe verteidigt werden - der zugegeben seltenere Fall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Also nochmals das Bild und die Phasen des Prozesses: Matristische Familie und Jagdbande der vertriebenen Söhne[[Datei:Mn436 5.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase I: heftige Freude der Liebenden (A und B) aneinander (Beziehung a)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase II: es meldet sich ein Kind (C) an, in der Aussendung steht: wir sind jetzt drei. Wem wendet die Mutter (A) ihre bevorzugte Aufmerksamkeit zu? dem Kinde (C) und der Beziehung (beta); zu wessen Lasten? zu Lasten des Mannes (B) und der Beziehung (alpha). Das heißt die Mutterrolle wird ganz wichtig, die Rollen der Geliebten und der Frau gehen stark zurück – für wie lange? Die Vaterbeziehung ist anfangs natürlich eher marginal (gamma).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase III: Trostsuche. Wo tröstet sich der Mann? Entweder bei einer anderen Frau (statistische Befunde zeigen fürs erste Kindesjahr deutliche Signifikanzen). Aber eine andere Frau könnte auch schwanger werden, sie bietet daher den nötigen Trost nur „auf Abruf“. Sichereren Schutz bietet vorübergehend der Stammtisch, der Sportverein, definitiv die Arbeitswelt der Männer (D), Beziehung (delta). Es ist wesentliche Aufgabe der Gruppe, Auffangstation Trostbedürftiger zu sein. Das Resultat ist oft eine alleinerziehende Frau mit ihren Kindern, die Kernfamilie ist noch kerniger geworden, auch wenn die Männer noch zu Hause wohnen oder schlafen. Die Männer versuchen ihr Glück aber eher in der (Arbeits-)Welt, sind nicht wirklich „familialisiert”, wie das die Familiensoziolog*innen nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Phase IV: Gibt&amp;#039;s die schon? Wie man sieht, liegen die Entwicklungsmöglichkeiten in den jetzt ziemlich vernachlässigten Beziehungen gamma (Vater-Kind), alpha (Ehe) und epsilon (die beruflichen Außenkontakte der Frau). Sie sind hier stark ausgezeichnet. Leicht wird es nicht sein, die dafür nötigen Energien aufzutreiben. Woher soll nun z.B. der Mann die Kräfte für die stärkenden Beziehungen nehmen? Die Männerbande okkupiert ihn voll, selbst dort, wo nicht einmal mehr genug Arbeit für alle da ist. Lässt man die saloppe Sprache weg, bleibt folgender Befund: nach allen Regeln fortpflanzungsbiologischer  &amp;lt;ref&amp;gt;R.Fox, Bedingungen der sexuellen Evolution. In: Ariès, Bejin, Foucault u.a. Die Masken des Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit.1982.dt.1984&amp;lt;/ref&amp;gt;  paläoanthropologischer  &amp;lt;ref&amp;gt;D.Claessens, Das Konkrete und das Abstrakte. 1980&amp;lt;/ref&amp;gt;  und ethnopsychoanalytischer  &amp;lt;ref&amp;gt;C.Lévi-Strauss, De elementaren Strukturen der Verwandtschaft. 1947.19662.dt.1981. G.Devereux, Ethnopsychoanalyse. 1972.dt.1984&amp;lt;/ref&amp;gt;  Kunst ist der Mann für die weitere Aufzucht überflüssig. Die Urform menschlicher Sozietät sind – so heißt es – Mütter-Kinder-Gruppen. Diese (matristischen) Gruppen bilden einen „biosozialen Leib“ zum Schutze des Nachwuchses der Gattung. Wie oft braucht diese Gruppe die Männchen? Vielleicht einmal im Jahr. Alle? Sicher nicht, höchstens die ein, zwei Träger des besten Genguts. Um die herauszufinden, müssen die Männchen endlose Rivalenkämpfe bestehen. Der Rest geht entweder dabei zugrunde oder kann sich solitär und frei flottierend durch die Welt schlagen – wahrscheinlich Business Class... . Wann werden die Jungmännchen aus der Mütter-Kinder-Sozietät vertrieben? Natürlich mit ihrer Geschlechtsreife. Dafür sorgen die älteren Männchen, die gerade das (genetische) Sagen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man denke an den strahlenden Helden der Griechen, den unvergleichlichen Achill. Selbst dieser versteckte sich in Frauen(=Kinder-)kleidern, als ihn Odysseus in den trojanischen Krieg holen wollte. Denn die Knaben wuchsen wie die Mädchen die ersten Jahre bis zur Geschlechtsreife in den Gemächern der Frauen-Mütter auf. Er wäre liebend gerne dortgeblieben und hatte dort auch schon einen Sohn (Pyrrhus mit Namen) gezeugt. Aber Odysseus als Repräsentant der älteren Männer holte ihn von den Müttern und Kindern weg. Um möglichst rasch wieder Zugang zu den Weibchen zu erhalten, wurde Achill ein Held. Held des Krieges, Erfolgsmanager eines großen Konzerns im militärisch-industriellen Komplex – allerdings mit Todesfolge, heldenüblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Männer also sind zu einem Großteil genetisch überflüssig, fast alle für die Zeugung, alle für die Aufzucht. Umgangsform unter den Männchen: einsames Streunen oder tödliche Rivalität. Chancen, sein Gengut weiterzugeben: sehr limitiert. Umgangsformen unter den Weibchen: Kooperation zum Zwecke der gemeinsamen Aufzucht der Jungen. Wenig Kooperation zwischen den Geschlechtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon in der Einleitung stellen wir uns jetzt nochmals die Frage: Wie kommt es bei dieser Ausgangslage zum gegenwärtig weitverbreiteten Modell der Arbeitsteilung zwischen weiblich dominierten Einzel-Familien und männlich dominierten Gemeinschaft-Gruppen und Organisationsformen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die historischen Rekonstruktionsversuche lesen sich allesamt wie spannende Kriminalromane  &amp;lt;ref&amp;gt;vgl.R.Fox l.c. R.Ranke-Graves, Griechische Mythologie. 1955,dt.1960. H.Göttner-Abendrot, Die Göttin und ihr Heros.1980. R.Fester, M.König, D.Jonas, A.Jonas, Weib und Macht.1979&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Das Resultat ist jedenfalls eine männerzentrierte hierarchische Gesellschaftsordnung mit Monogamieregeln zur Kanalisierung männlicher Rivalitätsenergien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-leistungen-der-männerzentrierten-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Leistungen der männerzentrierten Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind wahrscheinlich die Leistungen von Hierarchie, die bis jetzt offenbar nur um den Preis der Unterdrückung der Frau(en) möglich waren/sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Übernahme von Gattungsarbeit („professionelle“ Nahrungsbeschaffung und Verteidigung) durch die Männerbande. Der zentralen Leistung der Mütter, Menschen zu gebären und aufzuziehen, können die Männer endlich etwas entgegensetzen: Produkte (zu Deutsch: Hervorbringungen, Kunst-Kinder). Die Überflüssigkeit der Männchen ist gemildert;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Selbstzähmung der Männchen (Sklaverei und Arbeitswut, Ordnung und Disziplin, Sublimierung), damit die Mütter sie in ihrer und der Kinder Nähe überhaupt dulden;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Aufbau von Allianzen zwischen den Söhnen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Abflachung des Rivalitäts-Gefälles zwischen den Männchen in der Bedeutung für die Gattung (Fortpflanzung, Weibchennähe); Aufbau von Rangstufen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;„Gerechte“ Aufteilung der Weibchen: jedem Männchen eins (Monogamie als Söhnekartell und Erbfolge vom Vater auf den Sohn);&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zur Sicherung dieses Erbrechts vom Vater auf den Sohn müssen die Weibchen allerdings die Familialbedingungen der Einzelhaft akzeptieren; diesbezügliche Unklarheiten lassen sofort wieder den Krieg der eifersüchtigen Männchen ausbrechen;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Belohnung der außerhäusigen Männerarbeit mit Geld (die familiale Haushalts- und Erziehungsarbeit bleibt „unbezahlbar“, ehrenamtlich). Die Männer werden dadurch in den Familien zu Arbeitgebern ihrer Frauen, Frauen von ihren Erhaltern abhängig. Hätten sie sonst an diesem Modell von Ehe, Familie und Monogamie Interesse?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die Weibchen erhalten als „Gegengabe“ die Herauslösung aus der alles total kontrollierenden Mütter-Bande;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Garantierter Schutz (Nahrung und Verteidigung) für die eigene Brut - mit dem Fazit: Jedes Männchen und jedes Weibchen erhält Garantien dafür, eigene Kinder zu haben, der Unsterblichkeit des eigenen Gengutes sicher zu sein;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Das erlaubt die ständige Nähe der Männchen bei den Frauen, deren Zugehörigkeit zur Sozietät. Allerdings herrscht beständig die Angst, dass jede Änderung der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern dieses fragile System sozialer Errungenschaften gefährde.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Insofern besteht eine grundsätzliche Systemunverträglichkeit von (vaterferner) Familien- Gruppe und (mütterferner) Männer-Jagdbanden-Gruppe (Beruf und Arbeitswelt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn daher heute die Frauen a) in die Berufswelt drängen, b) öffentliche Rechte im Berufs- und im gesellschaftlichen Leben geltend machen, c) gemeinsame Verantwortung für Kinderaufzucht und Familienerhalt fordern, d) sich in der Ehe Männer statt Söhne wünschen, Liebhaber statt Pflegefälle, Freunde statt Arbeitgeber, dann rüttelt das an den Grundfesten der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern, zwischen Familie und Berufswelt und gefährdet den höchst zerbrechlichen Frieden innerhalb der „reinen“ Männerbande. Es steht viel auf dem Spiel. Es wäre jedoch viel zu gewinnen – auch für die Männer. Das Thema wird uns auch bei der Besprechung der Gruppe noch einmal einholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;alte Fragestellung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; lautete: Welchen Mann, welche Frau, welche Familie und welche Organisation muss sich daher die (Männer-)Organisation im Spannungsfeld Beruf - Familie wünschen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;neue Frage&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; lautet eher: Wie könnte eine Organisationsform und die Arbeitsteilung von Familie und Berufs-Organisation aussehen, in der sich Männer und Frauen die Verantwortung für die Familien- und Berufsarbeit wirklich gerecht teilen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt Anzeichen einer Veränderung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Frauen müssen nun – seit Geburtenkontrolle und Berufstätigkeit – die mit ihrer Rolle in der Männer-Gesellschaft verbundenen Abhängigkeiten nicht länger hinnehmen. Sie wehren sich, weil sie auch außerhalb der traditionellen Rollennormen überleben müssen und können. Sie müssen sich dann zwar oft als Alleinerziehende am Rande der &amp;#039;&amp;#039;neuen Armut&amp;#039;&amp;#039; durchkämpfen, sind dafür aber auch frei und nicht mehr erpressbar.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Aber es gibt auch Anzeichen, dass den Männern der Preis ebenfalls zu hoch geworden ist a) sowohl in den Männer-Organisationen, b) als auch in ihren Ehen und Familien. Sie fragen sich: &amp;#039;&amp;#039;Wie viel müssen wir uns – als Arbeits-Sklaven – gefallen lassen, um zu gefallen?&amp;#039;&amp;#039; oder: &amp;#039;&amp;#039;Auf wie viel Leben will ich (arbeitend) verzichten, nur um zu überleben?&amp;#039;&amp;#039; oder: &amp;#039;&amp;#039;Welche interessante Frau will auch die zweite Lebenshälfte mit einem arbeitswütigen Pflegefall verbringen?&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Conclusio: Die Liebe der Frauen erwies sich als Fürsorge von Müttern, die Arbeit der Männer als domestizierende Selbstversklavung der Söhne. Vielleicht finden wir doch noch Möglichkeiten, die Errungenschaften von Matriarchat und Patriarchat zu retten, ohne dass entweder ein Geschlecht das andere oder beide sich wechselseitig über Gebühr unterdrücken müssen? In jedem Fall sind wir nun reich und reif genug für eine neue Runde des Geschlechterkonflikts.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bevor wir den Faden, der uns über die Gruppe (als Männerbande) zur Organisationsdynamik führen soll, wieder aufnehmen, eine Zwischenbemerkung: Bei aller Frauen-Zugewandtheit handelt es sich bei dieser Sicht um eine Männer-Theorie. Wir wissen, dass viele Frauen sie zwar sehr faszinierend finden, aber fest überzeugt sind, es müsste auch eine weibliche Variante geben, diese Geschichte zu erzählen. Hoffentlich ist sie bald zu hören. Ansätze gibt es ja.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-gruppe&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Gruppe&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Warum sich Gruppen bilden&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es bleibt jedoch die Frage: Warum bilden sich überhaupt Gruppen?  &amp;lt;ref&amp;gt;Die folgenden Thesen fußen im Wesentlichen auf Gedankengängen von Uwe Arnold, die wir gemeinsam in diversen Lehrveranstaltungen an der Klagenfurter Universität über Jahre diskutiert und immer wieder variiert und geprüft haben.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Es gibt keinen Grund, Gruppen zu bilden, es sein denn aus Not. Eine gewissermaßen prototypische Notsituation ergibt sich dadurch, dass alle Kinder irgendwann von ihrer „natürlichen“ Nahrungsquelle, der Mutterbrust, lassen müssen - sei es, weil jüngere Geschwister kommen, sei es, dass die Mutter stirbt oder ihre Ressourcen selbst braucht, nicht mehr will usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Trennung von der Mutter durch das Abstillen kommt zunächst einer Verstoßung gleich, obwohl sie in der Folge natürlich die Tür zur Autonomie auftut. In manchen Elendsvierteln dieser Welt ist damit auch die Phase der Fürsorge durch die Mütter schon erledigt. Wer dann nicht für sich selber sorgen kann, geht zugrunde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn weiters – wie im vorigen Abschnitt ausgeführt – die Mütter-Kinder-Gruppen die ursprünglichen Sozietäten sind, so haben doch Knaben und Mädchen ein unterschiedliches Schicksal. Die Knaben müssen anlässlich dieser Verstoßung aus dieser Gruppe raus, die Töchter bleiben, übernehmen Brutpflegeaufgaben (aunting), werden später selber Mütter usf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dadurch entsteht bei den vertriebenen Knaben das Bedürfnis nach der Kreation einer noch nie dagewesenen Sozietät geweckt: der Gruppe. Dieser Gruppenbildung geht eine gemeinsam erlebte Verlusterfahrung voraus, die zu Solidarität und Gemeinsamkeit führt. Die Grundlage dafür bildet ein Bewusstsein gleichen Schicksals, die Identifikation mit anderen in gleicher Notlage. Dadurch kommt es zur Bildung eines sozialen Leibes, um den Schreck nicht zu groß werden zu lassen und durch die artifizielle Nachahmung des mütterlichen Leibes wieder Sicherheit zu erlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiteres Element der Gruppenbildung ist die Suche nach einer Autorität, die über die Kompetenz verfügt, diese schreckliche Notsituation auch zu meistern und Schutz vor weiteren tödlichen Verstoßungen zu gewährleisten. Erlösungshoffnungen kommen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Autorität kann entweder durch das Los bestimmt, oder, wie die Buddhas, als ein besonderes Kind in irgendeinem Kloster gefunden werden. Diese Auswahl findet nach keinen bestimmten Qualifikationen statt. Ausschlaggebend sind die Erwartungen und Hoffnungen der Leute. Die gefundene Autorität muss keinerlei Beweise für die Rechtfertigung ihrer Position erbringen, wenn sie nur als Brennpunkt aller Hoffnungen dient, wobei sich dieser Vorgang ohne jede Verständigung untereinander vollziehen kann. Der soziale Leib hat noch keine Konturen. Zugehörigkeit ist nicht wichtig, es ist ohne Belang, wer da neben mir steht, wenn nur alle Hoffnungen in Erfüllung gehen. Ähnlich wie die Angst eine unspezifische ist, entsteht eine ebenso unspezifische Hoffnung auf einen Heiland, einen Gott, auf irgendeine Erlösung des Ereignisses, auf einen Führer oder auf einen heiligen Stein, auf irgendeinen Kondensationspunkt, auf den man die Ängste im Bezug auf diese Notsituation richten kann. Und von dem man erwarten kann, dass diese Not auch bewältigt wird. Wird die Not durch diesen Kondensationspunkt auch bewältigt, erscheint der Gott oder spricht der Priester oder spricht die Autorität, und damit ist die Angst bewältigt, dann wird der Gruppenprozess abgebrochen und wir haben weiterhin keine Notwendigkeit, uns zu solidarisieren. Solange diese Heilserwartung erfüllt wird, ist es doch völlig nebensächlich, wer neben mir steht. Es ist kein Bedarf dafür da, darauf zu achten, wessen Gesichter ich da sehe, welche Menschen da in meiner Umgebung sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schwierig wird die Situation, wenn der Kristallisationspunkt, auf den sich alle Hoffnungen richten, den Erlösungshoffnungen nicht Rechnung tragen und die Not nicht wenden kann. Dann muss der soziale Leib wieder zerfallen und seinen wärmenden Schutz verlieren. Wenn die Urangst der Verstoßung wegen des Verfalls der Autorität wieder auftritt, muss die Unsicherheit der Verstoßenen auf andere Weise beseitigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der soziale Leib muss zerfallen, wenn er besonders vielen seine Zugehörigkeit versprochen hat. Dann wird es wichtig, sich mit anderen zusammenzutun, die anderen überhaupt wahrzunehmen und ein neues Gefühl der Zugehörigkeit zu entwickeln. Dann trägt nicht mehr irgendeine von außen ersehnte Erlöser-Autorität die Hoffnungen, sondern die Gruppe, deren besonderes Merkmal darin besteht, dass sich an den Gruppenprozessen alle Teilnehmer*innen gleich beteiligt fühlen. Diese Gruppen definieren sich in ihren Erwartungen selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst ein Minimum an Zugehörigkeitssicherheit erlaubt es den Mitgliedern der Gruppe, ihrer Enttäuschung über die ausgebliebene Erlösung durch eine Autorität zu artikulieren. Gemeinsam lässt sich das Versagen von Autorität ertragen. Das soziale Trennungstrauma wird nochmals durchlebt, aber gemeinsam mit der Gruppe ertragen und verarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Autorität (Macht) ist von der mütterlichen abgeleitet – lebensspendend, lebenserhaltend, ernährend, schützend. Frauen sind dabei nicht in derselben Notlage wie die Männer, weil sie sich grundsätzlich immer gegen Trennungen absichern können – durch ihre eigenen Produkte, die Kinder. Männer haben nichts anderes als sich und ihre Solidarität mit anderen Männern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Melanie Kleins Beschreibung des Anfangs aller Kommunikation oder Beziehungsaufnahme durch Projektion und Introjektion  &amp;lt;ref&amp;gt;in diesem Punkte verdanke ich viel Ramon Meseguer und José Bleger&amp;#039;s Überlegungen zur Operativen Gruppe. Dazu: A.Bauleo, Ideologie, Familie und Gruppe.1982.dt.1988&amp;lt;/ref&amp;gt;  lässt sich vereinfacht für das Verständnis des Lebens von Gruppen so nützen, dass man sagt: Die ganze Gruppenentwicklung ist eine Annäherung an sich selbst durch die Auseinandersetzung mit Außenseiter*innen. Alle Unterschiedlichkeiten in Gruppen sind Autoritäts- und Bedrohungspotentiale zugleich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denn in dem Augenblick, da Menschen ernsthaft aufeinander angewiesen sind und miteinander etwas tun müssen, werden die Unterschiede, die zwischen ihnen bestehen, bedrohlich, machen mit aufkommender Wahrnehmung von Fremdheit Angst. Gruppenentwicklungsstufen (als Angstentwicklungsstufen) sind verbunden mit dem ständigen schrittweisen Prozess von Ausschluss und Integration von Außenseiter*innen. Gruppen suchen sich für das Dilemma der jeweiligen Situation, die sie zu bewältigen haben, Exponent*innen als Außenseiter*innen, die für sie zunächst die Gefahr verkörpern und daher von der Gruppe abgelehnt werden. Gruppen lehnen also in ihnen ihre eigene Fremdheit und Angst ab. (Es ist übrigens auch nur eine spezielle Außenseiterposition, wenn von jemandem die Lösung der Not erwartet und ihm Autorität verliehen wird.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst die Bearbeitung dieser Außenseiter*innen und Außenseitersituation – was oft auch mit Herrschaftsgefälle verbunden ist – ermöglicht es, die Unterschiede in die Gruppe zu integrieren, den abgespaltenen Teil seiner selbst in dem*der Außenseiter*in zu erkennen. Dann lässt sich die Verschiedenheit von Menschen zur Bewältigung von Situationen nützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als relevante Unterschiede bieten sich natürlich die Geschlechterdifferenz, der Altersunterschied, Unterschiede an Schichtzugehörigkeit, Position, Einkommen usw. an, was eben jeweils die „Not“, das „Ziel“, die „Aufgabe“ einer Gruppe sein mag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab welchem Augenblick werden die einzelnen Personen einer Gruppe wahrgenommen? Sie bekommen ein eigenes Gesicht, sobald Kompetenzansprüche gestellt werden können, jemand einen anderen kritisiert, ein Mitglied konkrete Hilfe braucht oder ein Feedback gibt. Bei einer wechselseitigen Abhängigkeit, der sogenannten Interdependenz, ist jeder vom andern gleichwertig abhängig. Nicht eine Person ist für alles verantwortlich, sondern jede Person für irgendetwas. Es gibt eine gemeinsame Sprache, jede Person wird einzeln wahrnehmbar; sind Konflikte und krasse Widersprüche erst einmal durchgestanden, so bereichern sie die Gruppe, anstatt sie zu bedrohen. Alle sind so gleich, dass sie wieder unterschiedlich sein können. In der beschriebenen Situation wird die Gruppe nicht durch das Individuum bedroht, sondern bereichert. In der Differenzierungsphase muss Unterschiedlichkeit unterdrückt werden, weil die Gefahr des Auseinanderbrechens besteht. Der gemeinsame Feind ist die schlechte Autorität, Gleichheitsparolen, Gleichmacherei herrscht vor, denn Unterschiede und Zweifel bedrohen die Gruppe. In der Reifephase dürfen Zweifel geäußert werden, die Meinungen einzelner werden ernst genommen. Jeder kann zeitweise hinausgehen und wieder hineinkommen, ohne den Verlust der Zugehörigkeit fürchten zu müssen. Die Gruppe kann es wagen, sich anderen Gruppen mit anderen Zielen und Wünschen auszusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe ist wiederum – wenn wir bei der abstrakten Formel beginnen wollen - mehr als die Summe ihrer Individuen, aber sie ist auch nicht nur die Summe der Beziehungen zwischen den Personen, sondern viel mehr die Beziehung zwischen den Beziehungen: der Gruppenprozess. Das klingt nicht nur abstrakt, sondern ist es auch – und zwar auch in Wirklichkeit für die meisten Menschen. Denn was wir im bildsamsten Alter an Formen des Zusammenlebens gelernt haben, waren meist: die Paar-Beziehung, allenfalls Dreiecks- Konstellationen und Familien Strukturen, in denen der Vater und vielleicht Geschwister zur Mutter-Kind-Dyade schrittweise dazugekommen sind. Selbst dabei denkt man doch noch immer in abwechselnd konkurrierenden oder koalierenden Paaren. Aber die Eigenständigkeit des Gruppenprozesses, der sich für vakante Gruppenfunktionen einfach die Träger*innen sucht, egal ob es denen persönlich passt oder nicht, ist uns kaum vertraut. Das ist mit der wirklichen Abstraktheit gemeint.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So etwa duldet die Gruppe innerhalb ihrer Grenzen kaum Untergruppen und hat für sie nur böse Worte wie Klüngel, Grüppchen, Clique usf. Denn die Gruppe fühlt sich in ihrer Einheit sehr rasch bedroht durch die „früheren Formen des Zusammenlebens. Sie verlangt unmittelbaren Zugriff zu jedem Individuum als Mitglied; setzt Normen und Sanktionen, denen sich ein einzelner kaum widersetzen kann (Gruppendruck), wohl aber Paare und Untergruppen. Die Gruppe reagiert in diesem Punkt sehr eifersüchtig und kennt keinen Spaß. Die gleiche Eifersucht finden wir, wenn es sich ein Mitglied einfallen lassen sollte, auch noch zu anderen Gruppen gehören zu wollen. Nicht selten steht darauf die Strafe des Ausschlusses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine graphische Darstellung zeigt nur das ideale Bild, jede*n mit jedem*jeder gleich kommunizierend, bei gleichzeitiger Zerstörung diverser Untergruppierungen. In Wahrheit ist diese Gleichheit natürlich nicht gegeben, Funktionszuteilungen schaffen oft auch ein Gefälle an Einfluss und Zuwendung. Ein Naturgesetz, dass jede Gruppe eine*n Führer*in brauche oder diese*r sich früher oder später herauskristallisiere, gehört ins Reich der Fabel, die mehr über die Ideologie mancher Leute aussagt als über ihre Beobachtungsgabe. Historisch gesehen geht die Funktionszuteilung von primär in Gruppen lebenden Populationen nur so weit, dass im Ernstfall doch noch jeder jeden ersetzen kann, also noch alle alles irgendwie können (vorarbeitsteilig).[[Datei:Mn436 6.png|300px|none|thumb| a) Kommunikationsnetz; b) Zentrale und periphere Mitglieder]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Paradigma für die Gruppe ist in unseren Breiten die eingeschlechtliche Pubertätsgruppe der frühen Adoleszenz. Denken Sie daran, wie sehr etwa Bubenbanden in der Pubertät zusammenstecken und alles Weibliche für dumm, kindisch und abartig halten. Wer sich dennoch für Mädchen interessiert, gilt als unmännlich, weich, feig, abtrünnig, verräterisch und hat mit dem Ausschluss zu rechnen. Und tatsächlich ist die Gruppe ja durch Paar und Familie (alte wie künftige) ebenso gefährdet wie das Paar durch die Individualität:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Paar und Familie, in denen ja Mütterlichkeit und Weiblichkeit eine zentrale Rolle spielen, sind die natürlichen Feinde der Gruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl es etwas Lächerliches hat, wenn solche Pubertätsgruppen überdauern (der*die dreißigjährige Pfadfinder- oder Jungschar-Führer*in, die greisen Leiter*innen parteilicher Jugendorganisationen usf.), geben sie doch das erste Muster der Kriegs- und Arbeitswelt ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Paradigma, an das die Gruppe anschließt, ist die Pubertätsbande, der aus dem von den Frauen und Müttern dominierten Aufzuchtsverbande vertriebenen Jünglinge. Diese findet als Jagd- und Kriegerbande ihre kontinuierliche Fortsetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gruppen von Frauen finden sich in dieser Form eigentlich nicht, da sie, auf die Aufzucht des Nachwuchses spezialisiert, sich in immer neue Bezugspersonen aufgeteilt haben. Die Forderung, Männer und Frauen sollten in Gruppen gleichberechtigt zusammenarbeiten können, erscheint angesichts dieser Herkunftsgeschichte der Gruppe (in unseren Breiten) als purer Widersinn. Frauen haben in (Männer-)Gruppen überhaupt nichts zu suchen. Dieser Denkweise erscheint der Satz als glatte Tautologie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was geschieht, wenn ein Frau Abteilungsleiterin wird und zum ersten Male in der Abteilungsleiterbesprechung auftaucht? Sie darf Kaffee machen, Protokoll schreiben, und wenn sie etwas Gescheites sagt, ruft man(n): lauter bitte! Diese massive Aggressivität hat den Ausschluss zum Ziel. In der Erfindung geeigneter Methoden sind die Männer unerschöpflich. Einige Varianten: 1. die Frau in der Männergruppe wird zum Weibchen des Chefs (egal, ob sie das will oder nicht), denn er hat schließlich für Ordnung zu sorgen. Sie spielt da manchmal mit, weil sie auf diesem Wege Macht über viele Männer auf einen Schlag gewinnt. 2. Oder sie wird nach höchst beunruhigender Konkurrenz- und Gockelphase mit dem Sieger liiert. Paarbildung zum Zwecke des Ausschlusses. Denn schließlich hat ja sonst fast jeder draußen auch eine Frau - privatim. Also ist wieder Ruhe. 3. Oder sie macht sich zur dienenden Mami der ach so wichtigen jungen und alten Jünglinge, die ja doch immer wen brauchen, der ihnen ihre Termine ordnet und die Flecken aus der Krawatte putzt. 4. Oder sie übernimmt die männlichen Standards und übertreibt sie auch noch (oft unter Verlust ihrer Eigenständigkeit). 5. Oder ..., 6. Oder ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gruppen- und Organisationsformen, die ein freies Zusammenarbeiten von Männern und Frauen erlauben und für selbstverständlich halten, kennen wir in unseren Breiten kaum. Unsere Gruppen- und Organisationsformen sind vielmehr selbst ein Bestandteil der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern zum wechselseitigen Ausschluss aus dem eigenen Gebiet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rituelle Vergatterung durch Initiationsriten, aber auch später immer wiederkehrende Prüfungen, Mutproben und Leistungsnachweise festigen den Zusammenhalt der Gruppe nach außen. Und die Macht, die man ruhig Gruppendruck nennen kann, lässt sich am ehesten gegen die feindlichen und fremden Anderen mobilisieren. Das weiß jede Führungskraft, die irgendwann im Leben Menschen „motivieren“ musste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie lässt sich nun erreichen, dass Gruppen, die ihrer Natur nach&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;eigentlich gar nicht wollen, dennoch miteinander kooperieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;organisation&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Organisation&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erinnern Sie sich an die Einleitung. Dort war davon die Rede, dass dem wechselseitigen Vernichtungskampf feindlicher Stämme durch den Tausch von Menschen und Sachen ein Riegel vorgeschoben werden sollte: das Netz von Verwandtschaftsbeziehungen, die aus dem früheren Feind einen Schwager machten, mit dem man Arbeitsbündnisse zur arbeitsteiligen Unterstützung oder Handelsvereinbarungen schließen konnte. Die wechselseitig ausgetauschten Menschen (meist Frauen) garantierten als Geiseln das Wohlverhalten beider. Wir nannten dies die Geburtsstunde der Organisation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Organisation geht es um übergreifende und arbeitsteilige Kooperation von deutlich voneinander abgegrenzten Gruppen im Dienst des Überlebens einer größeren Gemeinschaft. Dies forderte dem Menschen die Erfindung zahlreicher neuer Elemente im Zusammenleben ab, die zu den größten Kulturleistungen zählen, die wir kennen: sie stehen alle unter dem Obertitel &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Instrumente der Verträglichkeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. (Unter Verträglichkeit verstehen wir all das, was Menschengruppen in den Stand setzt, Vereinbarungen zu treffen, in dauerhafte Formen zu gießen und ihre Einhaltung zu überwachen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu gehören Mittel der indirekten Kommunikation, Normen, Strukturen, Gesetze, Schrift, Wissenschaft, Delegationssysteme, Beratungs- und Entscheidungsmodelle, Bildung gemeinsamer Mythen, Riten und Gebräuche ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisation macht aus den Spannungen, die aus der Verschiedenheit der Menschen und Menschengruppen kommen, ein permanentes und unumgängliches Lernfeld des gemeinsamen Menschseins. Wie die Gruppe von jedem Individuum einen Preis für die Zugehörigkeit verlangt, so zieht auch die Organisation den zugehörigen Gruppen einen Teil ihrer Lebensenergie ab. Der Streit um die Gemeinkosten ist so alt wie Organisation überhaupt. Denn die Frage nach der Gerechtigkeit, aus dem Futterneid der Geschwister geboren, nimmt in den Dimensionen enorm zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Suchen wir wieder nach einer Formel nach der schon bekannten Methode, so wird uns nicht wundern, dass sie - mit ihrem Gegenstand zusammen - noch abstrakter ausfallen wird als bei der Gruppe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisation...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Summe ihrer Individuen&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Beziehung der Individuen (wie im Paar)&lt;br /&gt;
* ...ist nicht die Summe der Beziehungen zwischen mehreren Individuen (wie bei Dreieck, Familie und Gruppe),&lt;br /&gt;
Organisation ist vielmehr das System der Beziehungen zwischen Gruppen, die selbst wieder Beziehungssysteme von Beziehungen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer kann so etwas verstehen? Kommen da die Individuen und Persönlichkeiten überhaupt noch vor? Spielen da persönliche Gefühle überhaupt noch eine Rolle? Ist da noch Platz für Menschen? Es ist wahr, Organisationen können sich um Individuen, persönliche Gefühle, ja um die Schicksale ganzer Gruppen nur am Rande kümmern. Sicherlich würden Gruppen (und Individuen) den Preis, den sie beim Eintritt in Organisationen zahlen müssen, nicht entrichten, wenn sie auch ohne überleben könnten. Sie können aber nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Organisation geht aber unter diesem Titel noch weiter. Sie rührt an das Allerheiligste der Gruppe: Sie verlangt nämlich, dass ständig Menschen die Gruppe neu zu betreten und wieder zu verlassen haben. Das geht jeder gefestigten Gruppe gegen den Strich. Organisation muss die Grenzen, die die Gruppen um sich gezogen haben, immer wieder öffnen und durchlässig machen (wie die Paarbeziehung die Grenzen des Individuums).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gruppe ist der natürliche Feind der Organisation, und die Organisation der natürliche Feind der Gruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur unter beträchtlichem Leidensdruck sehen Organisationen ein, dass sie auch gut funktionierende Gruppen brauchen („In Wahrheit Nester von Widerstand und egoistischen Umtrieben!“), oder Gruppen, dass sie im Rahmen der allgemeinen Verträglichkeit ihre Rechte nur von der Gesamt-Organisation garantiert erhalten können. Wer sieht schon gerne ein, dass er*sie seinen Bestand nur dadurch sichern kann, dass er*sie seine ständige Gefährdung durch den „Hauptfeind“ duldet?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn436 7.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur graphischen Darstellung: Wir zeichnen von den vielen Möglichkeiten diejenige heraus, die verschiedene Gruppierungen zeigt, die durch eine Gruppe höherer Art zusammengehalten werden, nämlich der Gruppe der Repräsentant*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;menschentausch-und-repräsentation&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== „&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Menschentausch&amp;lt;/span&amp;gt;“&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt; und Repräsentation&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Laufe der Geschichte haben die Menschen unendlich viele Variationen des Austausches von Menschen erfunden. Wir wenden uns im Folgenden nur mehr den bei uns gesellschaftlich und wirtschaftlich dominierenden Männer-Organisationen von Männer-Gruppen zu (was sie auch bleiben, selbst wenn dort mehrheitlich Frauen beschäftigt sein sollten), und lassen die anderen Formen etwa von Familial-Organisationen, Sippen, Stämmen etc. (ungern, aber doch)beiseite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Subjekte des Austausches konnten Händler*innen, Repräsentant*innen, Unterhändler*innen, Abgeordnete, Abgesandte, Bot*innen, Herold*innen, usf. sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle haben gemeinsam, dass sie nicht bloß als Individuen, sondern als Vertreter*innen einer Gruppe sprechen. Repräsentieren heißt zu Deutsch vergegenwärtigen. Repräsentant*innen also haben ihre Leute, die selbst nicht anwesend sein können, während doch ihre Sache und ihre Interessen abgehandelt werden, zu vergegenwärtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stellen wir uns nun eine Verhandlung zwischen streitenden Parteien vor, die zu allem Unglück auf ein gemeinsames Auskommen angewiesen sind. Nichts als Fallen und Klippen. Nennen wir die eine Gruppe die Weißen und die andere die Schwarzen, die sich zu Verhandlungen treffen. Was ist bis dahin schon alles geschehen und entschieden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Gruppen müssen irgendwie die Ziele abgesteckt und besprochen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es schwirren sicher eine Menge wahrer und unwahrer Informationen über die Absichten der Gegenseite herum. Konflikte beruhen oft darauf, dass man sich nicht mehr unterhält, also bezüglich der Interessen und Absichten der anderen auf Vermutungen und Kombinationen angewiesen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es muss entschieden sein, wer die Gruppe repräsentieren soll. Dies ist von größter Wichtigkeit. Zentralpersonen haben zwar meist großes Pouvoir, aber ansonsten wenig Spielraum und Beweglichkeit. Periphere Personen einigen sich mit den anderen zwar schnell, weil sie froh sind, endlich wichtig zu sein; aber sie können ihre Resultate „zu Hause“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
kaum durchsetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gibt es feste Repräsentationsregeln? In unseren Unternehmungen behalten sich Chef*innen sehr oft die Vertretung nach außen vor.&lt;br /&gt;
* Welchen Einfluss haben diese Vorgänge auf die Einfluss- und Machtverteilung innerhalb der Gruppe?&lt;br /&gt;
* Welche Leute von der „Gegenseite„ werden als Verhandlungspartner*innen akzeptiert, welche nicht? Was ist dadurch schon vorentschieden? Art, Dauer und Umfange des Mandats.&lt;br /&gt;
Diese Liste ließe sich beliebig verlängern (Ort, Zeit, Mandat..., wo wird entschieden: in den Gruppen? im Delegierten-Rat? sonst?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommt es nun endlich zur Verhandlung, etwa auf neutralem Boden, so müssen beide Repräsentant*innen ihre Heim-Gruppen räumlich und emotional verlassen und bis zu einem gewissen Grad in die neue Gruppe der Repräsentation eintreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst werden sie versuchen, die Wünsche ihrer eigenen Gruppe so gut und eindrucksvoll wie möglich zu vertreten. Dann aber müssen sie sich nolens volens mit den anderen, fremden und womöglich feindlichen Argumenten konfrontieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konflikte sind oft die einzige Art, wie man jemanden zwingen kann, einem zuzuhören. „Streiten muss man, bis man etwas erfährt von Dir!&amp;amp;quot; Oder denken Sie an den Sinn des endlosen Feilschens auf einem arabischen Markt. Stundenlang erzählt man sich, wer man ist, wo man war, was es alles gibt, wie wertvoll doch die Ware sei usf., und dazwischen kommt man sich schrittweise näher im Preis, bis man etwa dort endet, wo beide vorher wussten, dass sie sich treffen würden. Übrigens: Die sicherste Methode, sich von den Argumenten des*der Gegner*in nicht beeinflussen zu lassen, ist das Nicht-Zuhören, eine sehr weit verbreitete und hochentwickelte Fähigkeit!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.) DIE GEGLÜCKTE VERHANDLUNG[[Datei:Mn436 8.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Läuft eine Verhandlung gut, werden sich die Repräsentant*innen von Weiß und Schwarz so einigen, dass beide hoffen können, ihre Heim-Gruppen würden zufrieden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gelingen wird dies nur, wenn der*die „weiße“ Repräsentant*in auch die Anliegen der „Schwarzen“ verstanden und in die gemeinsame Lösung eingebaut hat, kurz: wenn er*sie sich ein wenig „einfärben“ ließ. Und umgekehrt: Nach einem Kompromiss wird auch der*die „Schwarze“ mit einigen weißen Flecken heimkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gretchenfrage: Was wird die Heim-Gruppe an dem*der eigenen Repräsentant*in und an der Lösung als erstes bemerken, wenn er*sie heimkommt? Die „Schwarzen“ werden sofort die weißen Flecken bemerken und ihn (bewusst oder unbewusst) des Verrates verdächtigen. Dasselbe bei den „Weißen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist das nun eine Panne, persönliches Misstrauen, menschliche Schwäche oder aber eine notwendige Klippe jeder Organisation?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist eine notwendige Klippe: Denn der*die Repräsentant*in geht weg als Abgesandte*r der Heim- Gruppe und kommt – wenn er*sie gut ist – als Abgesandte*r und Botschafter*in der fremden Gruppe wieder. Man denke an die blühenden Phantasien, die in den Köpfen der Zurückbleibenden und Repräsentierten gedeihen. „Was wird er*sie herausholen?“ „Wird er*sie sich zu uns und unserer Arbeit bekennen?“ „Wird er*sie denen endlich einmal sagen, welche Schwierigkeiten sie uns ständig machen?“ „Wird er den großmäuligen Verkäufer*innen endlich sagen, dass wir genaue Protokolle von den Verkaufs- und Anbahnungsgesprächen brauchen (Was ja Verkäufer*innen besonders lieben)?“ Oder: „Wird er uns wieder einmal verraten, verkaufen oder gar überlaufen? ... sich von seinem*seiner Chef*in jede Drecksarbeit zuschieben lassen, die wir dann machen müssen?“ usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man beobachtet, wie viele Gespräche in und außerhalb der Arbeitszeit über die jeweiligen Chef*innen geführt werden, wie viele Vermutungen, Hypothesen, Ahnungen, Hoffnungen an dessen Person geheftet werden, kann man sich nur wundern. Ich glaube, dass dies so zu verstehen ist, dass sich das Unberechenbare und Abstrakte der Organisation als numinoser Schein an dem*der jeweiligen Chef*in festmacht. Es sind fast religiöse Kategorien, in denen sich diese Allmachtsphantasien, besser Phantasien von der Allmacht der Organisation und ihres*ihrer Chef*in ausdrücken. Die Angst, an die anderen oder die kalte Macht der Organisation verraten zu werden, ist nur die Kehrseite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um diesem Verdacht des Verrats entgegenzutreten, schildern die heimkehrenden Repräsentanten die Verhandlung oft als heroische Schlacht, in der sie dem*der Gegner*in das Letzte herausgerissen hätten. Durch diese aggressive Pose wollen sie sich nach der gefährlichen Situation des Fremd-Gehens wieder als vertrauenswürdiges Mitglied der Gruppe legitimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.) DIE WENIGER GEGLÜCKTE VERHANDLUNG[[Datei:Mn436 9.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwei Arten von Vertreter*innen sind daher unbrauchbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Diejenigen, die den anderen gut zuhören, deren Argumente voll übernehmen, d.h. sich voll einfärben lassen. Damit aber verraten sie ihre Heimgruppen, können sich schnell mit den Partner*innen einigen, werden aber ihre Verhandlungsresultate in der eigenen Gruppe nicht durchsetzen können.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die anderen sind aber ebenfalls unbrauchbar, die heroisch von Interesse und Auftrag der Heim-Gruppe kein Jota abweichen und von den anderen gar nichts annehmen (also rein bleiben. Im Mittelalter nannte man die Leute, die um jeden Preis rein bei ihrem Glauben blieben, ohne mit den anderen auch nur zu reden, die Reinen, Katharoi - zu Deutsch Ketzer). Sie kommen zwar rein, aber ohne Ergebnisse heim. Sie haben nichts vom Stallgeruch der anderen angenommen, aber auch keine Resultate erzielt, die beide Gruppen gemeinsam tragen könnten.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
An dem Spannungsfeld, in das jede*r Repräsentant*in gerät: gehört er*sie jetzt mehr zu seiner*ihrer Heim-Gruppe oder zur Repräsentanten-Gruppe – dort lässt sich &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Organisationsdynamik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; mit Händen greifen. Wer von uns hätte nicht schon die Enttäuschung erlebt, wenn man im besten Glauben eine gute Lösung ausgehandelt hat, und die Heim-Gruppe sagt plötzlich: „Das können wir nicht akzeptieren, da stehen wir nicht dahinter. Da musst du noch einmal hingehen. Oder wir schicken eine*n andere*n (bessere*n) Vertreter*in ...“ Dann sind wir mehrfach bloßgestellt: unfähig und nicht gewürdigt bei den eigenen, schwach und nicht durchsetzungsfähig bei den fremden Leuten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Gutteil des Organisationslebens hängt davon ab (und lässt sich daraus verstehen), wie diese Kontakte strukturiert sind, wie Entscheidungen Zustandekommen, welche Folgen sie für die Gruppen und ihre Individuen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber zu mühsam, sich die Bedingungen der Verträglichkeit jeden Tag neu aushandeln zu müssen. Daher stellen Organisationen ihre Umgangsformen auf Dauer, gießen sie in geschriebene und ungeschriebene Gesetze, stützen sie mit Strukturen ab. (Zuletzt leisten sie sich meist auch eine Ideologie. Dafür hat man ja die Wissenschaft. Die wird doch - nach allem - auch noch zu bezahlen sein. Religionen haben oft versucht, die jeweils mächtigen Strukturen als göttlich und natürlich abzusegnen und so dem Änderungswillen unzufriedener Gruppen zu entziehen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus der Dauer und Zähflüssigkeit von Strukturen ziehen Menschen und Gruppen einen enormen Entlastungsgewinn. Man muss nicht ständig um seine Rechte kämpfen, sondern kann sie als garantiert betrachten und zur Tagesordnung übergehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bildlich geredet: In der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gruppe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; kann ich jemanden um ein Glas Wasser bitten, wenn ich Durst habe. Und der kann&amp;#039;s mir verwehren oder geben. Auf dem Marktplatz der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Organisation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; hingegen wird zwischen den verschiedenen Gruppen ausgestritten: Wohin und zu wem und auf wessen Kosten bauen wir eine Wasserleitung? Und ich werde lange Zeit Wasser haben (und daran nicht denken müssen), wenn ich bei diesem Handel gut vertreten war/habe, und ich werde auf lange Sicht Probleme mit meinem Wasser haben, wenn meine Interessen dort nicht gut vertreten waren. Und so mit allen wesentlichen Bedürfnissen des Menschen bloßgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;repräsentation-und-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Repräsentation und Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In unseren männerrechtlichen und oft zu Hierarchien (zu Deutsch: Heilige Herrschaft) erstarrten Organisationen wird dieser Austausch von Menschen als Vertreter*innen der jeweils abwesenden Anderen systematisch betrieben-&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Mn436 10.png|300px|none|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nehmen wir irgendeine Hierarchie als Beispiel: und betrachten wir darin das Schicksal der Führungskraft. So gehört der Hauptabteilungsleiter C, nennen wir ihn Meier, einmal zur Gruppe der Hauptabteilungsleiter*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daher hat er seinen Namen und Titel und auch seine Identität in dieser Hierarchie. Andererseits gehört er aber auch zu „seinen“ Leuten, den Abteilungsleiter*innen seiner Hauptabteilung. Und er muss mindestens zwei Seelen in seiner Brust haben. Beide Gruppen brauchen ihn, weil er beiden Gruppen angehört; aus demselben Grunde müssen sie ihm aber auch misstrauen, zu wem er denn nun eigentlich halte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und in Abwandlung vom obigen Verhandlungsbeispiel kann man sagen: Zwei Arten von Chef*innen sind unbrauchbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Diejenigen, die sich bloß als Repräsentant*innen der jeweils höheren Gruppe gegenüber den eigenen Leuten fühlen. Nehmen wir an, jedes Mal, wenn es im Vorstand ein Donnerwetter gibt, lässt das der Herr B ungefiltert auf seine Leute niederprasseln. „Schulddelegation nach unten“ heißt das im Fachjargon, und unser C = Meier tut womöglich desgleichen. Irgendwelchen Argumenten, die aus der spezifischen Logik des jeweiligen Arbeitsgebietes kommen und von dort her gut begründet sind, werden dann schroff die höherwertigen Gesamt-Firmenziele entgegengeschmettert. Die Mitarbeiter*innen solcher Chef*innen werden auf diese Art in ihrer Loyalitätserwartung schwer erschüttert, sich verraten fühlen und irgendwann die Gefolgschaft verweigern – am besten durch Dienst nach Vorschrift oder durch die bekannte Drohung an den*die Chef*in: „Wenn Sie so weitermachen, werden wir alle Ihre Anordnungen befolgen!“&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
* Aber auch diejenigen Chef*innen sind unbrauchbar, die sich bei jeder Witterung schützend vor ihre Abteilung stellen und deren Eigeninteressen von vorneherein bis aufs Messer verteidigen. Solche Chef*innen sollten sich als Betriebsrät*innen bewerben.&lt;br /&gt;
Also ist jede*r gute Chef*in unvermeidlicher Weise ein „doppeltes Lottchen“, dem*der der Organisationswiderspruch aufgehalst und zugemutet werden kann. Er*sie muss zwei grundsätzlich widersprüchliche Kräfte gleichzeitig für und gegeneinander einsetzen: das Prinzip der Gruppe gegen die Organisation, und das Prinzip der Organisation gegen die Gruppe. Die Meisterung dieses Widerspruchs an den jeweiligen Sachfragen verdient den Namen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Management&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. An den notwendigen Bruchstellen eines Unternehmens wird die Dynamik einer Organisation offensichtlich, und zugleich auch, wie sie gepflegt und gemeistert wird. Bürokrat*innen hingegen wollen feste Organisationsnormen vorfinden und widerspruchsfrei verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer jedoch Management-Funktionen wahrnimmt, pflegt diesen Widerspruch als Motor der Entwicklung, die eine Organisation plastisch und lernfähig erhält, so dass sie sich den jeweiligen Zielen anpassen oder sie sich selbst setzen kann. Sieht man nun, auf welches Kräftefeld sich jemand einlässt, der als Führungskraft Organisationsprozesse bändigen und gestalten will?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist das Hierarchie-Beispiel noch reichlich vereinfachend. Denn das Prinzip der Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen widersprüchlicher Zielsetzungen reicht ja viel weiter, als es das offizielle Organogramm zeigt. Denn abgesehen von Projekt-Gruppen, Matrix- Verflechtungen usf. gibt es ja in jedem Unternehmen den üppigen Wildwuchs der informellen Organisationsstrukturen (den Fußball-Club, die Ostschweizer*innnen oder Oberösterreicher*innen, die Rotarier*innen, die Jahrgangskolleg*innen vom Technicum usf. usf.), ohne den es ein totes Gerippe mit klappernden Organisationsscharnieren bliebe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;exkurs&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Exkurs&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein kleiner Exkurs über freie Individualität, Denken und Herrschaft: Die Chance, sich als Individuum frei zu fühlen, ist erst in der Organisation gegeben, die die Gruppen- und Familiengrenzen gesprengt hat und mehrfache Gruppenzugehörigkeit erlaubt. Deswegen taucht Individualität und Freiheit in der Geschichte erst zu einem sehr späten Zeitpunkt auf. Der Gedanke, dass man seine Zugehörigkeitsgruppe verlassen darf und kann, und zwar auch gegen deren Willen, ohne dass man dabei vernichtet werden kann, dieser Gedanke ist neueren Datums. Das Paar, die Familie und die Gruppe sind so tolerant nicht: wer sie verlässt und verrät, müsste – ginge es nach ihnen – mit Vernichtung oder Selbstvernichtung gestraft werden. Erst die Organisation erlaubt echte Mehrfachzugehörigkeit, so dass ich gefahrlos sagen kann, wenn es mir nicht mehr passt: Ich gehe... Daher werden Individualität und Freiheit erst bei einem äußerst hohen Entwicklungsgrad der Verträglichkeit der Menschen möglich. Auch das Denken wird erst mit Organisations-Anforderungen nötig. Solange alle Betroffenen anwesend sind, lassen sich Wünsche und Verweigerungen, Zuwendung und Hass auch unmittelbar emotional-vorsprachlich zum Ausdruck bringen, wie wir das ja auch von den Tieren kennen. Sobald aber – allein schon wegen der großen Menge – Strukturen nötig werden, die sichern, dass auch die Interessen Abwesender mitbedacht werden, müssen diese abstrakt imaginiert werden, um präsent zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deswegen ist z.B. die Mathematik als die Wissenschaft von den Verhältnissen für das Bedürfnis nach zuteilender und ausgleichender Gerechtigkeit sicher von Nutzen. Wie die Organisation mit den Beziehungen von Beziehungssystemen arbeiten muss, so arbeitet die Mathematik mit Funktionen von Funktionen, und nicht zufällig werden beide in diesen Dimensionen als sehr abstrakt empfunden. Ähnlich ließe sich über das Recht und die Sprache fortspinnen. An der Güte legitimer Repräsentation entscheidet sich aber zuletzt die Qualität eines politischen Systems. In unseren Organisationsformen spiegelt sich unser politisches Leben getreu wider. In Schule, Unternehmung, Militär, Kirche, Gemeinde – überall repräsentieren Gruppen höherer“ Ordnung die Interessen und Lebenskräfte. Und damit ist der Frage nach der Legitimation und damit nach Herrschaft nicht mehr auszukommen. Alle Formen politischer Machtverwaltung sind Schattierungen in der Beantwortung dieser Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;schlussfolgerungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Schlussfolgerungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;in-strukturen-und-prozessen-denken&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;In Strukturen und Prozessen denken&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
Organisationsstrukturen sind deshalb nötig, weil man nicht mehr alles durch direkte Kommunikation erledigen kann. Es bedarf für die Informations- und Entscheidungsfindung dauerhafter Formen, Rituale, Regeln und Strukturen, die die Arbeitsteilung und die Arbeitskooperation zwischen Menschen und Menschengruppen gewährleisten können. Arbeitsteilung und deren Zusammenfassung bedeutet, dass Menschengruppen, die nicht mehr direkt am gesamten Entscheidungs- und Willensbildungsprozess mitwirken können, trotzdem einbezogen werden müssen. Wenn eine Gruppe etwas erarbeitet, muss das in den Gesamtarbeitsprozess einbezogen werden können, ohne dass die Menschen, die das jeweils erarbeitet haben, auch wirklich immer dabei sind und es kontrollieren können. Umgekehrt müssen Gruppen und Abteilungen immer mit Gesamtzielen konfrontiert werden, deren Logik sie oft nicht verstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade aufgrund der Arbeitsteilung hat jede Abteilung, jede Gruppe ihre Sonderziele, und umgekehrt erscheint diesen Gruppierungen das allgemeine Ziel häufig willkürlich und unverständlich. Die Güte der Verknüpfung und Verbindung hängt davon ab, wie die Organisationsstrukturen aufgebaut sind und funktionieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es zeigt sich immer wieder, wie sehr die zentrale Notwendigkeit der Organisation mit den dezentralen Interessen der Abteilungen, Gruppen, Divisionen etc. in Konflikt geraten und dennoch koordiniert werden müssen. Kleine Einheiten sind rascher lernfähig, die Frage ist, ob und wie sie insgesamt voneinander lernen. Dazu bedarf es einer besseren Koordination. Je mehr man dezentralisiert, desto vernünftigere Formen der Zentralisierung der Einzelerfolge müssen gefunden werden, sonst geht das, was die kleinen Einheiten lernen, rasch wieder verloren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gruppen-teams-und-hierarchie&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Gruppen, Teams und Hierarchie&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Organisationen befinden sich in einer gesellschaftlichen und sozialgeschichtlichen Umgebung; man kann sie nicht unabhängig vom Kontext sehen. Versuche in der neueren Zeit, Organisationsformen, die dem gegenwärtigen Mündigkeitsgrad der Menschen angemessen sind, werden immer heftiger diskutiert. Welche gesellschaftspolitischen Anforderungen kommen an die Unternehmungen heran und wie können sie organisatorisch bewältigt werden? Auf die klassischen hierarchischen Strukturen kann man einerseits (noch) nicht verzichten, anderseits sind wir vor die Aufgabe gestellt, die Problematik der Koordination von Teams neben der Hierarchie und der klassischen Hierachie zu bewältigen. Mit allen drei Formen müssen wir gleichzeitig leben, es gibt kein Unternehmen, das sich auf eine einzige festlegen kann. Es geht darum, wie weit der Entwicklungs- und Reifegrad eines Unternehmens ist, in welcher Umwelt es lebt, welcher Mix daher richtig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kleine Unternehmungen stehen hier vor anderen Problemen als etwa weltweite Unternehmen, die verschiedene Kulturen unter einen Hut zu bringen haben. Aber auch in einem Unternehmen gibt es sinnvollerweise verschiedene Organisationskulturen und dementsprechende Spannungen. Denn unterschiedliche Aufgaben verlangen unterschiedliche Organisationsformen. Die Kunst liegt nun darin, die der Aufgabe angemessene Organisationskultur zu entwickeln (Technik, Verkauf, Controlling etwa sind nicht mit ein und demselben Führungsstil zu bewältigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Teams und Gruppen richtig zu führen, bedarf es gruppendynamischer Kenntnisse und Fertigkeiten. Organisationsprobleme jedoch sind nicht mit gruppendynamischen Methoden zu lösen. Man muss einen anderen Blickwinkel haben, um Organisationen zu verstehen. Aber Organisationsprozesse erfordern eine Schärfung der Sicht, die über Gruppenprozesse weit hinausgeht. Es gibt Leute, die sind in Gruppen besser und haben kein Gefühl für Organisationsstrukturen und umgekehrt. Vielleicht ist ein gewisses Defizit in gruppenmäßiger Kommunikation ein Ansporn, sich mit Organisation zu befassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Vorgesetzten haben das Problem, wie sie mit dem Widerspruch von Gruppe und Organisation umgehen sollen, weil sie sowohl in Gruppen integriert sind, als auch mit der Organisation umgehen müssen. Der Widerspruch besteht zwischen dem Verhalten in Gruppen, wo man direkt miteinander umgeht, und dem Problem, wie man in Organisationen indirekt über Regeln, Arbeitsteilung, aber auch über inoffizielle Machtkonstellationen und informelle Strukturen operiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unsere Betriebe und Gemeinschaften sind zu groß, als dass immer alle Betroffenen dabeisein und mitreden könnten. Organisation vergegenwärtigt die Interessen aller jener, die nicht da sind. Wir müssen in Organisationsstrukturen immer für andere mitdenken und andere für uns denken lassen. Dieser Prozess hat eine gewaltige Eigendynamik. Deren Kenntnis und Handhabung kann viel Sand im Getriebe der Sozialstruktur unserer Unternehmen beseitigen helfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt Leute, die denken in Köpfen und nicht in Strukturen. Wenn ein Strukturwiderspruch vorhanden ist, nützt das Auswechseln der Köpfe nichts. Die Frage: Was ist die Ursache? wird zu oft ersetzt durch die Frage: Wer ist schuld? Das Lernziel der Organisationsdynamik ist daher, das Denken und Handeln in Strukturen zu üben. Man muss erleben, dass man mit seiner ganzen Persönlichkeit gegen bestimmte Strukturen nicht ankann und dass das Handhaben dieser Strukturen etwas anderes ist, als in persönlichen Gesprächen Einzelne und Gruppen überzeugen und motivieren zu wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen Menschen und in einer Gruppe gibt es unterschiedliche Beziehungen, es fließen Ströme von Zuwendung, Ablehnung, Verstehen und Unverständnis. Aber im Verhältnis zu den gebündelten Strömen einer Organisationsstruktur sind das Schwachströme. In Organisationsstrukturen fließt gebündelte Macht, Starkstrom. Da muss man etwas wissen von Isolierungen (Regeln), von Spannungen (Konflikten), von Widerständen. Man muss wissen, wie man verteilt, wie man herunterspannt, transformiert, damit in den Gruppen brauchbar ist, was die Organisation bietet. Wenn die Gruppe einen Starkstromstoß bekommt, geht das im Allgemeinen nicht gut. Die Kunst, mit dem Starkstrom der Interessen und Ziele umzugehen, heißt Führen in Organisationen. Das ist eine ganz andere Kunst, als mit Schwachstrom umzugehen. Ich glaube, dass die Starkströme, die in Organisationen fließen, gebündelte Interessen und Emotionen repräsentieren und deswegen so mächtig und empfindlich sind (deshalb müssen sie oft zunächst voneinander isoliert werden). Für das Wahrnehmen einer Managementfunktion ist beides notwendig. Insofern wird die Organisationsdynamik in den nächsten Jahren eine ebenso zentrale Stellung bekommen wie die Gruppendynamik in den 60er und 70er Jahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;politischer-nachsatz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 14pt;&amp;quot;&amp;gt;Politischer Nachsatz&amp;lt;/span&amp;gt; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Motto hatten wir eine Kantische Reflexion zitiert. Im Zusammenhang heißt es dort:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Der vereinigte Wille aller ist jederzeit gut. Der Willen der einzelnen mag noch so böse sein. Denn das Böse hat darin etwas Besonderes, dass es unter allen Zusammen nicht einstimmig ist und sich so aufhält, dass es kein Resultat herausbringt als nach der Regel des Guten.&amp;amp;quot;  &amp;lt;ref&amp;gt;Immanuel Kant, Reflexion 7687 aus dem handschriftlichen Nachlass, Akademie-Ausgabe XIX, 483&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Güte und Art der Vereinigung zu wechselseitiger Verträglichkeit hängt es also ab, ob es zu einem realen und verbindlichen guten Willen aller auch in Wirklichkeit des Zusammenlebens kommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb ist die Organisationsfrage heute von enormem Sprengstoff. Denn die alten Organisationsformen, die unser Denken und Wirtschaften bestimmten, haben sich verbraucht. Unsere Wirtschaft etwa produziert (per Rationalisierung) primär freie Zeit, die wir in Form von Arbeitslosigkeit zwangskonsumieren müssen. Ist heute mehr freie Zeit bei gleichbleibender Struktur von Arbeitswelt und Freizeit, Berufswelt und Familie tatsächlich das zentrale Bedürfnis? Sicher nicht. Sonst wären wir nicht allesamt in der Frage der Arbeitszeitverkürzung so unschlüssig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lange Zeit unserer Geschichte war die Notbewältigung die vorrangige bis ausschließliche Aufgabe. Und dafür waren auch all die herrschaftlichen Elemente unserer Organisationsformen möglicherweise sinnvoll und wurden in Kauf genommen. Aber unsere Notbewältigungs-Maschine läuft weiter und weiter, immer schneller und effektiver. Doch inzwischen produziert sie nur neue Not, die dann per Arbeitslosigkeit und Krieg doch wieder in die alte umschlägt; denn für die Zeit danach (wenn unsere Rüstungsanstrengungen zu irgendeinem Ende geführt haben werden) kann unsere Notbewältigungs- und Wiederaufbau- Maschine unverdrossen wieder gebraucht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch sind ängstliche Menschen leichter zu führen und zum Schweigen zu bringen und von der Notwendigkeit der alten herrschaftlichen Organisationsmuster zu überzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Wahrheit haben wir zu viel „alte“ Zeit und zu viele „alte“ Antworten. Wenn ein Ziel erreicht ist, ist es sinnlos, in der gleichen Richtung, die inzwischen falsch geworden ist, umso schneller weiterzulaufen. Man muss sich vielmehr neue Ziele setzen (die das Erreichte keinesfalls wieder gefährden sollten.) Deshalb könnten wir die neu gewonnene Zeit gut nützen dort, wo wir keineswegs am Ziele sind: im politischen Umgang miteinander haben wir genug zu lernen, oder wenn wir neue Formen der Ehe, der Familie, der Erziehung, des Wohnens, der Entscheidungsfindung bei der Arbeit, in der Gemeinde, im Staate und zwischen den Völkern entwickeln wollen. Aber das sind heute noch keine Güter, für die wir sinnvolle Formen der Bewirtschaftung schon hätten. Stattdessen organisieren wir in vielen Sparten, die ohnehin bis an den Rand gesättigt sind, sinnlose Verdrängungswettbewerbe, die nur Phantasie, Kreativität und wertvolle Arbeitszeit vergeuden. Warum sollten wir uns die alten Wunden immer wieder schlagen, nur weil wir sie gewöhnt sind und nach den zweifelhaften Medizinen süchtig geworden sind?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir Zeit, Geld und Phantasie in neue Formen, zu einem vereinigten Willen aller zu kommen, investieren, werden wir bessere Früchte ernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;aufgaben-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Was kann ich hier lernen?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bitte beantworten Sie folgende Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.) Diese Lektion war sehr lang und dicht. Wie ist es Ihnen dabei gegangen? Hätte das aufgesplittet werden sollen oder war die Kompaktheit gut für das Verständnis?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.) Welches sind Ihre drei wichtigsten Erkenntnisse dieser Lektion und warum?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.) Womit sind Sie überhaupt nicht einverstanden und warum? Eventuell widerspricht etwas in dieser Lektion Ihren persönlichen Erfahrungen. Es wäre für alle spannend, dies zur Diskussion zu stellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.) Wählen Sie eines der zahlreichen Probleme, die in dieser Lektion angeschnitten wurden und erläutern Sie, wie Sie persönlich damit umgegangen sind. Waren Sie erfolgreich oder hängt das bis heute in der Luft?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.) Denken Sie an die Ausführungen zum Thema Verhandlung und Delegation. Welcher Typ sind Sie? Verhandeln Sie gerne bzw. können Sie das gut? Vielleicht erzählen Sie ja auch eine kleine Geschichte des Erfolgs oder Misserfolgs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie dazu bitte das Handout, das Sie im Online-Forum zur Lektion 2 finden. Es ist im Word-Format, damit Sie es ausfüllen können. Dann machen Sie ein PDF daraus und stellen es ins Forum. In den darauffolgenden Lektionen gehen Sie bitte ebenso vor.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=MN436_-_Gruppen-_und_Organisationsdynamik_-_Aufgaben&amp;diff=5526</id>
		<title>MN436 - Gruppen- und Organisationsdynamik - Aufgaben</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=MN436_-_Gruppen-_und_Organisationsdynamik_-_Aufgaben&amp;diff=5526"/>
		<updated>2023-07-27T09:46:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;einleitung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Einleitung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Skriptum hieß jahrelang „Change Management“. Das führte immer wieder zu Missverständnissen, weil die Erwartungen in Richtung „Change-Management-Techniken“ bzw. Prozessabläufen ging. Wir wollen uns dem Thema aber auf eine andere Art nähern und sehen uns die Strukturen an, die in einem Veränderungsprozess wichtig sind. Gegen Schluss gibt es aber auch praktische Modelle und Techniken für das Management von Veränderungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veränderung erzeugt Widerstand und wer die Strukturen versteht, aus denen der Widerstand kommt, kann ihn leichter managen. Von dieser Annahme geht die Grundidee der folgenden Lektionen aus. Mit Gruppe und Hierarchie haben wir die beiden Organisationsformen, in denen wir leben und arbeiten. Diesmal beschäftigen wir uns speziell mit der Gruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Skriptum unterscheidet sich in ein paar Punkten von anderen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: decimal;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Es ist ein bunter Mix aus Theorien, Geschichten, Erläuterungen und Übungen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Der wissenschaftliche Anspruch in der Gruppendynamik unterscheidet sich erheblich von naturwissenschaftlichen Ansätzen. Dort werden Hypothesen aufgestellt, überprüft und erlangen Geltung so lange, bis sie durch neue, bessere ersetzt werden. In dieser Zeit gelten sie als „Wahrheit“, zumindest innerhalb des wissenschaftlichen Rahmens. In der Gruppendynamik ist das anders. Hier entsteht „Wahrheit“ in der Interaktion, in der Kommunikation, als gemeinsame Vereinbarung, als aufeinander abgestimmte und in vielen Fällen ausgestrittene Übereinkunft. Sie ist hinterfragbar, bricht oftmals auf und muss neu gebaut werden. Selbstreflexion und Feedback spielen eine wichtige Rolle und Objektivität ist ein zu Recht angezweifelter Terminus.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Dies alles gilt auch für das didaktische Prinzip in der Gruppendynamik. Ich will nicht Wissen vermitteln, obwohl sich das sicherlich nicht vermeiden lässt, sondern vor allem zum Nachdenken anregen. Es ist nicht notwendig, alles selbst zu entdecken, nicht jede*r muss das Rad neu erfinden. Daher gibt es bereits fertige Modelle und Interpretationsvorschläge. Mein Fokus liegt woanders: Wo betrifft es Ihr Leben, wo gibt es Verbindungen zu Ihnen? Ich möchte das Lehrverständnis durch ein Lernverständnis ersetzen, das ich Ihnen anbiete – auch wenn ich mir der Untrennbarkeit von Lernen und Lehren bewusst bin.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die Aufgaben am Schluss jeder Lektion funktionieren somit nicht nach dem Prinzip eines Tests oder einer Prüfung, sondern sollen zum Nachdenken über die eigene Situation dienen: Wie geht es mir eigentlich mit diesem Thema, inwiefern betrifft es mich? Wenn Sie in Zukunft als Führungskraft in einem Unternehmen oder auch selbständig tätig sind, dann spielen eigene Erfahrungen, Werte und Ansichten auch in Ihren Führungsstil mit hinein – unabhängig davon, ob Sie das wollen oder nicht. Ich sehe meine Aufgabe darin, Sie zum „Erwerben“ der Fähigkeit zu ermuntern, Ihre persönlichen Werte und Ansichten zu unseren sozialen Kontexten (insbesondere Gruppe und Organisation) zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Diese Arbeit haben jedoch Sie zu leisten.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Auch der Titel der Lehrveranstaltung ist nicht völlig ident mit dem Inhalt dieses Studienheftes. Menschen agieren miteinander, kommunizieren, verharren, entwickeln weiter, kurz: Sie sind in Bewegung, sie sind dynamisch, auch in ihren Organisationsformen Gruppe und Hierarchie, die wiederum einander nicht mögen und gerne aus der Balance geraten. Ich versuche eine Ausbalancierung und lade Sie dazu ein, mitzuarbeiten.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Nicht nur in der Organisationspraxis spielen die sozialen Systeme Gruppe und Organisation zusammen (oder gegeneinander). Auch historisch gehen die Konzepte der Gruppendynamik und der Organisationsentwicklung auf denselben Begründer zurück: den Sozialpsychologen Kurt Lewin (1890-1947). Lewin entwickelte in den „National Training Laboratories“ ab 1947 diese beiden Konzepte samt ihren Methoden-Baukästen. Lewin war dabei stets von der Ambition geleitet, dass Wissenschaft einen konkreten Nutzen für die Gesellschaft zu stiften hat. Dieser Nutzen liegt für ihn vor allem in der Erhellung jener sozialen Prozesse und Dynamiken, die uns Individuen umgeben, unbewusst beeinflussen und die wir steuern möchten. Auch der Prozess der Erkenntnisgewinnung trägt bereits zur Veränderung des sozialen Gefüges bei, das es zu erkennen gilt. Es gibt also in den Sozialwissenschaften keine neutrale, objektive Forschung, keine Trennung von Forscher*in und Beforschtem, sondern jeder Forschungsprozess beeinflusst bereits den Forschungsgegenstand. Dieses Forschungsverständnis nennt Lewin „Aktionsforschung“  &amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Heimerl 2009, S. 180 ff&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;was-ist-gruppendynamik&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Was ist „Gruppendynamik“? =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Durcharbeit dieses Kapitels sollten Sie in der Lage sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Unterschied zwischen sozial- und naturwissenschaftlichem Ansatz besser zu erkennen;&lt;br /&gt;
* einen Einblick in Geschichte und Definition von Gruppendynamik zu haben.&lt;br /&gt;
„Der gemeinsame Wille aller ist stets gut.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Erkenntnis von Immanuel Kant ist zwar nicht die Geburtsstunde der Gruppendynamik, weist aber auf ihre zentrale Stärke hin: eine Kraft zu sein, die nicht unterschätzt werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1950er Jahren wurden die ersten Experimente mit (Menschen-) Gruppen gemacht. Aus den Besonderheiten der Ergebnisse dämmerte den damals damit befassten Psycholog*innen und Soziolog*innen, dass hier Kräfte am Werk waren, die noch bei weitem nicht ausreichend und schon gar nicht wissenschaftlich untersucht waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonders hervorzuheben sind hier die Arbeiten des Amerikaners Kurt Lewin, den man quasi als „Vater der Gruppendynamik“ bezeichnen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge seiner Forschungen mit Studenten soll sich ungefähr folgendes zugetragen haben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurt Lewin saß für ein Experiment hinter einer Holzwand und hörte zu, wie eine Gruppe von Studenten diskutierte. Irgendwann brauchten sie dann einen Rat vom Professor und ein Student holte ihn zur Gruppe. Es wurde weiterdiskutiert und nach einiger Zeit holte man Lewin noch einmal und dann noch einmal. Irgendwann kam die Erkenntnis: Eigentlich könnte er ja gleich sitzenbleiben, denn die Studenten wussten ohnehin, dass er nur wenige Meter entfernt hinter der Wand saß und ihnen zuhörte. So entstand – angeblich – die sogenannte „T- Gruppe“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn das „nur“ eine Geschichte ist, wir können daraus eine Menge lernen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Im Gegensatz zu naturwissenschaftlichen Experimenten widersetzen sich Menschen derjenigen Form von Beobachtung, die das Beobachtete unberührt lässt. Bei der Beobachtung und Erforschung eines Steinbrockens stellt uns diese (natur-)wissenschaftliche Forderung vor keine allzu großen Probleme (manche Expert*innen bezweifeln sogar das), sobald jedoch Menschen ins Spiel kommen, kann man den Ansatz schlicht und einfach ins wissenschaftliche Museum entsorgen. Daher gilt: Beobachtete Dinge verändern sich durch die Beobachtung. Das alleine wäre schon schlimm genug, wenn Menschen ins Spiel kommen, wird die Sache noch komplizierter: Sie verändern nicht nur ihr Verhalten, sondern beginnen auch mit dem*der Beobachter*in zu kommunizieren, was wiederum diese*n verändert. Kaum hat man einen Moment nicht aufgepasst, findet man sich schon in einer fröhlichen Interaktion zwischen allen Beteiligten und kann die „objektive Fernbeobachtung“ ins Reich der Wünsche transferieren.&lt;br /&gt;
* Lernen, wissenschaftliches Beobachten und Arbeiten umfasst also stets das Beobachtete, die Beobachter*innen und die Beobachtung selbst, die ihrerseits auch noch einmal beobachtet bzw. dokumentiert sein will. Wem das jetzt schon zu kompliziert ist, der möge sich einmal in eine so genannte „T-Gruppe“ setzen. Das Ergebnis wird ein gerütteltes Maß an Eigenverunsicherung sein, sicher jedoch auch einer der wertvollsten Lerneffekte des bisherigen Lebens. „T-Gruppe“ steht übrigens für „Trainings-Gruppe“, wenngleich auch dort Tee getrunken wird, zumindest wenn sie im Winter stattfindet. Diese Form der gruppendynamischen Arbeit ist in der heutigen Praxis der Organisationsentwicklung leider nicht mehr sehr häufig zu finden, weil der Trend zu einer ständigen Verkürzung und Komprimierung von Inhalten, aber auch den dazugehörigen Settings geht. Als Gruppendynamiktrainer*in kommt man mit großen Erwartungen zum*zur Auftraggeber*in und bekommt dann zu hören: „Könnten wir das Seminar, das Sie (ohnehin schon mit Ächzen und Stöhnen) auf drei Tage angesetzt haben, nicht in zwei Tagen machen – oder besser noch: in einem Tag, vielleicht aufgeteilt auf zwei Nachmittage?&lt;br /&gt;
* Wenn Sie das jetzt an das Design mancher Lehrgänge an einer Fachhochschule erinnert, dann nicht ganz zufällig. „Zeit sparen“ ist das Thema in der heutigen Wirtschaft, was in einem Tag zu schaffen ist, kann auch in einem halben erledigt werden. In der Gruppendynamik ist das anders, hier versucht man Lernprozesse zu beobachten und daraus zu lernen. Eine Erkenntnis besteht etwa darin, endlich den Spruch der alten Griechen zu verstehen, der da lautet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;„Du kannst noch so oft an der Olive zupfen, sie wird deswegen nicht früher reif.“&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Menschen brauchen Zeit, um zu lernen – die einen weniger, die anderen mehr. Wenn man versucht, diese Zeit zu ökonomisieren, dann tritt der Lerneffekt nicht ein oder mit erheblichen Abschlägen. Da diese Abschläge meist nicht sofort sichtbar sind, versuchen vor allem Ökonom*innen die Erkenntnisse der Gruppendynamik in das „Paperlapapp-Reich“ zu verdammen und sprechen gerne von „Soft Skills“. Sie meinen damit, dass die Gruppendynamik in eine Art „weichen“ Bereich gehört und somit eigentlich unwichtig ist, ersatzlos zu streichen quasi, im Gegensatz zu den „Hard Skills“, zu denen selbstverständlich ihre eigenen Bereiche gehören.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die leichte Polemik in den gerade eben getätigten Ausführungen entsteht nicht nur aus dem Frust der Gruppendynamiker*innen, die ihr wichtiges Fach nicht ausreichend verstanden und gewürdigt sehen, sondern hat auch Methode, die sozusagen aus der ihnen eigenen Methodik selbst stammt: In der Gruppendynamik überhöht man von Zeit zu Zeit Beobachtungen bzw. deren Rückmeldungen an die Gruppe, um sie leichter sichtbar zu machen. Diese Beobachtung wird dann von der Gruppe aufgenommen und diskutiert. Daraus entstehen neue Beobachtungen, die dann wieder rückgemeldet und diskutiert werden – inklusive der an sich selbst beobachteten Lerneffekte und Erkenntnisse, die ihrerseits wieder in Frage gestellt werden. Dann listet man sie auf und hat das Gefühl, sich selbst zwar nicht mehr so gut zu verstehen wie noch vor der Sitzung, aber dennoch etwas Wichtiges gelernt zu haben.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Somit können wir uns einer ersten Definition von Gruppendynamik nähern: Es ist die Lehre von der Dynamik in Gruppen, also von all dem, was in Gruppen so passiert und daraus als Erkenntnis abzuleiten ist. Im Gegensatz zu anderen wissenschaftlichen Ansätzen ist Gruppendynamik jedoch mehr, sie unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt: Das Beobachtete fließt ständig in seine eigene Wissenschaft ein, es verändert die Gruppendynamik selbst, ist quasi eine Art institutionalisiertes, iteratives Lernen mit sich selbst, ein Dauerexperiment unter Beobachtung inklusive einer ordentlichen und der Methodik implizierten Portion Selbstreflexion.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;So wie diese Ausführungen, die Sie gerade lesen, ist die Gruppendynamik in sich oft unstrukturiert, weil sie auf die gerade auftretenden Bedürfnisse der in ihr Tätigen Rücksicht nehmen muss, weil genau diese der Gegenstand der Beobachtung sind. Die ständige wechselseitige Beeinflussung von Gegenstand und Wissenschaft ist selbst wiederum das Thema, das reflektiert werden muss.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Selbstverständlich schert man da und dort einmal aus und fasst zusammen, stellt fest und kann sich auch einmal aus der Beobachtung herausnehmen (und sich einen Tee gönnen, außerhalb der T-Gruppe). Dies wird am Ende dieser Lektion passieren, wo die gerade hier und jetzt durchgeführten Erläuterungen zusammengefasst werden. Dann können Sie auch Ihren eigenen Senf dazugeben und sich mit eigenen Überlegungen einbringen, leider jedoch ohne sofortige Rückmeldung. Da das Design dieses Lehrgangs kein gruppendynamisches ist, fehlt diese Möglichkeit, wenngleich sie auch in den Online-Interaktionen ein wenig aufzublitzen vermag.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;In den Präsenzphasen sollen und dürfen Sie dann höchstpersönlich und voll physisch anwesend mitwirken. Auch dort wird die Möglichkeit entstehen, zu neuen, eigenen Erkenntnissen zu gelangen, idealerweise auch noch selbst gesteuert, etwa durch die Menge und Qualität des selbst Eingebrachten.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Es gibt in der Gruppendynamik einige Grundthemen, Problemfelder sozusagen, die sich durch alle Bereiche hindurchziehen. Sie werden in den folgenden Lektionen im Zentrum der Betrachtung stehen. Eines davon ist der Widerspruch von männlich und weiblich, heute gerne „Genderproblematik“ genannt. Auch in diesem Skriptum tritt dieser Widerspruch auf und zeigt sich in der immer wieder ungelösten Frage, wie die Sprache zu strukturieren ist. Soll ein „Binnen-I“ den Frauen andeuten, dass auch sie gemeint sind, wenn die Männer geschlechterendungsmäßig benannt werden? Oder – wie oft gefordert – soll generell die weibliche Endung dominieren, weil die Frauen in der Realität unserer Gesellschaft ohnehin zu kurz kommen und ein wenig Kompensation nicht schaden kann, nein, sogar notwendig ist, eigentlich unumgänglich und: Wer jetzt von „Überkompensation“ spricht, gerät ins Kreuzfeuer weiblicher Schlagkraft? Oder soll man (frau...) gar versuchen, für alles „geschlechtsneutrale“ Formulierungen („Mensch“ statt „Mann“ und „Frau“, also etwa „jedermensch“) zu finden, bis die Köpfe rauchen? Wir haben uns entschieden, die Lesbarkeit in den Vordergrund zu stellen, jedoch von Zeit zu Zeit allen schnell Vergesslichen in Erinnerung zu rufen, dass das Thema ein für uns wichtiges ist, etwa indem wir immer wieder bewusst weibliche Endungen einflechten (siehe dazu auch den Abschnitt in der Einleitung).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Gruppendynamik ist bunt, vielfältig, ständig in Veränderung und verändert ihrerseits wiederum diejenigen Interessierten, die sich mit ihr befassen. Sie steht in ständigem Kampf mit der Dominanz der hierarchischen Organisationsform („Hierarchie“ kommt von den griechischen Worten „arché“ und „hieros“, was so viel wie „Ordnung“ und „heilig“ bedeutet, also „heilige Ordnung“), die weltweit unsere Organisationen und Institutionen strukturiert und somit auch unser Denken.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Der Gegenspieler ist also die Hierarchie. Als dominantes, wenngleich auch jüngeres Organisationsmodell war sie ja schon Thema im Kurs „Management und Organisation“. Sie dominiert als vorherrschende Organisationsform das Denken der Menschen und steht großteils in Widerspruch zur anderen Organisationsform, der Gruppe. Beide sind männlich dominiert bzw. sogar von Männern erfunden bzw. entwickelt worden – Frauen stehen eher für Familienverband bzw. Clan. Wenn man diese beiden Organisationsformen aneinander reibt, so sprühen die Funken. Das ist auch z. B. für Wirtschaftsinformatiker*innen relevant, weil sie in ihren Jobs auch mit beiden Organisationsformen konfrontiert werden und lernen müssen, mit dem Widerspruch sinnvoll umzugehen, vor allem als Führungskraft. Wie reagieren Sie, wenn Sie eine*n Außenseiter*in in der Gruppe haben? Was machen Sie, wenn Sie den Verdacht haben, dass sich ihre Mitarbeiter*innen gegen Sie zusammenrotten? Gibt es hier Modelle, nach denen man vorgehen kann oder obliegt das der persönlichen Intuition? Davon und mehr in den folgenden Lektionen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Gruppendynamik besteht zum Großteil aus Tun, die Theorie kann maximal erklären und hinterlegen und sie steht nie im Vordergrund. Daher ist es auch schwierig, ein entsprechendes Skriptum anzufertigen, denn eigentlich müsste man die Dynamik in Gruppen erleben, schon allein wegen der Frage nach der eigenen Reaktion in solchen Situationen. Das lässt das Setting eines FH-Lehrgangs nur sehr bedingt zu und somit sind wir gezwungen, zu improvisieren.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;In den folgenden Lektionen gibt es die vorhandene Theorie, die jedoch mit Vorsicht zu genießen ist. Erstens kann sie nie vollständig sein, zweitens ist sie erklärungsbedürftig und drittens nimmt sie jede*r Leser*in anders wahr. Damit sie stimmt (Wahrheitsanspruch), muss sie besprochen werden. Wahrheit entsteht nicht als von oben verordnete Doktrin oder Aussage oder Befehl, sondern induktiv durch das miteinander reden, durch das Ausstreiten, durch das Diskutieren. Das ist auch hier so und ein kleines Forum dazu bieten die Online-Abschnitte der Lehrveranstaltung bzw. die Präsenzphasen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Was habe ich damit zu tun?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nun wird es insofern schwierig, als Sie selbst mit der Reflexion beginnen müssen. Wie ist das bei mir selbst? Was habe ich in der Vergangenheit erlebt, wo betrifft das mein eigenes Leben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denken Sie an den obigen Spruch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;„Du kannst noch so oft an der Olive zupfen, sie wird deswegen nicht früher reif.“&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Finden Sie 1-3 Erlebnisse, wo Sie an der Olive gezupft haben. Was ist da passiert? Wo hat versuchte Beschleunigung letztendlich zu einer Verlangsamung geführt? Konnten Sie daraus etwas lernen, und wenn ja, dann was?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie gehen Sie persönlich mit Veränderung und Ungeduld um? Schließlich sind wir bei einer Lehrveranstaltung zum Thema Change Management...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwenden Sie dazu bitte das Handout, das Sie im Online-Forum zur Lektion 1 finden. Es ist im Word-Format, damit Sie es ausfüllen können. Dann machen Sie bitte ein PDF daraus und stellen es ins Forum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist stets spannend zu sehen, welche Geschichten hier auftauchen. Wenn Ihre Geschichte zu persönlich für das Forum ist, dann können Sie diese auch per Mail an den*die LV-Leiter*in schicken. Das gilt übrigens auch für alle nachfolgenden Lektionen.&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Managementinformations-_und_Berichtssysteme_-_Technischer_Aufbau&amp;diff=5525</id>
		<title>Managementinformations- und Berichtssysteme - Technischer Aufbau</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Managementinformations-_und_Berichtssysteme_-_Technischer_Aufbau&amp;diff=5525"/>
		<updated>2023-07-27T09:21:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Geschäftsprozessmodellierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;der-technische-aufbau-von-informationssystemen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Der technische Aufbau von Informationssystemen =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem sich die vorhergehenden Lektionen mit der Entwicklung von Informationssystemen und deren unterschiedlichen Ausprägungen beschäftigt haben, widmet sich diese Lektion dem Aufbau von Informationssystemen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der erste Teil widmet sich insbesondere dem technischen Aufbau von Datenbanksystemen (Abschnitt&amp;amp;nbsp;3.1). In diesem Zusammenhang wird der Begriff „Transaktion“ definiert und seine Charakteristika insbesondere anhand des ACID-Prinzips diskutiert (Abschnitt&amp;amp;nbsp;3.2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der dritte Teil geht auf ERP-Systeme ein (Abschnitt&amp;amp;nbsp;3.2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der vierte Teil erläutert das Geschäftsprozessmanagement (Abschnitt&amp;amp;nbsp;3.4), das als Basis für das Verständnis der Geschäftsprozessmodellierung (Abschnitt&amp;amp;nbsp;3.5) dient. Anhand einer Fallstudie wird eine solche Modellierung illustriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;datenbanksysteme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Datenbanksysteme ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DEF: Datenbank (Data Base, DB)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Unter einer Datenbank versteht man einen zentral verwalteten Datenbestand, der über anwendungsunabhängige Zugriffsverfahren nutzbar gemacht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DEF: Datenbankverwaltungssystem (Data Base Management System, DBMS)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Das Datenbankverwaltungssystem verwaltet den Datenbestand und ermöglicht gleichzeitige Zugriffe von mehreren Anwendungsprogrammen und mehreren Benutzer*innen auf den verwalteten Datenbestand. Das Datenbankverwaltungssystem dient auch zur Administration der Daten. Zur Administration von Daten gehören beispielweise die Definition von Datentypen und Attributen, die Definition von Zugriffsrechten usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DEF: Datenbanksystem (Data Base System)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Ein Datenbanksystem besteht aus einer Datenbank, einem Datenbankverwaltungssystem sowie aus nützlichen Programmen, welche die Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung der gespeicherten Daten vereinfachen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dreischichtenmodell nach ANSI/SPARC&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Dreischichtenmodell wurden vom American National Standards Institute definiert. SPARC steht dabei für „Standards Planning and Requirements Committee”. Die Trennung zwischen Daten und Programmen, welche durch Datenbanksysteme ermöglicht wird, erlaubt unterschiedliche Sichten auf ein Datenbanksystem (untere Abbildung):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;externe Schicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt die Sicht des*der Benutzer*in oder Programmierer*in. Hierbei steht die Datenmanipulation im Vordergrund (ansehen, einfügen, ändern und löschen von Datensätzen).&lt;br /&gt;
* Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;konzeptionelle Schicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt die Sicht des*der Datenbankadministrator*in. Hier stehen die Struktur der Daten, die Ordnungsreihenfolge bzw. die Zugriffsberechtigungen im Vordergrund.&lt;br /&gt;
* Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;interne Schicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt die Sicht des*der Entwickler*in des Datenbanksystems. In dieser Sicht stehen die physikalische Datenspeicherung, die Mechanismen des konkurrierenden Zugriffs und der Konsistenzsicherung im Vordergrund.&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 18.png|300px|none|thumb|ANSI-SPARC-Dreischichtenmodell (vgl. Hansen &amp;amp;amp; Neumann, 2005)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Charakteristika von Datenbanksystemen werden in folgender Abbildung dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref107233937&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Is534 19.png|300px|none|thumb|Charakteristika von Datenbanksystemen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;transaktionen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Transaktionen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DEF:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Transaktion&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Eine Transaktion ist eine zusammengehörige Menge von Interaktionen mit dem Datenbankmanagementsystem.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Charakteristika von Transaktionen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Transaktionen bestehen aus einer Verarbeitungsfolge, bei der entweder alle Schritte ausgeführt werden müssen oder aber gar keine.&lt;br /&gt;
* Transaktionen existieren in verschiedenen Bereichen, so beispielsweise in Datenbanksystemen, Betriebs- und Dateisystemen oder beim Electronic Banking.&lt;br /&gt;
* Transaktionen bewirken Veränderungen aus Sicht des Datenbestandes (z.B. Neueingaben, Korrekturen, Löschungen etc.)&lt;br /&gt;
* Veränderungen dürfen nicht beliebig vorgenommen werden, sondern müssen stets die Integrität der Daten sowie ihre Nähe zur Realität gewährleisten.&lt;br /&gt;
Transaktionen müssen dem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;ACID-Prinzip&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gehorchen, um die Integrität einen DBMS zu gewährleisten. ACID steht für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;A&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;tomicity (Atomariät)&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;C&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;onsistency (Konsistenz)&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;I&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;solation (Isolation)&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;D&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;urability (Dauerhaftigkeit)&lt;br /&gt;
Der Grundsatz des ACID-Prinzips lässt sich in Kürze wie folgt darstellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Eine Transaktion muss entweder vollständig ausgeführt werden, oder aber sie darf überhaupt nicht ausgeführt würden (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Atomarität&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
* Jede Transaktion muss von einem konsistenten Zustand der Datenbank zu einem anderen konsistenten Zustand der Datenbank führen (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Konsistenz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
* Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Isolation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; jeder einzelnen Transaktion muss gewährleistet sein. Verschiedene Transaktionen (unterschiedlicher Benutzer*innen) dürfen einander nicht beeinflussen.&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis einer Transaktion muss wie der übrige Datenbestand permanent gespeichert werden und kann nur durch eine neue Transaktion geändert werden (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dauerhaftigkeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
Das ACID-Prinzip wird in folgender Abbildung&amp;amp;nbsp;im Detail erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;OLE_LINK1&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Is534 20.png|300px|none|thumb|Das ACID-Prinzip]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;der-aufbau-von-erp-systemen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Der Aufbau von ERP-Systemen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie aus unterer Abbildung&amp;amp;nbsp;ersichtlich, besteht ein ERP-System aus drei grundlegenden Teilen (ITWissen, 2009):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Großrechner (Mainframe)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Mainframes sind leistungsfähige Großcomputer, die insbesondere in Rechenzentren installiert sind, wo sie als Hintergrundrechner für die kommerzielle oder organisatorische Massendatenverarbeitung mit großen Datenbeständen eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anwendungsserver (Application Server)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Ein &amp;#039;&amp;#039;Application Server&amp;#039;&amp;#039; ist ein Server in einem Client-Server-Netzwerk, auf dem die Anwendungsprogramme (z.B. Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Adressverwaltung, Kalender und die grafischen Programme) laufen, auf welche die Clients zugreifen können. Der Application Server teilt sich die Datenverarbeitung mit den Clients. Hier befindet sich die gesamte Anwendungslogik des Systems.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Grafische Benutzeroberfläche (Graphical User Interface, GUI):&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Als &amp;#039;&amp;#039;Graphical User Interface&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet man die grafische Benutzeroberfläche, welche das Bedienen der Computer bzw. der Anwendungen erleichtert. Diese Technik ist Bestandteil von Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen und unterstützt den*die Benutzer*in beim Aufruf von Programmen, Diensten und Funktionen. Grafische Benutzeroberflächen sind in der Regel übersichtlich aufgebaut und umfassen je nach Anwendungsprogramm mehrere Funktionsbereiche, wie beispielsweise Menüleiste, Symbolleiste, Funktionsleiste, Statusleiste, Taskleiste und Bildlaufleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;geschäftsprozessmanagement&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschäftsprozessmanagement ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsprozesse sind die wichtigsten Kernelemente jedes integrierten Informationssystems. Dabei werden alle Daten und Informationen im Unternehmen verarbeitet und zum betrieblichen Nutzen eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DEF:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Geschäftsprozess (Business Process, GP, BP)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;[[Datei:Is534 21.png|300px|none|thumb|Technischer Aufbau eines Anwendungssystems]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Ein Geschäftsprozess besteht aus seiner Menge miteinander verknüpfter Aktivitäten, welche in einer bestimmten Reihenfolge ausgeführt werden, um ein festgelegtes Ziel zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
Geschäftsprozesse haben folgende Charakteristika:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ein Geschäftsprozess kann entweder&lt;br /&gt;
* ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Leistungsprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sein, bei dem das Ziel der Erbringung der eigentlichen betrieblichen Leistung dient, oder&lt;br /&gt;
* ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Unterstützungsprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, der das Ziel hat, Leistungsprozesse zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Nach betrieblichen Funktionen unterscheidet man zwischen&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Primären Geschäftsprozessen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, wie Beschaffung, Produktion und Vertrieb, sowie&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sekundären Geschäftsprozessen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, wie Rechnungswesen, Personalwesen und Informationsverarbeitung.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kernprozesse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind Geschäftsprozesse, die den Unternehmenserfolg bzw. Wettbewerb maßgeblich beeinflussen.&lt;br /&gt;
* Die verschiedenen Aktivitäten von Geschäftsprozessen können &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;sequenziell&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; und/oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;parallel&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gestartet und ausgeführt werden.&lt;br /&gt;
* Ein GP umfasst zumeist mehrere betriebliche Funktionsbereiche und Organisationseinheiten.&lt;br /&gt;
* Jeder GP hat einen definierten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anfang&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; und ein definiertes &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ende&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;geschäftsprozessmodellierung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschäftsprozessmodellierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;DEF: Geschäftsprozessmodellierung (GPM, Business Process Reengineering)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Geschäftsprozessmodellierung ist die Beschreibung und Darstellung aller relevanten Aspekte eines Geschäftsprozesses in einer definierten Beschreibungssprache. Zielsetzung und Ergebnis der Modellierung ist die modellhafte Nachbildung der Realität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
Geschäftsprozessmodellierung wird vielseitig eingesetzt. Folgende Abbildung&amp;amp;nbsp;listet relevante Einsatzmöglichkeiten der Geschäftsprozessmodellierung auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref108855815&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Is534 22.png|300px|none|thumb|Einsatzgebiete der Geschäftsprozessmodellierung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Laufe der Zeit haben sich mehrere standardisierte Notationsformen zur Darstellung von Prozessen entwickelt. Die bekanntesten Notationsformen sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ereignisgesteuerte Prozesskette (EPK, &amp;#039;&amp;#039;event-driven process chain&amp;#039;&amp;#039;),&lt;br /&gt;
* Kommunikationsstrukturanalyse,&lt;br /&gt;
* Unified Modeling Language (UML),&lt;br /&gt;
* Business Process Modeling Notation (BPMN) sowie&lt;br /&gt;
* Semantisches Objektmodell.&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Das Business Process Management Systems Paradigma (BPMS-Paradigma) (Karagiannis, 1995)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das von der BPMS-Gruppe der Universität Wien und der BOC&amp;amp;nbsp;GmbH entwickelte BPMS-Paradigma (Karagiannis, 1995) stellt ein methodenneutrales Rahmenwerk für IT-gestütztes Geschäftsprozessmanagement dar. Das BPMS-Paradigma beruht auf der Annahme, dass nur eine permanente (Re-)Organisation zum Erfolg führt. Es unterstützt alle Prozesse von der strategischen Unternehmensführung bis zur operativen Ausführung von Geschäftsprozessen. Dabei stehen die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;kontinuierliche Zielkontrolle und ‑adaption&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; im Mittelpunkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das BPMS-Paradigma geht dabei davon aus, dass sich ein Unternehmen durch folgende vier Kernelemente charakterisiert (untere Abbildung):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Produkte,&lt;br /&gt;
* Geschäftsprozesse,&lt;br /&gt;
* Organisationseinheiten sowie&lt;br /&gt;
* Informationstechnologie.&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 23.png|300px|none|thumb|Die vier Kernelemente eines Unternehmens]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Das Vorgehensmodell des BPMS-Paradigmas&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufbauend auf diesen Kernelementen beschreibt das BPMS-Paradigma in einem Regelkreis ein ganzheitliches Vorgehensmodell zur nachhaltigen Implementierung der Managementansätze. Dieses Vorgehensmodell umspannt dabei die strategischen Entscheidungsebene (Strategie- und Performancemanagement), die Gestaltung der Geschäftsprozesse (Geschäftsprozessmanagement, Reorganisation) sowie deren Umsetzung und operative Ausführung bis zur Bewertung des Unternehmens (nachfolgende Abbildung):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Strategischer Entscheidungsprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Auf dieser Ebene werden die strategischen Rahmenbedingungen definiert. Weiters werden die Erfolgsfaktoren sowie die wesentlichen Kriterien für die Geschäftsprozesse eines Unternehmens bestimmt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Reorganisationsprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Diese Ebene beschäftigt sich mit der Dokumentation von Geschäftsprozessen sowie deren Adaption, Modellierung und fachlichen Optimierung. Darauf aufbauend wird das Reorganisationspotential identifiziert.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Umsetzungsprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: In diesem Prozess werden die Geschäftsprozesse informationstechnisch sowie organisatorisch umgesetzt. Die Ressourcen- und infrastrukturelle Zuordnung sind dabei ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ausführungsprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Der Ausführungsprozess umfasst alle Aktivitäten, welche die Ausführung der Geschäftsprozesse in der operativen Arbeitsumgebung umfassen. Hierzu zählt auch das Sammeln von operativen Daten als Basis für weiterführende Auswertungen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bewertungs- und Kontrollprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: In diesem Prozess werden alle relevanten Prozessdaten, die im Ausführungsprozess gesammelt wurden, aggregiert und aufbereitet. Dies erlaubt die Gewinnung von Kennzahlen und Metriken.&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 24.png|300px|none|thumb|Das Vorgehensmodell des BPMS-Paradigmas]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über diese Teilprozesse hinaus werden für den Reorganisationsprozess weitere Kerntätigkeiten definiert, die im Rahmen von konkreten Vorgehensmodellen für ein Unternehmen spezifiziert werden können:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kriterienfestlegung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Mit der Kriterienfestlegung wird das Reorganisationsprojekt im Unternehmen initialisiert. Es werden der Untersuchungsbereich ausgewählt und die Rahmenbedingungen sowie Zielsetzungen definiert. Gleichzeitig wird das Projektmanagement festgelegt sowie das Projektteam ernannt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erhebung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Nach der (Ein-)Schulung des Projektteams und der Definition der Dokumentationsstandards erfolgt die Erhebung der IST-Geschäftsprozesse. Hierfür wird ein modellbasierter Ansatz gewählt, der entsprechend festgelegt und im Projekt einheitlich verfolgt wird.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Analyse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Auf Basis der Modelle der IST-Geschäftsprozesse werden diese auf fachlicher Ebene kritisch hinterfragt. Gleichzeitig werden mögliche Optimierungsideen gesammelt. Zur Bewertung des IST-Zustands können nachfolgend auch quantitative Analysetechniken (z.B. Simulation) genutzt werden.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Design&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Aufbauend auf die gesammelten Optimierungsideen werden SOLL-Alternativen definiert und als SOLL-Geschäftsprozesse modelliert. Die SOLL-Geschäftsprozessalternativen werden hinsichtlich Umsetzung klassifiziert und können mittels Simulation (IST/SOLL-Vergleich) entsprechend bewertet werden.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Evaluation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Abschließend werden die Ergebnisse hinsichtlich der Projektziele evaluiert. Auf Basis der abgestimmten Kosten/Nutzen-Analyse wird eine Entscheidungsvorlage für die Umsetzung erarbeitet.&lt;br /&gt;
Die folgende Fallstudie soll veranschaulichen, wie eine Geschäftsprozessmodellierung in der Praxis aussehen kann. Im ersten Teil wird das Ausgangsszenario (alter Prozess) dargestellt, darauf aufbauend wird die Reorganisation (neuer Prozess) illustriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;FALLSTUDIE: IBM Credit Corporation (vgl. Kock, 2006)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausgangssituation wird in der IBM Credit Corporation der Kreditgewährungsprozess in fünf Schritten bearbeitet. Der Prozess beginnt dabei mit der Kundenanfrage bei einem*einer Außendienstmitarbeiter*in hinsichtlich der Finanzierung von Hardware, Software oder Serviceleistungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1. Schritt: Die Anfrage des*der IBM-Außendienstmitarbeiter*in wird bei der Anlaufstelle entgegengenommen und protokolliert.&lt;br /&gt;
* 2. Schritt: Danach wird die Anfrage an eine*n Spezialist*in in der Kreditabteilung weitergegeben. Diese*r trägt Informationen des*der Kund*in in ein Computersystem ein und überprüft die Kreditwürdigkeit (Bonität) des*der Antragsteller*in.&lt;br /&gt;
* 3. Schritt: In der Vertragsabteilung wird der Standarddarlehensvertrag an die Kundenanfrage angepasst. Die bisher entstandenen Zwischenergebnisse werden zusammengeheftet.&lt;br /&gt;
* 4. Schritt: Der Antrag wird an eine*n weitere*n Sachbearbeiter*in übergeben, der*die anhand eines Tabellenkalkulations-Programms den Zinssatz für den*die Kund*in festsetzt und zusammen mit den anderen Zwischenergebnissen an eine Gruppe von Büroangestellten weitergegeben.&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
* 5. Schritt: Die gesammelten Informationen werden dazu verwendet, ein Angebotsschreiben zu verfassen. Dieses wird anschließend wieder an den*die Außendienstmitarbeiter*in gesendet. Abschließend bekommt der*die Kund*in das Angebotsschreiben von dem*der Außendienstmitarbeiter*in ausgehändigt.&lt;br /&gt;
Dieser gesamte Prozess nahm im Durchschnitt sechs Tage in Anspruch; manchmal dauerte es auch bis zu zwei Wochen. Diese Durchlaufzeit war eindeutig zu lange, dabei warteten die Formulare meistens im Leerlauf, um behandelt zu werden. Während dieser Bearbeitungszeit konnte sich der*die Kund*in nach einer anderen Finanzierungsmöglichkeit umsehen oder überhaupt das Geschäft absagen. Auf Anfragen des*der Außendienstmitarbeiter*in konnte nur schwer eingegangen werden, da kein*e Mitarbeiter*in genau wusste, wo sich der Antrag in der Kette gerade befindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurden einige Verbesserungsmaßnamen unternommen. IBM versuchte mit der Einrichtung eines „Kontrolltisches“ die Fragen der Außendienstmitarbeiter*innen über den Fortschritt ihrer Anfragen zu beantworten. Die einzelnen Abteilungen reichten also den Kreditantrag nicht mehr an das nächste Glied der Kette weiter, sondern gaben ihn an den Kontrolltisch zurück, wo die Anrufe des Außendienstes ursprünglich entgegengenommen worden waren. Der*die Mitarbeiter*in am Kontrolltisch konnte jetzt feststellen, wie weit die Vorgänge vorangeschritten waren und dem Außendienst die gewünschten Informationen geben. Leider verlängerte sich der Gesamtdurchlauf der Vorgänge durch diese Maßnahme weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich führten zwei leitende Führungskräfte ein Experiment durch und durchliefen anschließend persönlich alle fünf Arbeitsschritte. Dabei stellten sie fest, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand bei allen Arbeitsschritten nur insgesamt 90 Minuten betrug. Die restliche Zeit entstand durch Transport und Liegezeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraus wurde deutlich, dass das Problem nicht in den einzelnen Arbeitsschritten, sondern im Ablauf des Gesamtprozesses lag; eine klassischen Optimierung der Bearbeitungsschritte konnte daher nicht weiterhelfen. Folglich war es eindeutig, dass der Gesamtprozess und nicht einzelne Arbeitsschritte verbessert werden musste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand dieser Problemstellung wurde eine Neugestaltung des Kreditgewährungsprozesses durchgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Statt Spezialist*innen bearbeiteten „Generalist*innen“ („Deal Structurer“) den Prozess von Anfang bis Ende.&lt;br /&gt;
* Komplizierte Anfragen oder Einzelprobleme wurden von einem kleinen Stab an echten Spezialist*innen gelöst.&lt;br /&gt;
* Es wurde ein neues IT-System entwickelt, welches zur Unterstützung aller Schritte diente.&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot; &amp;gt;Die erste untere Abbildung&amp;lt;/span&amp;gt; veranschaulicht den „alten“ Prozess, die zweite&amp;amp;nbsp;zeigt den „neuen“ Prozess.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse waren erstaunlich; die Reorganisation führte zu einer außerordentlichen Leistungssteigerung. Die Durchlaufzeit der Kreditanträge wurde von sieben Tagen auf nur vier Stunden reduziert. Mit der gleichen Mitarbeiterzahl ist die Anzahl der bearbeiteten Anträge um ein Hundertfaches gestiegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Fazit:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Durch die richtige Kombination von &amp;#039;&amp;#039;organisatorischen&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;technischen Maßnahmen&amp;#039;&amp;#039; können häufig sehr große wirtschaftliche Verbesserungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zentralen Grundprinzipien des Business Reengineering sind dabei:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Radikale Veränderungen: Brechen der bisher gültigen Regeln&lt;br /&gt;
* Prozessorientierung sowie&lt;br /&gt;
* Kreativer Einsatz der Informationstechnologie.&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 25.png|300px|none|thumb|Der alte Geschäftsprozess von IBM‘s Kreditgewährung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref236722981&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Is534 26.png|300px|none|thumb|Der neue Geschäftsprozess von IBM‘s Kreditgewährung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Datenbank ist ein zentral verwalteter Datenbestand, auf den anwendungsunabhängig zugegriffen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Datenbankverwaltungssystem verwaltet diesen Datenbestand und erlaubt mehreren Benutzer*innen gleichzeitig auf diesen Datenbestand zuzugreifen. Darüber hinaus dient das Datenbankverwaltungssystem zur Administration der Daten inklusive der Definition von Zugriffsrechten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Datenbanksystem besteht aus einer Datenbank, einem Datenbankverwaltungssystem sowie aus (Hilfs-)Programmen zur Verwaltung, Bearbeitung und Auswertung der gespeicherten Daten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Dreischichtenmodell nach ANSI/SPARC unterscheidet drei Sichten auf ein Datenbanksystem: die externe Schicht als Sicht des*der Benutzer*in oder Programmierer*in, die konzeptionelle Schicht als Sicht des*der Datenbankadministrator*in sowie die innere Schicht als Sicht des*der Entwickler*in des Datenbanksystems.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Transaktion ist eine Menge von Interaktionen mit einem Datenbankmanagementsystem, die zusammen gehören. Transaktionen müssen dem ACID-Prinzip gehorchen: Atomicy (Atomarität), Consistency (Konsistenz), Isolation (Isolation) sowie Durability (Dauerhaftigkeit).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ERP-Systeme sind nach einem Modell mit drei Schichten aufgebaut. Diese Ebenen umfassen: Mainframes (Großrechner), einen Anwendungsserver (Application Server) sowie eine graphische Benutzerfläche (GUI).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsprozesse bestehen aus einer Menge miteinander verknüpfter Aktivitäten mit definiertem Anfang und Ende, die in einer bestimmten Reihenfolge auszuführen sind. Geschäftsprozesse können entweder ein Leistungsprozess oder ein Unterstützungsprozess für andere Leistungsprozesse sein. Nach betrieblichen Funktionen kann man zwischen primären und sekundären Geschäftsprozessen unterscheiden. Zu den Kernprozessen zählen jene Geschäftsprozesse, die den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsprozessmodellierung stellt alle relevanten Aspekte eines Geschäftsprozesses in einer definierten Beschreibungssprache dar. Die Einsatzgebiete sind vielseitig und reichen von der Dokumentation von Geschäftsprozessen über die Analyse bis zur Reorganisation und Überwachung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das BPMS-Paradigma stellt ein methodenneutrales Rahmenwerk für IT-gestütztes Geschäftsprozessmanagement dar, das sich auf vier Kernelemente stützt: Produkte, Geschäftsprozesse, Organisationseinheiten sowie Informationstechnologie. Das Vorgehensmodell umspannt dabei das gesamte Unternehmen und bezieht sich auf den strategischen Entscheidungsprozess, den Reorganisationsprozess, den Umsetzungsprozess, den Ausführungsprozess sowie den Bewertungs- und Kontrollprozess.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen/Übungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschreiben Sie kurz die Grundbegriffe von Datenbanksystemen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Charakteristika beschreiben DB-Systeme?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was ist eine Transaktion? Welche Grundcharakteristika kennen Sie?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschreiben Sie das ACID-Prinzip!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschreiben Sie den technischen Aufbau eines ERP-Systems!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind Geschäftsprozesse?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wofür kann die Geschäftsprozessmodellierung eingesetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stellen Sie das BPMS-Paradigma kurz vor!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschreiben Sie das Vorgehensmodell eines Reorganisationsprozesses in einem Unternehmen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschreiben Sie kurz die IBM-Fallstudie und das gezogene Fazit!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-1: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Datenbanksystem besteht aus einer Datenbank, einem Datenbankverwaltungssystem sowie aus nützlichen Programmen, welche die Bearbeitung, Verwaltung und Auswertung der gespeicherten Daten vereinfachen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dreischichtenmodell nach ANSI/SPARC:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;externe Schicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt die Sicht des*der Benutzer*in oder Programmierer*in. Hierbei steht die Datenmanipulation im Vordergrund (ansehen, einfügen, ändern und löschen von Datensätzen).&lt;br /&gt;
* Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;konzeptionelle Schicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt die Sicht des*der Datenbankadministrator*in. Hier stehen die Struktur der Daten, die Ordnungsreihenfolge bzw. die Zugriffsberechtigungen im Vordergrund.&lt;br /&gt;
* Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;interne Schicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt die Sicht des*der Entwickler*in des Datenbanksystems. In dieser Sicht stehen die physikalische Datenspeicherung, die Mechanismen des konkurrierenden Zugriffs und der Konsistenzsicherung im Vordergrund.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-2: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Charakteristika von DB-Systemen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Physische Datenunabhängigkeit&lt;br /&gt;
* Änderung des Datenschemas möglich, ohne das Anwendungsprogramm zu ändern.&lt;br /&gt;
* Daher müssen Veränderungen von physischen Datenstrukturen keine Programmänderungen nach sich ziehen. (Das erhöht die Benutzerfreundlichkeit.)&lt;br /&gt;
* Benutzer*innen sehen die interne Organisation der Daten nicht.&lt;br /&gt;
* Logische Datenunabhängigkeit&lt;br /&gt;
* Beschreibungs- und Beziehungsänderungen der zu verwaltenden Daten und deren Beziehungen (konzeptuelles Schema) können teilweise ohne Änderungen im Anwendungsprogramm geändert werden.&lt;br /&gt;
* Redundanzfreiheit&lt;br /&gt;
* Keine Mehrfachspeicherung von gleichen Daten.&lt;br /&gt;
* Sichtenvielfalt&lt;br /&gt;
* Auf Daten sind unterschiedliche Sichten möglich.&lt;br /&gt;
* Persistenz&lt;br /&gt;
* Daten &amp;amp;quot;überleben&amp;amp;quot; das Ende von Sitzungen, d.h. sie stehen auch nach Beendigung einer Transaktion weiterhin zur Verfügung.&lt;br /&gt;
* Mehrbenutzerfähigkeit&lt;br /&gt;
* Gleichzeitiger Zugriff auf den Datenbestand von mehreren Benutzer*innen&lt;br /&gt;
* Lesen aller (erlaubten) Daten&lt;br /&gt;
* Schreiben einzelner Datensätze (teilweise auch verbunden)&lt;br /&gt;
* Verhindern von Konflikten beim gleichzeitigen Ändern, wenn z.B. mehrere Benutzer*innen dieselben Daten ändern wollen.&lt;br /&gt;
* Zuverlässigkeit&lt;br /&gt;
* Daten sind teuer und häufig strategisch wichtig&lt;br /&gt;
* Wiederherstellung (Backup und Recovery) wichtig bei Systemfehlern, Abstürzen etc.&lt;br /&gt;
* Roll-back u.a. beim Abbruch von Transaktionen auf verbundenen Daten&lt;br /&gt;
* Datenschutz&lt;br /&gt;
* Daten müssen vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden, man denke nur an betriebsinterne Geheimnisse.&lt;br /&gt;
* Deswegen gibt es in DBMS ein Berechtigungssystem, das Benutzer*innen Zugriff auf die Daten ermöglicht.&lt;br /&gt;
* Integritätsbedingungen&lt;br /&gt;
* Prüfung der Einhaltung der von der Applikationen verlangten Datenintegrität&lt;br /&gt;
* Fehlerroutinen für Verstöße&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-3: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Transaktion ist eine zusammengehörige Menge von Interaktionen mit dem Datenbankmanagementsystem.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Charakteristika von Transaktionen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Transaktionen bestehen aus einer Verarbeitungsfolge, bei der entweder alle Schritte ausgeführt werden müssen oder aber gar keine.&lt;br /&gt;
* Transaktionen existieren in verschiedenen Bereichen, so beispielsweise in Datenbanksystemen, Betriebs- und Dateisystemen oder beim Electronic Banking.&lt;br /&gt;
* Transaktionen bewirken Veränderungen aus Sicht des Datenbestandes (z.B. Neueingaben, Korrekturen, Löschungen etc.)&lt;br /&gt;
* Veränderungen dürfen nicht beliebig vorgenommen werden, sondern müssen stets die Integrität der Daten sowie ihre Nähe zur Realität gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-4: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ACID steht für: Atomicity, Consistency, Isolation, Durability.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Atomicity (Atomarität):&lt;br /&gt;
* Jede Transaktion wird vollständig oder aber überhaupt nicht ausgeführt, ist also ähnlich „unteilbar“, wie man sich ursprünglich das Atom vorstellte.&lt;br /&gt;
* Die aufrufende Instanz kann eine komplexe Operation, die sich aus mehreren Teilbefehlen zusammensetzt, wie einen einzigen Befehl behandeln.&lt;br /&gt;
* Treten während ihres Ablaufs Fehler auf, werden alle bis dahin vorgenommenen Änderungen rückgängig gemacht und alle Daten in ihren vorherigen Zustand zurückgesetzt.&lt;br /&gt;
* Consistency (Konsistenz)&lt;br /&gt;
* Jede Transaktion führt von einem konsistenten Zustand der Datenbank zu einem anderen konsistenten Zustand (Konsistenz).&lt;br /&gt;
* Die Datenbank bildet also nach der Transaktion die Realität zumindest so korrekt ab wie sie zuvor dargestellt wurde.&lt;br /&gt;
* Um dies zu gewährleisten, definiert ein qualifiziertes DBMS Konsistenzbedingungen (etwa für Eingaben und Änderungen): formale Anforderungen, Zulässigkeit und Widerspruchsfreiheit.&lt;br /&gt;
* Isolation (Isolation)&lt;br /&gt;
* Diese Eigenschaft ist im Mehrbenutzerbetrieb von Bedeutung, wenn es zu parallelen Zugriffen kommt.&lt;br /&gt;
* Die Isolation jeder einzelnen Transaktion gewährleistet, dass jede*r Benutzer*in so arbeiten kann, als griffe er*sie allein auf die Datenbank zu.&lt;br /&gt;
* Die anderen Benutzer*innen bleiben für ihn*sie unsichtbar; ein gegenseitiges Überschreiben der Daten wird verhindert.&lt;br /&gt;
* Je nach Art der Nutzung und der Transaktionen lassen sich verschiedene Stufen der Isolation definieren.&lt;br /&gt;
* Durability (Dauerhaftigkeit)&lt;br /&gt;
* Die Ergebnisse einer Transaktion werden so gesichert, dass sie genauso wie der übrige Datenbestand permanent zu Verfügung stehen und nicht durch Hard- oder Softwarefehler gefährdet werden.&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis einer Transaktion kann nur durch eine neue Transaktion geändert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-5&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-5: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein ERP-System besteht aus drei grundlegenden Teilen (siehe Abb.&amp;amp;nbsp;21):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Großrechner (Mainframe)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Mainframes sind leistungsfähige Großcomputer, die insbesondere in Rechenzentren installiert sind, wo sie als Hintergrundrechner für die kommerzielle oder organisatorische Massendatenverarbeitung mit großen Datenbeständen eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anwendungsserver (Application Server)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Ein &amp;#039;&amp;#039;Application Server&amp;#039;&amp;#039; ist ein Server in einem Client-Server-Netzwerk, auf dem die Anwendungsprogramme (z.B. Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Adressverwaltung, Kalender und die grafischen Programme) laufen, auf welche die Clients zugreifen können. Der Application Server teilt sich die Datenverarbeitung mit den Clients. Hier befindet sich die gesamte Anwendungslogik des Systems.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Grafische Benutzeroberfläche (Graphical User Interface, GUI):&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Als &amp;#039;&amp;#039;Graphical User Interface&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet man die grafische Benutzeroberfläche, welche das Bedienen der Computer bzw. der Anwendungen erleichtert. Diese Technik ist Bestandteil von Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen und unterstützt den*die Benutzer*in beim Aufruf von Programmen, Diensten und Funktionen. Grafische Benutzeroberflächen sind in der Regel übersichtlich aufgebaut und umfassen je nach Anwendungsprogramm mehrere Funktionsbereiche, wie beispielsweise Menüleiste, Symbolleiste, Funktionsleiste, Statusleiste, Taskleiste und Bildlaufleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-6&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-6: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Geschäftsprozess besteht aus seiner Menge miteinander verknüpfter Aktivitäten, welche in einer bestimmten Reihenfolge ausgeführt werden, um ein festgelegtes Ziel zu erreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ein Geschäftsprozess kann entweder&lt;br /&gt;
* ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Leistungsprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sein, bei dem das Ziel der Erbringung der eigentlichen betrieblichen Leistung dient, oder&lt;br /&gt;
* ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Unterstützungsprozess&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, der das Ziel hat, Leistungsprozesse zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Nach betrieblichen Funktionen unterscheidet man zwischen&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Primären Geschäftsprozessen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, wie Beschaffung, Produktion und Vertrieb, sowie&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sekundären Geschäftsprozessen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, wie Rechnungswesen, Personalwesen und Informationsverarbeitung.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kernprozesse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind Geschäftsprozesse, die den Unternehmenserfolg bzw. Wettbewerb maßgeblich beeinflussen.&lt;br /&gt;
* Die verschiedenen Aktivitäten von Geschäftsprozessen können &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;sequenziell&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; und/oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;parallel&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gestartet und ausgeführt werden.&lt;br /&gt;
* Ein Geschäftsprozess umfasst zumeist mehrere betriebliche Funktionsbereiche und Organisationseinheiten.&lt;br /&gt;
* Jeder Geschäftsprozess hat einen definierten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anfang&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; und ein definiertes &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ende&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-7&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-7: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsprozessmodellierung wird vielseitig eingesetzt. Relevante Einsatzmöglichkeiten der Geschäftsprozessmodellierung sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dokumentation von Geschäftsprozessen eines Unternehmens&lt;br /&gt;
* Erstellung (modellhafte Erarbeitung) von Best Practices&lt;br /&gt;
* Analyse und Reorganisation von Geschäftsprozessen&lt;br /&gt;
* Planung des Ressourceneinsatzes&lt;br /&gt;
* Überwachung und Steuerung&lt;br /&gt;
* Entwurfs von SOLL-Varianten für Prozesse im Zusammenhang mit einer Simulation&lt;br /&gt;
* GPM als Basis für den Einsatz eines Workflow-Management-Systems bzw. von Standard-Software&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-8&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-8: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das BPMS-Paradigma stellt ein methodenneutrales Rahmenwerk für IT-gestütztes Geschäftsprozessmanagement dar, das sich auf vier Kernelemente stützt: Produkte, Geschäftsprozesse, Organisationseinheiten sowie Informationstechnologie. Das Vorgehensmodell umspannt dabei das gesamte Unternehmen und bezieht sich auf den strategischen Entscheidungsprozess, den Reorganisationsprozess, den Umsetzungsprozess, den Ausführungsprozess sowie den Bewertungs- und Kontrollprozess.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-9&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-9: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorgehensmodell für einen Reorganisationsprozess:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kriterienfestlegung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Mit der Kriterienfestlegung wird das Reorganisationsprojekt im Unternehmen initialisiert. Es werden der Untersuchungsbereich ausgewählt und die Rahmenbedingungen sowie Zielsetzungen definiert. Gleichzeitig wird das Projektmanagement festgelegt sowie das Projektteam ernannt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erhebung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Nach der (Ein-)Schulung des Projektteams und der Definition der Dokumentationsstandards erfolgt die Erhebung der IST-Geschäftsprozesse. Hierfür wird ein modellbasierter Ansatz gewählt, der entsprechend festgelegt und im Projekt einheitlich verfolgt wird.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Analyse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Auf Basis der Modelle der IST-Geschäftsprozesse werden diese auf fachlicher Ebene kritisch hinterfragt. Gleichzeitig werden mögliche Optimierungsideen gesammelt. Zur Bewertung des IST-Zustands können nachfolgend auch quantitative Analysetechniken (z.B. Simulation) genutzt werden.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Design&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Aufbauend auf die gesammelten Optimierungsideen werden SOLL-Alternativen definiert und als SOLL-Geschäftsprozesse modelliert. Die SOLL-Geschäftsprozessalternativen werden hinsichtlich Umsetzung klassifiziert und können mittels Simulation (IST/SOLL-Vergleich) entsprechend bewertet werden.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Evaluation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Abschließend werden die Ergebnisse hinsichtlich der Projektziele evaluiert. Auf Basis der abgestimmten Kosten/Nutzen-Analyse wird eine Entscheidungsvorlage für die Umsetzung erarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe3-10&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe3-10: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Ausgangssituation wird in der IBM Credit Corporation der Kreditgewährungsprozess in fünf Schritten bearbeitet. Der gesamte Prozess nahm im Durchschnitt sechs Tage in Anspruch; manchmal dauerte es auch bis zu zwei Wochen. Diese Durchlaufzeit war zu lange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Anfragen des*der Außendienstmitarbeiter*in konnte kaum eingegangen werden, da kein*e Mitarbeiter*in genau wusste, wo sich ein Antrag in der Kette gerade befindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Analyse des Prozesses wurde festgestellt, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand bei allen Arbeitsschritten nur insgesamt 90&amp;amp;nbsp;Minuten betrug. Die restliche Zeit entstand durch Transport und Liegezeiten. Dadurch wurde deutlich, dass das Problem nicht in den einzelnen Arbeitsschritten sondern im Ablauf des Gesamtprozesses lag. Folglich musste der Gesamtprozess und nicht einzelne Arbeitsschritte verbessert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand dieser Problemstellung wurde eine Neugestaltung des Kreditgewährungsprozesses durchgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Statt Spezialist*innen bearbeiteten „Generalist*innen“ („Deal Structurer“) den Prozess von Anfang bis Ende.&lt;br /&gt;
* Komplizierte Anfragen oder Einzelprobleme wurden von einem kleinen Stab an echten Spezialist*innen gelöst.&lt;br /&gt;
* Es wurde ein neues IT-System entwickelt, welches zur Unterstützung aller Schritte diente.&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Fazit:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Durch die richtige Kombination von &amp;#039;&amp;#039;organisatorischen&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;technischen Maßnahmen&amp;#039;&amp;#039; können häufig sehr große wirtschaftliche Verbesserungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zentralen Grundprinzipien des Business Reengineering sind dabei:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Radikale Veränderungen: Brechen der bisher gültigen Regeln&lt;br /&gt;
* Prozessorientierung sowie&lt;br /&gt;
* Kreativer Einsatz der Informationstechnologie.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Managementinformations-_und_Berichtssysteme_-_Anwendungssysteme&amp;diff=5524</id>
		<title>Managementinformations- und Berichtssysteme - Anwendungssysteme</title>
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		<updated>2023-07-27T09:14:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* ERP-System (Enterprise Resource Planning System) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;anwendungssysteme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Anwendungssysteme =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem wir uns mit den Grundlagen zum Thema Informationssysteme beschäftigt haben, widmen wir uns in dieser Lektion im Speziellen den Anwendungssystemen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ein Anwendungssystem beinhaltet folgende Elemente:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Anwendungssoftware;&lt;br /&gt;
* Datenbestände;&lt;br /&gt;
* IT-Infrastruktur;&lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen;&lt;br /&gt;
* eventuell auch die Benutzer*innen.&lt;br /&gt;
Im Folgenden wird zunächst auf die Klassifikation von Anwendungssystemen (Abschnitt&amp;amp;nbsp;2.1) eingegangen. Danach werden das Konzept der integrierten betrieblichen Informationssysteme (Abschnitt&amp;amp;nbsp;2.2) beschrieben sowie im Speziellen ERP-Systeme (Abschnitt&amp;amp;nbsp;2.3) vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;klassifikation-von-anwendungssystemen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Klassifikation von Anwendungssystemen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unternehmen verwenden für unterschiedliche Zwecke zumeist unterschiedliche Anwendungssysteme. Dadurch sind im Unternehmen mehrere Anwendungssysteme im Einsatz. Häufig handelt es sich dabei um Standardsoftware (standardisierte, „Off-The-Shelf“-Software).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Anwendungssysteme zu klassifizieren und zu gliedern. Wie Abb.&amp;amp;nbsp;6 zeigt, betrachten wir hier vier Kategorisierungsmöglichkeiten: die Kategorisierung nach Zielgruppen und unterstützten Funktionen (Abschnitt&amp;amp;nbsp;2.1.1), nach der Art der Entscheidung (Abschnitt&amp;amp;nbsp;2.1.2), nach Funktionen (Abschnitt&amp;amp;nbsp;2.1.3) sowie nach Verwendungszweck (Abschnitt&amp;amp;nbsp;2.1.4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
FEHLENDE ABBILDUNG&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref107158141&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;Möglichkeiten zur Kategorisierung von Anwendungssoftware&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kategorisierung-nach-zielgruppen-und-unterstützten-funktionen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Kategorisierung nach Zielgruppen und unterstützten Funktionen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weit verbreitete Kategorisierung von Anwendungssystemen ist jene nach deren Zielgruppen und unterstützten Funktionen. In Analogie zum hierarchischen, pyramidenförmigen Aufbau eines Unternehmens kann auch die Architektur von betrieblichen Anwendungssystemen als Anwendungssystempyramide betrachtet werden, wie folgende Abbildung zeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gliederung nach Zielgruppen:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Senior Management (Strategische Ebene)&lt;br /&gt;
* Mittleres Management (Managementebene)&lt;br /&gt;
* Wissens- und Datenbearbeiter*innen (Wissensebene)&lt;br /&gt;
* Operatives Management (Operative Ebene)&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gliederung nach unterstützten Funktionen:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vertrieb&lt;br /&gt;
* Produktion&lt;br /&gt;
* Finanzierung&lt;br /&gt;
* Buchhaltung&lt;br /&gt;
* Personal&lt;br /&gt;
* ggf. weitere&lt;br /&gt;
Nachfolgende Abbildung zeigt die Zielgruppen vertikal in der Pyramide eingezeichnet, die Funktionen horizontal.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 7.png|300px|none|thumb|Klassifikation von Anwendungssystemen (vgl. Mertens &amp;amp;amp; Griese, 2002)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den unterschiedlichen Organisationsebenen können spezifische Anwendungssysteme zugeordnet werden (nachfolgende Abbildung). Jedes dieser Systeme ist hochspezialisiert, um der jeweiligen Organisationsebene zu dienen (Laudon &amp;amp;amp; Laudon, 2004):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Transaktionsmonitorsysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Transaction Processing Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;TPS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): Diese Systeme bedienen die operative Ebene einer Organisation. Sie führen Vorgänge aus der Alltagsroutine aus bzw. protokollieren diese. Zu Alltagsroutinen gehören z.B. Bestellungen, Buchungssysteme (Booking Systems), Gehaltslisten, Lieferungen etc.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wissensmanagementsysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Knowledge Management Systems, Knowledge Work Systems; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;KWS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) und &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Büroautomatisationssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Office Automation Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;OAS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): Beide Systeme bedienen die Wissensebene einer Organisation, um neues Wissen zu generieren. KWS unterstützen dabei Mitarbeiter*innen im Wissensmanagement; OAS unterstützen Mitarbeiter*innen im Datenmanagement.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Managementinformationssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Management Information Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;MIS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): MIS bedienen die Managementebene einer Organisation. Sie erstellen interne wöchentliche, monatliche oder jährliche Berichte über das Unternehmen und geben Zugang zu den aktuellen und historischen Leistungsdaten. Die Berichte sind meistens vordefiniert und beantworten Routinefragen. Die Berichte dienen zur Unterstützung von Führungskräften für Planung, Kontrolle und Entscheidungen. Diese Systeme sind in der Regel nicht flexibel und bieten nur geringe analytische Möglichkeiten.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Entscheidungsunterstützungssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Decision Support Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DSS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): Genauso wie MIS bedienen auch DSS die Managementebene einer Organisation. DSS unterstützen dabei im Gegensatz zu MIS sehr spezifische Entscheidungen, welche einem permanenten Wandel unterliegen. Daher ist es schwer, die Abfragen vorzudefinieren bzw. zu standardisieren. DSS bieten große analytische Möglichkeiten und sind für die Arbeit mit großen Datenmengen konzipiert. Die Benutzer*innen können ihre Abfragen ändern bzw. mit neuen Angaben ergänzen. DSS bieten auch die Möglichkeit, Annahmen zu treffen. Diese Systeme sind interaktiv aufgebaut und charakterisieren sich insbesondere durch eine benutzerfreundliche Software zur Behandlung von Abfragen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Führungsunterstützungssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Executive Support Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;ESS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): ESS bedienen die strategische Ebene einer Organisation. Senior Manager*innen benutzen diese Systeme für Nicht-Routine-Entscheidungen, welche einen guten Einblick in das Themenfeld, eine feine Bewertung und tiefe Überlegungen benötigen. Da solche Entscheidungen oft nur einmalig durchgeführt werden und einzigartig sind, gibt es keine vorgegebene Vorgehensweise, welche Informationen hierfür erforderlich sind. ESS stellen daher eine allgemeine IKT-Umgebung zur Verfügung statt konkreten Anwendungen und Funktionen. Diese Systeme ermöglichen es, externe und interne Daten einzubeziehen, um den tiefen Einblick in das Themenfeld bzw. die Situation zu ermöglichen. Meistens verfügen ESS auch über eine anspruchsvolle graphische Software, um Tabellen und Diagramme darzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref107130677&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Is534 8.png|300px|none|thumb|Anwendungssysteme nach Organisationsebenen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kategorisierung-nach-der-art-der-entscheidung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Kategorisierung nach der Art der Entscheidung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anwendungssysteme können im Allgemeinen auch als Entscheidungsunterstützungssysteme für das Management betrachtet werden. Aus dieser Perspektive lässt sich gut erkennen, dass auf verschiedenen Ebenen des Managements verschiedene Arten von Entscheidungen getroffen werden (müssen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Allgemeinen lässt sich sagen: je langfristiger eine Entscheidung ist, desto unstrukturierter ist diese Entscheidung. Die drei wichtigsten Arten von Entscheidungsunterstützungssystemen sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Executive Information Systems (EIS),&lt;br /&gt;
* Decision Support Systems (DSS) sowie&lt;br /&gt;
* Transaction Processing Systems (TPS).&lt;br /&gt;
Die folgende Abbildung stellt diese Informationssysteme in Relation mit der Art von Entscheidungen, die zu treffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dieser Kategorisierung von Anwendungssystemen zeigt sich eine weitgehende Überlappung mit der zuvor vorgestellten Kategorisierung nach Zielgruppen und unterstützten Funktionen (vgl. Abschnitt&amp;amp;nbsp;2.1.1).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 9.png|300px|none|thumb|Einordnung von Entscheidungen im Zusammenhang mit verschiedenen Anwendungssystemen (vgl. Bocij, Chaffrey, Greasley, &amp;amp;amp; Hickie, 2006)]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kategorisierung-nach-funktionen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Kategorisierung nach Funktionen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Kategorisierungsmöglichkeit von Anwendungssystemen kann nach Funktionen vorgenommen werden, wie in der unteren Tabelle&amp;amp;nbsp;dargestellt wird. Einzelne Systeme können dabei auch bestimmten Organisationsebenen zugeordnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie die folgende Tabelle&amp;amp;nbsp;veranschaulicht, gibt es zu jeder Funktion jeweils eigene Anwendungssysteme für alle Organisationsebenen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref236643201&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;Kategorisierung von Anwendungssystemen nach Funktionen (vgl. Laudon &amp;amp;amp; Laudon, 2004)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;14%&amp;quot; | Funktion&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;20%&amp;quot; | System&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;36%&amp;quot; | Beschreibung&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;28%&amp;quot; | Organisationsebene&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Fertigungs- und Produktionssysteme&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Maschinensteuerung&lt;br /&gt;
| Steuerung von Maschinen und Ausrüstung&lt;br /&gt;
| Operative&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Produktionsplanung&lt;br /&gt;
| Entscheidungen über Zeitpunkt und Menge von Produkterzeugung&lt;br /&gt;
| Management&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Produktionsstandortwahl&lt;br /&gt;
| Entscheidungen über neue Produktionsstandorte&lt;br /&gt;
| Strategische&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Vertriebsunter-stützungssysteme&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Auftragsbearbeitung&lt;br /&gt;
| Eingabe, Bearbeitung und Überwachung von Aufträgen&lt;br /&gt;
| Operative&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Preisanalyse&lt;br /&gt;
| Festlegung von Preisen&lt;br /&gt;
| Management&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Umsatztrend-vorhersage&lt;br /&gt;
| Erstellung von langfristigen Umsatzvorhersagen&lt;br /&gt;
| Strategische&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Finanz- und Buchhaltungssysteme&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Debitoren&lt;br /&gt;
| Überwachung von Forderungen&lt;br /&gt;
| Operative&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Budgetierung&lt;br /&gt;
| Erstellung von Finanzplänen&lt;br /&gt;
| Management&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Gewinnplanung&lt;br /&gt;
| Langfristige Gewinnplanung&lt;br /&gt;
| Strategische&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Personalwesen&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Schulung und Entwicklung&lt;br /&gt;
| Bewertung von Schulungen, Arbeitsleistungsanalysen&lt;br /&gt;
| Operative&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Arbeitskostenanalyse&lt;br /&gt;
| Überwachung von Umfang und Verteilung der Löhne, Gehälter und Sozialleistungen der Mitarbeiter*innen&lt;br /&gt;
| Management&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Personalplanung&lt;br /&gt;
| Planung des langfristigen Personalbedarfs&lt;br /&gt;
| Strategische&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kategorisierung-nach-verwendungszweck&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kategorisierung nach Verwendungszweck ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anwendungssysteme können auch nach Verwendungszweck voneinander abgegrenzt werden. Folgende Abbildung&amp;amp;nbsp;gibt einen Überblick über diese Kategorisierung. Auf oberster Ebene werden folgende Systeme unterschieden (Stahlknecht &amp;amp;amp; Hasenkamp, 2005):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Administrations- und Dispositionssysteme (auch operative Systeme genannt),&lt;br /&gt;
* Führungssysteme sowie&lt;br /&gt;
* Querschnittssysteme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref107130747&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;FEHLENDE ABBILDUNG&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anwendungssysteme nach dem Verwendungszweck (vgl. Stahlknecht &amp;amp;amp; Hasenkamp, 2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgende Tabelle stellt Anwendungssysteme pro oberster Gliederungsebene (vgl. obere Abbildung) im Detail vor. Administrations- und Dispositionssysteme werden dabei getrennt behandelt. Jede Systemgruppe wird dabei aus Funktions-, Daten- sowie Organisationssicht erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref236643243&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;Funktions-, Daten- und Organisationssicht von Anwendungssystemen nach Verwendungszweck&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;4%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;23%&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Administrations-systeme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;23%&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dispositions-systeme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;23%&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Führungssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;23%&amp;quot; | &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Querschnitts-systeme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Funktionssicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Klassische betriebliche Abrechnung von „Massendaten“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Buchführung in der Finanzbuchhaltung einschließlich Monats- und Jahresabschluss&lt;br /&gt;
* monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Vorbereitung kurzfristiger Entscheidungen, z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mahnwesen in der Finanzbuchhaltung&lt;br /&gt;
* Außendienststeuerung und Tourenplanung im Vertrieb&lt;br /&gt;
* Materialbeschaffung und Werkstattsteuerung in der Fertigung&lt;br /&gt;
* Bestellwesen im Handel&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* Planung aller zur Erreichung des Unternehmensziels erforderlichen Aktivitäten (z.B. Vertriebsplanung, Produktplanung)&lt;br /&gt;
* Berechnung von Planalternativen: Modellrechnungen, Optimierungs- und Simulationsverfahren&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* Unterstützung allgemeiner Bürotätigkeiten, z.B. durch Systeme der Büroautomation und –kommunikation (z.B. Textverarbeitung)&lt;br /&gt;
* Unterstützung von Gruppenarbeit mit Groupware, Workflow- oder Dokumentenmanagement&lt;br /&gt;
* Methodische Unterstützung für verschiedene Anwendungsgebiete, z.B. wissensbasierte Systeme zur Unterstützung von Auswahlentscheidungen&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Datensicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Verwaltung von Beständen, z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Lagerartikel im Handel oder in der Fertigungsindustrie&lt;br /&gt;
* Bankkonten&lt;br /&gt;
* Versicherungs- oder Leasingverträge&lt;br /&gt;
| Bewegungsdaten (z.B. Bestellungen, Wareneingänge usw.)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Sie verwenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* interne Daten aus Administrations- und Dispositionssystemen&lt;br /&gt;
* externe Daten, z.B. Marktforschungsdaten, Online-Datenbanken&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
unterschiedlichste Arten von Informationen und Daten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* strukturierte Daten aus Datenbanken&lt;br /&gt;
* Textdokumente&lt;br /&gt;
* Multimedia-Dokumente&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Organisationssicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
| Fachabteilungen&lt;br /&gt;
| Untere und mittlere Führungsebene in Fachabteilungen&lt;br /&gt;
| Dienen der Entscheidungsvorbereitung für die oberen Führungsebenen&lt;br /&gt;
| Einsetzbar an allen betrieblichen Arbeitsplätzen&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;integrierte-betriebliche-informationssysteme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Integrierte betriebliche Informationssysteme ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff „Integration“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Wiederherstellung eines Ganzen“. Dieser Begriff wird dabei im heutigen Sprachgebrauch in unterschiedlichem Sinne verwendet (Brockhaus, 2009):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Im Allgemeinen: „Herstellung einer Einheit, Eingliederung in ein größeres Ganzes“.&lt;br /&gt;
* Technik: „Zusammenfassung vorher getrennter Komponenten zu einer Einheit. Eine solche Integration führt häufig zu kompakterer Bauweise.“&lt;br /&gt;
* Soziologie: „Prozess, der durch einen hohen Grad harmonischer, konfliktfreier Zueinanderordnung der verschiedenen Elemente (Rollen, Gruppen, Organisationen) gekennzeichnet ist.“&lt;br /&gt;
Mit Bezug auf Informationssysteme bedeutet Integration daher, einzelne, getrennte Informationssysteme (Komponenten) zu einer gemeinsamen größeren Einheit (Gesamtsystem; integriertes Informationssystem) zusammenzufassen. Hierbei gilt es, Schnittstellen zwischen den Einzelsystemen zu schaffen, damit ein konfliktfreier Informationsfluss möglich wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgende Abbildung illustriert, wie die Integration von Informationssystemen aussehen kann. Informationssysteme existieren sowohl auf dem Beschaffungs- als auch auf dem Absatzmarkt, jeweils auf unterschiedlichen Ebenen. Für einen effizienten Gesamtprozess müssen die Informationssysteme auf allen Ebenen miteinander kommunizieren können. Bei einem integrierten Informationssystem sind die Informationssysteme sowohl in den Güterstrom als auch in den Wertestrom integriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In folgender Abbildung ist die Planungs- und Gestaltungsebene oben eingezeichnet, der Güterstrom in der Mitte und der Wertestrom unten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 11.png|300px|none|thumb|ntegration von Informationssystemen (vgl. IT-Infothek, 2009)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentlichen Charakteristika eines integrierten betrieblichen Informationssystems sind in der nachfolgenden Abbildung&amp;amp;nbsp;zusammengefasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Datenintegration bildet die klassische Grundlage zur Informationsintegration. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der Zugriff auf einen gemeinsamen Datenbestand. Die Funktionsintegration erlaubt eine zusammenhängende Anwendung der spezialisierten Informationssysteme in allen Funktionen, die im Zuge eines Geschäftsprozesses berührt werden. Die organisatorische Integration bezieht sich darauf, dass ein integriertes Informationssystem lückenlos auf allen Ebenen einer Unternehmensorganisation eingebunden wird. Mit Bezug auf den Geschäftszweck bzw. den Kontext der jeweiligen Nutzung werden die Einzelkomponenten aufeinander aufgebaut und abgestimmt. Dadurch können Geschäftsprozesse problemlos in ihrer Gesamtheit durchlaufen werden (Prozessintegration).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei werden, wie die obere Abbildung&amp;amp;nbsp;zeigt, vielfältige Bereiche wie beispielsweise Entwicklung/Gestaltung, Planung, Marktforschung, Beschaffung, Produktion/Service, Absatz, Zahlungsverkehr, Kalkulation und Rechnungswesen passiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref107205784&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Is534 12.png|300px|none|thumb|Charakteristika eines integrierten betrieblichen Informationssystems]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die obere Abbildung veranschaulicht die Vor- und Nachteile einer integrierten Informationsverarbeitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Unternehmen gibt es einen natürlichen Informationsfluss zwischen den Abteilungen. Durch ein integriertes Informationssystem, das abteilungsübergreifend eingesetzt wird, werden daher keine künstlichen Grenzen zwischen den Abteilungen gezogen. Durch eine bereichsübergreifende Informationsversorgung ist es auch möglich, betriebswirtschaftliche Konzepte wie beispielsweise die Prozesskostenrechnung gesamtbetrieblich einzusetzen. Insgesamt wird der Datenerfassungsaufwand minimiert, da die Primärdaten nur einmalig erfasst werden. Da dadurch Redundanzen in der Erfassung von Daten vermieden werden, kommt es insgesamt auch zu einer erhöhten Datenqualität. Die Redundanzvermeidung führt auch zu einem reduzierten Speicher- und Dokumentationsaufwand. Durch die weitgehende Automatisierung werden Teilprozesse nicht vergessen. In einem integrierten Informationssystem werden Daten auf verschiedenartige Weise genutzt. Dadurch werden fehlerhafte Daten in der Regel leichter bzw. frühzeitig entdeckt. Insgesamt führt ein effizientes, integrales System zu einer globalen Optimierung anstatt lokaler Suboptimierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen vielschichtigen Vorteilen bringt der Einsatz eines integrierten Informationssystems auch Nachteile mit sich. Durch die einmalige Erfassung und mehrfache Nutzung von Primärdaten hat eine fehlerhafte Datenerfassung Auswirkungen auf viele unterschiedliche Anwendungen. Um eine durchgängige Integration zu erreichen, kann es gegebenenfalls vorkommen, dass wirtschaftlich wenig sinnvolle Automatisierungen implementiert werden müssen. Überdies darf nicht vergessen werden, dass die Implementierung eines integralen Systems hohe Kosten verursacht, die sich erst über einen längeren Zeitraum hinweg amortisieren.[[Datei:Is534 13.png|300px|none|thumb|Vor- und Nachteile einer integrierten Informationsverarbeitung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung dieser Vor- und Nachteile zeigen sich in Hinblick auf Unternehmensziele folgende Beweggründe zur Nutzung von integrierten Informationssystemen (untere Abbildung):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Produktivitätszuwächse;&lt;br /&gt;
* Höhere Umsatzerlöse;&lt;br /&gt;
* Bessere langfristige strategische Positionierung des Unternehmens;&lt;br /&gt;
* Erfüllung rechtlicher Bestimmungen (z.B. Aufbewahrungspflichten);&lt;br /&gt;
* Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, wenn unmittelbarer Geschäftsgegenstand (z.B. Banken: Bankomatsysteme);&lt;br /&gt;
* Bessere Entscheidungsgrundlagen für das Management.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref107216010&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Is534 14.png|300px|none|thumb| Gründe zur Nutzung von integrierten Informationssystemen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;erp-system-enterprise-resource-planning-system&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== ERP-System (Enterprise Resource Planning System) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DEF:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;ERP-System (Enterprise Resource Planning System)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Wenn ein integriertes Gesamtsystem alle wesentlichen Funktionen der Administration, Disposition und Führung unterstützt, sprechen wir von einem ERP-System.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die nachfolgende Abbildung zeigt die typische Struktur eines ERP-Systems. Die verschiedenen Funktionen eines Unternehmens (z.B. Produktion, Finanz, Vertrieb, Personal) fließen in die Geschäftsprozesse ein. Ein ERP-System umfasst alle unternehmensweiten Geschäftsprozesse bis hin zu den Schnittstellen zu Lieferant*innen und Kund*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 15.png|300px|none|thumb| ERP-System (vgl. Laudon, Laudon, &amp;amp;amp; Schoder, 2006)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ERP-Systeme bestehen aus einem Basissystem und funktionsbezogenen Komponenten wie beispielsweise:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Externes Rechnungswesen;&lt;br /&gt;
* Controlling;&lt;br /&gt;
* Beschaffung;&lt;br /&gt;
* Produktionsplanung und ‑steuerung;&lt;br /&gt;
* Vertrieb;&lt;br /&gt;
* Projektmanagement.&lt;br /&gt;
Alle Komponenten eines ERP-Systems basieren auf einer einheitlichen Datenbank und sind funktional so weit integriert, dass übergreifende Geschäftsprozesse abgebildet werden können. Ein ERP-System ist zumeist Standardsoftware, die einerseits möglichst viele betriebswirtschaftliche Prozesse und andererseits die Zusammenarbeit über Abteilungsgrenzen hinweg unterstützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die typischen Komponenten eines ERP-Systems sind in folgender Abbildung dargestellt. Im Idealfall bietet ein ERP-System eine einzige Datenbank, die alle Softwaremodule inkludiert. Das Basissystem besteht aus dem Anwendungskern, Entwicklungskomponenten und Integrationskomponenten. Die Anwendungskomponenten sind die bereits oben beschriebenen funktionsbezogenen Komponenten je nach Einsatzgebiet. Als Schnittstelle zum*zur Benutzer*in hat ein ERP-System eine entsprechende Benutzeroberfläche. In der Regel handelt es sich dabei um eine graphische Benutzeroberfläche (Graphical User Intercace, GUI). In Lektion 3 wird der technische Aufbau im Detail diskutiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 16.png|300px|none|thumb|Typische Komponenten von ERP-Systemen (vgl. Hansen &amp;amp;amp; Neumann, 2005)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits erwähnt, stellt dies ein typisches ERP-System dar. Im Folgenden werden die Grundkriterien für ERP-Systeme erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Grundkriterien eines ERP-Systems&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ein integriertes Anwendungspaket, das aus mehreren Komponenten besteht;&lt;br /&gt;
* Unterstützt die Abwicklung von Geschäftstransaktionen auf operativer Ebene;&lt;br /&gt;
* Einsatz in allen wesentlichen betrieblichen Funktionsbereichen;&lt;br /&gt;
* Integration durch eine (einzige) zentrale Datenbank;&lt;br /&gt;
* Ermöglicht übergreifende Geschäftsprozesse.&lt;br /&gt;
Vor der Einführung eines ERP-Systems ist bei der Kalkulation zu beachten, dass sich die Kosten aus mehreren Komponenten zusammensetzen, wie in&amp;amp;nbsp; unterer Abbildung dargestellt wird. Neben den Anschaffungskosten des ERP-Systems (Lizenzentgelt) sind auch laufende Wartungsgebühren für das System zu erwarten. Bei der Implementierung eines solchen Systems ist weitere Hardware sowie Systemsoftware notwendig. Der Implementierungsprozess wird von externen Berater*innen mit hoch spezialisierten Knowhow begleitet, für welche entsprechendes Honorar zu kalkulieren ist. Darüber hinaus sind in der Implementierungsphase Mitarbeiter*innen aus den betroffenen Fachabteilungen sowie der IT-Abteilung für das ERP-Implementierungsprojekt abzustellen. Auch konkrete Schulungsmaßnahmen sind notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref107219796&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Is534 17.png|300px|none|thumb|Kostenzusammenstellung eines ERP-Systems]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Nutzenpotential eines ERP-Systems ist vielfältig, wie nachfolgende Auflistung zeigt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nutzenpotentiale eines ERP-Systems&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bessere Planung und Steuerung der betrieblichen Geschäftsprozesse sowie Kontrolle darüber;&lt;br /&gt;
* Einheitliche, konsistente Datenbasis;&lt;br /&gt;
* Keine Doppelerfassung;&lt;br /&gt;
* Keine Schnittstellenproblematik;&lt;br /&gt;
* Erhöhte Flexibilität bei Anpassung von Informationssystemen und Geschäftsprozessen an neue Anforderungen;&lt;br /&gt;
* Kürzere Durchlaufzeiten von betrieblichen Geschäftsprozessen;&lt;br /&gt;
* Verbesserung der betrieblichen Geschäftsprozesse.&lt;br /&gt;
Integrierte Informationssysteme werden eigens auf die Anforderungen eines Unternehmens zugeschnitten. Dabei muss ein Unternehmen diese nicht unbedingt eigenständig entwickeln; die Entwicklung kann auch auf externe Anbieter übertragen werden, wobei diese immer eng mit dem Unternehmen zusammenarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei ERP-Systemen zumeist um Standardsoftware. Hier wird das System nicht an die Prozesse des Unternehmens angepasst; vielmehr werden oftmals die Geschäftsprozesse an die Funktionalitäten des eingesetzten ERP-Systems angepasst. Sieht man die von einem ERP-System unterstützten Prozesse als idealtypische Prozesse, kann dies für ein Unternehmen durchaus Vorteile bedeuten; es kann jedoch auch große Nachteile mit sich bringen. Nachfolgende Auflistungen bieten einen Überblick über Vor- und Nachteile von ERP-Systemen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vorteile von ERP-Systemen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Vielzahl von Prozessvarianten ermöglicht die Abdeckung aktueller und künftiger Anforderungen (höhere Flexibilität);&lt;br /&gt;
* ERP-System-Prozesse enthalten die Erfahrungen vieler Anwender*innen und können als „Best in Practice“ bezeichnet werden;&lt;br /&gt;
* Die Horizontale und vertikale Integration ist weitgehend gewährleistet;&lt;br /&gt;
* Meist höhere Softwarequalität durch Praxiserprobung und höheres Knowhow bei der Softwareentwicklung;&lt;br /&gt;
* Schnellere Verfügbarkeit und somit kürzere Einführungsdauer;&lt;br /&gt;
* In der Regel Kostenvorteile beim Einsatz von ERP-Systemen und die Einführungskosten durch Festpreise besser kalkulierbar;&lt;br /&gt;
* Weiterentwicklung und Wartung weitgehend gewährleistet (Zukunftssicherheit);&lt;br /&gt;
* Die Schnittstellenproblematik durch einen hohen Integrationsgrad relativ gering;&lt;br /&gt;
* Erfahrungsaustausch mit anderen Anwender*innen;&lt;br /&gt;
* Nutzung neuer Technologien durch die Konkurrenz zwischen den ERP-Hersteller schneller gewährleistet (Innovationsdruck);&lt;br /&gt;
* Auf dem Markt sind erfahrene Expert*innen zu finden;&lt;br /&gt;
* Großes Schulungsangebot auf dem Markt;&lt;br /&gt;
* Unternehmensübergreifender Datenaustausch durch weitgehende Standardisierung vereinfacht;&lt;br /&gt;
* Integration mit Produkten anderer Hersteller durch die Verwendung von standardisierten Schnittstellen besser gewährleistet (z.B. DCOM oder CORBA);&lt;br /&gt;
* Zahlreiche Nebenleistungen (z.B. Dokumentation, Benutzerhandbücher, Schulungen, Hotline, Beratung, Testdatenbanken etc.) werden angeboten.&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nachteile von ERP-Systemen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Häufig ist eine Anpassung kritischer Unternehmensprozesse (Kernprozesse) notwendig. Eine strategische Differenzierung gegenüber Wettbewerber*innen wird dadurch schwieriger;&lt;br /&gt;
* Vereinheitlichung von Prozessen und Vernachlässigung betriebsindividueller Besonderheiten durch die mangelnde Übereinstimmung mit den vom ERP-System angebotenen Funktionalitäten;&lt;br /&gt;
* Erzwungene Änderungen der Geschäftsprozesse; diese sind ggf. erheblich und meist schwer absehbar (Chance und Gefahr);&lt;br /&gt;
* ERP-Systeme bieten eine Vielzahl an Funktionalität, wobei ein Großteil davon für einzelne Unternehmen überflüssig ist (Hindernis für schlanke Einführung);&lt;br /&gt;
* Akzeptanzprobleme in der IT-Abteilung durch den Wertverlust bisheriger Kenntnisse (Rollenänderung);&lt;br /&gt;
* Release-Politik des Softwareanbieters ist wenig transparent; vielfach kommt es zu Verzögerungen bei angekündigten Versionen;&lt;br /&gt;
* Nutzung neuer Funktionen kann mit einem Zwang zum Release-Wechsel des gesamten Systems verbunden sein;&lt;br /&gt;
* Starke Abhängigkeit von dem Anbieter durch mangelnde Transparenz der Standardsoftware;&lt;br /&gt;
* Der Quellcode ist häufig nicht verfügbar;&lt;br /&gt;
* Verschwenderischer Umgang mit Hardwareressourcen durch eine Vielzahl von ungenutzten Funktionen (generell höherer Ressourcenbedarf);&lt;br /&gt;
* Schnittstellen zu veralteter Individual- oder Standardsoftware sind oftmals schwer realisierbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter einem Anwendungssystem versteht man die Gesamtheit der Anwendungssoftware, die für ein konkretes betriebliches Anwendungsgebiet entwickelt und eingesetzt wird. Ein Anwendungssystem beinhaltet Anwendungssoftware, Datenbestände, die entsprechende IT-Infrastruktur, Kommunikationseinrichtungen und je nach Definition auch die Benutzer*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anwendungssysteme können nach Zielgruppen, nach Funktionen, nach der Art der Entscheidung sowie nach Verwendungszweck kategorisiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Zielgruppen bzw. Organisationsebenen unterscheidet man Transaktionsmonitorsysteme, Wissensmanagementsysteme, Managementinformationssysteme, Entscheidungsunterstützungssysteme und Führungsunterstützungssysteme. Auf all diesen Ebenen gibt es für unterschiedliche Funktionen (Vertrieb, Fertigung, Buchhaltung, Personal) jeweils eigene Systeme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Art der Entscheidung kann man Executive Information Systems (EIS), Decision Support Systems (DSS) sowie Transaction Processing Systems (TPS) unterscheiden. Im Allgemeinen lässt sich sagen: je langfristiger eine Entscheidung ist, desto unstrukturierter ist diese.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Kategorisierung nach Funktionen lassen sich folgende Systemgruppen unterscheiden: Fertigungs- und Produktionssysteme, Vertriebsunterstützungssysteme, Finanz- und Buchhaltungssysteme sowie Systeme für das Personalwesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Verwendungszweck lassen sich auf oberster Ebene Administrations- und Dispositionssysteme (operative Systeme), Führungssysteme sowie Querschnittssysteme unterscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dieser Vielzahl an Systemen ist es Ziel, ein integriertes betriebliches Informationssystem herzustellen. Hierfür müssen Schnittstellen zwischen den Einzelsystemen geschaffen werden, damit ein konfliktfreier Informationsfluss möglich wird. Die wesentlichen Charakteristika eines integrierten betrieblichen Informationssystems sind hierbei Datenintegration, Funktionsintegration, organisatorische Integration und Prozessintegration. Für einen effizienten Prozess müssen die Informationssysteme auf allen Ebenen miteinander kommunizieren können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von einem ERP-System (Enterprise Resource Planning System) kann gesprochen werden, wenn ein Gesamtsystem alle wesentlichen Funktionen der Administration, Disposition und Führung unterstützt. Ein ERP-System besteht dabei aus einem Basissystem und funktionsbezogenen Komponenten. Alle Komponenten eines ERP-Systems basieren auf einer einheitlichen Datenbank und können funktionsübergreifende Geschäftsprozesse abbilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragenübungen-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen/Übungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erklären Sie den Begriff Anwendungssystem und beschreiben Sie, welche Elemente es umfasst!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeichnen Sie die Anwendungssystempyramide und benennen Sie die Ebenen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zählen Sie die verschiedenen Anwendungssysteme nach Organisationsebenen auf und geben Sie jeweils eine kurze Beschreibung!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nennen Sie mindestens zwei Anwendungssysteme zu jeder Unternehmensfunktion. Welche Organisationsebene unterstützen diese Systeme?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterscheiden Sie Anwendungssysteme nach deren Verwendungszweck! Geben Sie jeweils eine kurze Beschreibung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche wesentlichen Charakteristika hat ein Informationssystem und welche Gründe gibt es zur Nutzung von Informationssystemen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind die Vor- und Nachteile der integrierten Informationsverarbeitung?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind ERP-Systeme und aus welchen Komponenten sind sie aufgebaut?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Nutzenpotentiale und Kostenfaktoren haben ERP-Systeme?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was sind die Vor- und Nachteile von ERP-Systemen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-1: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Anwendungssystem ist die Gesamtheit aller Programme, die als Anwendungssoftware für ein konkretes betriebliches Anwendungsgebiet entwickelt, eingeführt und eingesetzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Anwendungssystem beinhaltet folgende Elemente: Anwendungssoftware, Datenbestände, IT-Infrastruktur, Kommunikationseinrichtungen, eventuell auch die Benutzer*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-2: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 38.png|300px|none|thumb| Klassifikation von Anwendungssystemen (vgl. Mertens &amp;amp; Griese, 2002]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-3: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Transaktionsmonitorsysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Transaction Processing Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;TPS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): Diese Systeme bedienen die operative Ebene einer Organisation. Sie führen Vorgänge aus der Alltagsroutine aus bzw. protokollieren diese. Zu Alltagsroutinen gehören z.B. Bestellungen, Buchungssysteme (Booking Systems), Gehaltslisten, Lieferungen etc.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wissensmanagementsysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Knowledge Management Systems, Knowledge Work Systems; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;KWS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) und &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Büroautomatisationssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Office Automation Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;OAS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): Beide Systeme bedienen die Wissensebene einer Organisation, um neues Wissen zu generieren. KWS unterstützen dabei Mitarbeiter*innen im Wissensmanagement; OAS unterstützen Mitarbeiter*innen im Datenmanagement.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Managementinformationssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Management Information Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;MIS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): MIS bedienen die Managementebene einer Organisation. Sie erstellen interne wöchentliche, monatliche oder jährliche Berichte über das Unternehmen und geben Zugang zu den aktuellen und historischen Leistungsdaten. Die Berichte sind meistens vordefiniert und beantworten Routinefragen. Die Berichte dienen zur Unterstützung von Führungskräften für Planung, Kontrolle und Entscheidungen. Diese Systeme sind in der Regel nicht flexibel und bieten nur geringe analytische Möglichkeiten.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Entscheidungsunterstützungssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Decision Support Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DSS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): Genauso wie MIS bedienen auch DSS die Managementebene einer Organisation. DSS unterstützen dabei im Gegensatz zu MIS sehr spezifische Entscheidungen, welche einem permanenten Wandel unterliegen. Daher ist es schwer, die Abfragen vorzudefinieren bzw. zu standardisieren. DSS bieten große analytische Möglichkeiten und sind für die Arbeit mit großen Datenmengen konzipiert. Die Benutzer*innen können ihre Abfragen ändern bzw. mit neuen Angaben ergänzen. DSS bieten auch die Möglichkeit, Annahmen zu treffen. Diese Systeme sind interaktiv aufgebaut und charakterisieren sich insbesondere durch eine benutzerfreundliche Software zur Behandlung von Abfragen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Führungsunterstützungssysteme&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Executive Support Systems, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;ESS&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;): ESS bedienen die strategische Ebene einer Organisation. Senior Manager*innen benutzen diese Systeme für Nicht-Routine-Entscheidungen, welche einen guten Einblick in das Themenfeld, eine feine Bewertung und tiefe Überlegungen benötigen. Da solche Entscheidungen oft nur einmalig durchgeführt werden und einzigartig sind, gibt es keine vorgegebene Vorgehensweise, welche Informationen hierfür erforderlich sind. ESS stellen daher eine allgemeine IKT-Umgebung zur Verfügung statt konkreten Anwendungen und Funktionen. Diese Systeme ermöglichen es, externe und interne Daten einzubeziehen, um den tiefen Einblick in das Themenfeld bzw. die Situation zu ermöglichen. Meistens verfügen ESS auch über eine anspruchsvolle graphische Software, um Tabellen und Diagramme darzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-4: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;15%&amp;quot; | Funktion&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;21%&amp;quot; | System&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;41%&amp;quot; | Beschreibung&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;21%&amp;quot; | Organisations-ebene&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Fertigungs- und Produktions-systeme&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Maschinensteuerung&lt;br /&gt;
| Steuerung von Maschinen und Ausrüstung&lt;br /&gt;
| Operative&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Produktionsplanung&lt;br /&gt;
| Entscheidungen über die Zeitpunkt und Menge von Produkterzeugung&lt;br /&gt;
| Management&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Produktionsstandortwahl&lt;br /&gt;
| Entscheidungen über neue Produktionsstandorten&lt;br /&gt;
| Strategische&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Vertriebsunter-stützungs-systeme&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Auftragsbearbeitung&lt;br /&gt;
| Eingabe, Bearbeitung und Überwachung von Auftragen&lt;br /&gt;
| Operative&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Preisanalyse&lt;br /&gt;
| Festlegung von Preise&lt;br /&gt;
| Management&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Umsatztrend-vorhersage&lt;br /&gt;
| Erstellung von langfristigen Umsatzvorhersagen&lt;br /&gt;
| Strategische&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Finanz- und Buchhaltungs-systeme&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Debitor*innen&lt;br /&gt;
| Überwachung von Forderungen&lt;br /&gt;
| Operative&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Budgetierung&lt;br /&gt;
| Erstellung von Finanzplanen&lt;br /&gt;
| Management&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Gewinnplanung&lt;br /&gt;
| Langfristige Gewinnplanung&lt;br /&gt;
| Strategische&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Personalwesen&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Schulung und Entwicklung&lt;br /&gt;
| Bewertung von Schulungen, Arbeitsleistungsanalysen&lt;br /&gt;
| Operative&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Arbeitskostenanalyse&lt;br /&gt;
| Überwachung von Umfang und Verteilung der Löhne, Gehälter und Sozialleistungen der Mitarbeiter*innen&lt;br /&gt;
| Management&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Personalplanung&lt;br /&gt;
| Planung des langfristigen Personalbedarfs&lt;br /&gt;
| Strategische&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-5&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-5: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Administrations- und Dispositionssysteme (Operative Systeme)&lt;br /&gt;
* Branchenneutrale Anwendungen (Accounting, Personalwesen, Vertrieb)&lt;br /&gt;
* Branchenspezifische Anwendungen (Fertigung, Handel, Banken)&lt;br /&gt;
* Zwischenbetriebliche Anwendungen (EDI-Systeme, eMärkte)&lt;br /&gt;
* Führungssysteme&lt;br /&gt;
* Führungsinformationssysteme (FIS) (Totale FIS, Partielle FIS, Controlling-FIS)&lt;br /&gt;
* Planungssysteme (Einfache Modelle, Komplexe Modelle)&lt;br /&gt;
* Querschnittssysteme&lt;br /&gt;
* Bürosysteme (Bürokommunikation, Workflow-Management, Dokumentenmanagement)&lt;br /&gt;
* Multimediasysteme&lt;br /&gt;
* Wissensbasierte Systeme (Expertensysteme, Sprachsysteme)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-6&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-6: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Charakteristika eines Informationssystems:&lt;br /&gt;
* Datenintegration: Klassische Grundlage, Zugriff auf einen gemeinsamen Datenbestand&lt;br /&gt;
* Funktionsintegration: Zusammenhängende Anwendung&lt;br /&gt;
* Organisatorische Integration: Einbindung in die Unternehmensorganisation&lt;br /&gt;
* Prozessintegration: Aufeinander aufbauender und abgestimmter Kontext der Nutzung direkt bezogen auf den Geschäftszweck&lt;br /&gt;
* Gründe zur Nutzung von integrierten IS&lt;br /&gt;
* Produktivitätszuwächse&lt;br /&gt;
* Höhere Umsatzerlöse&lt;br /&gt;
* Bessere langfristige strategische Positionierung des Unternehmens&lt;br /&gt;
* Erfüllung rechtlicher Bestimmungen (z.B. Aufbewahrungspflichten)&lt;br /&gt;
* Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, wenn unmittelbarer Geschäftsgegenstand (z.B. Banken: Bankomatsysteme)&lt;br /&gt;
* Bessere Entscheidungsgrundlagen für das Management&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-7&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-7: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorteile integrierter Informationsverarbeitung:&lt;br /&gt;
* keine künstlichen Grenzen zwischen Abteilungen, da Informationsflüsse zwischen den Abteilungen&lt;br /&gt;
* durch bereichsübergreifende Informationsversorgung betriebswirtschaftliche Konzepte wie Prozesskostenrechnung gesamtbetrieblich möglich&lt;br /&gt;
* Datenerfassungsaufwand minimiert, da nur einmalige Erfassung der Primärdaten&lt;br /&gt;
* erhöhte Datenqualität durch Vermeidung redundanter Erfassung&lt;br /&gt;
* reduzierter Speicher- und Dokumentationsaufwand durch Redundanzvermeidung&lt;br /&gt;
* durch Automatisierung werden Teilprozesse nicht vergessen&lt;br /&gt;
* fehlerhafte Daten durch verschiedenartige Nutzung leichter entdeckt&lt;br /&gt;
* globale Optimierung anstatt lokaler Suboptimierung&lt;br /&gt;
* Nachteile integrierter Informationsverarbeitung:&lt;br /&gt;
* fehlerhafte Datenerfassung betreffen viele Anwendungen&lt;br /&gt;
* wirtschaftlich wenig sinnvolle Automatisierungen müssen ggf. vorgenommen werden, um durchgängige Integration zu erreichen&lt;br /&gt;
* hohe Kosten und langer Amortisationszeitraum&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-8&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-8: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn ein integriertes Gesamtsystem alle wesentlichen Funktionen der Administration, Disposition und Führung unterstützt, sprechen wir von einem ERP-System.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ERP-Systeme bestehen aus einem Basissystem und funktionsbezogenen Komponenten wie beispielsweise: Externes Rechnungswesen, Controlling, Beschaffung, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb und Projektmanagement.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-9&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-9: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Nutzenpotentiale eines ERP-Systems:&lt;br /&gt;
* Bessere Planung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Geschäftsprozesse;&lt;br /&gt;
* Einheitliche, konsistente Datenbasis;&lt;br /&gt;
* Keine Doppelerfassung;&lt;br /&gt;
* Keine Schnittstellenproblematik;&lt;br /&gt;
* Erhöhte Flexibilität bei Anpassung von Informationssystemen und Geschäftsprozessen an neue Anforderungen;&lt;br /&gt;
* Kürzere Durchlaufzeiten von betrieblichen Geschäftsprozessen;&lt;br /&gt;
* Verbesserung der betrieblichen Geschäftsprozesse.&lt;br /&gt;
* Kosten eines ERP-Systems:&lt;br /&gt;
* Anschaffung und Wartung des ERP-Systems:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Lizenzentgelt und Wartungsgebühren&lt;br /&gt;
* Anschaffung und/oder Erweiterung von Hardware und Systemsoftware&lt;br /&gt;
* Honorare für externe Berater*innen mit speziellem Knowhow&lt;br /&gt;
* Abstellung eigener Mitarbeiter*innen aus den betroffenen Fachabteilungen und der IT-Abteilung sowie deren Schulung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe2-10&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe2-10: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorteile von ERP-Systemen:&lt;br /&gt;
* Die Vielzahl von Prozessvarianten ermöglicht die Abdeckung aktueller und künftiger Anforderungen (höhere Flexibilität);&lt;br /&gt;
* ERP-System-Prozesse enthalten die Erfahrungen vieler Anwender*innen und können als „Best in Practice“ bezeichnet werden;&lt;br /&gt;
* Die horizontale und vertikale Integration ist weitgehend gewährleistet;&lt;br /&gt;
* Meist höhere Softwarequalität durch Praxiserprobung und höheres Knowhow bei der Softwareentwicklung;&lt;br /&gt;
* Schnellere Verfügbarkeit und somit kürzere Einführungsdauer;&lt;br /&gt;
* In der Regel Kostenvorteile beim Einsatz von ERP-Systemen und die Einführungskosten durch Festpreise besser kalkulierbar;&lt;br /&gt;
* Weiterentwicklung und Wartung weitgehend gewährleistet (Zukunftssicherheit);&lt;br /&gt;
* Die Schnittstellenproblematik durch einen hohen Integrationsgrad relativ gering;&lt;br /&gt;
* Erfahrungsaustausch mit anderen Anwender*innen;&lt;br /&gt;
* Nutzung neuer Technologien durch die Konkurrenz zwischen den ERP-Hersteller schneller gewährleistet (Innovationsdruck);&lt;br /&gt;
* Auf dem Markt sind erfahrene Expert*innen zu finden;&lt;br /&gt;
* Großes Schulungsangebot auf dem Markt;&lt;br /&gt;
* Unternehmensübergreifender Datenaustausch durch weitgehende Standardisierung vereinfacht;&lt;br /&gt;
* Integration mit Produkten anderer Hersteller durch die Verwendung von standardisierten Schnittstellen besser gewährleistet (z.B. DCOM oder CORBA);&lt;br /&gt;
* Zahlreiche Nebenleistungen (z.B. Dokumentation, Benutzerhandbücher, Schulungen, Hotline, Beratung, Testdatenbanken etc.) werden angeboten.&lt;br /&gt;
* Nachteile von ERP-Systemen:&lt;br /&gt;
* Häufig ist eine Anpassung kritischer Unternehmensprozesse (Kernprozesse) notwendig. Eine strategische Differenzierung gegenüber Wettbewerber*innen wird dadurch schwieriger;&lt;br /&gt;
* Vereinheitlichung von Prozessen und Vernachlässigung betriebsindividueller Besonderheiten durch die mangelnde Übereinstimmung mit den vom ERP-System angebotenen Funktionalitäten;&lt;br /&gt;
* Erzwungene Änderungen der Geschäftsprozesse; diese sind ggf. erheblich und meist schwer absehbar (Chance und Gefahr);&lt;br /&gt;
* ERP-Systeme bieten eine Vielzahl an Funktionalität, wobei ein Großteil davon für einzelne Unternehmen überflüssig ist (Hindernis für schlanke Einführung);&lt;br /&gt;
* Akzeptanzprobleme in der IT-Abteilung durch den Wertverlust bisheriger Kenntnisse (Rollenänderung);&lt;br /&gt;
* Release-Politik des Softwareanbieters ist wenig transparent; vielfach kommt es zu Verzögerungen bei angekündigten Versionen;&lt;br /&gt;
* Nutzung neuer Funktionen kann mit einem Zwang zum Release-Wechsel des gesamten Systems verbunden sein;&lt;br /&gt;
* Starke Abhängigkeit von dem Anbieter durch mangelnde Transparenz der Standardsoftware;&lt;br /&gt;
* Der Quellcode ist häufig nicht verfügbar;&lt;br /&gt;
* Verschwenderischer Umgang mit Hardwareressourcen durch eine Vielzahl von ungenutzten Funktionen (generell höherer Ressourcenbedarf);&lt;br /&gt;
* Schnittstellen zu veralteter Individual- oder Standardsoftware ist oftmals schwer realisierbar.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Managementinformations-_und_Berichtssysteme_-_Einleitung&amp;diff=5523</id>
		<title>Managementinformations- und Berichtssysteme - Einleitung</title>
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		<updated>2023-07-27T08:58:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Wirtschaftstrends */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;einleitung-die-entwicklung-von-managementinformationssystemen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Einleitung – Die Entwicklung von Managementinformationssystemen =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erste Lektion führt in das Thema Managementinformationssysteme ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Teil dieser Lektion wird der Begriff „Managementinformationssystem“ definiert und die historische Entwicklung von Managementsystemen erläutert. Darauf aufbauend werden die Trends diskutiert, die zur starken Verbreitung von Managementinformationssystemen geführt haben. Im Weiteren wird der Begriff „Informationssystem“ definiert und die Bedeutung von Informationssystemen für die Wertschöpfung eines Unternehmens diskutiert. Abschließend wird die Architektur von Informationssystemen anhand der Architekturpyramide vorgestellt und in Bezug zur Unternehmensstrategie gesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-entwicklung-von-managementinformationssystemen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Die Entwicklung von Managementinformationssystemen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon seit der Entwicklung der ersten kommerziellen Computer in der 1960er Jahren werden sie zur Unterstützung betriebswirtschaftlicher Vorgehensweisen eingesetzt. Diese Entwicklung durchlief mehrere Phasen. Zuerst wurden nur einzelne Funktionen und Funktionsbereiche automatisiert, wie beispielsweise Lagerbestandsführung, Buchhaltung oder Beschaffung. Darüber hinaus übernahmen Computerprogramme einige komplizierte Berechnungen zur Optimierung der Vorgehensweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab den 1990er Jahren verbreitete sich die prozessorientierte Denkweise und der Fokus wurde auf die Umsetzung integrierter betriebsübergreifender Geschäftsprozesse gesetzt. Dazu war es notwendig, die Geschäftsprozesse modellieren zu können. Somit entstanden integrierte betriebswirtschaftliche Systeme, die aus mehreren Komponenten bestanden und alle wesentlichen betrieblichen Funktionsbereiche und Prozesse unterstützen. Ein wesentliches Merkmal dieser Systeme ist eine zentrale Datenbank; dadurch konnte Datenredundanz vermieden werden. Zuerst wurden die zeitaufwendigen Routineaufgaben automatisiert; später wurden komplexere Kalkulationen den Rechnern übergeben. Parallel dazu wurden bereits die ersten Managementinformationssysteme (MIS) entwickelt. Bald wurden große Datenmengen von Maschinen verarbeitet, welche von Menschen ohne Computerunterstützung nicht mehr bearbeitbar waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DEF:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Managementinformationssysteme (MIS, Management Information Systems)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Im weiteren Sinne versteht man unter Managementinformationssystemen (MIS) die Wissenschaft über den Einsatz von Informationssystemen (IS) in Wirtschaft und Management. (MIS is the study of information systems in business and management.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;Im engeren Sinne beschäftigt sich MIS mit Informationssystemen, welche auf Managementebene zum Einsatz kommen. (Specific category of information system serving management-level functions.) (Laudon &amp;amp;amp; Laudon, 2004)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wirtschaftstrends&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wirtschaftstrends ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verschiedene Wirtschaftstrends führen dazu, dass immer mehr Unternehmen die Einführung eines integrierten Informationssystems in Erwägung ziehen (vgl. untere Abbildung):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Globalisierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Durch die Entstehung von multinationalen Unternehmen, deren Abteilungen und Arbeitsgruppen weit voneinander entfernt liegen, durch die zunehmende Vernetzung von nationalen Wirtschaftssystemen sowie durch die globalen Weltmärkte werden Systeme benötigt, die ortsunabhängig weltweit miteinander kommunizieren können.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Informationswirtschaft:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Im Vergleich zur einst überwiegenden Industrie- und Agrarwirtschaft gewann die Informationswirtschaft in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung. Information und Wissen haben zunehmend größeren Wert. Die Schaffung, Nutzung und Verteilung von Information im Zusammenhang mit Zeit bedeutet für Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Die Marktwerte eines Unternehmens bestehen dabei vorwiegend aus immateriellen Vermögenswerten wie Know-how, Wissensbilanz oder Humanressourcen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;E-Business&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Die interne und externe Kommunikation mit Kund*innen, Lieferant*innen und Mitarbeiter*innen stützt sich immer mehr auf internetbasierte Lösungen, die notwendigerweise mit IT-Lösungen in Beziehung stehen. Zunehmend werden alle wichtigen Geschäftsprozesse mit Unterstützung von IT verwirklicht.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Organisationswandel:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Die neuen Herausforderungen der Wirtschaft führten in den letzten Jahrzehnten zu einer deutlichen Veränderung der inneren Struktur von Unternehmen. Einerseits änderte sich die Organisationsstruktur (es gibt weniger Hierarchie, was mit flacheren Organisationsstrukturen einhergeht); anderseits ist eine Dezentralisierung zu beobachten. Dies führt insgesamt zu flexibleren, schneller reagierenden Unternehmen. Die Bestrebung zu niedrigen Transaktions- und Koordinationskosten haben dabei den Organisationswandel beschleunigt.&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 1.png|300px|none|thumb|: Wirtschaftstrends als Treibkraft zur Entstehung von integrierten Informationssystemen (vgl. Laudon &amp;amp; Laudon, 2004)]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Ref107052970&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;informationssysteme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Informationssysteme ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;DEF: Informationssystem (IS, Information System)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Ein Informationssystem (IS) besteht aus Menschen und Maschinen, die Information erzeugen und/oder benutzen und die durch Kommunikationsbeziehungen miteinander verbunden sind. (Hansen &amp;amp;amp; Neumann, 2005)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div class=&amp;quot;definition&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Bei Informationssystemen handelt es sich um soziotechnische Systeme, die menschliche und maschinelle Komponenten (Teilsysteme) umfassen und zum Ziel der optimalen Bereitstellung von Information und Kommunikation nach wirtschaftlichen Kriterien eingesetzt werden.“ (Krcmar, 2005)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
Folgende Abbildung zeigt die Zusammenhänge eines Informationssystems in einer Organisation. Organisation und Management stehen dabei in Wechselwirkung mit dem Anwendungssystem und zueinander. Das Anwendungssystem definiert sich durch Daten, betriebliche Prozesse, die IT-Infrastruktur und eingesetzte Anwendungssoftware. Daten, Prozesse und Anwendungssoftware stehen dabei in gegenseitiger Wechselwirkung. Die IT-Infrastruktur steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den betrieblichen Prozessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 2.png|300px|none|thumb|Zusammenhänge eines Informationssystems (vgl. Laudon, Laudon, &amp;amp;amp; Schoder, 2006)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bedarf nach dem Einsatz von IT in Unternehmen hat mehrere Hintergründe. Dabei soll der Einsatz von IT niemals Selbstzweck sein. Die Ziele für den IT-Einsatz sollen immer im Unternehmensmanagement festgelegt bzw. verankert sein. Welche Informationssysteme dem Unternehmenszweck dienen und somit adäquat eingesetzt werden können, hängt von den technologischen Gegebenheiten sowie von der Organisationsstruktur ab. Nur ein strategisch geplantes und entsprechend implementiertes Informationssystem wird auch erfolgreich sein (untere Abbildung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die IT-Infrastruktur soll dabei so gestaltet sein, dass sie einen möglichst hohen Beitrag zum Unternehmenserfolg leistet. Das kontinuierliche Streben nach höherer Leistung und Produktivität führte dadurch zu einer immer schnelleren Entwicklung integrierter Informationssysteme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Informationssystem bedeutet somit für ein Unternehmen Wertschöpfung. Der Mehrwert, den ein IS für ein Unternehmen leistet, zeigt sich auf verschiedenen Wegen; unter anderem kann sich dieser in einer Erhöhung des ROI (Return on Investment), einer Steigerung der strategischen Position des Unternehmens oder in einer Erhöhung des Börsenwerts der Organisation zeigen. Die Informationsverarbeitung unterstützt dabei einerseits den Entscheidungsprozess der Geschäftsführung sowie andererseits die Ausführung von Geschäftsprozessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 3.png|300px|none|thumb|Integrierter Framework zur Beschreibung und Analyse von Informationssystemen (vgl. Laudon &amp;amp;amp; Laudon, 2004)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Abbildung zeigt die Informationswertschöpfung eines Unternehmens: zunächst werden die Rohdaten systematisch erworben und danach in verschiedenen Schritten gespeichert, weiterverarbeitet (transformiert) und schließlich verteilt. Dadurch entsteht ein Informationsmehrwert. Wie aus der unteren Abbildung&amp;amp;nbsp;ersichtlich, ist der betriebswirtschaftliche Wert eines IS direkt vom Nutzen aus einem verbesserten Entscheidungsfindungsprozess sowie vom Nutzen aus effizienteren Geschäftsprozessen abhängig. Beide gemeinsam beeinflussen nachhaltig die Firmenrentabilität und bestimmen die strategische Position eines Unternehmens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 4.png|300px|none|thumb|Die Wertschöpfungskette von Geschäftsinformation (vgl. Laudon &amp;amp;amp; Laudon, 2004)]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;is-architektur&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== IS-Architektur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine erfolgreiche IS-Strategie muss die komplette IS-Architektur in ihrer Gesamtheit betrachten. Das heißt, alle Zusammenhänge eines existierenden oder geplanten Informationssystems sind zu berücksichtigen. Es reicht nicht aus, nur Teile davon in Betracht zu ziehen und diese Teilsysteme zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Architekturpyramide (folgende Abbildung) zeigt die statische und dynamische Struktur eines IT-Systems in einem Unternehmen unter Berücksichtigung verschiedener Blickwinkel. Die statischen Elemente zeigen dabei die einzelnen Komponenten und deren Schnittstellen; die dynamischen Elemente beschreiben die Zustände sowie die Kommunikation der Komponenten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Eine Architekturpyramide hat dabei folgende Ziele:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erfüllung der Anforderungen;&lt;br /&gt;
* Robustheit gegenüber Änderungen;&lt;br /&gt;
* eine gewisse „Schönheit“;&lt;br /&gt;
* Vertikale Integrität: IS müssen die vorgegebenen Betriebsziele für alle Teilkomponenten unterstützen;&lt;br /&gt;
* Horizontale Integrität: Das Zusammenspiel aller Teilinformationssysteme muss gewährleistet sein.&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Die Architekturpyramide besteht dabei aus folgenden fünf Elementen (untere Abbildung ):&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;IS-Strategie&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Diese Ebene umfasst die langfristige (5-10 Jahre) Gesamtkonzeption und Realisierung des gesamtbetrieblichen Informationssystems. Sie wird vorwiegend vom Management festgelegt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Geschäftsarchitektur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Diese besteht aus den Organisations- sowie Prozessarchitekturen des Unternehmens und wird durch die Definition des Informationsbedarfs sowie von Businessfunktionen ergänzt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Informationsarchitektur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Sie besteht aus zwei großen Teilen: IST-Architektur sowie SOLL-Architektur. Weiters beinhaltet sie folgende drei Bereiche: die Technologiestrategie, die Architekturstrategie sowie Architekturprinzipen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;IS-Architektur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Diese besteht aus den zugeordneten Softwareentwicklungsprozessen und der Anwendungsarchitektur.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;IT-Basisinfrastruktur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Als IT-Basisinfrastruktur wird die Gesamtheit aller Hardware- und Softwarekomponenten verstanden, welche die Laufzeit- und Managementumgebung für Entwicklung, Test und Produktion von IS bilden.&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 5.png|300px|none|thumb|Die Architekturpyramide (vgl. Dern, 2003)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend lassen sich die Ziele zum Einsatz von Informationssystemen wie folgt zusammenfassen (Hansen &amp;amp;amp; Neumann, 2005):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Rationalisierung, Kosteneinsparungen;&lt;br /&gt;
* Bearbeitung großer Datenmengen;&lt;br /&gt;
* Aktuelle, umfassende Information;&lt;br /&gt;
* Hohe Qualität der Ergebnisse;&lt;br /&gt;
* Straffe Abwicklung von Prozessen;&lt;br /&gt;
* Entscheidungsunterstützung; sowie&lt;br /&gt;
* Strategische Wettbewerbsvorteile durch neue Formen von inner- und zwischenbetrieblichen Prozessen.&lt;br /&gt;
In der heutigen Zeit benutzen wohl alle Unternehmen Computer zur Unterstützung ihrer alltäglichen Büroarbeiten. Sogenannte Persönliche Informationsmanagement-Programme (PIM, &amp;#039;&amp;#039;Personal Information Managers&amp;#039;&amp;#039;) sind dabei am Häufigsten im Einsatz. Hierzu zählen Software-Anwendungen, die zur Verwaltung und Abwicklung von E-Mails, Terminen, Notizen, Adressen und Aufgaben verwendet werden. Ein weiterer großer Bereich an häufig eingesetzter Software sind Programme für Textverarbeitung, Tabellenverwaltung und Präsentationen. Solange ein Unternehmen klein ist, keine größeren Datenmengen verarbeiten muss und auch nicht mit komplexen Prozessen konfrontiert ist, reichen solche Programme für die Unterstützung von betrieblichen Prozessen aus. Verschiedene externe und interne Kräfte bzw. Einflussfaktoren können jedoch dazu führen, dass diese Software nicht mehr ausreicht und das Unternehmen schließlich ein integriertes betriebliches Informationssystem aufbauen muss, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;überblick-zum-logischen-aufbau-der-lektionen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Überblick zum logischen Aufbau der Lektionen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem wir in Lektion 1 die Grundlagen von Informationssystemen mit Definitionen, Entwicklungsgeschichte, Aufbau und Architektur diskutiert haben, beschäftigen wir uns in Lektion 2 mit Anwendungssystemen, um den Einsatz von Informationssystemen zu beleuchten. In Lektion 3 betrachten wir schließlich den technischen Aufbau von Informationssystemen. Lektion 4 beschäftigt sich mit der Einführung und Implementierung von Managementinformationssystemen. Die letzte Lektion (Lektion 5) beschäftigt sich mit der Integration von E-Business-Lösungen in das betriebliche Informationssystem.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im weiteren Sinne versteht man unter dem Begriff „Managementinformationssysteme“ die Wissenschaft über den Einsatz von Informationssystemen in der Wirtschaft und im Management.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff „Managementinformationssysteme“ auf jene Informationssysteme, welche auf der Managementebene zum Einsatz kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den 1960ern wurden Computer zur Unterstützung betriebswirtschaftlicher Prozesse eingesetzt. Mittlerweile verarbeiten Maschinen große Datenmengen, welche von Menschen ohne Computerunterstützung nicht mehr bearbeitbar wären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die weite Verbreitung von integrierten Informationssystemen wurde durch diverse Wirtschaftstrends vorangetrieben. Durch die zunehmende Globalisierung arbeiten Arbeitsgruppen lokal voneinander getrennt zusammen, was durch Informationstechnologie entsprechend unterstützt werden muss. Weiters zeigte sich eine deutliche Bewegung von der einstigen Industrie- und Agrarwirtschaft in Richtung Informationswirtschaft, bei der Information den Marktwert eines Unternehmens prägt. Durch die Weiterentwicklung der Systeme wurden auch E-Business-Lösungen möglich, wodurch zentrale Geschäftsprozesse vermehrt gänzlich durch internetbasierte Lösungen realisiert werden. Auf Organisationsebene zeigten sich flache Organisationsstrukturen mit gleichzeitiger Dezentralisierung, was nach niedrigen Transaktions- und Koordinationskosten verlangt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Informationssysteme beziehen sowohl Menschen als auch Maschinen ein und werden zur optimalen Kommunikation bzw. zur Bereitstellung von Information eingesetzt. Ein Informationssystem bedeutet für ein Unternehmen Wertschöpfung. Der Mehrwert zeigt sich beispielsweise durch eine Erhöhung des ROI, eine Steigerung der strategischen Position oder in einer Erhöhung im Börsenwert einer Organisation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Informationssystemarchitektur berücksichtigt alle existierenden oder geplanten Zusammenhänge eines Informationssystems und beschreibt daher alle Prozesse, Kommunikationsbeziehungen und Daten eines Informationssystems in seiner Gesamtheit. Die Architekturpyramide besteht dabei aus fünf Elementen: IS-Strategie, Geschäftsarchitektur, Informationsarchitektur, IS-Architektur sowie IT-Basisinfrastruktur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ziele für den Einsatz eines Informationssystems lassen sich folgendermaßen charakterisieren: Rationalisierung, Bearbeitung großer Datenmengen, umfassende und qualitativ hochwertige Information, Entscheidungsunterstützung sowie strategische Wettbewerbsvorteile durch eine Reorganisation von Prozessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragenübungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen/Übungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erklären Sie den Unterschied zwischen Managementinformationssystemen im engeren und im weiteren Sinne!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen Sie die historische Entwicklung der Betrieblichen Informationssysteme kurz zusammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschreiben Sie die großen Wirtschaftstrends, die zur weiten Verbreitung von Betrieblichen Informationssystemen führten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wo gliedert sich das Informationssystem in ein Unternehmen ein?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was ist eine Architekturpyramide und welche Ziele hat sie?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeichnen Sie die Architekturpyramide eines Unternehmens und erklären Sie die einzelnen Schichten!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Ziele werden mit dem Einsatz von IS in einem Unternehmen verfolgt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe1-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe1-1: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im weiteren Sinne versteht man unter Managementinformationssystemen die Wissenschaft über den Einsatz von Informationssystemen in Wirtschaft und Management.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im engeren Sinne beschäftigen sich Managementinformationssysteme mit Informationssystemen, welche auf Managementebene zum Einsatz kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe1-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe1-2: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den 1960ern wurden die ersten kommerziellen Computer zur Unterstützung betriebswirtschaftlicher Vorgehensweisen eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst wurden nur einzelne Funktionen und Funktionsbereiche automatisiert (z.B. Lagerbestandsführung, Buchhaltung oder Beschaffung). Weiters übernahmen Computerprogramme komplizierte Berechnungen zur Optimierung der Vorgehensweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab den 1990er Jahren verbreitete sich die prozessorientierte Denkweise; der Fokus lag dabei auf der Umsetzung integrierter betriebsübergreifender Geschäftsprozesse. Es entstanden integrierte betriebswirtschaftliche Systeme, die aus mehreren Komponenten bestanden und alle wesentlichen betrieblichen Funktionsbereiche und Prozesse unterstützen. Ein wesentliches Merkmal dieser Systeme ist eine zentrale Datenbank; dadurch konnte Datenredundanz vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst wurden die zeitaufwendigen Routineaufgaben automatisiert; später wurden komplexere Kalkulationen den Rechnern übergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parallel dazu wurden bereits die ersten Managementinformationssysteme entwickelt. Bald wurden große Datenmengen von Maschinen verarbeitet, welche von Menschen ohne Computerunterstützung nicht mehr bearbeitbar waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe1-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe1-3: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Globalisierung&lt;br /&gt;
* Globale Arbeitsgruppen&lt;br /&gt;
* Globale Liefersysteme&lt;br /&gt;
* Wettbewerb auf Weltmärkten&lt;br /&gt;
* Globales Management und Kommunikation&lt;br /&gt;
* Informationswirtschaft&lt;br /&gt;
* Trend zu einer Wissens- bzw. Informationsgesellschaft&lt;br /&gt;
* Wissen: Schaffung, Nutzung und Verbreitung stehen im Vordergrund&lt;br /&gt;
* Zeitbasierter Wettbewerb&lt;br /&gt;
* Kürzere Produktlebenszyklen&lt;br /&gt;
* Dynamisches (turbulentes) Umfeld&lt;br /&gt;
* imitiertes Wissen der Mitarbeiter*innen&lt;br /&gt;
* E-Business&lt;br /&gt;
* IT-gestützte Beziehungen zu Kund*innen, Lieferant*innen und Mitarbeiter*innen&lt;br /&gt;
* Durchführung von Kerngeschäftsprozessen mit IT&lt;br /&gt;
* Elektronische Verwaltung wichtiger Vermögensgegenstände&lt;br /&gt;
* Rasche Veränderungen im betrieblichen Umfeld&lt;br /&gt;
* Organisationswandel&lt;br /&gt;
* Flachere Organisationsstruktur (wenige Hierarchieebenen)&lt;br /&gt;
* Dezentralisation&lt;br /&gt;
* Größere Flexibilität&lt;br /&gt;
* Ortsunabhängigkeit&lt;br /&gt;
* Übertragung von Verantwortung an Ausführende&lt;br /&gt;
* Kooperation und Teamarbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe1-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe1-4: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Informationssystem ist ein soziotechnisches System, das aus Menschen und Maschinen besteht, die Information erzeugen und/oder nutzen und durch Kommunikationsbeziehungen miteinander verbunden sind. Diese Teilsysteme (menschliche und maschinelle Komponenten) haben das Ziel, Information optimal bereitzustellen und Kommunikation wirtschaftlich einzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Informationssystem ist daher ein umfassendes System, das die Gesamtorganisation umspannt (siehe dazu auch Abb.&amp;amp;nbsp;2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe1-5&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe1-5: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Architekturpyramide zeigt die statische und dynamische Struktur eines IT-Systems in einem Unternehmen unter Berücksichtigung verschiedener Blickwinkel. Die statischen Elemente zeigen dabei die einzelnen Komponenten und deren Schnittstellen; die dynamischen Elemente beschreiben die Zustände sowie die Kommunikation der Komponenten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Architekturpyramide hat dabei folgende Ziele:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erfüllung der Anforderungen;&lt;br /&gt;
* Robustheit gegenüber Änderungen;&lt;br /&gt;
* eine gewisse „Schönheit“;&lt;br /&gt;
* Vertikale Integrität: IS müssen die vorgegebenen Betriebsziele für alle Teilkomponenten unterstützen;&lt;br /&gt;
* Horizontale Integrität: Das Zusammenspiel aller Teilinformationssysteme muss gewährleistet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe1-6&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe1-6: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Is534 37.png|300px|none|thumb|Die Architekturpyramide (vgl. Dern, 2003)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Architekturpyramide besteht aus folgenden fünf Schichten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;IS-Strategie&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Diese Ebene umfasst die langfristige (5-10 Jahre) Gesamtkonzeption und Realisierung des gesamtbetrieblichen Informationssystems. Sie wird vorwiegend vom Management festgelegt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Geschäftsarchitektur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Diese besteht aus den Organisations- sowie Prozessarchitekturen des Unternehmens und wird durch die Definition des Informationsbedarfs sowie von Businessfunktionen ergänzt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Informationsarchitektur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Sie besteht aus zwei großen Teilen: IST-Architektur sowie SOLL-Architektur. Weiters beinhaltet sie folgende drei Bereiche: die Technologiestrategie, die Architekturstrategie sowie Architekturprinzipen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;IS-Architektur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Diese besteht aus den zugeordneten Softwareentwicklungsprozessen und der Anwendungsarchitektur.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;IT-Basisinfrastruktur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Als IT-Basisinfrastruktur wird die Gesamtheit aller Hardware- und Softwarekomponenten verstanden, welche die Laufzeit- und Managementumgebung für Entwicklung, Test und Produktion von IS bilden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsaufgabe1-7&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Wiederholungsaufgabe1-7: ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Einsatz von IT darf dabei niemals Selbstzweck sein. Die Ziele für den IT-Einsatz sollen immer im Unternehmensmanagement festgelegt bzw. verankert sein. Welche Informationssysteme dem Unternehmenszweck dienen und somit adäquat eingesetzt werden können, hängt von den technologischen Gegebenheiten sowie von der Organisationsstruktur ab. Nur ein strategisch geplantes und entsprechend implementiertes Informationssystem wird auch erfolgreich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die IT-Infrastruktur soll dabei so gestaltet sein, dass sie einen möglichst hohen Beitrag zum Unternehmenserfolg leistet. Das kontinuierliche Streben nach höherer Leistung und Produktivität führte zu einer immer schnelleren Entwicklung integrierter Informationssysteme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Informationssystem bedeutet somit für ein Unternehmen Wertschöpfung. Der Mehrwert, den ein IS für ein Unternehmen leistet, zeigt sich auf verschiedenen Wegen; unter anderem kann sich dieser in einer Erhöhung des ROI (Return on Investment), einer Steigerung der strategischen Position des Unternehmens oder in einer Erhöhung des Börsenwerts der Organisation zeigen. Die Informationsverarbeitung unterstützt dabei den Entscheidungsprozess der Geschäftsführung sowie die Ausführung von Geschäftsprozessen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Internetrecht&amp;diff=5522</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Internetrecht</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Internetrecht&amp;diff=5522"/>
		<updated>2023-07-27T08:42:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Vervielfältigungsrecht */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-5-internetrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= „Internetrecht“ =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;allgemeines-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Unter-Anführungszeichen-Setzen der Lektionsüberschrift „Internetrecht“ lässt bereits erkennen, dass es &amp;#039;&amp;#039;das&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;ein&amp;#039;&amp;#039; förmlich kodifiziertes Internetrecht nicht gibt. Das Internet ist kein eigenes Rechtsgebiet und folgt keiner spezifischen internetrechtlichen Systematik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Internet getroffen sind, sind jeweils aus dem Fokus einzelner Regelungsgebiete - wie etwa dem Strafrecht, dem Namensrecht, dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht, dem Telekommunikationsrecht oder dem Wettbewerbsrecht - und abstellend auf die Besonderheiten des Mediums Internet getroffenen Regelungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Internet ist, im Vergleich zu anderen Medien gesehen, noch ein relativ junges Medium. Bei technischen Neuerungen ist die Gesetzgebung immer zeitlich nachgelagert und reagiert auf diese Neuerungen meist erst dann, wenn diese sich bewährt haben. Für das Medium Internet war die Initialzündung zur Gesetzgebung vor allem die Möglichkeit zur kommerziellen Nutzung. Denn die Kommerzialisierung des Internets erforderte klare rechtliche Regelungen für die über das Internet agierenden Marktteilnehmer*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;urheberrechtlicher-schutz-im-netz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Urheberrechtlicher Schutz im Netz? ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;schutz-von-webseiten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Schutz von Webseiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das UrhG räumt dem*der Urheber*in von bestimmten Werken Schutzrechte ein. Dies setzt jedoch die Schaffung eines Werkes, also einer eigentümlichen geistigen Schöpfung auf dem Gebiet der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst voraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche Werkarten Schutz genießen, ist im UrhG abschließend geregelt; Webseiten sind dabei nicht als eigene Werkart erwähnt, weshalb ein urheberrechtlicher Schutz von bloß einzelnen Elementen, somit Texte, Grafiken, Fotos, Musik- und Videostücke, in Betracht kommt.  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Wiebe&amp;#039;&amp;#039; (Hrsg), Internetrecht, Zivilrechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, 2004, 61.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der urheberrechtliche Schutz einer Webseite könnte an der Benutzeroberfläche, dem zugrundeliegenden Computerprogramm oder am Layout anknüpfen:  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 10.07.2001, 4 Ob 155/01z.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Der Schutz des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Computerprogramms&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist im UrhG  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe §§ 40a ff UrhG.&amp;lt;/ref&amp;gt;  ausdrücklich geregelt. Eine ausdrückliche gesetzliche Definition wurde zwecks Technologieneutralität nicht vorgenommen. Erfasst sind alle Arten von Computerprogrammen, unabhängig vom Einsatzzweck, Programmiersprache oder Umfang. Vom Schutz ist jedoch das von der Anwendung des Computerprogramms erzeugte Arbeitsergebnis nicht erfasst.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe im Detail dazu &amp;#039;&amp;#039;Kucsko&amp;#039;&amp;#039; (Hrsg), urheber.recht&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; (2017).&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der urheberrechtlichen Einordnung einer Webseite als Computerprogramm steht jedoch entgegen, dass der schöpferische Anteil der Darstellung vom schöpferischen Anteil der Gestaltung des Programmcodes zur Generierung der Darstellung unterschieden werden kann. Denn bei Webseiten liegt der Schwerpunkt der schöpferischen Leistung meist in der Gestaltung der Seite, die dann regelmäßig nicht von dem*der Programmierer*in durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Bei der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Benutzeroberfläche&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (sichtbare Gestaltung) der Webseite ist ein Schutz als Sprachwerk, als Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art, als filmähnliches Werk oder als Werk der bildenden Kunst möglich. Weiters ist ein Schutz als Datenbankwerk oder Datenbank denkbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zuordnung einer Webseite zu einer (einzigen) Werkart ist regelmäßig nicht möglich, finden sich doch regelmäßig mehrere Ansatzpunkte (Sprache, Bild, ...) für geschützte Werkarten auf einer Webseite. Die Schutzfähigkeit einer Webseite ist nach allen in Frage kommenden Werkarten zu prüfen und die Zuordnung letztlich nach dem Schwerpunkt der gestaltenden Werkart vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Layout&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; einer Webseite ist als Gebrauchsgraphik als Werk der bildenden Künste geschützt, wenn es sich dabei um eine individuelle Schöpfung handelt. Nicht geschützt sind rein handwerkliche, routinemäßige Leistungen, die sich im Rahmen des Alltäglichen und Üblichen bewegen, weil sie sich beispielsweise auf die Standardlayouts der Erstellungssoftware beschränken und keine individuellen Gestaltungselemente einsetzen. Der Schutz wird umso eher zu bejahen sein, je komplexer eine Webseite aufgebaut ist.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 24.04.2001, 4 Ob 94/01d.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verwertungsrechte-und-nutzungshandlungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verwertungsrechte und Nutzungshandlungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem*der Urheber*in geschützter Werke räumt das Gesetz das ausschließliche (= exklusive) Recht ein, das Werk auf die ihm*ihr durch die im UrhG näher umschriebenen Arten zu verwerten. Der Begriff der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verwertungsrechte&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist der Oberbegriff für die einzelnen, dem*der Urheber*in eingeräumten Rechte. Die einzelnen den Urheber*innen eingeräumten Rechte sind das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht zum Vermieten und Verleihen, das Folgerecht, das Senderecht, das Vortrags‑, Aufführungs- und Vorführrecht sowie das Zurverfügungstellungsrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;vervielfältigungsrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Vervielfältigungsrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem*der Urheber*in ist die Reproduktion seines*ihres Werkes vorbehalten, wobei es nicht darauf ankommt, mit welcher Technik oder Mitteln die Kopie erstellt wird. Rein faktisch knüpft es an die Erstellung einer &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kopie des Werks&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; an und ist damit in der Praxis oftmals eine notwendige Vorbereitungshandlung für die weitere Verwertung des Werks. Weil das Vervielfältigungsrecht dem*der Urheber*in vorbehalten ist, behält er*sie zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über die (wirtschaftliche) Verwertung seines*ihres Werks.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu ausführlich &amp;#039;&amp;#039;Kucsko&amp;#039;&amp;#039; (Hrsg), urheber.recht&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; (2017).&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei Datenübertragungen im Internet kann es durch Uploads und Downloads zu Vervielfältigungen kommen. Beim Upload kommt es zur Vervielfältigung der Daten auf dem Server und beim Download zur Vervielfältigung der Daten u.a. im Arbeitsspeicher des Rechners des*der Herunterladenden; Teilweise vervielfältigt der*die Herunterlandende die Daten auch dauerhaft durch Speicherung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits erwähnt, kommt das Vervielfältigungsrecht ausschließlich dem*der Urheber*in zu. Eine Vervielfältigungshandlung ohne Zustimmung des*der Urheber*in würde dessen*deren Rechte verletzen und den*die Urheber*in zur Ergreifung von rechtlichen Instrumentarien gegen den unberechtigt handelnden Vervielfältiger berechtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Ausgleich zwischen dem Interesse des*der Urheber*in und dem Interesse der Allgemeinheit auf freien Zugang zum geschaffenen Werk schaffen die sogenannten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;freien Werknutzungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. Im Rahmen der gesetzlich festgelegten freien Werknutzung(en) muss der*die Urheber*in Beschränkungen seines*ihres ausschließlichen Verwertungsrechts am Werk akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem ausschließlichen Vervielfältigungsrecht steht im Rahmen der freien Werknutzung das Recht zur flüchtigen und begleitenden Vervielfältigung sowie das Recht zur Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch gegenüber:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Freie Werknutzung im Interesse der Rechtspflege und Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch. Die Anfertigung von Vervielfältigungsstücken auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum privaten Gebrauch ist zulässig, wenn damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Schulen und Universitäten dürfen Texte und Noten für den eigenen Schulgebrauch vervielfältigen, es sei denn, dass diese Werke aufgrund ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung zum Schul- oder Universitätsgebrauch bestimmt sind (z. B. Mittelschulatlas).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Bei Berichterstattungen über Tagesereignisse dürfen auch Werke, die bei Vorgängen, über die berichtet wird, öffentlich wahrnehmbar werden, in einem durch den Informationszweck gerechtfertigten Umfang vervielfältigt, verbreitet, durch Rundfunk gesendet und auf andere Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Beispiel: Fernsehbericht über die Eröffnung eines Gebäudes, das nach urheberrechtlich geschützten Plänen errichtet worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Freie Werknutzungen an Werken der Literatur:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zulässig ist die Veröffentlichung und Verbreitung von einzelnen Stellen eines bereits veröffentlichen Sprachwerks unter Nennung der Quelle (Zitat). Weiters dürfen auch in einer Zeitung oder Zeitschrift enthaltene Artikel über wirtschaftliche, politische oder religiöse Tagesfragen in anderen Medien verbreitet werden, es sei denn, dass die Vervielfältigung ausdrücklich verboten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Freie Werknutzungen an Werken der Tonkunst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden, können Werke der Tonkunst in Form von Notationen für den Schulgebrauch vervielfältigt werden. Zulässig ist auch die öffentliche Aufführung eines erschienenen Werkes der Tonkunst bei kirchlichen und bürgerlichen Feierlichkeiten und bei Musikdarbietungen, die keinerlei Erwerbszwecken dienen, oder wenn ihr Ertrag ausschließlich für wohltätige Zwecke bestimmt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verbreitungsrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Verbreitungsrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Urheber*in hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Ohne seine*ihre Einwilligung dürfen Werkstücke weder zum Erwerb angeboten noch in Verkehr gebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Verbreitung von Werkstücken im Netz ist jedoch nicht diese Bestimmung, sondern das Zurverfügungsstellungsrecht primär einschlägig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;senderecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Senderecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk durch Rundfunk oder auf eine ähnliche Art zu senden. Hiervon ist der &amp;amp;nbsp;„klassische Rundfunk“ im Wege terrestrischer Verbreitung erfasst. Aber auch die Verbreitung via Internet-Radio und Internet-TV, in denen Rundfunkunternehmer ihre Rundfunkprogramme als Live-Stream im Internet anbieten, unterliegen dem Senderecht des Urhebers.  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Kucsko&amp;#039;&amp;#039; (Hrsg), urheber.recht&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; (2017).&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die mit Zustimmung des Urhebers verbreiteten Werke können von den Internetnutzern zum eigenen und privaten Gebrauch vervielfältigt werden (siehe oben unter 5.2.2.2.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zurverfügungstellungsrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Zurverfügungstellungsrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Urheber*in hat das ausschließliche Recht, das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Urheberrecht verletzt, wer unbefugt Sprachwerke, Lichtbilder oder Filmwerke in einem Internetauftritt zum &amp;#039;&amp;#039;interaktiven&amp;#039;&amp;#039; Abruf eingliedert. Die Nutzung von Werken und Lichtbildern im Internet ist grundsätzlich dem*der Urheber*in bzw. Lichtbildhersteller*in vorbehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein On-Demand-Stream ist eine Zurverfügungstellung, denn dem*der Nutzer*in werden auf Abruf vorhandene Ton- oder Videodaten in Form eines Datenstroms zugesandt. Der*die Nutzer*in kann entscheiden, wann er*sie abruft, an welcher Stelle der Datei er*sie einsteigt und kann die Wiedergabe anhalten, vor- und zurückspulen.  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Kucsko&amp;#039;&amp;#039; (Hrsg), urheber.recht&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; (2017).&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anders verhält es sich dabei beim Live-Stream - hier kann der*die Nutzer*in lediglich bei der Stelle einsteigen, die gerade an die anderen Nutzer*innen gesendet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;hyperlinks&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hyperlinks ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hyperlinks sind ein charakteristisches Merkmal des Internets. Im heutigen world wide web sind sie ein elementares Element und dienen der Vernetzung mit anderen im Internet vertretenen Inhalten. Mit ihrer Hilfe lassen sich Webseiten verbinden, die entweder auf demselben Rechner oder auf dem Rechner eines anderen Kontinents liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus rechtlicher Perspektive sind Hyperlinks in zweierlei Hinsicht von Interesse: Zum einem stellt sich die Frage, ob der*die Linksetzer*in für die Inhalte auf der verwiesenen Webseite haftet. Zum anderem ist von Interesse, ob das Linksetzen haftungsbegründend ist bzw. sein kann:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Für die erste Fragestellung, ob der*die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Linksetzer*in für die Inhalte auf der verwiesenen Webseite haftet&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, hält das E-Commerce-Gesetz  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 17 E-Commerce-Gesetz, BGBl I Nr 152/2001.&amp;lt;/ref&amp;gt;  eine ausdrückliche Regelung bereit. Danach ist der*die Diensteanbieter*in, der mittels eines elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen eröffnet, für diese Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich. Es sei denn, dass er*sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch Tatsachen oder Umständen bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) nach Erlangung solcher Kenntnis oder solchem Bewusstseins, nicht unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Anders verhält es sich bei der Frage, ob das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Linksetzen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; als allfällige Urheberrechtsverletzung &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;haftungsbegründend&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist bzw. sein kann. Eine auf diese Konstellation abstellende und antwortgebende gesetzliche Regelung gibt es nicht. Diese Frage muss wiederum unter in Anspruchnahme der Auslegung des UrhG einer Löschung zugeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus urheberrechtlicher Sicht sind insbesondere solche Links von Interesse, deren Anklicken dazu führt, dass der angeklickte bzw. aufgerufene Inhalt in die eigene Webseite integriert bzw. eingebunden wird und damit die fremde Webseite bzw. deren Herkunft, auf der das allenfalls urheberrechtlich geschützte Werk enthalten ist, nicht angezeigt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der urheberrechtliche Aspekt soll nachstehend anhand eines Falles, den der Oberste Gerichtshof zu entscheiden hatte,  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 17.12.2002, 4 Ob 248/02b.&amp;lt;/ref&amp;gt;  dargelegt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entscheidung des OGH lag eine Linksetzung zugrunde. Dabei wurde von der Homepage A mittels Frame-Technik auf die Webseite der B derart zugegriffen, dass im Frame der A der auf der Webseite der B abgespeicherte Inhalt (im konkreten Fall waren das Landkarten samt Beschreibung des aktuellen Tageswetter) und der deutlich lesbare Copyright-Vermerk auf die Quelle der Homepage der B sichtbar wurde. Im Browser war im Adressfeld nur der Domainname der A erkennbar. Zwischen A und B lag keine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung der Informationen bzw. Inhalt der B vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die faktischen Interessen und Überlegungen zu illustrieren, die beim Anbieter einer solcherart verlinkten Webseite vorliegen können, werden die im Rechtsstreit vom B vertretenen Argumente kurz aufgezeigt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) Auf diese Weise sei nicht zu erkennen, dass die sichtbar gemachte Information von einer anderen Seite übernommen sei, und es werde der unzutreffende Eindruck erweckt, die gesamte Information der sichtbaren Webseite stamme vom Betreiber der gerade angewählten Webseite (= A).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) A mache sich so in sittenwidriger Weise ein Arbeitsergebnis zunutze, das unter erheblichem Einsatz von Arbeitskräften und Fachwissen erstellt worden sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) Die für die Werbeeinnahmen entscheidende Abfragehäufigkeit der Webseite der B sinke, der zahlende Kundenkreis der B werde verringert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) Es liege ein Fall sittenwidrigen Schmarotzens an fremder Leistung durch glatte Leistungsübernahme iSd § 1 UWG vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
v) Darüber hinaus fielen die Wetterkarten der B unter den Schutz für Datenbankwerke iSd § 40 UrhG. A verletze - allenfalls als Gehilfin - Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte der B und wirke an einer unzulässigen Änderung und Bearbeitung eines fremden Werks mit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gerichtshof ging in seiner Entscheidung zunächst davon aus, dass die Land- und Wetterkarten ein urheberrechtlich geschütztes Werk waren. A hat durch seine Linksetzung den Zugriff auf diese Werke geschaffen. In der urheberrechtlichen Beurteilung kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass selbst wenn mit diesem Zugriff ein flüchtiger oder begleitender Vervielfältigungsvorgang verbunden war, lag darin aber eine zulässige Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch des Nutzers, welche im Rahmen einer freien Werknutzung noch zulässig ist. Eine Überschreitung der Grenzen der freien Werknutzung (und damit einer Verletzung der Urheberrechte des Berechtigten der verlinkten Seite) durch die Hyperlinksetzung wurde in diesem Fall nicht angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juni 2014 entschied der EuGH (C-348/13), dass Streaming von der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen sei, denn die dabei auf den Computer geladenen Daten seien „vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens“. Das bloße Betrachten urheberrechtlich geschützten Materials im Webbrowser oder über einen Streaming-Client stellt demnach keinen Rechtsverstoß dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;domainrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Domainrecht  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Mayer-Schönberger&amp;#039;&amp;#039; ua, Das Recht der Domain Namen, 2001.&amp;lt;/ref&amp;gt;         ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;allgemeines-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Allgemeines ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Internet ist jeder Computer über eine numerische IP-Adresse identifiziert (etwa 142.207.55.44). Da diese langen Zahlenfolgen nicht sehr einprägsam sind, wurde ein System mit Wortadressen, das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Domain Name System&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (DNS), eingeführt. Diese alphanumerischen Zeichenketten verweisen auf eine numerische IP-Adresse. Die am Ende einer solchen alphanumerischen Zeichenkette stehende Buchstabenkombination ist die sogenannte &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Top-Level Domain&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (TLD). Sie steht entweder für ein bestimmtes Land (zB .at, .de, .it, .uk, .fr) oder für einen Themenbereich (zB .aero, .asia, .biz, .cat, .com, .coop., .info., .jobs, .museum, .net, .org, .tv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Second-Level-Domain&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; dient der Kennzeichnung des Unternehmens oder des*der sonstigen Inhaber*in der Internetseite, die durch Eingabe der Domain betrachtet wird. Die Zeichen www sind streng genommen kein Bestandteil der Domain, sondern geben den Informationsdienst (world wide web) an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;domainvergabe&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Domainvergabe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein und dieselbe Domain kann weltweit nur einmal vergeben werden, da Domains (wie die IP-Adressen) weltweit eindeutig sein müssen. Die Vergabe der Domains erfolgt teilweise über internationale und teilweise über nationale Organisationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der weltweiten Domainvergabe ist die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Internet Corporation for Assigned Names and Numbers&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (ICANN) betraut. Die ICANN ist eine Non-Profit-Organisation und fungiert als technische Koordinierungsstelle und als Instrument der weltweiten Selbstverwaltung des Internets. Die von ICANN geleitete &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Internet&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Assigned Numbers Authority&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (IANA) hat zahlreiche nationale Registrierungsstellen für die Vergabe von Domains akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wird die TLD .at von der nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H (www.nic.at) verwaltet. Das gilt auch für die Sublevel-Domains or.at und co.at. Die Domains mit der Endung gv.at werden vom Bundeskanzleramt und die Domains für die Universitäten mit der Endung ac.at. werden von der Universität Wien, Zentraler Informationsdienst, verwaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit Dezember 2005 können auch unter der TLD .eu Domains registriert werden. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis bei der Neueinführung von TLD wird bei der .eu-Domain jeder Antrag einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Diese Prüfung soll klären, ob der*die Antragsteller*in auch die (Namens-)Rechte an der von ihm*ihr beantragten Domain besitzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weltweit erste neue Geo- und Community-TLD ermöglicht „.wien“ seit 11. Februar 2014 prägnante lokale Internetadressen für Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vergabe erfolgt nach dem „first come, first serve“-Prinzip. Das bedeutet, dass der ersteinlangende Antrag einer Prüfung unterzogen wird. Fällt diese positiv aus, wird die Domain zugeteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;domainstreitigkeiten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Domainstreitigkeiten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Streitigkeiten um Domains sind sehr häufig, da jede Domain weltweit nur einmal vergeben werden kann. Viele Teilnehmer*innen haben Domains nur deshalb registrieren lassen, um diese dann später zu einem hohen Preis an eine*n andere*n weiterzuverkaufen. Wenn dadurch bestehende Namens-, Kennzeichen- und Urheberrechte verletzt werden, ist diese auch als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Domain‑Grabbing&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnete Vorgangsweise rechtswidrig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Domains sind nach § 43 ABGB namensrechtlich und nach § 37 UGB firmenrechtlich geschützt. Wer in seinem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Namens-&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Firmenrecht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; verletzt ist, kann den*die Inhaber*in der Domain auf Unterlassung der Domainverwendung und Löschung der Domain klagen. Im Falle der Stattgebung einer solchen Klage wird die .at-Domain gelöscht. Nach der Löschung aufgrund des Urteils kann die Domain dann für jeden nach dem „first come, first serve“-Prinzip registriert werden. Dies ist nicht unproblematisch, da nicht sichergesellt ist, dass der obsiegende Kläger in der Folge tatsächlich die Domain durch Neuregistrierung erwerben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verwendung einer Domain kann auch unter Berufung auf das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wettbewerbsrecht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; und auf das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Markenrecht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; untersagt werden. Bei Verschulden kann darüber hinaus Schadenersatz begehrt werden. Grundsätzlich sind auf den Geschäftsverkehr im Internet alle Regelungen anzuwenden, die für den „offline“-Geschäftsverkehr gelten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Streitigkeiten über .at-Domains können Parteien mangels außergerichtlicher Einigung bloß die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung anrufen. Die frühere (außergerichtliche) Streitschlichtungsstelle für .at-Domains hat ihre Tätigkeit mit 31.10.2008 eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Streitigkeit um internationale TLD und bestimmte nationale TLD kann die Schiedsstelle der World Intellecutal Property Organisation (WIPO) angerufen werden, wenn die Parteien eine entsprechende Schiedsvereinbarung getroffen haben oder sich der Zuständigkeit der WIFO unterwerfen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe www.wipo.int/amc/en/.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Streitfälle bei .eu-Domains kann das Arbitration Center for eu-Disputes in Prag angerufen werden.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe http://www.adr.eu/.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Das Tschechische Schiedsgericht führt diese Verfahren gemäß den ADR-Regeln und ergänzenden ADR-Regeln und im Einklang mit den Allgemeinen Regeln für .eu-Domainnamen der Europäischen Kommission (EG-Verordnung Nr 874/2004) durch. Hier kann die Löschung sowie der Übertrag der Domains erzwungen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Woran könnte der urheberrechtliche Schutz einer Webseite anknüpfen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Was ist darunter zu verstehen, dass das UrhG dem*der Urheber*in ausschließliche Rechte einräumt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Welche Verwertungsrechte kennt das UrhG?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Dem*der Urheber*in eines veröffentlichten Werks kommt u.a. das ausschließliche Vervielfältigungsrecht zu. Gibt es Möglichkeit, dieses Werk ohne Zustimmung des*der Urheber*in zu vervielfältigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Florian setzt von seiner Webseite einen Link auf die Webseite des Theodor. Theodor hat auf seiner Webseite das Foto Asterix veröffentlicht und das Recht des Asterix am eigenen Bild verletzt. Kann Asterix (neben Theodor auch) den Florian zur Haftung heranziehen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Welche Top-Level Domains mit der Endung .at werden nicht von der nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. verwaltet?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Was kann man verlangen, wenn jemand durch Registrierung einer .at-Domain in seinem Namens- oder Firmenrecht verletzt wird?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Kann bzw. unter welchen Umständen kann man im vorgenannten Fall auch die Übertragung der Domain auf den am Namen Berechtigten erreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Wofür steht die Abkürzung ICANN?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Welche Rechte umfasst das Senderecht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lösungen-zu-lektion-5&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Benutzeroberfläche und Layout.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die (im UrhG genannten) Rechte exklusiv dem*der Urheber*in zustehen und, wenn diese*r seine Zustimmung nicht erteilt, jede Nutzungshandlung unbefugt ist und in seine*ihre Verwertungsrechte eingreift.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht zum Vermieten und Verleihen, das Folgerecht, das Senderecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht sowie das Zurverfügungstellungsrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Das UrhG lässt eine freie Werknutzung in Durchbrechung des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts des*der Urheber*in in zweierlei Form zu: Flüchtige und begleitende Vervielfältigung sowie Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Florian haftet als Linksetzer für die Inhalte auf Theodors Webseite grundsätzlich nicht, es sei denn, dem Florian war die unbefugte Fotoveröffentlichung bekannt oder Florian hätte den verweisenden Link nicht unverzüglich nach Kenntnis der unbefugten Veröffentlichung entfernt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Die TLD mit der Endung .gv.at wird vom Bundeskanzleramt und jene mit der Endung .ac.at wird von der Universität Wien verwaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Man kann gerichtlich die Löschung der Domain erwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Früher gab es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Schlichtungsstelle konnte unter bestimmten Voraussetzungen die Domain auf den am Namen Berechtigten übertragen. Nunmehr ist die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung abgeschafft. Es steht bloß der gerichtliche Weg offen, wobei das Gericht lediglich die Löschung der Domain anordnen kann. Nach Löschung gilt dann wiederum das „first come, first serve“-Prinzip an der Domain.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Internet Corporation for Assigned Names and Numbers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Der*die Urheber*in hat das ausschließliche Recht, das Werk durch Rundfunk (im Wege terrestrischer Verbreitung) oder auf eine ähnliche Art zu senden. Auch die Verbreitung via Internet-Radio und Internet-TV, in denen Rundfunkunternehmer*innen ihre Rundfunkprogramme als Live-Stream im Internet anbieten, unterliegen dem Senderecht des*der Urheber*in.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Wettbewerbs-_und_Werberecht&amp;diff=5521</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Wettbewerbs- und Werberecht</title>
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		<updated>2023-07-27T08:31:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Werberecht */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-4-wettbewerbs--und-werberecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Wettbewerbs- und Werberecht =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wettbewerbsrechtliche-aspekte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wettbewerbsrechtliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wettbewerbsrechtliche Regelungen im weitesten Sinn zielen auf die Regulierung des Marktes zur Hintanhaltung missbräuchlicher Verhaltensweisen ab. Dies kann auf höherer Ebene, wie etwa zur Verhinderung von Marktbeherrschungen bzw. Monopolen, ansetzen, aber auch auf die Regulierung der Verhaltensweisen einzelner Marktteilnehmer*innen im Verhalten zueinander abzielen (z.B. unlautere Wettbewerbsbestimmungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zusammenschlüsse von Medienunternehmen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bergen neben der Gefahr der Entwicklung einer marktbeherrschenden Stellung auch Gefahren für die Medienvielfalt und damit für das pluralistische Meinungsbild, das zum Wesen der demokratischen Gesellschaft gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiges rechtliches Instrument zur Sicherung der Medienvielfalt ist daher die Medienfusionskontrolle. Unter Medienvielfalt im Sinne des Kartellgesetzes ist eine Vielfalt von selbständigen Medienunternehmern zu verstehen, die nicht miteinander verbunden sind und durch die eine Berichterstattung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Meinungen gewährleistet wird.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 13 Kartellgesetz 2005, BGBl I Nr 61/2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind die für eine Anmeldungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte bei Medienunternehmen wesentlich niedriger als bei allen anderen Branchen und es liegt schon bei einer beabsichtigten mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an einem Medienunternehmen von mehr als 25% ein Medienzusammenschluss vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammenschlüsse von Medienunternehmen bedürfen gemäß §§ 8 bis 11 sowie §&amp;amp;nbsp;13 Kartellgesetz schon dann der Anmeldung bei der Bundeswettbewerbsbehörde, wenn die beteiligten Medienunternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die folgenden Umsatzerlöse erzielten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) weltweit insgesamt mehr als EUR 15 Millionen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) im Inland insgesamt mehr als EUR 1,5 Millionen, und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) mindestens zwei Medienunternehmen weltweit jeweils mehr als EUR fünf Millionen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;werberecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Werberecht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung im weitesten Sinn ist ein elementarer Bestandteil der menschlichen Kommunikation, z.B. bei sozialer Interaktion, um individuelle Aufmerksamkeit zu erregen, Gunst zu gewinnen und soziale Tauschvorgänge einzuleiten, Entscheidungen zu beeinflussen oder um Partner*innen zu werben. Im üblichen Sprachkontext findet sich der Begriff der Werbung meist im Zusammenhang mit kommerziellen Zwecken. Dabei dient die Werbung der gezielten und bewussten, als auch der indirekten und unbewussten Beeinflussung des Menschen, sei dies durch emotionale oder informierende Werbebotschaften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung unterliegt als eine Form der Meinungsäußerung auch dem Schutzbereich des Art 10 EMRK. Beschränkungen der Werbung durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen könnten daher auch in dieses verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht eingreifen. Ob dieser Eingriff dann zu einer Verletzung des Rechts auf Meinungsäußerungsfreiheit führt, ist im Rahmen einer Interessenabwägung zu beurteilen. Dabei ist zu prüfen, ob der Grund aus welchem ein Eingriff in die Werbung erfolgte, ein für den Eingriff rechtfertigender ist. Beispielhafte Gründe für Werbeeingriffe sind etwa Gesundheitsschutz (Beschränkung der Arzneimittel- oder Tabakwerbung), Jugendschutz usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;werbung-und-unlauterer-wettbewerb&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Werbung und unlauterer Wettbewerb ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zentrale Rechtsgrundlage für die Vermeidung unlauteren Wettbewerbs ist in Österreich das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG, BGBl Nr 448/1984.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Es ist auf die Sicherung eines fairen und leistungsgerechten Wettbewerbs gerichtet, mit dem Ziel, Mitbewerber*inenn, aber auch Verbraucher*innen und die Allgemeinheit zu schützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei knüpften die Regelungen des UWG an &amp;#039;&amp;#039;Handlungen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs&amp;#039;&amp;#039; an. Davon zu unterscheiden sind etwa private oder amtliche Tätigkeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An &amp;#039;&amp;#039;rechtlichen Instrumentarien bei Verletzung&amp;#039;&amp;#039; des lauteren Wettbewerbs bzw. zur Abstellung derartiger Verletzungen sieht das UWG Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche sowie allfällige Ansprüche auf Urteilsveröffentlichung vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Detail sieht das UWG etwa Regelungen im Zusammenhang mit aggressiven Geschäftspraktiken, irreführenden Geschäfts­praktiken, vergleichender Werbung, Herabsetzung eines Unternehmens, Schutz geographischer Angaben, Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens (z.B. unbefugter Gebrauch einer &amp;lt;span&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;„Firma), Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten, Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, Auskunftsansprüche oder Urteilsveröffentlichungen vor. Aufgrund der Vielfalt möglicher wettbewerbswidriger Handlungen kann, wenn eine spezielle Bestimmung im UWG gegen derartige Handlungen keinen Schutz bietet, auch die Generalklausel des § 1 UWG (unlautere Geschäftspraktiken) herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im werberechtlichen Kontext spielen insbesondere das Irreführungsverbot und die Herabsetzung eines Unternehmens eine bedeutsame Rolle:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Irreführende Geschäftspraktiken&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 2 UWG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend und ist verboten, wenn sie unrichtige Angaben (auch bildliche Darstellungen oder sonstige Verhaltensweisen) enthält oder sonst geeignet ist, eine*n Marktteilnehmer*in in Bezug auf das Produkt etwa über&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) die wesentlichen Merkmale des Produkts oder die wesentlichen Merkmale von Tests oder Untersuchungen, denen das Produkt unterzogen wurde,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) den Preis, die Art der Preisberechnung oder das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) die Person, die Eigenschaften oder die Rechte des Unternehmers oder seines*seiner Vertreter*in, wie Identität und Vermögen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
derart zu täuschen, dass diese*r dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er*sie andernfalls nicht getroffen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Medienunternehmen ist das Irreführungsverbot insbesondere bei &amp;#039;&amp;#039;vergleichender Werbung&amp;#039;&amp;#039; von Bedeutung. Vergleichende Werbung ist grundsätzlich zulässig. Ist sie jedoch irreführend, dann ist sie verboten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu OGH vom 11.01.1977, 4 Ob 399/76 ua: &amp;amp;quot;Eine vergleichende Werbung ist primär nach § 2 UWG zu beurteilen und wettbewerbsrechtlich nur dann zu beanstanden, wenn die ernstlich und objektiv nachprüfbar behaupteten Umstände nicht den Tatsachen entsprechen oder die Ankündigung sonst zur Irreführung geeignet ist.&amp;amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oder OGH vom 28.03.1995, 4 OB 25/95 ua: &amp;amp;quot;Der Werbevergleich muss alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um seine Aussagekraft beurteilen zu können. Für den Preisvergleich gilt nichts anderes. Auch wenn ein strenger Maßstab anzulegen ist, weil Preisgegenüberstellungen sehr werbewirksam sind, ist doch immer nur zu beurteilen, ob der durch den Preisvergleich erweckte Eindruck in einem für den Kaufentschluss wesentlichen Punkt zur Irreführung geeignet ist. Weder aus § 2 UWG noch aus § 1 UWG lässt sich ableiten, dass eine Preisgegenüberstellung auch jene Informationen enthalten müsse, die notwendig sind, um ihre Richtigkeit durch entsprechende Nachforschungen überprüfen zu können. Das Fehlen dieser Angaben macht den Preisvergleich weder unvollständig noch unrichtig, aber - möglicherweise - weniger überzeugend und damit weniger werbewirksam als es wäre, wären die Vergleichspreise nicht nur behauptet, sondern nachprüfbar belegt. Ein derartiger Mangel begründet aber keine Wettbewerbswidrigkeit, ist es doch (bloß) Aufgabe des Wettbewerbsrechts, unlauteren Wettbewerb zu verhindern, um dadurch den Leistungswettbewerb zu sichern.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  Das ist etwa der Fall bei Preisvergleichen von Produkten, die sich so sehr voneinander unterschieden, dass sie nicht mehr vergleichbar sind. Dabei müssten die Güter, deren Preise miteinander verglichen werden, grundsätzlich gleichartig und qualitativ gleichwertig sein.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 11.07.1989, 4 Ob 48/89 ua.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Werbung mit Sonderangeboten, sofern ein*e Mitbewerber*in oder dessen*deren Leistungen erkennbar sind, muss auch auf den Beginn und das Ende des Angebotes hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Herabsetzung eines Unternehmens&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 9a UWG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unzulässig ist es, zu Zwecken des Wettbewerbes betriebs- oder kreditschädigende Tatsachen (!) über das Unternehmen eines*einer anderen oder etwa über die Waren oder Leistungen eines*einer anderen zu behaupten oder zu verbreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So ist etwa die Behauptung, das Image einer Zeitung sei schwer angeschlagen, weil sie als kunstfeindlich gelte, betriebsgefährdend, kann doch der dadurch ausgelöste Eindruck sowohl potentielle Leser*innen davon abhalten, die Zeitung zu kaufen, als auch Inserenten dazu bringen, ihre Werbeeinschaltungen in einem anderen Druckwerk zu veröffentlichen.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 12.06.1990, 4 Ob 89/90 ua.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Behauptung, eine Konkurrenzzeitung habe eine &amp;#039;Ente&amp;#039; verbreitet - also Mitteilungen gemacht, die nicht den Tatsachen entsprechen -, ist in der Zeitungsbranche geeignet, den Ruf dieser Zeitung zu schmälern, ihren Absatz zu beeinträchtigen und damit den Betrieb des Unternehmens zu schädigen.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 05.12.1989, 4 Ob 126/89.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;medienspezifische-werbebestimmungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Medienspezifische Werbebestimmungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das MedienG sieht in § 26 bei &amp;#039;&amp;#039;Veröffentlichungen in periodischen Medien&amp;#039;&amp;#039;, für die ein Entgelt geleistet wurde, die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verpflichtung zu deren Kennzeichnung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; vor (siehe auch Punkt 2.2.1.3.). Für das Entstehen dieser Verpflichtung ist es irrelevant, ob es sich bei den Veröffentlichungen um Ankündigungen, Empfehlungen oder sonstige Beiträge und Berichte handelt. Die Kennzeichnung hat durch den sprachlichen Hinweis “&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anzeige&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;”, “entgeltliche Einschaltung” oder “Werbung” zu erfolgen, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können. Das Verbot, getarnte Werbung gegen Entgelt vorzunehmen, darf auch nicht durch eine bestimmte Bezeichnung für das Entgelt („Produktionskostenzuschuss“) umgangen werden.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 26.09.1992, 4 Ob 79/92.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kennzeichnungsverpflichtung ist dabei auf Veröffentlichungen der Art zu beschränken, die in irgendeiner Weise geeignet sind, auch &amp;#039;&amp;#039;als Werbung im weitesten Sinn&amp;#039;&amp;#039; aufgefasst zu werden. Bei - wenngleich entgeltlich eingeschalteten - allgemeinen Angaben, die weder einer bestimmten Ware, Dienstleistung oder Idee noch bestimmten - physischen oder juristischen - Personen als Werbenden zugeordnet werden können, besteht ja keinerlei Notwendigkeit, das angesprochene Publikum durch die Kennzeichnung mit den Worten „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ darüber aufzuklären, dass für die Einschaltung ein Entgelt geleistet wurde.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 29.01.1991, 4 Ob 172/90 ua.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Enthält eine Zeitungsseite neben entgeltlichen Einschaltungen auch redaktionelle Beiträge, dann ist eine Kennzeichnung der einzelnen Veröffentlichungen zur Unterscheidung redaktioneller Beiträge von bezahlten Einschaltungen erforderlich.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 28.09.1993, 4 Ob 93/93 ua.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Weitere gesetzliche Bestimmungen finden sich im ORF-G  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere die §§ 13 bis 17 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl Nr 379/1984, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2021.&amp;lt;/ref&amp;gt;  , im AMD-G  &amp;lt;ref&amp;gt;§§ 31 ff des Bundesgesetzes über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz – AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2020.&amp;lt;/ref&amp;gt;  und im PrR-G  &amp;lt;ref&amp;gt;§§ 19 und 20 des Privatradiogesetzes - PrR-G, BGBl. I Nr. 20/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2020.&amp;lt;/ref&amp;gt;  für den Bereich des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rundfunks&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeinsam sind die Verpflichtungen, dass Werbung klar als solche erkennbar sein muss und durch optische oder akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen &amp;#039;&amp;#039;zu trennen&amp;#039;&amp;#039; ist. Die Werbung für Tabakwaren ist sowohl im ORF als auch im Privatfernsehen untersagt.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 13 ORF-G, § 33 AMD-G.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Werbung für Spirituosen ist im ORF vollkommen untersagt und für andere alkoholische Getränke zwar gesetzlich prinzipiell erlaubt, aber aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ORF nur sehr eingeschränkt möglich. Im Privatfernsehen unterliegt die Werbung für Alkohol ebenfalls einigen Beschränkungen.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 35 AMD-G.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1. An &amp;#039;&amp;#039;allgemeinen werberechtlichen Vorgaben&amp;#039;&amp;#039; findet sich etwa&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) das Gebot, dass Werbung nicht irreführend sein darf,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) die Unzulässigkeit von Schleichwerbung,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schleichwerbung ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines*einer Hersteller*in von Waren oder eines*einer Erbringer*in von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Österreichischen Rundfunk absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) das Verbot, dass in der Werbung keine Personen auftreten dürfen, die regelmäßig Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen vorstellen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) dass ein*e Werbetreibende*r keinen redaktionellen Einfluss auf den Programminhalt ausüben darf und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
v) die Unzulässigkeit von Unterbrecherwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ausnahme Sportübertragungen seit 2010, siehe unten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2. Im Rahmen der &amp;#039;&amp;#039;Werbegrundsätze ist&amp;#039;&amp;#039; etwa &amp;#039;&amp;#039;geboten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;,&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; dass Werbung nicht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) die Menschenwürde verletzen darf,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) Diskriminierungen nach Rasse, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion oder Nationalität enthalten darf,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) religiöse oder politische Überzeugungen verletzen darf oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) rechtswidrige Praktiken fördern darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umfangreich ist auch das zeitliche (Höchst-)Ausmaß &amp;#039;&amp;#039;zulässiger Werbedauer&amp;#039;&amp;#039; geregelt. Beim ORF dürfen Hörfunkwerbesendungen im Jahresdurchschnitt die tägliche Dauer von insgesamt 172 Minuten nicht überschreiten, wobei Abweichungen von höchstens 20 vH pro Tag zulässig sind. In einem Programm dürfen Werbesendungen im Jahresdurchschnitt 8 vH der täglichen Sendezeit nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem „neuen Medienpaket“  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl. I Nr. 50/2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  , welches am 1.10.2010 in Kraft getreten ist, wurde die EU-Audio-visuelle Mediendienste-Richtlinie  &amp;lt;ref&amp;gt;Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste).&amp;lt;/ref&amp;gt;  umgesetzt. Es führte zu den letzten größeren Änderungen in puncto Werbung in audiovisuellen Medien. Beispielhaft seien folgende Änderungen erwähnt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Aufgrund des Wettbewerbsschutzes bis 2010 verboten, ist nun regionale TV-Werbung in engen Grenzen im ORF erlaubt.&lt;br /&gt;
* Product Placement ist nun auch in fast allen ORF-Sendungen zulässig.&lt;br /&gt;
* TV-Werbespots müssen im ORF in Werbeblöcken ausgestrahlt werden. Einzelspots bleiben nach wie vor die &amp;amp;quot;Ausnahme&amp;amp;quot;. Bei Sportübertragungen werden Einzelspots und Unterbrecherwerbung jedoch erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;werbeabgabe&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Werbeabgabe  ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Lukrierung finanzieller Einnahmen ist der Fiskus bekanntermaßen findig. Beim derzeit geltenden Werbeabgabegesetz  &amp;lt;ref&amp;gt;Werbeabgabegesetz 2000, BGBl I Nr 29/2000, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 91/2019.&amp;lt;/ref&amp;gt;  wurde jedoch kein neuer Steuergegenstand - sprich Werbung im weiten Sinn - als Steuerquelle erfunden, vielmehr ging ihm unterschiedliche Besteuerung von Werbung einerseits aufgrund der Ankündigungsabgaben als Gemeindeabgaben und andererseits aufgrund der Anzeigenabgaben als Landes(Gemeinde)abgaben voran. Dies hatte einerseits Doppelbesteuerungen zur Folge und zog andererseits Steuerwettbewerbe zwischen den Gebietskörperschaften mit sich. Der zur Leistung - aus Anlass von durch Werbung fällig werdender Steuer - Verpflichtete war mit einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgrundlagen konfrontiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus diesem Grund wurden die Ankündigungs- und Anzeigenabgaben durch eine bundeseinheitliche Regelung der Werbeabgabe in Form einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe ersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Werbeabgabegesetz unterliegen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Werbeleistungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, soweit sie im Inland gegen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Entgelt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; erbracht werden. Wird eine zum Empfang in Österreich bestimmte Werbeleistung in Hörfunk und Fernsehen vom Ausland aus verbreitet, dann gilt sie als im Inland erbracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den vom Werbeabgabegesetz &amp;#039;&amp;#039;erfassten Werbeleistungen&amp;#039;&amp;#039; zählen die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes, die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen und die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird für derartige Werbeleistungen ein Entgelt vereinbart, dann sind davon 5% an Werbeabgabe von dem*der Entgeltempfänger*in zu entrichten.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 2 Werbeabgabegesetz 2020.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Welche Gefahr birgt der Zusammenschluss von Medienunternehmen in sich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Welche Rechtsvorschrift enthält Bestimmungen zur Medienfusion?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Darf Werbung (rechtlich betrachtet) auch ekelhaft und anstößig sein?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wenn Werbung auch dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit unterliegt, warum kann es dann durch das UWG zu einfachgesetzlich angeordneten Beschränkungen von Werbungen kommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wann ist eine Geschäftspraktik nach dem UWG irreführend?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Ist vergleichende Werbung zulässig oder nicht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Welche allgemeinen werberechtlichen Vorgaben finden sich für den Bereich des Rundfunks?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Wo ist die Werbeabgabe geregelt und wie hoch ist sie?&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lösungen-zu-lektion-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Zum einen die (wirtschaftliche) Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung und zum anderen die Gefahr der Beeinträchtigung von Medienvielfalt und pluralistischer Meinungsbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Kartellgesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Grundsätzlich ja, denn Werbung unterliegt als eine Form der Meinungsäußerung auch dem Schutzbereich des Art 10 EMRK.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Auch die verfassungsgesetzlich geschützte Werbung/Meinungsäußerungs­freiheit ist nicht uferlos. Die Freiheit findet dort ihre Grenzen, wo das zum Schutz der*die Mitbewerber*in (z.B. Schutz vor irreführender Werbung) oder von Konsument*innen (z.B. Werbebeschränkungen bei Arzneiwaren) notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wenn sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, Marktteilnehmer*innen bezüglich das Produkt in einer Weise zu täuschen, die den*die Marktteilnehmer*in veranlasst, eine Geschäftsentscheidung zu treffen, die er*sie ohne Irreführung nicht getroffen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Vergleichende Werbung ist grundsätzlich zulässig, doch darf sie nicht irreführend sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Irreführungsverbot, Unzulässigkeit von Schleichwerbung, keine Werbung mit Nachrichtenmoderator*innen, Unzulässigkeit der Unterbrecherwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Ausnahme Sportsendungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Im Werbeabgabegesetz und sie beläuft sich auf 5% des Entgelts für die Werbeleistungen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Wettbewerbs-_und_Werberecht&amp;diff=5520</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Wettbewerbs- und Werberecht</title>
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		<updated>2023-07-27T08:29:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Werberecht */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-4-wettbewerbs--und-werberecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Wettbewerbs- und Werberecht =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wettbewerbsrechtliche-aspekte&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Wettbewerbsrechtliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wettbewerbsrechtliche Regelungen im weitesten Sinn zielen auf die Regulierung des Marktes zur Hintanhaltung missbräuchlicher Verhaltensweisen ab. Dies kann auf höherer Ebene, wie etwa zur Verhinderung von Marktbeherrschungen bzw. Monopolen, ansetzen, aber auch auf die Regulierung der Verhaltensweisen einzelner Marktteilnehmer*innen im Verhalten zueinander abzielen (z.B. unlautere Wettbewerbsbestimmungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zusammenschlüsse von Medienunternehmen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bergen neben der Gefahr der Entwicklung einer marktbeherrschenden Stellung auch Gefahren für die Medienvielfalt und damit für das pluralistische Meinungsbild, das zum Wesen der demokratischen Gesellschaft gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiges rechtliches Instrument zur Sicherung der Medienvielfalt ist daher die Medienfusionskontrolle. Unter Medienvielfalt im Sinne des Kartellgesetzes ist eine Vielfalt von selbständigen Medienunternehmern zu verstehen, die nicht miteinander verbunden sind und durch die eine Berichterstattung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Meinungen gewährleistet wird.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 13 Kartellgesetz 2005, BGBl I Nr 61/2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind die für eine Anmeldungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte bei Medienunternehmen wesentlich niedriger als bei allen anderen Branchen und es liegt schon bei einer beabsichtigten mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an einem Medienunternehmen von mehr als 25% ein Medienzusammenschluss vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammenschlüsse von Medienunternehmen bedürfen gemäß §§ 8 bis 11 sowie §&amp;amp;nbsp;13 Kartellgesetz schon dann der Anmeldung bei der Bundeswettbewerbsbehörde, wenn die beteiligten Medienunternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die folgenden Umsatzerlöse erzielten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) weltweit insgesamt mehr als EUR 15 Millionen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) im Inland insgesamt mehr als EUR 1,5 Millionen, und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) mindestens zwei Medienunternehmen weltweit jeweils mehr als EUR fünf Millionen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;werberecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Werberecht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung im weitesten Sinn ist ein elementarer Bestandteil der menschlichen Kommunikation, z.B. bei sozialer Interaktion um individuelle Aufmerksamkeit zu erregen, Gunst zu gewinnen und soziale Tauschvorgänge einzuleiten, Entscheidungen zu beeinflussen oder um Partner*innen zu werben. Im üblichen Sprachkontext findet sich der Begriff der Werbung meist im Zusammenhang mit kommerziellen Zwecken. Dabei dient die Werbung der gezielten und bewussten, als auch der indirekten und unbewussten Beeinflussung des Menschen, sei dies durch emotionale oder informierende Werbebotschaften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Werbung unterliegt als eine Form der Meinungsäußerung auch dem Schutzbereich des Art 10 EMRK. Beschränkungen der Werbung durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen könnten daher auch in dieses verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht eingreifen. Ob dieser Eingriff dann zu einer Verletzung des Rechts auf Meinungsäußerungsfreiheit führt, ist im Rahmen einer Interessenabwägung zu beurteilen. Dabei ist zu prüfen, ob der Grund aus welchem ein Eingriff in die Werbung erfolgte, ein für den Eingriff rechtfertigender ist. Beispielhafte Gründe für Werbeeingriffe sind etwa Gesundheitsschutz (Beschränkung der Arzneimittel- oder Tabakwerbung), Jugendschutz usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;werbung-und-unlauterer-wettbewerb&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Werbung und unlauterer Wettbewerb ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zentrale Rechtsgrundlage für die Vermeidung unlauteren Wettbewerbs ist in Österreich das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG, BGBl Nr 448/1984.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Es ist auf die Sicherung eines fairen und leistungsgerechten Wettbewerbs gerichtet, mit dem Ziel, Mitbewerber*inenn, aber auch Verbraucher*innen und die Allgemeinheit zu schützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei knüpften die Regelungen des UWG an &amp;#039;&amp;#039;Handlungen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs&amp;#039;&amp;#039; an. Davon zu unterscheiden sind etwa private oder amtliche Tätigkeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An &amp;#039;&amp;#039;rechtlichen Instrumentarien bei Verletzung&amp;#039;&amp;#039; des lauteren Wettbewerbs bzw. zur Abstellung derartiger Verletzungen sieht das UWG Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche sowie allfällige Ansprüche auf Urteilsveröffentlichung vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Detail sieht das UWG etwa Regelungen im Zusammenhang mit aggressiven Geschäftspraktiken, irreführenden Geschäfts­praktiken, vergleichender Werbung, Herabsetzung eines Unternehmens, Schutz geographischer Angaben, Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens (z.B. unbefugter Gebrauch einer &amp;lt;span&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;„Firma), Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten, Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, Auskunftsansprüche oder Urteilsveröffentlichungen vor. Aufgrund der Vielfalt möglicher wettbewerbswidriger Handlungen kann, wenn eine spezielle Bestimmung im UWG gegen derartige Handlungen keinen Schutz bietet, auch die Generalklausel des § 1 UWG (unlautere Geschäftspraktiken) herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im werberechtlichen Kontext spielen insbesondere das Irreführungsverbot und die Herabsetzung eines Unternehmens eine bedeutsame Rolle:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Irreführende Geschäftspraktiken&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 2 UWG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend und ist verboten, wenn sie unrichtige Angaben (auch bildliche Darstellungen oder sonstige Verhaltensweisen) enthält oder sonst geeignet ist, eine*n Marktteilnehmer*in in Bezug auf das Produkt etwa über&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) die wesentlichen Merkmale des Produkts oder die wesentlichen Merkmale von Tests oder Untersuchungen, denen das Produkt unterzogen wurde,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) den Preis, die Art der Preisberechnung oder das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) die Person, die Eigenschaften oder die Rechte des Unternehmers oder seines*seiner Vertreter*in, wie Identität und Vermögen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
derart zu täuschen, dass diese*r dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er*sie andernfalls nicht getroffen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Medienunternehmen ist das Irreführungsverbot insbesondere bei &amp;#039;&amp;#039;vergleichender Werbung&amp;#039;&amp;#039; von Bedeutung. Vergleichende Werbung ist grundsätzlich zulässig. Ist sie jedoch irreführend, dann ist sie verboten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu OGH vom 11.01.1977, 4 Ob 399/76 ua: &amp;amp;quot;Eine vergleichende Werbung ist primär nach § 2 UWG zu beurteilen und wettbewerbsrechtlich nur dann zu beanstanden, wenn die ernstlich und objektiv nachprüfbar behaupteten Umstände nicht den Tatsachen entsprechen oder die Ankündigung sonst zur Irreführung geeignet ist.&amp;amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oder OGH vom 28.03.1995, 4 OB 25/95 ua: &amp;amp;quot;Der Werbevergleich muss alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um seine Aussagekraft beurteilen zu können. Für den Preisvergleich gilt nichts anderes. Auch wenn ein strenger Maßstab anzulegen ist, weil Preisgegenüberstellungen sehr werbewirksam sind, ist doch immer nur zu beurteilen, ob der durch den Preisvergleich erweckte Eindruck in einem für den Kaufentschluss wesentlichen Punkt zur Irreführung geeignet ist. Weder aus § 2 UWG noch aus § 1 UWG lässt sich ableiten, dass eine Preisgegenüberstellung auch jene Informationen enthalten müsse, die notwendig sind, um ihre Richtigkeit durch entsprechende Nachforschungen überprüfen zu können. Das Fehlen dieser Angaben macht den Preisvergleich weder unvollständig noch unrichtig, aber - möglicherweise - weniger überzeugend und damit weniger werbewirksam als es wäre, wären die Vergleichspreise nicht nur behauptet, sondern nachprüfbar belegt. Ein derartiger Mangel begründet aber keine Wettbewerbswidrigkeit, ist es doch (bloß) Aufgabe des Wettbewerbsrechts, unlauteren Wettbewerb zu verhindern, um dadurch den Leistungswettbewerb zu sichern.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  Das ist etwa der Fall bei Preisvergleichen von Produkten, die sich so sehr voneinander unterschieden, dass sie nicht mehr vergleichbar sind. Dabei müssten die Güter, deren Preise miteinander verglichen werden, grundsätzlich gleichartig und qualitativ gleichwertig sein.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 11.07.1989, 4 Ob 48/89 ua.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Werbung mit Sonderangeboten, sofern ein*e Mitbewerber*in oder dessen*deren Leistungen erkennbar sind, muss auch auf den Beginn und das Ende des Angebotes hingewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Herabsetzung eines Unternehmens&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 9a UWG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unzulässig ist es, zu Zwecken des Wettbewerbes betriebs- oder kreditschädigende Tatsachen (!) über das Unternehmen eines*einer anderen oder etwa über die Waren oder Leistungen eines*einer anderen zu behaupten oder zu verbreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So ist etwa die Behauptung, das Image einer Zeitung sei schwer angeschlagen, weil sie als kunstfeindlich gelte, betriebsgefährdend, kann doch der dadurch ausgelöste Eindruck sowohl potentielle Leser*innen davon abhalten, die Zeitung zu kaufen, als auch Inserenten dazu bringen, ihre Werbeeinschaltungen in einem anderen Druckwerk zu veröffentlichen.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 12.06.1990, 4 Ob 89/90 ua.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Behauptung, eine Konkurrenzzeitung habe eine &amp;#039;Ente&amp;#039; verbreitet - also Mitteilungen gemacht, die nicht den Tatsachen entsprechen -, ist in der Zeitungsbranche geeignet, den Ruf dieser Zeitung zu schmälern, ihren Absatz zu beeinträchtigen und damit den Betrieb des Unternehmens zu schädigen.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 05.12.1989, 4 Ob 126/89.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;medienspezifische-werbebestimmungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Medienspezifische Werbebestimmungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das MedienG sieht in § 26 bei &amp;#039;&amp;#039;Veröffentlichungen in periodischen Medien&amp;#039;&amp;#039;, für die ein Entgelt geleistet wurde, die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verpflichtung zu deren Kennzeichnung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; vor (siehe auch Punkt 2.2.1.3.). Für das Entstehen dieser Verpflichtung ist es irrelevant, ob es sich bei den Veröffentlichungen um Ankündigungen, Empfehlungen oder sonstige Beiträge und Berichte handelt. Die Kennzeichnung hat durch den sprachlichen Hinweis “&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anzeige&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;”, “entgeltliche Einschaltung” oder “Werbung” zu erfolgen, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können. Das Verbot, getarnte Werbung gegen Entgelt vorzunehmen, darf auch nicht durch eine bestimmte Bezeichnung für das Entgelt („Produktionskostenzuschuss“) umgangen werden.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 26.09.1992, 4 Ob 79/92.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kennzeichnungsverpflichtung ist dabei auf Veröffentlichungen der Art zu beschränken, die in irgendeiner Weise geeignet sind, auch &amp;#039;&amp;#039;als Werbung im weitesten Sinn&amp;#039;&amp;#039; aufgefasst zu werden. Bei - wenngleich entgeltlich eingeschalteten - allgemeinen Angaben, die weder einer bestimmten Ware, Dienstleistung oder Idee noch bestimmten - physischen oder juristischen - Personen als Werbenden zugeordnet werden können, besteht ja keinerlei Notwendigkeit, das angesprochene Publikum durch die Kennzeichnung mit den Worten „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ darüber aufzuklären, dass für die Einschaltung ein Entgelt geleistet wurde.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 29.01.1991, 4 Ob 172/90 ua.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Enthält eine Zeitungsseite neben entgeltlichen Einschaltungen auch redaktionelle Beiträge, dann ist eine Kennzeichnung der einzelnen Veröffentlichungen zur Unterscheidung redaktioneller Beiträge von bezahlten Einschaltungen erforderlich.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH vom 28.09.1993, 4 Ob 93/93 ua.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Weitere gesetzliche Bestimmungen finden sich im ORF-G  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere die §§ 13 bis 17 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl Nr 379/1984, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2021.&amp;lt;/ref&amp;gt;  , im AMD-G  &amp;lt;ref&amp;gt;§§ 31 ff des Bundesgesetzes über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz – AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2020.&amp;lt;/ref&amp;gt;  und im PrR-G  &amp;lt;ref&amp;gt;§§ 19 und 20 des Privatradiogesetzes - PrR-G, BGBl. I Nr. 20/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2020.&amp;lt;/ref&amp;gt;  für den Bereich des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rundfunks&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeinsam sind die Verpflichtungen, dass Werbung klar als solche erkennbar sein muss und durch optische oder akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen &amp;#039;&amp;#039;zu trennen&amp;#039;&amp;#039; ist. Die Werbung für Tabakwaren ist sowohl im ORF als auch im Privatfernsehen untersagt.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 13 ORF-G, § 33 AMD-G.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Werbung für Spirituosen ist im ORF vollkommen untersagt und für andere alkoholische Getränke zwar gesetzlich prinzipiell erlaubt, aber aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ORF nur sehr eingeschränkt möglich. Im Privatfernsehen unterliegt die Werbung für Alkohol ebenfalls einigen Beschränkungen.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 35 AMD-G.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1. An &amp;#039;&amp;#039;allgemeinen werberechtlichen Vorgaben&amp;#039;&amp;#039; findet sich etwa&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) das Gebot, dass Werbung nicht irreführend sein darf,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) die Unzulässigkeit von Schleichwerbung,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schleichwerbung ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines*einer Hersteller*in von Waren oder eines*einer Erbringer*in von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Österreichischen Rundfunk absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) das Verbot, dass in der Werbung keine Personen auftreten dürfen, die regelmäßig Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen vorstellen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) dass ein*e Werbetreibende*r keinen redaktionellen Einfluss auf den Programminhalt ausüben darf und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
v) die Unzulässigkeit von Unterbrecherwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ausnahme Sportübertragungen seit 2010, siehe unten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2. Im Rahmen der &amp;#039;&amp;#039;Werbegrundsätze ist&amp;#039;&amp;#039; etwa &amp;#039;&amp;#039;geboten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;,&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; dass Werbung nicht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) die Menschenwürde verletzen darf,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) Diskriminierungen nach Rasse, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion oder Nationalität enthalten darf,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) religiöse oder politische Überzeugungen verletzen darf oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) rechtswidrige Praktiken fördern darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umfangreich ist auch das zeitliche (Höchst-)Ausmaß &amp;#039;&amp;#039;zulässiger Werbedauer&amp;#039;&amp;#039; geregelt. Beim ORF dürfen Hörfunkwerbesendungen im Jahresdurchschnitt die tägliche Dauer von insgesamt 172 Minuten nicht überschreiten, wobei Abweichungen von höchstens 20 vH pro Tag zulässig sind. In einem Programm dürfen Werbesendungen im Jahresdurchschnitt 8 vH der täglichen Sendezeit nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem „neuen Medienpaket“  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl. I Nr. 50/2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  , welches am 1.10.2010 in Kraft getreten ist, wurde die EU-Audio-visuelle Mediendienste-Richtlinie  &amp;lt;ref&amp;gt;Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste).&amp;lt;/ref&amp;gt;  umgesetzt. Es führte zu den letzten größeren Änderungen in puncto Werbung in audiovisuellen Medien. Beispielhaft seien folgende Änderungen erwähnt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Aufgrund des Wettbewerbsschutzes bis 2010 verboten, ist nun regionale TV-Werbung in engen Grenzen im ORF erlaubt.&lt;br /&gt;
* Product Placement ist nun auch in fast allen ORF-Sendungen zulässig.&lt;br /&gt;
* TV-Werbespots müssen im ORF in Werbeblöcken ausgestrahlt werden. Einzelspots bleiben nach wie vor die &amp;amp;quot;Ausnahme&amp;amp;quot;. Bei Sportübertragungen werden Einzelspots und Unterbrecherwerbung jedoch erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;werbeabgabe&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Werbeabgabe  ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Lukrierung finanzieller Einnahmen ist der Fiskus bekanntermaßen findig. Beim derzeit geltenden Werbeabgabegesetz  &amp;lt;ref&amp;gt;Werbeabgabegesetz 2000, BGBl I Nr 29/2000, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 91/2019.&amp;lt;/ref&amp;gt;  wurde jedoch kein neuer Steuergegenstand - sprich Werbung im weiten Sinn - als Steuerquelle erfunden, vielmehr ging ihm unterschiedliche Besteuerung von Werbung einerseits aufgrund der Ankündigungsabgaben als Gemeindeabgaben und andererseits aufgrund der Anzeigenabgaben als Landes(Gemeinde)abgaben voran. Dies hatte einerseits Doppelbesteuerungen zur Folge und zog andererseits Steuerwettbewerbe zwischen den Gebietskörperschaften mit sich. Der zur Leistung - aus Anlass von durch Werbung fällig werdender Steuer - Verpflichtete war mit einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgrundlagen konfrontiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus diesem Grund wurden die Ankündigungs- und Anzeigenabgaben durch eine bundeseinheitliche Regelung der Werbeabgabe in Form einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe ersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Werbeabgabegesetz unterliegen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Werbeleistungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, soweit sie im Inland gegen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Entgelt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; erbracht werden. Wird eine zum Empfang in Österreich bestimmte Werbeleistung in Hörfunk und Fernsehen vom Ausland aus verbreitet, dann gilt sie als im Inland erbracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den vom Werbeabgabegesetz &amp;#039;&amp;#039;erfassten Werbeleistungen&amp;#039;&amp;#039; zählen die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes, die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen und die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird für derartige Werbeleistungen ein Entgelt vereinbart, dann sind davon 5% an Werbeabgabe von dem*der Entgeltempfänger*in zu entrichten.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 2 Werbeabgabegesetz 2020.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen-3&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Welche Gefahr birgt der Zusammenschluss von Medienunternehmen in sich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Welche Rechtsvorschrift enthält Bestimmungen zur Medienfusion?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Darf Werbung (rechtlich betrachtet) auch ekelhaft und anstößig sein?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wenn Werbung auch dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit unterliegt, warum kann es dann durch das UWG zu einfachgesetzlich angeordneten Beschränkungen von Werbungen kommen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wann ist eine Geschäftspraktik nach dem UWG irreführend?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Ist vergleichende Werbung zulässig oder nicht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Welche allgemeinen werberechtlichen Vorgaben finden sich für den Bereich des Rundfunks?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Wo ist die Werbeabgabe geregelt und wie hoch ist sie?&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lösungen-zu-lektion-4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Zum einen die (wirtschaftliche) Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung und zum anderen die Gefahr der Beeinträchtigung von Medienvielfalt und pluralistischer Meinungsbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Kartellgesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Grundsätzlich ja, denn Werbung unterliegt als eine Form der Meinungsäußerung auch dem Schutzbereich des Art 10 EMRK.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Auch die verfassungsgesetzlich geschützte Werbung/Meinungsäußerungs­freiheit ist nicht uferlos. Die Freiheit findet dort ihre Grenzen, wo das zum Schutz der*die Mitbewerber*in (z.B. Schutz vor irreführender Werbung) oder von Konsument*innen (z.B. Werbebeschränkungen bei Arzneiwaren) notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Wenn sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, Marktteilnehmer*innen bezüglich das Produkt in einer Weise zu täuschen, die den*die Marktteilnehmer*in veranlasst, eine Geschäftsentscheidung zu treffen, die er*sie ohne Irreführung nicht getroffen hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Vergleichende Werbung ist grundsätzlich zulässig, doch darf sie nicht irreführend sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Irreführungsverbot, Unzulässigkeit von Schleichwerbung, keine Werbung mit Nachrichtenmoderator*innen, Unzulässigkeit der Unterbrecherwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Ausnahme Sportsendungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Im Werbeabgabegesetz und sie beläuft sich auf 5% des Entgelts für die Werbeleistungen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Einf%C3%BChrung&amp;diff=5519</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Einführung</title>
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		<updated>2023-07-27T08:15:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Lösungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-1-einführung-in-das-medienrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Einführung in das Medienrecht =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;allgemeines&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Medien spielen in nahezu sämtlichen Lebensbereichen, sei das nun Politik, Bildung, Wirtschaft, Familie, Religion, Sport, Technik usw. eine Rolle und sind in unserer Gesellschaft kaum noch wegzudenken. Medien beeinflussen diese Lebensbereiche und diese Lebensbereiche beeinflussen Medien und deren Inhalte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viele wissenschaftliche Disziplinen haben Medien zum Betrachtungs- und Untersuchungsgegenstand, etwa die Mediensoziologie, Medienwissenschaft usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Bereich der Rechtswissenschaften sind Medien bzw. das Medienrecht bedeutsam. Dabei bildet das Medienrecht jedoch keine „abgeschlossene“ Teildisziplin, wie beispielsweise das Privatrecht, das öffentliche Recht oder das Strafrecht. Es ist vielmehr eine „Querschnittsmaterie“, welche in das öffentliche Recht, das Zivilrecht und das Strafrecht hineinspielt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der inhaltlichen Betrachtung gesehen, hat „das“ Medienrecht daher auch unterschiedliche Gegenstände bzw. Zielsetzungen. So kann etwa die Nutzung von geistigen Werken in Medien in das Urheberrecht hineinspielen. Übertragungsspezifische Regelungsaspekte einzelner Medien könnten wiederum in das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht hineinspielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die von der Gesetzgebung verfolgte Zielsetzung bei der Regelung medienspezifischer Sachverhalte liegt im Kern zum einen in der Ausgestaltung und Durchsetzung der verfassungsrechtlich verankerten Kommunikationsfreiheit  &amp;lt;ref&amp;gt;Die zentralen verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der &amp;amp;quot;Kommunikationsfreiheit&amp;amp;quot; sind in Art 13 StGG und Art 10 EMRK verankert und verbriefen die individuelle Meinungsfreiheit. Jeder Mensch (und nicht bloß österreichischer Staatsbürger) hat das Recht, sich in zwischenmenschlichen Begegnungen durch den Austausch von Meinungen und Informationen zu verwirklichen. Der verfassungsrechtliche Schutz bezieht sich dabei auf die Person des Äußernden (Meinungsäußerungsfreiheit) und auch auf die Person des Empfängers (Informationsfreiheit). Diese Freiheiten begründen in wechselseitiger Sinneinheit die sogenannte Kommunikationsfreiheit (siehe etwa &amp;#039;&amp;#039;Berka&amp;#039;&amp;#039;, Die Grundrechte, Rz 544; &amp;#039;&amp;#039;Öhlinger/Eberhard&amp;#039;&amp;#039;, Verfassungsrecht&amp;lt;sup&amp;gt;12&amp;lt;/sup&amp;gt;, Rz 426ff.).&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Neben dieser verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit, die es umzusetzen und zu schützen gilt, sind aber auch Grenzen zu beachten und auf gesetzlicher Ebene zu „artikulieren“. Diese Grenzen können in Gründen des Allgemeininteresses gelegen sein. Solche Interessen wären beispielsweise Konsumenten- oder Jugendschutz. Neben den Allgemeininteressen können sich auch Grenzen auftun, die im Interesse eines Individuums liegen, etwa dessen Privatsphäre oder dessen gewerbliche Schutzrechte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die medienspezifischen Regelungsinteressen nicht ausschließlich von der österreichischen Gesetzgebung artikuliert werden. Auch auf Ebene der Europäischen Union oder des Europarates werden medienspezifische Vorgaben, die zum Teil für Österreich bindend sind, festgelegt.  &amp;lt;ref&amp;gt;Zu den Rechtsquellen im Medienrecht siehe Punkt 1.3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;medien-massenmedien-und-neue-medien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medien, Massenmedien und Neue Medien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bevor in weiterer Folge auf die das Medienrecht bildenden Rechtsquellen eingegangen wird, soll zunächst noch ein Blick auf die Ausgangsbegriffe geworfen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Wort „&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medium&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;“ stammt aus dem Lateinischen und kann mit dem „Dazwischenstehenden“ übersetzt werden. In der Kommunikationswissenschaft wird Medium gebräuchlich als Transportmittel, welches es ermöglicht, gedankliche Inhalte zwischen Lebewesen zu übermitteln, verstanden. Ihre Hülle ist das Mittel, mit dem Ideen und Vorstellungen für andere Menschen sinnlich wahrnehmbar gemacht werden können. Folglich kann jede Verkörperung, die sich als Mittel zur sinnlichen Wahrnehmbarmachung von Ideen und Vorstellungen von Menschen für andere Menschen eignet, als Medium bezeichnet werden.  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 2, mit weiteren Nachweisen.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Medien können beispielsweise Bücher, Fernsehen, Videofilm, Telefon oder Briefe sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Medium kann der Individual-, aber auch der Massenkommunikation dienen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Individualkommunikation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich typischerweise zwischen zwei Personen oder einem kleinen Personenkreis abspielt. Paradebeispiel dafür ist eine briefliche Kommunikation. Im elektronischen Bereich wird von sogenannter „point to point“ - Kommunikation gesprochen (zB Telefonieren oder email).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richtet sich die Botschaft an eine Vielzahl von Menschen, dann wird von &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Massenkommunikation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gesprochen. Die Kommunikation erfolgt als „point to multipoint“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach gängiger Definition sind &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Massenmedien&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Kommunikationsmittel, die durch technische Vervielfältigung und Verbreitung mittels Schrift, Bild oder Ton Inhalte an eine unbestimmte (weder eindeutig festgelegte, noch quantitativ begrenzte) Zahl von Menschen vermitteln und somit öffentlich an ein anonymes, räumlich verstreutes Publikum weitergeben.  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Burkhart&amp;#039;&amp;#039;, Kommunikationswissenschaften&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Massenmedien kommen jene Medien zum Einsatz, die geeignet sind, menschliche Ideen oder Vorstellungen für eine Vielzahl von Menschen sinnbildlich wahrnehmbar zu machen, somit etwa Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Schallträger usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wechselten Leitmedien bei historischer Betrachtung bzw. traten neue hinzu. Am Beginn waren es Printmedien, gefolgt von elektronischen Medien wie Hörfunk und Fernsehen. Seit 1990 wächst auch die Bedeutung des world wide web und der sozialen Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Kommunikationswissenschaft werden die Massenmedien von den sonstigen Medien wegen ihrer Bedeutung für die Gesellschaft unterschieden. Nach den Funktionen, die die Massenmedien erfüllen, kann unterschieden werden:  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe näher dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 3f.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;gt;a) Aufgaben für die Gesellschaft (Sozialisation, soziale Orientierung, Unterhaltung),&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Aufgaben für das politische System (Herstellen von Öffentlichkeit, Forum zum Ausdrücken von Ansichten und Interessen sowie von Kritik und Kontrolle staatlicher Gewalten oder gesellschaftlicher Strömungen),&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Aufgaben für das Wirtschaftssystem (Arbeitgeber*innen, selbständiges Wirtschaftsgut, Forum für Werbung, aber auch Berichte über die Wirtschaft).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Begriff „&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Neue Medien&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;“ stellt zeitbezogen auf neue Medientechniken ab. Anfänglich war damit das Radio gemeint, dann das Fernsehen und mit dem Aufkommen von Videotext wurden dieser als Neue Medien bezeichnet. Seit Mitte der 1990er Jahre ist er für alle elektronischen, digitalen, interaktiven Medien und den Kontext Multimedia und Netzpublikation gebräuchlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit anderen Worten sind „Neue Medien“ Medien, die mit Hilfe neuer oder erneuerter Technologien, neuartige, also in dieser Art bisher nicht gebräuchliche, Formen von Informationstransfer ermöglichen. Die „Neuen Medien“ unterliegen daher einem stetigen Wandel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kennzeichnend sind derzeit rechnergestützte Anwendungen, digitale Daten und ein interaktiver Umgang mit diesen Daten. Gelegentlich wird statt des Begriffs der Neuen Medien auch der Begriff Multimedia verwendet, weil infolge der Digitalisierung eine Integration von allen möglichen Kommunikationswegen - wie Sprache und Text, Video und Audio, Telekommunikation, Unterhaltungselektronik und Computertechnik - eröffnet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;rechtsquellen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsquellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits unter Punkt 1.1. angeführt, ist „das“ Medienrecht nicht in einem Gesetzeswerk kodifiziert. Die Rechtsquellen, die medienrechtliche Inhalte bzw. Zielsetzungen zum Gegenstand haben, haben ihren Ursprung etwa auf europarechtlicher, auf verfassungsrechtlicher und auf einfachgesetzlicher Ebene. Neben diesen Regelungswerken, die &amp;#039;&amp;#039;rechtlich&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;verbindliche&amp;#039;&amp;#039; Bestimmungen zum Gegenstand haben, gibt es auch - zwar rechtlich nicht verbindliches, aber aufgrund der Akzeptanz der beteiligten Verkehrskreise durchaus effektives - „soft law“ bzw. Regelungen der Selbstregulierung.  &amp;lt;ref&amp;gt;Umfassend dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 19ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;europarechtliche-rechtsquellen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Europarechtliche Rechtsquellen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den europarechtlichen Rechtsquellen des Medienrechts ist zwischen jenen, die ihre Wurzeln in den Vertragswerken der Europäischen Union (= „unionsrechtliches Medienrecht“) und jenen, die ihren Ursprung im Europarat haben, zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;unionsrechtliches-medienrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Unionsrechtliches Medienrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Regelungsbefugnis auf europäischer Ebene ist keine allumfassende. Unionsrechtliche Regelungen können lediglich für jene Bereiche getroffen werden, die der Europäischen Union seitens der Mitgliedstaaten in den unionsrechtlichen Kompetenzbereich übertragen wurden.  &amp;lt;ref&amp;gt;Dabei handelt es sich um das sogenannte Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art 5 EUV) Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof üben ihre Befugnisse &amp;#039;&amp;#039;nach Maßgabe&amp;#039;&amp;#039; der ihnen in den &amp;#039;&amp;#039;Verträgen zugewiesenen Befugnisse&amp;#039;&amp;#039; aus (siehe auch Art 13 Abs 2 EUV)&amp;#039;&amp;#039;.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch deutlicher sagt Art 5 Abs 2 EUV: Die Union wird &amp;#039;&amp;#039;nur&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den medialen Bereich gibt es keine ausdrückliche, unionsrechtliche Kompetenz zur Regelung von Medieninhalten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Entsprechend Art 167 AEUV leistet jedoch die Union einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Dabei fördert die Union durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit, etwa im Bereich künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich. In diesen Bereichen kann der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen erlassen.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Dennoch finden sich im Unionsrecht Grundlagen, die als Kompetenzgrundlage für die Regelung medienrechtlich bedeutsamer Sachverhalte herangezogen werden. Diese Grundlagen sind etwa im &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wettbewerbsrecht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, wie insbesondere Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, Fusionskontrolle und Regelung staatlicher Beihilfen verankert. (Näheres zum Wettbewerbsrecht findet sich unter Lektion 4.) Für den Medienbereich bedeutsam sind auch die Grundfreiheiten, nämlich die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Warenverkehrsfreiheit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; und die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dienstleistungsfreiheit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. Zudem ist die Medienfreiheit und die Pluralität der Medien grundrechtlich in Art 11 der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Charta der Grundrechte der Europäischen Union&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (GRC) verankert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die (neuen) Medien nicht an den Landesgrenzen Halt machen und eine europäische Orientierung des Medienwesens als erforderlich erachtet wurde, ergingen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;sekundärrechtliche&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Regelungen auf dem Gebiet des Medienrechts. Gerade auch im Ausbau der Informationsgesellschaft sah bzw. sieht die Unionspolitik einen bedeutsamen Beitrag zur Steigerung des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in der Union. Die europarechtlichen Regelungsinitiativen begannen in diesem Bereich gegen Ende der Neunzigerjahre des 20. Jahrhunderts. Hervorzuheben sind dabei insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;  &amp;lt;ref&amp;gt;RL 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste, ABl Nr L 95/1 vom 15.04.2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Diese ersetzte die Fernsehrichtlinie  &amp;lt;ref&amp;gt;RL 89/552/EWG, geändert durch die RL, ABl Nr L 202 vom 30.7.1997.&amp;lt;/ref&amp;gt;  und umfasst neben dem klassischen Fernsehen sämtliche andere an eine breite Öffentlichkeit gerichtete audiovisuelle Mediendienste auf Abruf („video-on-demand“). Die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie enthält dabei Mindeststandards - etwa im Bereich von Werbung und Sponsoring, Jugendschutz oder bestimmte Programmgrundsätze -, die grenzüberschreitende Fernsehprogramme in Europa aufweisen müssen. Dabei ist es notwendig und ausreichend, wenn alle Fernsehsendungen dem Recht des Mitgliedstaates entsprechen, in dem sie ihren Ursprung haben. Folglich ist der Sendestaat für die Einhaltung der Bestimmungen dieser RL verpflichtet; Eine Überprüfung seitens des Empfangsstaates ist nicht erforderlich. Umgesetzt wurde die RL in Österreich durch das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Urheberrechtsrichtline&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;  &amp;lt;ref&amp;gt;RL 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl Nr L 167 vom 22.06.2001, S 10 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Mit der Urheberrechts-RL soll einerseits das europäische Urheberrecht an neue technische Verwertungsarten (zB Digitalisierung, Internet) angepasst und andererseits zwei im Rahmen der Weltorganisation für das geistige Eigentum im Jahr 1996 erarbeitete Übereinkommen umgesetzt werden. Die Urheberrechts-RL enthält dabei Regelungen für das Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe auf Distanz und das Verbreitungsrecht und führt das Recht der interaktiven öffentlichen Wiedergabe für die Nutzung von geschützten Werken im Internet ein. Ferner sieht die Richtlinie einen abschließenden Katalog möglicher freier Werknutzungen vor, wobei eine freie Werknutzung für vorübergehende, technisch bedingte Vervielfältigungen verbindlich vorgeschrieben ist.  &amp;lt;ref&amp;gt;Im Juni 2014 entschied der EuGH (C-348/13), dass Streaming von der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen sei, denn die dabei auf den Computer geladenen Daten seien „vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens“. Das bloße Betrachten urheberrechtlich geschützten Materials im Webbrowser oder über einen Streaming-Client stellt demnach keinen Rechtsverstoß dar.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;europarat&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Europarat ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsakte des Europarates schaffen als solches noch kein unmittelbar anwendbares (Medien-)Recht. Sie sind zum Teil als Empfehlungen an die Vertragstaaten des Europarates gerichtet. Zum Teil stehen sie als völkerrechtliche Verträge den Vertragstaaten zur Ratifizierung offen, die dann insoweit verbindlich Wirkung entfalten, als den Staaten die Erfüllung der in diesen Verträgen übernommenen Verpflichtungen obliegt. Eine mögliche Erfüllungsform kann beispielsweise in der Erlassung bzw. Anpassung von Gesetzen liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für ein solches Übereinkommen ist das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl III Nr 164/1998.&amp;lt;/ref&amp;gt;  , welches den Zweck verfolgt, die grenzüberschreitende Verbreitung und Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen zwischen den Vertragsparteien des Europarates zu erleichtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine zentrale Bedeutung im Zusammenhang mit dem Medienrecht kommt auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu. Der EGMR erlässt bzw. schafft kein Medienrecht im Sinne eines rechtssetzenden Organs. Der Gerichtshof ist vielmehr ein Organ der Rechtsprechung. Hier kommt ihm die bedeutsame Rolle zu, Entscheidungen von nationalen Gerichten und Behörden auf deren Übereinstimmung im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu beurteilen. Gerade der Art 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) hat im medienrechtlichen Kontext große Bedeutung. Die Rechtsprechung des EGMR ergeht zu den konkret zur Überprüfung an den EGMR herangetragenen Urteilen bzw. Verwaltungshandlungen. Diese Rechtsprechung hat auch für die davon nicht betroffenen Vertragstaaten Bedeutung, weil anzunehmen ist, dass der EGMR bei seiner Rechtsprechung bleiben wird, wenn ihm vergleichbare Fallentscheidungen aus anderen Vertragstaaten zur Überprüfung vorgelegt werden. (Zur Rechtsprechung des EGMR siehe auch unter Punkt 1.3.2.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verfassungsrechtliche-rechtsquellen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Verfassungsrechtliche Rechtsquellen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch auf der Ebene des Verfassungsrechts finden sich Grundlagen im Zusammenhang mit dem Medienrecht. Zum einen handelt es sich dabei um grund- und freiheitsrechtliche Bestimmungen, zum anderen um organisationsrechtliche Regelungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Im Zusammenhang mit den &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Grundrechten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist die zentrale verfassungsrechtliche Grundlage die &amp;amp;quot;Kommunikationsfreiheit“. Sie ist in Art 13 Abs 1 StGG und Art 10 EMRK verankert und verbrieft die individuelle Meinungsfreiheit. Jeder Mensch (und nicht bloß österreichische*r Staatsbürger*in) hat das Recht, sich in zwischenmenschlichen Begegnungen durch den Austausch von Meinungen und Informationen zu verwirklichen. Der verfassungsrechtliche Schutz bezieht sich dabei auf die Person des Äußernden (Meinungsäußerungsfreiheit) und auch auf die Person des*der Empfänger*in (Informationsfreiheit) und begründet in wechselseitiger Sinneinheit die sogenannte Kommunikationsfreiheit.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe etwa &amp;#039;&amp;#039;Berka&amp;#039;&amp;#039;, Die Grundrechte, Rz 544; &amp;#039;&amp;#039;Öhlinger/Eberhard&amp;#039;&amp;#039;, Verfassungsrecht&amp;lt;sup&amp;gt;12&amp;lt;/sup&amp;gt;, 426ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Art 10 EMRK bekommt als Rechtsquelle für das Medienrecht in Österreich eine zweifache Bedeutung zu: Zum einen ist die EMRK Beurteilungsmaßstab des EGMR im Rahmen der an ihn zur Überprüfung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Menschenrechtskonvention herangetragenen nationalen Urteile bzw. Verwaltungsakte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum anderen kommt der Europäischen Menschenrechtskonvention in Österreich aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des österreichischen Parlaments auch Verfassungsrang zu.  &amp;lt;ref&amp;gt;In anderen Vertragstaaten des Europarates kommt der EMRK kein Verfassungsrang zu. Die Stellung der EMRK im Gefüge deren nationaler Rechtsordnung ist regelmäßig bloß ein (einfacher) völkerrechtlicher Vertrag.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Damit ist die Europäische Menschenrechtskonvention auch Beurteilungsmaßstab für den Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das kann zur Folge haben (und hat dies zum Teil auch), dass die Rechtsprechung des EGMR und des Verfassungsgerichtshofes zu identen Konventionsbestimmungen inhaltlich unterschiedlich ausgefallen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Rechtsprechung des EGMR zu Art 10 EMRK wird regelmäßig die Bedeutung von Medien in demokratischen Gesellschaften betont. Einige Entscheidungen des EGMR ergingen in Gefolge von Urteilen österreichischer Strafgerichte; diesen Urteilen gingen Berichterstattungen über Politiker*innen voran, die dann in weiterer Folge das Medium bzw. den*die Journalist*in wegen übler Nachrede vor Strafgerichten belangten. Der EGMR betonte (auch) in diesen Entscheidungen die Wichtigkeit der Medien und der Meinungsäußerungsfreiheit in demokratischen Gesellschaften. Oft war die Verurteilung seitens der österreichischen Strafgerichte daher nicht im Einklang mit der Medienäußerungsfreiheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Medienäußerungsfreiheit wurden in der Rechtsprechung des EGMR aber auch bedeutsame Grenzen gezogen. Besonders hervorhebenswert sind dazu die Entscheidungen im Fall &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;„&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Caroline von Hannover gegen Deutschland&amp;lt;/span&amp;gt;  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;EGMR, Kleine Kammer, Urteil vom 24.09.2004, Az 59320/00; EGMR, Große Kammer, Urteil vom 7. Februar 2012, Az. 40660/08 und 60641/08 (Von Hannover II); EGMR, Große Kammer, Urteil vom 7. Februar 2012 (Axel Springer AG), Az. 39954/08.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;  &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;,“&amp;lt;/span&amp;gt; in welchem der Gerichtshof der Veröffentlichung von Paparazzifotos aus dem Privatleben prominenter Persönlichkeiten eine Grenze, im Hinblick auf deren zu achtendes Privatleben (Art 8 EMRK), zog. Das heißt nun zwar nicht, dass generell über das Privatleben prominenter Persönlichkeiten keine (Bild-)Berichterstattung erfolgen darf; vielmehr muss im Einzelfall eine Interessenabwägung vorgenommen werden, im Rahmen derer zum einen der Frage nachzugehen ist, ob die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion leistet. Bezieht sich die Berichterstattung ausschließlich auf Details des Privatlebens von Personen, die keine öffentliche Funktion bekleiden, dann hat das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber dem Recht auf Achtung des Privatlebens zurückzutreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Meinungsäußerungsfreiheit drückt die in Art 13 Abs 2 StGG und im Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu den 3. Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30.10.1918, Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich Nr 2/1918. (Abrufbar unter http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&amp;amp;amp;aid=sgb&amp;amp;amp;datum=19180004 &amp;amp;amp;seite=00000003&amp;amp;amp;zoom=2).&amp;lt;/ref&amp;gt;  verankerte &amp;lt;u&amp;gt;Pressefreiheit&amp;lt;/u&amp;gt; an heutigen Maßstäben schon fast Selbstverständliches aus, nämlich, dass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) die Presse nicht durch ein Konzessionssystem beschränkt werden darf, folglich die Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften nicht an das Vorliegen behördlicher Bewilligungen geknüpft werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) die Presse nicht unter Zensur gestellt werden darf.&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; MaW die &amp;lt;/span&amp;gt;Zulässigkeit einer Veröffentlichung darf nicht durch eine vorangehende behördliche Überprüfung bedingt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) administrative Postverbote auf inländische Druckschriften keine Anwendung finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Art 10 Abs 1 EMRK erfasst auch die Rundfunkfreiheit (Hörfunk und Fernsehen), die einen grundrechtlichen Anspruch auf Veranstaltung von Rundfunkprogrammen durch „jedermann“  &amp;lt;ref&amp;gt;Im grund- und menschenrechtlichen Kontext wird danach unterschieden, ob die jeweilige verfassungsrechtliche Schutzposition lediglich österreichischen Staatsbürgern (wie beispielsweise beim Gleichheitsgrundsatz) oder auch fremden Staatsangehörigen zukommt. In letzterem Fall wird von &amp;amp;quot;Jedermannsrechten&amp;amp;quot; gesprochen.&amp;lt;/ref&amp;gt;  garantiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das österreichische Verfassungsrecht kennt zum Rundfunk eine besondere Verfassungsbestimmung: Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;BVG Rundfunk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk), BGBl Nr 396/1974.&amp;lt;/ref&amp;gt;  erklärt Rundfunk zur öffentlichen Aufgabe. Damit wird die besondere Verantwortung des Mediums Rundfunk für eine demokratische Gesellschaftsordnung angesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiters werden die Grundsätze für den Rundfunk verfassungsrechtlich dahingehend vorgegeben, dass dieser unabhängig, zur objektiven und unparteilichen Berichterstattung verpflichtet ist, Meinungsvielfalt sowie Ausgewogenheit der Programme zu berücksichtigen hat. Diese Grundsätze gelten sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privat betriebenen Rundfunk. Anknüpfend an den Rundfunkveranstalter wurden auf einfachgesetzlicher Ebene diese Grundsätze dann zum Teil unterschiedlich ausgestaltet.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Öhlinger/Eberhard&amp;#039;&amp;#039;, Verfassungsrecht&amp;lt;sup&amp;gt;12&amp;lt;/sup&amp;gt;, Rz 103ff, Vgl Punkt 1.3.3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Auf verfassungsrechtlicher Ebene angesiedelt ist die Zuständigkeitsverteilung (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kompetenzbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) zwischen Bund und Ländern zur gesetzlichen Regelung medienrechtlich bedeutsamer Sachverhalte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei liegt das kompetenzrechtliche Schwergewicht beim Bund: Bei der Bundesgesetzgebung liegt die Zuständigkeit zur Regelung des Pressewesens, des Post- und Fernmeldewesens, des Rundfunks, des Urheberrechts, des (medienrelevanten) Zivil- und Strafrechtswesens, aber auch des Urheberrechts oder des Arbeitsrechts für Journalist*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kompetenzen der Länder zur Regelung medienrelevanter Sachverhalte sind (im Vergleich zu den Bundeszuständigkeiten) gering. Den Ländern kommt im Rahmen des Veranstaltungswesens (Kinowesens) die Befugnis zur Regelung öffentlicher Filmvorführungen zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung können sowohl der Bund als auch die Länder gesetzliche Bestimmungen erlassen. Bei diesen Fördergesetzen wird die jeweilige Förderung aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages mit der fördernden Gebietskörperschaft vereinbart, und aus Sicht des*der Förderungsempfänger*in darf es auf diese Förderung keinen Rechtsanspruch geben. Beispielsweise ermöglicht das ⁮Burgenländische Kulturförderungsgesetz so die Förderung des Film- und Fotowesens, der Literatur und Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;einfachgesetzliche-rechtsquellen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Einfachgesetzliche Rechtsquellen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einfachgesetzlicher - und in weiterer Folge lediglich bundesgesetzlicher - Ebene existieren zahlreiche Gesetze, die Medien zum Gegenstand haben bzw. mit diesen in Zusammenhang stehen. Hier wird zunächst ein kurzer Überblick über diese Rechtsgrundlagen gegeben. Auf einzelne Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Lektionen näher eingegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Der zivil- und strafrechtliche Schutz von Persönlichkeitsrechten ist insbesondere im ABGB  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere § 43 ABGB - Namensrecht, § 1330 - Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung&amp;lt;/ref&amp;gt;  , UrhG  &amp;lt;ref&amp;gt;Etwa § 78 UrhG - Bildnisschutz.&amp;lt;/ref&amp;gt;  und im StGB  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere § 111 StGB - üble Nachrede, § 115 - Beleidigung, § 152 - Kredit­schädigung, § 297 - Verleumdung.&amp;lt;/ref&amp;gt;  verankert. Besondere Haftungs- und Verfahrensvorschriften finden sich im MedienG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Hintanhaltung von Medienkonzentrationen finden sich Bestimmungen im Kartellgesetz  &amp;lt;ref&amp;gt;§§ 7 ff Kartellgesetz betreffend Medienzusammenschlüsse.&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Medienwerbung widmen sich zahlreiche Rechtsvorschriften, wie etwa das UWG, MedienG, PrR-G, AMD-G oder ORF-G. Aber auch einzelne Materiengesetze enthalten Werbebeschränkungen, etwa für bestimmte Produkte (zB ArzneimittelG oder TabakG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Weiters finden sich Bestimmungen, die die Regulierung von Medien zum Gegenstand haben, die beispielsweise dem Transparenz- und Informationsbedürfnis der Nutzer*innen dienen (Impressums- und Offenlegungspflichten), die arbeitsrechtliche Sondervorschriften der Medienmitarbeiter*innen enthalten oder die die Aufsicht über Medien zum Gegenstand haben. So kommt beispielsweise die Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk einer besonders eingerichteten Behörde, nämlich aufgrund des KOG der Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;soft-law---regelungen-der-selbstregulierung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== „Soft law“ - Regelungen der Selbstregulierung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der staatlichen Regulierung kommt im Medienrecht auch der Selbstregulierung durch die beteiligten Verkehrskreise Bedeutung zu. Historisches Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Presserat, der von Herausgeber*innen der Printmedien und der Journalistengewerkschaft ins Leben gerufen wurde und aufgrund eines eigenen Ehrenkodexes Entscheidungen zur journalistischen Sorgfalt trifft. Diese sind rechtlich zwar nicht verbindlich, faktisch dennoch sehr bedeutsam und setzten für weitere Berichterstattungen neue Standards, an die sich die beteiligten Kreise weitgehend halten. An weiteren Einrichtungen der Selbstregulierung sind insbesondere der Österreichische Werberat und die ISPA, als Dachorganisation der Internet-Wirtschaft, zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Beschreiben Sie die Einordnung des Begriffs Medienrecht im System der Rechtsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Was versteht man unter dem Begriff der Massenmedien?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Was sind „neue“ Medien?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Welche unionsrechtlichen Rechtsquellen bzw. Rechtsgrundlagen sind bedeutungsvoll für das Medienrecht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Beschreiben Sie den Inhalt der verfassungsrechtlich verankerten Pressefreiheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Was ist unter „soft law“ zu verstehen? Gibt es im Medienrecht ein solches?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Erläutern Sie die Bedeutung des BVG Rundfunk.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Welche zweite europäische Institution neben der Europäischen Union schafft für das Medienrecht bedeutsame inhaltliche Vorgaben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Skizzieren Sie die Unterschiede zwischen Individual- und Massenkommunikation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Welche Gesetzgebungskompetenzen kommen den (österreichischen) Bundesländern im Bereich des Medienrechts zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Medienrecht ist keine abgeschlossene bzw. selbständige Teildisziplin. Es ist vielmehr eine Regelungsmaterie, die in verschiedene Gesetzesmaterien, wie etwa ins Strafrecht, öffentliche Recht, Namensrecht, Urheberrecht usw. hineinspielt („Querschnittmaterie“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Massenmedien sind Kommunikationsmittel, die Inhalte durch technische Vervielfältigung und Verbreitung mittels Schrift, Bild oder Ton an eine unbestimmte Zahl von Menschen vermitteln und somit öffentlich an ein anonymes, räumlich verstreutes Publikum weitergeben. Die Kommunikation erfolgt gewissermaßen „point to multipoint“. Beispiele sind etwa Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Schallträger usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. „Neue“ Medien verbreiten Inhalte mit neu entwickelten (Medien‑)Technologien. Rückblickend betrachtet waren das zunächst Radio, dann Fernsehen, Videotext und seit den 1990er Jahre wird dieser Begriff für alle elektronischen, digitalen, interaktiven Medien und Netzpublikationen verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Auf Ebene des Primärrechts sind maßgeblich das unionsrechtliche Wettbewerbsrecht (insbesondere das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, Fusionskontrolle und Regelung staatlicher Beihilfen) und die Waren- und Dienstleistungsfreiheit. An sekundärrechtlichen Rechtsquellen sind insbesondere die Fernsehrichtlinie und die Urheberrechtsrichtlinie zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Aufgrund der Pressefreiheit darf die Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften nicht an das Vorliegen behördlicher Bewilligungen geknüpft werden (Verbot eines Konzessionssystems), darf die Zulässigkeit einer Veröffentlichung nicht von einer vorhergehenden staatlichen Überprüfung abhängig gemacht werden (Verbot der Zensur) und dürfen für inländische Druckschriften keine administrativen Postverbote erlassen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Unter soft law, auch Regelungen der Selbstregulierung genannt, werden Regelungen verstanden, die als solches im Rechtsweg nicht durchsetzbar sind bzw. keine erzwingbaren Rechtspositionen einräumen. Häufig werden sie von den betroffenen Verkehrskreisen selbst vereinbart. Auch im Bereich der Medien gibt es Beispiele für solches soft law (Presserat, Österreichsicher Werberat und die ISPA).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Das BVG Rundfunk steht im Verfassungsrang und erklärt Rundfunk zur öffentlichen Aufgabe, womit die besondere Verantwortung des Mediums Rundfunk für eine demokratische Gesellschaftsordnung festgehalten ist?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im BVG Rundfunk ist für den Rundfunk die Verpflichtung zur unabhängigen, objektiven und unparteilichen Berichterstattung vorgegeben, wobei Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Neben der Europäischen Union schafft der Europarat für das Medienrecht bedeutsame Rechtsakte. Diese Rechtsakte verbriefen aber nicht sofort mit ihrer Erlassung (medienrechtliche) Rechtspositionen. Vielmehr sind diese Rechtsakte an die Vertragstaaten des Europarates gerichtet und müssen erst von diesen in nationales Recht (Gesetze, Verordnungen) umgewandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Für Individualkommunikation ist charakteristisch, dass sie sich typischerweise zwischen zwei Personen oder einem kleinen Personenkreis abspielt („point to point“). Richtet sich dagegen die Botschaft an eine Vielzahl von Menschen, dann wird von Massenkommunikation gesprochen („poin„t to multipoint“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Die Gesetzgebungskompetenzen der Bundesländer sind im Vergleich zu jenen des Bundes im Medienbereich gering. Die Länder können im Rahmen des Veranstaltungswesens (Kinowesens) öffentliche Filmvorführungen regeln. Weiters sind sie befugt, im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Fördergesetze zu erlassen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Mediengesetz&amp;diff=5518</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Mediengesetz</title>
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		<updated>2023-07-27T07:50:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Recht am eigenen Bild */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-2-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Mediengesetz =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;grundbegriffe-des-medienrechts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Grundbegriffe des Medienrechts ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das derzeit geltende Mediengesetz wurde 1981  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG), BGBl Nr 314/1981.&amp;lt;/ref&amp;gt;  erlassen und zwischenzeitlich mehr als zehnmal novelliert. Von der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Systematik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; her ist es in &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;zehn Abschnitte gegliedert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen (§ 1 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Abschnitt Schutz der journalistischen Berufsausübung; Redaktions­statuten (§§ 2 bis 5 )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Abschnitt Persönlichkeitsschutz (§§ 6 bis 23)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Abschnitt Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung (§§ 24 bis 27)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen (§§ 28 bis 42)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Abschnitt Bibliotheksstücke (§§ 43 bis 45)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Abschnitt Veröffentlichung von Anordnungen und Entscheidungen (§ 46)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Abschnitt Vorschriften über die Verbreitung (§§ 47 bis 49)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Abschnitt Geltungsbereich (§§ 50 und 51)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Abschnitt Schlussbestimmungen (§§ 52 bis 57)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Begriffsbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 des MedienG sind zentral für das weitere Verständnis und die Auslegung des MedienG. Auch über das MedienG hinaus haben sie Bedeutung, als diesen Begriffen in anderen Bundesgesetzen mangels anderer Definition das gleiche Verständnis zuzumessen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 Z 1 MedienG ist definiert als j&amp;#039;&amp;#039;edes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der eingesetzten Technologie hält das MedienG den Begriff des Mediums neutral. So kommen Zeitungen, Bücher, Rundfunk, Webseiten, Filme, DVD usw. als Medien in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss geeignet sein, den gedanklichen Inhalt einer Massenherstellung oder Massenverbreitung zuzuführen, somit idente Vervielfältigung oder Verbreitbarkeit zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss auch geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Dabei reicht die abstrakte Eignung des Mediums zur Zugänglichmachung. Wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis genommen haben, ist nicht entscheidend. So wird in der Literatur die Erreichung eines größeren Personenkreises mit rund 50 (zB Druck-)Exemplaren angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff des gedanklichen Inhaltes ist wiederum weit zu verstehen und umfasst informative Botschaften aller Art, gleich welcher Qualität und Güte, sei das nun in Wort, Schrift, Ton oder Bild.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; nach § 1 Z 3 MedienG ist &amp;#039;&amp;#039;ein zur Verbreitung an einen größeren Personenkreis bestimmter, in einem Massenher­stellungsverfahren in Medienstücken vervielfältigter Träger von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Träger der Mitteilungen kann beliebiger Art sein. Von einem Medienwerk ist nur auszugehen, wenn eine größere Zahl körperlicher Informationsträger existiert, die stückweise weitergegeben werden können. Neben Bild- und Tonträgern, wie beispielsweise CDs oder DVDs können dies auch Druckwerke sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisches Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Druckwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; im Sinne des § 1 Z 5 MedienG &amp;#039;&amp;#039;ist ein Medienwerk oder Druckwerk, das unter demselben Namen in fortlaufenden Nummern wenigstens viermal im Kalenderjahr in gleichen oder ungleichen Abständen erscheint und dessen einzelne Nummern, mag auch jede ein in sich abgeschlossenes Ganzes bilden, durch ihren Inhalt im Zusammenhang stehen&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung der Frage, ob denn ein Medienwerk (Druckwerk) ein periodisches ist, ist entscheidend, ob&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) davon mindestens vier fortlaufende Nummern im Kalenderjahr in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen unter demselben Namen erscheinen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) ein inhaltlicher Zusammenhang der einzelnen Nummern (z.B. Hefte) besteht. Dabei muss ein thematischer Zusammenhang zum publizistischen Wollen des*der Herausgeber*in bestehen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) jede Nummer für sich auch Selbständigkeit hat (in Abgrenzung zu Sammelbänden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. In § 1 Z 5a MedienG wurde durch die Mediengesetz Novelle 2005  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl I Nr 49/2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;  der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisch elektronischen Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eingefügt. Ein solches ist &amp;#039;&amp;#039;ein Medium, das auf elektronischem Wege&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) abrufbar ist (Webseite) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium).&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Bezugnahme in lit. a auf das „Ausstrahlen&amp;amp;quot; soll eine klare Abgrenzung von Rundfunkprogrammen anderen elektronischen Medien erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentliche Neuerung, die durch diese Novelle angestrebt wurde, war die ausdrückliche Verankerung bzw. Klarstellung von Homepages und Webseiten im Mediengesetz, zumal die „Verbreitung&amp;amp;quot; der Inhalte von Homepages bzw. Webseiten einen aktiven Schritt des*der Nutzer*in - Eingabe der http-Adresse oder Anklicken eines Links, somit - durch Abrufen voraussetzt. Homepages und Webseiten sind auch periodische Medien, weil sie im Regelfall jederzeit abrufbar, also dauernd (täglich, stündlich wiederkehrend abrufbar) vorhanden sind. Bei Webseiten, die nur einem engen Kreis an Berechtigten durch Eingabe eines Passworts zugänglich sind, kann fraglich sein, ob sie den Begriff des Mediums erfüllen, weil sie nicht an einen größeren Personenkreis gerichtet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Fall eines periodischen elektronischen Mediums ist entsprechend der oben genannten lit. c, der sogenannte Newsletter in elektronischer Form - vorausgesetzt, dieser ist an einen größeren Personenkreis gerichtet. Somit auch Massen- E-Mails, wenn diese regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Eine zentrale Rolle im MedienG kommt dem*der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medieninhaber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 1 Abs 1 Z 8) zu. So richten sich etwa die Vorschriften über die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums oder der Offenlegung an den*die Medieninhaber*in. Der*die Medieninhaber*in haftet auch für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes ist folglich &amp;#039;&amp;#039;wer&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Medienwerks besorgt und dessen Herstellung und Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) sonst im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung besorgt und dessen Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;d) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Wer &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Herausgeber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;im Sinne des MedienG ist, ist in dessen § 1 Abs 1 Z 9 definiert. Danach ist Herausgeber*in, &amp;#039;&amp;#039;wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Herausgeber*in kann zwar gleichzeitig Medienunternehmer*in oder auch Medieninhaber*in sein, dies ist aber nicht zwingend. Der*die Herausgeber*in gibt die geistige Leitlinie des Mediums vor. Regelmäßig besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem*der Medienunternehmer*in und dem*der Herausgeber*in. Der*die Herausgeber*in kann bei entsprechender vertraglicher Gestaltung auch der*die arbeitsrechtliche Vorgesetzte von Medienmitarbeiter*innen und von dem*der Chefredakteur*in sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ordnungsrechtliche-vorschriften-des-mediengesetzes&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ordnungsrechtliche Vorschriften des Mediengesetzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;pflichten-des-medieninhabers&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Pflichten des*der Medieninhaber*in ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;impressum&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Impressum ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den*die Medieninhaber*in ist im 4. Abschnitt, konkret in § 24 MedienG die Verpflichtung zur Angabe eines Impressums auf jedem &amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; gerichtet. Dabei sind der Name oder die Firma des*der Medieninhaber*in und des*der Hersteller*in sowie der Verlags- und der Herstellungsort zu bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf jedem &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; sind zusätzlich die Anschrift des*der Medieninhaber*in und die Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; eines Impressums liegt darin, Mediennutzer*innen darüber zu informieren, wer hinter dem Medium steht. Das ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn Personen von der Rechtsordnung Rechte eingeräumt werden: Aufgrund des Impressums soll diesen Personen ermöglicht werden, die Person, gegen die sie ihre Rechte geltend machen bzw. durchsetzen wollen, ohne (größeren) Suchaufwand relativ rasch ermitteln zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;offenlegung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Offenlegung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in von &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist nach dem 4. Abschnitt, konkret nach § 25 MedienG zur Veröffentlichung bestimmter Daten verpflichtet. In zeitlicher Hinsicht hat dies in der ersten Nummer des Kalenderjahres zu geschehen. Die Offenlegung hat im Anschluss an das Impressum zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei &amp;#039;&amp;#039;Rundfunkprogrammen&amp;#039;&amp;#039; sind die offenzulegenden Daten entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur Wiener Zeitung binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres zu verlautbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer &amp;#039;&amp;#039;Webseite&amp;#039;&amp;#039; sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen und bei &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder, es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; der Verpflichtung zur Offenlegung liegt darin, die Eigentums- und Einflussverhältnisse von Medien transparent zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Offenlegung sind folgende Daten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;bekannt zu geben&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. „Identitätsdaten“ des*der Medieninhaber*in:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) Name oder Firma und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) Unternehmensgegenstand,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) Wohnort, Sitz oder Niederlassung sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) Art und Höhe der Beteiligung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn der*die Medieninhaber*in eine juristische Person ist, dann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften und Stiftungen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften weiters: Gesellschafter*innen mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen&lt;br /&gt;
* bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck&lt;br /&gt;
* bei Stiftungen: Stifter*in und Begünstigte: Ist ein Gesellschafter (am Medienunternehmen) selbst eine Gesellschaft, so sind auch deren Gesellschafter*innen bekannt zu geben.&lt;br /&gt;
3. Ferner eine Erklärung über die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks (Blattlinie) oder sonst eines periodischen Mediums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kennzeichnung-entgeltlicher-veröffentlichungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als “Anzeige”, “entgeltliche Einschaltung” oder “Werbung” gekennzeichnet sein, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können (§ 26 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;veröffentlichungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Veröffentlichungspflicht  ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken, in welchen auch Anzeigen veröffentlicht werden, trifft aufgrund des § 46 MedienG eine Veröffentlichungspflicht gegen Entgelt. Dieses Entgelt beläuft sich nach der Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in ist im Rahmen der Veröffentlichungspflicht gehalten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Medieninhaltsdelikten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Ein Medieninhaltsdelikt ist in § 1 Abs 1 Z 12 Mediengesetz legaldefiniert als &amp;amp;quot;eine durch den Inhalt eines Mediums begangene, mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die in einer an einen größeren Personenkreis gerichteten Mitteilung oder Darbietung besteht&amp;amp;quot;. Hierfür kommen insbesondere folgende strafrechtlichen Delikte, wenn sie über ein Medium an einen größeren Personenkreis gerichtet sind, in Frage Beleidigung (§ 115 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB), Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB).&amp;lt;/ref&amp;gt;  In solchen Verfahren kann das Gericht nämlich unmittelbar dem*der Medieninhaber*in die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung auferlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veröffentlichungspflicht des*der Medieninhaber*in ist zusätzlich abgesichert: Kommt er*sie ihr nicht nach, so begeht er*sie eine Verwaltungsübertretung und ist dafür von der nach dem Sitz des Medienunternehmens oder dem Verlagsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion von dieser, mit Geldstrafe bis zu EUR 2.180 zu bestrafen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;anbietungs--und-ablieferungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Anbietungs- und Ablieferungspflicht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der 6. Abschnitt (§§ 43 ff) MedienG enthält Anbietungs- und Ablieferungspflichten an Bibliotheken. Der*die Medieninhaber*in (Verleger*in) von Druckwerken, die im Inland verlegt werden oder erscheinen, hat bestimmten österreichischen Bibliotheken das Druckwerk zur Verfügung zu stellen bzw. anzubieten. Bei im Ausland verlegten und erschienenen Druckwerken, die jedoch in Österreich hergestellt werden, trifft die Verpflichtung den*die Hersteller*in. Einzelheiten dazu, insbesondere wie viele Exemplare an welche Bibliothek abzuliefern sind, welchen Bibliotheken ein Bibliotheksstück anzubieten ist und welche Druckwerke von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, sind in der Pflichtablieferungsverordnung  &amp;lt;ref&amp;gt;Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV), BGBl II Nr 271/2009 idF BGBl II Nr 95/2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anbietungs- und Ablieferungspflicht gilt neben den Druckwerken auch für sonstige Medienwerke, ausgenommen Schallträger bzw. Filmwerke. Ebenso unterliegen ihr Medienwerke, die als elektronische Datenträger (zB DVD) in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verbreitungsbeschränkungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbreitungsbeschränkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die §§ 47 ff MedienG widmen sich der Verbreitung von Druckwerken. Danach dürfen periodische Druckwerke grundsätzlich sowohl von einem festen Standort aus, als auch auf der Straße (Kolporteur*innen) verbreitet werden. Verboten ist jedoch die Verbreitung von Haus zu Haus (Hausieren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei müssen die Menschen, die periodische Druckwerke auf Straßen oder anderen öffentlichen Orten vertreiben, über achtzehn Jahre sein. Werden die periodischen Druckwerke unentgeltlich verteilt, dann dürfen die Personen nicht unter vierzehn Jahren sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An periodischen Druckwerken, die zum Verkauf an öffentlichen Orten bestimmt sind, muss der Preis deutlich vermerkt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-und-medien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Persönlichkeitsschutz und Medien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kommt immer wieder vor, dass Print- oder Onlinemedien zur Erhöhung der Leserzahlen Berichte aus höchstpersönlichen Bereichen publizieren oder mangels journalistischer Sorgfalt unwahre Nachrichten veröffentlichen. Der Ruf des*der Betroffenen kann durch solche Medienberichte beschädigt werden. Zahlreiche Rechtsvorschriften, seien diese nun urheber-, zivil- oder strafrechtlicher Art, stellen auf den Schutz der Persönlichkeit von Personen ab. Beispielhaft hervorzuheben ist dabei etwa die Bestimmung des § 16 ABGB, welcher die Paragrafenüberschrift „Aus dem Charakter der Persönlichkeit, angeborene Rechte“ hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„§ 16. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes sind die Rechtsschutzinstrumentarien zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zivilrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;namenrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Namenrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name ist das übliche Identifizierungsmerkmal einer Person.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe allgemein dazu &amp;#039;&amp;#039;Welser/Kletecka&amp;#039;&amp;#039;, Bürgerliches Recht&amp;lt;sup&amp;gt;15&amp;lt;/sup&amp;gt; I (2006), 90ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Die Vorschriften betreffend Erwerb, Verlust, Änderung usw. des Namens sind teilweise im Familienrecht und teilweise im öffentlichen Recht geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Schutz des Namens regelt § 43 ABGB.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 43 ABGB: &amp;amp;quot;Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  Er anerkennt das Recht des*der Namensträger*in zur Führung des Namens und gewährt bei Bestreitung oder bei Beeinträchtigung seines*ihres Namensrechts durch unbefugten Gebrauch &amp;#039;&amp;#039;Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche&amp;#039;&amp;#039;. Geschützt ist dabei nicht bloß der Vor- und Familienname, sondern auch Deck-, Künstlernamen, ein Pseudonym aber auch die Firma (Handelsname), und Domain-Name.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unbefugt ist der Gebrauch eines Namens dann, wenn er nicht auf einem eigenen Namensrecht beruht und der*die wirkliche Namensträger*in den Gebrauch nicht gestattet hat. Ein unbefugter Namensgebrauch liegt regelmäßig in der Führung des Namens durch den*die nicht Berechtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ehrenbeleidigung-und-kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Wertschätzung einer Person durch die Mitmenschen wird durch das Recht auf Ehre geschützt (§ 1330 ABGB  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 1330 ABGB: &amp;amp;quot;(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen musste. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  ). Dabei wird nach Abs 1 der genannten Bestimmung die &amp;#039;&amp;#039;Personenwürde&amp;#039;&amp;#039; geschützt, die durch Ehrenbeleidigung verletzt wird. Eine Ehrenbeleidigung kann durch Werturteile und Tatsachenbehauptungen erfolgen. Nach Abs 2 wird der &amp;#039;&amp;#039;wirtschaftliche Ruf&amp;#039;&amp;#039; (Kredit, Erwerb, Fortkommen; gemeinsam auch Kreditschädigung genannt) einer Person geschützt, der lediglich durch unwahre Tatsachenbehauptungen, nicht jedoch durch Werturteile verletzt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsachenbehauptungen sind einer objektiven Überprüfung zugänglich, wohingegen reine Werturteile einer solchen Überprüfung nicht zugänglich sind und folglich auch keinem Wahrheitsbeweis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum einen steht das Recht des Individuums auf Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufs - zum andern besteht das Recht des*der Äußernden auf Schutz seiner*ihrer Meinungsäußerungsfreiheit. Beide Rechte können folglich in ein Spannungsverhältnis zueinander treten. Daher ist in einem Verfahren nach § 1330 ABGB für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit (somit der Beurteilung der Ehrenbeleidigung oder der Kreditschädigung) eine umfassende Interessensabwägung vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Rechtsprechung ist bei der Auslegung und Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder (allenfalls exzessiven) Werturteils bei &amp;#039;&amp;#039;politischen&amp;#039;&amp;#039; Auseinandersetzungen eine höhere Toleranzschwelle anzusiedeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;So wurden Jörg Haiders Rechte gemäß § 1330 ABGB durch den Vorwurf von Peter Pilz, er wäre &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ziehvater des rechtsextremen Terrorismus&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; nicht verletzt, weil diese Äußerung als politisches Werturteil betrachtet wurde, welches auf seine Richtigkeit objektiv nicht überprüft werden konnte. Die Äußerung wahrte nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes im Rahmen &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;der für parteipolitische, mediale Auseinandersetzungen die üblich gewordene Ausdrucksform&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; und sei Ausdruck der politischen Unvertretbarkeit des Verhaltens von Jörg Haider.&amp;lt;/span&amp;gt;  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;OGH vom 22.08.1995, 6 Ob 18/94. Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 184.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in ihrer Ehre Verletzten bzw. Kredit-Geschädigten haben gemäß § 1330 ABGB das Recht, von dem*der Beleidiger*in bzw. Schädiger*in Schadenersatz zu begehren. Bei Kreditschädigung besteht darüber hinaus auch das Recht auf Widerrufe und Widerrufsveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Schutz vor Beschimpfung und Verspottung in § 1330 ABGB statuiert das Strafrecht in § 115 StGB auch Schutz vor Beleidigung. Der Schutz der Ehre ist aber nach ständiger Rechtsprechung im Zivilrecht umfassender als im Strafrecht. So genießen im Zivilrecht auch juristische Personen Schutz nach § 1330 ABGB, während der strafrechtliche Schutz auf natürliche Personen beschränkt ist.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;, 183.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;recht-am-eigenen-bild&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Recht am eigenen Bild ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Recht am eigenen Bild ist in § 78 UrhG  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 78 UrhG: &amp;amp;quot;(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt. Das Urheberrechtsgesetz schützt an sich den*die Urheber*in eines Werkes, also etwa eine*n Künstler*in. Der abgebildeten Person und unter Umständen deren nahen Angehörigen werden unter näher genannten Voraussetzungen Rechte eingeräumt, insbesondere, wenn deren berechtigte Interessen verletzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Abgebildete soll durch das Recht am eigenen Bild davor geschützt werden, dass er*sie durch Verbreitung seines*ihres Fotos bloßgestellt wird, sein*ihr Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird oder sein*ihr Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht am eigenen Bild schützte lange Zeit nur vor Missbräuchen der Bildberichterstattung. Im Februar 2013 stellte der OGH jedoch erstmals fest, dass unter gewissen Umständen auch schon ein Unterlassungsanspruch gegen die Bildaufnahme selbst aufgrund von § 16 ABGB iVm § 78 UrhG besteht.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH 27. 2. 2013, 6 Ob 256/12h.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ein älterer Mann mit Bart ist auf dem Joghurt einer österreichischen Molkerei, das speziell nach &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;türkischem Rezept&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; hergestellt ist, zu sehen. Hinter dem Bild verbirgt sich allerdings ein griechischer Pensionist. Der Grieche, dessen Vorfahren bereits im griechischen Unabhängigkeitskrieg gegen die Osmanen gekämpft hatten, will nicht vermarktet werden, und schon gar nicht als Türke. Kann er dagegen etwas unternehmen?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;§ 78 UrhG räumt dem älteren Mann das Recht am eigenen Bild ein. Die Verwendung des Bildes zu Werbezwecken ohne seine Zustimmung verletzt jedenfalls seine Interessen. Das gilt unabhängig davon, ob die Werbung nach allgemeinen Wertvorstellungen Anstößiges enthält oder nicht.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Würde sich daran etwas ändern, wenn die Molkerei nachweist, das Foto bei einer Fotoagentur erworben zu haben und die Ansicht vertritt, es daher rechtmäßig verwendet zu haben?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Wenn der ältere Mann der Fotoagentur keine ausdrückliche oder schlüssige Zustimmung zur Verwendung des Fotos zu Werbezwecken erteilt hat, kann die österreichische Molkerei mit ihrem Einwand gegenüber dem älteren Mann nicht durchdringen. (Die österreichische Molkerei kann allfällig bei der Fotoagentur Ersatzansprüche geltend machen.)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung, ob ein berechtigtes Interesse des*der Abgebildeten verletzt wurde, ist grundsätzlich das Interesse der Allgemeinheit an der Wahrung von Informationen durch Massenmedien zu berücksichtigen. Daher kann unter Umständen eine Abwägung der Interessen des*der Abgebildeten auf Schutz vor (negativer bzw. ungünstiger) Bildberichterstattung mit dem Interesse der Allgemeinheit auf Berichterstattung erforderlich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem*der durch die Abbildung Verletzten räumt das UrhG einen Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch (etwa auf Entfernung von der Webseite) und bei Verschulden Schadenersatz ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Einen weiteren Schutz sieht § 7a MedienG auch für Verbrechensopfer und Tatverdächtige vor. Geschützt werden soll das Bekanntwerden ihrer Identität durch die (Bild-)Berichterstattung, ohne dass an der Veröffentlichung, etwa wegen der Stellung dieser Menschen in der Öffentlichkeit oder aus anderen Gründen, ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches öffentliches Interesse ist beispielsweise ausdrücklich in § 71 Sicherheitspolizeigesetz formuliert, welcher die Sicherheitsbehörden ermächtigt, ein Foto aus einer erkennungsdienstlichen Datensammlung an Medienunternehmen zu Zwecken der Veröffentlichung zu übermitteln, wenn aufgrund der Sachverhaltstatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, die Veröffentlichung werde der Begehung weiterer gefährlicher Angriffe durch den*die Verdächtige*n entgegenwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzung des § 7a MedienG steht dem Opfer bzw. dem*der Täter*in ein Schadenersatzanspruch gegen den*die Medieninhaber*in zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Strafrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz finden sich auch im Strafgesetzbuch (StGB) Normen, die auf den Persönlichkeitsschutz abstellen. An ein und denselben Lebenssachverhalt können somit neben zivilrechtlichen Rechtsfolgen bzw. Rechtswegen auch strafrechtliche anknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die strafrechtlichen Bestimmungen können in &amp;#039;&amp;#039;Ehrendelikte&amp;#039;&amp;#039; (Üble Nachrede und Beleidigung) und Bestimmungen zum &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsschutz&amp;#039;&amp;#039; (Verleumdung oder Kreditschädigung) eingeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Strafrecht ist der Offizialgrundsatz die Regel. Danach erfolgt die Einleitung und Verfolgung strafgerichtlicher Verfahren von Amts wegen durch eine staatliche Behörde (= Staatsanwaltschaft). Strafrechtliche Verstöße, die in diesem Verfahren eingeleitet und verfolgt werden, werden Offizialdelikte genannt. Die Verfahrenseinleitung und -verfolgung durch den*die Verletzten ist im Zivilrecht die Regel, im Strafrecht jedoch die Ausnahme. Werden Verfahren auf Bestrafung eines*einer Verdächtigen (ausnahmsweise) nur auf Verlangen bzw. Antrag des*der Verletzten eingeleitet bzw. durchgeführt, dann spricht man von Privatanklagedelikten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich des strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sind verdächtige Personen einer Beleidigung, einer üblen Nachrede oder einer Kreditschädigung lediglich auf Verlangen des*der Verletzten (&amp;#039;&amp;#039;Privatanklagedelikt&amp;#039;&amp;#039;) zu verfolgen. Eine verleumderische Handlung wird unabhängig vom Antrag des*der Verleumdeten auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfolgt (&amp;#039;&amp;#039;Offizialdelikt&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;üble-nachrede&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Üble Nachrede ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen übler Nachrede ist entsprechend § 111 StGB zu bestrafen, wer eine*n andere*n in einer für eine*n Dritte*n wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn*sie in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pönalisiert sind ehrenrührige Charaktervorwürfe (zB „Nazi“ oder „Verräter*in“) und ehrenrührige Verhaltensvorwürfe (z.B. „korrupt“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die üble Nachrede &amp;#039;&amp;#039;qualifiziert öffentlich&amp;#039;&amp;#039; - das Gesetz spricht hier von einer Begehung in Druckwerken, im Rundfunk oder in einer sonstigen Weise, die die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht -, dann ist ein höherer gesetzlicher Strafrahmen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Verdächtige ist jedoch nicht zu bestrafen, wenn ihm*ihr der &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039; oder der &amp;#039;&amp;#039;Gutglaubensbeweis&amp;#039;&amp;#039; gelingt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Wahrheitsbeweis ist zu sprechen, wenn dem*der Äußernden der Nachweis gelingt, dass die Äußerung den objektiven&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; Tatsachen entsprach, somit wahr war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gutglaubensbeweis ist der Nachweis von Umständen aufgrund derer bei dem*der Äußernden hinreichende Gründe vorlagen, die Behauptung für wahr zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich stehen beide Beweise dem*der Äußernden zur Verfügung. Erfolgte die Äußerung jedoch in der oben qualifizierten öffentlichen Verbreitung, dann reicht der Gutglaubensbeweis für Straffreiheit nicht; hier zieht lediglich der Wahrheitsbeweis die Straffreiheit nach sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beleidigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beleidigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beleidigungen, auch im Medienkontext, sind gemäß § 115 StGB zu bestrafen. Dieser pönalisiert öffentliche oder vor mehreren Leuten erfolgte Beschimpfungen, Verspottungen, Misshandlungen am Körper oder Drohung einer körperlichen Misshandlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Beleidigungsverbot soll vor Verhaltensweisen schützen, die jemanden in der Meinung anderer herabsetzen können. Beschimpfungen sind Verbalinjurien wie etwa „Arschloch“ oder „Trottel“. Verspottend ist etwa der Vergleich mit einem Tier oder herabsetzende Parodien oder Karikaturen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere bei Parodien und Karikaturen muss die Meinungsfreiheit nach Art 10 EMRK beachtet werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Auch eine Tortung (z.B. Tortenwurf auf Politiker*innen) kann eine Verspottung oder eine Misshandlung am Körper sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die Beleidigung in Erwiderung einer Beleidigung, so ist die Entrüstungs- bzw. Retorsionsbeleidigung entschuldigt, wenn diese in maßvoller Weise gehalten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Kreditschädigung nach § 152 StGB liegt vor, wenn unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch der Kredit, der Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen geschädigt oder gefährdet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist das Wort „Kredit“ auf das Vertrauen in die Erfüllung von Verbindlichkeiten beschränkt. Unter Erwerb sind die legalen Verdienstmöglichkeiten des*der Betroffenen zu verstehen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Leukauf/Steininger StGB&amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;, § 152, Rz 3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verleumdung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Verleumdung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verleumdung nach § 297 StGB will falsche Verdächtigungen hintanhalten, derzufolge einem Menschen fälschlicherweise eine mit Strafe bedrohte Handlung vorgeworfen wird und dieser dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft) ausgesetzt wird. Der*die Verleumder*in ist (bloß) dann zu bestrafen, wenn er*sie vorsätzlich die falsche Verdächtigung ausspricht.  &amp;lt;ref&amp;gt;Der Begriff des Vorsatzes ist in § 5 StGB gesetzlich definiert. Vorsatz kann verschiedene Abstufungen haben: Wissentlichkeit, Absichtlichkeit und einfacher Vorsatz. Die Verschuldensform des Vorsatzes dient zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit. Die qualifizierteste Form des Vorsatzes ist die Wissentlichkeit gefolgt von der Absichtlichkeit. Die &amp;amp;quot;gelindeste&amp;amp;quot; Vorsatzform ist der einfache Vorsatz. Einfacher Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter einen bestimmten Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Dabei genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterscheidung ist zwar bei der Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verleumdung nicht einscheidend, weil auch die wissentlich und die absichtliche Handlung neben dem bedingten Vorsatz zur Strafbarkeit wegen Verleumdung führen kann. Bei anderen gesetzlichen Tatbildern kann die Unterscheidung Auswirkungen auf die Frage der Strafbarkeit haben; So fordert etwa der gesetzliche Tatbestand der Untreue an Vorsatzform die Wissentlichkeit des Täters (&amp;amp;quot;der Täter hält den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich, sondern hält sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss&amp;amp;quot;). Eine Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Untreue wäre folglich unzulässig.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine radikale politische Gruppe organisiert spontan eine Demonstration. Im Zuge der Demonstration, an der rund 15 Sympathisant*innen teilnahmen, kommt es unter anderem zu schweren Sachbeschädigungen. Polizeibeamte greifen ein und versuchen, weitere Beschädigungen zu vermeiden. Die Demonstration wird raschest möglich aufgelöst. Dabei kommt es zu Handgreiflichkeiten zwischen den Demonstrant*innen und den Polizeibeamten, die auf beiden Seiten keinerlei Körperverletzungen nach sich zogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der an der Demonstration beteiligte X verfasst für das Monatsmagazin dieser Gruppe einen Bericht. In diesem ist ein Gesichtsfoto des beim Einsatz anwesenden Beamten Ö zu sehen und darunter zu lesen: „Der bereits bekannte Schlägerpolizist Ö war wieder im Einsatz und hat zwei Freunde krankenhausreif geprügelt.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
X wird wohl gewusst haben - er war bei der kleinen und rasch aufgelösten Demonstration anwesend -, dass der Polizist Ö nicht zwei Demonstranten krankenhausreif geprügelt hat, denn es gab weder auf Seiten der Polizisten noch auf Seiten der Demonstrant*innen Verletzte. X verdächtigt Ö fälschlicherweise einer (schweren) Körperverletzung. Der Vorwurf einer Körperverletzung ist der Vorwurf einer mit Strafe bedrohten Handlung (Körperverletzungen sind gemäß §§ 83 ff StGB gerichtlich strafbar). X hat Ö verleumdet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-nach-dem-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Persönlichkeitsschutz nach dem Mediengesetz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtliche-begünstigung-von-journalisten---wahrung-journalistischer-sorgfalt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Strafrechtliche Begünstigung von Journalist*innen - Wahrung journalistischer Sorgfalt ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begünstigung von Journalist*innen trägt der Aufgabe des*der Journalist*in und der Medien Rechnung, schnell über das aktuelle Geschehen zu berichten, ohne dabei sämtliche Informationsquellen auf deren inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Grundlage sieht § 29 MedienG vor, dass der*die Medieninhaber*in oder ein*e Medienmitarbeiter*in wegen eines Medieninhaltsdelikts, bei dem der Wahrheitsbeweis zulässig ist, nicht nur bei erbrachtem &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039;, sondern auch dann nicht zu bestrafen, wenn ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung bestanden hat und auch &amp;#039;&amp;#039;bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt&amp;#039;&amp;#039; für ihn*sie hinreichende Gründe vorgelegen sind, &amp;#039;&amp;#039;die Behauptung für wahr zu halten&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kernpunkt journalistischer Sorgfalt ist es, die Stellungnahme des*der von der Veröffentlichung Betroffenen einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berufung auf die eingehaltene journalistische Sorgfalt im Zuge eines Medieninhaltsdeliktes ist dann ausgeschlossen, wenn das Medieninhaltsdelikt den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft. Zu diesem gehören vor allem die Intimsphäre eines Menschen, wie Familie, Gesundheitszustand oder Sexualleben. Bei Medieninhaltsdelikten mit derartigem Kontext ist bloß der Wahrheitsbeweis zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit der Wahrheitsbeweis bzw. der Beweis der Wahrung der journalistischen Sorgfalt vom Gericht aufgenommen wird, muss ein entsprechender Beweisantrag von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zitate-interviews&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zitate (Interviews) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Medien führen im Vorfeld ihrer Berichterstattung häufig Interviews. Dabei kann es vorkommen, dass der Interviewte sich ehrmindernd gegenüber einem*einer Dritten äußert. Im Zuge einer Berichterstattung im Medium können die fremden Vorwürfe wiedergegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die ehrmindernden Vorwürfe korrekt und distanziert wiedergegeben werden. Das kann in wortgetreuer oder in zumindest nicht sinnverändernden Weise erfolgen. Klar erkennbar muss auch sein, dass der ehrmindernde Vorwurf von dem*der Interviewten kommt bzw. diesem*dieser zuzurechnen ist und nicht von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in stammt. Bei Beachtung dieser Voraussetzungen ist der*die Journalist*in bzw. Medieninhaber*in nicht verantwortlich, wobei jedoch die Verantwortung für den besonderen Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches aufrecht bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entschädigungsansprüche nach dem MedienG gegen den*die Medieninhaber*in oder Journalist*innen sind auch ausgeschlossen, wenn es sich um Äußerungen Dritter in einer &amp;#039;&amp;#039;Live Sendung&amp;#039;&amp;#039; im Rundfunk handelt und dabei die gebotene journalistische Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;haftung-des-medieninhabers---ersatzansprüche&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Haftung des*der Medieninhaber*in - Ersatzansprüche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das MedienG sieht für bestimmte Eingriffe in die Rechte des Betroffenen einen besonderen (verschuldensunabhängigen) Ersatzanspruch des*der Betroffenen gegen den*die Medieninhaber*in vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wenn in einem Medium der objektive Tatbestand der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;der Verleumdung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; hergestellt wird, so hat der*die davon Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf EUR 20.000,00 bzw. bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede EUR 50.000,00 nicht übersteigen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist dieser Anspruch jedoch ausgeschlossen (siehe dazu § 6 Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurde in einem Medium der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Zu den Ausnahmen von diesem Anspruch siehe § 7 Abs 2 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ist eine Berichterstattung in einem Medium geeignet, die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Identität eines Opfers oder eines*einer Täter*in einer gerichtlich strafbaren Handlung einem nicht unmittelbar informierten größerem Personenkreis bekannt zu machen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (1) und werden dadurch schutzwürdige Interessen (z.B. Bloßstellung oder Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers; der*die Täter*in ein*e Jugendliche*r ist oder das Fortkommen des*der Täter*in unverhältnismäßig beeinträchtigt wird) dieser Person verletzt (2), ohne dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung wegen deren Stellung in der Öffentlichkeit oder wegen eines sonstigen Zusammenhangs mit dem öffentlichen Leben besteht (3), so hat diese Person gegen den*die Medieninhaber*in einen Ersatzanspruch, der EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Siehe die Ausnahmen in § 7a Abs 3 MedienG.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter*in dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verletzung der Unschuldvermutung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;), so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in einen Entschädigungsanspruch, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Ausnahmen: § 7b Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &amp;#039;&amp;#039;konkreten Bemessung der Höhe des Entschädigungsbetrages&amp;#039;&amp;#039; ist auf den Umfang und die Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auf die Art und das Ausmaß der Verbreitung des Mediums abzustellen bzw. zu berücksichtigen. Ebenso ist auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des*der Medieninhaber*in Bedacht zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beschlagnahme-und-einziehung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beschlagnahme und Einziehung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um ein Fortwirken eines Medieninhaltsdeliktes zu verhindern, räumt das MedienG dem*der (Privat-)Ankläger*in das Antragsrecht auf Beschlagnahme und Einziehung ein. Mit dieser Maßnahme können noch zur Verbreitung bestimmte Medienwerke sowie Webseiten beseitigt werden. Gegen Rundfunksendungen oder Newsletter kann mit diesen Befugnissen nicht vorgegangen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gegendarstellung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gegendarstellung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede durch eine in einem periodisch verbreiteten Medium von einer Tatsachenmitteilung konkret betroffene Person hat grundsätzlich gegenüber dem*der Medieninhaber*in Anspruch auf unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung (§ 9 MedienG). Weitere Voraussetzung ist das Erscheinen der Tatsachenmitteilung im redaktionellen Teil des periodischen Mediums, weil diesem besondere, meinungsbildende Funktion beigemessen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Gesetzes wegen ist für das Recht zur Gegendarstellung an Voraussetzung nicht gefordert, dass die Tatsachenmitteilung unwahr war oder Persönlichkeitsrechte verletzte. Doch kann der*die Medieninhaber*in die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ablehnen, wenn diese auch nur teilweise unwahr oder für den*die Betroffenen unerheblich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Platzierung und Aufmachung der Gegendarstellung ist darauf zu achten, dass ihr der gleiche Veröffentlichungswert wie der ursprünglichen Tatsachenmitteilung zukommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ist die aus einem Lautsprecher zu hörende Stimme eines Menschen ein Medium im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Verein gibt eine Mitgliederzeitung mit einer Auflagezahl von 20 Exemplaren heraus. Liegt ein Medium im Sinne des Mediengesetzes vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Nennen Sie Beispiele für periodische elektronische Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wer ist Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Welche Aufgaben kommen dem*der Medieninhaber*in nach dem MedienG zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Ein Medienunternehmen betreibt eine Webseite, auf welcher regelmäßig über nationale und internationale Sportereignisse berichtet wird. Besteht für diese Webseite die Verpflichtung zur Anbringung eines Impressums?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Welche Veröffentlichungspflichten können den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken neben der Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Mediendelikten noch treffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Welche Rechte kommen dem auf einem Foto abgelichteten Menschen zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Welche strafrechtlichen Persönlichkeitsschutztatbestände kennen Sie?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Was kann bei Wahrung journalistischer Sorgfalt erreicht werden?&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lösungen-zu-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes ist jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aus dem Lautsprecher zu hörende Stimme ist kein Medium im Sinne des Mediengesetzes, weil sie nicht zur Verbreitung von Mitteilungen bzw. Darbietungen im Wege der Massenherstellung oder Massenverbreitung geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes muss geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Grundsätzlich reicht dabei die sogenannte abstrakte Eignung zur Inhaltsverbreitung, welche unabhängig davon ist, wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis erlangen. Allgemein wird die Eignung eines Mediums zur Erreichung eines größeren Personenkreises ab einer Auflagezahl von 50 Exemplaren angenommen. Die Vereinszeitung mit 20 Exemplaren ist daher mangels Eignung zur Erreichung eines größeren Personenkreises kein Medium im Sinne des Mediengesetzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Newsletter sind periodische elektronische Medien, vorausgesetzt, dass sie an einen größeren Personenkreis gerichtet sind. Auch Massen E-Mails können wiederkehrende elektronische Medien sein, wenn sie regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes kann sein, wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt, wer die inhaltliche Gestaltung und den Vertrieb eines Medienwerks besorgt, wer im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung und Verbreitung besorgt oder sonst, wer die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Der*die Medieninhaber*in ist Anknüpfungspunkt zentraler medienrechtlicher Rechte und Pflichten. Dem*der Medieninhaber*in kommt die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums und der Offenlegung zu. Er+sie haftet für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Auch auf wiederkehrenden elektronischen Medien ist ein Impressum anzubringen, wobei bei wiederkehrenden elektronischen Medien Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Der*die Medieninhaber*in ist gegen Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts verpflichtet, behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend, sowie gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist, zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Das UrhG räumt abgebildeten/fotografierten Menschen das Recht am eigenen Bild ein. Er soll dadurch geschützt werden, dass er durch Verbreitung seines Fotos nicht bloßgestellt wird, sein Privatleben der Öffentlichkeit nicht preisgegeben wird oder sein Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Schutz vor übler Nachrede, Beleidigung, Verleumdung und Kreditschädigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Journalist*innen ist bei der Beurteilung der (strafrechtlich) üblen Nachrede eine Begünstigung eingeräumt. Üble Nachrede ist grundsätzlich verboten. Üble Nachrede ist dann jedoch straffrei, wenn der öffentlich geäußerte Charaktervorwurf bzw. ehrenrührige Verhaltensvorwurf auf objektiven Tatsachen beruht. Bei Journalist*innen ist dieser Maßstab insoweit herabgesetzt, als sie lediglich nachweisen müssen, dass sie die Tatsachen, auf deren Grundlage die Behauptung getätigt wurde, für wahr hielten, sowie, dass sie dabei journalistisch sorgfältig gearbeitet haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Mediengesetz&amp;diff=5517</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Mediengesetz</title>
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		<updated>2023-07-27T07:49:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Recht am eigenen Bild */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-2-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Mediengesetz =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;grundbegriffe-des-medienrechts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Grundbegriffe des Medienrechts ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das derzeit geltende Mediengesetz wurde 1981  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG), BGBl Nr 314/1981.&amp;lt;/ref&amp;gt;  erlassen und zwischenzeitlich mehr als zehnmal novelliert. Von der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Systematik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; her ist es in &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;zehn Abschnitte gegliedert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen (§ 1 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Abschnitt Schutz der journalistischen Berufsausübung; Redaktions­statuten (§§ 2 bis 5 )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Abschnitt Persönlichkeitsschutz (§§ 6 bis 23)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Abschnitt Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung (§§ 24 bis 27)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen (§§ 28 bis 42)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Abschnitt Bibliotheksstücke (§§ 43 bis 45)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Abschnitt Veröffentlichung von Anordnungen und Entscheidungen (§ 46)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Abschnitt Vorschriften über die Verbreitung (§§ 47 bis 49)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Abschnitt Geltungsbereich (§§ 50 und 51)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Abschnitt Schlussbestimmungen (§§ 52 bis 57)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Begriffsbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 des MedienG sind zentral für das weitere Verständnis und die Auslegung des MedienG. Auch über das MedienG hinaus haben sie Bedeutung, als diesen Begriffen in anderen Bundesgesetzen mangels anderer Definition das gleiche Verständnis zuzumessen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 Z 1 MedienG ist definiert als j&amp;#039;&amp;#039;edes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der eingesetzten Technologie hält das MedienG den Begriff des Mediums neutral. So kommen Zeitungen, Bücher, Rundfunk, Webseiten, Filme, DVD usw. als Medien in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss geeignet sein, den gedanklichen Inhalt einer Massenherstellung oder Massenverbreitung zuzuführen, somit idente Vervielfältigung oder Verbreitbarkeit zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss auch geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Dabei reicht die abstrakte Eignung des Mediums zur Zugänglichmachung. Wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis genommen haben, ist nicht entscheidend. So wird in der Literatur die Erreichung eines größeren Personenkreises mit rund 50 (zB Druck-)Exemplaren angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff des gedanklichen Inhaltes ist wiederum weit zu verstehen und umfasst informative Botschaften aller Art, gleich welcher Qualität und Güte, sei das nun in Wort, Schrift, Ton oder Bild.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; nach § 1 Z 3 MedienG ist &amp;#039;&amp;#039;ein zur Verbreitung an einen größeren Personenkreis bestimmter, in einem Massenher­stellungsverfahren in Medienstücken vervielfältigter Träger von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Träger der Mitteilungen kann beliebiger Art sein. Von einem Medienwerk ist nur auszugehen, wenn eine größere Zahl körperlicher Informationsträger existiert, die stückweise weitergegeben werden können. Neben Bild- und Tonträgern, wie beispielsweise CDs oder DVDs können dies auch Druckwerke sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisches Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Druckwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; im Sinne des § 1 Z 5 MedienG &amp;#039;&amp;#039;ist ein Medienwerk oder Druckwerk, das unter demselben Namen in fortlaufenden Nummern wenigstens viermal im Kalenderjahr in gleichen oder ungleichen Abständen erscheint und dessen einzelne Nummern, mag auch jede ein in sich abgeschlossenes Ganzes bilden, durch ihren Inhalt im Zusammenhang stehen&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung der Frage, ob denn ein Medienwerk (Druckwerk) ein periodisches ist, ist entscheidend, ob&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) davon mindestens vier fortlaufende Nummern im Kalenderjahr in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen unter demselben Namen erscheinen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) ein inhaltlicher Zusammenhang der einzelnen Nummern (z.B. Hefte) besteht. Dabei muss ein thematischer Zusammenhang zum publizistischen Wollen des*der Herausgeber*in bestehen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) jede Nummer für sich auch Selbständigkeit hat (in Abgrenzung zu Sammelbänden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. In § 1 Z 5a MedienG wurde durch die Mediengesetz Novelle 2005  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl I Nr 49/2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;  der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisch elektronischen Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eingefügt. Ein solches ist &amp;#039;&amp;#039;ein Medium, das auf elektronischem Wege&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) abrufbar ist (Webseite) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium).&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Bezugnahme in lit. a auf das „Ausstrahlen&amp;amp;quot; soll eine klare Abgrenzung von Rundfunkprogrammen anderen elektronischen Medien erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentliche Neuerung, die durch diese Novelle angestrebt wurde, war die ausdrückliche Verankerung bzw. Klarstellung von Homepages und Webseiten im Mediengesetz, zumal die „Verbreitung&amp;amp;quot; der Inhalte von Homepages bzw. Webseiten einen aktiven Schritt des*der Nutzer*in - Eingabe der http-Adresse oder Anklicken eines Links, somit - durch Abrufen voraussetzt. Homepages und Webseiten sind auch periodische Medien, weil sie im Regelfall jederzeit abrufbar, also dauernd (täglich, stündlich wiederkehrend abrufbar) vorhanden sind. Bei Webseiten, die nur einem engen Kreis an Berechtigten durch Eingabe eines Passworts zugänglich sind, kann fraglich sein, ob sie den Begriff des Mediums erfüllen, weil sie nicht an einen größeren Personenkreis gerichtet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Fall eines periodischen elektronischen Mediums ist entsprechend der oben genannten lit. c, der sogenannte Newsletter in elektronischer Form - vorausgesetzt, dieser ist an einen größeren Personenkreis gerichtet. Somit auch Massen- E-Mails, wenn diese regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Eine zentrale Rolle im MedienG kommt dem*der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medieninhaber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 1 Abs 1 Z 8) zu. So richten sich etwa die Vorschriften über die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums oder der Offenlegung an den*die Medieninhaber*in. Der*die Medieninhaber*in haftet auch für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes ist folglich &amp;#039;&amp;#039;wer&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Medienwerks besorgt und dessen Herstellung und Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) sonst im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung besorgt und dessen Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;d) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Wer &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Herausgeber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;im Sinne des MedienG ist, ist in dessen § 1 Abs 1 Z 9 definiert. Danach ist Herausgeber*in, &amp;#039;&amp;#039;wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Herausgeber*in kann zwar gleichzeitig Medienunternehmer*in oder auch Medieninhaber*in sein, dies ist aber nicht zwingend. Der*die Herausgeber*in gibt die geistige Leitlinie des Mediums vor. Regelmäßig besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem*der Medienunternehmer*in und dem*der Herausgeber*in. Der*die Herausgeber*in kann bei entsprechender vertraglicher Gestaltung auch der*die arbeitsrechtliche Vorgesetzte von Medienmitarbeiter*innen und von dem*der Chefredakteur*in sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ordnungsrechtliche-vorschriften-des-mediengesetzes&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ordnungsrechtliche Vorschriften des Mediengesetzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;pflichten-des-medieninhabers&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Pflichten des*der Medieninhaber*in ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;impressum&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Impressum ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den*die Medieninhaber*in ist im 4. Abschnitt, konkret in § 24 MedienG die Verpflichtung zur Angabe eines Impressums auf jedem &amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; gerichtet. Dabei sind der Name oder die Firma des*der Medieninhaber*in und des*der Hersteller*in sowie der Verlags- und der Herstellungsort zu bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf jedem &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; sind zusätzlich die Anschrift des*der Medieninhaber*in und die Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; eines Impressums liegt darin, Mediennutzer*innen darüber zu informieren, wer hinter dem Medium steht. Das ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn Personen von der Rechtsordnung Rechte eingeräumt werden: Aufgrund des Impressums soll diesen Personen ermöglicht werden, die Person, gegen die sie ihre Rechte geltend machen bzw. durchsetzen wollen, ohne (größeren) Suchaufwand relativ rasch ermitteln zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;offenlegung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Offenlegung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in von &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist nach dem 4. Abschnitt, konkret nach § 25 MedienG zur Veröffentlichung bestimmter Daten verpflichtet. In zeitlicher Hinsicht hat dies in der ersten Nummer des Kalenderjahres zu geschehen. Die Offenlegung hat im Anschluss an das Impressum zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei &amp;#039;&amp;#039;Rundfunkprogrammen&amp;#039;&amp;#039; sind die offenzulegenden Daten entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur Wiener Zeitung binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres zu verlautbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer &amp;#039;&amp;#039;Webseite&amp;#039;&amp;#039; sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen und bei &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder, es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; der Verpflichtung zur Offenlegung liegt darin, die Eigentums- und Einflussverhältnisse von Medien transparent zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Offenlegung sind folgende Daten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;bekannt zu geben&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. „Identitätsdaten“ des*der Medieninhaber*in:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) Name oder Firma und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) Unternehmensgegenstand,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) Wohnort, Sitz oder Niederlassung sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) Art und Höhe der Beteiligung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn der*die Medieninhaber*in eine juristische Person ist, dann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften und Stiftungen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften weiters: Gesellschafter*innen mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen&lt;br /&gt;
* bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck&lt;br /&gt;
* bei Stiftungen: Stifter*in und Begünstigte: Ist ein Gesellschafter (am Medienunternehmen) selbst eine Gesellschaft, so sind auch deren Gesellschafter*innen bekannt zu geben.&lt;br /&gt;
3. Ferner eine Erklärung über die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks (Blattlinie) oder sonst eines periodischen Mediums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kennzeichnung-entgeltlicher-veröffentlichungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als “Anzeige”, “entgeltliche Einschaltung” oder “Werbung” gekennzeichnet sein, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können (§ 26 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;veröffentlichungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Veröffentlichungspflicht  ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken, in welchen auch Anzeigen veröffentlicht werden, trifft aufgrund des § 46 MedienG eine Veröffentlichungspflicht gegen Entgelt. Dieses Entgelt beläuft sich nach der Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in ist im Rahmen der Veröffentlichungspflicht gehalten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Medieninhaltsdelikten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Ein Medieninhaltsdelikt ist in § 1 Abs 1 Z 12 Mediengesetz legaldefiniert als &amp;amp;quot;eine durch den Inhalt eines Mediums begangene, mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die in einer an einen größeren Personenkreis gerichteten Mitteilung oder Darbietung besteht&amp;amp;quot;. Hierfür kommen insbesondere folgende strafrechtlichen Delikte, wenn sie über ein Medium an einen größeren Personenkreis gerichtet sind, in Frage Beleidigung (§ 115 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB), Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB).&amp;lt;/ref&amp;gt;  In solchen Verfahren kann das Gericht nämlich unmittelbar dem*der Medieninhaber*in die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung auferlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veröffentlichungspflicht des*der Medieninhaber*in ist zusätzlich abgesichert: Kommt er*sie ihr nicht nach, so begeht er*sie eine Verwaltungsübertretung und ist dafür von der nach dem Sitz des Medienunternehmens oder dem Verlagsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion von dieser, mit Geldstrafe bis zu EUR 2.180 zu bestrafen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;anbietungs--und-ablieferungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Anbietungs- und Ablieferungspflicht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der 6. Abschnitt (§§ 43 ff) MedienG enthält Anbietungs- und Ablieferungspflichten an Bibliotheken. Der*die Medieninhaber*in (Verleger*in) von Druckwerken, die im Inland verlegt werden oder erscheinen, hat bestimmten österreichischen Bibliotheken das Druckwerk zur Verfügung zu stellen bzw. anzubieten. Bei im Ausland verlegten und erschienenen Druckwerken, die jedoch in Österreich hergestellt werden, trifft die Verpflichtung den*die Hersteller*in. Einzelheiten dazu, insbesondere wie viele Exemplare an welche Bibliothek abzuliefern sind, welchen Bibliotheken ein Bibliotheksstück anzubieten ist und welche Druckwerke von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, sind in der Pflichtablieferungsverordnung  &amp;lt;ref&amp;gt;Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV), BGBl II Nr 271/2009 idF BGBl II Nr 95/2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anbietungs- und Ablieferungspflicht gilt neben den Druckwerken auch für sonstige Medienwerke, ausgenommen Schallträger bzw. Filmwerke. Ebenso unterliegen ihr Medienwerke, die als elektronische Datenträger (zB DVD) in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verbreitungsbeschränkungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbreitungsbeschränkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die §§ 47 ff MedienG widmen sich der Verbreitung von Druckwerken. Danach dürfen periodische Druckwerke grundsätzlich sowohl von einem festen Standort aus, als auch auf der Straße (Kolporteur*innen) verbreitet werden. Verboten ist jedoch die Verbreitung von Haus zu Haus (Hausieren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei müssen die Menschen, die periodische Druckwerke auf Straßen oder anderen öffentlichen Orten vertreiben, über achtzehn Jahre sein. Werden die periodischen Druckwerke unentgeltlich verteilt, dann dürfen die Personen nicht unter vierzehn Jahren sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An periodischen Druckwerken, die zum Verkauf an öffentlichen Orten bestimmt sind, muss der Preis deutlich vermerkt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-und-medien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Persönlichkeitsschutz und Medien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kommt immer wieder vor, dass Print- oder Onlinemedien zur Erhöhung der Leserzahlen Berichte aus höchstpersönlichen Bereichen publizieren oder mangels journalistischer Sorgfalt unwahre Nachrichten veröffentlichen. Der Ruf des*der Betroffenen kann durch solche Medienberichte beschädigt werden. Zahlreiche Rechtsvorschriften, seien diese nun urheber-, zivil- oder strafrechtlicher Art, stellen auf den Schutz der Persönlichkeit von Personen ab. Beispielhaft hervorzuheben ist dabei etwa die Bestimmung des § 16 ABGB, welcher die Paragrafenüberschrift „Aus dem Charakter der Persönlichkeit, angeborene Rechte“ hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„§ 16. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes sind die Rechtsschutzinstrumentarien zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zivilrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;namenrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Namenrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name ist das übliche Identifizierungsmerkmal einer Person.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe allgemein dazu &amp;#039;&amp;#039;Welser/Kletecka&amp;#039;&amp;#039;, Bürgerliches Recht&amp;lt;sup&amp;gt;15&amp;lt;/sup&amp;gt; I (2006), 90ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Die Vorschriften betreffend Erwerb, Verlust, Änderung usw. des Namens sind teilweise im Familienrecht und teilweise im öffentlichen Recht geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Schutz des Namens regelt § 43 ABGB.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 43 ABGB: &amp;amp;quot;Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  Er anerkennt das Recht des*der Namensträger*in zur Führung des Namens und gewährt bei Bestreitung oder bei Beeinträchtigung seines*ihres Namensrechts durch unbefugten Gebrauch &amp;#039;&amp;#039;Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche&amp;#039;&amp;#039;. Geschützt ist dabei nicht bloß der Vor- und Familienname, sondern auch Deck-, Künstlernamen, ein Pseudonym aber auch die Firma (Handelsname), und Domain-Name.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unbefugt ist der Gebrauch eines Namens dann, wenn er nicht auf einem eigenen Namensrecht beruht und der*die wirkliche Namensträger*in den Gebrauch nicht gestattet hat. Ein unbefugter Namensgebrauch liegt regelmäßig in der Führung des Namens durch den*die nicht Berechtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ehrenbeleidigung-und-kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Wertschätzung einer Person durch die Mitmenschen wird durch das Recht auf Ehre geschützt (§ 1330 ABGB  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 1330 ABGB: &amp;amp;quot;(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen musste. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  ). Dabei wird nach Abs 1 der genannten Bestimmung die &amp;#039;&amp;#039;Personenwürde&amp;#039;&amp;#039; geschützt, die durch Ehrenbeleidigung verletzt wird. Eine Ehrenbeleidigung kann durch Werturteile und Tatsachenbehauptungen erfolgen. Nach Abs 2 wird der &amp;#039;&amp;#039;wirtschaftliche Ruf&amp;#039;&amp;#039; (Kredit, Erwerb, Fortkommen; gemeinsam auch Kreditschädigung genannt) einer Person geschützt, der lediglich durch unwahre Tatsachenbehauptungen, nicht jedoch durch Werturteile verletzt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsachenbehauptungen sind einer objektiven Überprüfung zugänglich, wohingegen reine Werturteile einer solchen Überprüfung nicht zugänglich sind und folglich auch keinem Wahrheitsbeweis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum einen steht das Recht des Individuums auf Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufs - zum andern besteht das Recht des*der Äußernden auf Schutz seiner*ihrer Meinungsäußerungsfreiheit. Beide Rechte können folglich in ein Spannungsverhältnis zueinander treten. Daher ist in einem Verfahren nach § 1330 ABGB für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit (somit der Beurteilung der Ehrenbeleidigung oder der Kreditschädigung) eine umfassende Interessensabwägung vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Rechtsprechung ist bei der Auslegung und Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder (allenfalls exzessiven) Werturteils bei &amp;#039;&amp;#039;politischen&amp;#039;&amp;#039; Auseinandersetzungen eine höhere Toleranzschwelle anzusiedeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;So wurden Jörg Haiders Rechte gemäß § 1330 ABGB durch den Vorwurf von Peter Pilz, er wäre &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ziehvater des rechtsextremen Terrorismus&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; nicht verletzt, weil diese Äußerung als politisches Werturteil betrachtet wurde, welches auf seine Richtigkeit objektiv nicht überprüft werden konnte. Die Äußerung wahrte nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes im Rahmen &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;der für parteipolitische, mediale Auseinandersetzungen die üblich gewordene Ausdrucksform&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; und sei Ausdruck der politischen Unvertretbarkeit des Verhaltens von Jörg Haider.&amp;lt;/span&amp;gt;  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;OGH vom 22.08.1995, 6 Ob 18/94. Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 184.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in ihrer Ehre Verletzten bzw. Kredit-Geschädigten haben gemäß § 1330 ABGB das Recht, von dem*der Beleidiger*in bzw. Schädiger*in Schadenersatz zu begehren. Bei Kreditschädigung besteht darüber hinaus auch das Recht auf Widerrufe und Widerrufsveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Schutz vor Beschimpfung und Verspottung in § 1330 ABGB statuiert das Strafrecht in § 115 StGB auch Schutz vor Beleidigung. Der Schutz der Ehre ist aber nach ständiger Rechtsprechung im Zivilrecht umfassender als im Strafrecht. So genießen im Zivilrecht auch juristische Personen Schutz nach § 1330 ABGB, während der strafrechtliche Schutz auf natürliche Personen beschränkt ist.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;, 183.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;recht-am-eigenen-bild&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Recht am eigenen Bild ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Recht am eigenen Bild ist in § 78 UrhG  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 78 UrhG: &amp;amp;quot;(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt. Das Urheberrechtsgesetz schützt an sich den*die Urheber*in eines Werkes, also etwa eine*n Künstler*in. Der abgebildeten Person und unter Umständen deren nahen Angehörigen werden unter näher genannten Voraussetzungen Rechte eingeräumt, insbesondere, wenn deren berechtigte Interesse verletzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Abgebildete soll durch das Recht am eigenen Bild davor geschützt werden, dass er*sie durch Verbreitung seines*ihres Fotos bloßgestellt wird, sein*ihr Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird oder sein*ihr Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht am eigenen Bild schützte lange Zeit nur vor Missbräuchen der Bildberichterstattung. Im Februar 2013 stellte der OGH jedoch erstmals fest, dass unter gewissen Umständen auch schon ein Unterlassungsanspruch gegen die Bildaufnahme selbst aufgrund von § 16 ABGB iVm § 78 UrhG besteht.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH 27. 2. 2013, 6 Ob 256/12h.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ein älterer Mann mit Bart ist auf dem Joghurt einer österreichischen Molkerei, das speziell nach &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;türkischem Rezept&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; hergestellt ist, zu sehen. Hinter dem Bild verbirgt sich allerdings ein griechischer Pensionist. Der Grieche, dessen Vorfahren bereits im griechischen Unabhängigkeitskrieg gegen die Osmanen gekämpft hatten, will nicht vermarktet werden, und schon gar nicht als Türke. Kann er dagegen etwas unternehmen?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;§ 78 UrhG räumt dem älteren Mann das Recht am eigenen Bild ein. Die Verwendung des Bildes zu Werbezwecken ohne seine Zustimmung verletzt jedenfalls seine Interessen. Das gilt unabhängig davon, ob die Werbung nach allgemeinen Wertvorstellungen Anstößiges enthält oder nicht.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Würde sich daran etwas ändern, wenn die Molkerei nachweist, das Foto bei einer Fotoagentur erworben zu haben und die Ansicht vertritt, es daher rechtmäßig verwendet zu haben?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Wenn der ältere Mann der Fotoagentur keine ausdrückliche oder schlüssige Zustimmung zur Verwendung des Fotos zu Werbezwecken erteilt hat, kann die österreichische Molkerei mit ihrem Einwand gegenüber dem älteren Mann nicht durchdringen. (Die österreichische Molkerei kann allfällig bei der Fotoagentur Ersatzansprüche geltend machen.)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung, ob ein berechtigtes Interesse des*der Abgebildeten verletzt wurde, ist grundsätzlich das Interesse der Allgemeinheit an der Wahrung von Informationen durch Massenmedien zu berücksichtigen. Daher kann unter Umständen eine Abwägung der Interessen des*der Abgebildeten auf Schutz vor (negativer bzw. ungünstiger) Bildberichterstattung mit dem Interesse der Allgemeinheit auf Berichterstattung erforderlich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem*der durch die Abbildung Verletzten räumt das UrhG einen Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch (etwa auf Entfernung von der Webseite) und bei Verschulden Schadenersatz ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Einen weiteren Schutz sieht § 7a MedienG auch für Verbrechensopfer und Tatverdächtige vor. Geschützt werden soll das Bekanntwerden ihrer Identität durch die (Bild-)Berichterstattung, ohne dass an der Veröffentlichung, etwa wegen der Stellung dieser Menschen in der Öffentlichkeit oder aus anderen Gründen, ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches öffentliches Interesse ist beispielsweise ausdrücklich in § 71 Sicherheitspolizeigesetz formuliert, welcher die Sicherheitsbehörden ermächtigt, ein Foto aus einer erkennungsdienstlichen Datensammlung an Medienunternehmen zu Zwecken der Veröffentlichung zu übermitteln, wenn aufgrund der Sachverhaltstatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, die Veröffentlichung werde der Begehung weiterer gefährlicher Angriffe durch den*die Verdächtige*n entgegenwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzung des § 7a MedienG steht dem Opfer bzw. dem*der Täter*in ein Schadenersatzanspruch gegen den*die Medieninhaber*in zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Strafrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz finden sich auch im Strafgesetzbuch (StGB) Normen, die auf den Persönlichkeitsschutz abstellen. An ein und denselben Lebenssachverhalt können somit neben zivilrechtlichen Rechtsfolgen bzw. Rechtswegen auch strafrechtliche anknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die strafrechtlichen Bestimmungen können in &amp;#039;&amp;#039;Ehrendelikte&amp;#039;&amp;#039; (Üble Nachrede und Beleidigung) und Bestimmungen zum &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsschutz&amp;#039;&amp;#039; (Verleumdung oder Kreditschädigung) eingeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Strafrecht ist der Offizialgrundsatz die Regel. Danach erfolgt die Einleitung und Verfolgung strafgerichtlicher Verfahren von Amts wegen durch eine staatliche Behörde (= Staatsanwaltschaft). Strafrechtliche Verstöße, die in diesem Verfahren eingeleitet und verfolgt werden, werden Offizialdelikte genannt. Die Verfahrenseinleitung und -verfolgung durch den*die Verletzten ist im Zivilrecht die Regel, im Strafrecht jedoch die Ausnahme. Werden Verfahren auf Bestrafung eines*einer Verdächtigen (ausnahmsweise) nur auf Verlangen bzw. Antrag des*der Verletzten eingeleitet bzw. durchgeführt, dann spricht man von Privatanklagedelikten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich des strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sind verdächtige Personen einer Beleidigung, einer üblen Nachrede oder einer Kreditschädigung lediglich auf Verlangen des*der Verletzten (&amp;#039;&amp;#039;Privatanklagedelikt&amp;#039;&amp;#039;) zu verfolgen. Eine verleumderische Handlung wird unabhängig vom Antrag des*der Verleumdeten auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfolgt (&amp;#039;&amp;#039;Offizialdelikt&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;üble-nachrede&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Üble Nachrede ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen übler Nachrede ist entsprechend § 111 StGB zu bestrafen, wer eine*n andere*n in einer für eine*n Dritte*n wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn*sie in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pönalisiert sind ehrenrührige Charaktervorwürfe (zB „Nazi“ oder „Verräter*in“) und ehrenrührige Verhaltensvorwürfe (z.B. „korrupt“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die üble Nachrede &amp;#039;&amp;#039;qualifiziert öffentlich&amp;#039;&amp;#039; - das Gesetz spricht hier von einer Begehung in Druckwerken, im Rundfunk oder in einer sonstigen Weise, die die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht -, dann ist ein höherer gesetzlicher Strafrahmen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Verdächtige ist jedoch nicht zu bestrafen, wenn ihm*ihr der &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039; oder der &amp;#039;&amp;#039;Gutglaubensbeweis&amp;#039;&amp;#039; gelingt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Wahrheitsbeweis ist zu sprechen, wenn dem*der Äußernden der Nachweis gelingt, dass die Äußerung den objektiven&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; Tatsachen entsprach, somit wahr war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gutglaubensbeweis ist der Nachweis von Umständen aufgrund derer bei dem*der Äußernden hinreichende Gründe vorlagen, die Behauptung für wahr zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich stehen beide Beweise dem*der Äußernden zur Verfügung. Erfolgte die Äußerung jedoch in der oben qualifizierten öffentlichen Verbreitung, dann reicht der Gutglaubensbeweis für Straffreiheit nicht; hier zieht lediglich der Wahrheitsbeweis die Straffreiheit nach sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beleidigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beleidigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beleidigungen, auch im Medienkontext, sind gemäß § 115 StGB zu bestrafen. Dieser pönalisiert öffentliche oder vor mehreren Leuten erfolgte Beschimpfungen, Verspottungen, Misshandlungen am Körper oder Drohung einer körperlichen Misshandlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Beleidigungsverbot soll vor Verhaltensweisen schützen, die jemanden in der Meinung anderer herabsetzen können. Beschimpfungen sind Verbalinjurien wie etwa „Arschloch“ oder „Trottel“. Verspottend ist etwa der Vergleich mit einem Tier oder herabsetzende Parodien oder Karikaturen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere bei Parodien und Karikaturen muss die Meinungsfreiheit nach Art 10 EMRK beachtet werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Auch eine Tortung (z.B. Tortenwurf auf Politiker*innen) kann eine Verspottung oder eine Misshandlung am Körper sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die Beleidigung in Erwiderung einer Beleidigung, so ist die Entrüstungs- bzw. Retorsionsbeleidigung entschuldigt, wenn diese in maßvoller Weise gehalten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Kreditschädigung nach § 152 StGB liegt vor, wenn unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch der Kredit, der Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen geschädigt oder gefährdet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist das Wort „Kredit“ auf das Vertrauen in die Erfüllung von Verbindlichkeiten beschränkt. Unter Erwerb sind die legalen Verdienstmöglichkeiten des*der Betroffenen zu verstehen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Leukauf/Steininger StGB&amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;, § 152, Rz 3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verleumdung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Verleumdung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verleumdung nach § 297 StGB will falsche Verdächtigungen hintanhalten, derzufolge einem Menschen fälschlicherweise eine mit Strafe bedrohte Handlung vorgeworfen wird und dieser dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft) ausgesetzt wird. Der*die Verleumder*in ist (bloß) dann zu bestrafen, wenn er*sie vorsätzlich die falsche Verdächtigung ausspricht.  &amp;lt;ref&amp;gt;Der Begriff des Vorsatzes ist in § 5 StGB gesetzlich definiert. Vorsatz kann verschiedene Abstufungen haben: Wissentlichkeit, Absichtlichkeit und einfacher Vorsatz. Die Verschuldensform des Vorsatzes dient zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit. Die qualifizierteste Form des Vorsatzes ist die Wissentlichkeit gefolgt von der Absichtlichkeit. Die &amp;amp;quot;gelindeste&amp;amp;quot; Vorsatzform ist der einfache Vorsatz. Einfacher Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter einen bestimmten Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Dabei genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterscheidung ist zwar bei der Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verleumdung nicht einscheidend, weil auch die wissentlich und die absichtliche Handlung neben dem bedingten Vorsatz zur Strafbarkeit wegen Verleumdung führen kann. Bei anderen gesetzlichen Tatbildern kann die Unterscheidung Auswirkungen auf die Frage der Strafbarkeit haben; So fordert etwa der gesetzliche Tatbestand der Untreue an Vorsatzform die Wissentlichkeit des Täters (&amp;amp;quot;der Täter hält den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich, sondern hält sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss&amp;amp;quot;). Eine Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Untreue wäre folglich unzulässig.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine radikale politische Gruppe organisiert spontan eine Demonstration. Im Zuge der Demonstration, an der rund 15 Sympathisant*innen teilnahmen, kommt es unter anderem zu schweren Sachbeschädigungen. Polizeibeamte greifen ein und versuchen, weitere Beschädigungen zu vermeiden. Die Demonstration wird raschest möglich aufgelöst. Dabei kommt es zu Handgreiflichkeiten zwischen den Demonstrant*innen und den Polizeibeamten, die auf beiden Seiten keinerlei Körperverletzungen nach sich zogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der an der Demonstration beteiligte X verfasst für das Monatsmagazin dieser Gruppe einen Bericht. In diesem ist ein Gesichtsfoto des beim Einsatz anwesenden Beamten Ö zu sehen und darunter zu lesen: „Der bereits bekannte Schlägerpolizist Ö war wieder im Einsatz und hat zwei Freunde krankenhausreif geprügelt.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
X wird wohl gewusst haben - er war bei der kleinen und rasch aufgelösten Demonstration anwesend -, dass der Polizist Ö nicht zwei Demonstranten krankenhausreif geprügelt hat, denn es gab weder auf Seiten der Polizisten noch auf Seiten der Demonstrant*innen Verletzte. X verdächtigt Ö fälschlicherweise einer (schweren) Körperverletzung. Der Vorwurf einer Körperverletzung ist der Vorwurf einer mit Strafe bedrohten Handlung (Körperverletzungen sind gemäß §§ 83 ff StGB gerichtlich strafbar). X hat Ö verleumdet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-nach-dem-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Persönlichkeitsschutz nach dem Mediengesetz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtliche-begünstigung-von-journalisten---wahrung-journalistischer-sorgfalt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Strafrechtliche Begünstigung von Journalist*innen - Wahrung journalistischer Sorgfalt ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begünstigung von Journalist*innen trägt der Aufgabe des*der Journalist*in und der Medien Rechnung, schnell über das aktuelle Geschehen zu berichten, ohne dabei sämtliche Informationsquellen auf deren inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Grundlage sieht § 29 MedienG vor, dass der*die Medieninhaber*in oder ein*e Medienmitarbeiter*in wegen eines Medieninhaltsdelikts, bei dem der Wahrheitsbeweis zulässig ist, nicht nur bei erbrachtem &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039;, sondern auch dann nicht zu bestrafen, wenn ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung bestanden hat und auch &amp;#039;&amp;#039;bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt&amp;#039;&amp;#039; für ihn*sie hinreichende Gründe vorgelegen sind, &amp;#039;&amp;#039;die Behauptung für wahr zu halten&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kernpunkt journalistischer Sorgfalt ist es, die Stellungnahme des*der von der Veröffentlichung Betroffenen einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berufung auf die eingehaltene journalistische Sorgfalt im Zuge eines Medieninhaltsdeliktes ist dann ausgeschlossen, wenn das Medieninhaltsdelikt den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft. Zu diesem gehören vor allem die Intimsphäre eines Menschen, wie Familie, Gesundheitszustand oder Sexualleben. Bei Medieninhaltsdelikten mit derartigem Kontext ist bloß der Wahrheitsbeweis zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit der Wahrheitsbeweis bzw. der Beweis der Wahrung der journalistischen Sorgfalt vom Gericht aufgenommen wird, muss ein entsprechender Beweisantrag von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zitate-interviews&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zitate (Interviews) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Medien führen im Vorfeld ihrer Berichterstattung häufig Interviews. Dabei kann es vorkommen, dass der Interviewte sich ehrmindernd gegenüber einem*einer Dritten äußert. Im Zuge einer Berichterstattung im Medium können die fremden Vorwürfe wiedergegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die ehrmindernden Vorwürfe korrekt und distanziert wiedergegeben werden. Das kann in wortgetreuer oder in zumindest nicht sinnverändernden Weise erfolgen. Klar erkennbar muss auch sein, dass der ehrmindernde Vorwurf von dem*der Interviewten kommt bzw. diesem*dieser zuzurechnen ist und nicht von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in stammt. Bei Beachtung dieser Voraussetzungen ist der*die Journalist*in bzw. Medieninhaber*in nicht verantwortlich, wobei jedoch die Verantwortung für den besonderen Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches aufrecht bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entschädigungsansprüche nach dem MedienG gegen den*die Medieninhaber*in oder Journalist*innen sind auch ausgeschlossen, wenn es sich um Äußerungen Dritter in einer &amp;#039;&amp;#039;Live Sendung&amp;#039;&amp;#039; im Rundfunk handelt und dabei die gebotene journalistische Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;haftung-des-medieninhabers---ersatzansprüche&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Haftung des*der Medieninhaber*in - Ersatzansprüche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das MedienG sieht für bestimmte Eingriffe in die Rechte des Betroffenen einen besonderen (verschuldensunabhängigen) Ersatzanspruch des*der Betroffenen gegen den*die Medieninhaber*in vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wenn in einem Medium der objektive Tatbestand der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;der Verleumdung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; hergestellt wird, so hat der*die davon Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf EUR 20.000,00 bzw. bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede EUR 50.000,00 nicht übersteigen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist dieser Anspruch jedoch ausgeschlossen (siehe dazu § 6 Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurde in einem Medium der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Zu den Ausnahmen von diesem Anspruch siehe § 7 Abs 2 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ist eine Berichterstattung in einem Medium geeignet, die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Identität eines Opfers oder eines*einer Täter*in einer gerichtlich strafbaren Handlung einem nicht unmittelbar informierten größerem Personenkreis bekannt zu machen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (1) und werden dadurch schutzwürdige Interessen (z.B. Bloßstellung oder Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers; der*die Täter*in ein*e Jugendliche*r ist oder das Fortkommen des*der Täter*in unverhältnismäßig beeinträchtigt wird) dieser Person verletzt (2), ohne dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung wegen deren Stellung in der Öffentlichkeit oder wegen eines sonstigen Zusammenhangs mit dem öffentlichen Leben besteht (3), so hat diese Person gegen den*die Medieninhaber*in einen Ersatzanspruch, der EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Siehe die Ausnahmen in § 7a Abs 3 MedienG.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter*in dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verletzung der Unschuldvermutung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;), so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in einen Entschädigungsanspruch, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Ausnahmen: § 7b Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &amp;#039;&amp;#039;konkreten Bemessung der Höhe des Entschädigungsbetrages&amp;#039;&amp;#039; ist auf den Umfang und die Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auf die Art und das Ausmaß der Verbreitung des Mediums abzustellen bzw. zu berücksichtigen. Ebenso ist auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des*der Medieninhaber*in Bedacht zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beschlagnahme-und-einziehung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beschlagnahme und Einziehung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um ein Fortwirken eines Medieninhaltsdeliktes zu verhindern, räumt das MedienG dem*der (Privat-)Ankläger*in das Antragsrecht auf Beschlagnahme und Einziehung ein. Mit dieser Maßnahme können noch zur Verbreitung bestimmte Medienwerke sowie Webseiten beseitigt werden. Gegen Rundfunksendungen oder Newsletter kann mit diesen Befugnissen nicht vorgegangen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gegendarstellung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gegendarstellung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede durch eine in einem periodisch verbreiteten Medium von einer Tatsachenmitteilung konkret betroffene Person hat grundsätzlich gegenüber dem*der Medieninhaber*in Anspruch auf unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung (§ 9 MedienG). Weitere Voraussetzung ist das Erscheinen der Tatsachenmitteilung im redaktionellen Teil des periodischen Mediums, weil diesem besondere, meinungsbildende Funktion beigemessen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Gesetzes wegen ist für das Recht zur Gegendarstellung an Voraussetzung nicht gefordert, dass die Tatsachenmitteilung unwahr war oder Persönlichkeitsrechte verletzte. Doch kann der*die Medieninhaber*in die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ablehnen, wenn diese auch nur teilweise unwahr oder für den*die Betroffenen unerheblich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Platzierung und Aufmachung der Gegendarstellung ist darauf zu achten, dass ihr der gleiche Veröffentlichungswert wie der ursprünglichen Tatsachenmitteilung zukommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ist die aus einem Lautsprecher zu hörende Stimme eines Menschen ein Medium im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Verein gibt eine Mitgliederzeitung mit einer Auflagezahl von 20 Exemplaren heraus. Liegt ein Medium im Sinne des Mediengesetzes vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Nennen Sie Beispiele für periodische elektronische Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wer ist Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Welche Aufgaben kommen dem*der Medieninhaber*in nach dem MedienG zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Ein Medienunternehmen betreibt eine Webseite, auf welcher regelmäßig über nationale und internationale Sportereignisse berichtet wird. Besteht für diese Webseite die Verpflichtung zur Anbringung eines Impressums?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Welche Veröffentlichungspflichten können den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken neben der Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Mediendelikten noch treffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Welche Rechte kommen dem auf einem Foto abgelichteten Menschen zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Welche strafrechtlichen Persönlichkeitsschutztatbestände kennen Sie?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Was kann bei Wahrung journalistischer Sorgfalt erreicht werden?&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lösungen-zu-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes ist jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aus dem Lautsprecher zu hörende Stimme ist kein Medium im Sinne des Mediengesetzes, weil sie nicht zur Verbreitung von Mitteilungen bzw. Darbietungen im Wege der Massenherstellung oder Massenverbreitung geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes muss geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Grundsätzlich reicht dabei die sogenannte abstrakte Eignung zur Inhaltsverbreitung, welche unabhängig davon ist, wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis erlangen. Allgemein wird die Eignung eines Mediums zur Erreichung eines größeren Personenkreises ab einer Auflagezahl von 50 Exemplaren angenommen. Die Vereinszeitung mit 20 Exemplaren ist daher mangels Eignung zur Erreichung eines größeren Personenkreises kein Medium im Sinne des Mediengesetzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Newsletter sind periodische elektronische Medien, vorausgesetzt, dass sie an einen größeren Personenkreis gerichtet sind. Auch Massen E-Mails können wiederkehrende elektronische Medien sein, wenn sie regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes kann sein, wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt, wer die inhaltliche Gestaltung und den Vertrieb eines Medienwerks besorgt, wer im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung und Verbreitung besorgt oder sonst, wer die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Der*die Medieninhaber*in ist Anknüpfungspunkt zentraler medienrechtlicher Rechte und Pflichten. Dem*der Medieninhaber*in kommt die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums und der Offenlegung zu. Er+sie haftet für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Auch auf wiederkehrenden elektronischen Medien ist ein Impressum anzubringen, wobei bei wiederkehrenden elektronischen Medien Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Der*die Medieninhaber*in ist gegen Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts verpflichtet, behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend, sowie gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist, zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Das UrhG räumt abgebildeten/fotografierten Menschen das Recht am eigenen Bild ein. Er soll dadurch geschützt werden, dass er durch Verbreitung seines Fotos nicht bloßgestellt wird, sein Privatleben der Öffentlichkeit nicht preisgegeben wird oder sein Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Schutz vor übler Nachrede, Beleidigung, Verleumdung und Kreditschädigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Journalist*innen ist bei der Beurteilung der (strafrechtlich) üblen Nachrede eine Begünstigung eingeräumt. Üble Nachrede ist grundsätzlich verboten. Üble Nachrede ist dann jedoch straffrei, wenn der öffentlich geäußerte Charaktervorwurf bzw. ehrenrührige Verhaltensvorwurf auf objektiven Tatsachen beruht. Bei Journalist*innen ist dieser Maßstab insoweit herabgesetzt, als sie lediglich nachweisen müssen, dass sie die Tatsachen, auf deren Grundlage die Behauptung getätigt wurde, für wahr hielten, sowie, dass sie dabei journalistisch sorgfältig gearbeitet haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Mediengesetz&amp;diff=5516</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Mediengesetz</title>
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		<updated>2023-07-27T07:48:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Recht am eigenen Bild */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-2-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Mediengesetz =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;grundbegriffe-des-medienrechts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Grundbegriffe des Medienrechts ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das derzeit geltende Mediengesetz wurde 1981  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG), BGBl Nr 314/1981.&amp;lt;/ref&amp;gt;  erlassen und zwischenzeitlich mehr als zehnmal novelliert. Von der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Systematik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; her ist es in &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;zehn Abschnitte gegliedert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen (§ 1 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Abschnitt Schutz der journalistischen Berufsausübung; Redaktions­statuten (§§ 2 bis 5 )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Abschnitt Persönlichkeitsschutz (§§ 6 bis 23)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Abschnitt Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung (§§ 24 bis 27)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen (§§ 28 bis 42)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Abschnitt Bibliotheksstücke (§§ 43 bis 45)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Abschnitt Veröffentlichung von Anordnungen und Entscheidungen (§ 46)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Abschnitt Vorschriften über die Verbreitung (§§ 47 bis 49)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Abschnitt Geltungsbereich (§§ 50 und 51)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Abschnitt Schlussbestimmungen (§§ 52 bis 57)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Begriffsbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 des MedienG sind zentral für das weitere Verständnis und die Auslegung des MedienG. Auch über das MedienG hinaus haben sie Bedeutung, als diesen Begriffen in anderen Bundesgesetzen mangels anderer Definition das gleiche Verständnis zuzumessen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 Z 1 MedienG ist definiert als j&amp;#039;&amp;#039;edes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der eingesetzten Technologie hält das MedienG den Begriff des Mediums neutral. So kommen Zeitungen, Bücher, Rundfunk, Webseiten, Filme, DVD usw. als Medien in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss geeignet sein, den gedanklichen Inhalt einer Massenherstellung oder Massenverbreitung zuzuführen, somit idente Vervielfältigung oder Verbreitbarkeit zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss auch geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Dabei reicht die abstrakte Eignung des Mediums zur Zugänglichmachung. Wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis genommen haben, ist nicht entscheidend. So wird in der Literatur die Erreichung eines größeren Personenkreises mit rund 50 (zB Druck-)Exemplaren angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff des gedanklichen Inhaltes ist wiederum weit zu verstehen und umfasst informative Botschaften aller Art, gleich welcher Qualität und Güte, sei das nun in Wort, Schrift, Ton oder Bild.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; nach § 1 Z 3 MedienG ist &amp;#039;&amp;#039;ein zur Verbreitung an einen größeren Personenkreis bestimmter, in einem Massenher­stellungsverfahren in Medienstücken vervielfältigter Träger von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Träger der Mitteilungen kann beliebiger Art sein. Von einem Medienwerk ist nur auszugehen, wenn eine größere Zahl körperlicher Informationsträger existiert, die stückweise weitergegeben werden können. Neben Bild- und Tonträgern, wie beispielsweise CDs oder DVDs können dies auch Druckwerke sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisches Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Druckwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; im Sinne des § 1 Z 5 MedienG &amp;#039;&amp;#039;ist ein Medienwerk oder Druckwerk, das unter demselben Namen in fortlaufenden Nummern wenigstens viermal im Kalenderjahr in gleichen oder ungleichen Abständen erscheint und dessen einzelne Nummern, mag auch jede ein in sich abgeschlossenes Ganzes bilden, durch ihren Inhalt im Zusammenhang stehen&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung der Frage, ob denn ein Medienwerk (Druckwerk) ein periodisches ist, ist entscheidend, ob&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) davon mindestens vier fortlaufende Nummern im Kalenderjahr in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen unter demselben Namen erscheinen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) ein inhaltlicher Zusammenhang der einzelnen Nummern (z.B. Hefte) besteht. Dabei muss ein thematischer Zusammenhang zum publizistischen Wollen des*der Herausgeber*in bestehen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) jede Nummer für sich auch Selbständigkeit hat (in Abgrenzung zu Sammelbänden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. In § 1 Z 5a MedienG wurde durch die Mediengesetz Novelle 2005  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl I Nr 49/2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;  der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisch elektronischen Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eingefügt. Ein solches ist &amp;#039;&amp;#039;ein Medium, das auf elektronischem Wege&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) abrufbar ist (Webseite) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium).&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Bezugnahme in lit. a auf das „Ausstrahlen&amp;amp;quot; soll eine klare Abgrenzung von Rundfunkprogrammen anderen elektronischen Medien erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentliche Neuerung, die durch diese Novelle angestrebt wurde, war die ausdrückliche Verankerung bzw. Klarstellung von Homepages und Webseiten im Mediengesetz, zumal die „Verbreitung&amp;amp;quot; der Inhalte von Homepages bzw. Webseiten einen aktiven Schritt des*der Nutzer*in - Eingabe der http-Adresse oder Anklicken eines Links, somit - durch Abrufen voraussetzt. Homepages und Webseiten sind auch periodische Medien, weil sie im Regelfall jederzeit abrufbar, also dauernd (täglich, stündlich wiederkehrend abrufbar) vorhanden sind. Bei Webseiten, die nur einem engen Kreis an Berechtigten durch Eingabe eines Passworts zugänglich sind, kann fraglich sein, ob sie den Begriff des Mediums erfüllen, weil sie nicht an einen größeren Personenkreis gerichtet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Fall eines periodischen elektronischen Mediums ist entsprechend der oben genannten lit. c, der sogenannte Newsletter in elektronischer Form - vorausgesetzt, dieser ist an einen größeren Personenkreis gerichtet. Somit auch Massen- E-Mails, wenn diese regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Eine zentrale Rolle im MedienG kommt dem*der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medieninhaber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 1 Abs 1 Z 8) zu. So richten sich etwa die Vorschriften über die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums oder der Offenlegung an den*die Medieninhaber*in. Der*die Medieninhaber*in haftet auch für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes ist folglich &amp;#039;&amp;#039;wer&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Medienwerks besorgt und dessen Herstellung und Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) sonst im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung besorgt und dessen Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;d) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Wer &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Herausgeber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;im Sinne des MedienG ist, ist in dessen § 1 Abs 1 Z 9 definiert. Danach ist Herausgeber*in, &amp;#039;&amp;#039;wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Herausgeber*in kann zwar gleichzeitig Medienunternehmer*in oder auch Medieninhaber*in sein, dies ist aber nicht zwingend. Der*die Herausgeber*in gibt die geistige Leitlinie des Mediums vor. Regelmäßig besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem*der Medienunternehmer*in und dem*der Herausgeber*in. Der*die Herausgeber*in kann bei entsprechender vertraglicher Gestaltung auch der*die arbeitsrechtliche Vorgesetzte von Medienmitarbeiter*innen und von dem*der Chefredakteur*in sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ordnungsrechtliche-vorschriften-des-mediengesetzes&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ordnungsrechtliche Vorschriften des Mediengesetzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;pflichten-des-medieninhabers&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Pflichten des*der Medieninhaber*in ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;impressum&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Impressum ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den*die Medieninhaber*in ist im 4. Abschnitt, konkret in § 24 MedienG die Verpflichtung zur Angabe eines Impressums auf jedem &amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; gerichtet. Dabei sind der Name oder die Firma des*der Medieninhaber*in und des*der Hersteller*in sowie der Verlags- und der Herstellungsort zu bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf jedem &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; sind zusätzlich die Anschrift des*der Medieninhaber*in und die Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; eines Impressums liegt darin, Mediennutzer*innen darüber zu informieren, wer hinter dem Medium steht. Das ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn Personen von der Rechtsordnung Rechte eingeräumt werden: Aufgrund des Impressums soll diesen Personen ermöglicht werden, die Person, gegen die sie ihre Rechte geltend machen bzw. durchsetzen wollen, ohne (größeren) Suchaufwand relativ rasch ermitteln zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;offenlegung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Offenlegung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in von &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist nach dem 4. Abschnitt, konkret nach § 25 MedienG zur Veröffentlichung bestimmter Daten verpflichtet. In zeitlicher Hinsicht hat dies in der ersten Nummer des Kalenderjahres zu geschehen. Die Offenlegung hat im Anschluss an das Impressum zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei &amp;#039;&amp;#039;Rundfunkprogrammen&amp;#039;&amp;#039; sind die offenzulegenden Daten entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur Wiener Zeitung binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres zu verlautbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer &amp;#039;&amp;#039;Webseite&amp;#039;&amp;#039; sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen und bei &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder, es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; der Verpflichtung zur Offenlegung liegt darin, die Eigentums- und Einflussverhältnisse von Medien transparent zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Offenlegung sind folgende Daten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;bekannt zu geben&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. „Identitätsdaten“ des*der Medieninhaber*in:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) Name oder Firma und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) Unternehmensgegenstand,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) Wohnort, Sitz oder Niederlassung sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) Art und Höhe der Beteiligung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn der*die Medieninhaber*in eine juristische Person ist, dann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften und Stiftungen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften weiters: Gesellschafter*innen mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen&lt;br /&gt;
* bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck&lt;br /&gt;
* bei Stiftungen: Stifter*in und Begünstigte: Ist ein Gesellschafter (am Medienunternehmen) selbst eine Gesellschaft, so sind auch deren Gesellschafter*innen bekannt zu geben.&lt;br /&gt;
3. Ferner eine Erklärung über die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks (Blattlinie) oder sonst eines periodischen Mediums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kennzeichnung-entgeltlicher-veröffentlichungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als “Anzeige”, “entgeltliche Einschaltung” oder “Werbung” gekennzeichnet sein, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können (§ 26 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;veröffentlichungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Veröffentlichungspflicht  ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken, in welchen auch Anzeigen veröffentlicht werden, trifft aufgrund des § 46 MedienG eine Veröffentlichungspflicht gegen Entgelt. Dieses Entgelt beläuft sich nach der Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in ist im Rahmen der Veröffentlichungspflicht gehalten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Medieninhaltsdelikten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Ein Medieninhaltsdelikt ist in § 1 Abs 1 Z 12 Mediengesetz legaldefiniert als &amp;amp;quot;eine durch den Inhalt eines Mediums begangene, mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die in einer an einen größeren Personenkreis gerichteten Mitteilung oder Darbietung besteht&amp;amp;quot;. Hierfür kommen insbesondere folgende strafrechtlichen Delikte, wenn sie über ein Medium an einen größeren Personenkreis gerichtet sind, in Frage Beleidigung (§ 115 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB), Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB).&amp;lt;/ref&amp;gt;  In solchen Verfahren kann das Gericht nämlich unmittelbar dem*der Medieninhaber*in die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung auferlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veröffentlichungspflicht des*der Medieninhaber*in ist zusätzlich abgesichert: Kommt er*sie ihr nicht nach, so begeht er*sie eine Verwaltungsübertretung und ist dafür von der nach dem Sitz des Medienunternehmens oder dem Verlagsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion von dieser, mit Geldstrafe bis zu EUR 2.180 zu bestrafen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;anbietungs--und-ablieferungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Anbietungs- und Ablieferungspflicht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der 6. Abschnitt (§§ 43 ff) MedienG enthält Anbietungs- und Ablieferungspflichten an Bibliotheken. Der*die Medieninhaber*in (Verleger*in) von Druckwerken, die im Inland verlegt werden oder erscheinen, hat bestimmten österreichischen Bibliotheken das Druckwerk zur Verfügung zu stellen bzw. anzubieten. Bei im Ausland verlegten und erschienenen Druckwerken, die jedoch in Österreich hergestellt werden, trifft die Verpflichtung den*die Hersteller*in. Einzelheiten dazu, insbesondere wie viele Exemplare an welche Bibliothek abzuliefern sind, welchen Bibliotheken ein Bibliotheksstück anzubieten ist und welche Druckwerke von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, sind in der Pflichtablieferungsverordnung  &amp;lt;ref&amp;gt;Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV), BGBl II Nr 271/2009 idF BGBl II Nr 95/2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anbietungs- und Ablieferungspflicht gilt neben den Druckwerken auch für sonstige Medienwerke, ausgenommen Schallträger bzw. Filmwerke. Ebenso unterliegen ihr Medienwerke, die als elektronische Datenträger (zB DVD) in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verbreitungsbeschränkungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbreitungsbeschränkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die §§ 47 ff MedienG widmen sich der Verbreitung von Druckwerken. Danach dürfen periodische Druckwerke grundsätzlich sowohl von einem festen Standort aus, als auch auf der Straße (Kolporteur*innen) verbreitet werden. Verboten ist jedoch die Verbreitung von Haus zu Haus (Hausieren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei müssen die Menschen, die periodische Druckwerke auf Straßen oder anderen öffentlichen Orten vertreiben, über achtzehn Jahre sein. Werden die periodischen Druckwerke unentgeltlich verteilt, dann dürfen die Personen nicht unter vierzehn Jahren sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An periodischen Druckwerken, die zum Verkauf an öffentlichen Orten bestimmt sind, muss der Preis deutlich vermerkt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-und-medien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Persönlichkeitsschutz und Medien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kommt immer wieder vor, dass Print- oder Onlinemedien zur Erhöhung der Leserzahlen Berichte aus höchstpersönlichen Bereichen publizieren oder mangels journalistischer Sorgfalt unwahre Nachrichten veröffentlichen. Der Ruf des*der Betroffenen kann durch solche Medienberichte beschädigt werden. Zahlreiche Rechtsvorschriften, seien diese nun urheber-, zivil- oder strafrechtlicher Art, stellen auf den Schutz der Persönlichkeit von Personen ab. Beispielhaft hervorzuheben ist dabei etwa die Bestimmung des § 16 ABGB, welcher die Paragrafenüberschrift „Aus dem Charakter der Persönlichkeit, angeborene Rechte“ hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„§ 16. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes sind die Rechtsschutzinstrumentarien zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zivilrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;namenrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Namenrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name ist das übliche Identifizierungsmerkmal einer Person.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe allgemein dazu &amp;#039;&amp;#039;Welser/Kletecka&amp;#039;&amp;#039;, Bürgerliches Recht&amp;lt;sup&amp;gt;15&amp;lt;/sup&amp;gt; I (2006), 90ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Die Vorschriften betreffend Erwerb, Verlust, Änderung usw. des Namens sind teilweise im Familienrecht und teilweise im öffentlichen Recht geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Schutz des Namens regelt § 43 ABGB.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 43 ABGB: &amp;amp;quot;Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  Er anerkennt das Recht des*der Namensträger*in zur Führung des Namens und gewährt bei Bestreitung oder bei Beeinträchtigung seines*ihres Namensrechts durch unbefugten Gebrauch &amp;#039;&amp;#039;Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche&amp;#039;&amp;#039;. Geschützt ist dabei nicht bloß der Vor- und Familienname, sondern auch Deck-, Künstlernamen, ein Pseudonym aber auch die Firma (Handelsname), und Domain-Name.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unbefugt ist der Gebrauch eines Namens dann, wenn er nicht auf einem eigenen Namensrecht beruht und der*die wirkliche Namensträger*in den Gebrauch nicht gestattet hat. Ein unbefugter Namensgebrauch liegt regelmäßig in der Führung des Namens durch den*die nicht Berechtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ehrenbeleidigung-und-kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Wertschätzung einer Person durch die Mitmenschen wird durch das Recht auf Ehre geschützt (§ 1330 ABGB  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 1330 ABGB: &amp;amp;quot;(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen musste. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  ). Dabei wird nach Abs 1 der genannten Bestimmung die &amp;#039;&amp;#039;Personenwürde&amp;#039;&amp;#039; geschützt, die durch Ehrenbeleidigung verletzt wird. Eine Ehrenbeleidigung kann durch Werturteile und Tatsachenbehauptungen erfolgen. Nach Abs 2 wird der &amp;#039;&amp;#039;wirtschaftliche Ruf&amp;#039;&amp;#039; (Kredit, Erwerb, Fortkommen; gemeinsam auch Kreditschädigung genannt) einer Person geschützt, der lediglich durch unwahre Tatsachenbehauptungen, nicht jedoch durch Werturteile verletzt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsachenbehauptungen sind einer objektiven Überprüfung zugänglich, wohingegen reine Werturteile einer solchen Überprüfung nicht zugänglich sind und folglich auch keinem Wahrheitsbeweis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum einen steht das Recht des Individuums auf Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufs - zum andern besteht das Recht des*der Äußernden auf Schutz seiner*ihrer Meinungsäußerungsfreiheit. Beide Rechte können folglich in ein Spannungsverhältnis zueinander treten. Daher ist in einem Verfahren nach § 1330 ABGB für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit (somit der Beurteilung der Ehrenbeleidigung oder der Kreditschädigung) eine umfassende Interessensabwägung vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Rechtsprechung ist bei der Auslegung und Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder (allenfalls exzessiven) Werturteils bei &amp;#039;&amp;#039;politischen&amp;#039;&amp;#039; Auseinandersetzungen eine höhere Toleranzschwelle anzusiedeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;So wurden Jörg Haiders Rechte gemäß § 1330 ABGB durch den Vorwurf von Peter Pilz, er wäre &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ziehvater des rechtsextremen Terrorismus&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; nicht verletzt, weil diese Äußerung als politisches Werturteil betrachtet wurde, welches auf seine Richtigkeit objektiv nicht überprüft werden konnte. Die Äußerung wahrte nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes im Rahmen &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;der für parteipolitische, mediale Auseinandersetzungen die üblich gewordene Ausdrucksform&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; und sei Ausdruck der politischen Unvertretbarkeit des Verhaltens von Jörg Haider.&amp;lt;/span&amp;gt;  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;OGH vom 22.08.1995, 6 Ob 18/94. Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 184.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in ihrer Ehre Verletzten bzw. Kredit-Geschädigten haben gemäß § 1330 ABGB das Recht, von dem*der Beleidiger*in bzw. Schädiger*in Schadenersatz zu begehren. Bei Kreditschädigung besteht darüber hinaus auch das Recht auf Widerrufe und Widerrufsveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Schutz vor Beschimpfung und Verspottung in § 1330 ABGB statuiert das Strafrecht in § 115 StGB auch Schutz vor Beleidigung. Der Schutz der Ehre ist aber nach ständiger Rechtsprechung im Zivilrecht umfassender als im Strafrecht. So genießen im Zivilrecht auch juristische Personen Schutz nach § 1330 ABGB, während der strafrechtliche Schutz auf natürliche Personen beschränkt ist.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;, 183.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;recht-am-eigenen-bild&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Recht am eigenen Bild ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Recht am eigenen Bild ist in § 78 UrhG  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 78 UrhG: &amp;amp;quot;(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt. Das Urheberrechtsgesetz schützt an sich den*die Urheber*in eines Werkes, also etwa eine*n Künstler*in. Der abgebildeten Person, und unter Umständen deren nahen Angehörigen, werden unter näher genannten Voraussetzungen Rechte eingeräumt, insbesondere, wenn deren berechtigten Interessen verletzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Abgebildete soll durch das Recht am eigenen Bild davor geschützt werden, dass er*sie durch Verbreitung seines*ihres Fotos bloßgestellt wird, sein*ihr Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird oder sein*ihr Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht am eigenen Bild schützte lange Zeit nur vor Missbräuchen der Bildberichterstattung. Im Februar 2013 stellte der OGH jedoch erstmals fest, dass unter gewissen Umständen auch schon ein Unterlassungsanspruch gegen die Bildaufnahme selbst aufgrund von § 16 ABGB iVm § 78 UrhG besteht.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH 27. 2. 2013, 6 Ob 256/12h.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ein älterer Mann mit Bart ist auf dem Joghurt einer österreichischen Molkerei, das speziell nach &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;türkischem Rezept&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; hergestellt ist, zu sehen. Hinter dem Bild verbirgt sich allerdings ein griechischer Pensionist. Der Grieche, dessen Vorfahren bereits im griechischen Unabhängigkeitskrieg gegen die Osmanen gekämpft hatten, will nicht vermarktet werden, und schon gar nicht als Türke. Kann er dagegen etwas unternehmen?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;§ 78 UrhG räumt dem älteren Mann das Recht am eigenen Bild ein. Die Verwendung des Bildes zu Werbezwecken ohne seine Zustimmung verletzt jedenfalls seine Interessen. Das gilt unabhängig davon, ob die Werbung nach allgemeinen Wertvorstellungen Anstößiges enthält oder nicht.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Würde sich daran etwas ändern, wenn die Molkerei nachweist, das Foto bei einer Fotoagentur erworben zu haben und die Ansicht vertritt, es daher rechtmäßig verwendet zu haben?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Wenn der ältere Mann der Fotoagentur keine ausdrückliche oder schlüssige Zustimmung zur Verwendung des Fotos zu Werbezwecken erteilt hat, kann die österreichische Molkerei mit ihrem Einwand gegenüber dem älteren Mann nicht durchdringen. (Die österreichische Molkerei kann allfällig bei der Fotoagentur Ersatzansprüche geltend machen.)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung, ob ein berechtigtes Interesse des*der Abgebildeten verletzt wurde, ist grundsätzlich das Interesse der Allgemeinheit an der Wahrung von Informationen durch Massenmedien zu berücksichtigen. Daher kann unter Umständen eine Abwägung der Interessen des*der Abgebildeten auf Schutz vor (negativer bzw. ungünstiger) Bildberichterstattung mit dem Interesse der Allgemeinheit auf Berichterstattung erforderlich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem*der durch die Abbildung Verletzten räumt das UrhG einen Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch (etwa auf Entfernung von der Webseite) und bei Verschulden Schadenersatz ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Einen weiteren Schutz sieht § 7a MedienG auch für Verbrechensopfer und Tatverdächtige vor. Geschützt werden soll das Bekanntwerden ihrer Identität durch die (Bild-)Berichterstattung, ohne dass an der Veröffentlichung, etwa wegen der Stellung dieser Menschen in der Öffentlichkeit oder aus anderen Gründen, ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches öffentliches Interesse ist beispielsweise ausdrücklich in § 71 Sicherheitspolizeigesetz formuliert, welcher die Sicherheitsbehörden ermächtigt, ein Foto aus einer erkennungsdienstlichen Datensammlung an Medienunternehmen zu Zwecken der Veröffentlichung zu übermitteln, wenn aufgrund der Sachverhaltstatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, die Veröffentlichung werde der Begehung weiterer gefährlicher Angriffe durch den*die Verdächtige*n entgegenwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzung des § 7a MedienG steht dem Opfer bzw. dem*der Täter*in ein Schadenersatzanspruch gegen den*die Medieninhaber*in zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Strafrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz finden sich auch im Strafgesetzbuch (StGB) Normen, die auf den Persönlichkeitsschutz abstellen. An ein und denselben Lebenssachverhalt können somit neben zivilrechtlichen Rechtsfolgen bzw. Rechtswegen auch strafrechtliche anknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die strafrechtlichen Bestimmungen können in &amp;#039;&amp;#039;Ehrendelikte&amp;#039;&amp;#039; (Üble Nachrede und Beleidigung) und Bestimmungen zum &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsschutz&amp;#039;&amp;#039; (Verleumdung oder Kreditschädigung) eingeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Strafrecht ist der Offizialgrundsatz die Regel. Danach erfolgt die Einleitung und Verfolgung strafgerichtlicher Verfahren von Amts wegen durch eine staatliche Behörde (= Staatsanwaltschaft). Strafrechtliche Verstöße, die in diesem Verfahren eingeleitet und verfolgt werden, werden Offizialdelikte genannt. Die Verfahrenseinleitung und -verfolgung durch den*die Verletzten ist im Zivilrecht die Regel, im Strafrecht jedoch die Ausnahme. Werden Verfahren auf Bestrafung eines*einer Verdächtigen (ausnahmsweise) nur auf Verlangen bzw. Antrag des*der Verletzten eingeleitet bzw. durchgeführt, dann spricht man von Privatanklagedelikten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich des strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sind verdächtige Personen einer Beleidigung, einer üblen Nachrede oder einer Kreditschädigung lediglich auf Verlangen des*der Verletzten (&amp;#039;&amp;#039;Privatanklagedelikt&amp;#039;&amp;#039;) zu verfolgen. Eine verleumderische Handlung wird unabhängig vom Antrag des*der Verleumdeten auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfolgt (&amp;#039;&amp;#039;Offizialdelikt&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;üble-nachrede&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Üble Nachrede ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen übler Nachrede ist entsprechend § 111 StGB zu bestrafen, wer eine*n andere*n in einer für eine*n Dritte*n wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn*sie in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pönalisiert sind ehrenrührige Charaktervorwürfe (zB „Nazi“ oder „Verräter*in“) und ehrenrührige Verhaltensvorwürfe (z.B. „korrupt“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die üble Nachrede &amp;#039;&amp;#039;qualifiziert öffentlich&amp;#039;&amp;#039; - das Gesetz spricht hier von einer Begehung in Druckwerken, im Rundfunk oder in einer sonstigen Weise, die die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht -, dann ist ein höherer gesetzlicher Strafrahmen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Verdächtige ist jedoch nicht zu bestrafen, wenn ihm*ihr der &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039; oder der &amp;#039;&amp;#039;Gutglaubensbeweis&amp;#039;&amp;#039; gelingt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Wahrheitsbeweis ist zu sprechen, wenn dem*der Äußernden der Nachweis gelingt, dass die Äußerung den objektiven&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; Tatsachen entsprach, somit wahr war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gutglaubensbeweis ist der Nachweis von Umständen aufgrund derer bei dem*der Äußernden hinreichende Gründe vorlagen, die Behauptung für wahr zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich stehen beide Beweise dem*der Äußernden zur Verfügung. Erfolgte die Äußerung jedoch in der oben qualifizierten öffentlichen Verbreitung, dann reicht der Gutglaubensbeweis für Straffreiheit nicht; hier zieht lediglich der Wahrheitsbeweis die Straffreiheit nach sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beleidigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beleidigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beleidigungen, auch im Medienkontext, sind gemäß § 115 StGB zu bestrafen. Dieser pönalisiert öffentliche oder vor mehreren Leuten erfolgte Beschimpfungen, Verspottungen, Misshandlungen am Körper oder Drohung einer körperlichen Misshandlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Beleidigungsverbot soll vor Verhaltensweisen schützen, die jemanden in der Meinung anderer herabsetzen können. Beschimpfungen sind Verbalinjurien wie etwa „Arschloch“ oder „Trottel“. Verspottend ist etwa der Vergleich mit einem Tier oder herabsetzende Parodien oder Karikaturen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere bei Parodien und Karikaturen muss die Meinungsfreiheit nach Art 10 EMRK beachtet werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Auch eine Tortung (z.B. Tortenwurf auf Politiker*innen) kann eine Verspottung oder eine Misshandlung am Körper sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die Beleidigung in Erwiderung einer Beleidigung, so ist die Entrüstungs- bzw. Retorsionsbeleidigung entschuldigt, wenn diese in maßvoller Weise gehalten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Kreditschädigung nach § 152 StGB liegt vor, wenn unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch der Kredit, der Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen geschädigt oder gefährdet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist das Wort „Kredit“ auf das Vertrauen in die Erfüllung von Verbindlichkeiten beschränkt. Unter Erwerb sind die legalen Verdienstmöglichkeiten des*der Betroffenen zu verstehen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Leukauf/Steininger StGB&amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;, § 152, Rz 3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verleumdung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Verleumdung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verleumdung nach § 297 StGB will falsche Verdächtigungen hintanhalten, derzufolge einem Menschen fälschlicherweise eine mit Strafe bedrohte Handlung vorgeworfen wird und dieser dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft) ausgesetzt wird. Der*die Verleumder*in ist (bloß) dann zu bestrafen, wenn er*sie vorsätzlich die falsche Verdächtigung ausspricht.  &amp;lt;ref&amp;gt;Der Begriff des Vorsatzes ist in § 5 StGB gesetzlich definiert. Vorsatz kann verschiedene Abstufungen haben: Wissentlichkeit, Absichtlichkeit und einfacher Vorsatz. Die Verschuldensform des Vorsatzes dient zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit. Die qualifizierteste Form des Vorsatzes ist die Wissentlichkeit gefolgt von der Absichtlichkeit. Die &amp;amp;quot;gelindeste&amp;amp;quot; Vorsatzform ist der einfache Vorsatz. Einfacher Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter einen bestimmten Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Dabei genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterscheidung ist zwar bei der Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verleumdung nicht einscheidend, weil auch die wissentlich und die absichtliche Handlung neben dem bedingten Vorsatz zur Strafbarkeit wegen Verleumdung führen kann. Bei anderen gesetzlichen Tatbildern kann die Unterscheidung Auswirkungen auf die Frage der Strafbarkeit haben; So fordert etwa der gesetzliche Tatbestand der Untreue an Vorsatzform die Wissentlichkeit des Täters (&amp;amp;quot;der Täter hält den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich, sondern hält sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss&amp;amp;quot;). Eine Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Untreue wäre folglich unzulässig.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine radikale politische Gruppe organisiert spontan eine Demonstration. Im Zuge der Demonstration, an der rund 15 Sympathisant*innen teilnahmen, kommt es unter anderem zu schweren Sachbeschädigungen. Polizeibeamte greifen ein und versuchen, weitere Beschädigungen zu vermeiden. Die Demonstration wird raschest möglich aufgelöst. Dabei kommt es zu Handgreiflichkeiten zwischen den Demonstrant*innen und den Polizeibeamten, die auf beiden Seiten keinerlei Körperverletzungen nach sich zogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der an der Demonstration beteiligte X verfasst für das Monatsmagazin dieser Gruppe einen Bericht. In diesem ist ein Gesichtsfoto des beim Einsatz anwesenden Beamten Ö zu sehen und darunter zu lesen: „Der bereits bekannte Schlägerpolizist Ö war wieder im Einsatz und hat zwei Freunde krankenhausreif geprügelt.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
X wird wohl gewusst haben - er war bei der kleinen und rasch aufgelösten Demonstration anwesend -, dass der Polizist Ö nicht zwei Demonstranten krankenhausreif geprügelt hat, denn es gab weder auf Seiten der Polizisten noch auf Seiten der Demonstrant*innen Verletzte. X verdächtigt Ö fälschlicherweise einer (schweren) Körperverletzung. Der Vorwurf einer Körperverletzung ist der Vorwurf einer mit Strafe bedrohten Handlung (Körperverletzungen sind gemäß §§ 83 ff StGB gerichtlich strafbar). X hat Ö verleumdet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-nach-dem-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Persönlichkeitsschutz nach dem Mediengesetz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtliche-begünstigung-von-journalisten---wahrung-journalistischer-sorgfalt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Strafrechtliche Begünstigung von Journalist*innen - Wahrung journalistischer Sorgfalt ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begünstigung von Journalist*innen trägt der Aufgabe des*der Journalist*in und der Medien Rechnung, schnell über das aktuelle Geschehen zu berichten, ohne dabei sämtliche Informationsquellen auf deren inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Grundlage sieht § 29 MedienG vor, dass der*die Medieninhaber*in oder ein*e Medienmitarbeiter*in wegen eines Medieninhaltsdelikts, bei dem der Wahrheitsbeweis zulässig ist, nicht nur bei erbrachtem &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039;, sondern auch dann nicht zu bestrafen, wenn ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung bestanden hat und auch &amp;#039;&amp;#039;bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt&amp;#039;&amp;#039; für ihn*sie hinreichende Gründe vorgelegen sind, &amp;#039;&amp;#039;die Behauptung für wahr zu halten&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kernpunkt journalistischer Sorgfalt ist es, die Stellungnahme des*der von der Veröffentlichung Betroffenen einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berufung auf die eingehaltene journalistische Sorgfalt im Zuge eines Medieninhaltsdeliktes ist dann ausgeschlossen, wenn das Medieninhaltsdelikt den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft. Zu diesem gehören vor allem die Intimsphäre eines Menschen, wie Familie, Gesundheitszustand oder Sexualleben. Bei Medieninhaltsdelikten mit derartigem Kontext ist bloß der Wahrheitsbeweis zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit der Wahrheitsbeweis bzw. der Beweis der Wahrung der journalistischen Sorgfalt vom Gericht aufgenommen wird, muss ein entsprechender Beweisantrag von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zitate-interviews&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zitate (Interviews) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Medien führen im Vorfeld ihrer Berichterstattung häufig Interviews. Dabei kann es vorkommen, dass der Interviewte sich ehrmindernd gegenüber einem*einer Dritten äußert. Im Zuge einer Berichterstattung im Medium können die fremden Vorwürfe wiedergegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die ehrmindernden Vorwürfe korrekt und distanziert wiedergegeben werden. Das kann in wortgetreuer oder in zumindest nicht sinnverändernden Weise erfolgen. Klar erkennbar muss auch sein, dass der ehrmindernde Vorwurf von dem*der Interviewten kommt bzw. diesem*dieser zuzurechnen ist und nicht von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in stammt. Bei Beachtung dieser Voraussetzungen ist der*die Journalist*in bzw. Medieninhaber*in nicht verantwortlich, wobei jedoch die Verantwortung für den besonderen Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches aufrecht bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entschädigungsansprüche nach dem MedienG gegen den*die Medieninhaber*in oder Journalist*innen sind auch ausgeschlossen, wenn es sich um Äußerungen Dritter in einer &amp;#039;&amp;#039;Live Sendung&amp;#039;&amp;#039; im Rundfunk handelt und dabei die gebotene journalistische Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;haftung-des-medieninhabers---ersatzansprüche&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Haftung des*der Medieninhaber*in - Ersatzansprüche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das MedienG sieht für bestimmte Eingriffe in die Rechte des Betroffenen einen besonderen (verschuldensunabhängigen) Ersatzanspruch des*der Betroffenen gegen den*die Medieninhaber*in vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wenn in einem Medium der objektive Tatbestand der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;der Verleumdung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; hergestellt wird, so hat der*die davon Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf EUR 20.000,00 bzw. bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede EUR 50.000,00 nicht übersteigen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist dieser Anspruch jedoch ausgeschlossen (siehe dazu § 6 Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurde in einem Medium der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Zu den Ausnahmen von diesem Anspruch siehe § 7 Abs 2 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ist eine Berichterstattung in einem Medium geeignet, die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Identität eines Opfers oder eines*einer Täter*in einer gerichtlich strafbaren Handlung einem nicht unmittelbar informierten größerem Personenkreis bekannt zu machen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (1) und werden dadurch schutzwürdige Interessen (z.B. Bloßstellung oder Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers; der*die Täter*in ein*e Jugendliche*r ist oder das Fortkommen des*der Täter*in unverhältnismäßig beeinträchtigt wird) dieser Person verletzt (2), ohne dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung wegen deren Stellung in der Öffentlichkeit oder wegen eines sonstigen Zusammenhangs mit dem öffentlichen Leben besteht (3), so hat diese Person gegen den*die Medieninhaber*in einen Ersatzanspruch, der EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Siehe die Ausnahmen in § 7a Abs 3 MedienG.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter*in dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verletzung der Unschuldvermutung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;), so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in einen Entschädigungsanspruch, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Ausnahmen: § 7b Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &amp;#039;&amp;#039;konkreten Bemessung der Höhe des Entschädigungsbetrages&amp;#039;&amp;#039; ist auf den Umfang und die Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auf die Art und das Ausmaß der Verbreitung des Mediums abzustellen bzw. zu berücksichtigen. Ebenso ist auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des*der Medieninhaber*in Bedacht zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beschlagnahme-und-einziehung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beschlagnahme und Einziehung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um ein Fortwirken eines Medieninhaltsdeliktes zu verhindern, räumt das MedienG dem*der (Privat-)Ankläger*in das Antragsrecht auf Beschlagnahme und Einziehung ein. Mit dieser Maßnahme können noch zur Verbreitung bestimmte Medienwerke sowie Webseiten beseitigt werden. Gegen Rundfunksendungen oder Newsletter kann mit diesen Befugnissen nicht vorgegangen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gegendarstellung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gegendarstellung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede durch eine in einem periodisch verbreiteten Medium von einer Tatsachenmitteilung konkret betroffene Person hat grundsätzlich gegenüber dem*der Medieninhaber*in Anspruch auf unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung (§ 9 MedienG). Weitere Voraussetzung ist das Erscheinen der Tatsachenmitteilung im redaktionellen Teil des periodischen Mediums, weil diesem besondere, meinungsbildende Funktion beigemessen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Gesetzes wegen ist für das Recht zur Gegendarstellung an Voraussetzung nicht gefordert, dass die Tatsachenmitteilung unwahr war oder Persönlichkeitsrechte verletzte. Doch kann der*die Medieninhaber*in die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ablehnen, wenn diese auch nur teilweise unwahr oder für den*die Betroffenen unerheblich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Platzierung und Aufmachung der Gegendarstellung ist darauf zu achten, dass ihr der gleiche Veröffentlichungswert wie der ursprünglichen Tatsachenmitteilung zukommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ist die aus einem Lautsprecher zu hörende Stimme eines Menschen ein Medium im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Verein gibt eine Mitgliederzeitung mit einer Auflagezahl von 20 Exemplaren heraus. Liegt ein Medium im Sinne des Mediengesetzes vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Nennen Sie Beispiele für periodische elektronische Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wer ist Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Welche Aufgaben kommen dem*der Medieninhaber*in nach dem MedienG zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Ein Medienunternehmen betreibt eine Webseite, auf welcher regelmäßig über nationale und internationale Sportereignisse berichtet wird. Besteht für diese Webseite die Verpflichtung zur Anbringung eines Impressums?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Welche Veröffentlichungspflichten können den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken neben der Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Mediendelikten noch treffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Welche Rechte kommen dem auf einem Foto abgelichteten Menschen zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Welche strafrechtlichen Persönlichkeitsschutztatbestände kennen Sie?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Was kann bei Wahrung journalistischer Sorgfalt erreicht werden?&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lösungen-zu-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes ist jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aus dem Lautsprecher zu hörende Stimme ist kein Medium im Sinne des Mediengesetzes, weil sie nicht zur Verbreitung von Mitteilungen bzw. Darbietungen im Wege der Massenherstellung oder Massenverbreitung geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes muss geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Grundsätzlich reicht dabei die sogenannte abstrakte Eignung zur Inhaltsverbreitung, welche unabhängig davon ist, wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis erlangen. Allgemein wird die Eignung eines Mediums zur Erreichung eines größeren Personenkreises ab einer Auflagezahl von 50 Exemplaren angenommen. Die Vereinszeitung mit 20 Exemplaren ist daher mangels Eignung zur Erreichung eines größeren Personenkreises kein Medium im Sinne des Mediengesetzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Newsletter sind periodische elektronische Medien, vorausgesetzt, dass sie an einen größeren Personenkreis gerichtet sind. Auch Massen E-Mails können wiederkehrende elektronische Medien sein, wenn sie regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes kann sein, wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt, wer die inhaltliche Gestaltung und den Vertrieb eines Medienwerks besorgt, wer im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung und Verbreitung besorgt oder sonst, wer die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Der*die Medieninhaber*in ist Anknüpfungspunkt zentraler medienrechtlicher Rechte und Pflichten. Dem*der Medieninhaber*in kommt die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums und der Offenlegung zu. Er+sie haftet für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Auch auf wiederkehrenden elektronischen Medien ist ein Impressum anzubringen, wobei bei wiederkehrenden elektronischen Medien Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Der*die Medieninhaber*in ist gegen Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts verpflichtet, behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend, sowie gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist, zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Das UrhG räumt abgebildeten/fotografierten Menschen das Recht am eigenen Bild ein. Er soll dadurch geschützt werden, dass er durch Verbreitung seines Fotos nicht bloßgestellt wird, sein Privatleben der Öffentlichkeit nicht preisgegeben wird oder sein Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Schutz vor übler Nachrede, Beleidigung, Verleumdung und Kreditschädigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Journalist*innen ist bei der Beurteilung der (strafrechtlich) üblen Nachrede eine Begünstigung eingeräumt. Üble Nachrede ist grundsätzlich verboten. Üble Nachrede ist dann jedoch straffrei, wenn der öffentlich geäußerte Charaktervorwurf bzw. ehrenrührige Verhaltensvorwurf auf objektiven Tatsachen beruht. Bei Journalist*innen ist dieser Maßstab insoweit herabgesetzt, als sie lediglich nachweisen müssen, dass sie die Tatsachen, auf deren Grundlage die Behauptung getätigt wurde, für wahr hielten, sowie, dass sie dabei journalistisch sorgfältig gearbeitet haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Mediengesetz&amp;diff=5515</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Mediengesetz</title>
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		<updated>2023-07-27T07:46:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Grundbegriffe des Medienrechts */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-2-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Mediengesetz =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;grundbegriffe-des-medienrechts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Grundbegriffe des Medienrechts ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das derzeit geltende Mediengesetz wurde 1981  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG), BGBl Nr 314/1981.&amp;lt;/ref&amp;gt;  erlassen und zwischenzeitlich mehr als zehnmal novelliert. Von der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Systematik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; her ist es in &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;zehn Abschnitte gegliedert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen (§ 1 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Abschnitt Schutz der journalistischen Berufsausübung; Redaktions­statuten (§§ 2 bis 5 )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Abschnitt Persönlichkeitsschutz (§§ 6 bis 23)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Abschnitt Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung (§§ 24 bis 27)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen (§§ 28 bis 42)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Abschnitt Bibliotheksstücke (§§ 43 bis 45)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Abschnitt Veröffentlichung von Anordnungen und Entscheidungen (§ 46)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Abschnitt Vorschriften über die Verbreitung (§§ 47 bis 49)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Abschnitt Geltungsbereich (§§ 50 und 51)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Abschnitt Schlussbestimmungen (§§ 52 bis 57)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Begriffsbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 des MedienG sind zentral für das weitere Verständnis und die Auslegung des MedienG. Auch über das MedienG hinaus haben sie Bedeutung, als diesen Begriffen in anderen Bundesgesetzen mangels anderer Definition das gleiche Verständnis zuzumessen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 Z 1 MedienG ist definiert als j&amp;#039;&amp;#039;edes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der eingesetzten Technologie hält das MedienG den Begriff des Mediums neutral. So kommen Zeitungen, Bücher, Rundfunk, Webseiten, Filme, DVD usw. als Medien in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss geeignet sein, den gedanklichen Inhalt einer Massenherstellung oder Massenverbreitung zuzuführen, somit idente Vervielfältigung oder Verbreitbarkeit zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss auch geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Dabei reicht die abstrakte Eignung des Mediums zur Zugänglichmachung. Wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis genommen haben, ist nicht entscheidend. So wird in der Literatur die Erreichung eines größeren Personenkreises mit rund 50 (zB Druck-)Exemplaren angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff des gedanklichen Inhaltes ist wiederum weit zu verstehen und umfasst informative Botschaften aller Art, gleich welcher Qualität und Güte, sei das nun in Wort, Schrift, Ton oder Bild.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; nach § 1 Z 3 MedienG ist &amp;#039;&amp;#039;ein zur Verbreitung an einen größeren Personenkreis bestimmter, in einem Massenher­stellungsverfahren in Medienstücken vervielfältigter Träger von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Träger der Mitteilungen kann beliebiger Art sein. Von einem Medienwerk ist nur auszugehen, wenn eine größere Zahl körperlicher Informationsträger existiert, die stückweise weitergegeben werden können. Neben Bild- und Tonträgern, wie beispielsweise CDs oder DVDs können dies auch Druckwerke sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisches Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Druckwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; im Sinne des § 1 Z 5 MedienG &amp;#039;&amp;#039;ist ein Medienwerk oder Druckwerk, das unter demselben Namen in fortlaufenden Nummern wenigstens viermal im Kalenderjahr in gleichen oder ungleichen Abständen erscheint und dessen einzelne Nummern, mag auch jede ein in sich abgeschlossenes Ganzes bilden, durch ihren Inhalt im Zusammenhang stehen&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung der Frage, ob denn ein Medienwerk (Druckwerk) ein periodisches ist, ist entscheidend, ob&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) davon mindestens vier fortlaufende Nummern im Kalenderjahr in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen unter demselben Namen erscheinen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) ein inhaltlicher Zusammenhang der einzelnen Nummern (z.B. Hefte) besteht. Dabei muss ein thematischer Zusammenhang zum publizistischen Wollen des*der Herausgeber*in bestehen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) jede Nummer für sich auch Selbständigkeit hat (in Abgrenzung zu Sammelbänden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. In § 1 Z 5a MedienG wurde durch die Mediengesetz Novelle 2005  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl I Nr 49/2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;  der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisch elektronischen Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eingefügt. Ein solches ist &amp;#039;&amp;#039;ein Medium, das auf elektronischem Wege&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) abrufbar ist (Webseite) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium).&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Bezugnahme in lit. a auf das „Ausstrahlen&amp;amp;quot; soll eine klare Abgrenzung von Rundfunkprogrammen anderen elektronischen Medien erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentliche Neuerung, die durch diese Novelle angestrebt wurde, war die ausdrückliche Verankerung bzw. Klarstellung von Homepages und Webseiten im Mediengesetz, zumal die „Verbreitung&amp;amp;quot; der Inhalte von Homepages bzw. Webseiten einen aktiven Schritt des*der Nutzer*in - Eingabe der http-Adresse oder Anklicken eines Links, somit - durch Abrufen voraussetzt. Homepages und Webseiten sind auch periodische Medien, weil sie im Regelfall jederzeit abrufbar, also dauernd (täglich, stündlich wiederkehrend abrufbar) vorhanden sind. Bei Webseiten, die nur einem engen Kreis an Berechtigten durch Eingabe eines Passworts zugänglich sind, kann fraglich sein, ob sie den Begriff des Mediums erfüllen, weil sie nicht an einen größeren Personenkreis gerichtet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Fall eines periodischen elektronischen Mediums ist entsprechend der oben genannten lit. c, der sogenannte Newsletter in elektronischer Form - vorausgesetzt, dieser ist an einen größeren Personenkreis gerichtet. Somit auch Massen- E-Mails, wenn diese regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Eine zentrale Rolle im MedienG kommt dem*der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medieninhaber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 1 Abs 1 Z 8) zu. So richten sich etwa die Vorschriften über die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums oder der Offenlegung an den*die Medieninhaber*in. Der*die Medieninhaber*in haftet auch für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes ist folglich &amp;#039;&amp;#039;wer&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Medienwerks besorgt und dessen Herstellung und Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) sonst im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung besorgt und dessen Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;d) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Wer &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Herausgeber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;im Sinne des MedienG ist, ist in dessen § 1 Abs 1 Z 9 definiert. Danach ist Herausgeber*in, &amp;#039;&amp;#039;wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Herausgeber*in kann zwar gleichzeitig Medienunternehmer*in oder auch Medieninhaber*in sein, dies ist aber nicht zwingend. Der*die Herausgeber*in gibt die geistige Leitlinie des Mediums vor. Regelmäßig besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem*der Medienunternehmer*in und dem*der Herausgeber*in. Der*die Herausgeber*in kann bei entsprechender vertraglicher Gestaltung auch der*die arbeitsrechtliche Vorgesetzte von Medienmitarbeiter*innen und von dem*der Chefredakteur*in sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ordnungsrechtliche-vorschriften-des-mediengesetzes&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ordnungsrechtliche Vorschriften des Mediengesetzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;pflichten-des-medieninhabers&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Pflichten des*der Medieninhaber*in ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;impressum&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Impressum ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den*die Medieninhaber*in ist im 4. Abschnitt, konkret in § 24 MedienG die Verpflichtung zur Angabe eines Impressums auf jedem &amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; gerichtet. Dabei sind der Name oder die Firma des*der Medieninhaber*in und des*der Hersteller*in sowie der Verlags- und der Herstellungsort zu bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf jedem &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; sind zusätzlich die Anschrift des*der Medieninhaber*in und die Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; eines Impressums liegt darin, Mediennutzer*innen darüber zu informieren, wer hinter dem Medium steht. Das ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn Personen von der Rechtsordnung Rechte eingeräumt werden: Aufgrund des Impressums soll diesen Personen ermöglicht werden, die Person, gegen die sie ihre Rechte geltend machen bzw. durchsetzen wollen, ohne (größeren) Suchaufwand relativ rasch ermitteln zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;offenlegung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Offenlegung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in von &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist nach dem 4. Abschnitt, konkret nach § 25 MedienG zur Veröffentlichung bestimmter Daten verpflichtet. In zeitlicher Hinsicht hat dies in der ersten Nummer des Kalenderjahres zu geschehen. Die Offenlegung hat im Anschluss an das Impressum zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei &amp;#039;&amp;#039;Rundfunkprogrammen&amp;#039;&amp;#039; sind die offenzulegenden Daten entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur Wiener Zeitung binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres zu verlautbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer &amp;#039;&amp;#039;Webseite&amp;#039;&amp;#039; sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen und bei &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder, es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; der Verpflichtung zur Offenlegung liegt darin, die Eigentums- und Einflussverhältnisse von Medien transparent zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Offenlegung sind folgende Daten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;bekannt zu geben&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. „Identitätsdaten“ des*der Medieninhaber*in:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) Name oder Firma und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) Unternehmensgegenstand,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) Wohnort, Sitz oder Niederlassung sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) Art und Höhe der Beteiligung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn der*die Medieninhaber*in eine juristische Person ist, dann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften und Stiftungen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften weiters: Gesellschafter*innen mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen&lt;br /&gt;
* bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck&lt;br /&gt;
* bei Stiftungen: Stifter*in und Begünstigte: Ist ein Gesellschafter (am Medienunternehmen) selbst eine Gesellschaft, so sind auch deren Gesellschafter*innen bekannt zu geben.&lt;br /&gt;
3. Ferner eine Erklärung über die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks (Blattlinie) oder sonst eines periodischen Mediums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kennzeichnung-entgeltlicher-veröffentlichungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als “Anzeige”, “entgeltliche Einschaltung” oder “Werbung” gekennzeichnet sein, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können (§ 26 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;veröffentlichungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Veröffentlichungspflicht  ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken, in welchen auch Anzeigen veröffentlicht werden, trifft aufgrund des § 46 MedienG eine Veröffentlichungspflicht gegen Entgelt. Dieses Entgelt beläuft sich nach der Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in ist im Rahmen der Veröffentlichungspflicht gehalten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Medieninhaltsdelikten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Ein Medieninhaltsdelikt ist in § 1 Abs 1 Z 12 Mediengesetz legaldefiniert als &amp;amp;quot;eine durch den Inhalt eines Mediums begangene, mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die in einer an einen größeren Personenkreis gerichteten Mitteilung oder Darbietung besteht&amp;amp;quot;. Hierfür kommen insbesondere folgende strafrechtlichen Delikte, wenn sie über ein Medium an einen größeren Personenkreis gerichtet sind, in Frage Beleidigung (§ 115 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB), Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB).&amp;lt;/ref&amp;gt;  In solchen Verfahren kann das Gericht nämlich unmittelbar dem*der Medieninhaber*in die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung auferlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veröffentlichungspflicht des*der Medieninhaber*in ist zusätzlich abgesichert: Kommt er*sie ihr nicht nach, so begeht er*sie eine Verwaltungsübertretung und ist dafür von der nach dem Sitz des Medienunternehmens oder dem Verlagsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion von dieser, mit Geldstrafe bis zu EUR 2.180 zu bestrafen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;anbietungs--und-ablieferungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Anbietungs- und Ablieferungspflicht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der 6. Abschnitt (§§ 43 ff) MedienG enthält Anbietungs- und Ablieferungspflichten an Bibliotheken. Der*die Medieninhaber*in (Verleger*in) von Druckwerken, die im Inland verlegt werden oder erscheinen, hat bestimmten österreichischen Bibliotheken das Druckwerk zur Verfügung zu stellen bzw. anzubieten. Bei im Ausland verlegten und erschienenen Druckwerken, die jedoch in Österreich hergestellt werden, trifft die Verpflichtung den*die Hersteller*in. Einzelheiten dazu, insbesondere wie viele Exemplare an welche Bibliothek abzuliefern sind, welchen Bibliotheken ein Bibliotheksstück anzubieten ist und welche Druckwerke von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, sind in der Pflichtablieferungsverordnung  &amp;lt;ref&amp;gt;Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV), BGBl II Nr 271/2009 idF BGBl II Nr 95/2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anbietungs- und Ablieferungspflicht gilt neben den Druckwerken auch für sonstige Medienwerke, ausgenommen Schallträger bzw. Filmwerke. Ebenso unterliegen ihr Medienwerke, die als elektronische Datenträger (zB DVD) in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verbreitungsbeschränkungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbreitungsbeschränkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die §§ 47 ff MedienG widmen sich der Verbreitung von Druckwerken. Danach dürfen periodische Druckwerke grundsätzlich sowohl von einem festen Standort aus, als auch auf der Straße (Kolporteur*innen) verbreitet werden. Verboten ist jedoch die Verbreitung von Haus zu Haus (Hausieren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei müssen die Menschen, die periodische Druckwerke auf Straßen oder anderen öffentlichen Orten vertreiben, über achtzehn Jahre sein. Werden die periodischen Druckwerke unentgeltlich verteilt, dann dürfen die Personen nicht unter vierzehn Jahren sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An periodischen Druckwerken, die zum Verkauf an öffentlichen Orten bestimmt sind, muss der Preis deutlich vermerkt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-und-medien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Persönlichkeitsschutz und Medien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kommt immer wieder vor, dass Print- oder Onlinemedien zur Erhöhung der Leserzahlen Berichte aus höchstpersönlichen Bereichen publizieren oder mangels journalistischer Sorgfalt unwahre Nachrichten veröffentlichen. Der Ruf des*der Betroffenen kann durch solche Medienberichte beschädigt werden. Zahlreiche Rechtsvorschriften, seien diese nun urheber-, zivil- oder strafrechtlicher Art, stellen auf den Schutz der Persönlichkeit von Personen ab. Beispielhaft hervorzuheben ist dabei etwa die Bestimmung des § 16 ABGB, welcher die Paragrafenüberschrift „Aus dem Charakter der Persönlichkeit, angeborene Rechte“ hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„§ 16. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes sind die Rechtsschutzinstrumentarien zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zivilrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;namenrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Namenrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name ist das übliche Identifizierungsmerkmal einer Person.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe allgemein dazu &amp;#039;&amp;#039;Welser/Kletecka&amp;#039;&amp;#039;, Bürgerliches Recht&amp;lt;sup&amp;gt;15&amp;lt;/sup&amp;gt; I (2006), 90ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Die Vorschriften betreffend Erwerb, Verlust, Änderung usw. des Namens sind teilweise im Familienrecht und teilweise im öffentlichen Recht geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Schutz des Namens regelt § 43 ABGB.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 43 ABGB: &amp;amp;quot;Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  Er anerkennt das Recht des*der Namensträger*in zur Führung des Namens und gewährt bei Bestreitung oder bei Beeinträchtigung seines*ihres Namensrechts durch unbefugten Gebrauch &amp;#039;&amp;#039;Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche&amp;#039;&amp;#039;. Geschützt ist dabei nicht bloß der Vor- und Familienname, sondern auch Deck-, Künstlernamen, ein Pseudonym aber auch die Firma (Handelsname), und Domain-Name.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unbefugt ist der Gebrauch eines Namens dann, wenn er nicht auf einem eigenen Namensrecht beruht und der*die wirkliche Namensträger*in den Gebrauch nicht gestattet hat. Ein unbefugter Namensgebrauch liegt regelmäßig in der Führung des Namens durch den*die nicht Berechtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ehrenbeleidigung-und-kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Wertschätzung einer Person durch die Mitmenschen wird durch das Recht auf Ehre geschützt (§ 1330 ABGB  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 1330 ABGB: &amp;amp;quot;(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen musste. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  ). Dabei wird nach Abs 1 der genannten Bestimmung die &amp;#039;&amp;#039;Personenwürde&amp;#039;&amp;#039; geschützt, die durch Ehrenbeleidigung verletzt wird. Eine Ehrenbeleidigung kann durch Werturteile und Tatsachenbehauptungen erfolgen. Nach Abs 2 wird der &amp;#039;&amp;#039;wirtschaftliche Ruf&amp;#039;&amp;#039; (Kredit, Erwerb, Fortkommen; gemeinsam auch Kreditschädigung genannt) einer Person geschützt, der lediglich durch unwahre Tatsachenbehauptungen, nicht jedoch durch Werturteile verletzt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsachenbehauptungen sind einer objektiven Überprüfung zugänglich, wohingegen reine Werturteile einer solchen Überprüfung nicht zugänglich sind und folglich auch keinem Wahrheitsbeweis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum einen steht das Recht des Individuums auf Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufs - zum andern besteht das Recht des*der Äußernden auf Schutz seiner*ihrer Meinungsäußerungsfreiheit. Beide Rechte können folglich in ein Spannungsverhältnis zueinander treten. Daher ist in einem Verfahren nach § 1330 ABGB für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit (somit der Beurteilung der Ehrenbeleidigung oder der Kreditschädigung) eine umfassende Interessensabwägung vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Rechtsprechung ist bei der Auslegung und Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder (allenfalls exzessiven) Werturteils bei &amp;#039;&amp;#039;politischen&amp;#039;&amp;#039; Auseinandersetzungen eine höhere Toleranzschwelle anzusiedeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;So wurden Jörg Haiders Rechte gemäß § 1330 ABGB durch den Vorwurf von Peter Pilz, er wäre &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ziehvater des rechtsextremen Terrorismus&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; nicht verletzt, weil diese Äußerung als politisches Werturteil betrachtet wurde, welches auf seine Richtigkeit objektiv nicht überprüft werden konnte. Die Äußerung wahrte nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes im Rahmen &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;der für parteipolitische, mediale Auseinandersetzungen die üblich gewordene Ausdrucksform&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; und sei Ausdruck der politischen Unvertretbarkeit des Verhaltens von Jörg Haider.&amp;lt;/span&amp;gt;  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;OGH vom 22.08.1995, 6 Ob 18/94. Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 184.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in ihrer Ehre Verletzten bzw. Kredit-Geschädigten haben gemäß § 1330 ABGB das Recht, von dem*der Beleidiger*in bzw. Schädiger*in Schadenersatz zu begehren. Bei Kreditschädigung besteht darüber hinaus auch das Recht auf Widerrufe und Widerrufsveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Schutz vor Beschimpfung und Verspottung in § 1330 ABGB statuiert das Strafrecht in § 115 StGB auch Schutz vor Beleidigung. Der Schutz der Ehre ist aber nach ständiger Rechtsprechung im Zivilrecht umfassender als im Strafrecht. So genießen im Zivilrecht auch juristische Personen Schutz nach § 1330 ABGB, während der strafrechtliche Schutz auf natürliche Personen beschränkt ist.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;, 183.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;recht-am-eigenen-bild&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Recht am eigenen Bild ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Recht am eigenen Bild ist in § 78 UrhG  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 78 UrhG: &amp;amp;quot;(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt. Das Urheberrechtsgesetz schützt an sich den*die Urheber*in eines Werkes, also etwa eine*n Künstler*in. Der abgebildeten Person, und unter Umständen deren nahen Angehörigen, werden unter näher genannten Voraussetzungen Rechte eingeräumt, insbesondere, wenn deren berechtigten Interessen verletzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Abgebildete soll durch das Recht am eigenen Bild davor geschützt werden, dass er*sie durch Verbreitung seines*ihres Fotos bloßgestellt wird, sein*ihr Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird oder sein*ihr Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht am eigenen Bild schützte lange Zeit nur vor Missbräuchen der Bildberichterstattung. Im Februar 2013 stellte der OGH jedoch erstmals fest, dass unter gewissen Umständen auch schon ein Unterlassungsanspruch gegen die Bildaufnahme selbst aufgrund von § 16 ABGB iVm § 78 UrhG besteht.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH 27. 2. 2013, 6 Ob 256/12h.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ein älterer Mann mit Bart ist auf dem Joghurt einer österreichischen Molkerei, das speziell nach &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;türkischem Rezept&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; hergestellt ist, zu sehen. Hinter dem Bild verbirgt sich allerdings ein griechischer Pensionist. Der Grieche, dessen Vorfahren bereits im griechischen Unabhängigkeitskrieg gegen die Osmanen gekämpft hatten, will nicht vermarktet werden, und schon gar nicht als Türke. Kann er dagegen etwas unternehmen?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;§ 78 UrhG räumt dem älteren Mann das Recht am eigenen Bild ein. Die Verwendung des Bildes zu Werbezwecken ohne seine Zustimmung verletzt jedenfalls seine Interessen. Das gilt unabhängig davon, ob die Werbung nach allgemeinen Wertvorstellungen Anstößiges enthält oder nicht.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Würde sich daran etwas ändern, wenn die Molkerei nachweist, das Foto bei einer Fotoagentur erworben zu haben und die Ansicht vertritt, es daher rechtmäßig verwendet zu haben?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Wenn der ältere Mann der Fotoagentur keine ausdrückliche oder schlüssige Zustimmung zur Verwendung des Fotos zu Werbezwecken erteilt hat, kann die österreichische Molkerei mit ihrem Einwand gegenüber dem älteren Mann nicht durchdringen. (Die österreichische Molkerei kann allfällig bei der Fotoagentur Ersatzansprüche geltend machen.)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung, ob ein berechtigtes Interesse des*der Abgebildeten verletzt wurde, ist grundsätzlich das Interesse der Allgemeinheit an der Wahrung von Informationen durch Massenmedien zu berücksichtigen. Daher kann unter Umständen eine Abwägung der Interessen des*der Abgebildeten auf Schutz vor (negativer bzw. ungünstiger) Bildberichterstattung mit dem Interesse der Allgemeinheit auf Berichterstattung erforderlich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem*der durch die Abbildung Verletzten räumt das UrhG einen Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch (etwa auf Entfernung von der Webseite) und bei Verschulden Schadenersatz ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Einen weiteren Schutz sieht § 7a MedienG auch für Verbrechensopfer und Tatverdächtige vor. Geschützt werden soll das Bekanntwerden ihrer Identität durch die (Bild-)Berichterstattung, ohne dass an der Veröffentlichung, etwa wegen der Stellung dieser Menschen in der Öffentlichkeit oder aus anderen Gründen, ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches öffentliches Interesse ist beispielsweise ausdrücklich in § 71 Sicherheitspolizeigesetz formuliert, welcher die Sicherheitsbehörden ermächtigt, ein Foto aus einer erkennungsdienstlichen Datensammlung an Medienunternehmen zu Zwecken der Veröffentlichung zu übermitteln, wenn aufgrund der Sachverhaltstatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, die Veröffentlichung werde der Begehung weiterer gefährlicher Angriffe durch den*die Verdächtige*n entgegenwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzung des § 7a MedienG steht dem Opfer bzw. dem*der Täter*in ein Schadenersatzanspruch gegen den*die Medieninhaber*in zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Strafrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz finden sich auch im Strafgesetzbuch (StGB) Normen, die auf den Persönlichkeitsschutz abstellen. An ein und denselben Lebenssachverhalt können somit neben zivilrechtlichen Rechtsfolgen bzw. Rechtswegen auch strafrechtliche anknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die strafrechtlichen Bestimmungen können in &amp;#039;&amp;#039;Ehrendelikte&amp;#039;&amp;#039; (Üble Nachrede und Beleidigung) und Bestimmungen zum &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsschutz&amp;#039;&amp;#039; (Verleumdung oder Kreditschädigung) eingeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Strafrecht ist der Offizialgrundsatz die Regel. Danach erfolgt die Einleitung und Verfolgung strafgerichtlicher Verfahren von Amts wegen durch eine staatliche Behörde (= Staatsanwaltschaft). Strafrechtliche Verstöße, die in diesem Verfahren eingeleitet und verfolgt werden, werden Offizialdelikte genannt. Die Verfahrenseinleitung und -verfolgung durch den*die Verletzten ist im Zivilrecht die Regel, im Strafrecht jedoch die Ausnahme. Werden Verfahren auf Bestrafung eines*einer Verdächtigen (ausnahmsweise) nur auf Verlangen bzw. Antrag des*der Verletzten eingeleitet bzw. durchgeführt, dann spricht man von Privatanklagedelikten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich des strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sind verdächtige Personen einer Beleidigung, einer üblen Nachrede oder einer Kreditschädigung lediglich auf Verlangen des*der Verletzten (&amp;#039;&amp;#039;Privatanklagedelikt&amp;#039;&amp;#039;) zu verfolgen. Eine verleumderische Handlung wird unabhängig vom Antrag des*der Verleumdeten auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfolgt (&amp;#039;&amp;#039;Offizialdelikt&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;üble-nachrede&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Üble Nachrede ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen übler Nachrede ist entsprechend § 111 StGB zu bestrafen, wer eine*n andere*n in einer für eine*n Dritte*n wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn*sie in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pönalisiert sind ehrenrührige Charaktervorwürfe (zB „Nazi“ oder „Verräter*in“) und ehrenrührige Verhaltensvorwürfe (z.B. „korrupt“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die üble Nachrede &amp;#039;&amp;#039;qualifiziert öffentlich&amp;#039;&amp;#039; - das Gesetz spricht hier von einer Begehung in Druckwerken, im Rundfunk oder in einer sonstigen Weise, die die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht -, dann ist ein höherer gesetzlicher Strafrahmen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Verdächtige ist jedoch nicht zu bestrafen, wenn ihm*ihr der &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039; oder der &amp;#039;&amp;#039;Gutglaubensbeweis&amp;#039;&amp;#039; gelingt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Wahrheitsbeweis ist zu sprechen, wenn dem*der Äußernden der Nachweis gelingt, dass die Äußerung den objektiven&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; Tatsachen entsprach, somit wahr war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gutglaubensbeweis ist der Nachweis von Umständen aufgrund derer bei dem*der Äußernden hinreichende Gründe vorlagen, die Behauptung für wahr zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich stehen beide Beweise dem*der Äußernden zur Verfügung. Erfolgte die Äußerung jedoch in der oben qualifizierten öffentlichen Verbreitung, dann reicht der Gutglaubensbeweis für Straffreiheit nicht; hier zieht lediglich der Wahrheitsbeweis die Straffreiheit nach sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beleidigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beleidigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beleidigungen, auch im Medienkontext, sind gemäß § 115 StGB zu bestrafen. Dieser pönalisiert öffentliche oder vor mehreren Leuten erfolgte Beschimpfungen, Verspottungen, Misshandlungen am Körper oder Drohung einer körperlichen Misshandlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Beleidigungsverbot soll vor Verhaltensweisen schützen, die jemanden in der Meinung anderer herabsetzen können. Beschimpfungen sind Verbalinjurien wie etwa „Arschloch“ oder „Trottel“. Verspottend ist etwa der Vergleich mit einem Tier oder herabsetzende Parodien oder Karikaturen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere bei Parodien und Karikaturen muss die Meinungsfreiheit nach Art 10 EMRK beachtet werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Auch eine Tortung (z.B. Tortenwurf auf Politiker*innen) kann eine Verspottung oder eine Misshandlung am Körper sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die Beleidigung in Erwiderung einer Beleidigung, so ist die Entrüstungs- bzw. Retorsionsbeleidigung entschuldigt, wenn diese in maßvoller Weise gehalten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Kreditschädigung nach § 152 StGB liegt vor, wenn unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch der Kredit, der Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen geschädigt oder gefährdet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist das Wort „Kredit“ auf das Vertrauen in die Erfüllung von Verbindlichkeiten beschränkt. Unter Erwerb sind die legalen Verdienstmöglichkeiten des*der Betroffenen zu verstehen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Leukauf/Steininger StGB&amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;, § 152, Rz 3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verleumdung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Verleumdung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verleumdung nach § 297 StGB will falsche Verdächtigungen hintanhalten, derzufolge einem Menschen fälschlicherweise eine mit Strafe bedrohte Handlung vorgeworfen wird und dieser dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft) ausgesetzt wird. Der*die Verleumder*in ist (bloß) dann zu bestrafen, wenn er*sie vorsätzlich die falsche Verdächtigung ausspricht.  &amp;lt;ref&amp;gt;Der Begriff des Vorsatzes ist in § 5 StGB gesetzlich definiert. Vorsatz kann verschiedene Abstufungen haben: Wissentlichkeit, Absichtlichkeit und einfacher Vorsatz. Die Verschuldensform des Vorsatzes dient zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit. Die qualifizierteste Form des Vorsatzes ist die Wissentlichkeit gefolgt von der Absichtlichkeit. Die &amp;amp;quot;gelindeste&amp;amp;quot; Vorsatzform ist der einfache Vorsatz. Einfacher Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter einen bestimmten Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Dabei genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterscheidung ist zwar bei der Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verleumdung nicht einscheidend, weil auch die wissentlich und die absichtliche Handlung neben dem bedingten Vorsatz zur Strafbarkeit wegen Verleumdung führen kann. Bei anderen gesetzlichen Tatbildern kann die Unterscheidung Auswirkungen auf die Frage der Strafbarkeit haben; So fordert etwa der gesetzliche Tatbestand der Untreue an Vorsatzform die Wissentlichkeit des Täters (&amp;amp;quot;der Täter hält den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich, sondern hält sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss&amp;amp;quot;). Eine Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Untreue wäre folglich unzulässig.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine radikale politische Gruppe organisiert spontan eine Demonstration. Im Zuge der Demonstration, an der rund 15 Sympathisant*innen teilnahmen, kommt es unter anderem zu schweren Sachbeschädigungen. Polizeibeamte greifen ein und versuchen, weitere Beschädigungen zu vermeiden. Die Demonstration wird raschest möglich aufgelöst. Dabei kommt es zu Handgreiflichkeiten zwischen den Demonstrant*innen und den Polizeibeamten, die auf beiden Seiten keinerlei Körperverletzungen nach sich zogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der an der Demonstration beteiligte X verfasst für das Monatsmagazin dieser Gruppe einen Bericht. In diesem ist ein Gesichtsfoto des beim Einsatz anwesenden Beamten Ö zu sehen und darunter zu lesen: „Der bereits bekannte Schlägerpolizist Ö war wieder im Einsatz und hat zwei Freunde krankenhausreif geprügelt.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
X wird wohl gewusst haben - er war bei der kleinen und rasch aufgelösten Demonstration anwesend -, dass der Polizist Ö nicht zwei Demonstranten krankenhausreif geprügelt hat, denn es gab weder auf Seiten der Polizisten noch auf Seiten der Demonstrant*innen Verletzte. X verdächtigt Ö fälschlicherweise einer (schweren) Körperverletzung. Der Vorwurf einer Körperverletzung ist der Vorwurf einer mit Strafe bedrohten Handlung (Körperverletzungen sind gemäß §§ 83 ff StGB gerichtlich strafbar). X hat Ö verleumdet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-nach-dem-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Persönlichkeitsschutz nach dem Mediengesetz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtliche-begünstigung-von-journalisten---wahrung-journalistischer-sorgfalt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Strafrechtliche Begünstigung von Journalist*innen - Wahrung journalistischer Sorgfalt ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begünstigung von Journalist*innen trägt der Aufgabe des*der Journalist*in und der Medien Rechnung, schnell über das aktuelle Geschehen zu berichten, ohne dabei sämtliche Informationsquellen auf deren inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Grundlage sieht § 29 MedienG vor, dass der*die Medieninhaber*in oder ein*e Medienmitarbeiter*in wegen eines Medieninhaltsdelikts, bei dem der Wahrheitsbeweis zulässig ist, nicht nur bei erbrachtem &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039;, sondern auch dann nicht zu bestrafen, wenn ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung bestanden hat und auch &amp;#039;&amp;#039;bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt&amp;#039;&amp;#039; für ihn*sie hinreichende Gründe vorgelegen sind, &amp;#039;&amp;#039;die Behauptung für wahr zu halten&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kernpunkt journalistischer Sorgfalt ist es, die Stellungnahme des*der von der Veröffentlichung Betroffenen einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berufung auf die eingehaltene journalistische Sorgfalt im Zuge eines Medieninhaltsdeliktes ist dann ausgeschlossen, wenn das Medieninhaltsdelikt den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft. Zu diesem gehören vor allem die Intimsphäre eines Menschen, wie Familie, Gesundheitszustand oder Sexualleben. Bei Medieninhaltsdelikten mit derartigem Kontext ist bloß der Wahrheitsbeweis zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit der Wahrheitsbeweis bzw. der Beweis der Wahrung der journalistischen Sorgfalt vom Gericht aufgenommen wird, muss ein entsprechender Beweisantrag von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zitate-interviews&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zitate (Interviews) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Medien führen im Vorfeld ihrer Berichterstattung häufig Interviews. Dabei kann es vorkommen, dass der Interviewte sich ehrmindernd gegenüber einem*einer Dritten äußert. Im Zuge einer Berichterstattung im Medium können die fremden Vorwürfe wiedergegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die ehrmindernden Vorwürfe korrekt und distanziert wiedergegeben werden. Das kann in wortgetreuer oder in zumindest nicht sinnverändernden Weise erfolgen. Klar erkennbar muss auch sein, dass der ehrmindernde Vorwurf von dem*der Interviewten kommt bzw. diesem*dieser zuzurechnen ist und nicht von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in stammt. Bei Beachtung dieser Voraussetzungen ist der*die Journalist*in bzw. Medieninhaber*in nicht verantwortlich, wobei jedoch die Verantwortung für den besonderen Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches aufrecht bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entschädigungsansprüche nach dem MedienG gegen den*die Medieninhaber*in oder Journalist*innen sind auch ausgeschlossen, wenn es sich um Äußerungen Dritter in einer &amp;#039;&amp;#039;Live Sendung&amp;#039;&amp;#039; im Rundfunk handelt und dabei die gebotene journalistische Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;haftung-des-medieninhabers---ersatzansprüche&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Haftung des*der Medieninhaber*in - Ersatzansprüche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das MedienG sieht für bestimmte Eingriffe in die Rechte des Betroffenen einen besonderen (verschuldensunabhängigen) Ersatzanspruch des*der Betroffenen gegen den*die Medieninhaber*in vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wenn in einem Medium der objektive Tatbestand der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;der Verleumdung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; hergestellt wird, so hat der*die davon Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf EUR 20.000,00 bzw. bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede EUR 50.000,00 nicht übersteigen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist dieser Anspruch jedoch ausgeschlossen (siehe dazu § 6 Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurde in einem Medium der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Zu den Ausnahmen von diesem Anspruch siehe § 7 Abs 2 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ist eine Berichterstattung in einem Medium geeignet, die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Identität eines Opfers oder eines*einer Täter*in einer gerichtlich strafbaren Handlung einem nicht unmittelbar informierten größerem Personenkreis bekannt zu machen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (1) und werden dadurch schutzwürdige Interessen (z.B. Bloßstellung oder Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers; der*die Täter*in ein*e Jugendliche*r ist oder das Fortkommen des*der Täter*in unverhältnismäßig beeinträchtigt wird) dieser Person verletzt (2), ohne dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung wegen deren Stellung in der Öffentlichkeit oder wegen eines sonstigen Zusammenhangs mit dem öffentlichen Leben besteht (3), so hat diese Person gegen den*die Medieninhaber*in einen Ersatzanspruch, der EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Siehe die Ausnahmen in § 7a Abs 3 MedienG.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter*in dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verletzung der Unschuldvermutung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;), so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in einen Entschädigungsanspruch, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Ausnahmen: § 7b Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &amp;#039;&amp;#039;konkreten Bemessung der Höhe des Entschädigungsbetrages&amp;#039;&amp;#039; ist auf den Umfang und die Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auf die Art und das Ausmaß der Verbreitung des Mediums abzustellen bzw. zu berücksichtigen. Ebenso ist auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des*der Medieninhaber*in Bedacht zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beschlagnahme-und-einziehung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beschlagnahme und Einziehung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um ein Fortwirken eines Medieninhaltsdeliktes zu verhindern, räumt das MedienG dem*der (Privat-)Ankläger*in das Antragsrecht auf Beschlagnahme und Einziehung ein. Mit dieser Maßnahme können noch zur Verbreitung bestimmte Medienwerke sowie Webseiten beseitigt werden. Gegen Rundfunksendungen oder Newsletter kann mit diesen Befugnissen nicht vorgegangen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gegendarstellung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gegendarstellung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede durch eine in einem periodisch verbreiteten Medium von einer Tatsachenmitteilung konkret betroffene Person hat grundsätzlich gegenüber dem*der Medieninhaber*in Anspruch auf unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung (§ 9 MedienG). Weitere Voraussetzung ist das Erscheinen der Tatsachenmitteilung im redaktionellen Teil des periodischen Mediums, weil diesem besondere, meinungsbildende Funktion beigemessen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Gesetzes wegen ist für das Recht zur Gegendarstellung an Voraussetzung nicht gefordert, dass die Tatsachenmitteilung unwahr war oder Persönlichkeitsrechte verletzte. Doch kann der*die Medieninhaber*in die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ablehnen, wenn diese auch nur teilweise unwahr oder für den*die Betroffenen unerheblich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Platzierung und Aufmachung der Gegendarstellung ist darauf zu achten, dass ihr der gleiche Veröffentlichungswert wie der ursprünglichen Tatsachenmitteilung zukommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ist die aus einem Lautsprecher zu hörende Stimme eines Menschen ein Medium im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Verein gibt eine Mitgliederzeitung mit einer Auflagezahl von 20 Exemplaren heraus. Liegt ein Medium im Sinne des Mediengesetzes vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Nennen Sie Beispiele für periodische elektronische Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wer ist Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Welche Aufgaben kommen dem*der Medieninhaber*in nach dem MedienG zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Ein Medienunternehmen betreibt eine Webseite, auf welcher regelmäßig über nationale und internationale Sportereignisse berichtet wird. Besteht für diese Webseite die Verpflichtung zur Anbringung eines Impressums?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Welche Veröffentlichungspflichten können den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken neben der Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Mediendelikten noch treffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Welche Rechte kommen dem auf einem Foto abgelichteten Menschen zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Welche strafrechtlichen Persönlichkeitsschutztatbestände kennen Sie?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Was kann bei Wahrung journalistischer Sorgfalt erreicht werden?&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lösungen-zu-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes ist jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aus dem Lautsprecher zu hörende Stimme ist kein Medium im Sinne des Mediengesetzes, weil sie nicht zur Verbreitung von Mitteilungen bzw. Darbietungen im Wege der Massenherstellung oder Massenverbreitung geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes muss geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Grundsätzlich reicht dabei die sogenannte abstrakte Eignung zur Inhaltsverbreitung, welche unabhängig davon ist, wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis erlangen. Allgemein wird die Eignung eines Mediums zur Erreichung eines größeren Personenkreises ab einer Auflagezahl von 50 Exemplaren angenommen. Die Vereinszeitung mit 20 Exemplaren ist daher mangels Eignung zur Erreichung eines größeren Personenkreises kein Medium im Sinne des Mediengesetzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Newsletter sind periodische elektronische Medien, vorausgesetzt, dass sie an einen größeren Personenkreis gerichtet sind. Auch Massen E-Mails können wiederkehrende elektronische Medien sein, wenn sie regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes kann sein, wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt, wer die inhaltliche Gestaltung und den Vertrieb eines Medienwerks besorgt, wer im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung und Verbreitung besorgt oder sonst, wer die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Der*die Medieninhaber*in ist Anknüpfungspunkt zentraler medienrechtlicher Rechte und Pflichten. Dem*der Medieninhaber*in kommt die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums und der Offenlegung zu. Er+sie haftet für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Auch auf wiederkehrenden elektronischen Medien ist ein Impressum anzubringen, wobei bei wiederkehrenden elektronischen Medien Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Der*die Medieninhaber*in ist gegen Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts verpflichtet, behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend, sowie gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist, zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Das UrhG räumt abgebildeten/fotografierten Menschen das Recht am eigenen Bild ein. Er soll dadurch geschützt werden, dass er durch Verbreitung seines Fotos nicht bloßgestellt wird, sein Privatleben der Öffentlichkeit nicht preisgegeben wird oder sein Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Schutz vor übler Nachrede, Beleidigung, Verleumdung und Kreditschädigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Journalist*innen ist bei der Beurteilung der (strafrechtlich) üblen Nachrede eine Begünstigung eingeräumt. Üble Nachrede ist grundsätzlich verboten. Üble Nachrede ist dann jedoch straffrei, wenn der öffentlich geäußerte Charaktervorwurf bzw. ehrenrührige Verhaltensvorwurf auf objektiven Tatsachen beruht. Bei Journalist*innen ist dieser Maßstab insoweit herabgesetzt, als sie lediglich nachweisen müssen, dass sie die Tatsachen, auf deren Grundlage die Behauptung getätigt wurde, für wahr hielten, sowie, dass sie dabei journalistisch sorgfältig gearbeitet haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Mediengesetz&amp;diff=5514</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Mediengesetz</title>
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		<updated>2023-07-27T07:33:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Lösungen zu Lektion  */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-2-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Mediengesetz =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;grundbegriffe-des-medienrechts&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Grundbegriffe des Medienrechts ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das derzeit geltende Mediengesetz wurde 1981  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG), BGBl Nr 314/1981.&amp;lt;/ref&amp;gt;  erlassen und zwischenzeitlich mehr als zehnmal novelliert. Von der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Systematik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; her ist es in &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;zehn Abschnitte gegliedert&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Abschnitt Begriffsbestimmungen (§ 1 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Abschnitt Schutz der journalistischen Berufsausübung; Redaktions­statuten (§§ 2 bis 5 )&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Abschnitt Persönlichkeitsschutz (§§ 6 bis 23)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Abschnitt Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung (§§ 24 bis 27)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen (§§ 28 bis 42)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Abschnitt Bibliotheksstücke (§§ 43 bis 45)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Abschnitt Veröffentlichung von Anordnungen und Entscheidungen (§ 46)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Abschnitt Vorschriften über die Verbreitung (§§ 47 bis 49)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Abschnitt Geltungsbereich (§§ 50 und 51)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Abschnitt Schlussbestimmungen (§§ 52 bis 57)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Begriffsbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 des MedienG sind zentral für das weitere Verständnis und die Auslegung des MedienG. Auch über das MedienG hinaus haben sie Bedeutung, als diesen Begriffen in anderen Bundesgesetzen mangels anderer Definition das gleiche Verständnis zuzumessen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in § 1 Z 1 MedienG ist definiert als j&amp;#039;&amp;#039;edes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der eingesetzten Technologie hält das MedienG den Begriff des Mediums neutral. So kommen Zeitungen, Bücher, Rundfunk, Webseiten, Filme, DVD usw. als Medien in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss geeignet sein, den gedanklichen Inhalt einer Massenherstellung oder Massenverbreitung zuzuführen, somit idente Vervielfältigung oder Verbreitbarkeit zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Medium muss auch geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Dabei reicht die abstrakte Eignung des Mediums zur Zugänglichmachung. Wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis genommen haben, ist nicht entscheidend. So wird in der Literatur die Erreichung eines größeren Personenkreises mit rund 50 (zB Druck-)Exemplaren angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff des gedanklichen Inhaltes ist wiederum weit zu verstehen und umfasst informative Botschaften aller Art, gleich welcher Qualität und Güte, sei das nun in Wort, Schrift, Ton oder Bild.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; nach § 1 Z 3 MedienG ist &amp;#039;&amp;#039;ein zur Verbreitung an einen größeren Personenkreis bestimmter, in einem Massenher­stellungsverfahren in Medienstücken vervielfältigter Träger von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Träger der Mitteilungen kann beliebiger Art sein. Von einem Medienwerk ist nur auszugehen, wenn eine größere Zahl körperlicher Informationsträger existiert, die stückweise weitergegeben werden können. Neben Bild- und Tonträgern, wie beispielsweise CDs oder DVDs können dies auch Druckwerke sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisches Medienwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Druckwerk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; im Sinne des § 1 Z 5 MedienG &amp;#039;&amp;#039;ist ein Medienwerk oder Druckwerk, das unter demselben Namen in fortlaufenden Nummern wenigstens viermal im Kalenderjahr in gleichen oder ungleichen Abständen erscheint und dessen einzelne Nummern, mag auch jede ein in sich abgeschlossenes Ganzes bilden, durch ihren Inhalt im Zusammenhang stehen&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung der Frage, ob denn ein Medienwerk (Druckwerk) ein periodisches ist, ist entscheidend, ob&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) davon mindestens vier fortlaufende Nummern im Kalenderjahr in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen unter demselben Namen erscheinen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) ein inhaltlicher Zusammenhang der einzelnen Nummern (z.B. Hefte) besteht. Dabei muss ein thematischer Zusammenhang zum publizistischen Wollen des*der Herausgeber*in bestehen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) jede Nummer für sich auch Selbständigkeit hat (in Abgrenzung zu Sammelbänden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. In § 1 Z 5a MedienG wurde durch die Mediengesetz Novelle 2005  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl I Nr 49/2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;  der Begriff des &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;periodisch elektronischen Mediums&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eingefügt. Ein solches ist &amp;#039;&amp;#039;ein Medium, das auf elektronischem Wege&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) abrufbar ist (Webseite) oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium).&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Bezugnahme in lit. a auf das „Ausstrahlen&amp;amp;quot; soll eine klare Abgrenzung von Rundfunkprogrammen anderen elektronischen Medien erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die wesentliche Neuerung, die durch diese Novelle angestrebt wurde, war die ausdrückliche Verankerung bzw. Klarstellung von Homepages und Webseiten im Mediengesetz, zumal die „Verbreitung&amp;amp;quot; der Inhalte von Homepages bzw. Webseiten einen aktiven Schritt des*der Nutzer*in - Eingabe der http-Adresse oder Anklicken eines Links, somit - durch Abrufen voraussetzt. Homepages und Webseiten sind auch periodische Medien, weil sie im Regelfall jederzeit abrufbar, also dauernd (täglich, stündlich wiederkehrend abrufbar) vorhanden sind. Bei Webseiten, die nur einem engen Kreis an Berechtigten durch Eingabe eines Passworts zugänglich sind, kann fraglich sein, ob sie den Begriff des Mediums erfüllen, weil sie nicht an einen größeren Personenkreis gerichtet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Fall eines periodischen elektronischen Mediums ist entsprechend der oben genannten lit. c, der sogenannte Newsletter in elektronischer Form - vorausgesetzt, dieser ist an einen größeren Personenkreis gerichtet. Somit auch Massen- E-Mails, wenn diese regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Eine zentrale Rolle im MedienG kommt dem*der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medieninhaber*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (§ 1 Abs 1 Z 8) zu. So richten sich etwa die Vorschriften über die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums oder der Offenlegung an den*die Medieninhaber*in. Der*die Medieninhaber*in haftet auch für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes ist folglich &amp;#039;&amp;#039;wer&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;a) ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;b) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Medienwerks besorgt und dessen Herstellung und Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;c) sonst im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung besorgt und dessen Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung entweder besorgt oder veranlasst oder&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;d) sonst die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Wer &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Herausgeber*innen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; im Sinne des MedienG ist, ist in dessen § 1 Abs 1 Z 9 definiert. Danach ist Herausgeber*in, &amp;#039;&amp;#039;wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Herausgeber*in kann zwar gleichzeitig Medienunternehmer*in oder auch Medieninhaber*in sein, dies ist aber nicht zwingend. Der*die Herausgeber*in gibt die geistige Leitlinie des Mediums vor. Regelmäßig besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem*der Medienunternehmer*in und dem*der Herausgeber*in. Der*die Herausgeber*in kann bei entsprechender vertraglicher Gestaltung auch der*die arbeitsrechtliche Vorgesetzte von Medienmitarbeiter*innen und von dem*der Chefredakteur*in sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ordnungsrechtliche-vorschriften-des-mediengesetzes&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ordnungsrechtliche Vorschriften des Mediengesetzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;pflichten-des-medieninhabers&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Pflichten des*der Medieninhaber*in ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;impressum&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Impressum ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den*die Medieninhaber*in ist im 4. Abschnitt, konkret in § 24 MedienG die Verpflichtung zur Angabe eines Impressums auf jedem &amp;#039;&amp;#039;Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; gerichtet. Dabei sind der Name oder die Firma des*der Medieninhaber*in und des*der Hersteller*in sowie der Verlags- und der Herstellungsort zu bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf jedem &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medienwerk&amp;#039;&amp;#039; sind zusätzlich die Anschrift des*der Medieninhaber*in und die Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; eines Impressums liegt darin, Mediennutzer*innen darüber zu informieren, wer hinter dem Medium steht. Das ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn Personen von der Rechtsordnung Rechte eingeräumt werden: Aufgrund des Impressums soll diesen Personen ermöglicht werden, die Person, gegen die sie ihre Rechte geltend machen bzw. durchsetzen wollen, ohne (größeren) Suchaufwand relativ rasch ermitteln zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;offenlegung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Offenlegung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in von &amp;#039;&amp;#039;periodischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist nach dem 4. Abschnitt, konkret nach § 25 MedienG zur Veröffentlichung bestimmter Daten verpflichtet. In zeitlicher Hinsicht hat dies in der ersten Nummer des Kalenderjahres zu geschehen. Die Offenlegung hat im Anschluss an das Impressum zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei &amp;#039;&amp;#039;Rundfunkprogrammen&amp;#039;&amp;#039; sind die offenzulegenden Daten entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur Wiener Zeitung binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres zu verlautbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer &amp;#039;&amp;#039;Webseite&amp;#039;&amp;#039; sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen und bei &amp;#039;&amp;#039;wiederkehrenden elektronischen Medien&amp;#039;&amp;#039; ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder, es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;Zweck&amp;#039;&amp;#039; der Verpflichtung zur Offenlegung liegt darin, die Eigentums- und Einflussverhältnisse von Medien transparent zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Offenlegung sind folgende Daten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;bekannt zu geben&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. „Identitätsdaten“ des*der Medieninhaber*in:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) Name oder Firma und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) Unternehmensgegenstand,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) Wohnort, Sitz oder Niederlassung sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iv) Art und Höhe der Beteiligung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wenn der*die Medieninhaber*in eine juristische Person ist, dann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften und Stiftungen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates&lt;br /&gt;
* bei Gesellschaften weiters: Gesellschafter*innen mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen&lt;br /&gt;
* bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck&lt;br /&gt;
* bei Stiftungen: Stifter*in und Begünstigte: Ist ein Gesellschafter (am Medienunternehmen) selbst eine Gesellschaft, so sind auch deren Gesellschafter*innen bekannt zu geben.&lt;br /&gt;
3. Ferner eine Erklärung über die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks (Blattlinie) oder sonst eines periodischen Mediums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kennzeichnung-entgeltlicher-veröffentlichungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als “Anzeige”, “entgeltliche Einschaltung” oder “Werbung” gekennzeichnet sein, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können (§ 26 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;veröffentlichungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Veröffentlichungspflicht  ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken, in welchen auch Anzeigen veröffentlicht werden, trifft aufgrund des § 46 MedienG eine Veröffentlichungspflicht gegen Entgelt. Dieses Entgelt beläuft sich nach der Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Medieninhaber*in ist im Rahmen der Veröffentlichungspflicht gehalten,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend sowie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Medieninhaltsdelikten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Ein Medieninhaltsdelikt ist in § 1 Abs 1 Z 12 Mediengesetz legaldefiniert als &amp;amp;quot;eine durch den Inhalt eines Mediums begangene, mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die in einer an einen größeren Personenkreis gerichteten Mitteilung oder Darbietung besteht&amp;amp;quot;. Hierfür kommen insbesondere folgende strafrechtlichen Delikte, wenn sie über ein Medium an einen größeren Personenkreis gerichtet sind, in Frage Beleidigung (§ 115 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB), Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB).&amp;lt;/ref&amp;gt;  In solchen Verfahren kann das Gericht nämlich unmittelbar dem*der Medieninhaber*in die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung auferlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veröffentlichungspflicht des*der Medieninhaber*in ist zusätzlich abgesichert: Kommt er*sie ihr nicht nach, so begeht er*sie eine Verwaltungsübertretung und ist dafür von der nach dem Sitz des Medienunternehmens oder dem Verlagsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion von dieser, mit Geldstrafe bis zu EUR 2.180 zu bestrafen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;anbietungs--und-ablieferungspflicht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Anbietungs- und Ablieferungspflicht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der 6. Abschnitt (§§ 43 ff) MedienG enthält Anbietungs- und Ablieferungspflichten an Bibliotheken. Der*die Medieninhaber*in (Verleger*in) von Druckwerken, die im Inland verlegt werden oder erscheinen, hat bestimmten österreichischen Bibliotheken das Druckwerk zur Verfügung zu stellen bzw. anzubieten. Bei im Ausland verlegten und erschienenen Druckwerken, die jedoch in Österreich hergestellt werden, trifft die Verpflichtung den*die Hersteller*in. Einzelheiten dazu, insbesondere wie viele Exemplare an welche Bibliothek abzuliefern sind, welchen Bibliotheken ein Bibliotheksstück anzubieten ist und welche Druckwerke von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, sind in der Pflichtablieferungsverordnung  &amp;lt;ref&amp;gt;Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV), BGBl II Nr 271/2009 idF BGBl II Nr 95/2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anbietungs- und Ablieferungspflicht gilt neben den Druckwerken auch für sonstige Medienwerke, ausgenommen Schallträger bzw. Filmwerke. Ebenso unterliegen ihr Medienwerke, die als elektronische Datenträger (zB DVD) in technischer Weiterentwicklung von Druckwerken neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verbreitungsbeschränkungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verbreitungsbeschränkungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die §§ 47 ff MedienG widmen sich der Verbreitung von Druckwerken. Danach dürfen periodische Druckwerke grundsätzlich sowohl von einem festen Standort aus, als auch auf der Straße (Kolporteur*innen) verbreitet werden. Verboten ist jedoch die Verbreitung von Haus zu Haus (Hausieren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei müssen die Menschen, die periodische Druckwerke auf Straßen oder anderen öffentlichen Orten vertreiben, über achtzehn Jahre sein. Werden die periodischen Druckwerke unentgeltlich verteilt, dann dürfen die Personen nicht unter vierzehn Jahren sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An periodischen Druckwerken, die zum Verkauf an öffentlichen Orten bestimmt sind, muss der Preis deutlich vermerkt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-und-medien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Persönlichkeitsschutz und Medien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kommt immer wieder vor, dass Print- oder Onlinemedien zur Erhöhung der Leserzahlen Berichte aus höchstpersönlichen Bereichen publizieren oder mangels journalistischer Sorgfalt unwahre Nachrichten veröffentlichen. Der Ruf des*der Betroffenen kann durch solche Medienberichte beschädigt werden. Zahlreiche Rechtsvorschriften, seien diese nun urheber-, zivil- oder strafrechtlicher Art, stellen auf den Schutz der Persönlichkeit von Personen ab. Beispielhaft hervorzuheben ist dabei etwa die Bestimmung des § 16 ABGB, welcher die Paragrafenüberschrift „Aus dem Charakter der Persönlichkeit, angeborene Rechte“ hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„§ 16. Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes sind die Rechtsschutzinstrumentarien zu differenzieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zivilrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;namenrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Namenrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name ist das übliche Identifizierungsmerkmal einer Person.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe allgemein dazu &amp;#039;&amp;#039;Welser/Kletecka&amp;#039;&amp;#039;, Bürgerliches Recht&amp;lt;sup&amp;gt;15&amp;lt;/sup&amp;gt; I (2006), 90ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Die Vorschriften betreffend Erwerb, Verlust, Änderung usw. des Namens sind teilweise im Familienrecht und teilweise im öffentlichen Recht geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Schutz des Namens regelt § 43 ABGB.  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 43 ABGB: &amp;amp;quot;Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  Er anerkennt das Recht des*der Namensträger*in zur Führung des Namens und gewährt bei Bestreitung oder bei Beeinträchtigung seines*ihres Namensrechts durch unbefugten Gebrauch &amp;#039;&amp;#039;Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche&amp;#039;&amp;#039;. Geschützt ist dabei nicht bloß der Vor- und Familienname, sondern auch Deck-, Künstlernamen, ein Pseudonym aber auch die Firma (Handelsname), und Domain-Name.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unbefugt ist der Gebrauch eines Namens dann, wenn er nicht auf einem eigenen Namensrecht beruht und der*die wirkliche Namensträger*in den Gebrauch nicht gestattet hat. Ein unbefugter Namensgebrauch liegt regelmäßig in der Führung des Namens durch den*die nicht Berechtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;ehrenbeleidigung-und-kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allgemeine Wertschätzung einer Person durch die Mitmenschen wird durch das Recht auf Ehre geschützt (§ 1330 ABGB  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 1330 ABGB: &amp;amp;quot;(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen musste. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  ). Dabei wird nach Abs 1 der genannten Bestimmung die &amp;#039;&amp;#039;Personenwürde&amp;#039;&amp;#039; geschützt, die durch Ehrenbeleidigung verletzt wird. Eine Ehrenbeleidigung kann durch Werturteile und Tatsachenbehauptungen erfolgen. Nach Abs 2 wird der &amp;#039;&amp;#039;wirtschaftliche Ruf&amp;#039;&amp;#039; (Kredit, Erwerb, Fortkommen; gemeinsam auch Kreditschädigung genannt) einer Person geschützt, der lediglich durch unwahre Tatsachenbehauptungen, nicht jedoch durch Werturteile verletzt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tatsachenbehauptungen sind einer objektiven Überprüfung zugänglich, wohingegen reine Werturteile einer solchen Überprüfung nicht zugänglich sind und folglich auch keinem Wahrheitsbeweis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum einen steht das Recht des Individuums auf Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufs - zum andern besteht das Recht des*der Äußernden auf Schutz seiner*ihrer Meinungsäußerungsfreiheit. Beide Rechte können folglich in ein Spannungsverhältnis zueinander treten. Daher ist in einem Verfahren nach § 1330 ABGB für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit (somit der Beurteilung der Ehrenbeleidigung oder der Kreditschädigung) eine umfassende Interessensabwägung vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Rechtsprechung ist bei der Auslegung und Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder (allenfalls exzessiven) Werturteils bei &amp;#039;&amp;#039;politischen&amp;#039;&amp;#039; Auseinandersetzungen eine höhere Toleranzschwelle anzusiedeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;So wurden Jörg Haiders Rechte gemäß § 1330 ABGB durch den Vorwurf von Peter Pilz, er wäre &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ziehvater des rechtsextremen Terrorismus&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; nicht verletzt, weil diese Äußerung als politisches Werturteil betrachtet wurde, welches auf seine Richtigkeit objektiv nicht überprüft werden konnte. Die Äußerung wahrte nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes im Rahmen &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;der für parteipolitische, mediale Auseinandersetzungen die üblich gewordene Ausdrucksform&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; und sei Ausdruck der politischen Unvertretbarkeit des Verhaltens von Jörg Haider.&amp;lt;/span&amp;gt;  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;OGH vom 22.08.1995, 6 Ob 18/94. Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 184.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in ihrer Ehre Verletzten bzw. Kredit-Geschädigten haben gemäß § 1330 ABGB das Recht, von dem*der Beleidiger*in bzw. Schädiger*in Schadenersatz zu begehren. Bei Kreditschädigung besteht darüber hinaus auch das Recht auf Widerrufe und Widerrufsveröffentlichung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Schutz vor Beschimpfung und Verspottung in § 1330 ABGB statuiert das Strafrecht in § 115 StGB auch Schutz vor Beleidigung. Der Schutz der Ehre ist aber nach ständiger Rechtsprechung im Zivilrecht umfassender als im Strafrecht. So genießen im Zivilrecht auch juristische Personen Schutz nach § 1330 ABGB, während der strafrechtliche Schutz auf natürliche Personen beschränkt ist.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;3&amp;lt;/sup&amp;gt;, 183.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;recht-am-eigenen-bild&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Recht am eigenen Bild ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Recht am eigenen Bild ist in § 78 UrhG  &amp;lt;ref&amp;gt;§ 78 UrhG: &amp;amp;quot;(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.&amp;amp;quot;&amp;lt;/ref&amp;gt;  geregelt. Das Urheberrechtsgesetz schützt an sich den*die Urheber*in eines Werkes, also etwa eine*n Künstler*in. Der abgebildeten Person, und unter Umständen deren nahen Angehörigen, werden unter näher genannten Voraussetzungen Rechte eingeräumt, insbesondere, wenn deren berechtigten Interessen verletzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Abgebildete soll durch das Recht am eigenen Bild davor geschützt werden, dass er*sie durch Verbreitung seines*ihres Fotos bloßgestellt wird, sein*ihr Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird oder sein*ihr Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht am eigenen Bild schützte lange Zeit nur vor Missbräuchen der Bildberichterstattung. Im Februar 2013 stellte der OGH jedoch erstmals fest, dass unter gewissen Umständen auch schon ein Unterlassungsanspruch gegen die Bildaufnahme selbst aufgrund von § 16 ABGB iVm § 78 UrhG besteht.  &amp;lt;ref&amp;gt;OGH 27. 2. 2013, 6 Ob 256/12h.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Ein älterer Mann mit Bart ist auf dem Joghurt einer österreichischen Molkerei, das speziell nach &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;türkischem Rezept&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;quot;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; hergestellt ist, zu sehen. Hinter dem Bild verbirgt sich allerdings ein griechischer Pensionist. Der Grieche, dessen Vorfahren bereits im griechischen Unabhängigkeitskrieg gegen die Osmanen gekämpft hatten, will nicht vermarktet werden, und schon gar nicht als Türke. Kann er dagegen etwas unternehmen?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;§ 78 UrhG räumt dem älteren Mann das Recht am eigenen Bild ein. Die Verwendung des Bildes zu Werbezwecken ohne seine Zustimmung verletzt jedenfalls seine Interessen. Das gilt unabhängig davon, ob die Werbung nach allgemeinen Wertvorstellungen Anstößiges enthält oder nicht.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Würde sich daran etwas ändern, wenn die Molkerei nachweist, das Foto bei einer Fotoagentur erworben zu haben und die Ansicht vertritt, es daher rechtmäßig verwendet zu haben?&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Wenn der ältere Mann der Fotoagentur keine ausdrückliche oder schlüssige Zustimmung zur Verwendung des Fotos zu Werbezwecken erteilt hat, kann die österreichische Molkerei mit ihrem Einwand gegenüber dem älteren Mann nicht durchdringen. (Die österreichische Molkerei kann allfällig bei der Fotoagentur Ersatzansprüche geltend machen.)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung, ob ein berechtigtes Interesse des*der Abgebildeten verletzt wurde, ist grundsätzlich das Interesse der Allgemeinheit an der Wahrung von Informationen durch Massenmedien zu berücksichtigen. Daher kann unter Umständen eine Abwägung der Interessen des*der Abgebildeten auf Schutz vor (negativer bzw. ungünstiger) Bildberichterstattung mit dem Interesse der Allgemeinheit auf Berichterstattung erforderlich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem*der durch die Abbildung Verletzten räumt das UrhG einen Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch (etwa auf Entfernung von der Webseite) und bei Verschulden Schadenersatz ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Einen weiteren Schutz sieht § 7a MedienG auch für Verbrechensopfer und Tatverdächtige vor. Geschützt werden soll das Bekanntwerden ihrer Identität durch die (Bild-)Berichterstattung, ohne dass an der Veröffentlichung, etwa wegen der Stellung dieser Menschen in der Öffentlichkeit oder aus anderen Gründen, ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches öffentliches Interesse ist beispielsweise ausdrücklich in § 71 Sicherheitspolizeigesetz formuliert, welcher die Sicherheitsbehörden ermächtigt, ein Foto aus einer erkennungsdienstlichen Datensammlung an Medienunternehmen zu Zwecken der Veröffentlichung zu übermitteln, wenn aufgrund der Sachverhaltstatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, die Veröffentlichung werde der Begehung weiterer gefährlicher Angriffe durch den*die Verdächtige*n entgegenwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Verletzung des § 7a MedienG steht dem Opfer bzw. dem*der Täter*in ein Schadenersatzanspruch gegen den*die Medieninhaber*in zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtlicher-persönlichkeitsschutz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Strafrechtlicher Persönlichkeitsschutz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz finden sich auch im Strafgesetzbuch (StGB) Normen, die auf den Persönlichkeitsschutz abstellen. An ein und denselben Lebenssachverhalt können somit neben zivilrechtlichen Rechtsfolgen bzw. Rechtswegen auch strafrechtliche anknüpfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die strafrechtlichen Bestimmungen können in &amp;#039;&amp;#039;Ehrendelikte&amp;#039;&amp;#039; (Üble Nachrede und Beleidigung) und Bestimmungen zum &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsschutz&amp;#039;&amp;#039; (Verleumdung oder Kreditschädigung) eingeteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Strafrecht ist der Offizialgrundsatz die Regel. Danach erfolgt die Einleitung und Verfolgung strafgerichtlicher Verfahren von Amts wegen durch eine staatliche Behörde (= Staatsanwaltschaft). Strafrechtliche Verstöße, die in diesem Verfahren eingeleitet und verfolgt werden, werden Offizialdelikte genannt. Die Verfahrenseinleitung und -verfolgung durch den*die Verletzten ist im Zivilrecht die Regel, im Strafrecht jedoch die Ausnahme. Werden Verfahren auf Bestrafung eines*einer Verdächtigen (ausnahmsweise) nur auf Verlangen bzw. Antrag des*der Verletzten eingeleitet bzw. durchgeführt, dann spricht man von Privatanklagedelikten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich des strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sind verdächtige Personen einer Beleidigung, einer üblen Nachrede oder einer Kreditschädigung lediglich auf Verlangen des*der Verletzten (&amp;#039;&amp;#039;Privatanklagedelikt&amp;#039;&amp;#039;) zu verfolgen. Eine verleumderische Handlung wird unabhängig vom Antrag des*der Verleumdeten auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfolgt (&amp;#039;&amp;#039;Offizialdelikt&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;üble-nachrede&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Üble Nachrede ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wegen übler Nachrede ist entsprechend § 111 StGB zu bestrafen, wer eine*n andere*n in einer für eine*n Dritte*n wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn*sie in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pönalisiert sind ehrenrührige Charaktervorwürfe (zB „Nazi“ oder „Verräter*in“) und ehrenrührige Verhaltensvorwürfe (z.B. „korrupt“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die üble Nachrede &amp;#039;&amp;#039;qualifiziert öffentlich&amp;#039;&amp;#039; - das Gesetz spricht hier von einer Begehung in Druckwerken, im Rundfunk oder in einer sonstigen Weise, die die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht -, dann ist ein höherer gesetzlicher Strafrahmen vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*die Verdächtige ist jedoch nicht zu bestrafen, wenn ihm*ihr der &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039; oder der &amp;#039;&amp;#039;Gutglaubensbeweis&amp;#039;&amp;#039; gelingt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Wahrheitsbeweis ist zu sprechen, wenn dem*der Äußernden der Nachweis gelingt, dass die Äußerung den objektiven&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp; Tatsachen entsprach, somit wahr war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gutglaubensbeweis ist der Nachweis von Umständen aufgrund derer bei dem*der Äußernden hinreichende Gründe vorlagen, die Behauptung für wahr zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich stehen beide Beweise dem*der Äußernden zur Verfügung. Erfolgte die Äußerung jedoch in der oben qualifizierten öffentlichen Verbreitung, dann reicht der Gutglaubensbeweis für Straffreiheit nicht; hier zieht lediglich der Wahrheitsbeweis die Straffreiheit nach sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beleidigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beleidigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beleidigungen, auch im Medienkontext, sind gemäß § 115 StGB zu bestrafen. Dieser pönalisiert öffentliche oder vor mehreren Leuten erfolgte Beschimpfungen, Verspottungen, Misshandlungen am Körper oder Drohung einer körperlichen Misshandlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Beleidigungsverbot soll vor Verhaltensweisen schützen, die jemanden in der Meinung anderer herabsetzen können. Beschimpfungen sind Verbalinjurien wie etwa „Arschloch“ oder „Trottel“. Verspottend ist etwa der Vergleich mit einem Tier oder herabsetzende Parodien oder Karikaturen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere bei Parodien und Karikaturen muss die Meinungsfreiheit nach Art 10 EMRK beachtet werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Auch eine Tortung (z.B. Tortenwurf auf Politiker*innen) kann eine Verspottung oder eine Misshandlung am Körper sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfolgt die Beleidigung in Erwiderung einer Beleidigung, so ist die Entrüstungs- bzw. Retorsionsbeleidigung entschuldigt, wenn diese in maßvoller Weise gehalten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kreditschädigung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Kreditschädigung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Kreditschädigung nach § 152 StGB liegt vor, wenn unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch der Kredit, der Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen geschädigt oder gefährdet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist das Wort „Kredit“ auf das Vertrauen in die Erfüllung von Verbindlichkeiten beschränkt. Unter Erwerb sind die legalen Verdienstmöglichkeiten des*der Betroffenen zu verstehen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Leukauf/Steininger StGB&amp;lt;sup&amp;gt;4&amp;lt;/sup&amp;gt;, § 152, Rz 3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verleumdung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Verleumdung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verleumdung nach § 297 StGB will falsche Verdächtigungen hintanhalten, derzufolge einem Menschen fälschlicherweise eine mit Strafe bedrohte Handlung vorgeworfen wird und dieser dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung (Polizei, Staatsanwaltschaft) ausgesetzt wird. Der*die Verleumder*in ist (bloß) dann zu bestrafen, wenn er*sie vorsätzlich die falsche Verdächtigung ausspricht.  &amp;lt;ref&amp;gt;Der Begriff des Vorsatzes ist in § 5 StGB gesetzlich definiert. Vorsatz kann verschiedene Abstufungen haben: Wissentlichkeit, Absichtlichkeit und einfacher Vorsatz. Die Verschuldensform des Vorsatzes dient zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit. Die qualifizierteste Form des Vorsatzes ist die Wissentlichkeit gefolgt von der Absichtlichkeit. Die &amp;amp;quot;gelindeste&amp;amp;quot; Vorsatzform ist der einfache Vorsatz. Einfacher Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter einen bestimmten Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Dabei genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterscheidung ist zwar bei der Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verleumdung nicht einscheidend, weil auch die wissentlich und die absichtliche Handlung neben dem bedingten Vorsatz zur Strafbarkeit wegen Verleumdung führen kann. Bei anderen gesetzlichen Tatbildern kann die Unterscheidung Auswirkungen auf die Frage der Strafbarkeit haben; So fordert etwa der gesetzliche Tatbestand der Untreue an Vorsatzform die Wissentlichkeit des Täters (&amp;amp;quot;der Täter hält den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich, sondern hält sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss&amp;amp;quot;). Eine Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Untreue wäre folglich unzulässig.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine radikale politische Gruppe organisiert spontan eine Demonstration. Im Zuge der Demonstration, an der rund 15 Sympathisant*innen teilnahmen, kommt es unter anderem zu schweren Sachbeschädigungen. Polizeibeamte greifen ein und versuchen, weitere Beschädigungen zu vermeiden. Die Demonstration wird raschest möglich aufgelöst. Dabei kommt es zu Handgreiflichkeiten zwischen den Demonstrant*innen und den Polizeibeamten, die auf beiden Seiten keinerlei Körperverletzungen nach sich zogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der an der Demonstration beteiligte X verfasst für das Monatsmagazin dieser Gruppe einen Bericht. In diesem ist ein Gesichtsfoto des beim Einsatz anwesenden Beamten Ö zu sehen und darunter zu lesen: „Der bereits bekannte Schlägerpolizist Ö war wieder im Einsatz und hat zwei Freunde krankenhausreif geprügelt.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
X wird wohl gewusst haben - er war bei der kleinen und rasch aufgelösten Demonstration anwesend -, dass der Polizist Ö nicht zwei Demonstranten krankenhausreif geprügelt hat, denn es gab weder auf Seiten der Polizisten noch auf Seiten der Demonstrant*innen Verletzte. X verdächtigt Ö fälschlicherweise einer (schweren) Körperverletzung. Der Vorwurf einer Körperverletzung ist der Vorwurf einer mit Strafe bedrohten Handlung (Körperverletzungen sind gemäß §§ 83 ff StGB gerichtlich strafbar). X hat Ö verleumdet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;persönlichkeitsschutz-nach-dem-mediengesetz&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Persönlichkeitsschutz nach dem Mediengesetz ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;strafrechtliche-begünstigung-von-journalisten---wahrung-journalistischer-sorgfalt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Strafrechtliche Begünstigung von Journalist*innen - Wahrung journalistischer Sorgfalt ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begünstigung von Journalist*innen trägt der Aufgabe des*der Journalist*in und der Medien Rechnung, schnell über das aktuelle Geschehen zu berichten, ohne dabei sämtliche Informationsquellen auf deren inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Grundlage sieht § 29 MedienG vor, dass der*die Medieninhaber*in oder ein*e Medienmitarbeiter*in wegen eines Medieninhaltsdelikts, bei dem der Wahrheitsbeweis zulässig ist, nicht nur bei erbrachtem &amp;#039;&amp;#039;Wahrheitsbeweis&amp;#039;&amp;#039;, sondern auch dann nicht zu bestrafen, wenn ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung bestanden hat und auch &amp;#039;&amp;#039;bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt&amp;#039;&amp;#039; für ihn*sie hinreichende Gründe vorgelegen sind, &amp;#039;&amp;#039;die Behauptung für wahr zu halten&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kernpunkt journalistischer Sorgfalt ist es, die Stellungnahme des*der von der Veröffentlichung Betroffenen einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berufung auf die eingehaltene journalistische Sorgfalt im Zuge eines Medieninhaltsdeliktes ist dann ausgeschlossen, wenn das Medieninhaltsdelikt den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft. Zu diesem gehören vor allem die Intimsphäre eines Menschen, wie Familie, Gesundheitszustand oder Sexualleben. Bei Medieninhaltsdelikten mit derartigem Kontext ist bloß der Wahrheitsbeweis zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit der Wahrheitsbeweis bzw. der Beweis der Wahrung der journalistischen Sorgfalt vom Gericht aufgenommen wird, muss ein entsprechender Beweisantrag von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;zitate-interviews&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Zitate (Interviews) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Medien führen im Vorfeld ihrer Berichterstattung häufig Interviews. Dabei kann es vorkommen, dass der Interviewte sich ehrmindernd gegenüber einem*einer Dritten äußert. Im Zuge einer Berichterstattung im Medium können die fremden Vorwürfe wiedergegeben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die ehrmindernden Vorwürfe korrekt und distanziert wiedergegeben werden. Das kann in wortgetreuer oder in zumindest nicht sinnverändernden Weise erfolgen. Klar erkennbar muss auch sein, dass der ehrmindernde Vorwurf von dem*der Interviewten kommt bzw. diesem*dieser zuzurechnen ist und nicht von dem*der Journalist*in bzw. Medieninhaber*in stammt. Bei Beachtung dieser Voraussetzungen ist der*die Journalist*in bzw. Medieninhaber*in nicht verantwortlich, wobei jedoch die Verantwortung für den besonderen Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches aufrecht bleibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entschädigungsansprüche nach dem MedienG gegen den*die Medieninhaber*in oder Journalist*innen sind auch ausgeschlossen, wenn es sich um Äußerungen Dritter in einer &amp;#039;&amp;#039;Live Sendung&amp;#039;&amp;#039; im Rundfunk handelt und dabei die gebotene journalistische Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;haftung-des-medieninhabers---ersatzansprüche&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Haftung des*der Medieninhaber*in - Ersatzansprüche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das MedienG sieht für bestimmte Eingriffe in die Rechte des Betroffenen einen besonderen (verschuldensunabhängigen) Ersatzanspruch des*der Betroffenen gegen den*die Medieninhaber*in vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Wenn in einem Medium der objektive Tatbestand der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;der Verleumdung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; hergestellt wird, so hat der*die davon Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf EUR 20.000,00 bzw. bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede EUR 50.000,00 nicht übersteigen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist dieser Anspruch jedoch ausgeschlossen (siehe dazu § 6 Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Wurde in einem Medium der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Zu den Ausnahmen von diesem Anspruch siehe § 7 Abs 2 MedienG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ist eine Berichterstattung in einem Medium geeignet, die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Identität eines Opfers oder eines*einer Täter*in einer gerichtlich strafbaren Handlung einem nicht unmittelbar informierten größerem Personenkreis bekannt zu machen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (1) und werden dadurch schutzwürdige Interessen (z.B. Bloßstellung oder Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers; der*die Täter*in ein*e Jugendliche*r ist oder das Fortkommen des*der Täter*in unverhältnismäßig beeinträchtigt wird) dieser Person verletzt (2), ohne dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung wegen deren Stellung in der Öffentlichkeit oder wegen eines sonstigen Zusammenhangs mit dem öffentlichen Leben besteht (3), so hat diese Person gegen den*die Medieninhaber*in einen Ersatzanspruch, der EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Siehe die Ausnahmen in § 7a Abs 3 MedienG.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter*in dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verletzung der Unschuldvermutung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;), so hat der*die Betroffene gegen den*die Medieninhaber*in einen Entschädigungsanspruch, wobei der Entschädigungsbetrag EUR 20.000,00 nicht übersteigen darf. (Ausnahmen: § 7b Abs 2 MedienG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &amp;#039;&amp;#039;konkreten Bemessung der Höhe des Entschädigungsbetrages&amp;#039;&amp;#039; ist auf den Umfang und die Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auf die Art und das Ausmaß der Verbreitung des Mediums abzustellen bzw. zu berücksichtigen. Ebenso ist auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des*der Medieninhaber*in Bedacht zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;beschlagnahme-und-einziehung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beschlagnahme und Einziehung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um ein Fortwirken eines Medieninhaltsdeliktes zu verhindern, räumt das MedienG dem*der (Privat-)Ankläger*in das Antragsrecht auf Beschlagnahme und Einziehung ein. Mit dieser Maßnahme können noch zur Verbreitung bestimmte Medienwerke sowie Webseiten beseitigt werden. Gegen Rundfunksendungen oder Newsletter kann mit diesen Befugnissen nicht vorgegangen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;gegendarstellung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Gegendarstellung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede durch eine in einem periodisch verbreiteten Medium von einer Tatsachenmitteilung konkret betroffene Person hat grundsätzlich gegenüber dem*der Medieninhaber*in Anspruch auf unentgeltliche Veröffentlichung einer Gegendarstellung (§ 9 MedienG). Weitere Voraussetzung ist das Erscheinen der Tatsachenmitteilung im redaktionellen Teil des periodischen Mediums, weil diesem besondere, meinungsbildende Funktion beigemessen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Gesetzes wegen ist für das Recht zur Gegendarstellung an Voraussetzung nicht gefordert, dass die Tatsachenmitteilung unwahr war oder Persönlichkeitsrechte verletzte. Doch kann der*die Medieninhaber*in die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ablehnen, wenn diese auch nur teilweise unwahr oder für den*die Betroffenen unerheblich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Platzierung und Aufmachung der Gegendarstellung ist darauf zu achten, dass ihr der gleiche Veröffentlichungswert wie der ursprünglichen Tatsachenmitteilung zukommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ist die aus einem Lautsprecher zu hörende Stimme eines Menschen ein Medium im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Verein gibt eine Mitgliederzeitung mit einer Auflagezahl von 20 Exemplaren heraus. Liegt ein Medium im Sinne des Mediengesetzes vor?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Nennen Sie Beispiele für periodische elektronische Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wer ist Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Welche Aufgaben kommen dem*der Medieninhaber*in nach dem MedienG zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Ein Medienunternehmen betreibt eine Webseite, auf welcher regelmäßig über nationale und internationale Sportereignisse berichtet wird. Besteht für diese Webseite die Verpflichtung zur Anbringung eines Impressums?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Welche Veröffentlichungspflichten können den*die Medieninhaber*in von periodischen Medienwerken neben der Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung wegen Mediendelikten noch treffen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Welche Rechte kommen dem auf einem Foto abgelichteten Menschen zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Welche strafrechtlichen Persönlichkeitsschutztatbestände kennen Sie?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Was kann bei Wahrung journalistischer Sorgfalt erreicht werden?&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lösungen-zu-lektion-2&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen  ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes ist jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aus dem Lautsprecher zu hörende Stimme ist kein Medium im Sinne des Mediengesetzes, weil sie nicht zur Verbreitung von Mitteilungen bzw. Darbietungen im Wege der Massenherstellung oder Massenverbreitung geeignet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Medium im Sinne des Mediengesetzes muss geeignet sein, den darin enthaltenen gedanklichen Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Grundsätzlich reicht dabei die sogenannte abstrakte Eignung zur Inhaltsverbreitung, welche unabhängig davon ist, wie viele Personen letztlich vom Inhalt Kenntnis erlangen. Allgemein wird die Eignung eines Mediums zur Erreichung eines größeren Personenkreises ab einer Auflagezahl von 50 Exemplaren angenommen. Die Vereinszeitung mit 20 Exemplaren ist daher mangels Eignung zur Erreichung eines größeren Personenkreises kein Medium im Sinne des Mediengesetzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Newsletter sind periodische elektronische Medien, vorausgesetzt, dass sie an einen größeren Personenkreis gerichtet sind. Auch Massen E-Mails können wiederkehrende elektronische Medien sein, wenn sie regelmäßig, in vergleichbarer Gestaltung an einen großen Personenkreis übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Medieninhaber*in im Sinne des Mediengesetzes kann sein, wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt, wer die inhaltliche Gestaltung und den Vertrieb eines Medienwerks besorgt, wer im Fall eines elektronischen Mediums dessen inhaltliche Gestaltung und Verbreitung besorgt oder sonst, wer die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Zweck der nachfolgenden Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung besorgt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Der*die Medieninhaber*in ist Anknüpfungspunkt zentraler medienrechtlicher Rechte und Pflichten. Dem*der Medieninhaber*in kommt die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums und der Offenlegung zu. Er+sie haftet für den Inhalt des Mediums, ist Adressat*in von Gegendarstellungsbegehren oder Partei des Personalstatutes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Auch auf wiederkehrenden elektronischen Medien ist ein Impressum anzubringen, wobei bei wiederkehrenden elektronischen Medien Name oder die Firma sowie die Anschrift des*der Medieninhaber*in und des*der Herausgeber*in anzugeben sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Der*die Medieninhaber*in ist gegen Vergütung des üblichen Einschaltungsentgelts verpflichtet, behördliche Aufrufe und Anordnungen in Krisen- und Katastrophenfällen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten umgehend, sowie gerichtliche Entscheidungen, auf deren Veröffentlichung in diesem Medienwerk erkannt worden ist, zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Das UrhG räumt abgebildeten/fotografierten Menschen das Recht am eigenen Bild ein. Er soll dadurch geschützt werden, dass er durch Verbreitung seines Fotos nicht bloßgestellt wird, sein Privatleben der Öffentlichkeit nicht preisgegeben wird oder sein Foto in einer Art benutzt wird, die herabsetzend oder entwürdigend wirkt oder zu Missdeutungen Anlass geben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Schutz vor übler Nachrede, Beleidigung, Verleumdung und Kreditschädigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Journalist*innen ist bei der Beurteilung der (strafrechtlich) üblen Nachrede eine Begünstigung eingeräumt. Üble Nachrede ist grundsätzlich verboten. Üble Nachrede ist dann jedoch straffrei, wenn der öffentlich geäußerte Charaktervorwurf bzw. ehrenrührige Verhaltensvorwurf auf objektiven Tatsachen beruht. Bei Journalist*innen ist dieser Maßstab insoweit herabgesetzt, als sie lediglich nachweisen müssen, dass sie die Tatsachen, auf deren Grundlage die Behauptung getätigt wurde, für wahr hielten, sowie, dass sie dabei journalistisch sorgfältig gearbeitet haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Medienrecht_-_Neue_Medien_-_Einf%C3%BChrung&amp;diff=5513</id>
		<title>Medienrecht - Neue Medien - Einführung</title>
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		<updated>2023-07-27T07:30:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Allgemeines */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;lektion-1-einführung-in-das-medienrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Einführung in das Medienrecht =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;allgemeines&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Medien spielen in nahezu sämtlichen Lebensbereichen, sei das nun Politik, Bildung, Wirtschaft, Familie, Religion, Sport, Technik usw. eine Rolle und sind in unserer Gesellschaft kaum noch wegzudenken. Medien beeinflussen diese Lebensbereiche und diese Lebensbereiche beeinflussen Medien und deren Inhalte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viele wissenschaftliche Disziplinen haben Medien zum Betrachtungs- und Untersuchungsgegenstand, etwa die Mediensoziologie, Medienwissenschaft usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Bereich der Rechtswissenschaften sind Medien bzw. das Medienrecht bedeutsam. Dabei bildet das Medienrecht jedoch keine „abgeschlossene“ Teildisziplin, wie beispielsweise das Privatrecht, das öffentliche Recht oder das Strafrecht. Es ist vielmehr eine „Querschnittsmaterie“, welche in das öffentliche Recht, das Zivilrecht und das Strafrecht hineinspielt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der inhaltlichen Betrachtung gesehen, hat „das“ Medienrecht daher auch unterschiedliche Gegenstände bzw. Zielsetzungen. So kann etwa die Nutzung von geistigen Werken in Medien in das Urheberrecht hineinspielen. Übertragungsspezifische Regelungsaspekte einzelner Medien könnten wiederum in das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht hineinspielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die von der Gesetzgebung verfolgte Zielsetzung bei der Regelung medienspezifischer Sachverhalte liegt im Kern zum einen in der Ausgestaltung und Durchsetzung der verfassungsrechtlich verankerten Kommunikationsfreiheit  &amp;lt;ref&amp;gt;Die zentralen verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der &amp;amp;quot;Kommunikationsfreiheit&amp;amp;quot; sind in Art 13 StGG und Art 10 EMRK verankert und verbriefen die individuelle Meinungsfreiheit. Jeder Mensch (und nicht bloß österreichischer Staatsbürger) hat das Recht, sich in zwischenmenschlichen Begegnungen durch den Austausch von Meinungen und Informationen zu verwirklichen. Der verfassungsrechtliche Schutz bezieht sich dabei auf die Person des Äußernden (Meinungsäußerungsfreiheit) und auch auf die Person des Empfängers (Informationsfreiheit). Diese Freiheiten begründen in wechselseitiger Sinneinheit die sogenannte Kommunikationsfreiheit (siehe etwa &amp;#039;&amp;#039;Berka&amp;#039;&amp;#039;, Die Grundrechte, Rz 544; &amp;#039;&amp;#039;Öhlinger/Eberhard&amp;#039;&amp;#039;, Verfassungsrecht&amp;lt;sup&amp;gt;12&amp;lt;/sup&amp;gt;, Rz 426ff.).&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Neben dieser verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit, die es umzusetzen und zu schützen gilt, sind aber auch Grenzen zu beachten und auf gesetzlicher Ebene zu „artikulieren“. Diese Grenzen können in Gründen des Allgemeininteresses gelegen sein. Solche Interessen wären beispielsweise Konsumenten- oder Jugendschutz. Neben den Allgemeininteressen können sich auch Grenzen auftun, die im Interesse eines Individuums liegen, etwa dessen Privatsphäre oder dessen gewerbliche Schutzrechte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die medienspezifischen Regelungsinteressen nicht ausschließlich von der österreichischen Gesetzgebung artikuliert werden. Auch auf Ebene der Europäischen Union oder des Europarates werden medienspezifische Vorgaben, die zum Teil für Österreich bindend sind, festgelegt.  &amp;lt;ref&amp;gt;Zu den Rechtsquellen im Medienrecht siehe Punkt 1.3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;medien-massenmedien-und-neue-medien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medien, Massenmedien und Neue Medien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bevor in weiterer Folge auf die das Medienrecht bildenden Rechtsquellen eingegangen wird, soll zunächst noch ein Blick auf die Ausgangsbegriffe geworfen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Wort „&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Medium&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;“ stammt aus dem Lateinischen und kann mit dem „Dazwischenstehenden“ übersetzt werden. In der Kommunikationswissenschaft wird Medium gebräuchlich als Transportmittel, welches es ermöglicht, gedankliche Inhalte zwischen Lebewesen zu übermitteln, verstanden. Ihre Hülle ist das Mittel, mit dem Ideen und Vorstellungen für andere Menschen sinnlich wahrnehmbar gemacht werden können. Folglich kann jede Verkörperung, die sich als Mittel zur sinnlichen Wahrnehmbarmachung von Ideen und Vorstellungen von Menschen für andere Menschen eignet, als Medium bezeichnet werden.  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 2, mit weiteren Nachweisen.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Medien können beispielsweise Bücher, Fernsehen, Videofilm, Telefon oder Briefe sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Ein Medium kann der Individual-, aber auch der Massenkommunikation dienen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Individualkommunikation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich typischerweise zwischen zwei Personen oder einem kleinen Personenkreis abspielt. Paradebeispiel dafür ist eine briefliche Kommunikation. Im elektronischen Bereich wird von sogenannter „point to point“ - Kommunikation gesprochen (zB Telefonieren oder email).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richtet sich die Botschaft an eine Vielzahl von Menschen, dann wird von &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Massenkommunikation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gesprochen. Die Kommunikation erfolgt als „point to multipoint“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach gängiger Definition sind &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Massenmedien&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Kommunikationsmittel, die durch technische Vervielfältigung und Verbreitung mittels Schrift, Bild oder Ton Inhalte an eine unbestimmte (weder eindeutig festgelegte, noch quantitativ begrenzte) Zahl von Menschen vermitteln und somit öffentlich an ein anonymes, räumlich verstreutes Publikum weitergeben.  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Burkhart&amp;#039;&amp;#039;, Kommunikationswissenschaften&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Massenmedien kommen jene Medien zum Einsatz, die geeignet sind, menschliche Ideen oder Vorstellungen für eine Vielzahl von Menschen sinnbildlich wahrnehmbar zu machen, somit etwa Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Schallträger usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wechselten Leitmedien bei historischer Betrachtung bzw. traten neue hinzu. Am Beginn waren es Printmedien, gefolgt von elektronischen Medien wie Hörfunk und Fernsehen. Seit 1990 wächst auch die Bedeutung des world wide web und der sozialen Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Kommunikationswissenschaft werden die Massenmedien von den sonstigen Medien wegen ihrer Bedeutung für die Gesellschaft unterschieden. Nach den Funktionen, die die Massenmedien erfüllen, kann unterschieden werden:  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe näher dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 3f.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;amp;gt;a) Aufgaben für die Gesellschaft (Sozialisation, soziale Orientierung, Unterhaltung),&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Aufgaben für das politische System (Herstellen von Öffentlichkeit, Forum zum Ausdrücken von Ansichten und Interessen sowie von Kritik und Kontrolle staatlicher Gewalten oder gesellschaftlicher Strömungen),&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Aufgaben für das Wirtschaftssystem (Arbeitgeber*innen, selbständiges Wirtschaftsgut, Forum für Werbung, aber auch Berichte über die Wirtschaft).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Begriff „&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Neue Medien&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;“ stellt zeitbezogen auf neue Medientechniken ab. Anfänglich war damit das Radio gemeint, dann das Fernsehen und mit dem Aufkommen von Videotext wurden dieser als Neue Medien bezeichnet. Seit Mitte der 1990er Jahre ist er für alle elektronischen, digitalen, interaktiven Medien und den Kontext Multimedia und Netzpublikation gebräuchlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit anderen Worten sind „Neue Medien“ Medien, die mit Hilfe neuer oder erneuerter Technologien, neuartige, also in dieser Art bisher nicht gebräuchliche, Formen von Informationstransfer ermöglichen. Die „Neuen Medien“ unterliegen daher einem stetigen Wandel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kennzeichnend sind derzeit rechnergestützte Anwendungen, digitale Daten und ein interaktiver Umgang mit diesen Daten. Gelegentlich wird statt des Begriffs der Neuen Medien auch der Begriff Multimedia verwendet, weil infolge der Digitalisierung eine Integration von allen möglichen Kommunikationswegen - wie Sprache und Text, Video und Audio, Telekommunikation, Unterhaltungselektronik und Computertechnik - eröffnet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;rechtsquellen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsquellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits unter Punkt 1.1. angeführt, ist „das“ Medienrecht nicht in einem Gesetzeswerk kodifiziert. Die Rechtsquellen, die medienrechtliche Inhalte bzw. Zielsetzungen zum Gegenstand haben, haben ihren Ursprung etwa auf europarechtlicher, auf verfassungsrechtlicher und auf einfachgesetzlicher Ebene. Neben diesen Regelungswerken, die &amp;#039;&amp;#039;rechtlich&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;verbindliche&amp;#039;&amp;#039; Bestimmungen zum Gegenstand haben, gibt es auch - zwar rechtlich nicht verbindliches, aber aufgrund der Akzeptanz der beteiligten Verkehrskreise durchaus effektives - „soft law“ bzw. Regelungen der Selbstregulierung.  &amp;lt;ref&amp;gt;Umfassend dazu &amp;#039;&amp;#039;Holoubek et al&amp;#039;&amp;#039;, Grundzüge des Rechts der Massenmedien&amp;lt;sup&amp;gt;5&amp;lt;/sup&amp;gt;, 19ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;europarechtliche-rechtsquellen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Europarechtliche Rechtsquellen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den europarechtlichen Rechtsquellen des Medienrechts ist zwischen jenen, die ihre Wurzeln in den Vertragswerken der Europäischen Union (= „unionsrechtliches Medienrecht“) und jenen, die ihren Ursprung im Europarat haben, zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;unionsrechtliches-medienrecht&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Unionsrechtliches Medienrecht ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Regelungsbefugnis auf europäischer Ebene ist keine allumfassende. Unionsrechtliche Regelungen können lediglich für jene Bereiche getroffen werden, die der Europäischen Union seitens der Mitgliedstaaten in den unionsrechtlichen Kompetenzbereich übertragen wurden.  &amp;lt;ref&amp;gt;Dabei handelt es sich um das sogenannte Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art 5 EUV) Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof üben ihre Befugnisse &amp;#039;&amp;#039;nach Maßgabe&amp;#039;&amp;#039; der ihnen in den &amp;#039;&amp;#039;Verträgen zugewiesenen Befugnisse&amp;#039;&amp;#039; aus (siehe auch Art 13 Abs 2 EUV)&amp;#039;&amp;#039;.&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch deutlicher sagt Art 5 Abs 2 EUV: Die Union wird &amp;#039;&amp;#039;nur&amp;#039;&amp;#039; &amp;#039;&amp;#039;innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den medialen Bereich gibt es keine ausdrückliche, unionsrechtliche Kompetenz zur Regelung von Medieninhalten.  &amp;lt;ref&amp;gt;Entsprechend Art 167 AEUV leistet jedoch die Union einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Dabei fördert die Union durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit, etwa im Bereich künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich. In diesen Bereichen kann der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen erlassen.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Dennoch finden sich im Unionsrecht Grundlagen, die als Kompetenzgrundlage für die Regelung medienrechtlich bedeutsamer Sachverhalte herangezogen werden. Diese Grundlagen sind etwa im &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wettbewerbsrecht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, wie insbesondere Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, Fusionskontrolle und Regelung staatlicher Beihilfen verankert. (Näheres zum Wettbewerbsrecht findet sich unter Lektion 4.) Für den Medienbereich bedeutsam sind auch die Grundfreiheiten, nämlich die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Warenverkehrsfreiheit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; und die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dienstleistungsfreiheit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. Zudem ist die Medienfreiheit und die Pluralität der Medien grundrechtlich in Art 11 der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Charta der Grundrechte der Europäischen Union&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (GRC) verankert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die (neuen) Medien nicht an den Landesgrenzen Halt machen und eine europäische Orientierung des Medienwesens als erforderlich erachtet wurde, ergingen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;sekundärrechtliche&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Regelungen auf dem Gebiet des Medienrechts. Gerade auch im Ausbau der Informationsgesellschaft sah bzw. sieht die Unionspolitik einen bedeutsamen Beitrag zur Steigerung des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in der Union. Die europarechtlichen Regelungsinitiativen begannen in diesem Bereich gegen Ende der Neunzigerjahre des 20. Jahrhunderts. Hervorzuheben sind dabei insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;  &amp;lt;ref&amp;gt;RL 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste, ABl Nr L 95/1 vom 15.04.2010.&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Diese ersetzte die Fernsehrichtlinie  &amp;lt;ref&amp;gt;RL 89/552/EWG, geändert durch die RL, ABl Nr L 202 vom 30.7.1997.&amp;lt;/ref&amp;gt;  und umfasst neben dem klassischen Fernsehen sämtliche andere an eine breite Öffentlichkeit gerichtete audiovisuelle Mediendienste auf Abruf („video-on-demand“). Die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie enthält dabei Mindeststandards - etwa im Bereich von Werbung und Sponsoring, Jugendschutz oder bestimmte Programmgrundsätze -, die grenzüberschreitende Fernsehprogramme in Europa aufweisen müssen. Dabei ist es notwendig und ausreichend, wenn alle Fernsehsendungen dem Recht des Mitgliedstaates entsprechen, in dem sie ihren Ursprung haben. Folglich ist der Sendestaat für die Einhaltung der Bestimmungen dieser RL verpflichtet; Eine Überprüfung seitens des Empfangsstaates ist nicht erforderlich. Umgesetzt wurde die RL in Österreich durch das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Urheberrechtsrichtline&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;  &amp;lt;ref&amp;gt;RL 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl Nr L 167 vom 22.06.2001, S 10 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Mit der Urheberrechts-RL soll einerseits das europäische Urheberrecht an neue technische Verwertungsarten (zB Digitalisierung, Internet) angepasst und andererseits zwei im Rahmen der Weltorganisation für das geistige Eigentum im Jahr 1996 erarbeitete Übereinkommen umgesetzt werden. Die Urheberrechts-RL enthält dabei Regelungen für das Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe auf Distanz und das Verbreitungsrecht und führt das Recht der interaktiven öffentlichen Wiedergabe für die Nutzung von geschützten Werken im Internet ein. Ferner sieht die Richtlinie einen abschließenden Katalog möglicher freier Werknutzungen vor, wobei eine freie Werknutzung für vorübergehende, technisch bedingte Vervielfältigungen verbindlich vorgeschrieben ist.  &amp;lt;ref&amp;gt;Im Juni 2014 entschied der EuGH (C-348/13), dass Streaming von der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen sei, denn die dabei auf den Computer geladenen Daten seien „vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens“. Das bloße Betrachten urheberrechtlich geschützten Materials im Webbrowser oder über einen Streaming-Client stellt demnach keinen Rechtsverstoß dar.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;europarat&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
==== Europarat ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsakte des Europarates schaffen als solches noch kein unmittelbar anwendbares (Medien-)Recht. Sie sind zum Teil als Empfehlungen an die Vertragstaaten des Europarates gerichtet. Zum Teil stehen sie als völkerrechtliche Verträge den Vertragstaaten zur Ratifizierung offen, die dann insoweit verbindlich Wirkung entfalten, als den Staaten die Erfüllung der in diesen Verträgen übernommenen Verpflichtungen obliegt. Eine mögliche Erfüllungsform kann beispielsweise in der Erlassung bzw. Anpassung von Gesetzen liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für ein solches Übereinkommen ist das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen  &amp;lt;ref&amp;gt;BGBl III Nr 164/1998.&amp;lt;/ref&amp;gt;  , welches den Zweck verfolgt, die grenzüberschreitende Verbreitung und Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen zwischen den Vertragsparteien des Europarates zu erleichtern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine zentrale Bedeutung im Zusammenhang mit dem Medienrecht kommt auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu. Der EGMR erlässt bzw. schafft kein Medienrecht im Sinne eines rechtssetzenden Organs. Der Gerichtshof ist vielmehr ein Organ der Rechtsprechung. Hier kommt ihm die bedeutsame Rolle zu, Entscheidungen von nationalen Gerichten und Behörden auf deren Übereinstimmung im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu beurteilen. Gerade der Art 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) hat im medienrechtlichen Kontext große Bedeutung. Die Rechtsprechung des EGMR ergeht zu den konkret zur Überprüfung an den EGMR herangetragenen Urteilen bzw. Verwaltungshandlungen. Diese Rechtsprechung hat auch für die davon nicht betroffenen Vertragstaaten Bedeutung, weil anzunehmen ist, dass der EGMR bei seiner Rechtsprechung bleiben wird, wenn ihm vergleichbare Fallentscheidungen aus anderen Vertragstaaten zur Überprüfung vorgelegt werden. (Zur Rechtsprechung des EGMR siehe auch unter Punkt 1.3.2.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;verfassungsrechtliche-rechtsquellen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Verfassungsrechtliche Rechtsquellen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch auf der Ebene des Verfassungsrechts finden sich Grundlagen im Zusammenhang mit dem Medienrecht. Zum einen handelt es sich dabei um grund- und freiheitsrechtliche Bestimmungen, zum anderen um organisationsrechtliche Regelungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Im Zusammenhang mit den &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Grundrechten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist die zentrale verfassungsrechtliche Grundlage die &amp;amp;quot;Kommunikationsfreiheit“. Sie ist in Art 13 Abs 1 StGG und Art 10 EMRK verankert und verbrieft die individuelle Meinungsfreiheit. Jeder Mensch (und nicht bloß österreichische*r Staatsbürger*in) hat das Recht, sich in zwischenmenschlichen Begegnungen durch den Austausch von Meinungen und Informationen zu verwirklichen. Der verfassungsrechtliche Schutz bezieht sich dabei auf die Person des Äußernden (Meinungsäußerungsfreiheit) und auch auf die Person des*der Empfänger*in (Informationsfreiheit) und begründet in wechselseitiger Sinneinheit die sogenannte Kommunikationsfreiheit.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe etwa &amp;#039;&amp;#039;Berka&amp;#039;&amp;#039;, Die Grundrechte, Rz 544; &amp;#039;&amp;#039;Öhlinger/Eberhard&amp;#039;&amp;#039;, Verfassungsrecht&amp;lt;sup&amp;gt;12&amp;lt;/sup&amp;gt;, 426ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Art 10 EMRK bekommt als Rechtsquelle für das Medienrecht in Österreich eine zweifache Bedeutung zu: Zum einen ist die EMRK Beurteilungsmaßstab des EGMR im Rahmen der an ihn zur Überprüfung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Menschenrechtskonvention herangetragenen nationalen Urteile bzw. Verwaltungsakte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum anderen kommt der Europäischen Menschenrechtskonvention in Österreich aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des österreichischen Parlaments auch Verfassungsrang zu.  &amp;lt;ref&amp;gt;In anderen Vertragstaaten des Europarates kommt der EMRK kein Verfassungsrang zu. Die Stellung der EMRK im Gefüge deren nationaler Rechtsordnung ist regelmäßig bloß ein (einfacher) völkerrechtlicher Vertrag.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Damit ist die Europäische Menschenrechtskonvention auch Beurteilungsmaßstab für den Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das kann zur Folge haben (und hat dies zum Teil auch), dass die Rechtsprechung des EGMR und des Verfassungsgerichtshofes zu identen Konventionsbestimmungen inhaltlich unterschiedlich ausgefallen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Rechtsprechung des EGMR zu Art 10 EMRK wird regelmäßig die Bedeutung von Medien in demokratischen Gesellschaften betont. Einige Entscheidungen des EGMR ergingen in Gefolge von Urteilen österreichischer Strafgerichte; diesen Urteilen gingen Berichterstattungen über Politiker*innen voran, die dann in weiterer Folge das Medium bzw. den*die Journalist*in wegen übler Nachrede vor Strafgerichten belangten. Der EGMR betonte (auch) in diesen Entscheidungen die Wichtigkeit der Medien und der Meinungsäußerungsfreiheit in demokratischen Gesellschaften. Oft war die Verurteilung seitens der österreichischen Strafgerichte daher nicht im Einklang mit der Medienäußerungsfreiheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Medienäußerungsfreiheit wurden in der Rechtsprechung des EGMR aber auch bedeutsame Grenzen gezogen. Besonders hervorhebenswert sind dazu die Entscheidungen im Fall &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;„&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;Caroline von Hannover gegen Deutschland&amp;lt;/span&amp;gt;  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;EGMR, Kleine Kammer, Urteil vom 24.09.2004, Az 59320/00; EGMR, Große Kammer, Urteil vom 7. Februar 2012, Az. 40660/08 und 60641/08 (Von Hannover II); EGMR, Große Kammer, Urteil vom 7. Februar 2012 (Axel Springer AG), Az. 39954/08.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;  &amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt;,“&amp;lt;/span&amp;gt; in welchem der Gerichtshof der Veröffentlichung von Paparazzifotos aus dem Privatleben prominenter Persönlichkeiten eine Grenze, im Hinblick auf deren zu achtendes Privatleben (Art 8 EMRK), zog. Das heißt nun zwar nicht, dass generell über das Privatleben prominenter Persönlichkeiten keine (Bild-)Berichterstattung erfolgen darf; vielmehr muss im Einzelfall eine Interessenabwägung vorgenommen werden, im Rahmen derer zum einen der Frage nachzugehen ist, ob die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion leistet. Bezieht sich die Berichterstattung ausschließlich auf Details des Privatlebens von Personen, die keine öffentliche Funktion bekleiden, dann hat das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber dem Recht auf Achtung des Privatlebens zurückzutreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Meinungsäußerungsfreiheit drückt die in Art 13 Abs 2 StGG und im Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu den 3. Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30.10.1918, Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich Nr 2/1918. (Abrufbar unter http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&amp;amp;amp;aid=sgb&amp;amp;amp;datum=19180004 &amp;amp;amp;seite=00000003&amp;amp;amp;zoom=2).&amp;lt;/ref&amp;gt;  verankerte &amp;lt;u&amp;gt;Pressefreiheit&amp;lt;/u&amp;gt; an heutigen Maßstäben schon fast Selbstverständliches aus, nämlich, dass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
i) die Presse nicht durch ein Konzessionssystem beschränkt werden darf, folglich die Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften nicht an das Vorliegen behördlicher Bewilligungen geknüpft werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ii) die Presse nicht unter Zensur gestellt werden darf.&amp;lt;span style=&amp;quot;background-color: rgb(241, 196, 15);&amp;quot;&amp;gt; MaW die &amp;lt;/span&amp;gt;Zulässigkeit einer Veröffentlichung darf nicht durch eine vorangehende behördliche Überprüfung bedingt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
iii) administrative Postverbote auf inländische Druckschriften keine Anwendung finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Art 10 Abs 1 EMRK erfasst auch die Rundfunkfreiheit (Hörfunk und Fernsehen), die einen grundrechtlichen Anspruch auf Veranstaltung von Rundfunkprogrammen durch „jedermann“  &amp;lt;ref&amp;gt;Im grund- und menschenrechtlichen Kontext wird danach unterschieden, ob die jeweilige verfassungsrechtliche Schutzposition lediglich österreichischen Staatsbürgern (wie beispielsweise beim Gleichheitsgrundsatz) oder auch fremden Staatsangehörigen zukommt. In letzterem Fall wird von &amp;amp;quot;Jedermannsrechten&amp;amp;quot; gesprochen.&amp;lt;/ref&amp;gt;  garantiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das österreichische Verfassungsrecht kennt zum Rundfunk eine besondere Verfassungsbestimmung: Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;BVG Rundfunk&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;  &amp;lt;ref&amp;gt;Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk), BGBl Nr 396/1974.&amp;lt;/ref&amp;gt;  erklärt Rundfunk zur öffentlichen Aufgabe. Damit wird die besondere Verantwortung des Mediums Rundfunk für eine demokratische Gesellschaftsordnung angesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiters werden die Grundsätze für den Rundfunk verfassungsrechtlich dahingehend vorgegeben, dass dieser unabhängig, zur objektiven und unparteilichen Berichterstattung verpflichtet ist, Meinungsvielfalt sowie Ausgewogenheit der Programme zu berücksichtigen hat. Diese Grundsätze gelten sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privat betriebenen Rundfunk. Anknüpfend an den Rundfunkveranstalter wurden auf einfachgesetzlicher Ebene diese Grundsätze dann zum Teil unterschiedlich ausgestaltet.  &amp;lt;ref&amp;gt;Siehe dazu &amp;#039;&amp;#039;Öhlinger/Eberhard&amp;#039;&amp;#039;, Verfassungsrecht&amp;lt;sup&amp;gt;12&amp;lt;/sup&amp;gt;, Rz 103ff, Vgl Punkt 1.3.3.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Auf verfassungsrechtlicher Ebene angesiedelt ist die Zuständigkeitsverteilung (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kompetenzbestimmungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) zwischen Bund und Ländern zur gesetzlichen Regelung medienrechtlich bedeutsamer Sachverhalte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei liegt das kompetenzrechtliche Schwergewicht beim Bund: Bei der Bundesgesetzgebung liegt die Zuständigkeit zur Regelung des Pressewesens, des Post- und Fernmeldewesens, des Rundfunks, des Urheberrechts, des (medienrelevanten) Zivil- und Strafrechtswesens, aber auch des Urheberrechts oder des Arbeitsrechts für Journalist*innen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kompetenzen der Länder zur Regelung medienrelevanter Sachverhalte sind (im Vergleich zu den Bundeszuständigkeiten) gering. Den Ländern kommt im Rahmen des Veranstaltungswesens (Kinowesens) die Befugnis zur Regelung öffentlicher Filmvorführungen zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung können sowohl der Bund als auch die Länder gesetzliche Bestimmungen erlassen. Bei diesen Fördergesetzen wird die jeweilige Förderung aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages mit der fördernden Gebietskörperschaft vereinbart, und aus Sicht des*der Förderungsempfänger*in darf es auf diese Förderung keinen Rechtsanspruch geben. Beispielsweise ermöglicht das ⁮Burgenländische Kulturförderungsgesetz so die Förderung des Film- und Fotowesens, der Literatur und Medien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;einfachgesetzliche-rechtsquellen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Einfachgesetzliche Rechtsquellen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einfachgesetzlicher - und in weiterer Folge lediglich bundesgesetzlicher - Ebene existieren zahlreiche Gesetze, die Medien zum Gegenstand haben bzw. mit diesen in Zusammenhang stehen. Hier wird zunächst ein kurzer Überblick über diese Rechtsgrundlagen gegeben. Auf einzelne Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Lektionen näher eingegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Der zivil- und strafrechtliche Schutz von Persönlichkeitsrechten ist insbesondere im ABGB  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere § 43 ABGB - Namensrecht, § 1330 - Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung&amp;lt;/ref&amp;gt;  , UrhG  &amp;lt;ref&amp;gt;Etwa § 78 UrhG - Bildnisschutz.&amp;lt;/ref&amp;gt;  und im StGB  &amp;lt;ref&amp;gt;Insbesondere § 111 StGB - üble Nachrede, § 115 - Beleidigung, § 152 - Kredit­schädigung, § 297 - Verleumdung.&amp;lt;/ref&amp;gt;  verankert. Besondere Haftungs- und Verfahrensvorschriften finden sich im MedienG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Hintanhaltung von Medienkonzentrationen finden sich Bestimmungen im Kartellgesetz  &amp;lt;ref&amp;gt;§§ 7 ff Kartellgesetz betreffend Medienzusammenschlüsse.&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Der Medienwerbung widmen sich zahlreiche Rechtsvorschriften, wie etwa das UWG, MedienG, PrR-G, AMD-G oder ORF-G. Aber auch einzelne Materiengesetze enthalten Werbebeschränkungen, etwa für bestimmte Produkte (zB ArzneimittelG oder TabakG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Weiters finden sich Bestimmungen, die die Regulierung von Medien zum Gegenstand haben, die beispielsweise dem Transparenz- und Informationsbedürfnis der Nutzer*innen dienen (Impressums- und Offenlegungspflichten), die arbeitsrechtliche Sondervorschriften der Medienmitarbeiter*innen enthalten oder die die Aufsicht über Medien zum Gegenstand haben. So kommt beispielsweise die Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk einer besonders eingerichteten Behörde, nämlich aufgrund des KOG der Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;soft-law---regelungen-der-selbstregulierung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== „Soft law“ - Regelungen der Selbstregulierung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der staatlichen Regulierung kommt im Medienrecht auch der Selbstregulierung durch die beteiligten Verkehrskreise Bedeutung zu. Historisches Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Presserat, der von Herausgeber*innen der Printmedien und der Journalistengewerkschaft ins Leben gerufen wurde und aufgrund eines eigenen Ehrenkodexes Entscheidungen zur journalistischen Sorgfalt trifft. Diese sind rechtlich zwar nicht verbindlich, faktisch dennoch sehr bedeutsam und setzten für weitere Berichterstattungen neue Standards, an die sich die beteiligten Kreise weitgehend halten. An weiteren Einrichtungen der Selbstregulierung sind insbesondere der Österreichische Werberat und die ISPA, als Dachorganisation der Internet-Wirtschaft, zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wiederholungsfragen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wiederholungsfragen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Beschreiben Sie die Einordnung des Begriffs Medienrecht im System der Rechtsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Was versteht man unter dem Begriff der Massenmedien?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Was sind „neue“ Medien?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Welche unionsrechtlichen Rechtsquellen bzw. Rechtsgrundlagen sind bedeutungsvoll für das Medienrecht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Beschreiben Sie den Inhalt der verfassungsrechtlich verankerten Pressefreiheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Was ist unter „soft law“ zu verstehen? Gibt es im Medienrecht ein solches?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Erläutern Sie die Bedeutung des BVG Rundfunk.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Welche zweite europäische Institution neben der Europäischen Union schafft für das Medienrecht bedeutsame inhaltliche Vorgaben?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Skizzieren Sie die Unterschiede zwischen Individual- und Massenkommunikation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Welche Gesetzgebungskompetenzen kommen den (österreichischen) Bundesländern im Bereich des Medienrechts zu?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lösungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Das Medienrecht ist keine abgeschlossene bzw selbständige Teildisziplin. Es ist vielmehr eine Regelungsmaterie, die in verschiedene Gesetzesmaterien, wie etwa ins Strafrecht, öffentliche Recht, Namensrecht, Urheberrecht usw. hineinspielt („Querschnittmaterie“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Massenmedien sind Kommunikationsmittel, die Inhalte durch technische Vervielfältigung und Verbreitung mittels Schrift, Bild oder Ton an eine unbestimmte Zahl von Menschen vermitteln und somit öffentlich an ein anonymes, räumlich verstreutes Publikum weitergeben. Die Kommunikation erfolgt gewissermaßen „point to multipoint“. Beispiele sind etwa Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Schallträger usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. „Neue“ Medien verbreiten Inhalte mit neu entwickelten (Medien‑)Technologien. Rückblickend betrachtet waren das zunächst Radio, dann Fernsehen, Videotext und seit den 1990er Jahre wird dieser Begriff für alle elektronischen, digitalen, interaktiven Medien und Netzpublikationen verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Auf Ebene des Primärrechts sind maßgeblich das unionsrechtliche Wettbewerbsrecht (insbesondere das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, Fusionskontrolle und Regelung staatlicher Beihilfen) und die Waren- und Dienstleistungsfreiheit. An sekundärrechtlichen Rechtsquellen sind insbesondere die Fernsehrichtlinie und die Urheberrechtsrichtlinie zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Aufgrund der Pressefreiheit darf die Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften nicht an das Vorliegen behördlicher Bewilligungen geknüpft werden (Verbot eines Konzessionssystems), darf die Zulässigkeit einer Veröffentlichung nicht von einer vorhergehenden staatlichen Überprüfung abhängig gemacht werden (Verbot der Zensur) und dürfen für inländische Druckschriften keine administrativen Postverbote erlassen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Unter soft law, auch Regelungen der Selbstregulierung genannt, werden Regelungen verstanden, die als solches im Rechtsweg nicht durchsetzbar sind bzw. keine erzwingbaren Rechtspositionen einräumen. Häufig werden sie von den betroffenen Verkehrskreisen selbst vereinbart. Auch im Bereich der Medien gibt es Beispiele für solches soft law (Presserat, Österreichsicher Werberat und die ISPA).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Das BVG Rundfunk steht im Verfassungsrang und erklärt Rundfunk zur öffentlichen Aufgabe, womit die besondere Verantwortung des Mediums Rundfunk für eine demokratische Gesellschaftsordnung festgehalten ist?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im BVG Rundfunk ist für den Rundfunk die Verpflichtung zur unabhängigen, objektiven und unparteilichen Berichterstattung vorgegeben, wobei Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme zu berücksichtigen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Neben der Europäischen Union schafft der Europarat für das Medienrecht bedeutsame Rechtsakte. Diese Rechtsakte verbriefen aber nicht sofort mit ihrer Erlassung (medienrechtliche) Rechtspositionen. Vielmehr sind diese Rechtsakte an die Vertragstaaten des Europarates gerichtet und müssen erst von diesen in nationales Recht (Gesetze, Verordnungen) umgewandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9. Für Individualkommunikation ist charakteristisch, dass sie sich typischerweise zwischen zwei Personen oder einem kleinen Personenkreis abspielt („point to point“). Richtet sich dagegen die Botschaft an eine Vielzahl von Menschen, dann wird von Massenkommunikation gesprochen („poin„t to multipoint“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
10. Die Gesetzgebungskompetenzen der Bundesländer sind im Vergleich zu jenen des Bundes im Medienbereich gering. Die Länder können im Rahmen des Veranstaltungswesens (Kinowesens) öffentliche Filmvorführungen regeln. Weiters sind sie befugt, im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Fördergesetze zu erlassen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Auswirkungen_der_digitalen_Transformation_auf_die_Arbeitswelt&amp;diff=5512</id>
		<title>IM537 - Digitale Transformation und Digitalisierung von Geschäftsprozessen - Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Arbeitswelt</title>
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		<updated>2023-07-27T07:13:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Arbeitswelt */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Arbeitswelt =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit zunehmender Digitalisierung findet auch eine Veränderung der Arbeitswelt statt und diese wurde auch durch die Covid-Maßnahmen in den Jahren 2019-2021 weiter beschleunigt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mobiler Zugang zu Infrastruktur und digitalen Arbeitsmitteln, Möglichkeiten zu schnellerer Kommunikation, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Prozessen, Entscheidungsunterstützung durch digitale Technologien (z.B. Big Data, KI etc.), einfacherer Wissensaustausch mittels digitaler Plattformen und Kollaboration bekommen einen immer größeren Stellenwert in Organisationen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Veränderungen werden von Betroffenen und Organisationen in unterschiedlichster Weise - sowohl positiv als auch negativ - wahrgenommen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Schlankere Organisationformen, flachere Hierarchien und kürzere Entscheidungswege, sowie ein flexibleres Zusammenspiel von Berufs- und Privatleben stellen für viele positive Aspekte dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Demgegenüber stehen aber auch Auswirkungen der Veränderungen, die von vielen negativ beurteilt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ständige Erreichbarkeit aufgrund des Einsatzes mehrerer, unterschiedlicher Kommunikationswerkzeuge, Überlastung bei der Bewältigung von Informationsüberflutung aufgrund vieler Kommunikationskanäle, Angst vor Überwachung mittels digitaler Technologien, Überforderung beim Einsatz neuer Technologien sind nur einige Beispiele von negativ wahrgenommenen Aspekten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele Unternehmen haben erkannt, dass das Management dieser Veränderungen erfolgskritisch ist, und entwickeln Strategien und Maßnahmen für die digitalen Transformation im Organisationsumfeld.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es gestaltet sich jedoch schwierig, die Möglichkeiten der Digitalisierung auszuschöpfen und gleichzeitig die damit einhergehenden Risiken weitgehend zu vermeiden. Die Belegschaft und Organisation müssen einerseits befähigt werden, die neuen Technologien zielgerichtet einsetzen zu können und anderseits den Mehrwert des Einsatzes neuer Technologien erkennen. Dabei müssen unterschiedliche Niveaus in Wissenstand und Bereitschaft, sich mit neuen Technologien auseinander zu setzen, berücksichtigt werden. Weiters muss auf eine klare Kommunikation der Unternehmenskultur geachtet werden, um Unsicherheiten innerhalb der Organisation zu vermeiden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine wesentliche Rolle kommt der Führung innerhalb der Organisation und den Veränderungen von Führungsprinzipien zu.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformation umfasst neben digitalen Technologien also mehrere Bereiche, wie beispielsweise Organisationskultur, Führung, Fähigkeiten der Organisation und Belegschaft, Zusammenarbeit, Kommunikation und deren Zusammenhänge.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Komplexität erschwert die zielgerichtete Einführung von Veränderungsmaßnahmen und erfordert ein umfassendes, gemeinsames Verständnis aller Betroffenen über die Veränderungsmaßnahmen, den Handlungsfeldern und deren Zusammenhänge.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die wissenschaftliche Diskussion zu konkreten Auswirkungen der Digitalisierung auf die Organisation und Arbeitswelt, Theorien und die daraus ableitbaren Handlungsempfehlungen findet über mehrere, verschiedene Forschungsgebiete hinweg statt.&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;So wird beispielsweise die Frage der Auswirkung von Technologie auf den Menschen in der psychologisch orientierten Forschung behandelt, während sich die Soziologie mit den Auswirkungen auf die Arbeitsgestaltung beschäftigt und die Forschung im (betriebswirtschaftlichen) Management die Führung von virtuellen Teams untersucht  &amp;lt;ref&amp;gt;J. Günther, J. Hoffmann, &amp;quot;Arbeiten 4.0&amp;quot; in &amp;quot;HMD Praxis der Wirschaftsinformatik&amp;quot;, Band 56, Heft 4, Springer&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Themen und Handlungsfelder ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Thiemann und Kozica  &amp;lt;ref&amp;gt;J. Günther, J. Hoffmann, &amp;quot;Arbeiten 4.0&amp;quot; in &amp;quot;HMD Praxis der Wirschaftsinformatik&amp;quot;, Band 56, Heft 4, Springer Seite 724ff&amp;lt;/ref&amp;gt;  haben drei übergreifende Themenfelder und zehn Handlungsfelder, welche die Digitalisierung von Geschäftsprozessen betreffen, identifiziert, sowie deren Wechselwirkungen berücksichtigt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_ThemenHandlungsfelder.png|756x234px|center|middle|frameless|Themen und Handlungsfelder nach Thiemann und Kozica]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Themenfelder und Handlungsfelder nach &amp;lt;span&amp;gt;Thiemann und Kozica  &amp;lt;ref&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/ref&amp;gt; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Themenfeld Struktur ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Themenfeld Struktur umfasst Handlungsfelder hinsichtlich der organisationalen Struktur wie Regeln, Ressourcen, Technologieausstattung. Dazu zählen die Handlungsfelder Technologie, Ergonomie und Bewegung, Arbeitsstrukturierung und Arbeitsbewältigung, sowie Flexibilisierung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld Technologie&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Handlungsfeld Technologie umfasst die technologische Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Informations- und Kommunikationstechnologien, sowie deren Gestaltung (Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit). Der Schwerpunkt dieses Handlungsfeldes liegt auf den Auswirkungen der Technologien auf die Mitarbeiter*innen (z.B. potenzieller Stress und Unzufriedenheit bei langen Ladezeiten oder Ausfällen, technologische Akzeptanz).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zur technologischen Gestaltung gehören beispielsweise Investitionen im Bereich der digitalen Infrastruktur oder das Design der eingesetzten Software. Weiters wird die Einbindung der Nutzer*innen in die Entwicklung arbeitsplatzbezogener Technologien (Anforderungs- und Usabilityanalyse, Prototyping in der Entwicklung etc.) berücksichtigt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld Ergonomie&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Handlungsfeld Ergonomie und Bewegung umfasst wahrgenommene, körperliche Belastung als Folge der Veränderungen am Arbeitsplatz. Hauptbelastungsfaktoren sind Bewegungsmangel, statische Sitzposition und Belastung durch Bildschirmarbeit.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der Schwerpunkt liegt in der Schaffung von Bewegungsmöglichkeiten während der Arbeitszeit, Ausgleich von sitzender und stehender Arbeit, technologische Ausstattung des Arbeitsplatzes (z.B. mehrere Monitore), Einführen regelmäßiger Pausen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld Arbeitsstrukturierung und -bewältigung&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Als weiteres Handlungsfeld wurde Arbeitsstrukturierung und -bewältigung festgelegt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Oftmals bestimmen Informations- und Kommunikationstechnologien den Rhythmus und den strukturellen Ablauf im Arbeitsalltag. Der Eingang vieler Informationen über viele unterschiedliche Kommunikationskanäle kann beispielsweise zu Stress führen und ein konzentriertes Arbeiten unterbrechen. Erledigte Aufgaben werden oft ausgeblendet und sind als solche nicht mehr sichtbar, was zu Unzufriedenheit führen kann.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Technologien sollten daher an die spezifischen Bedürfnisse der Belegschaft in den Bereichen Arbeitsgestaltung und Arbeitsstrukturierung angepasst werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld Flexibilisierung&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Handlungsfeld Flexibilisierung betrifft die Möglichkeiten der zeitlichen und räumlichen Flexibilität im Arbeitsablauf und der Arbeitsbedingungen, welche durch die Digitalisierung ermöglicht werden. Strukturelle und kulturelle Erleichterungen sowie die Akzeptanz einer größeren Flexibilität (zum Beispiel mobiles Arbeiten, Home-Office etc.) liegen dabei im Fokus.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Themenfeld Wandel&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Themenfeld Wandel umfasst Handlungsfelder, welche einen hohen Zusammenhang mit individuellem und organisationalem Lernen aufweisen. Das sind die Handlungsfelder Lernen, Adaption und Multiplikatoren sowie Changemanagement und Unternehmenskommunikation.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld Lernen, Adaption und Multiplikatoren&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Handlungsfeld Lernen, Adaption und Multiplikatoren wird die Fähigkeit der Organisation zur Anpassung an das sich verändernde Arbeitsumfeld durch Lernen und aktive Beteiligung behandelt. Weiters wird die Funktion unterstützender Multiplikatoren, das sind erste Anlaufstellen und Wissensträger bei Fragen zur Anwendung neuer digitaler Arbeitstechnologien, berücksichtigt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Schulungen, Training und andere Fortbildungsmaßnahmen müssen an die Bedürfnisse der Zielgruppen angepasst werden. Unterschiedliche Niveaus an Wissen und Offenheit zur Nutzung neuer Technologien müssen ebenso berücksichtigt werden, wie nützliche Anwendungsfälle im jeweiligen Arbeitsumfeld der Zielgruppen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Vermittlung praktisch relevanter Anwendungsfälle kann einen Anreiz schaffen, die Arbeitsumgebung durch neue Technologien und Innovationen aktiv umzugestalten. Darüber hinaus erhöht fachliches Hintergrundwissen, praktische Erfahrung der Multiplikatoren und eine aktive Einbindung bei der Entwicklung der Lehrinhalte die Akzeptanz des Wissenstransfers.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Alle Maßnahmen hinsichtlich Lernens und Fortbildung sollen darauf ausgerichtet sein, dass die Organisation befähigt wird, Kompetenzen und Fähigkeiten, Aufgaben und neue digitale Technologien besser aufeinander abzustimmen. So sollen neue Kompetenzen erworben werden, um neue Technologien effektiv und zielgerichtet einzusetzen und die Arbeitsstruktur an neue Arbeitsprozesse anpassen zu können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld Changemanagement und Unternehmenskommunikation&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Handlungsfeld Changemanagement und Unternehmenskommunikation betrachtet den Veränderungsprozess und die Kommunikation vor, während und nach dem Veränderungsprozess.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Jeder Veränderungsprozess führt zu Unsicherheiten hinsichtlich der Veränderung möglicher Auswirkungen innerhalb der Organisation. Daher kommt einer transparenten und ausreichenden Kommunikation eine wichtige Rolle zu, die idealer Weise bereits vor Einführung neuer Technologien Betroffene einbezieht.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Themenfeld Soziales&amp;lt;/span&amp;gt;  ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Themenfeld Soziales werden Handlungsfelder zusammengefasst, die den sozialen und interaktionalen Bereich, wie z.B. Rollenverständnis, Identität, Führung, Befürchtungen und Sorgen, betreffen. Dazu zählen die Handlungsfelder Soziale Interaktion, Operative Führung, Rolle und Identität sowie Produktivität und Arbeitsplatzunsicherheit.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld soziale Interaktion&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Handlungsfeld soziale Interaktion beschreibt, wie die Organisation den Einfluss neuer Technologien im Arbeitsumfeld auf die direkte Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb der Organisation wahrnimmt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Technologien ermöglichen zwar neue Formen der Zusammenarbeit, führen aber unter Umständen zu einer Abnahme des sozialen Austausches aufgrund von abnehmendem persönlichem Kontakt innerhalb der Belegschaft. Das kann zu einem verminderten Zusammengehörigkeitsgefühl und abnehmender Solidarität innerhalb des Teams und damit abnehmender Identifikation mit dem Unternehmen führen. Mit zunehmender Digitalisierung steigt das Risiko der Abnahme von sozialer Interaktion und des sozialen Zusammenhalts.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld operative Führung&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Digitalisierung und die damit einhergehende Veränderung des Arbeitsumfelds wirkt sich auch auf Führungskräfte, deren Führungsverhalten und Führungsstile aus. Die physische Anwesenheit der Belegschaft wird immer mehr durch mobiles Arbeiten ersetzt und die Ergebnisorientierung bei der Erfolgsmessung gewinnt mehr an Bedeutung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Handlungsfeld operativer Führung beschäftigt sich mit dem Umgang der Führungskräfte mit diesem Veränderungsprozess und den damit einhergehenden Auswirkungen in der Führungskultur.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In einer neuen Führungskultur muss diesen Veränderungen durch neue Rollenbilder, neue Führungsstile und neue Mess- bzw. Kontrollmechanismen Rechnung getragen werden. Ausbildungsprogramme für (angehende) Führungskräfte müssen an diese neuen Rollenbilder und Führungsverhalten angepasst werden und auf die Verbindung zwischen Führungsstilen und digitalen Technologien großes Augenmerk gelegt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld Rolle und Identität&amp;lt;/span&amp;gt; ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Rahmen der digitalen Transformation ändern sich auch die Rollenbilder der gesamten Belegschaft. Im Handlungsfeld Rolle und Identität wird diese Veränderung für die Belegschaft und die damit verbundene berufliche Identität betrachtet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Digitalisierung spiegelt sich in veränderten Rollen- und Stellenbeschreibungen wider. Dies wird einerseits als &amp;quot;modern&amp;quot; empfunden, andererseits kann es auch zu Unklarheiten über den konkreten Aufgabenbereich und -umfang führen. Daher sind eine klare Formulierung der erwarteten Kompetenzen, Fähigkeiten, Tätigkeitsbereiche aber auch Anforderungen hinsichtlich eingesetzter Technologie notwendig.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Handlungsfeld Produktivität und Arbeitsplatzunsicherheit&amp;lt;/span&amp;gt;  ====&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Handlungsfeld Produktivität und Arbeitsplatzunsicherheit wird beschrieben, wie die Organisation Veränderungen der Produktivität aufgrund digitalisierter Arbeitsprozesse und damit verbundener Konsequenzen wahrnimmt. Mit zunehmender Digitalisierung werden auch zunehmend Arbeitsabläufe und -prozesse digitalisiert. Für die Organisation ist es aber meist unklar, welche und wie viele Prozesse künftig digitalisiert werden und welche Auswirkungen das auf die Arbeitsplatzsicherheit haben wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;margin-left: 25px;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Dieser Unsicherheit kann durch kontinuierliche Weiterentwicklung von digitalen Fähigkeiten, Förderung der Weiterbildung innerhalb der Organisation und transparenter Kommunikation über Veränderungsmaßnahmen begegnet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Themenfelder, Handlungsfelder, deren Wechselwirkungen und daraus abgeleitete beispielhafte Handlungsempfehlungen nach Thiemann und Kozica&amp;lt;ref name=&amp;quot;GJArb19&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse; height: 919px; border-style: solid;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 51px; background-color: rgb(206, 212, 217);&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;height: 51px; width: 161px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Themenfelder&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;height: 51px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Handlungsfelder&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;height: 51px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zentrale Wechselwirkungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;height: 51px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zentrale Handlungsempfehlungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 161px;&amp;quot; rowspan=&amp;quot;11&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Struktur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Technologie&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ergonomie und Bewegung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Investitionen in digitale Infrastruktur und Softwaredesign&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Lernen, Adaption und Multiplikatoren&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Einbezug der Belegschaft in Anpassungen von digitalen Technologien&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Arbeitsstrukturierung und Arbeitsbewältigung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Kontinuierliche Weiterbildung der Organisation&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ergonomie und Bewegung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Technologie&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Schaffung von Bewegungsmöglichkeiten&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Lernen, Adaption und Multiplikatoren&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Reflexion und Diskussion der Bedürfnisse&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 57px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 57px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 57px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Arbeitsstrukturierung und Arbeitsbewältigung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 57px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bedürfnisgerechte Anpassung der technologischen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ausstattung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Arbeitsstrukturierung und Arbeitsbewältigung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Technologie&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch Technologien beeinflusste Arbeitsabläufe an Bedürfnisse der Belegschaft anpassen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ergonomie und Bewegung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Operative Führung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Flexibilisierung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Soziale Interaktion&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Kulturelle Akzeptanz für flexibles Arbeiten (mobiles Arbeiten, Home-Office) bei Belegschaft und Führungskräften aktiv stärken&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Operative Führung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Schaffung allgemein akzeptierter Regeln für mobiles Arbeiten und Home-Office&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 86px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 161px;&amp;quot; rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wandel&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Lernen, Adaption und Multiplikatoren&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Produktivität und Arbeitsplatzunsicherheit&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Praxisnahe Lerninhalte schaffen, die fortlaufend an die Bedürfnisse der Organisation angepasst werden&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Schulungen und zeitliche Ressourcen für Multiplikatoren bereitstellen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 86px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Changemanagement und Unternehmenskommunikation&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Operative Führung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ausreichende, transparente Kommunikation von Veränderungen sicherstellen, um Unsicherheiten zu nehmen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Einbezug der Belegschaft vor Einführung von Neuerungen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 86px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 161px;&amp;quot; rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Soziales&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Soziale Interaktion&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Operative Führung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Soziale Interaktionen im Arbeitsprozess intensivieren&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Nicht-digitale Meetings und Artefakte fördern&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 51px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Operative Führung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Soziale Interaktion&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ausrichtung von Ausbildungen für Führungskräfte an veränderte Führungsrollen und Führungsverhalten (Fokus auf die Verbindung von Führung und Technologie)&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 51px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Changemanagement und Unternehmenskommunikation&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 51px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 28px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Rolle und Identität&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 28px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 57px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 57px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Rolle und Identität&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 57px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Operative Führung&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 57px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei Veränderungen von Arbeitsinhalten sich wandelnde Erwartungen an Rollen und Funktionen klar ausarbeiten&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;und kommunizieren&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 86px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 334px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Produktivität und Arbeitsplatzunsicherheit&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 365px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Lernen, Adaption und Multiplikatoren&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;height: 86px; width: 801px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Kontinuierliche Weiterbildung der Organisation für anstehende Veränderungen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Klare Kommunikation über Veränderungsabsicht und Veränderungsmaßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es zeigt sich, dass die Digitalisierung und der damit einhergehende Veränderungsprozesse Auswirkungen auf unterschiedlichste Bereiche (abseits der Technologieeinführung) in der Organisation hat, die es gesamtheitlich zu betrachten gilt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Nur durch eine gesamtheitliche Betrachtung und eines Managements dieser Veränderungsprozesse kann die digitale Transformation erfolgreich stattfinden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Treiber und Trends ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zahlreiche Entwicklungstrends treiben die Veränderung des Arbeitsumfeldes und die Veränderung der Organisation voran.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Treiber sind einerseits technologische Entwicklungen, aber auch wirtschaftlich und gesellschaftlich begründet.&amp;lt;ref name=&amp;quot;GJArb19&amp;quot; /&amp;gt; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Wesentliche technologische Weiterentwicklungen mit direkten Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld finden sich in den Bereichen mobile Endgeräte und Übertragungsnetze, Cloud-Computing, Künstliche Intelligenz, sowie eine zunehmende Verbreitung von Kommunikations- und Kollaborationsanwendungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Informationen und Systeme können unabhängig von Aufenthaltsort und -zeit abgefragt und genutzt werden. Arbeiten können damit außerhalb der Unternehmensgrenzen durchgeführt werden. Die Nutzung von Cloud-Diensten spielt dabei eine wichtige Rolle, da mit Cloud-Diensten Informationen und Anwendungen nicht mehr lokal gespeichert bzw. bereitgestellt werden, sondern durch skalierbare, internetbasierende IT-&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Kommunikations- und Kollaborationstechnologien, wie z.B. Audio- und Videokommunikation, Chat, virtuelle Teamräume mit gemeinsamer Dateiablage usw., ermöglichen die Kommunikation und Zusammenarbeit einer zunehmend mobilen und räumlich verteilten Organisation.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;IT-Anwendungen können mit Hilfe der Künstlichen Intelligenz neue Rationalisierungs- und Automatisierungspotenziale von Arbeitstätigkeiten realisieren. Bereits komplexe Tätigkeiten können mit KI-Ansätzen zur Bild-, Text-, Sprach- oder Mustererkennung etc. unterstützt oder sogar völlig autonom von Rechnern durchgeführt werden. Mittels Robotic Process Automation (RPA) können manuelle, wiederkehrende gleichartige Tätigkeiten durch Skripting automatisiert werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Weiters sind Entwicklungen im Bereich der industriellen Produktion (Industrie 4.0) und eine zunehmende Verbreitung internetfähiger Sensorik und deren Vernetzung (Internet of Things IoT) bei Veränderungen des Arbeitsumfelds zu betrachten, da unterschiedlichste Gegenstände, wie beispielsweise Geräte, Maschinen, Räume oder Fahrzeuge, miteinander vernetzt werden können und damit automatisierte Abläufe durch Maschine-zu-Maschine-Kommunikation ermöglicht werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Aber auch im Bereich der Dienstleistungswirtschaft verbreiten sich zunehmend Ansätze virtueller Realität Augmented oder Virtual Reality (AR bzw. VR). Augmented Reality (AR) ermöglicht dabei die Verknüpfung der realen Welt (z.B. Visualisierung) mit Daten und Informationen aus der &amp;quot;virtuellen&amp;quot; Welt. Mit AR können bestimmte Arbeitsabläufe verändert werden, indem Gegenstände der realen Welt mit Daten und Informationen verknüpft werden können. Beispielsweise Abläufe in Lagern durch Anzeige von Lagerbeständen, Wartungsarbeiten durch Anzeige von Lebenszyklus- oder Wartungsinformationen. Mit Virtual Reality (VR) kann noch ein Schritt weiter gegangen werden, indem man sich visuell vollständig in einer ausschließlich virtuellen Realität bewegen kann und Arbeitsergebnisse vorweggenommen und veranschaulicht werden können. Damit besteht nicht nur für einzelne Arbeitsabläufe, sondern für ganze Geschäftsbereiche die Möglichkeit der Veränderung (z.B. Architektur, Ingenieurswesen, Gesundheitsbereiche usw.).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neben den technologischen Entwicklungen wirken auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Treiber auf die Organisation ein.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Agilität ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die digitale Transformation ermöglicht völlig neue Geschäftsmodelle, bedingt dabei aber große Innovationsfähigkeit und rasches, flexibles Handeln in einem sich stark ändernden Marktumfeld. Um die Existenz bei steigender Wettbewerbsdynamik sicher zu können, müssen Unternehmen die Veränderungen in ihrer Umwelt rasch wahrnehmen können und organisational kurzfristig adäquat darauf reagieren können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Fähigkeit wird als &amp;quot;Agilität&amp;quot; bezeichnet und soll dafür sorgen, dass sich Unternehmen sowohl innerhalb der Organisation sowie nach Außen hin (z.B. im Kooperationsnetzwerk und in der Wertschöpfungskette) rasch auf verändernde wettbewerbliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen ausrichten können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der Agilität geht es im Wesentlichen darum, sehr eng mit Kundenbedürfnissen zu arbeiten, starre und streng durchgeplante Arbeits- bzw. Projektabläufe zu durchbrechen und in kurzen Iterationsschleifen rasche (Zwischen-)Produkte zu entwickeln und den Kund*innen zu präsentieren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Dazu werden auch Entscheidungsbefugnisse näher zu den operativen Einheiten gebracht und damit Entscheidungswege gekürzt sowie Reaktionszeiten und Selbstbestimmung erhöht. Marktakzeptanz und Kundenresonanz soll mit Zwischenergebnissen so früh wie möglich überprüft werden, anstatt zu lange am &amp;quot;perfekten&amp;quot; Produkt zu entwickeln.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;SCRUM&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die bekannteste Umsetzungsform für Arbeit in agilen Teams &amp;quot;SCRUM&amp;quot; ist ein Vorgehensmodell des Projektmanagements aus dem Bereich der Softwareentwicklung&amp;lt;ref&amp;gt;K. Schwaber, &amp;quot;Agile Project Management with SCRUM&amp;quot;, Microsoft Press, 2004&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;quot;SCRUM&amp;quot; beruht auf den Prinzipien vollständiger Transparenz des Arbeitsfortschritts, sowie der aufgetretenen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Hindernisse, auf regelmäßiger Überprüfung aller Arbeitsergebnisse und auf einer kontinuierlichen Anpassung der Vorgehensweise und Anforderungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Auch abseits der Softwareentwicklung erfreut sich &amp;quot;SCRUM&amp;quot; wachsender Beliebtheit, da es ein Rahmenwerk für die Zusammenarbeit von Teams bietet, dass auf der Definition von Rollen, Meetings und Werkzeugen basiert, die einem Team Struktur und einen klar definierten Arbeitsprozess basierend auf agilen Prinzipien geben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Bedeutung agiler Arbeitsformen wird für viele organisatorische Bereiche weiter zunehmen. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass agile Arbeitskonzepte nicht für jede organisatorische Herausforderungen passend sind und deren Einführung in jedem Fall untersucht und begleitet werden muss.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gesellschaftliche Entwicklungen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die gesellschaftliche Entwicklung spielt bei den Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Organisation ebenso eine große Rolle.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Jüngere Generationen von Berufstätigen sind im Vergleich zu Älteren mit einer völlig anderen Selbstverständlichkeit in der Nutzung digitaler Medien aufgewachsen. Sie erwarten eine moderne IT-Arbeitsumgebung innerhalb der Organisation und stellen explizitere Anforderungen an die flexible Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben. Selbstbestimmung, Mitsprachemöglichkeiten und Sinnstiftung ihrer Arbeit sind ebenso wesentliche Erwartungen an die Organisation.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Dies stellt einen gewissen Wandel in den Wertvorstellungen dar, bei der auch gesellschaftliche Mehrwerte oder Nachhaltigkeit (z.B. auch Klimawandel) in den Vordergrund rücken. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bezahlung und Entwicklungsmöglichkeiten stehen nicht mehr ausschließlich im Vordergrund, sondern auch die Frage der Übereinstimmung von Leistungen der Organisation mit den individuellen Wertvorstellungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Technologien_zur_Unterst%C3%BCtzung_der_digitalen_Transformation&amp;diff=5511</id>
		<title>IM537 - Digitale Transformation und Digitalisierung von Geschäftsprozessen - Technologien zur Unterstützung der digitalen Transformation</title>
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		<updated>2023-07-27T07:11:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Data Analytics und Big Data */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Technologien zur Unterstützung der digitalen Transformation =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die technologischen Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung sind weitreichend und umfassend.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die wichtigsten Entwicklungen sind in einem Portfolio an Basistechnologien der Digitalisierung zusammengefasst, wobei dieses Portfolio weiterwächst und sich dementsprechend verändert.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zu den wichtigsten Basistechnologien zählen nach Kress  &amp;lt;ref&amp;gt;P. Kress: “The impact of digital technologies on the value creation of companies in the manufacturing industry” In: “Schriftenreihe Logistik und Informationstechnologien”, Band 4 Fraunhofer Verlag, Stuttgart, 2018&amp;lt;/ref&amp;gt;  Data Analytics, Cloud- und Mobile-Computing, Social Media, das Internet der Dinge IoT, Additive Manufacturing und Advanced Robotics, sowie Data Lakes und Blockchain.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Auch Krcmar  &amp;lt;ref&amp;gt;G. Oswald, H. Krcmar: „Digitale Transformation - Fallbeispiele und Branchenanalysen“ In: „Informationsmanagement und digitale Transformation“, Springer Gabler, 2018&amp;lt;/ref&amp;gt;  sieht Big Data, Cloud-Computing, das Internet und Dinge und Blockchain als technologische Grundlagen für die digitale Transformation.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die in weiterer Folge kurz vorgestellten Basistechnologien sind im Kern nicht neu, allerdings hat es die technologische Weiterentwicklung der letzten Jahre ermöglicht, dass diese Technologien eine weite Verbreitung innerhalb der Organisationen und zu Konsument*innen hin gefunden haben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Hohe Rechenleistungen, günstige Speichermedien, weitreichende Vernetzung und die Verfügbarkeit großer Datenquellen in Kombination mit effizienteren Algorithmen und Datenstrukturen ermöglichen eine zielgerichtete Digitalisierung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Cloud-Computing und Mobile-Computing ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine eigene IT-Infrastruktur im eigenen Rechenzentrum zu betreiben, bedeutet für Unternehmen erheblichen Ressourceneinsatz. &amp;lt;br&amp;gt;Vor allem bei auftretenden Spitzen benötigter Rechenleistung oder Speicherbedarf muss Infrastruktur vorgehalten werden, die möglicherweise außerhalb dieser Spitzen nicht benötigt wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;IT-Infrastruktur aus der Cloud oder hybride Systeme bieten Ansätze, um Skalierungsanforderungen abzudecken und IT-Infrastruktur kosteneffizient nutzen zu können. Viele Softwarehersteller bzw. Anbieter mobiler Lösungen und neuer Technologien wie Internet of Things (IoT) bieten automatisch Cloudlösungen zur Nutzung und Implementierung an. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Aus diesem Grund ist für Unternehmen eine gezielte Cloud Strategie von großer Bedeutung, wobei hier speziell auf regulatorische Vorgaben Bedacht genommen werden muss.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Als Cloud-Computing wird ein Modell für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen bezeichnet, bei dem IKT-Ressourcen sowohl in Form von Infrastruktur als auch Anwendungen und Daten als verteilter Dienst über das Internet durch einen Dienstleister bereitgestellt wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die bereitgestellten Ressourcen können jederzeit flexibel an den tatsächlichen Bedarf und Verbrauch angepasst (skaliert) werden und Kosten werden nur nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es gibt im Wesentlichen drei Kategorien von Service-Modellen, nach welchen Cloud-Dienste bereit gestellt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Cloudmodelle.png|756x318px|center|middle|frameless|Servicemodelle zur Bereitstellung von Clouddiensten]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Servicemodelle für Bereitstellung von Cloud-Diensten&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Infrastructure as a Service ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Infrastruktur-Ressourcen wie Rechenleistungen, Speicher, Netzwerke und andere Hardware-Ressourcen werden virtuell zur Verfügung gestellt. Diese können genutzt werden, um Betriebssysteme, Software und Applikationen zu installieren und zu betreiben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die zugrundeliegende Infrastruktur wird vom Dienstleiser verwaltet, kann aber teilweise durch den*die Nutzer*in konfiguriert werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Platform as a Service ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Selbst entwickelte oder erworbene Applikationen können auf einer cloudbasierten Laufzeitumgebung installiert und betrieben werden oder werden durch den Dienstleister bereitgestellt. Die zugrundeliegende Infrastruktur, Betriebssysteme und Laufzeitumgebung werden vom Dienstleister verwaltet und bereitgestellt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der*die Nutzer*in kann die installierten Applikationen verwalten und die bereitgestellte Laufzeitumgebung gegebenenfalls konfigurieren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Software as a Service ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bestimmte Anwendungen oder Applikationen werden vom Dienstleister auf einer cloudbasierten Infrastruktur betrieben und den Nutzer*innen durch Zugriff (beispielsweise über einen Web-Browser oder ein dediziertes Programm) bereitgestellt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die zugrundeliegende Infrastruktur, Betriebssysteme, Laufzeitumgebung, Datenspeicherung und Anwendung werden vom Dienstleister verwaltet. Der*die Nutzer*in kann aber gegebenenfalls benutzerspezifische Konfigurationen in der bereitgestellten Anwendung vornehmen. Beispiele für dieses Servicemodell sind Google Apps for Business, Microsoft Online Services etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Cloud-Infrastrukturen können anhand von Modellen, die sich hinsichtlich des Zugriffs auf die Infrastruktur unterscheiden, bereitgestellt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Private-Cloud&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In einer Private-Cloud werden die gesamten Cloud-Dienste ausschließlich von einer einzelnen Organisation genutzt. Die Infrastruktur kann von dieser Organisation oder einem Dienstleister betrieben werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Community-Cloud&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In der Community-Cloud werden die Cloud-Dienste einer spezifischen Nutzergemeinschaft bereitgestellt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Public-Cloud&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei einer Public-Cloud werden die Cloud-Dienste der breiten Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt, wobei die Infrastruktur in den Rechenzentren des Cloud-Anbieters betrieben wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Hybrid-Cloud&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Hybrid-Cloud stellt eine Kombination verschiedener Bereitstellungsmodelle (meist Public und Private) dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Vorteile der Nutzung von Cloud-Computing liegen nicht nur in einem geringeren Administrationsaufwand für die Infrastruktur und besser planbaren Investitionen bei Skalierungen, sondern auch in einer besseren mobilen Verfügbarkeit der angebotenen Infrastruktur.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Smart Glasses oder sogar smarte Kleidung oder andere vernetzte Geräte nutzen Cloudlösungen, um mobil und zu jeder Zeit auf Informationen zuzugreifen und werden über digitale Plattformen aus der Cloud mit Apps versorgt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Social Media ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Social Media bezeichnet jene Technologien, mit welchen die soziale Beziehungen zwischen Menschen unterstützen werden. Die Technologien ermöglichen das Erstellen und den gegenseitigen Austausch von Informationen, Meinungen, Eindrücken und Erfahrungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Social Media hält abseits der privaten Nutzung zunehmend Einzug in die Arbeitswelt und verändert die Organisation. Einerseits ist Social Media als Kanal zu Kund*innen, deren Bedürfnissen und Bewertungen nicht mehr wegzudenken, anderseits spielt Social Media eine immer größere Rolle im Personalbereich, beispielsweise hinsichtlich der Rekrutierung oder Firmenbewertungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Data Analytics und Big Data ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch die Möglichkeiten digitaler Technologien sind Daten für Unternehmen zu einem zentralen Punkt ihres Tätigkeitsfeldes geworden. Allerdings können die Daten erst dann verwendet werden, wenn sie so umgewandelt werden, damit sie auch einen monetären, profitablen Wert für das Unternehmen erzielen können. Daten müssen also aufbereitet, analysiert, verknüpft und in Kontext gebracht werden, damit sie einen Mehrwert für das Unternehmen haben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Technologien zur Verarbeitung und Auswertung riesiger Datenmengen (&amp;quot;Big Data&amp;quot;) ermöglichen Analysen auch von unstrukturierten Informationen und können neue Einblicke für Unternehmen z.B. in die Nutzung der eigenen Produkte oder Prozesse bedeuten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Data Analytics ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der Begriff &amp;quot;Data Analytics&amp;quot; umfasst sämtliche Prozesse, Technologien und Methoden, um Daten zu sammeln, zu organisieren, zu speichern und Erkenntnisse aus den Daten zu erlangen. Data Analytics hat zum Ziel, technologiegestützt und mittels statistischer Analysemethoden aus den Daten Trends zu ermitteln und Probleme zu lösen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zum Einsatz kommen dabei verschiedene Datenmanagement-Techniken wie unter anderem Data Mining (Sammeln), Data Cleansing (Aufbereiten) und Data Modeling (Organisieren).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es können vier Data-Analytics-Methoden unterschieden werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei &amp;quot;Descriptive Analytics&amp;quot; werden historische und aktuelle Daten aus verschiedenen Quellen herangezogen und analysiert, um aktuelle Situationen zu beschreiben und Trends bzw. Muster in den Daten erkennen zu können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit &amp;quot;Diagnostic Analytics&amp;quot; wird analysiert, warum es zu bestimmten (historischen) Datenlagen oder Werten gekommen ist. Es werden also die Hintergründe z.B. der Ergebnisse der &amp;quot;Descriptiv Analytics&amp;quot; beleuchtet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Ergebnisse der Descriptive und Diagnostic Analytics bilden die Grundlage für die &amp;quot;Predictive Analytics&amp;quot;, mit der ein Blick in die Zukunft gewagt wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei Predictive Analystics werden Techniken wie beispielsweise Deep- und Machine Learning in Kombination mit statistischen Methoden auf die Ergebnisse der Descriptive und Diagnostic Analytics angewandt und versucht, künftige Ergebnisse vorherzusagen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit &amp;quot;Prescriptive Analytics&amp;quot; wird nach Wegen und Lösungen gesucht, um definierte Zustände oder Ergebnisse zu erreichen. Dabei kommen Algorithmen und Technologien wie beispielsweise Machine Learning und KI, Simulationen, Application Testing und andere zum Einsatz.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Big Data ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter Big Data versteht man nicht nur die große Menge an sich stetig verändernden Daten. Unter dem Begriff Big Data werden auch die jüngsten Entwicklungen von Technologien zur Datenverarbeitung und Analysemethoden für große und komplexe Mengen an Daten zusammengefasst.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Big Data lassen sich durch 3 Eigenschaften &amp;quot;Volume&amp;quot;, &amp;quot;Variety&amp;quot; und &amp;quot;Velocity&amp;quot; charakterisieren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;quot;Volume&amp;quot; beschreibt dabei die Menge der erzeugten und gespeicherten Daten, die bearbeitet und analysiert werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das rasante Ansteigen der durch die Digitalisierung vorhandenen Datenmenge entspricht nach Schätzungen einer Verdoppelung der Datenmenge alle zwei Jahre. Damit geht auch ein steigender Bedarf an Ressourcen zur Speicherung, Datenanalyse und Datenmanipulation einher.&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;(vgl. Krcmar  &amp;lt;ref&amp;gt;G. Oswald, H. Krcmar: „Digitale Transformation - Fallbeispiele und Branchenanalysen“ In: „Informationsmanagement und digitale Transformation“, Springer Gabler, 2018, S16f&amp;lt;/ref&amp;gt;  )&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit zunehmender Digitalisierung werden Daten aus zunehmend unterschiedlichen Quellen (Sensoren, soziale Dienste und Netzwerke, diverse Transaktionsdaten unterschiedlicher Systeme etc.) gewonnen und in unterschiedlichen Formaten angeliefert. Dieser Umstand wird als &amp;quot;Variety&amp;quot; bezeichnet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele der aktuell genutzten relationalen Datenbankstrukturen stoßen bei der Speicherung und Verarbeitung dieser Vielfalt an Daten an ihre Grenzen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daher wurden Alternativen abseits von traditionellen, relationalen Datenbanklösungen entwickelt (sogenannte NoSQL-Datenbanken) und werden für Big-Data-Analysen eingesetzt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Geschwindigkeit, mit der diese große Datenmengen erzeugt, übertragen und ausgewertet werden, wird als &amp;quot;Velocity&amp;quot; bezeichnet. Die Fähigkeit eines Unternehmens, auf Veränderungen in seiner Umwelt oder in der Organisation selbst reagieren zu können, kann von der Geschwindigkeit &amp;quot;Velocity&amp;quot; der Informationsverfügbarkeit abhängig sein. Die schnelle Datensammlung, Auswertungen und Analysen in Echtzeit und rechtzeitige Vorhersagen können zu kritischen Faktoren des Unternehmenserfolgs und Wettbewerbsvorteils werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Machine Learning ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das maschinelle Lernen oder &amp;quot;Machine Learning&amp;quot; gewinnt im Kontext von Big-Data-Analysen zunehmend an Bedeutung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei Machine Learning verarbeiten IT-Systeme beispielhafte Daten und wenden Algorithmen und statistische Methoden auf diese Datensätze an, um Muster aus den Daten erkennen zu können. Diese Muster oder Regeln werden nach einer Lernphase (künstliches Wissen) auf neue, den Systemen nicht bekannte Daten angewandt und diese neuen Daten damit verarbeitet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Algorithmen spielen beim maschinellen Lernen eine zentrale Rolle und lassen sich grob in überwachtes und unüberwachtes Lernen einteilen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beim überwachten Lernen werden dem IT-System im Vorfeld Beispieldatensätzen mit entsprechenden &amp;quot;Lösungen&amp;quot; als definierte Beispielmodelle bereitgestellt. Die Ergebnisse der Lernphase werden mit den bekannten und erwarteten Lösungen verglichen und damit der Lernfortschritt des Systems überwacht.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beim unüberwachten Lernen werden die Beispielmodelle nicht im Vorfeld bereitgestellt, sondern das System bildet die Lösungen eigenständig auf Basis der eigenständig erkannten Muster. So werden beispielsweise Elementgruppen oder Cluster in den Datensätzen abgeleitet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Machine Learning kommt beispielsweise bei Bild- und Gesichtserkennung, automatischen Empfehlungsdiensten, automatischer Erkennung von (auffälligen) Aktivitäten, Risikoprognosen, Analysen auf Basis von Kundendaten oder Sprach- und Texterkennung für digitale Assistent*innen zum Einsatz.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deep Learning  ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Einen Teilbereich des Machine Learnings stellt das &amp;quot;Deep Learning&amp;quot; dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Gegensatz zum Machine Learning, wo Menschen in die Datenanalyse und den Entscheidungsprozess eingreifen, sorgt der Mensch beim Deep Learning nur für die Bereitstellung der Informationen und die Dokumentation der Prozesse.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die eigentliche Analyse und das Ableiten von Prognosen oder Entscheidungen wird durch die Maschine selbständig durchgeführt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Deep Learning nutzt künstlich erzeugte neuronale Netzwerke (KNN), um Muster in den großen Datenmengen zu erkennen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Internet of Things (IoT) ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter dem Internet of Things (IoT) versteht man ein Netzwerk aus physischen Objekten, die mit Sensoren und Software ausgestattet sind und mit anderen Objekten über das Internet oder andere Netzwerke vernetzt sind. Durch die IoT-Technologien werden Objekte in die Lage versetzt, untereinander Informationen auszutauschen und die Objekte bzw. deren Zustände und Umwelten können überwacht werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;So können Informationen über Zustand und Lebenszyklus von Geräten gewonnen werden, aber auch mittels Datenanalysen und -verknüpfungen Aussagen über Kundenverhalten getroffen werden. Auf Basis dieser gewonnenen Erkenntnisse können Produkte und Prozesse optimiert oder neu entwickelt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;IoT wird oft im Kontext mit den Begriffen &amp;quot;Industrie 4.0&amp;quot; und &amp;quot;Smart Factory&amp;quot; genannt. Hierunter wird die Vernetzung aller an der Produktion beteiligten Unternehmensressourcen mit dem Ziel der selbstständigen Steuerung und selbstständigen Informationsaustausch verstanden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Vernetzung wird einerseits Auswirkungen auf die Planung, den Betrieb und die Wertschöpfungsstrukturen in Industrieunternehmen haben und andererseits die Automatisierung und Optimierung von Produktionsabläufen vorantreiben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Anwendungsbereiche für IoT und die Wertschöpfungsbeiträge der IoT-Technologien reichen heute bereits von Städteverwaltung, Baumanagement, industrielle Fertigung, Gebäudemanagement, Eigenheimautomatisierung bis hin zum Gesundheitswesen und darüber hinaus.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Gebäudemanagement und Eigenheimautomatisierung findet die Vernetzung von Geräten, Sensoren und Systemen in oder an Gebäuden Anwendung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Vernetzte Temperaturfühler und Thermostate für eine Automatisierung von Klimaanlagen und Heizungsanlagen, Automatisierung von Beschattungssystemen und Bewässerungsanlagen auf Basis von Wetter- und Niederschlagsdaten, Steuerung von Beleuchtungssystemen aber auch Sicherheitssysteme mit Bild- und Gesichtserkennung bzw. Erkennung von (auffälligen) Aktivitäten sind nur einige Anwendungsbeispiele.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Städtemanagement können IoT-Technologien im Verkehrs- und Ressourcenmanagement eingesetzt werden. Die Analyse von Bewegungs- und Trackingdaten kann einerseits das Management öffentlicher Verkehrssysteme (Auslastungsanalysen, Intervallanpassungen usw.) unterstützen und andererseits Verkehrssysteme für den Individualverkehr (z.B. Ampelsysteme) steuern.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Sensoren an kritischer Infrastruktur, wie bspw. Brücken, Hauptverkehrsknotenpunkten etc., können notwendige Sanierungs- oder Wartungsbedürfnisse besser planbar machen. Die Verwendung von Smart-Meter unterstützt das Ressourcen- bzw. Energiemanagement mit Bedarfs- oder Nachfrageanalysen und einer Optimierung der Energieverteilung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der industriellen Fertigung und im Baustellenmanagement wird auf IoT-Technologien gesetzt, um den Zustand und Lebenszyklus von Maschinen, Produktionssystemen oder anderen betriebsrelevanten Geräten zu überwachen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die kontinuierliche Überwachung kombiniert mit Methoden der Predictive-Analytics ermöglichen eine bessere Planung von Wartungsarbeiten und zielgerichtete Instandhaltungsarbeiten kritischer Produktions- und Betriebsmittel.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Logistikbereich finden IoT-Technologien nicht nur bei der Nachverfolgung von Lieferungen Anwendung, sondern auch im Bereich einer verkehrs- oder wetterabhängigen optimierten Routenplanung von Lastfahrzeugen, Schiffen, Cargo-Flugzeugen usw.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Gesundheitsbereich kommen Sensoren in vernetzten Geräten, wie z.B. Wearables oder Implantaten zum Einsatz, die eine kontinuierliche Überwachung von Körperfunktionen und Gesundheitsdaten ermöglichen. Damit kann rasch auf sich verändernde Gesundheitszustände reagiert, Therapien kontrolliert und Patient*innen auch außerhalb von Ordinationen, Krankenhäusern oder Therapieeinrichtungen begleitet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Weiters unterstützt die kontinuierliche Überwachung und Analyse von Gesundheitsdaten die Früherkennung von Krankheitsbildern.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Für Unternehmen ergeben sich durch den Einsatz von IoT-Technologien und der Vernetzung und Analyse der damit gewonnen Daten neue Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und agileren Anpassung von Produkten oder Dienstleistungen an Kundenbedürfnisse.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Dabei müssen allerdings Vorgaben und Regulatorien, vor allem in den Bereichen Datensicherheit und Datenschutz, berücksichtigt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Additive Manufacturing und Advanced Robotics ==&lt;br /&gt;
=== Advanced Robotics ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Advanced-Robotics-Systeme werden wesentlich die weitere Automatisierung von (physischen) Produktions- und Logistikprozessen vorantreiben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Charakteristisch für die Advanced-Robotics-Technologien sind eine verbesserte Wahrnehmung (Sensorik), Integrierbarkeit, Adaptabilität und Mobilität. Eingesetzt werden dafür Technologien aus den Bereichen Sensorik, Cloud-Computing, Datenverarbeitung und -analyse, sowie neue Materialen. Künftige Advanced-Robotics-Systeme sollen in der Lage sein, über heutige Sicherheitsbereiche hinweg direkt mit Menschen zu kooperieren und somit eine sich selbst steuernden Fabrik der Zukunft (Smart Factory) zu ermöglichen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Additive Manufacturing ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Additive Manufacturing (additive Fertigung) wird meist auch als 3D-Druck bezeichnet. Bei Additive Manufacturing entsteht ein Werkstück, indem Schicht für Schicht Material aufgetragen wird (Schichtbauprinzip). Additive Manufacturing findet bei der Herstellung von Prototypen (Rapid Prototyping), aber auch bei der Herstellung von Endprodukten (Rapid Manufacturing), sowie Werkzeugen und Formen (Rapid Tooling) Anwendung. Während es beim Rapid Prototyping um die schnelle Herstellung kostengünstiger Prototypen zu Anschauungszwecken geht, werden beim Rapid Tooling hingegen hochspezialisierte Fertigungswerkzeuge hergestellt. Das Rapid Prototyping ist eine verbreitete Anwendung für Additive-Manufacturing-Technologien, da hier Aussehen und Funktionalität des Prototyps sehr schnell und kostengünstig überprüft werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Blockchain ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine Blockchain stellt ein verteiltes Register dar, in dem digitale Datensätze, Ereignisse oder Transaktionen in chronologischer Reihenfolge für alle Teilnehmer*innen nachvollziehbar in Datenblöcken gespeichert und unveränderbar miteinander verkettet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei einer Blockchain handelt es sich um ein dezentrales, nicht reguliertes und gegebenenfalls offenes Transaktionsregister, das über keine zentrale Kontrollstelle oder Autorität verfügt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Um den validen Zustand über alle beteiligten Akteur*innen der Blockchain sicherzustellen, werden unterschiedliche Konsensmechanismen verwendet werden, welche auf Peer-to-Peer-Mechanismen und Verschlüsselung basieren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Aktuell findet die Blockchain-Technologie meist für die Umsetzung von Konzepten von Kryptowährungen oder Smart Contracts (Verträge) Anwendung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Allerdings können Anwendungen der Blockchain-Technologie auch genutzt werde, um ganze Prozesse, vor allem im Finanz- oder Versicherungssektor, effizienter zu gestalten und zu optimieren. Beispiele dafür sind Anwendungen im Wertpapierhandel, bei der Kreditvergabe oder bei Verträgen, welche autonom durchgeführt werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Kombination von Künstlicher Intelligenz und Blockchain ist ein weiteres Anwendungsszenario. Die Blockchain-Technologie ermöglicht die transparente und manipulationssichere Protokollierung von Arbeitsschritten und die darauf basierenden Entscheidungen von KI-Systemen. Dies könnte beispielsweise im Bereich vernetzter Dienste oder autonomes Fahren in der Automobilindustrie eingesetzt werden.&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Denkbar wäre aber auch ein Einsatz der Blockchain-Technologien beim Zusammenwirken unterschiedlicher Dienste oder Objekte im Internet of Things (IoT). Im Bereich des Internet of Things könnten auf Basis der Blockchain-Technologie künftig Abrechnungsprozesse zwischen autonom agierenden Geräten oder Maschinen, z.B. im Rahmen von Pay-per-use-Geschäftsmodellen, direkt abgewickelt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Jede einzelne der oben genannten Technologien stellt für sich hinsichtlich der Potential- und Nutzenbewertung, Kompetenzaufbau und Einsatz eine enorme Herausforderung für Unternehmen und die Organisation dar. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung kommen allerdings tatsächlich mehrere dieser Basistechnologien gleichzeitig zum Einsatz (Kress 2018). Dies liegt daran, dass neuen Geschäftsmodellen, Dienstleistungen oder Produkten eine Kombination dieser Basistechnologien zugrunde liegt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Technologien_zur_Unterst%C3%BCtzung_der_digitalen_Transformation&amp;diff=5510</id>
		<title>IM537 - Digitale Transformation und Digitalisierung von Geschäftsprozessen - Technologien zur Unterstützung der digitalen Transformation</title>
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		<updated>2023-07-27T07:08:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Data Analytics und Big Data */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Technologien zur Unterstützung der digitalen Transformation =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die technologischen Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung sind weitreichend und umfassend.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die wichtigsten Entwicklungen sind in einem Portfolio an Basistechnologien der Digitalisierung zusammengefasst, wobei dieses Portfolio weiterwächst und sich dementsprechend verändert.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zu den wichtigsten Basistechnologien zählen nach Kress  &amp;lt;ref&amp;gt;P. Kress: “The impact of digital technologies on the value creation of companies in the manufacturing industry” In: “Schriftenreihe Logistik und Informationstechnologien”, Band 4 Fraunhofer Verlag, Stuttgart, 2018&amp;lt;/ref&amp;gt;  Data Analytics, Cloud- und Mobile-Computing, Social Media, das Internet der Dinge IoT, Additive Manufacturing und Advanced Robotics, sowie Data Lakes und Blockchain.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Auch Krcmar  &amp;lt;ref&amp;gt;G. Oswald, H. Krcmar: „Digitale Transformation - Fallbeispiele und Branchenanalysen“ In: „Informationsmanagement und digitale Transformation“, Springer Gabler, 2018&amp;lt;/ref&amp;gt;  sieht Big Data, Cloud-Computing, das Internet und Dinge und Blockchain als technologische Grundlagen für die digitale Transformation.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die in weiterer Folge kurz vorgestellten Basistechnologien sind im Kern nicht neu, allerdings hat es die technologische Weiterentwicklung der letzten Jahre ermöglicht, dass diese Technologien eine weite Verbreitung innerhalb der Organisationen und zu Konsument*innen hin gefunden haben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Hohe Rechenleistungen, günstige Speichermedien, weitreichende Vernetzung und die Verfügbarkeit großer Datenquellen in Kombination mit effizienteren Algorithmen und Datenstrukturen ermöglichen eine zielgerichtete Digitalisierung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Cloud-Computing und Mobile-Computing ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine eigene IT-Infrastruktur im eigenen Rechenzentrum zu betreiben, bedeutet für Unternehmen erheblichen Ressourceneinsatz. &amp;lt;br&amp;gt;Vor allem bei auftretenden Spitzen benötigter Rechenleistung oder Speicherbedarf muss Infrastruktur vorgehalten werden, die möglicherweise außerhalb dieser Spitzen nicht benötigt wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;IT-Infrastruktur aus der Cloud oder hybride Systeme bieten Ansätze, um Skalierungsanforderungen abzudecken und IT-Infrastruktur kosteneffizient nutzen zu können. Viele Softwarehersteller bzw. Anbieter mobiler Lösungen und neuer Technologien wie Internet of Things (IoT) bieten automatisch Cloudlösungen zur Nutzung und Implementierung an. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Aus diesem Grund ist für Unternehmen eine gezielte Cloud Strategie von großer Bedeutung, wobei hier speziell auf regulatorische Vorgaben Bedacht genommen werden muss.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Als Cloud-Computing wird ein Modell für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen bezeichnet, bei dem IKT-Ressourcen sowohl in Form von Infrastruktur als auch Anwendungen und Daten als verteilter Dienst über das Internet durch einen Dienstleister bereitgestellt wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die bereitgestellten Ressourcen können jederzeit flexibel an den tatsächlichen Bedarf und Verbrauch angepasst (skaliert) werden und Kosten werden nur nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es gibt im Wesentlichen drei Kategorien von Service-Modellen, nach welchen Cloud-Dienste bereit gestellt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Cloudmodelle.png|756x318px|center|middle|frameless|Servicemodelle zur Bereitstellung von Clouddiensten]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Servicemodelle für Bereitstellung von Cloud-Diensten&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Infrastructure as a Service ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Infrastruktur-Ressourcen wie Rechenleistungen, Speicher, Netzwerke und andere Hardware-Ressourcen werden virtuell zur Verfügung gestellt. Diese können genutzt werden, um Betriebssysteme, Software und Applikationen zu installieren und zu betreiben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die zugrundeliegende Infrastruktur wird vom Dienstleiser verwaltet, kann aber teilweise durch den*die Nutzer*in konfiguriert werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Platform as a Service ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Selbst entwickelte oder erworbene Applikationen können auf einer cloudbasierten Laufzeitumgebung installiert und betrieben werden oder werden durch den Dienstleister bereitgestellt. Die zugrundeliegende Infrastruktur, Betriebssysteme und Laufzeitumgebung werden vom Dienstleister verwaltet und bereitgestellt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der*die Nutzer*in kann die installierten Applikationen verwalten und die bereitgestellte Laufzeitumgebung gegebenenfalls konfigurieren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Software as a Service ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bestimmte Anwendungen oder Applikationen werden vom Dienstleister auf einer cloudbasierten Infrastruktur betrieben und den Nutzer*innen durch Zugriff (beispielsweise über einen Web-Browser oder ein dediziertes Programm) bereitgestellt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die zugrundeliegende Infrastruktur, Betriebssysteme, Laufzeitumgebung, Datenspeicherung und Anwendung werden vom Dienstleister verwaltet. Der*die Nutzer*in kann aber gegebenenfalls benutzerspezifische Konfigurationen in der bereitgestellten Anwendung vornehmen. Beispiele für dieses Servicemodell sind Google Apps for Business, Microsoft Online Services etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Cloud-Infrastrukturen können anhand von Modellen, die sich hinsichtlich des Zugriffs auf die Infrastruktur unterscheiden, bereitgestellt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Private-Cloud&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In einer Private-Cloud werden die gesamten Cloud-Dienste ausschließlich von einer einzelnen Organisation genutzt. Die Infrastruktur kann von dieser Organisation oder einem Dienstleister betrieben werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Community-Cloud&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In der Community-Cloud werden die Cloud-Dienste einer spezifischen Nutzergemeinschaft bereitgestellt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Public-Cloud&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei einer Public-Cloud werden die Cloud-Dienste der breiten Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt, wobei die Infrastruktur in den Rechenzentren des Cloud-Anbieters betrieben wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Hybrid-Cloud&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Hybrid-Cloud stellt eine Kombination verschiedener Bereitstellungsmodelle (meist Public und Private) dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Vorteile der Nutzung von Cloud-Computing liegen nicht nur in einem geringeren Administrationsaufwand für die Infrastruktur und besser planbaren Investitionen bei Skalierungen, sondern auch in einer besseren mobilen Verfügbarkeit der angebotenen Infrastruktur.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Smart Glasses oder sogar smarte Kleidung oder andere vernetzte Geräte nutzen Cloudlösungen, um mobil und zu jeder Zeit auf Informationen zuzugreifen und werden über digitale Plattformen aus der Cloud mit Apps versorgt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Social Media ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Social Media bezeichnet jene Technologien, mit welchen die soziale Beziehungen zwischen Menschen unterstützen werden. Die Technologien ermöglichen das Erstellen und den gegenseitigen Austausch von Informationen, Meinungen, Eindrücken und Erfahrungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Social Media hält abseits der privaten Nutzung zunehmend Einzug in die Arbeitswelt und verändert die Organisation. Einerseits ist Social Media als Kanal zu Kund*innen, deren Bedürfnissen und Bewertungen nicht mehr wegzudenken, anderseits spielt Social Media eine immer größere Rolle im Personalbereich, beispielsweise hinsichtlich der Rekrutierung oder Firmenbewertungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Data Analytics und Big Data ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch die Möglichkeiten digitaler Technologien sind Daten für Unternehmen zu einem zentralen Punkt ihres Tätigkeitsfeldes geworden. Allerdings können die Daten erst dann verwendet werden, wenn sie so umgewandelt werden, damit sie auch einen monetären, profitablen Wert für das Unternehmen erzielen können. Daten müssen also aufbereitet, analysiert, verknüpft und in Kontext gebracht werden, damit sie einen Mehrwert für das Unternehmen haben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Technologien zur Verarbeitung und Auswertung riesiger Datenmengen (&amp;quot;Big Data&amp;quot;) ermöglichen Analysen auch von unstrukturierten Informationen und können neue Einblicke für Unternehmen z.B. in die Nutzung der eigenen Produkte oder Prozesse, bedeuten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Data Analytics ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der Begriff &amp;quot;Data Analytics&amp;quot; umfasst sämtliche Prozesse, Technologien und Methoden, um Daten zu sammeln, zu organisieren, zu speichern und Erkenntnisse aus den Daten zu erlangen. Data Analytics hat zum Ziel, technologiegestützt und mittels statistischer Analysemethoden aus den Daten Trends zu ermitteln und Probleme zu lösen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zum Einsatz kommen dabei verschiedene Datenmanagement-Techniken wie unter anderem Data Mining (Sammeln), Data Cleansing (Aufbereiten) und Data Modeling (Organisieren).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es können vier Data-Analytics-Methoden unterschieden werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei &amp;quot;Descriptive Analytics&amp;quot; werden historische und aktuelle Daten aus verschiedenen Quellen herangezogen und analysiert, um aktuelle Situationen zu beschreiben und Trends bzw. Muster in den Daten erkennen zu können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit &amp;quot;Diagnostic Analytics&amp;quot; wird analysiert, warum es zu bestimmten (historischen) Datenlagen oder Werten gekommen ist. Es werden also die Hintergründe z.B. der Ergebnisse der &amp;quot;Descriptiv Analytics&amp;quot; beleuchtet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Ergebnisse der Descriptive und Diagnostic Analytics bilden die Grundlage für die &amp;quot;Predictive Analytics&amp;quot;, mit der ein Blick in die Zukunft gewagt wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei Predictive Analystics werden Techniken wie beispielsweise Deep- und Machine Learning in Kombination mit statistischen Methoden auf die Ergebnisse der Descriptive und Diagnostic Analytics angewandt und versucht, künftige Ergebnisse vorherzusagen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit &amp;quot;Prescriptive Analytics&amp;quot; wird nach Wegen und Lösungen gesucht, um definierte Zustände oder Ergebnisse zu erreichen. Dabei kommen Algorithmen und Technologien wie beispielsweise Machine Learning und KI, Simulationen, Application Testing und andere zum Einsatz.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Big Data ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter Big Data versteht man nicht nur die große Menge an sich stetig verändernden Daten. Unter dem Begriff Big Data werden auch die jüngsten Entwicklungen von Technologien zur Datenverarbeitung und Analysemethoden für große und komplexe Mengen an Daten zusammengefasst.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Big Data lassen sich durch 3 Eigenschaften &amp;quot;Volume&amp;quot;, &amp;quot;Variety&amp;quot; und &amp;quot;Velocity&amp;quot; charakterisieren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;quot;Volume&amp;quot; beschreibt dabei die Menge der erzeugten und gespeicherten Daten, die bearbeitet und analysiert werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das rasante Ansteigen der durch die Digitalisierung vorhandenen Datenmenge entspricht nach Schätzungen einer Verdoppelung der Datenmenge alle zwei Jahre. Damit geht auch ein steigender Bedarf an Ressourcen zur Speicherung, Datenanalyse und Datenmanipulation einher.&amp;amp;nbsp; &amp;amp;nbsp;(vgl. Krcmar  &amp;lt;ref&amp;gt;G. Oswald, H. Krcmar: „Digitale Transformation - Fallbeispiele und Branchenanalysen“ In: „Informationsmanagement und digitale Transformation“, Springer Gabler, 2018, S16f&amp;lt;/ref&amp;gt;  )&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit zunehmender Digitalisierung werden Daten aus zunehmend unterschiedlichen Quellen (Sensoren, soziale Dienste und Netzwerke, diverse Transaktionsdaten unterschiedlicher Systeme etc.) gewonnen und in unterschiedlichen Formaten angeliefert. Dieser Umstand wird als &amp;quot;Variety&amp;quot; bezeichnet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele der aktuell genutzten relationalen Datenbankstrukturen stoßen bei der Speicherung und Verarbeitung dieser Vielfalt an Daten an ihre Grenzen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daher wurden Alternativen abseits von traditionellen, relationalen Datenbanklösungen entwickelt (sogenannte NoSQL-Datenbanken) und werden für Big-Data-Analysen eingesetzt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Geschwindigkeit, mit der diese große Datenmengen erzeugt, übertragen und ausgewertet werden, wird als &amp;quot;Velocity&amp;quot; bezeichnet. Die Fähigkeit eines Unternehmens, auf Veränderungen in seiner Umwelt oder in der Organisation selbst reagieren zu können, kann von der Geschwindigkeit &amp;quot;Velocity&amp;quot; der Informationsverfügbarkeit abhängig sein. Die schnelle Datensammlung, Auswertungen und Analysen in Echtzeit und rechtzeitige Vorhersagen können zu kritischen Faktoren des Unternehmenserfolgs und Wettbewerbsvorteils werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Machine Learning ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das maschinelle Lernen oder &amp;quot;Machine Learning&amp;quot; gewinnt im Kontext von Big-Data-Analysen zunehmend an Bedeutung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei Machine Learning verarbeiten IT-Systeme beispielhafte Daten und wenden Algorithmen und statistische Methoden auf diese Datensätze an, um Muster aus den Daten erkennen zu können. Diese Muster oder Regeln werden nach einer Lernphase (künstliches Wissen) auf neue, den Systemen nicht bekannte Daten angewandt und diese neuen Daten damit verarbeitet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Algorithmen spielen beim maschinellen Lernen eine zentrale Rolle und lassen sich grob in überwachtes und unüberwachtes Lernen einteilen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beim überwachten Lernen werden dem IT-System im Vorfeld Beispieldatensätzen mit entsprechenden &amp;quot;Lösungen&amp;quot; als definierte Beispielmodelle bereitgestellt. Die Ergebnisse der Lernphase werden mit den bekannten und erwarteten Lösungen verglichen und damit der Lernfortschritt des Systems überwacht.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beim unüberwachten Lernen werden die Beispielmodelle nicht im Vorfeld bereitgestellt, sondern das System bildet die Lösungen eigenständig auf Basis der eigenständig erkannten Muster. So werden beispielsweise Elementgruppen oder Cluster in den Datensätzen abgeleitet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Machine Learning kommt beispielsweise bei Bild- und Gesichtserkennung, automatischen Empfehlungsdiensten, automatischer Erkennung von (auffälligen) Aktivitäten, Risikoprognosen, Analysen auf Basis von Kundendaten oder Sprach- und Texterkennung für digitale Assistent*innen zum Einsatz.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deep Learning  ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Einen Teilbereich des Machine Learnings stellt das &amp;quot;Deep Learning&amp;quot; dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Gegensatz zum Machine Learning, wo Menschen in die Datenanalyse und den Entscheidungsprozess eingreifen, sorgt der Mensch beim Deep Learning nur für die Bereitstellung der Informationen und die Dokumentation der Prozesse.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die eigentliche Analyse und das Ableiten von Prognosen oder Entscheidungen wird durch die Maschine selbständig durchgeführt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Deep Learning nutzt künstlich erzeugte neuronale Netzwerke (KNN), um Muster in den großen Datenmengen zu erkennen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Internet of Things (IoT) ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter dem Internet of Things (IoT) versteht man ein Netzwerk aus physischen Objekten, die mit Sensoren und Software ausgestattet sind und mit anderen Objekten über das Internet oder andere Netzwerke vernetzt sind. Durch die IoT-Technologien werden Objekte in die Lage versetzt, untereinander Informationen auszutauschen und die Objekte bzw. deren Zustände und Umwelten können überwacht werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;So können Informationen über Zustand und Lebenszyklus von Geräten gewonnen werden, aber auch mittels Datenanalysen und -verknüpfungen Aussagen über Kundenverhalten getroffen werden. Auf Basis dieser gewonnenen Erkenntnisse können Produkte und Prozesse optimiert oder neu entwickelt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;IoT wird oft im Kontext mit den Begriffen &amp;quot;Industrie 4.0&amp;quot; und &amp;quot;Smart Factory&amp;quot; genannt. Hierunter wird die Vernetzung aller an der Produktion beteiligten Unternehmensressourcen mit dem Ziel der selbstständigen Steuerung und selbstständigen Informationsaustausch verstanden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Vernetzung wird einerseits Auswirkungen auf die Planung, den Betrieb und die Wertschöpfungsstrukturen in Industrieunternehmen haben und andererseits die Automatisierung und Optimierung von Produktionsabläufen vorantreiben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Anwendungsbereiche für IoT und die Wertschöpfungsbeiträge der IoT-Technologien reichen heute bereits von Städteverwaltung, Baumanagement, industrielle Fertigung, Gebäudemanagement, Eigenheimautomatisierung bis hin zum Gesundheitswesen und darüber hinaus.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Gebäudemanagement und Eigenheimautomatisierung findet die Vernetzung von Geräten, Sensoren und Systemen in oder an Gebäuden Anwendung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Vernetzte Temperaturfühler und Thermostate für eine Automatisierung von Klimaanlagen und Heizungsanlagen, Automatisierung von Beschattungssystemen und Bewässerungsanlagen auf Basis von Wetter- und Niederschlagsdaten, Steuerung von Beleuchtungssystemen aber auch Sicherheitssysteme mit Bild- und Gesichtserkennung bzw. Erkennung von (auffälligen) Aktivitäten sind nur einige Anwendungsbeispiele.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Städtemanagement können IoT-Technologien im Verkehrs- und Ressourcenmanagement eingesetzt werden. Die Analyse von Bewegungs- und Trackingdaten kann einerseits das Management öffentlicher Verkehrssysteme (Auslastungsanalysen, Intervallanpassungen usw.) unterstützen und andererseits Verkehrssysteme für den Individualverkehr (z.B. Ampelsysteme) steuern.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Sensoren an kritischer Infrastruktur, wie bspw. Brücken, Hauptverkehrsknotenpunkten etc., können notwendige Sanierungs- oder Wartungsbedürfnisse besser planbar machen. Die Verwendung von Smart-Meter unterstützt das Ressourcen- bzw. Energiemanagement mit Bedarfs- oder Nachfrageanalysen und einer Optimierung der Energieverteilung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der industriellen Fertigung und im Baustellenmanagement wird auf IoT-Technologien gesetzt, um den Zustand und Lebenszyklus von Maschinen, Produktionssystemen oder anderen betriebsrelevanten Geräten zu überwachen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die kontinuierliche Überwachung kombiniert mit Methoden der Predictive-Analytics ermöglichen eine bessere Planung von Wartungsarbeiten und zielgerichtete Instandhaltungsarbeiten kritischer Produktions- und Betriebsmittel.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Logistikbereich finden IoT-Technologien nicht nur bei der Nachverfolgung von Lieferungen Anwendung, sondern auch im Bereich einer verkehrs- oder wetterabhängigen optimierten Routenplanung von Lastfahrzeugen, Schiffen, Cargo-Flugzeugen usw.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Gesundheitsbereich kommen Sensoren in vernetzten Geräten, wie z.B. Wearables oder Implantaten zum Einsatz, die eine kontinuierliche Überwachung von Körperfunktionen und Gesundheitsdaten ermöglichen. Damit kann rasch auf sich verändernde Gesundheitszustände reagiert, Therapien kontrolliert und Patient*innen auch außerhalb von Ordinationen, Krankenhäusern oder Therapieeinrichtungen begleitet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Weiters unterstützt die kontinuierliche Überwachung und Analyse von Gesundheitsdaten die Früherkennung von Krankheitsbildern.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Für Unternehmen ergeben sich durch den Einsatz von IoT-Technologien und der Vernetzung und Analyse der damit gewonnen Daten neue Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und agileren Anpassung von Produkten oder Dienstleistungen an Kundenbedürfnisse.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Dabei müssen allerdings Vorgaben und Regulatorien, vor allem in den Bereichen Datensicherheit und Datenschutz, berücksichtigt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Additive Manufacturing und Advanced Robotics ==&lt;br /&gt;
=== Advanced Robotics ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Advanced-Robotics-Systeme werden wesentlich die weitere Automatisierung von (physischen) Produktions- und Logistikprozessen vorantreiben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Charakteristisch für die Advanced-Robotics-Technologien sind eine verbesserte Wahrnehmung (Sensorik), Integrierbarkeit, Adaptabilität und Mobilität. Eingesetzt werden dafür Technologien aus den Bereichen Sensorik, Cloud-Computing, Datenverarbeitung und -analyse, sowie neue Materialen. Künftige Advanced-Robotics-Systeme sollen in der Lage sein, über heutige Sicherheitsbereiche hinweg direkt mit Menschen zu kooperieren und somit eine sich selbst steuernden Fabrik der Zukunft (Smart Factory) zu ermöglichen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Additive Manufacturing ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Additive Manufacturing (additive Fertigung) wird meist auch als 3D-Druck bezeichnet. Bei Additive Manufacturing entsteht ein Werkstück, indem Schicht für Schicht Material aufgetragen wird (Schichtbauprinzip). Additive Manufacturing findet bei der Herstellung von Prototypen (Rapid Prototyping), aber auch bei der Herstellung von Endprodukten (Rapid Manufacturing), sowie Werkzeugen und Formen (Rapid Tooling) Anwendung. Während es beim Rapid Prototyping um die schnelle Herstellung kostengünstiger Prototypen zu Anschauungszwecken geht, werden beim Rapid Tooling hingegen hochspezialisierte Fertigungswerkzeuge hergestellt. Das Rapid Prototyping ist eine verbreitete Anwendung für Additive-Manufacturing-Technologien, da hier Aussehen und Funktionalität des Prototyps sehr schnell und kostengünstig überprüft werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Blockchain ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine Blockchain stellt ein verteiltes Register dar, in dem digitale Datensätze, Ereignisse oder Transaktionen in chronologischer Reihenfolge für alle Teilnehmer*innen nachvollziehbar in Datenblöcken gespeichert und unveränderbar miteinander verkettet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei einer Blockchain handelt es sich um ein dezentrales, nicht reguliertes und gegebenenfalls offenes Transaktionsregister, das über keine zentrale Kontrollstelle oder Autorität verfügt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Um den validen Zustand über alle beteiligten Akteur*innen der Blockchain sicherzustellen, werden unterschiedliche Konsensmechanismen verwendet werden, welche auf Peer-to-Peer-Mechanismen und Verschlüsselung basieren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Aktuell findet die Blockchain-Technologie meist für die Umsetzung von Konzepten von Kryptowährungen oder Smart Contracts (Verträge) Anwendung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Allerdings können Anwendungen der Blockchain-Technologie auch genutzt werde, um ganze Prozesse, vor allem im Finanz- oder Versicherungssektor, effizienter zu gestalten und zu optimieren. Beispiele dafür sind Anwendungen im Wertpapierhandel, bei der Kreditvergabe oder bei Verträgen, welche autonom durchgeführt werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Kombination von Künstlicher Intelligenz und Blockchain ist ein weiteres Anwendungsszenario. Die Blockchain-Technologie ermöglicht die transparente und manipulationssichere Protokollierung von Arbeitsschritten und die darauf basierenden Entscheidungen von KI-Systemen. Dies könnte beispielsweise im Bereich vernetzter Dienste oder autonomes Fahren in der Automobilindustrie eingesetzt werden.&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Denkbar wäre aber auch ein Einsatz der Blockchain-Technologien beim Zusammenwirken unterschiedlicher Dienste oder Objekte im Internet of Things (IoT). Im Bereich des Internet of Things könnten auf Basis der Blockchain-Technologie künftig Abrechnungsprozesse zwischen autonom agierenden Geräten oder Maschinen, z.B. im Rahmen von Pay-per-use-Geschäftsmodellen, direkt abgewickelt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Jede einzelne der oben genannten Technologien stellt für sich hinsichtlich der Potential- und Nutzenbewertung, Kompetenzaufbau und Einsatz eine enorme Herausforderung für Unternehmen und die Organisation dar. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung kommen allerdings tatsächlich mehrere dieser Basistechnologien gleichzeitig zum Einsatz (Kress 2018). Dies liegt daran, dass neuen Geschäftsmodellen, Dienstleistungen oder Produkten eine Kombination dieser Basistechnologien zugrunde liegt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Transformation_von_Gesch%C3%A4ftsmodellen&amp;diff=5509</id>
		<title>IM537 - Digitale Transformation und Digitalisierung von Geschäftsprozessen - Transformation von Geschäftsmodellen</title>
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		<updated>2023-07-27T06:54:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Design Thinking als Innovationsmethode */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Transformation von Geschäftsmodellen =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit der voranschreitenden Digitalisierung haben Unternehmen begonnen, ihre Abläufe, Wertschöpfungsprozesse, Leistungen, Produkte etc. an die Möglichkeiten der digitalen Technologien anzupassen und ihre Position in den neu geschaffenen, digitalen Ökosystemen zu finden. Dabei können traditionelle, meist auf physische Produkte und Dienstleistungen bezogene Geschäftsmodelle effizienter gestaltet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit digitalen Technologien kann aber nicht nur Bestehendes verbessert, sondern es können auch neue oder ungenutzte &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Einnahmequellen, neue Vertriebsmethoden, neue Produkte und Dienstleistungen usw. durch die Unternehmen erschlossen werden. Diese digitale Transformation der Geschäftsmodelle ist ein fortlaufender Prozess, bei dem die Entwicklung der (digitalen) Geschäftsmodellen mit der Weiterentwicklung der digitalen Technologien einhergeht und mit den sich ändernden Ansprüchen und Erwartungen der Kund*innen schritthalten muss.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Das Geschäftsmodell ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In der Literatur finden sich zahlreiche Beiträge, wie ein Geschäftsmodell definiert oder beschrieben werden kann.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Nach Osterwalder  &amp;lt;ref&amp;gt;A. Osterwalder, Y. Pigneur: &amp;quot;Business Model Generation: Ein Handbuch für Visionäre, Spielveränderer und Herausforderer&amp;quot;, Campus Verlag, 2011&amp;lt;/ref&amp;gt;  definiert und beschreibt ein Geschäftsmodell jene Prinzipien, nach welchen ein Unternehmen einen Wert aus Produkten und Dienstleistungen schafft, vermittelt und erfasst. Weitere Definitionen finden sich beispielsweise bei Schallmo  &amp;lt;ref&amp;gt;D.R.A. Schallmo: &amp;quot;Digitale Transformation von Geschäftsmodellen.&amp;quot; In: &amp;quot;Jetzt digital transformieren.&amp;quot;, Springer Gabler, Wiesbaden, 2016&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter Geschäftsmodellen kann die grundlegende Funktionsweise, sowie logische Zusammenhänge der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens verstanden werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Geschäftsmodelle definieren&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;den Aufbau und die Grundlogik eines Unternehmens,&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;den Nutzen für Kund*innen und Partner*innen,&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;die Art und Weise des Rückflusses des Nutzens (z.B. Umsätze)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen versuchen sich Unternehmen gegenüber Mitbewerbern zu differenzieren. Somit muss auch implizit das Geschäftsmodell oder einzelne Elemente des Geschäftsmodell fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden (vgl. u.a. Schallmo &amp;lt;ref&amp;gt;). Zur Analyse von Geschäftsmodellen eignet sich z.B. der Business Model Canvas (vgl. Osterwalder &amp;lt;ref name=&amp;quot;OABMG11&amp;quot; /&amp;gt;), oder das magische Dreieck (vgl. Gassmann et.al. &amp;lt;ref name=&amp;quot;GOGME14&amp;quot;&amp;gt; O. Gassmann, K. Frankenberger, M. Csik: „Geschäftsmodelle entwickeln“, Carl Hanser Verlag, München, 2014&amp;lt;/ref&amp;gt;  )&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Das magische Dreieck ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das magische Dreieck nach Gassmann et.al.  &amp;lt;ref&amp;gt; beschreibt ein Geschäftsmodell anhand dem Zusammenspielt von vier Elementen:&amp;lt;/ref&amp;gt; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_MagischesDreieck.png|908x487px|center|frameless|Magisches Dreieck nach Gassmann et.al.]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Das magische Dreieck: Beschreibung eines Geschäftsmodells nach Gassmann et.al. &amp;lt;ref name=&amp;quot;GOGME14&amp;quot; /&amp;gt; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Zentrum jedes Geschäftsmodells steht &amp;quot;der*die Kund*in&amp;quot;. Das Geschäftsmodell beschreibt Kundensegmente, Wünsche, Bedürfnisse und durch welche Kanäle diese etabliert werden. (&amp;#039;&amp;#039;Wer?&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Jedes Geschäftsmodell verspricht Kund*innen und Partner*innen, Nutzen und Mehrwert zu stiften. Die dafür erforderlichen Produkte und Dienstleistungen sind dann quasi Mittel zum Zweck. (&amp;#039;&amp;#039;Was?&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Nutzenversprechen muss eingelöst und die dafür erforderlichen Produkte erzeugt werden. Die dafür notwendigen Prozesse, Abläufe, Ressourcen, Fähigkeiten und Partner*innen werden in einer Wertschöpfungskette abgebildet. (&amp;#039;&amp;#039;Wie?&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Jedes Geschäftsmodell beschreibt auch, wie Erträge für das Unternehmen erzielt werden können. Dabei werden auch Kostenstrukturen und die Art und Weise der Ertragsgenerierung betrachtet. (&amp;#039;&amp;#039;Wieviel?&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Gassmann et al.&amp;lt;ref name=&amp;quot;GOGME14&amp;quot; /&amp;gt; und Schallmo&amp;lt;ref name=&amp;quot;SDDigi16&amp;quot; /&amp;gt; beschreiben Geschäftsmodelle anhand folgender Dimensionen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse; border-style: solid; height: 367px;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 31px; background-color: rgb(206, 212, 217);&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 31px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dimension&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 31px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Inhalte&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 88px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 88px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kund*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 88px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Dimension beschreibt, welche Kundensegmente das Unternehmen über welche Kanäle ansprechen möchte.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Betrachtet werden dabei u.a. Kundenbedürfnisse und -anforderungen, Konsumgewohnheiten und Konsumabsichten. Diese Dimension umfasst auch die Kundenbeziehungen und die unterschiedlichen Kanäle, um mit Kund*innen in Kontakt zu kommen. z.B. Vertriebsstrukturen, Verkaufsstellen, diverse Werbekanäle, Serviceanlaufstellen etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 62px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nutzen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Dimension beschreibt, welche Leistung eines Produkts oder einer Dienstleistung dem*der Kund*in angeboten wird. Für den*die Kund*in soll ein Mehrwert generiert werden (Nutzenversprechen).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 62px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wertschöpfung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Dimension beschreibt, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln die Produkte oder Dienstleistungen erzeugt werden. Sie umfasst die für die Erbringung benötigten&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ressourcen und&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Fähigkeiten sowie Abläufe und&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Prozesse&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;eines Unternehmens (Wertschöpfungsketten, Prozesslandkarten).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 62px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Partner*innen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ähnlich zur Dimension der Kund*innen, beschreibt diese Dimension, welche Partnerbeziehungen und Kanäle zu Partner*innen &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;des Unternehmens benötigt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 62px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Dimension beschreibt, wie in dem Modell Umsätze bzw. Erträge generiert werden sollen und welche Kosten für die Leistungen anfallen werden. Es steht das Ertragsmodell und die Kostenstruktur im Mittelpunkt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;(orientiert an Gassmann et al., Schallmo)&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Business Model Canvas ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Etwas genauer und detaillierter kann ein Geschäftsmodell mittels des Business Model Canvas (BMC) betrachtet werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Business Modell Canvas umfasst eine größere Anzahl an Geschäftsmodellelementen und hat damit einen höheren Detaillierungsgrad. Ein BMC eignet sich gut für die Erarbeitung von neuen und Bearbeitung bestehender Geschäftsmodell im Rahmen von Workshops.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Business Model Canvas unterteilt jedes Geschäftsmodell in neun Elemente.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_BusinessModelCanvas.png|962x559px|center|frameless|Business Model Canvas nach Osterwalder]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Business Model Canvas nach Osterwalder &amp;lt;ref name=&amp;quot;OABMG11&amp;quot; /&amp;gt; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Zentrum des Business Model Canvas steht das Wert- oder Nutzenversprechen (Value Proposition).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Rechts davon wird auf der &amp;#039;&amp;#039;wertschaffenden Seite&amp;#039;&amp;#039; beschrieben, wie die Werte und der Nutzen für Kund*innen und das Unternehmen geschaffen werden. Auf der linken Seite des BMC wird beschrieben, welche Mittel ein Unternehmen für erfolgreiche Leistungserbringung und Umsetzung des Geschäftsmodells benötigt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Nutzenversprechen wird beschrieben, indem analysiert wird, was das Unternehmen im Vergleich zu anderen besser kann, welches Problem für Kunde*innengelöst werden kann oder warum Kund*innen die Leistung gerade bei diesem Unternehmen in Anspruch nehmen sollen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der Beschreibung der Kundengruppen (Customer Segments) und Zielgruppen kann z.B. nach demographischen Gesichtspunkten, Einkaufsbedürfnissen oder -verhalten etc. segmentiert werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es folgt die Beschreibung der Kanäle (Channels), über die die Kunden*innen(-segmente) erreicht werden sollen. Bei den Kanälen werden auch möglichst viele Berührungspunkte zwischen Kund*innen und dem Nutzenversprechen beschrieben. Eine gute Methode für diese Beschreibung ist eine Customer Journey bzw. das Customer Journey Mapping. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Element der Kanäle hat im Rahmen einer digitalen Transformation große strategische Relevanz, da durch digitale Technologien neue Kanäle erschlossen oder bestehende Kanäle angepasst werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neben den Kanälen wird die Kundenbeziehung (Customer Relationship) bzw. die Kundenbindungsstrategie beschrieben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Element der Einnahmequellen (Revenue Streams) wird beschrieben, durch welche Einnahmequellen und mit welchen Modellen das Unternehmen Erlöse generieren wird. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beispiele dafür sind u.a. Einmaliger Produktverkauf, Abonnements Provisionen, Lizenzmodelle etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Auf der linken Seite des Business Model Canvas werden die Partnerschaften, Schlüsselaktivitäten (Abläufe) und -ressourcen, sowie die Kostenstruktur beschrieben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei den Partnerschaften (Key Partners) handelt es sich um (strategische) Partner*innen, welche für das Geschäftsmodell wichtig sind. Partnerschaften sind für ein Geschäftsmodell wichtig, wenn z.B. ohne sie das Nutzenversprechen nicht erbracht werden kann, durch sie Ressourcen und Know-how bereitgestellt werden, durch sie neue Kundensegmente erschlossen werden können etc. Das können beispielsweise Zuliefer*innen, Technologiepartner*innen, Beteiligungen, Vertriebspartner*innen uvm. sein.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Schlüsselressourcen (Key Resources) sind jene erfolgskritischen Ressourcen, die für das erfolgreiche umsetzend des Geschäftsmodells benötigt werden. Dazu zählen z.B. Belegschaft, Infrastruktur, Technologie, Kapital, aber auch Know-how, Fähigkeiten, Lizenzen usw.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter Schlüsselaktivitäten oder Kernprozesse (Key Activities) fallen alle Vorgänge, die besonders wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung des Geschäftsmodells sind. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei jene Abläufe, Prozesse und Aktivitäten, die benötigt werden, um in den Elementen auf der rechten Seite des Business Model Canvas erfolgreicher und besser zu werden, z.B. Nutzen für Kund*innen und Partner*innen erhöhen, Kundensegmente erschließen bzw. Kundenbeziehungen pflegen, Kanäle erweitern usw.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Element Kostenstruktur (Cost Structure) beschreibt die wesentlichen Ausgaben, Kostentreiber und Kostenblöcke im Unternehmen. Darunter fallen beispielsweise Personalkosten, Betriebskosten, Kosten für Einkauf, Entwicklungskosten usw.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beide Methoden &amp;quot;magisches Dreieck&amp;quot; und &amp;quot;Business Model Canvas&amp;quot; eignen sich recht gut, um Geschäftsmodelle darzustellen, zu analysieren und neu zu entwickeln. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Obwohl beide einen unterschiedlichen Detailierungsgrad haben, können die Dimensionen des &amp;quot;magischen Dreiecks&amp;quot; über die Elemente des Business Model Canvas gelegt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Mapping_magischesDreieck_BMC.png|664x390px|center|frameless|Überlagern magisches Dreieck und BMC]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Gegenüberstellung bzw. Überlagerung des magischen Dreiecks mit dem Business Model Canvas&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch die voranschreitende Digitalisierung werden traditionelle, auf physische Produkte oder Dienstleistungen orientierte Geschäftsmodelle effizienter, aber sie werden damit nicht automatisch zu digitalen Geschäftsmodellen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Digitale Geschäftsmodelle ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine Anpassung eines bestehenden, traditionellen Geschäftsmodells um digitale Bestandteile (beispielsweise Ergänzung um einen Online-Shop im stationären Handel) ist ein erster Schritt am Weg der digitalen Transformation, aber kein digitales Geschäftsmodell.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Denn erst wenn auch die Geschäftsidee und die wertschöpfende Aktivitäten auf digitalen Technologien basieren, können Geschäftsmodelle als digital bezeichnet werden  &amp;lt;ref&amp;gt;W. Appelfeller, C. Feldmann: Die digitale Transformation des Unternehmens - Systematischer Leitfaden mit zehn Elementen zur Strukturierung und Reifegradmessung, Springer Gabler, Berlin, 2018, S.9ff&amp;lt;/ref&amp;gt;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Geschäftsmodelle werden dann als solche bezeichnet, wenn das Kernwesen der zugrunde liegenden Geschäftsprozesse durch digitale Technologien unterstützt wird, sowie die wertschöpfende Aktivitäten auf digitalen Technologien basieren &amp;lt;ref&amp;gt;S. Meinhardt, A. Pflaum: &amp;quot;Digitale Geschäftsmodelle&amp;quot;, Springer, Wiesbaden, 2019&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Physische Produkte, Prozesse und unternehmensinterne Abläufe werden zunehmend digitalisiert und das ermöglicht Kollaboration und Vernetzung, was zu rascheren Entscheidungen, Zeiteinsparungen und damit höhere Effizienz führen kann.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Technologien und deren Vernetzung erlauben beispielsweise auch die Verfolgung von Produkten, sowie die Analyse des Nutzungsverhaltens.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daten aus sozialen Netzwerken z. B. Tweets, Posts können hinsichtlich der Kundenzufriedenheit und -bedürfnissen analysiert werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Kundendaten können auch genutzt werden, um das Kaufverhalten zu analysieren und eine gezieltere Ansprache von Zielgruppen zu ermöglichen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daten von Sensoren und deren Vernetzung können herangezogen werden, um den Lebenszyklus von Geräten zu überwachen, Logistik zu verbessern, Infrastrukturen besser zu verwalten etc. Die Analyse von Transaktionsdaten (beim Online-Shopping, Wertpapierhandel, Handel mit digitalen Assets, Banktransaktionen usw.) kann beispielsweise Aufschluss über Konsumverhalten und -vorlieben, aber auch Risikoeinstellung und Bonität geben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformation von Geschäftsmodellen kann einzelne Geschäftsmodellelemente, das gesamte Geschäftsmodell, Wertschöpfungsketten sowie unterschiedliche Akteure in einem Wertschöpfungsnetzwerk betreffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das bedeutet, dass einerseits bereits vorhandene Geschäftsmodelle verändert werden können (z.B. Entwicklung &amp;quot;smarter&amp;quot; Produkte und Vertrieb durch digitale Shops), anderseits aber auch komplett neue Geschäftsmodelle entstehen können (z.B. Handel mit Daten und Datenanalysen).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Nach Gassmann et.al.  &amp;lt;ref&amp;gt;O. Gassmann, K. Frankenberger, M. Csik: „Geschäftsmodelle entwickeln“, Carl Hanser Verlag, München, 2014&amp;lt;/ref&amp;gt;  basieren rund 90 Prozent der transformierten, innovativen Geschäftsmodelle auf bereits vorhandenen Geschäftsmodellen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die folgende Tabelle soll beispielhaft zeigen, wie die digitale Transformation auf alle Dimensionen eines Geschäftsmodells einwirkt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse; border-style: solid;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: rgb(206, 212, 217);&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dimension&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Auswirkungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kund*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Kund*innen können über mehrere, unterschiedliche Kanäle erreicht werden. Der direkte Kundenkontakt wandelt sich vom physischen Kontakt (z.B. im Geschäftslokal) zur Interaktion über technische Systeme (z. B. Online-Shop (E-Commerce))&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Digitale Endgeräte als zentrale Schnittstelle von Unternehmen und Kunden&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nutzen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Physische Produkte werden zu digitalen Produkten z. B. Musik, Filme, Autobahnmaut&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Produkte werden online und On-Demand auf digitalen Plattformen bereitgestellt&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wertschöpfung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Wiederkehrende Aktivitäten werden mittels digitaler Technologien automatisiert&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Digitale Vertriebsplattformen erfüllen Kundenanforderungen hinsichtlich Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Verfügbarkeit von Produkten etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Digitale Endgeräte als und Informations-, Buchungs- und Bezahlgerät sind für Konsumenten jederzeit verfügbar&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Partner*innen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Digitaler Informationsaustausch über Schnittstellen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Erweiterung des Ökosystems (geographische Grenzen, Zeitzonen etc.) aufgrund digitaler Technologien&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Veränderung des Erlösmodells: Aus einmaliger Produktverkauf können Abonnements oder Lizenzmodelle werden. Nicht mehr das Produkt, sondern damit verknüpfte Daten können verkauft werden&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Arten von digitalen Geschäftsmodellen, die im Folgenden auszugsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit kurz vorgestellt werden sollen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Werbegestütztes Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ein oder mehrere Dienste werden kostenlos angeboten. Der*die Konsument*in beziehungsweise jene Daten, die der*die Konsument*in bei der Nutzung des Dienstes von sich Preis gibt, werden an Unternehmen zu Werbe- und Anzeigezwecken verkauft.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Premium-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Konsument*innen erhalten kostenlosen Zugang zu einer &amp;quot;Basisversion&amp;quot; eines Produkts oder Dienstleistung, deren Funktionsumfang meist eingeschränkt ist. Zusätzlich ist in vielen Fällen die &amp;quot;Basisversion“ mit Werbeanzeigen versehen. Wenn der*die Konsument*in umfangreichere Funktionen oder Leistungen nutzen möchte, können diese über kostenpflichtige Versionen (Premium) erworben werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;On-Demand-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ein virtuelles Produkt oder eine Dienstleistung kann „Bei Bedarf“ sofort für einen bestimmten Zeitraum konsumiert werden. Das können beispielsweise Medien, Filme, Musik usw. sein.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Abonnement-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Konsument*innen erhalten für eine bestimmte Zeit Zugang zu Produkten und Dienstleistungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;E-Commerce-Modell und Marktplatz-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;E-Commerce-Modelle sind einseitige Verkaufsmodelle, bei denen Unternehmen eigene (physische) Produkte an Kund*innen verkaufen. Bespiel dafür ist der klassische Online-Shop.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beim Marktplatz werden über eine Plattform von verschiedenen Verkäufer*innen und Käufer*innen Produkte und Dienstleistungen gehandelt. Die Plattform wird meist von Dritten betrieben und verschiedenen Verkäufer*innen entgeltlich bereitgestellt. Mögliche Käufer*innen können die Plattform meist kostenfrei nutzen. Um mit einem Marktplatz attraktiv und erfolgreich zu sein, müssen ausreichend Verkäufer*innen und Käufer*innen gefunden werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ökosystem-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Ökosysteme vereinen bzw. integrieren verschiedene Modelle bzw. Dienste und bieten diese den Konsument*innen über unterschiedliche Plattformen hinweg an.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Analyse beispielsweise von Kunden- und Transaktionsdaten ermöglicht einen gezielten Vertrieb von Mehrleistungen an Bestandskunden. Durch die Inanspruchnahme von immer mehr Produkten und Leistungen kann bei Konsument*innen ein „Vendor Lock-in“-Effekt entstehen. Dieser Effekt macht es Konsument*innen schwerer, den Anbieter zu wechseln und sie verbleiben im Ökosystem.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Access-Over-Ownership-Modell oder Sharing-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei diesem Modell kann ein Produkt gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum benutzt werden, ohne dass der*die Konsument*in dieses Produkt besitzen muss. Darunter fallen beispielsweise Car-Sharing oder Mieten eines Fahrzeugs (z.B. E-Scooter, Fahrräder), das Mieten einer Wohnung, Mieten von Maschinen etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In Kombination mit einem Marktplatz-Modell können von diesem Geschäftsmodell auch Personen profitieren, die ihren Besitz (z.B. Fahrzeug, Wohnung) in Zeiten der Nichtnutzung zur Einnahmequelle machen wollen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Experience-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei diesem Modell werden Produkte um digitale Dienste (Experiences) ergänzt, die dem*der Konsument*in kostenpflichtig z.B. in Form eines Abos bereitgestellt werden. Diese hinzugefügten Dienste oder sogenannte &amp;quot;Erfahrungen&amp;quot; zu Produkten wären ohne digitale Technologien nicht möglich. Beispiel dafür sind digitale Dienste in der Automobilindustrie bei der von verschiedenen Herstellern digitale Dienste wie beispielsweise verkehrsabhängige Kartendienste, Musikdienste usw. oder sogar ganze digitale Ökosysteme angeboten werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitalen Geschäftsmodelle haben bestimmte Merkmale, die sie von digitalen &amp;quot;Zusatzangeboten&amp;quot; herkömmlicher Geschäftsmodelle unterscheiden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Geschäftsmodelle sind meist neu auf dem Markt und bieten neue Dienstleistung oder Produkte an.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Nutzenversprechen bzw. der Wert der angebotenen (Dienst-)Leistung wird mit digitalen Technologien geschaffen und basiert auf digitalen Technologien (z.B. Nutzung des Internets).&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Geschäftsmodelle basieren oftmals ausschließlich auf digitalen Kanälen. Das bezieht sich auch auf die Kundengewinnung und den Vertrieb, der oftmals auch ausschließlich digital abgewickelt wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Kund*innen sind bereit, für die Angebote und Leistungen des digitalen Geschäftsmodell zu bezahlen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit der digitalen Transformation sind Unternehmen in ihrer Innovationskraft gefordert. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Innovationen stellen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die (weitere) Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Innovationen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei Innovationen muss es sich allerdings nicht immer grundlegende Erneuerungen handeln. Innovationen umfassen vielmehr sowohl technologische Verbesserungen, effizientere oder effektivere Abläufe, als auch Produkt- oder Prozessveränderungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Innovationen müssen sich an Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen orientieren und von diesen als nützlich angesehen werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen, muss bei Innovationen der Kundennutzen im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen, aber auch eine Umsetzbarkeit und die Marktfähigkeit berücksichtigt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Innovation.png|783x417px|center|frameless|Innovationen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Innovationen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit der voranschreitenden Digitalisierung und digitalen Transformation haben auch &amp;#039;&amp;#039;disruptive Innovationen&amp;#039;&amp;#039; an Bedeutung gewonnen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Disruptive Innovation&amp;#039;&amp;#039; bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auf Basis neuer Technologien Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden, die potenziell bestehende Geschäftsmodelle ablösen oder vollständig verdrängen können. Das liegt nicht nur daran, dass diese neuen Produkte oder Dienstleistungen möglicherweise kostengünstiger angeboten werden können oder Kundenbedürfnissen besser entsprechen könnten, sondern auch, dass Unternehmen an bestehenden Kulturen festhalten, nicht flexibel auf neue Gegebenheiten reagieren und eventuell wenig Spielraum für Innovationen zulassen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Design Thinking als Innovationsmethode ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;„Design Thinking“  &amp;lt;ref&amp;gt;Tim Brown: “Design Thinking”, In:”Harvard Business Review”, Juni 2008&amp;lt;/ref&amp;gt;  &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
bietet eine kundenzentrierte, iterative Innovationsmethode, um komplexe Aufgaben zu lösen und neue Ideen zu entwickeln. Mit der Design-Thinking-Methode sollen aus Kundensicht wertstiftende Lösungen unter Abwägung von deren Bedürfnissen, Wirtschaftlichkeit, und Machbarkeit entwickelt werden.&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der gesamte Prozess orientiert sich vorrangig an den Kund*innen und deren Bedürfnissen, damit Dienstleistungen und Produkte zielgerichtet weiterentwickelt oder neu gestaltet werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_DesignThinking.png|900x538px|center|frameless|Phasen des Design Thinking Prozesses]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Phasen im Design-Thinking-Prozess&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der Design-Thinking-Prozess durchläuft verschiedene Phasen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 1: Verstehen&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zunächst wird die Ausgangssituation festgelegt und für ein gemeinsames Verständnis aller am Prozess beteiligten für die Problemstellung, die Zielgruppe(n) und ihr Umfeld, sowie der Rahmenbedingungen gesorgt. Ziel dieser ersten Phase ist es, Klarheit über die Problemstellung zu erlangen und anhand transparent kommunizierter Rahmenbedingungen den möglichen Lösungsraum abzugrenzen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 2: Beobachten&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In der nächsten Phase des Design-Thinking-Prozesses sollen die Bedürfnisse und Prioritäten der Kund*innen analysiert und verstanden werden. Mittels Interviews, persönlicher Gesprächen soll Nutzer*innen und Kund*innen beschreiben, wie das bestehende Problem oder die Situation durch die Nutzer*innen selbst gelöst wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In dieser Phase soll herausgefunden werden, welche Hypothesen und Annahmen aus der ersten Phase bestätigt werden können, oder welche widerlegt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 3: Standpunkt definieren&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die so gesammelten Informationen werden in der dritten Phase zusammengeführt (Synthese) und interpretiert.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Resultate können zum Beispiel mithilfe der Personas Methode (Beschreibung abstrahierter Zielgruppen, deren Standpunkte und Bedürfnisse) dokumentiert werden. Damit soll der Rahmen für den Lösungsraum abgegrenzt und der Lösungsraum gestaltet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In dieser Phase kann bereits eine Aussage getroffen werden, inwieweit eine Verbesserung beispielsweise der Kundenzufriedenheit, des Kauferlebnisses, Effizienz von Abläufen etc. für den*die Nutzer*in bzw. Kund*in erreicht werden kann.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 4: Ideen entwickeln&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In der vierten Phase des Design-Thinking-Prozesses werden mithilfe verschiedener Kreativmethoden (z.B. Brainstorming) Ideen entwickelt, wie das Problem für die definierten Zielgruppen und Personas gelöst werden soll.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Danach erfolgt eine Bewertung und Priorisierung dieser entwickelten Ideen in mehreren Schritten. Die Kriterien für die Bewertung und Priorisierung der Ideen stellen die Vereinbarkeit von Bedürfnissen, Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit in den Mittelpunkt. Kriterien können dabei zum Beispiel eine einfache Umsetzbarkeit (&amp;quot;Quick-Win“), hinsichtlich der vorhandenen Ressourcen und Projektlaufzeit am vielversprechendsten oder strategisch wichtig sein.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 5: Prototyping&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In dieser Phase werden ausgewählte, priorisierte Ideen konkreter ausgearbeitet und in Prototypen übersetzt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Design-Thinking-Prozess werden nicht nur physische Produktideen, die sich mittels verschiedener Materialen in Prototypen umsetzen lassen, entwickelt, sondern auch innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Prozessänderungen. Für deren Prototypen können Methoden wie zum Beispiel Rollenspiele oder Storytelling herangezogen werden. Die so entstehenden Prototypen sollen aber nicht nur der Validierung von entwickelten Ideen dienen, sondern können als auch als Inspiration und Ausgangspunkt für weitere Entwicklungszyklen angesehen werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 6: Testen&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die letzte Phase im Design-Thinking-Prozess ist die Testphase. Hier werden die Prototypen in persönlichen Gesprächen mit Nutzer*innen aus den Zielgruppen evaluiert. Ziel dieser Phase ist es, Feedback von den Nutzer*innen zu bekommen und die entwickelten Prototypen auf Basis dieser Feedbacks zu verfeinern oder die Prototypen zu verwerfen und weitere Alternativen abzuwägen. Diese letzte Phase kann nun Ausgangspunkt für die Umsetzung der Lösung auf Basis des Prototypes sein, aber auch ein Neustart des Prozesses aufgrund von neu gewonnen, wichtigen Erkenntnissen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Für die Umsetzung der Lösung eigenen sich agile Methoden, wie z.B &amp;quot;&amp;#039;&amp;#039;SCRUM&amp;#039;&amp;#039;&amp;quot; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;oder &amp;quot;&amp;#039;&amp;#039;Lean Startup&amp;#039;&amp;#039;&amp;quot;-Methode. Beide Ansätze kommen ursprünglich aus dem Bereich der Softwareentwicklung, können aber auch auf andere Bereiche in der Organisation angeapasst werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Transformation_von_Gesch%C3%A4ftsmodellen&amp;diff=5508</id>
		<title>IM537 - Digitale Transformation und Digitalisierung von Geschäftsprozessen - Transformation von Geschäftsmodellen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Transformation_von_Gesch%C3%A4ftsmodellen&amp;diff=5508"/>
		<updated>2023-07-27T06:53:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Business Model Canvas */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Transformation von Geschäftsmodellen =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit der voranschreitenden Digitalisierung haben Unternehmen begonnen, ihre Abläufe, Wertschöpfungsprozesse, Leistungen, Produkte etc. an die Möglichkeiten der digitalen Technologien anzupassen und ihre Position in den neu geschaffenen, digitalen Ökosystemen zu finden. Dabei können traditionelle, meist auf physische Produkte und Dienstleistungen bezogene Geschäftsmodelle effizienter gestaltet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit digitalen Technologien kann aber nicht nur Bestehendes verbessert, sondern es können auch neue oder ungenutzte &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Einnahmequellen, neue Vertriebsmethoden, neue Produkte und Dienstleistungen usw. durch die Unternehmen erschlossen werden. Diese digitale Transformation der Geschäftsmodelle ist ein fortlaufender Prozess, bei dem die Entwicklung der (digitalen) Geschäftsmodellen mit der Weiterentwicklung der digitalen Technologien einhergeht und mit den sich ändernden Ansprüchen und Erwartungen der Kund*innen schritthalten muss.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Das Geschäftsmodell ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In der Literatur finden sich zahlreiche Beiträge, wie ein Geschäftsmodell definiert oder beschrieben werden kann.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Nach Osterwalder  &amp;lt;ref&amp;gt;A. Osterwalder, Y. Pigneur: &amp;quot;Business Model Generation: Ein Handbuch für Visionäre, Spielveränderer und Herausforderer&amp;quot;, Campus Verlag, 2011&amp;lt;/ref&amp;gt;  definiert und beschreibt ein Geschäftsmodell jene Prinzipien, nach welchen ein Unternehmen einen Wert aus Produkten und Dienstleistungen schafft, vermittelt und erfasst. Weitere Definitionen finden sich beispielsweise bei Schallmo  &amp;lt;ref&amp;gt;D.R.A. Schallmo: &amp;quot;Digitale Transformation von Geschäftsmodellen.&amp;quot; In: &amp;quot;Jetzt digital transformieren.&amp;quot;, Springer Gabler, Wiesbaden, 2016&amp;lt;/ref&amp;gt;  .&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter Geschäftsmodellen kann die grundlegende Funktionsweise, sowie logische Zusammenhänge der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens verstanden werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Geschäftsmodelle definieren&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;den Aufbau und die Grundlogik eines Unternehmens,&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;den Nutzen für Kund*innen und Partner*innen,&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;die Art und Weise des Rückflusses des Nutzens (z.B. Umsätze)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen versuchen sich Unternehmen gegenüber Mitbewerbern zu differenzieren. Somit muss auch implizit das Geschäftsmodell oder einzelne Elemente des Geschäftsmodell fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden (vgl. u.a. Schallmo &amp;lt;ref&amp;gt;). Zur Analyse von Geschäftsmodellen eignet sich z.B. der Business Model Canvas (vgl. Osterwalder &amp;lt;ref name=&amp;quot;OABMG11&amp;quot; /&amp;gt;), oder das magische Dreieck (vgl. Gassmann et.al. &amp;lt;ref name=&amp;quot;GOGME14&amp;quot;&amp;gt; O. Gassmann, K. Frankenberger, M. Csik: „Geschäftsmodelle entwickeln“, Carl Hanser Verlag, München, 2014&amp;lt;/ref&amp;gt;  )&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Das magische Dreieck ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das magische Dreieck nach Gassmann et.al.  &amp;lt;ref&amp;gt; beschreibt ein Geschäftsmodell anhand dem Zusammenspielt von vier Elementen:&amp;lt;/ref&amp;gt; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_MagischesDreieck.png|908x487px|center|frameless|Magisches Dreieck nach Gassmann et.al.]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Das magische Dreieck: Beschreibung eines Geschäftsmodells nach Gassmann et.al. &amp;lt;ref name=&amp;quot;GOGME14&amp;quot; /&amp;gt; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Zentrum jedes Geschäftsmodells steht &amp;quot;der*die Kund*in&amp;quot;. Das Geschäftsmodell beschreibt Kundensegmente, Wünsche, Bedürfnisse und durch welche Kanäle diese etabliert werden. (&amp;#039;&amp;#039;Wer?&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Jedes Geschäftsmodell verspricht Kund*innen und Partner*innen, Nutzen und Mehrwert zu stiften. Die dafür erforderlichen Produkte und Dienstleistungen sind dann quasi Mittel zum Zweck. (&amp;#039;&amp;#039;Was?&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Nutzenversprechen muss eingelöst und die dafür erforderlichen Produkte erzeugt werden. Die dafür notwendigen Prozesse, Abläufe, Ressourcen, Fähigkeiten und Partner*innen werden in einer Wertschöpfungskette abgebildet. (&amp;#039;&amp;#039;Wie?&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Jedes Geschäftsmodell beschreibt auch, wie Erträge für das Unternehmen erzielt werden können. Dabei werden auch Kostenstrukturen und die Art und Weise der Ertragsgenerierung betrachtet. (&amp;#039;&amp;#039;Wieviel?&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Gassmann et al.&amp;lt;ref name=&amp;quot;GOGME14&amp;quot; /&amp;gt; und Schallmo&amp;lt;ref name=&amp;quot;SDDigi16&amp;quot; /&amp;gt; beschreiben Geschäftsmodelle anhand folgender Dimensionen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse; border-style: solid; height: 367px;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 31px; background-color: rgb(206, 212, 217);&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 31px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dimension&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 31px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Inhalte&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 88px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 88px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kund*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 88px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Dimension beschreibt, welche Kundensegmente das Unternehmen über welche Kanäle ansprechen möchte.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Betrachtet werden dabei u.a. Kundenbedürfnisse und -anforderungen, Konsumgewohnheiten und Konsumabsichten. Diese Dimension umfasst auch die Kundenbeziehungen und die unterschiedlichen Kanäle, um mit Kund*innen in Kontakt zu kommen. z.B. Vertriebsstrukturen, Verkaufsstellen, diverse Werbekanäle, Serviceanlaufstellen etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 62px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nutzen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Dimension beschreibt, welche Leistung eines Produkts oder einer Dienstleistung dem*der Kund*in angeboten wird. Für den*die Kund*in soll ein Mehrwert generiert werden (Nutzenversprechen).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 62px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wertschöpfung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Dimension beschreibt, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln die Produkte oder Dienstleistungen erzeugt werden. Sie umfasst die für die Erbringung benötigten&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ressourcen und&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Fähigkeiten sowie Abläufe und&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Prozesse&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;eines Unternehmens (Wertschöpfungsketten, Prozesslandkarten).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 62px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Partner*innen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ähnlich zur Dimension der Kund*innen, beschreibt diese Dimension, welche Partnerbeziehungen und Kanäle zu Partner*innen &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;des Unternehmens benötigt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;height: 62px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 153.766px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1515.22px; height: 62px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Dimension beschreibt, wie in dem Modell Umsätze bzw. Erträge generiert werden sollen und welche Kosten für die Leistungen anfallen werden. Es steht das Ertragsmodell und die Kostenstruktur im Mittelpunkt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;(orientiert an Gassmann et al., Schallmo)&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Business Model Canvas ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Etwas genauer und detaillierter kann ein Geschäftsmodell mittels des Business Model Canvas (BMC) betrachtet werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Business Modell Canvas umfasst eine größere Anzahl an Geschäftsmodellelementen und hat damit einen höheren Detaillierungsgrad. Ein BMC eignet sich gut für die Erarbeitung von neuen und Bearbeitung bestehender Geschäftsmodell im Rahmen von Workshops.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Business Model Canvas unterteilt jedes Geschäftsmodell in neun Elemente.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_BusinessModelCanvas.png|962x559px|center|frameless|Business Model Canvas nach Osterwalder]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Business Model Canvas nach Osterwalder &amp;lt;ref name=&amp;quot;OABMG11&amp;quot; /&amp;gt; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Zentrum des Business Model Canvas steht das Wert- oder Nutzenversprechen (Value Proposition).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Rechts davon wird auf der &amp;#039;&amp;#039;wertschaffenden Seite&amp;#039;&amp;#039; beschrieben, wie die Werte und der Nutzen für Kund*innen und das Unternehmen geschaffen werden. Auf der linken Seite des BMC wird beschrieben, welche Mittel ein Unternehmen für erfolgreiche Leistungserbringung und Umsetzung des Geschäftsmodells benötigt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Nutzenversprechen wird beschrieben, indem analysiert wird, was das Unternehmen im Vergleich zu anderen besser kann, welches Problem für Kunde*innengelöst werden kann oder warum Kund*innen die Leistung gerade bei diesem Unternehmen in Anspruch nehmen sollen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der Beschreibung der Kundengruppen (Customer Segments) und Zielgruppen kann z.B. nach demographischen Gesichtspunkten, Einkaufsbedürfnissen oder -verhalten etc. segmentiert werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es folgt die Beschreibung der Kanäle (Channels), über die die Kunden*innen(-segmente) erreicht werden sollen. Bei den Kanälen werden auch möglichst viele Berührungspunkte zwischen Kund*innen und dem Nutzenversprechen beschrieben. Eine gute Methode für diese Beschreibung ist eine Customer Journey bzw. das Customer Journey Mapping. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Element der Kanäle hat im Rahmen einer digitalen Transformation große strategische Relevanz, da durch digitale Technologien neue Kanäle erschlossen oder bestehende Kanäle angepasst werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neben den Kanälen wird die Kundenbeziehung (Customer Relationship) bzw. die Kundenbindungsstrategie beschrieben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Element der Einnahmequellen (Revenue Streams) wird beschrieben, durch welche Einnahmequellen und mit welchen Modellen das Unternehmen Erlöse generieren wird. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beispiele dafür sind u.a. Einmaliger Produktverkauf, Abonnements Provisionen, Lizenzmodelle etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Auf der linken Seite des Business Model Canvas werden die Partnerschaften, Schlüsselaktivitäten (Abläufe) und -ressourcen, sowie die Kostenstruktur beschrieben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei den Partnerschaften (Key Partners) handelt es sich um (strategische) Partner*innen, welche für das Geschäftsmodell wichtig sind. Partnerschaften sind für ein Geschäftsmodell wichtig, wenn z.B. ohne sie das Nutzenversprechen nicht erbracht werden kann, durch sie Ressourcen und Know-how bereitgestellt werden, durch sie neue Kundensegmente erschlossen werden können etc. Das können beispielsweise Zuliefer*innen, Technologiepartner*innen, Beteiligungen, Vertriebspartner*innen uvm. sein.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Schlüsselressourcen (Key Resources) sind jene erfolgskritischen Ressourcen, die für das erfolgreiche umsetzend des Geschäftsmodells benötigt werden. Dazu zählen z.B. Belegschaft, Infrastruktur, Technologie, Kapital, aber auch Know-how, Fähigkeiten, Lizenzen usw.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter Schlüsselaktivitäten oder Kernprozesse (Key Activities) fallen alle Vorgänge, die besonders wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung des Geschäftsmodells sind. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei jene Abläufe, Prozesse und Aktivitäten, die benötigt werden, um in den Elementen auf der rechten Seite des Business Model Canvas erfolgreicher und besser zu werden, z.B. Nutzen für Kund*innen und Partner*innen erhöhen, Kundensegmente erschließen bzw. Kundenbeziehungen pflegen, Kanäle erweitern usw.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Element Kostenstruktur (Cost Structure) beschreibt die wesentlichen Ausgaben, Kostentreiber und Kostenblöcke im Unternehmen. Darunter fallen beispielsweise Personalkosten, Betriebskosten, Kosten für Einkauf, Entwicklungskosten usw.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beide Methoden &amp;quot;magisches Dreieck&amp;quot; und &amp;quot;Business Model Canvas&amp;quot; eignen sich recht gut, um Geschäftsmodelle darzustellen, zu analysieren und neu zu entwickeln. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Obwohl beide einen unterschiedlichen Detailierungsgrad haben, können die Dimensionen des &amp;quot;magischen Dreiecks&amp;quot; über die Elemente des Business Model Canvas gelegt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Mapping_magischesDreieck_BMC.png|664x390px|center|frameless|Überlagern magisches Dreieck und BMC]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Gegenüberstellung bzw. Überlagerung des magischen Dreiecks mit dem Business Model Canvas&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch die voranschreitende Digitalisierung werden traditionelle, auf physische Produkte oder Dienstleistungen orientierte Geschäftsmodelle effizienter, aber sie werden damit nicht automatisch zu digitalen Geschäftsmodellen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Digitale Geschäftsmodelle ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine Anpassung eines bestehenden, traditionellen Geschäftsmodells um digitale Bestandteile (beispielsweise Ergänzung um einen Online-Shop im stationären Handel) ist ein erster Schritt am Weg der digitalen Transformation, aber kein digitales Geschäftsmodell.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Denn erst wenn auch die Geschäftsidee und die wertschöpfende Aktivitäten auf digitalen Technologien basieren, können Geschäftsmodelle als digital bezeichnet werden  &amp;lt;ref&amp;gt;W. Appelfeller, C. Feldmann: Die digitale Transformation des Unternehmens - Systematischer Leitfaden mit zehn Elementen zur Strukturierung und Reifegradmessung, Springer Gabler, Berlin, 2018, S.9ff&amp;lt;/ref&amp;gt;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Geschäftsmodelle werden dann als solche bezeichnet, wenn das Kernwesen der zugrunde liegenden Geschäftsprozesse durch digitale Technologien unterstützt wird, sowie die wertschöpfende Aktivitäten auf digitalen Technologien basieren &amp;lt;ref&amp;gt;S. Meinhardt, A. Pflaum: &amp;quot;Digitale Geschäftsmodelle&amp;quot;, Springer, Wiesbaden, 2019&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Physische Produkte, Prozesse und unternehmensinterne Abläufe werden zunehmend digitalisiert und das ermöglicht Kollaboration und Vernetzung, was zu rascheren Entscheidungen, Zeiteinsparungen und damit höhere Effizienz führen kann.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Technologien und deren Vernetzung erlauben beispielsweise auch die Verfolgung von Produkten, sowie die Analyse des Nutzungsverhaltens.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daten aus sozialen Netzwerken z. B. Tweets, Posts können hinsichtlich der Kundenzufriedenheit und -bedürfnissen analysiert werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Kundendaten können auch genutzt werden, um das Kaufverhalten zu analysieren und eine gezieltere Ansprache von Zielgruppen zu ermöglichen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daten von Sensoren und deren Vernetzung können herangezogen werden, um den Lebenszyklus von Geräten zu überwachen, Logistik zu verbessern, Infrastrukturen besser zu verwalten etc. Die Analyse von Transaktionsdaten (beim Online-Shopping, Wertpapierhandel, Handel mit digitalen Assets, Banktransaktionen usw.) kann beispielsweise Aufschluss über Konsumverhalten und -vorlieben, aber auch Risikoeinstellung und Bonität geben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformation von Geschäftsmodellen kann einzelne Geschäftsmodellelemente, das gesamte Geschäftsmodell, Wertschöpfungsketten sowie unterschiedliche Akteure in einem Wertschöpfungsnetzwerk betreffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das bedeutet, dass einerseits bereits vorhandene Geschäftsmodelle verändert werden können (z.B. Entwicklung &amp;quot;smarter&amp;quot; Produkte und Vertrieb durch digitale Shops), anderseits aber auch komplett neue Geschäftsmodelle entstehen können (z.B. Handel mit Daten und Datenanalysen).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Nach Gassmann et.al.  &amp;lt;ref&amp;gt;O. Gassmann, K. Frankenberger, M. Csik: „Geschäftsmodelle entwickeln“, Carl Hanser Verlag, München, 2014&amp;lt;/ref&amp;gt;  basieren rund 90 Prozent der transformierten, innovativen Geschäftsmodelle auf bereits vorhandenen Geschäftsmodellen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die folgende Tabelle soll beispielhaft zeigen, wie die digitale Transformation auf alle Dimensionen eines Geschäftsmodells einwirkt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse; border-style: solid;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: rgb(206, 212, 217);&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dimension&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Auswirkungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kund*in&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Kund*innen können über mehrere, unterschiedliche Kanäle erreicht werden. Der direkte Kundenkontakt wandelt sich vom physischen Kontakt (z.B. im Geschäftslokal) zur Interaktion über technische Systeme (z. B. Online-Shop (E-Commerce))&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Digitale Endgeräte als zentrale Schnittstelle von Unternehmen und Kunden&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nutzen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Physische Produkte werden zu digitalen Produkten z. B. Musik, Filme, Autobahnmaut&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Produkte werden online und On-Demand auf digitalen Plattformen bereitgestellt&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wertschöpfung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Wiederkehrende Aktivitäten werden mittels digitaler Technologien automatisiert&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Digitale Vertriebsplattformen erfüllen Kundenanforderungen hinsichtlich Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Verfügbarkeit von Produkten etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Digitale Endgeräte als und Informations-, Buchungs- und Bezahlgerät sind für Konsumenten jederzeit verfügbar&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Partner*innen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Digitaler Informationsaustausch über Schnittstellen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Erweiterung des Ökosystems (geographische Grenzen, Zeitzonen etc.) aufgrund digitaler Technologien&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 139px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 1516px;&amp;quot; | &amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;·&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt; Veränderung des Erlösmodells: Aus einmaliger Produktverkauf können Abonnements oder Lizenzmodelle werden. Nicht mehr das Produkt, sondern damit verknüpfte Daten können verkauft werden&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Arten von digitalen Geschäftsmodellen, die im Folgenden auszugsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit kurz vorgestellt werden sollen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Werbegestütztes Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ein oder mehrere Dienste werden kostenlos angeboten. Der*die Konsument*in beziehungsweise jene Daten, die der*die Konsument*in bei der Nutzung des Dienstes von sich Preis gibt, werden an Unternehmen zu Werbe- und Anzeigezwecken verkauft.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Premium-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Konsument*innen erhalten kostenlosen Zugang zu einer &amp;quot;Basisversion&amp;quot; eines Produkts oder Dienstleistung, deren Funktionsumfang meist eingeschränkt ist. Zusätzlich ist in vielen Fällen die &amp;quot;Basisversion“ mit Werbeanzeigen versehen. Wenn der*die Konsument*in umfangreichere Funktionen oder Leistungen nutzen möchte, können diese über kostenpflichtige Versionen (Premium) erworben werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;On-Demand-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ein virtuelles Produkt oder eine Dienstleistung kann „Bei Bedarf“ sofort für einen bestimmten Zeitraum konsumiert werden. Das können beispielsweise Medien, Filme, Musik usw. sein.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Abonnement-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Konsument*innen erhalten für eine bestimmte Zeit Zugang zu Produkten und Dienstleistungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;E-Commerce-Modell und Marktplatz-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;E-Commerce-Modelle sind einseitige Verkaufsmodelle, bei denen Unternehmen eigene (physische) Produkte an Kund*innen verkaufen. Bespiel dafür ist der klassische Online-Shop.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beim Marktplatz werden über eine Plattform von verschiedenen Verkäufer*innen und Käufer*innen Produkte und Dienstleistungen gehandelt. Die Plattform wird meist von Dritten betrieben und verschiedenen Verkäufer*innen entgeltlich bereitgestellt. Mögliche Käufer*innen können die Plattform meist kostenfrei nutzen. Um mit einem Marktplatz attraktiv und erfolgreich zu sein, müssen ausreichend Verkäufer*innen und Käufer*innen gefunden werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Ökosystem-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Ökosysteme vereinen bzw. integrieren verschiedene Modelle bzw. Dienste und bieten diese den Konsument*innen über unterschiedliche Plattformen hinweg an.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Analyse beispielsweise von Kunden- und Transaktionsdaten ermöglicht einen gezielten Vertrieb von Mehrleistungen an Bestandskunden. Durch die Inanspruchnahme von immer mehr Produkten und Leistungen kann bei Konsument*innen ein „Vendor Lock-in“-Effekt entstehen. Dieser Effekt macht es Konsument*innen schwerer, den Anbieter zu wechseln und sie verbleiben im Ökosystem.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Access-Over-Ownership-Modell oder Sharing-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei diesem Modell kann ein Produkt gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum benutzt werden, ohne dass der*die Konsument*in dieses Produkt besitzen muss. Darunter fallen beispielsweise Car-Sharing oder Mieten eines Fahrzeugs (z.B. E-Scooter, Fahrräder), das Mieten einer Wohnung, Mieten von Maschinen etc.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In Kombination mit einem Marktplatz-Modell können von diesem Geschäftsmodell auch Personen profitieren, die ihren Besitz (z.B. Fahrzeug, Wohnung) in Zeiten der Nichtnutzung zur Einnahmequelle machen wollen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Experience-Modell&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei diesem Modell werden Produkte um digitale Dienste (Experiences) ergänzt, die dem*der Konsument*in kostenpflichtig z.B. in Form eines Abos bereitgestellt werden. Diese hinzugefügten Dienste oder sogenannte &amp;quot;Erfahrungen&amp;quot; zu Produkten wären ohne digitale Technologien nicht möglich. Beispiel dafür sind digitale Dienste in der Automobilindustrie bei der von verschiedenen Herstellern digitale Dienste wie beispielsweise verkehrsabhängige Kartendienste, Musikdienste usw. oder sogar ganze digitale Ökosysteme angeboten werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitalen Geschäftsmodelle haben bestimmte Merkmale, die sie von digitalen &amp;quot;Zusatzangeboten&amp;quot; herkömmlicher Geschäftsmodelle unterscheiden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Geschäftsmodelle sind meist neu auf dem Markt und bieten neue Dienstleistung oder Produkte an.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Nutzenversprechen bzw. der Wert der angebotenen (Dienst-)Leistung wird mit digitalen Technologien geschaffen und basiert auf digitalen Technologien (z.B. Nutzung des Internets).&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Geschäftsmodelle basieren oftmals ausschließlich auf digitalen Kanälen. Das bezieht sich auch auf die Kundengewinnung und den Vertrieb, der oftmals auch ausschließlich digital abgewickelt wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
*&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Kund*innen sind bereit, für die Angebote und Leistungen des digitalen Geschäftsmodell zu bezahlen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit der digitalen Transformation sind Unternehmen in ihrer Innovationskraft gefordert. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Innovationen stellen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die (weitere) Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Innovationen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei Innovationen muss es sich allerdings nicht immer grundlegende Erneuerungen handeln. Innovationen umfassen vielmehr sowohl technologische Verbesserungen, effizientere oder effektivere Abläufe, als auch Produkt- oder Prozessveränderungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Innovationen müssen sich an Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen orientieren und von diesen als nützlich angesehen werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen, muss bei Innovationen der Kundennutzen im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen, aber auch eine Umsetzbarkeit und die Marktfähigkeit berücksichtigt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Innovation.png|783x417px|center|frameless|Innovationen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Innovationen&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit der voranschreitenden Digitalisierung und digitalen Transformation haben auch &amp;#039;&amp;#039;disruptive Innovationen&amp;#039;&amp;#039; an Bedeutung gewonnen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Disruptive Innovation&amp;#039;&amp;#039; bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auf Basis neuer Technologien Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden, die potenziell bestehende Geschäftsmodelle ablösen oder vollständig verdrängen können. Das liegt nicht nur daran, dass diese neuen Produkte oder Dienstleistungen möglicherweise kostengünstiger angeboten werden können oder Kundenbedürfnissen besser entsprechen könnten, sondern auch, dass Unternehmen an bestehenden Kulturen festhalten, nicht flexibel auf neue Gegebenheiten reagieren und eventuell wenig Spielraum für Innovationen zulassen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Design Thinking als Innovationsmethode ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;„Design Thinking“  &amp;lt;ref&amp;gt;Tim Brown: “Design Thinking”, In:”Harvard Business Review”, Juni 2008&amp;lt;/ref&amp;gt;  &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
bietet eine kundenzentrierte, iterative Innovationsmethode, um komplexe Aufgaben zu lösen und neue Ideen zu entwickeln. Mit der Design-Thinking-Methode sollen aus Kundensicht wertstiftende Lösungen unter Abwägung von deren Bedürfnissen, Wirtschaftlichkeit, und Machbarkeit entwickelt werden.&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der gesamte Prozess orientiert sich vorrangig an den Kunden und deren Bedürfnissen, damit Dienstleistungen und Produkte zielgerichtet weiterentwickelt oder neu gestaltet werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_DesignThinking.png|900x538px|center|frameless|Phasen des Design Thinking Prozesses]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Phasen im Design-Thinking-Prozess&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der Design-Thinking-Prozess durchläuft verschiedene Phasen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 1: Verstehen&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zunächst wird die Ausgangssituation festgelegt und für ein gemeinsames Verständnis aller am Prozess beteiligten für die Problemstellung, die Zielgruppe(n) und ihr Umfeld, sowie der Rahmenbedingungen gesorgt. Ziel dieser ersten Phase ist es, Klarheit über die Problemstellung zu erlangen und anhand transparent kommunizierter Rahmenbedingungen den möglichen Lösungsraum abzugrenzen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 2: Beobachten&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In der nächsten Phase des Design-Thinking-Prozesses sollen die Bedürfnisse und Prioritäten der Kund*innen analysiert und verstanden werden. Mittels Interviews, persönlicher Gesprächen soll Nutzer*innen und Kunden*innen beschreiben, wie das bestehende Problem oder die Situation durch die Nutzer*innen selbst gelöst wird.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In dieser Phase soll herausgefunden werden, welche Hypothesen und Annahmen aus der ersten Phase bestätigt werden können, oder welche widerlegt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 3: Standpunkt definieren&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die so gesammelten Informationen werden in der dritten Phase zusammengeführt (Synthese) und interpretiert.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Resultate können zum Beispiel mithilfe der Personas Methode (Beschreibung abstrahierter Zielgruppen, deren Standpunkte und Bedürfnisse) dokumentiert werden. Damit soll der Rahmen für den Lösungsraum abgegrenzt und der Lösungsraum gestaltet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In dieser Phase kann bereits eine Aussage getroffen werden, inwieweit eine Verbesserung beispielsweise der Kundenzufriedenheit, des Kauferlebnisses, Effizienz von Abläufen etc. für den*die Nutzer*in bzw. Kund*in erreicht werden kann.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 4: Ideen entwickeln&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In der vierten Phase des Design-Thinking-Prozesses werden mithilfe verschiedener Kreativmethoden (z.B. Brainstorming) Ideen entwickelt, wie das Problem für die definierten Zielgruppen und Personas gelöst werden soll.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Danach erfolgt eine Bewertung und Priorisierung dieser entwickelten Ideen in mehreren Schritten. Die Kriterien für die Bewertung und Priorisierung der Ideen stellen die Vereinbarkeit von Bedürfnissen, Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit in den Mittelpunkt. Kriterien können dabei zum Beispiel eine einfache Umsetzbarkeit (&amp;quot;Quick-Win“), hinsichtlich der vorhandenen Ressourcen und Projektlaufzeit am vielversprechendsten oder strategisch wichtig sein.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 5: Prototyping&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;In dieser Phase werden ausgewählte, priorisierte Ideen konkreter ausgearbeitet und in Prototypen übersetzt.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Im Design-Thinking-Prozess werden nicht nur physische Produktideen, die sich mittels verschiedener Materialen in Prototypen umsetzen lassen, entwickelt, sondern auch innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Prozessänderungen. Für deren Prototypen können Methoden wie zum Beispiel Rollenspiele oder Storytelling herangezogen werden. Die so entstehenden Prototypen sollen aber nicht nur der Validierung von entwickelten Ideen dienen, sondern können als auch als Inspiration und Ausgangspunkt für weitere Entwicklungszyklen angesehen werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Phase 6: Testen&amp;lt;/span&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die letzte Phase im Design-Thinking-Prozess ist die Testphase. Hier werden die Prototypen in persönlichen Gesprächen mit Nutzer*innen aus den Zielgruppen evaluiert. Ziel dieser Phase ist es, Feedback von den Nutzer*innen zu bekommen und die entwickelten Prototypen auf Basis dieser Feedbacks zu verfeinern oder die Prototypen zu verwerfen und weitere Alternativen abzuwägen. Diese letzte Phase kann nun Ausgangspunkt für die Umsetzung der Lösung auf Basis des Prototypes sein, aber auch ein Neustart des Prozesses aufgrund von neu gewonnen, wichtigen Erkenntnissen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Für die Umsetzung der Lösung eigenen sich agile Methoden, wie z.B &amp;quot;&amp;#039;&amp;#039;SCRUM&amp;#039;&amp;#039;&amp;quot; &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;oder &amp;quot;&amp;#039;&amp;#039;Lean Startup&amp;#039;&amp;#039;&amp;quot;-Methode. Beide Ansätze kommen ursprünglich aus dem Bereich der Softwareentwicklung, können aber auch auf andere Bereiche in der Organisation angeapasst werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Ausl%C3%B6ser_und_Treiber_der_digitalen_Transformation&amp;diff=5507</id>
		<title>IM537 - Digitale Transformation und Digitalisierung von Geschäftsprozessen - Auslöser und Treiber der digitalen Transformation</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Ausl%C3%B6ser_und_Treiber_der_digitalen_Transformation&amp;diff=5507"/>
		<updated>2023-07-27T06:50:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Schnelligkeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Einleitung =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter der digitalen Transformation versteht man einen fortlaufenden Prozess von - mitunter tiefgreifenden - Veränderungen. Diese Veränderungen betreffen sowohl den Wirtschaftsbereich als auch unsere Gesellschaft als Ganzes.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die digitale Transformation wurde durch die Entwicklung immer leistungsfähigerer digitaler Technologien ermöglicht und gewann vor allem während der COVID-19-Einschränkungen weiter an Bedeutung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit dem Einsatz digitaler Technologien und durch &amp;quot;virtuelle Zusammenarbeit&amp;quot; konnte die Weiterführung von Unternehmungen während der Einschränkungen aufrechterhalten werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen standen vor der Herausforderung, Kund*innen und Partner*innen auf eine andere Art und Weise zu erreichen und die Belegschaft mit digitalen Technologien auszustatten, um eine Weiterarbeit abseits der klassischen Dienstorte zu ermöglichen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beispiele dafür sind Online-Shopping, die Digitalisierung papierbasierter Prozesse, aber auch eine digitale Bereitstellung von Dienstleistungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die voranschreitende Digitalisierung ebnet den Weg für eine digitale Transformation.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Unternehmen und dessen Kund*innen, bietet Chancen und beeinflusst unseren Umgang mit digitaler Technik maßgeblich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der Veränderungsprozess der digitalen Transformation wirkt tief in unsere Gesellschaft, verändert unsere gewohnten Arbeitsweisen und beeinflusst Unternehmenskulturen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Veränderungen stellen Unternehmen, Führungskräfte und die gesamte Belegschaft vor Herausforderungen. Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung im öffentlichen Bereich und bei Behörden, müssen diese Veränderungen aber auch gesellschaftlich und generationsübergreifend betrachtet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die digitale Transformation beeinflusst uns in vielen Lebensbereichen und über ganze Generationen hinweg, beginnend in der Schule und bei höheren Ausbildungen, in der Arbeitswelt, in der Wirtschaft, im öffentlichen Bereich und bei Behörden, im Gesundheitsbereich bis hin zum &amp;quot;digitalen Erbe&amp;quot;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das vorliegende Studienheft soll einen Überblick über Treiber dieser Veränderungen, Werkzeugen zur Transformation von Geschäftsmodellen, Technologien zur Unterstützung der digitalen Transformation, Möglichkeiten zur Bewertung des Reifegrades am Weg der digitalen Transformation und Auswirkungen der Veränderungen auf die Arbeitswelt geben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Auslöser und Treiber der digitalen Transformation =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der digitalen Transformation liegt die immer weiter voranschreitende Digitalisierung zu Grunde.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Schaubild_Digital.png|476x504px|center|frameless|Digitalisierung und digitale Transformation ]]&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitalisierung und digitale Transformation&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;Digitalisierung&amp;#039;&amp;#039; versteht man den Einsatz von digitalen Technologien in Prozessen, um diese effizienter (kostengünstiger, schneller) zu machen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Dabei werden meist vorhandene, etablierte papierbasierte Prozesse digitalisiert, um nötige menschliche Interaktionen zu reduzieren und damit den Ablauf automatisiert erledigen zu können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zum Beispiel können Dokumente wie Rechnungen, Belege, Lieferscheine, Produktbeschreibungen etc. digitalisiert werden und diese für die Verarbeitung, Speicherung oder Veröffentlichung verwendet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es können Scanner und Bilderkennungsprogramme genutzt werden, um Formularinhalte auszulesen und diese automatisiert in Verarbeitungssysteme zu übernehmen. In einem weiteren Schritt werden nun mit Hilfe von digitalen Techniken und Technologien ganze Abläufe, wie beispielsweise Datenerfassung mittels digitaler Formulare, Rechnung per E-Mail versenden, Bestellungen/Reservierungen automatisieren etc., abgebildet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Reduktion von Arbeitszeit, Kosten, Fehlerquoten und Beschleunigung der Abläufe steht dabei im Vordergrund.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Wenn bestehende, etablierte Prozesse digitalisiert werden, müssen diese jedoch nicht zwangsläufig auch effektiver werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Wenn ein nicht effektiver, wenig nutzbringender Prozess digitalisiert wird, bleibt der Prozess ineffektiv und liefert dem Unternehmen weiterhin wenig Nutzen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der &amp;#039;&amp;#039;digitalen Transformation&amp;#039;&amp;#039; stehen Geschäftsbereiche und deren Prozesse im Mittelpunkt, jedoch geht das Verständnis wesentlich weiter, als diese einfach auf die neuen digitalen Technologien anzupassen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Charakteristik der digitalen Transformation ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der digitalen Transformation werden neue Geschäftsmodelle, Geschäftsorganisationen und Geschäftsideen umgesetzt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es geht darum, bestehende Geschäftsmodelle und Prozesse komplett zu überdenken und unter einer viel umfassenderen Nutzung digitaler Technologien neu zu entwickeln. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Damit geht auch ein kultureller Wandel und Veränderungen in der Organisation einher. Das Management und die Führung sind damit gefordert, die Belegschaft mit digitalen Technologien zu befähigen, damit diese Veränderungen stattfinden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformation kann nach Oswald und Krmcar  &amp;lt;ref&amp;gt;G. Oswald, H. Krcmar: „Digitale Transformation - Fallbeispiele und Branchenanalysen“ In: „Informationsmanagement und digitale Transformation“, Springer Gabler, 2018, S.6ff &amp;lt;/ref&amp;gt;  durch vier Eigenschaften charakterisiert werden: &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unausweichlichkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unumkehrbarkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Ungeheure Schnelligkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unsicherheit in der Ausführung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Unausweichlichkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Gesellschaftliche und wirtschaftliche Trends, der demografische Wandel, fortschreitende Urbanisierung und Globalisierung stellen Unternehmen vor Herausforderungen, die ohne den Einsatz digitaler Technologien und den damit einhergehenden digitalen Wandel nicht gelöst werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unumkehrbarkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neue Technologien oder Einsatzkonzepte für etablierte Technologien (Innovationen) sind bei der Einführung in den Markt unter Umständen weniger leistungsfähig als die in dem Markt dominierenden Technologien.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert sich mit zunehmender Reife allerdings so weit, dass bereits etablierte Lösungen aus ihrer dominanten Marktstellung verdrängt werden. Nutzer*innen möchten nicht auf den Komfortgewinn der digitalen Innovationen verzichten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schnelligkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformationsprozesse schreiten ungeheuer schnell voran. Viele, auch bereits etablierte Unternehmen, haben den Anspruch, innovativ zu sein, sich kontinuierlich neu zu erfinden und in Bewegung zu bleiben. Fallende Kosten für Rechenleistung, Speicher und Vernetzungstechnologien verringern Eintrittsbarrieren in Märkte, die früher durch hohe Investitionskosten in IT-Infrastruktur geschützt waren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;E&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;s ist beispielsweise heute für produzierende Unternehmen kaum mehr möglich, sich nur über Produkte zu differenzieren. Stattdessen findet die Differenzierung auch über den Einbezug der Produkte in ein Ökosystem intelligenter Dienstleistungen statt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Grundlage für die Entwicklung und Erstellung dieser intelligenten Dienstleistungen sind Daten, deren Erhebung und deren Zugriff nicht zwingend von dem*der Hersteller*in des Produkts kontrolliert werden können. Das machen sich insbesondere Startups und branchenfremde Unternehmen zunutze. (z.B. App-Stores für Smart-Devices, Smarte Lösungen im KFZ-Bereich usw.)&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit in der Ausführung ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei aller Unausweichlichkeit des digitalen Wandels sind digitale Transformationsprozesse im Detail unsicher. Es ist schwer vorauszusagen, welche Unternehmen mit welchen Angeboten auf Basis welcher Technologien in Zukunft erfolgreich sein werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen sind mit hohen Innovationen in Bereichen wie zum Beispiel Vernetzung (Sensorik, Internet of Things, Mesh-Netzwerke), prädiktive Analytik und maschinelles Lernen konfrontiert.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es geht mittlerweile nicht mehr nur darum Entscheidungen für einen technischen Standard zu treffen, sondern auch darum, Potenziale von neuen Technologien abzuschätzen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der voranschreitenden Digitalisierung kristallisieren sich große Trends heraus, die einerseits große Veränderungen, beispielsweise in der Industrie und deren Zulieferunternehmen, im Handel usw. mit sich bringen und damit andererseits als Treiber für die digitale Transformation, auch in den Unternehmen selbst, wirken.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Treiber der digitalen Transformation ==&lt;br /&gt;
=== Mobile Technologien ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mobile Technologien verändern unsere Gesellschaft und unser Verhalten maßgeblich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Informationen und der Zugang zu Daten sind nahezu jederzeit und von überall verfügbar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen müssen sich den Herausforderungen zu diesen neuen Möglichkeiten, Arbeit zu verrichten, stellen und möglicherweise wandeln. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Klassische, herkömmliche Arbeitsmodelle sind oftmals nicht mehr passend, um die Belegschaft an das Unternehmen zu binden bzw. neue Talente zu finden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wachsende Kundenerwartungen und soziale Medien ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele Kund*innen erwarten mittlerweile, dass Unternehmen immer, von überall und über mehrere Kanäle (Multi-Channel oder Omni-Channel) erreichbar sind. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese wachsenden Kundenbedürfnisse führen zu einem Wandel der Treue und Loyalität gegenüber traditionellen Produkten, Marken und sogar Dienstleistungen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass bereitgestellte Produkte und Leistungen überdacht und gegebenenfalls angepasst werden müssen, um das Risiko schwindender Marktanteile oder Kundenstämme zu reduzieren bzw. neue Marktbereiche zu besetzen und möglicherweise neue Kundensegmente zu erreichen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neben der sinkenden Kundentreue steigt die Erwartung, dass Unternehmen stets neue Produkte und Innovationen hervorbringen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;So steigt der Druck, schneller zu entwickeln und diese Innovationen auch schneller auf den Markt zu bringen. Produkt-Lebenszyklen werden damit kürzer und Unternehmen müssen viel rascher neue Bedürfnisse erkennen und darauf eingehen. Dies erfordert eine digitale Transformation der gesamten Organisation. Begriffe, die dabei in den Fokus rücken sind beispielsweise &amp;#039;&amp;#039;Design Thinking, Agilität, Scrum&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== “Extended Enterprise“ - ausgedehnte Unternehmensgrenzen durch Digitalisierung ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit dem Begriff „Extended Enterprise“ ist gemeint, dass der Einsatz digitaler Technologien die Grenzen des Unternehmens ausdehnt. Über digitale Plattformen können Kund*innen, Stakeholder, Belegschaft, andere Einrichtungen usw. integriert werden. Das Unternehmen wird durch diese Integration zu einem zentralen Spieler in einem ganzen Ökosystem.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele Unternehmen tauschen kontinuierlich große Informationsmengen zum Beispiel mit Zuliefer*innen, Partner*innen, Kund*innen und vielen anderen Parteien aus. Die Fähigkeit, mit all diesen Partner*innen Informationen auszutauschen und effektive, effiziente Schnittstellen in Prozessen zu haben, stellt eine Herausforderung für Unternehmen dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Digitalisierung eröffnet aber auch viele neue Wege in der Wertschöpfung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Planung, Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Vertrieb sind nicht mehr standortgebunden, sondern können vielmehr über Unternehmensgrenzen, geografischen Grenzen und Zeitzonen hinweg stattfinden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen sind gefordert, hier neue Ansätze zu verfolgen und ihre Prozesse und die nötigen Systeme anzupassen, aber auch die Belegschaft zu dieser digitalen Transformation zu befähigen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Big Data, Data Science, IoT ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;„&amp;#039;&amp;#039;Data is the new Oil&amp;#039;&amp;#039;“ (2006 von Mathematiker Clive Humby zitiert und 2017 in Economist Artikel “The world’s most valuable resource is no longer oil, but data” weiter ausgeführt) beschreibt den grundsätzlichen &amp;quot;Wert&amp;quot; von Daten für ein Unternehmen bildlich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch die Möglichkeiten digitaler Technologien sind Daten für Unternehmen zu einem zentralen Punkt ihrer Anstrengungen geworden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Allerdings können die Daten, so wie Öl, erst dann verwendet werden, wenn sie &amp;quot;raffiniert&amp;quot;, also umgewandelt werden, damit sie auch einen monetären, profitablen Wert für das Unternehmen erzielen können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daten müssen aufbereitet, analysiert, verknüpft und in Kontext gebracht werden, damit sie einen Mehrwert für das Unternehmen haben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Technologien zur Verarbeitung und Auswertung riesiger Datenmengen (Big Data) ermöglichen Analysen auch von unstrukturierten Informationen und können neue Einblicke für Unternehmen z.B. in die Nutzung der eigenen Produkte oder Prozesse bedeuten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Internet of Things (IoT) bezeichnet ein Netzwerk physischer Objekte („Things“), die u.a. mit Sensoren und Software ausgestattet sind, um diese mit anderen Geräten und Systemen über das Internet so zu vernetzen, dass zwischen den Objekten Daten ausgetauscht werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch IoT-Technologien können Geräte und Produkte &amp;quot;smart&amp;quot; werden, aber auch überwacht werden. Das Ergebnis sind Daten, die zum Beispiel Auskunft über Gerätezustand, Nutzung und Haltbarkeit geben, durch Analysen und Verknüpfung aber auch Aufschluss über Kundenverhalten etc. geben können. Durch Auswertungen und Analysen können einerseits Prozesse optimiert werden, anderseits sogar neue Produkte entwickelt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== IT-Infrastruktur und Cloud ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine eigene IT-Infrastruktur im eigenen Rechenzentrum zu betreiben bedeutet für ein Unternehmen einen erheblichen Ressourceneinsatz und signifikanten Kostenfaktor. Speziell im Falle saisonal auftretender Spitzen bei benötigter Rechenleistung muss Rechenleistung vorgehalten werden, die möglicherweise außerhalb dieser Saisonen ungenutzt &amp;quot;brach liegt&amp;quot;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;IT-Infrastruktur aus der Cloud, Hybride Systeme oder auch Multi-Cloud-Lösungen bieten Ansätze, um Skalierungsanforderungen abzudecken und IT-Infrastruktur kosteneffizient nutzen zu können. Viele Softwarehersteller*innen bzw. Anbieter*innen mobiler Lösungen und neuer Technologien wie IoT bieten automatisch Cloudlösungen zur Nutzung und Implementierung an.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Aus diesem Grund ist für Unternehmen eine gezielte Cloud_Strategie von großer Bedeutung, wobei hier speziell auf regulatorische Vorgaben Bedacht genommen werden muss.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Technologietrends ermöglichen eine digitale Transformation hinsichtlich der Art und Weise, wie mit Kund*innen interagiert bzw. diese Interaktion neu gestaltet werden kann (z.B. Social Media, Data Science, Mobile Technologien, Netzwerke), indem die Potentiale der Belegschaft besser genutzt werden können (z.B. Mobile Technologien, Home-Office, Tools zur digitalen Zusammenarbeit, Cloud) und interne Prozesse produktiver organisiert und beschleunigt werden können (z.B. Automatisierung, Data Science, Cloud-Lösungen).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Ausl%C3%B6ser_und_Treiber_der_digitalen_Transformation&amp;diff=5506</id>
		<title>IM537 - Digitale Transformation und Digitalisierung von Geschäftsprozessen - Auslöser und Treiber der digitalen Transformation</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Ausl%C3%B6ser_und_Treiber_der_digitalen_Transformation&amp;diff=5506"/>
		<updated>2023-07-27T06:49:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Schnelligkeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Einleitung =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter der digitalen Transformation versteht man einen fortlaufenden Prozess von - mitunter tiefgreifenden - Veränderungen. Diese Veränderungen betreffen sowohl den Wirtschaftsbereich als auch unsere Gesellschaft als Ganzes.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die digitale Transformation wurde durch die Entwicklung immer leistungsfähigerer digitaler Technologien ermöglicht und gewann vor allem während der COVID-19-Einschränkungen weiter an Bedeutung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit dem Einsatz digitaler Technologien und durch &amp;quot;virtuelle Zusammenarbeit&amp;quot; konnte die Weiterführung von Unternehmungen während der Einschränkungen aufrechterhalten werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen standen vor der Herausforderung, Kund*innen und Partner*innen auf eine andere Art und Weise zu erreichen und die Belegschaft mit digitalen Technologien auszustatten, um eine Weiterarbeit abseits der klassischen Dienstorte zu ermöglichen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beispiele dafür sind Online-Shopping, die Digitalisierung papierbasierter Prozesse, aber auch eine digitale Bereitstellung von Dienstleistungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die voranschreitende Digitalisierung ebnet den Weg für eine digitale Transformation.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Unternehmen und dessen Kund*innen, bietet Chancen und beeinflusst unseren Umgang mit digitaler Technik maßgeblich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der Veränderungsprozess der digitalen Transformation wirkt tief in unsere Gesellschaft, verändert unsere gewohnten Arbeitsweisen und beeinflusst Unternehmenskulturen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Veränderungen stellen Unternehmen, Führungskräfte und die gesamte Belegschaft vor Herausforderungen. Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung im öffentlichen Bereich und bei Behörden, müssen diese Veränderungen aber auch gesellschaftlich und generationsübergreifend betrachtet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die digitale Transformation beeinflusst uns in vielen Lebensbereichen und über ganze Generationen hinweg, beginnend in der Schule und bei höheren Ausbildungen, in der Arbeitswelt, in der Wirtschaft, im öffentlichen Bereich und bei Behörden, im Gesundheitsbereich bis hin zum &amp;quot;digitalen Erbe&amp;quot;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das vorliegende Studienheft soll einen Überblick über Treiber dieser Veränderungen, Werkzeugen zur Transformation von Geschäftsmodellen, Technologien zur Unterstützung der digitalen Transformation, Möglichkeiten zur Bewertung des Reifegrades am Weg der digitalen Transformation und Auswirkungen der Veränderungen auf die Arbeitswelt geben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Auslöser und Treiber der digitalen Transformation =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der digitalen Transformation liegt die immer weiter voranschreitende Digitalisierung zu Grunde.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Schaubild_Digital.png|476x504px|center|frameless|Digitalisierung und digitale Transformation ]]&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitalisierung und digitale Transformation&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;Digitalisierung&amp;#039;&amp;#039; versteht man den Einsatz von digitalen Technologien in Prozessen, um diese effizienter (kostengünstiger, schneller) zu machen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Dabei werden meist vorhandene, etablierte papierbasierte Prozesse digitalisiert, um nötige menschliche Interaktionen zu reduzieren und damit den Ablauf automatisiert erledigen zu können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zum Beispiel können Dokumente wie Rechnungen, Belege, Lieferscheine, Produktbeschreibungen etc. digitalisiert werden und diese für die Verarbeitung, Speicherung oder Veröffentlichung verwendet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es können Scanner und Bilderkennungsprogramme genutzt werden, um Formularinhalte auszulesen und diese automatisiert in Verarbeitungssysteme zu übernehmen. In einem weiteren Schritt werden nun mit Hilfe von digitalen Techniken und Technologien ganze Abläufe, wie beispielsweise Datenerfassung mittels digitaler Formulare, Rechnung per E-Mail versenden, Bestellungen/Reservierungen automatisieren etc., abgebildet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Reduktion von Arbeitszeit, Kosten, Fehlerquoten und Beschleunigung der Abläufe steht dabei im Vordergrund.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Wenn bestehende, etablierte Prozesse digitalisiert werden, müssen diese jedoch nicht zwangsläufig auch effektiver werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Wenn ein nicht effektiver, wenig nutzbringender Prozess digitalisiert wird, bleibt der Prozess ineffektiv und liefert dem Unternehmen weiterhin wenig Nutzen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der &amp;#039;&amp;#039;digitalen Transformation&amp;#039;&amp;#039; stehen Geschäftsbereiche und deren Prozesse im Mittelpunkt, jedoch geht das Verständnis wesentlich weiter, als diese einfach auf die neuen digitalen Technologien anzupassen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Charakteristik der digitalen Transformation ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der digitalen Transformation werden neue Geschäftsmodelle, Geschäftsorganisationen und Geschäftsideen umgesetzt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es geht darum, bestehende Geschäftsmodelle und Prozesse komplett zu überdenken und unter einer viel umfassenderen Nutzung digitaler Technologien neu zu entwickeln. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Damit geht auch ein kultureller Wandel und Veränderungen in der Organisation einher. Das Management und die Führung sind damit gefordert, die Belegschaft mit digitalen Technologien zu befähigen, damit diese Veränderungen stattfinden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformation kann nach Oswald und Krmcar  &amp;lt;ref&amp;gt;G. Oswald, H. Krcmar: „Digitale Transformation - Fallbeispiele und Branchenanalysen“ In: „Informationsmanagement und digitale Transformation“, Springer Gabler, 2018, S.6ff &amp;lt;/ref&amp;gt;  durch vier Eigenschaften charakterisiert werden: &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unausweichlichkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unumkehrbarkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Ungeheure Schnelligkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unsicherheit in der Ausführung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Unausweichlichkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Gesellschaftliche und wirtschaftliche Trends, der demografische Wandel, fortschreitende Urbanisierung und Globalisierung stellen Unternehmen vor Herausforderungen, die ohne den Einsatz digitaler Technologien und den damit einhergehenden digitalen Wandel nicht gelöst werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unumkehrbarkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neue Technologien oder Einsatzkonzepte für etablierte Technologien (Innovationen) sind bei der Einführung in den Markt unter Umständen weniger leistungsfähig als die in dem Markt dominierenden Technologien.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert sich mit zunehmender Reife allerdings so weit, dass bereits etablierte Lösungen aus ihrer dominanten Marktstellung verdrängt werden. Nutzer*innen möchten nicht auf den Komfortgewinn der digitalen Innovationen verzichten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schnelligkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformationsprozesse schreiten ungeheuer schnell voran. Viele, auch bereits etablierte Unternehmen, haben den Anspruch, innovativ zu sein, sich kontinuierlich neu zu erfinden und in Bewegung zu bleiben. Fallende Kosten für Rechenleistung, Speicher und Vernetzungstechnologien verringern Eintrittsbarrieren in Märkte, die früher durch hohe Investitionskosten in IT-Infrastruktur geschützt waren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;E&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;s ist beispielsweise heute für produzierende Unternehmen kaum mehr möglich, sich nur über Produkte zu differenzieren. Stattdessen findet die Differenzierung auch über den Einbezug der Produkte in ein Ökosystem intelligenter Dienstleistungen statt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Grundlage für die Entwicklung und Erstellung dieser intelligenten Dienstleistungen sind Daten, deren Erhebung und deren Zugriff nicht zwingend von dem*der Hersteller*in des Produkts kontrolliert werden können. Das machen sich insbesondere Startups und branchenfremde Unternehmen zunutze. (zB App-Stores für Smart-Devices, Smarte Lösungen im KFZ-Bereich usw.)&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit in der Ausführung ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei aller Unausweichlichkeit des digitalen Wandels sind digitale Transformationsprozesse im Detail unsicher. Es ist schwer vorauszusagen, welche Unternehmen mit welchen Angeboten auf Basis welcher Technologien in Zukunft erfolgreich sein werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen sind mit hohen Innovationen in Bereichen wie zum Beispiel Vernetzung (Sensorik, Internet of Things, Mesh-Netzwerke), prädiktive Analytik und maschinelles Lernen konfrontiert.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es geht mittlerweile nicht mehr nur darum Entscheidungen für einen technischen Standard zu treffen, sondern auch darum, Potenziale von neuen Technologien abzuschätzen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der voranschreitenden Digitalisierung kristallisieren sich große Trends heraus, die einerseits große Veränderungen, beispielsweise in der Industrie und deren Zulieferunternehmen, im Handel usw. mit sich bringen und damit andererseits als Treiber für die digitale Transformation, auch in den Unternehmen selbst, wirken.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Treiber der digitalen Transformation ==&lt;br /&gt;
=== Mobile Technologien ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mobile Technologien verändern unsere Gesellschaft und unser Verhalten maßgeblich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Informationen und der Zugang zu Daten sind nahezu jederzeit und von überall verfügbar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen müssen sich den Herausforderungen zu diesen neuen Möglichkeiten, Arbeit zu verrichten, stellen und möglicherweise wandeln. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Klassische, herkömmliche Arbeitsmodelle sind oftmals nicht mehr passend, um die Belegschaft an das Unternehmen zu binden bzw. neue Talente zu finden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wachsende Kundenerwartungen und soziale Medien ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele Kund*innen erwarten mittlerweile, dass Unternehmen immer, von überall und über mehrere Kanäle (Multi-Channel oder Omni-Channel) erreichbar sind. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese wachsenden Kundenbedürfnisse führen zu einem Wandel der Treue und Loyalität gegenüber traditionellen Produkten, Marken und sogar Dienstleistungen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass bereitgestellte Produkte und Leistungen überdacht und gegebenenfalls angepasst werden müssen, um das Risiko schwindender Marktanteile oder Kundenstämme zu reduzieren bzw. neue Marktbereiche zu besetzen und möglicherweise neue Kundensegmente zu erreichen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neben der sinkenden Kundentreue steigt die Erwartung, dass Unternehmen stets neue Produkte und Innovationen hervorbringen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;So steigt der Druck, schneller zu entwickeln und diese Innovationen auch schneller auf den Markt zu bringen. Produkt-Lebenszyklen werden damit kürzer und Unternehmen müssen viel rascher neue Bedürfnisse erkennen und darauf eingehen. Dies erfordert eine digitale Transformation der gesamten Organisation. Begriffe, die dabei in den Fokus rücken sind beispielsweise &amp;#039;&amp;#039;Design Thinking, Agilität, Scrum&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== “Extended Enterprise“ - ausgedehnte Unternehmensgrenzen durch Digitalisierung ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit dem Begriff „Extended Enterprise“ ist gemeint, dass der Einsatz digitaler Technologien die Grenzen des Unternehmens ausdehnt. Über digitale Plattformen können Kund*innen, Stakeholder, Belegschaft, andere Einrichtungen usw. integriert werden. Das Unternehmen wird durch diese Integration zu einem zentralen Spieler in einem ganzen Ökosystem.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele Unternehmen tauschen kontinuierlich große Informationsmengen zum Beispiel mit Zuliefer*innen, Partner*innen, Kund*innen und vielen anderen Parteien aus. Die Fähigkeit, mit all diesen Partner*innen Informationen auszutauschen und effektive, effiziente Schnittstellen in Prozessen zu haben, stellt eine Herausforderung für Unternehmen dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Digitalisierung eröffnet aber auch viele neue Wege in der Wertschöpfung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Planung, Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Vertrieb sind nicht mehr standortgebunden, sondern können vielmehr über Unternehmensgrenzen, geografischen Grenzen und Zeitzonen hinweg stattfinden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen sind gefordert, hier neue Ansätze zu verfolgen und ihre Prozesse und die nötigen Systeme anzupassen, aber auch die Belegschaft zu dieser digitalen Transformation zu befähigen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Big Data, Data Science, IoT ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;„&amp;#039;&amp;#039;Data is the new Oil&amp;#039;&amp;#039;“ (2006 von Mathematiker Clive Humby zitiert und 2017 in Economist Artikel “The world’s most valuable resource is no longer oil, but data” weiter ausgeführt) beschreibt den grundsätzlichen &amp;quot;Wert&amp;quot; von Daten für ein Unternehmen bildlich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch die Möglichkeiten digitaler Technologien sind Daten für Unternehmen zu einem zentralen Punkt ihrer Anstrengungen geworden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Allerdings können die Daten, so wie Öl, erst dann verwendet werden, wenn sie &amp;quot;raffiniert&amp;quot;, also umgewandelt werden, damit sie auch einen monetären, profitablen Wert für das Unternehmen erzielen können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daten müssen aufbereitet, analysiert, verknüpft und in Kontext gebracht werden, damit sie einen Mehrwert für das Unternehmen haben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Technologien zur Verarbeitung und Auswertung riesiger Datenmengen (Big Data) ermöglichen Analysen auch von unstrukturierten Informationen und können neue Einblicke für Unternehmen z.B. in die Nutzung der eigenen Produkte oder Prozesse bedeuten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Internet of Things (IoT) bezeichnet ein Netzwerk physischer Objekte („Things“), die u.a. mit Sensoren und Software ausgestattet sind, um diese mit anderen Geräten und Systemen über das Internet so zu vernetzen, dass zwischen den Objekten Daten ausgetauscht werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch IoT-Technologien können Geräte und Produkte &amp;quot;smart&amp;quot; werden, aber auch überwacht werden. Das Ergebnis sind Daten, die zum Beispiel Auskunft über Gerätezustand, Nutzung und Haltbarkeit geben, durch Analysen und Verknüpfung aber auch Aufschluss über Kundenverhalten etc. geben können. Durch Auswertungen und Analysen können einerseits Prozesse optimiert werden, anderseits sogar neue Produkte entwickelt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== IT-Infrastruktur und Cloud ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine eigene IT-Infrastruktur im eigenen Rechenzentrum zu betreiben bedeutet für ein Unternehmen einen erheblichen Ressourceneinsatz und signifikanten Kostenfaktor. Speziell im Falle saisonal auftretender Spitzen bei benötigter Rechenleistung muss Rechenleistung vorgehalten werden, die möglicherweise außerhalb dieser Saisonen ungenutzt &amp;quot;brach liegt&amp;quot;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;IT-Infrastruktur aus der Cloud, Hybride Systeme oder auch Multi-Cloud-Lösungen bieten Ansätze, um Skalierungsanforderungen abzudecken und IT-Infrastruktur kosteneffizient nutzen zu können. Viele Softwarehersteller*innen bzw. Anbieter*innen mobiler Lösungen und neuer Technologien wie IoT bieten automatisch Cloudlösungen zur Nutzung und Implementierung an.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Aus diesem Grund ist für Unternehmen eine gezielte Cloud_Strategie von großer Bedeutung, wobei hier speziell auf regulatorische Vorgaben Bedacht genommen werden muss.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Technologietrends ermöglichen eine digitale Transformation hinsichtlich der Art und Weise, wie mit Kund*innen interagiert bzw. diese Interaktion neu gestaltet werden kann (z.B. Social Media, Data Science, Mobile Technologien, Netzwerke), indem die Potentiale der Belegschaft besser genutzt werden können (z.B. Mobile Technologien, Home-Office, Tools zur digitalen Zusammenarbeit, Cloud) und interne Prozesse produktiver organisiert und beschleunigt werden können (z.B. Automatisierung, Data Science, Cloud-Lösungen).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Ausl%C3%B6ser_und_Treiber_der_digitalen_Transformation&amp;diff=5505</id>
		<title>IM537 - Digitale Transformation und Digitalisierung von Geschäftsprozessen - Auslöser und Treiber der digitalen Transformation</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=IM537_-_Digitale_Transformation_und_Digitalisierung_von_Gesch%C3%A4ftsprozessen_-_Ausl%C3%B6ser_und_Treiber_der_digitalen_Transformation&amp;diff=5505"/>
		<updated>2023-07-27T06:47:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Einleitung =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter der digitalen Transformation versteht man einen fortlaufenden Prozess von - mitunter tiefgreifenden - Veränderungen. Diese Veränderungen betreffen sowohl den Wirtschaftsbereich als auch unsere Gesellschaft als Ganzes.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die digitale Transformation wurde durch die Entwicklung immer leistungsfähigerer digitaler Technologien ermöglicht und gewann vor allem während der COVID-19-Einschränkungen weiter an Bedeutung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit dem Einsatz digitaler Technologien und durch &amp;quot;virtuelle Zusammenarbeit&amp;quot; konnte die Weiterführung von Unternehmungen während der Einschränkungen aufrechterhalten werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen standen vor der Herausforderung, Kund*innen und Partner*innen auf eine andere Art und Weise zu erreichen und die Belegschaft mit digitalen Technologien auszustatten, um eine Weiterarbeit abseits der klassischen Dienstorte zu ermöglichen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Beispiele dafür sind Online-Shopping, die Digitalisierung papierbasierter Prozesse, aber auch eine digitale Bereitstellung von Dienstleistungen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die voranschreitende Digitalisierung ebnet den Weg für eine digitale Transformation.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Unternehmen und dessen Kund*innen, bietet Chancen und beeinflusst unseren Umgang mit digitaler Technik maßgeblich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der Veränderungsprozess der digitalen Transformation wirkt tief in unsere Gesellschaft, verändert unsere gewohnten Arbeitsweisen und beeinflusst Unternehmenskulturen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese Veränderungen stellen Unternehmen, Führungskräfte und die gesamte Belegschaft vor Herausforderungen. Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung im öffentlichen Bereich und bei Behörden, müssen diese Veränderungen aber auch gesellschaftlich und generationsübergreifend betrachtet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die digitale Transformation beeinflusst uns in vielen Lebensbereichen und über ganze Generationen hinweg, beginnend in der Schule und bei höheren Ausbildungen, in der Arbeitswelt, in der Wirtschaft, im öffentlichen Bereich und bei Behörden, im Gesundheitsbereich bis hin zum &amp;quot;digitalen Erbe&amp;quot;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das vorliegende Studienheft soll einen Überblick über Treiber dieser Veränderungen, Werkzeugen zur Transformation von Geschäftsmodellen, Technologien zur Unterstützung der digitalen Transformation, Möglichkeiten zur Bewertung des Reifegrades am Weg der digitalen Transformation und Auswirkungen der Veränderungen auf die Arbeitswelt geben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Auslöser und Treiber der digitalen Transformation =&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Der digitalen Transformation liegt die immer weiter voranschreitende Digitalisierung zu Grunde.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Datei:IM537_Schaubild_Digital.png|476x504px|center|frameless|Digitalisierung und digitale Transformation ]]&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: center;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 10pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitalisierung und digitale Transformation&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;Digitalisierung&amp;#039;&amp;#039; versteht man den Einsatz von digitalen Technologien in Prozessen, um diese effizienter (kostengünstiger, schneller) zu machen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Dabei werden meist vorhandene, etablierte papierbasierte Prozesse digitalisiert, um nötige menschliche Interaktionen zu reduzieren und damit den Ablauf automatisiert erledigen zu können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Zum Beispiel können Dokumente wie Rechnungen, Belege, Lieferscheine, Produktbeschreibungen etc. digitalisiert werden und diese für die Verarbeitung, Speicherung oder Veröffentlichung verwendet werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es können Scanner und Bilderkennungsprogramme genutzt werden, um Formularinhalte auszulesen und diese automatisiert in Verarbeitungssysteme zu übernehmen. In einem weiteren Schritt werden nun mit Hilfe von digitalen Techniken und Technologien ganze Abläufe, wie beispielsweise Datenerfassung mittels digitaler Formulare, Rechnung per E-Mail versenden, Bestellungen/Reservierungen automatisieren etc., abgebildet.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Reduktion von Arbeitszeit, Kosten, Fehlerquoten und Beschleunigung der Abläufe steht dabei im Vordergrund.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Wenn bestehende, etablierte Prozesse digitalisiert werden, müssen diese jedoch nicht zwangsläufig auch effektiver werden. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Wenn ein nicht effektiver, wenig nutzbringender Prozess digitalisiert wird, bleibt der Prozess ineffektiv und liefert dem Unternehmen weiterhin wenig Nutzen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der &amp;#039;&amp;#039;digitalen Transformation&amp;#039;&amp;#039; stehen Geschäftsbereiche und deren Prozesse im Mittelpunkt, jedoch geht das Verständnis wesentlich weiter, als diese einfach auf die neuen digitalen Technologien anzupassen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Charakteristik der digitalen Transformation ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der digitalen Transformation werden neue Geschäftsmodelle, Geschäftsorganisationen und Geschäftsideen umgesetzt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es geht darum, bestehende Geschäftsmodelle und Prozesse komplett zu überdenken und unter einer viel umfassenderen Nutzung digitaler Technologien neu zu entwickeln. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Damit geht auch ein kultureller Wandel und Veränderungen in der Organisation einher. Das Management und die Führung sind damit gefordert, die Belegschaft mit digitalen Technologien zu befähigen, damit diese Veränderungen stattfinden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformation kann nach Oswald und Krmcar  &amp;lt;ref&amp;gt;G. Oswald, H. Krcmar: „Digitale Transformation - Fallbeispiele und Branchenanalysen“ In: „Informationsmanagement und digitale Transformation“, Springer Gabler, 2018, S.6ff &amp;lt;/ref&amp;gt;  durch vier Eigenschaften charakterisiert werden: &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unausweichlichkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unumkehrbarkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Ungeheure Schnelligkeit&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;- Unsicherheit in der Ausführung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Unausweichlichkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Gesellschaftliche und wirtschaftliche Trends, der demografische Wandel, fortschreitende Urbanisierung und Globalisierung stellen Unternehmen vor Herausforderungen, die ohne den Einsatz digitaler Technologien und den damit einhergehenden digitalen Wandel nicht gelöst werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unumkehrbarkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neue Technologien oder Einsatzkonzepte für etablierte Technologien (Innovationen) sind bei der Einführung in den Markt unter Umständen weniger leistungsfähig als die in dem Markt dominierenden Technologien.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert sich mit zunehmender Reife allerdings so weit, dass bereits etablierte Lösungen aus ihrer dominanten Marktstellung verdrängt werden. Nutzer*innen möchten nicht auf den Komfortgewinn der digitalen Innovationen verzichten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schnelligkeit ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Transformationsprozesse schreiten ungeheuer schnell voran. Viele, auch bereits etablierte Unternehmen, haben den Anspruch, innovativ zu sein, sich kontinuierlich neu zu erfinden und in Bewegung zu bleiben. Fallende Kosten für Rechenleistung, Speicher und Vernetzungstechnologien verringern Eintrittsbarrieren in Märkte, die früher durch hohe Investitionskosten in IT-Infrastruktur geschützt waren.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;E&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;s ist beispielsweise heute für produzierende Unternehmen kaum mehr möglich, sich nur über Produkte zu differenzieren. Stattdessen findet die Differenzierung auch über den Einbezug der Produkte in ein Ökosystem intelligenter Dienstleistungen statt. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Grundlage für die Entwicklung und Erstellung dieser intelligenten Dienstleistungen sind Daten, deren Erhebung und deren Zugriff nicht zwingend von dem*der Hersteller*in des Produkts kontrolliert werden können. Das machen sich insbesondere Startups und branchenfremde Unternehmen zunutze. (z.B. App-Stores für Smart-Devices, Smarte Lösungen im KFZ-Bereich usw.)&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unsicherheit in der Ausführung ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei aller Unausweichlichkeit des digitalen Wandels sind digitale Transformationsprozesse im Detail unsicher. Es ist schwer vorauszusagen, welche Unternehmen mit welchen Angeboten auf Basis welcher Technologien in Zukunft erfolgreich sein werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen sind mit hohen Innovationen in Bereichen wie zum Beispiel Vernetzung (Sensorik, Internet of Things, Mesh-Netzwerke), prädiktive Analytik und maschinelles Lernen konfrontiert.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Es geht mittlerweile nicht mehr nur darum Entscheidungen für einen technischen Standard zu treffen, sondern auch darum, Potenziale von neuen Technologien abzuschätzen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Bei der voranschreitenden Digitalisierung kristallisieren sich große Trends heraus, die einerseits große Veränderungen, beispielsweise in der Industrie und deren Zulieferunternehmen, im Handel usw. mit sich bringen und damit andererseits als Treiber für die digitale Transformation, auch in den Unternehmen selbst, wirken.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Treiber der digitalen Transformation ==&lt;br /&gt;
=== Mobile Technologien ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mobile Technologien verändern unsere Gesellschaft und unser Verhalten maßgeblich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Informationen und der Zugang zu Daten sind nahezu jederzeit und von überall verfügbar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen müssen sich den Herausforderungen zu diesen neuen Möglichkeiten, Arbeit zu verrichten, stellen und möglicherweise wandeln. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Klassische, herkömmliche Arbeitsmodelle sind oftmals nicht mehr passend, um die Belegschaft an das Unternehmen zu binden bzw. neue Talente zu finden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p style=&amp;quot;text-align: justify;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wachsende Kundenerwartungen und soziale Medien ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele Kund*innen erwarten mittlerweile, dass Unternehmen immer, von überall und über mehrere Kanäle (Multi-Channel oder Omni-Channel) erreichbar sind. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Diese wachsenden Kundenbedürfnisse führen zu einem Wandel der Treue und Loyalität gegenüber traditionellen Produkten, Marken und sogar Dienstleistungen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass bereitgestellte Produkte und Leistungen überdacht und gegebenenfalls angepasst werden müssen, um das Risiko schwindender Marktanteile oder Kundenstämme zu reduzieren bzw. neue Marktbereiche zu besetzen und möglicherweise neue Kundensegmente zu erreichen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Neben der sinkenden Kundentreue steigt die Erwartung, dass Unternehmen stets neue Produkte und Innovationen hervorbringen. &amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;So steigt der Druck, schneller zu entwickeln und diese Innovationen auch schneller auf den Markt zu bringen. Produkt-Lebenszyklen werden damit kürzer und Unternehmen müssen viel rascher neue Bedürfnisse erkennen und darauf eingehen. Dies erfordert eine digitale Transformation der gesamten Organisation. Begriffe, die dabei in den Fokus rücken sind beispielsweise &amp;#039;&amp;#039;Design Thinking, Agilität, Scrum&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== “Extended Enterprise“ - ausgedehnte Unternehmensgrenzen durch Digitalisierung ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Mit dem Begriff „Extended Enterprise“ ist gemeint, dass der Einsatz digitaler Technologien die Grenzen des Unternehmens ausdehnt. Über digitale Plattformen können Kund*innen, Stakeholder, Belegschaft, andere Einrichtungen usw. integriert werden. Das Unternehmen wird durch diese Integration zu einem zentralen Spieler in einem ganzen Ökosystem.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Viele Unternehmen tauschen kontinuierlich große Informationsmengen zum Beispiel mit Zuliefer*innen, Partner*innen, Kund*innen und vielen anderen Parteien aus. Die Fähigkeit, mit all diesen Partner*innen Informationen auszutauschen und effektive, effiziente Schnittstellen in Prozessen zu haben, stellt eine Herausforderung für Unternehmen dar.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Die Digitalisierung eröffnet aber auch viele neue Wege in der Wertschöpfung.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Planung, Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Vertrieb sind nicht mehr standortgebunden, sondern können vielmehr über Unternehmensgrenzen, geografischen Grenzen und Zeitzonen hinweg stattfinden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Unternehmen sind gefordert, hier neue Ansätze zu verfolgen und ihre Prozesse und die nötigen Systeme anzupassen, aber auch die Belegschaft zu dieser digitalen Transformation zu befähigen.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Big Data, Data Science, IoT ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;„&amp;#039;&amp;#039;Data is the new Oil&amp;#039;&amp;#039;“ (2006 von Mathematiker Clive Humby zitiert und 2017 in Economist Artikel “The world’s most valuable resource is no longer oil, but data” weiter ausgeführt) beschreibt den grundsätzlichen &amp;quot;Wert&amp;quot; von Daten für ein Unternehmen bildlich.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch die Möglichkeiten digitaler Technologien sind Daten für Unternehmen zu einem zentralen Punkt ihrer Anstrengungen geworden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Allerdings können die Daten, so wie Öl, erst dann verwendet werden, wenn sie &amp;quot;raffiniert&amp;quot;, also umgewandelt werden, damit sie auch einen monetären, profitablen Wert für das Unternehmen erzielen können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Daten müssen aufbereitet, analysiert, verknüpft und in Kontext gebracht werden, damit sie einen Mehrwert für das Unternehmen haben.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Technologien zur Verarbeitung und Auswertung riesiger Datenmengen (Big Data) ermöglichen Analysen auch von unstrukturierten Informationen und können neue Einblicke für Unternehmen z.B. in die Nutzung der eigenen Produkte oder Prozesse bedeuten.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Das Internet of Things (IoT) bezeichnet ein Netzwerk physischer Objekte („Things“), die u.a. mit Sensoren und Software ausgestattet sind, um diese mit anderen Geräten und Systemen über das Internet so zu vernetzen, dass zwischen den Objekten Daten ausgetauscht werden können.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Durch IoT-Technologien können Geräte und Produkte &amp;quot;smart&amp;quot; werden, aber auch überwacht werden. Das Ergebnis sind Daten, die zum Beispiel Auskunft über Gerätezustand, Nutzung und Haltbarkeit geben, durch Analysen und Verknüpfung aber auch Aufschluss über Kundenverhalten etc. geben können. Durch Auswertungen und Analysen können einerseits Prozesse optimiert werden, anderseits sogar neue Produkte entwickelt werden.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== IT-Infrastruktur und Cloud ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Eine eigene IT-Infrastruktur im eigenen Rechenzentrum zu betreiben bedeutet für ein Unternehmen einen erheblichen Ressourceneinsatz und signifikanten Kostenfaktor. Speziell im Falle saisonal auftretender Spitzen bei benötigter Rechenleistung muss Rechenleistung vorgehalten werden, die möglicherweise außerhalb dieser Saisonen ungenutzt &amp;quot;brach liegt&amp;quot;.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;IT-Infrastruktur aus der Cloud, Hybride Systeme oder auch Multi-Cloud-Lösungen bieten Ansätze, um Skalierungsanforderungen abzudecken und IT-Infrastruktur kosteneffizient nutzen zu können. Viele Softwarehersteller*innen bzw. Anbieter*innen mobiler Lösungen und neuer Technologien wie IoT bieten automatisch Cloudlösungen zur Nutzung und Implementierung an.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Aus diesem Grund ist für Unternehmen eine gezielte Cloud_Strategie von großer Bedeutung, wobei hier speziell auf regulatorische Vorgaben Bedacht genommen werden muss.&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;span style=&amp;quot;font-size: 12pt;&amp;quot;&amp;gt;Digitale Technologietrends ermöglichen eine digitale Transformation hinsichtlich der Art und Weise, wie mit Kund*innen interagiert bzw. diese Interaktion neu gestaltet werden kann (z.B. Social Media, Data Science, Mobile Technologien, Netzwerke), indem die Potentiale der Belegschaft besser genutzt werden können (z.B. Mobile Technologien, Home-Office, Tools zur digitalen Zusammenarbeit, Cloud) und interne Prozesse produktiver organisiert und beschleunigt werden können (z.B. Automatisierung, Data Science, Cloud-Lösungen).&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Internationale_Wirtschaft_-_W%C3%A4hrungen,_Wettbewerbsf%C3%A4higkeit_und_Migration&amp;diff=5504</id>
		<title>Internationale Wirtschaft - Währungen, Wettbewerbsfähigkeit und Migration</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://mediawiki.fernfh.ac.at/mediawiki/index.php?title=Internationale_Wirtschaft_-_W%C3%A4hrungen,_Wettbewerbsf%C3%A4higkeit_und_Migration&amp;diff=5504"/>
		<updated>2023-07-27T06:43:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;SCHRANZ Elisa: /* Auswirkungen der Preiswettbewerbsfähigkeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;span id=&amp;quot;währungen-wettbewerbsfähigkeit-und-migration&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
= Währungen, Wettbewerbsfähigkeit und Migration =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem Handel sind internationale Kapitalströme das zweite wesentliche Merkmal der Globalisierung. Dabei geht es nicht nur um den Erwerb von Geld und Wertpapieren in Fremdwährungen – realwirtschaftlich viel wichtiger sind grenzüber­schreitende Direktinvestition. Im Zuge der zunehmenden Freiheit des Kapitals, sich bevorzugte Investitionsobjekte global auszusuchen, hat sich auch der Wettbewerb zwischen den Ökonomien um Investitionen erhöht bzw. ist überhaupt erst dadurch entstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein drittes Merkmal der globalen Wirtschaft ist die Migration von Arbeitnehmer*innen. Diese ist einerseits im Vergleich zum Handel und zu Investitionen wesentlich stärker reguliert und wird daher nicht unbedingt als Merkmal der Globalisierung gezählt. Anderer­seits erhöht oder reduziert die Migration, insbesondere von Humankapital­träger*innen, die Wettbewerbsfähigkeit von Ökonomien bzw. konkurrieren die Ökonomien selbst um Humankapitalträger*innen. Eine Ausnahme ist allerdings die EU, da innerhalb ihres Territoriums die Migration von Arbeitnehmer*innen frei ist, weshalb hier Ursachen und Auswirkungen besondere Bedeutung zukommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lektion 2 ist entsprechend ihrem Titel in drei Blöcke geteilt, die sich mit Währungen, der Wettbewerbsfähigkeit von Ökonomien und Migration zwischen Ökonomien auseinandersetzen. Lektion 2.1 beschreibt zunächst, wie Wechselkurse entstehen, bevor auf den Euro als Sonderfall einer gemeinsamen Währung mehrerer Volks­wirtschaften eingegangen wird; besonderem Raum wird dabei der Euro-Krise gewidmet. Lektion 2.2 befasst sich mit dem nicht unumstrittenen Konzept der Wettbewerbsfähigkeit von Ökonomien und geht entsprechend kritisch auf jene Indikatoren ein, die üblicherweise zur Einschätzung der Wettbewerbsfähigkeit heran­gezogen werden. Abschließend behandelt Lektion 2.3 das Thema der Migration von Arbeitskräften aus mikro- und makroökonomischer Perspektive.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;währungssysteme-und-wechselkurse&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Währungssysteme und Wechselkurse ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bei regelmäßigem Aufenthalten in Ländern außerhalb der Eurozone zu beobachten ist, kann das Austauschverhältnis zwischen zwei Währungen von Jahr zu Jahr enormen Schwankungen unterliegen. Diese Schwankungen werden von zahlreichen Kräften bewirkt, weshalb die Aussagekraft einer Wechselkursänderung begrenzt ist: Einerseits bildet der Handel mit Fremdwährungen (auch: Devisen) selbst einen Markt und unterliegt somit grundsätzlich dem Gesetz von Angebot und&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Nachfrage; andererseits wird der Wert einer Währung von mehreren politischen Entscheidungen simultan beeinflusst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;allgemeines&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Allgemeines ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen. In unseren Breiten wird zumeist der Preis ausländischer Währung in inländischer Währung ausgedrückt, also bspw. kostet ein britisches Pfund € 1,27, ausgedrückt als „Euro je Pfund“. Da hier der Preis der Fremdwährung ausgedrückt wird spricht man auch von &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Preisnotierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. Der Kehrwert der Preisnotierung entspricht der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mengennotierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Außenwert): Wie viel von der fremden Währung erhält man für 1 EH der eigenen Währung? Im obigen Bsp. erhält man ₤ 0,79, ausgedrückt als „Pfund je Euro“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wechselkurse bilden sich im Wesentlichen über Banken, welche überschüssige oder fehlende Währungen auf eigens dafür organisierten Märkten (den Devisen­märkten) handeln. Die Wechselkurse werden von Angebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten bestimmt, wobei unterschieden wird zwischen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Aufwertungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, d.h. der Außenwert der eigenen Währung steigt (im obigen Bsp. auf ₤ &amp;amp;gt;0,79), der Preis der fremden Währung sinkt (auf € &amp;amp;lt;1,27).&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Abwertungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, d.h. der Außenwert der eigenen Währung sinkt (im obigen Bsp. auf ₤ &amp;amp;lt;0,79), der Preis der fremden Währung steigt (auf € &amp;amp;gt;1,27).&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Notenbanken&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beeinflussen durch ihre eigenen Aktivitäten die Wechselkurse. Da nationale Notenbanken im Interesse ihres jeweiligen Staates agieren, können sie versuchen, Wechselkurse im Interesse der jeweiligen Wirtschaftspolitik zu beeinflussen. Dazu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;direkte Weg&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; entspricht Interventionen auf den Devisenmärkten. Dazu kann die Notenbank um ihr eigenes Geld ausländische Währungen oder Wertpapiere kaufen oder verkaufen.&lt;br /&gt;
* Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;indirekte Weg&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; führt über die Zinsen. Zu diesem Zweck kann die Noten­bank den kurzfristigen Zinssatz senken oder erhöhen, den sie von den Geschäfts­banken für ihr Geld verlangt. Dadurch wird die Attraktivität der eigenen Währung für Spargelder beeinflusst, und über diesen Weg wird die eigene Währung teurer oder billiger.&lt;br /&gt;
Als Grundregel gilt, dass eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;expansive Geldpolitik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (die Geldmenge der eigenen Währung wird über einen der beiden Wege erhöht) die eigene Währung verbilligt, während eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;restriktive Geldpolitik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (die Geldmenge der eigenen Währung wird reduziert) die eigene Währung verteuert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wechselkurssysteme&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Wechselkurssysteme ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der freien Preisbildung auf den Devisenmärkten können Staaten den Wechselkurs auch festlegen. Es werden dabei grundsätzlich drei Typen von Wechsel­kurssystemen unterschieden: frei schwankende, gelenkte oder feste Wechselkurse.  &amp;lt;ref&amp;gt;Hinsichtlich der Zusammenhänge mit der Geldpolitik vgl. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 4 (Lektion 1).&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Frei schwankende Wechselkurse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch: frei floatende Wechselkurse)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Hier wird im Wesentlichen der Wert der eigenen Währung dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten überlassen. Zwar beeinflussen die Notenbanken über die Zins- und Geldmengensetzung auch den Wechselkurs, aber Letzteres ist kein Ziel an sich. Hauptziel einer solchen Politik ist vielmehr, den kurzfristigen Zinssatz innerhalb des eigenen Währungs­raums auf der gewünschten Höhe zu halten, um die Konjunktur oder die Inflation zu steuern. Somit ist der große Vorteil dieses Typs, dass die Notenbank nicht intervenieren muss, um den Wechselkurs auf einer gewünschten Höhe zu halten, sondern vielmehr die volle Kontrolle über die Geldpolitik hat. Diese Politik wird zurzeit bspw. von den USA verfolgt.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Gelenkte Wechselkurse:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Hier lassen die Notenbanken ihre Währungen zwar schwanken, aber es gibt gewisse Ziele hinsichtlich des Wechselkurses zu anderen Währungen. Erreicht dieser eine bestimmte Höhe, so muss die Notenbank auf eine der beiden in Lektion 2.1.1 vorgestellten Wege inter­venieren. Somit wird die Geldpolitik eingeschränkt – je nachdem, wie eng die Vorstellungen über die Wechselkursentwicklung gesteckt sind. Diese Politik wird zurzeit bspw. von der Schweiz gegenüber der Eurozone praktiziert.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Feste Wechselkurse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch: fixe Wechselkurse)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; In diesem System wird die eigene Währung fest an eine andere gebunden. Als sog. Ankerwährung fungiert üblicherweise jene eines*einer besonders wichtigen oder sogar dominanten Handelspartner*in. Bei freiem Kapitalverkehr muss die Notenbank über sog. Currency Boards ständig auf den Devisenmärkten präsent sein, um den gewünschten Wechselkurs aufrechtzuerhalten. Eine eigenständige Geld­politik ist damit nicht mehr möglich – vielmehr wird die Geldpolitik des Landes der Ankerwährung übernommen. Ein Beispiel hierfür ist die Bindung des österreichischen Schilling an die Deutsche Mark bis zur Euro-Einführung.&lt;br /&gt;
Als letzte Konsequenz kann die eigene Währung auch den Devisenmärkten entzogen werden und legal nur zu einem offiziellen Tauschverhältnis gewechselt werden. In der Regel bilden sich dann Schwarzmärkte, deren Tauschverhältnisse oft erheblich von den offiziellen abweichen. Ein Beispiel hierfür waren die Wechsel­kurse der RGW-Staaten. Ein anderes Extrem ist die unilaterale Übernahme einer Fremd­währung als offizielles Zahlungsmittel, wie etwa im Falle des Euro durch Montenegro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Trilemma des Wechselkursregimes&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird die Unmöglichkeit bezeichnet, maximal zwei der folgenden drei währungspolitischen Ziele gleichzeitig erreichen zu können: eine eigenständige Geldpolitik, einen stabilen Wechselkurs und freien Kapital­verkehr. Der Vorteil fester Wechselkurse bei freiem Kapitalverkehr ist eine volle Stabilität auf Kosten einer eigenständigen Geldpolitik, und vice versa bei frei schwankenden Wechselkursen. Bei festen Wechselkursen können Änderungen im inländischen Zinssatz durch eine Einschränkung des Kapitalverkehrs erreicht werden, wodurch freilich das letzte Ziel wegfällt. Gelenkte Wechselkurse stellen einen Kompromiss dar und erreichen somit nur das Ziel des freien Kapitalverkehrs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kaufkraftparitäten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kaufkraftparitäten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Theorie der Kaufkraftparität (KKP) führt Veränderungen des Wechselkurses auf veränderte Preisniveaus in den Ursprungsländern zurück. Demnach spiegelt der Wechselkurs das Preisniveauverhältnis in zwei Ökonomien wider. Der Theorie zugrunde liegt das Gesetz der Preiseinheitlichkeit, welches besagt, dass ein Gut, das in zwei Ökonomien erhältlich ist, in beiden Ökonomien denselben Preis haben muss wenn es weder Transportkosten, Handelsbarrieren noch Einschränkungen des Wettbewerbs gibt. Unter solchen Bedingungen würden Preisunterschiede sofort dazu führen, dass das Gut von einer Ökonomie zur anderen gebracht wird – bis der Preis wieder einheitlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spielt man den Gedanken weiter, so folgt aus der Theorie der Kaufkraftparität, dass ein Kaufkraftverlust in der eigenen Währung (insbesondere durch Inflation) mit einer proportionalen Abwertung auf den Devisenmärkten einhergeht. Anders formuliert: Kostet ein Warenkorb in Land A 100 GE der Landeswährung (im Folgenden AGE) und in Land B 400 GE der dortigen Landeswährung (BGE), dann gilt allgemein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;E_{\frac{A G E}{B G E}}=\frac{P_A}{P_B} (2.1.1)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;E_{AGE,BGE}&amp;lt;/math&amp;gt; den Wechselkurs von BGE aus Sicht von A in Preisnotierung darstellt, und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P&amp;lt;/math&amp;gt; das jeweilige Preisniveau symbolisiert. Im konkreten Fall ist das Preisniveau in B viermal so hoch wie in A, daraus ergibt sich &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;E_{AGE,BGE} = 0,25&amp;lt;/math&amp;gt;: Man zahlt 0,25 AGE für 1 BGE. Durch Umformung der Gl. (2.1.1) erhält man&amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{A} = P_{B}E_{AGE,BGE}&amp;lt;/math&amp;gt;, was bedeutet, dass sich das Preisniveau einer Ökonomie darstellen lässt als Preisniveau einer anderen Ökonomie multipliziert mit dem Wechselkurs der beiden Ökonomien in Preisnotierung. Man spricht hier auch von &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;absoluten KKP&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den absoluten KKP folgt die wichtige Implikation der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;relativen KKP&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. Demnach wird sich der Wechselkurs zweier Währungen um den gleichen Prozentsatz ändern wie die Preisniveaudifferenz in den jeweiligen Ökonomien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t - 1}}} = \frac{\frac{P_{A,t}}{P_{A,t - 1}}}{\frac{P_{B,t}}{P_{B,t - 1}}}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.1.2)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Interpretation der Entwicklung von Wechselkursen sollten daher stets die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Inflationsraten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in den jeweiligen Ökonomie berücksichtigt werden, allgemein darstell­bar als &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\pi_{t,t - 1} = \frac{\left( P_{t} - P_{t - 1} \right)}{P_{t - 1}}&amp;lt;/math&amp;gt;. Durch Umformen der Gl. (2.1.2) und Einsetzen der Inflationsraten erhält man:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}} - E_{\frac{AGE}{BGE,t - 1}}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t - 1}}} = \left( \pi_{A,t,t - 1} - \pi_{B,t,t - 1} \right)\left( 1 - \frac{\pi_{B,t,t - 1}}{1 + \pi_{B,t,t - 1}} \right)\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.1.3)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind die Inflationsraten in beiden Ökonomien eher niedrig, so entspricht die rechte Seite von Gl. (2.1.2) &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\approx \pi_{A,t,t - 1} - \pi_{B,t,t - 1}&amp;lt;/math&amp;gt;. Daraus folgt, dass die Veränderung des Wechselkurses innerhalb einer Periode ungefähr der Differenz der Inflationsraten in den betreffenden Ökonomien entspricht. Diese Aussage behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn die Annahme der absoluten KKP nicht gegeben ist: Wenn die Abweichungen von den absoluten KKP vergleichsweise stabil bleiben, dann entsprechen prozentuale Veränderungen der relativen Preisniveaus annähernd den prozentualen Veränderungen der Wechselkurse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;langfristige-wechselkursbestimmung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Langfristige Wechselkursbestimmung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der KKP-Ansatz lässt sich erweitern um Faktoren, die die Geldnachfrage und das Geldangebot verändern. Dieser &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;monetäre Ansatz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gibt erste Aufschlüsse über die langfristige Entwicklung der Wechselkurse sowie das Wechselspiel verschiedener Einflussfaktoren. „Langfristig“ bedeutet hier, dass sich die Preise auf veränderte Verhältnisse anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Preisniveau einer Ökonomie lässt sich allgemein darstellen als&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;P = \frac{M^{S}}{L(R,Y)}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.1.4)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;M^{S}&amp;lt;/math&amp;gt; das Geldangebot darstellt und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L&amp;lt;/math&amp;gt; die aggregierte Geldnach­frage­funktion, die wiederum negativ abhängt vom Zinssatz &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;R&amp;lt;/math&amp;gt; und positiv von der realen Produktion &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt;. Das Preisniveau ist also grundsätzlich die Geldmenge dividiert durch die reale Geldnachfrage.  &amp;lt;ref&amp;gt;Die reale Geldnachfrage ist keine Nachfrage nach einer bestimmten Anzahl von Währungseinheiten, sondern eine Nachfrage nach einer bestimmten realen Kaufkraftmenge in liquider Form. Wenn der Durchschnittsbürger bspw. bei einem Preisniveau von 100 pro Warenkorb 1000 GE in bar halten möchte, dann wäre seine reale Kassenhaltung gleich 10 Warenkörbe; vgl. hierzu auch das Skriptum Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 3 (Lektion 2.1)&amp;lt;/ref&amp;gt;  Nimmt man der Einfachheit halber in beiden Ökonomien identische Geldnachfragefunktionen an, so ergibt sich für die Ökonomien A und B&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{A,t} = \frac{M_{A,t}^{S}}{L\left( R_{AGE,t},Y_{A,t} \right)}&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{B,t} = \frac{M_{B,t}^{S}}{L\left( R_{BGE,t},Y_{B,t} \right)}&amp;lt;/math&amp;gt;. Betrachtet man diese Beziehungen gemeinsam mit Gl. (2.1.1), so wird deutlich, dass der Wechselkurs langfristig ausschließlich vom relativen Angebot der Währungen und der relativen Nachfrage nach ihnen bestimmt wird. Einsetzen der Beziehungen in Gl. (2.1.2) ergibt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t - 1}}} = \frac{M_{A,t}^{S}M_{B,t - 1}^{S}L\left( R_{AGE,t - 1},Y_{A,t - 1} \right)L\left( R_{BGE,t},Y_{B,t} \right)}{M_{A,t - 1}^{S}M_{B,t}^{S}L\left( R_{AGE,t},Y_{A,t} \right)L\left( R_{BGE,t - 1},Y_{B,t - 1} \right)}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.1.5)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraus ergeben sich eine Reihe relevanter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Prognosen über die Entwicklung eines Wechselkurses&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, im Beispielfall für Länder A und B:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erhöhung der Geldmenge&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in A, d.h. &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{M_{A,t}^{S}}{M_{A,t - 1}^{S} &amp;gt; 1}&amp;lt;/math&amp;gt;, erhöht den Wechsel­kurs (in Preisnotierung), d.h. AGE wird gegenüber BGE abgewertet. Das geht aus Gl. (2.1.5) hervor, da die neue Geldmenge im Zähler steht, die alte dagegen im Nenner. Der Wirkungskanal läuft über den Einfluss auf das Preisniveau, da eine Ausweitung der Geldmenge langfristig eine Erhöhung des Preisniveaus im selben Ausmaß nach sich zieht. Somit führt eine höhere Inflation in Land A zu einer Abwertung seiner Währung. Analog geht aus Gl. (2.1.5) hervor, dass eine Reduktion der Geldmenge in B denselben Effekt auf den Wechselkurs hat. Das gilt natürlich auch umgekehrt.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erhöhung des Zinssatzes&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in A erhöht den Wechselkurs, da die reale Geldnachfrage in A reduziert wird. In Gl. (2.1.5) ist das über die aggregierte Geldnachfrage ersichtlich, die vom Zinssatz negativ beeinflusst wird: Je höher die Zinsen, umso niedriger die Nachfrage. Analog wird eine Erhöhung des Zinssatzes in B den Wechselkurs senken, eine Reduktion des Zinssatzes in A den Wechselkurs senken, und eine Reduktion des Zinssatzes in B den Wechselkurs erhöhen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erhöhung des Produktionsniveaus&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in A erhöht die reale Geldnach­frage in A und reduziert den Wechselkurs, da ohne entsprechende Aus­weitung der Geldmenge das Preisniveau reduziert wird. Demnach ändern sich die KKP und die Währung AGE wertet auf. Analog führt eine Ausweitung der Produktion in B zu einer Erhöhung des Wechselkurses, eine Reduktion der Produktion in A zu einer Senkung des Wechselkurses, und eine Reduktion der Produktion in B zu einer Erhöhung des Wechselkurses.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zum Verständnis dieser Ergebnisse sind zwei wichtige Zusammenhänge zu beachten: Erstens passieren in der Regel &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;alle sechs Ereignisse gleichzeitig&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, entsprechend den drei erklärenden Variablen in zwei Ökonomien in Gl. (2.1.5). So geht bspw. eine Ausweitung der Produktion (d.h. BIP-Wachstum) einher mit steigenden Zinsen und einer Ausweitung des Geldangebots. Entscheidend für den Wechselkurs ist, wie sich diese Variablen relativ zur anderen Ökonomie entwickeln. Angenommen, B weist ein höheres Wirtschaftswachstum auf als A, erhöht die Zinsen im selben Ausmaß wie A, ist bei der Ausweitung der Geldmenge aber zurückhaltender. In diesem Fall wird die Währung von B eindeutig aufwerten. Was aber, wenn B bei der Ausweitung der Geldmenge großzügiger ist? Dann besteht sowohl ein Abwertungs- wie ein Aufwertungsdruck, und ob der Wechselkurs steigt oder fällt hängt von der konkreten Ausprägung von &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L&amp;lt;/math&amp;gt; ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zweitens geht der monetäre Ansatz davon aus, dass sich die Umstände &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;sofort und ohne Übergangsphase&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; anpassen, d.h. die Preisniveaus passen sich ebenso schnell an wie die Wechselkurse. Das führt zu einem augenscheinlichen Wider­spruch zur üblichen Berichterstattung in der Presse, wonach eine Erhöhung des Zinssatzes die betreffende Währung aufwertet. Der Unterschied liegt, wie bei vielen ökonomischen Fragen, in der Unterscheidung zwischen kurzer und langer Frist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;kurzfristige-wechselkursbestimmung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kurzfristige Wechselkursbestimmung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich gilt, dass ein anhaltendes Geldmengenwachstum einen ständigen Anstieg des Preisniveaus verlangt, d.h. zu laufender Inflation führt. Unternehmen und Arbeitnehmer*in passen sich an die gewohnte Inflationsrate an und werden diese bei ihren Gehaltsverhandlungen entsprechend berücksichtigen. Geht man davon aus, dass das Angebot der Produktion langfristig vom Geldmengenwachstum unabhängig ist, so führt ceteris paribus ein Geldmengenwachstum mit konstanter Rate zu einer Inflation mit derselben Rate.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu ist jedoch der Zinssatz nicht unabhängig von der Inflation. Der langfristige Zinssatz wird zwar nicht von der Geldmenge als solcher bestimmt, allerdings muss sich das Geldmengenwachstum in den Zinssätzen widerspiegeln. Liegt die Inflation höher als der nominelle Zinssatz, dann ist der reale Zinssatz negativ. In der realen Welt mag das zwar hin und wieder vorkommen, aber hier ist zu berücksichtigen, dass (i) die Inflation der Zukunft nicht genau bekannt ist, der gegenwärtige Zinssatz also die &amp;#039;&amp;#039;erwartete&amp;#039;&amp;#039; Inflation berücksichtigt und (ii) üblicher­weise der aktuelle nominelle Zinssatz über der aktuellen Inflationsrate liegt.  &amp;lt;ref&amp;gt;„Üblicherweise“ meint hier abseits von Krisenzeiten. Man kann einwenden, dass dies in den westlichen Industriestaaten in den 2010er-Jahren eher die Norm darstellt. Das ändert jedoch nichts am Grundprinzip, da auch eine negative reale Rendite gewinnmaximierend sein kann.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei freiem Kapitalverkehr fließen Spargelder jenen Investitionen zu, die am meisten Ertrag versprechen. Gewinnmaximierende Anleger*innen werden ihre Wertpapiere so lange umschichten, bis Anlagen bei vergleichbarem Risiko die gleiche Rendite abwerfen. Dieses Verhalten führt zu einer Angleichung der Zinssätze. Zwischen Einlagen in den Währungen AGE und BGE herrscht &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zinsparität&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, wenn gilt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;R_{AGE,t} = R_{BGE,t} + \frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t + 1}} - E_{\frac{AGE}{BGE,t}}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.1.6)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei der Wechselkurs &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;E_{\frac{AGE}{BGE,t + 1}}&amp;lt;/math&amp;gt; zum Zeitpunkt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; noch nicht bekannt ist und nur &amp;#039;&amp;#039;erwartet&amp;#039;&amp;#039; werden kann. Die in Gl. (2.1.6) dargestellte Zinsparität besagt daher, dass der nominelle Zins einer Einlage in AGE gleich dem nominellen Zins einer Einlage in BGE plus der erwarteten Änderung des Wechselkurses über den Zeitraum der Veranlagung sein muss. Ist die Zinsparität nicht gegeben oder wird ein Zinssatz verändert, dann führt dies zu einer Kapitalbewegung in Richtung jener Ökonomie, die den &amp;#039;&amp;#039;höheren&amp;#039;&amp;#039; Zinssatz bietet. Eine solche Bewegung kann aber nicht auf Dauer vonstattengehen, sondern wird über die Anpassung der Wechselkurse automatisch beendet. Wenn der Zinssatz für Einlagen in BGE erhöht wird, dann geht dies einher mit der Erwartung einer Aufwertung von BGE, d.h. der zweite Term auf der rechten Seite in Gl. (2.1.6) wird &amp;#039;&amp;#039;kleiner&amp;#039;&amp;#039;, oder, gleichlautend, BGE wertet auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus Gl. (2.1.6) folgt freilich auch, dass bei Auslandsanlagen erwartete Wechselkurs­änderungen einberechnet werden müssen. Nimmt bspw. ein*e Anleger*in an, dass AGE gegenüber BGE um 10% aufwerten wird, dann muss der Zinssatz für denselben Zeitraum für Einlagen in AGE um 10 Prozentpunkte höher sein. Somit werden Erwartungen über Wechselkurse, die bspw. – wie oben ausgeführt – aus Erwartungen über das Wirtschaftswachstum und/oder dem Verhalten der Notenbank resultieren können, die relativen Zinssätze beeinflussen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;der-fisher-effekt&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Der Fisher-Effekt ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus den relativen KKP geht hervor, dass die Veränderung des Wechselkurses von den Inflationsraten in den Ländern abhängt. Da sich die Marktteilnehmer*innen dieser Beziehung bewusst sind, erwarten Sie folglich, dass sie eintritt. Wenn dies aber allgemein erwartet wird, dann ist die Differenz zwischen den Zinssätzen abhängig von den Inflationsraten – oder, wie aus Gl. (2.1.3) hervorgeht, bei hinreichend niedrigen Inflationsraten ist die Differenz sogar annähernd gleich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um diesen Zusammenhang zu sehen, kann man Gl. (2.1.6) umformen und die rechte Seite von Gl. (2.1.3) für die Wechselkursänderung einsetzen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;R_{AGE,t} - R_{BGE,t} = \left( \pi_{A,t,t + 1} - \pi_{B,t,t + 1} \right)\left( 1 - \frac{\pi_{B,t,t + 1}}{1 + \pi_{B,t,t + 1}} \right)\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.1.7)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen ist hier wiederum, dass die Inflationsraten zwischen &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t + 1&amp;lt;/math&amp;gt; zum Zeitpunkt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; nur &amp;#039;&amp;#039;erwartet&amp;#039;&amp;#039; werden können. Wenn, wie aufgrund der KKP zu erwarten, die Währungsabwertung das Inflationsgefälle ausgleicht, dann &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;muss die Zinssatzdifferenz bei hinreichend niedrigen Inflationsraten fast gleich der erwarteten Inflationsdifferenz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sein. Anders formuliert geht aus Gl. (2.1.7) hervor, dass bei ansonsten gleichen Bedingungen ein Anstieg der erwarteten Inflationsrate eines Währungsraums den Zinssatz auf Einlagen in seiner Währung langfristig im gleichen Verhältnis wachsen lässt – und vice versa bei einem Rückgang der Inflationsraten. Diese langfristige Beziehung zwischen Inflation und Zinssätzen wird als Fisher-Effekt  &amp;lt;ref&amp;gt;Benannt nach dem Ökonomen Irving Fisher, nachzulesen in: Fisher, I. (1930): The Theory of Interest: As Determined by Impatience to Spend Income and Opportunity to Invest it. Macmillan, New York&amp;lt;/ref&amp;gt;  bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fisher-Effekt erklärt somit den scheinbar paradoxen Zusammenhang, wonach eine Währung abwertet, wenn der Zinssatz steigt: Dies folgt aus dem in Gl. (2.1.7) ersichtlichen Zusammenhang. In der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;kurzen Frist&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind jedoch die Preise starr. Der Zinssatz kann kurzfristig sogar steigen, wenn die inländische Geldmenge sinkt, weil die inländische Preisniveaustarrheit zum ursprünglichen Zinssatz einen Nachfrage­überhang bei der realen Geldmenge auslöst. So kommt es zu kurzfristigen Ungleichgewichten, deren &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;langfristige Auswirkungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; jedoch neutral sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wechselkursschwankungen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wechselkursschwankungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß der Zinsparität gleichen sich bei freiem internationalem Kapitalverkehr die Renditen von Wertpapieren unterschiedlicher Währungen an - zuzüglich eines Auf- oder Abschlags für erwartete Wechselkursänderungen. Die beiden Theorien der Zinsparität und der Kaufkraftparität beschreiben somit das langfristige Marktgleich­gewicht für Zinsen und Wechselkurse. Kurzfristig gibt es bei den Wechselkursen täglich Fluktuationen, sie schwanken in kaum vorhersehbaren Mustern. Wechsel­kurs­risiken betreffen somit nicht nur den Besitz der Währung als solcher, sondern auch in der jeweiligen Währung notierten Wertpapiere.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wechselkursschwankungen entstehen vor allem, weil die Gelder für Käufe und Verkäufe von ausländischen Wertpapieren sehr viel unregelmäßiger fließen als die Zahlungen für Güter. Wertpapiere als spekulative Anlagen werden an einem Tag in Milliardenhöhe nachgefragt und am nächsten Tag wieder abgestoßen. Da das Angebot an Wertpapieren eines Landes sowie seiner Währung begrenzt ist, kann eine gestiegene Nachfrage nur über den Preis reguliert werden – und so u.U. auch zu Spekulationsblasen führen. Aber auch ohne das Auftreten solcher Blasen beeinflussen internationale Kapitalströme den täglichen Wechselkurs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wechselkursschwankungen führen naturgemäß zu Unsicherheiten auf den internationalen Märkten und betreffen die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Zunächst einmal berühren Wechselkursschwankungen den &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Außenhandel&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;: Importeur*innen und Exporteur*innen tragen ein Wechselkursrisiko, insbesondere dann, wenn Verträge über zukünftige Lieferungen abgeschlossen werden. Zwar kann man sich gegen das Risiko absichern, etwa indem man den Vertrag in der eigenen Landeswährung abschließt. Dann allerdings wird das Risiko lediglich auf den*die Handelspartner*in im Ausland übertragen. Ist diese*r dazu nicht bereit, kann man sich gegen Wechselkursschwankungen versichern lassen, was freilich mit Prämienzahlungen verbunden ist.&lt;br /&gt;
* Wechselkursschwankungen haben einen Effekt auf die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Konjunktur&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, da der Wert der Währung den Außenhandel beeinflusst: Wertet die eigene Währung auf, dann werden Exporte erschwert und der Import von Gütern angeregt – die Gesamtnachfrage nach einheimischen Gütern wird gebremst, die Konjunktur gedämpft. Den umgekehrten Effekt hat eine zu billige Währung. Zwar ergibt sich aus Gl. (2.1.5), dass Wechselkurse als Korrektiv für unterschiedliche Wachstumsraten wirken und somit Wechselkurse auf das Wirtschaftswachstum reagieren – aber das gilt nur für die lange Frist. Kurzfristig können spekulationsbedingte Wechselkursschwankungen umgekehrt die Konjunktur und somit das Wirtschaftswachstum positiv oder negativ beeinflussen.&lt;br /&gt;
* Kurzfristige spekulationsbedingte Wechselkursschwankungen können sich selbst verstärken und aufgrund der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Erwartungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; die Wirtschaft langfristig beeinträchtigen: Ist die eigene Währung für längere Zeit überteuert, wandern Betriebe ab, die Arbeitslosigkeit steigt und bleibt möglicherweise für längere Zeit hoch, was die Konjunktur dämpft. Bleibt die Währung aus Spekulations­gründen längere Zeit zu teuer, so wird dies auch den Außenhandel längerfristig beeinflussen und die Schäden für die Ökonomie können insgesamt sehr groß sein.&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Vor allem der letztgenannte Bereich lässt es attraktiv erscheinen, Wechselkursschwankungen zu reduzieren oder völlig zu eliminieren. Beispiels­weise war die exportorientierte Industrie Österreichs während der Jahre der Deutsche-Mark-Bindung von Wechselkursrisiken gegenüber dem wichtigsten Handels­partner de facto befreit. Andererseits war Österreich damit automatisch der Wirtschaftspolitik der BR Deutschland ausgeliefert. Die BR Deutschland hat naturgemäß eine Wirtschaftspolitik verfolgt, die ihren eigenen Zielen diente und für Österreich in der spezifischen Situation durchaus nachteilig sein konnten - dies betrifft zum Beispiel die Zinspolitik, über die Investitionen und Konsum beeinflusst werden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;währungsunion&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Währungsunion ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Eine ähnliche Währungspolitik wie Österreich haben andere kleinere europäische Länder verfolgt, deren wichtigster Handelspartner ebenfalls die BR Deutschland war, darunter die Niederlande oder die Schweiz. Indem diese Länder unilateral die Deutsche Mark als Ankerwährung nutzten und auf diese Weise die jeweiligen Wechselkurse fixiert haben, reduzierten sich zwar einer­seits die Wechsel­kursrisiken für den österreichischen Außenhandel noch einmal beträchtlich, da Österreich sich in einer inoffiziellen Währungsunion mit jenen Ländern befand, die die gleiche Politik verfolgten. Einer Währungsunion freilich, in der die Wirtschafts­politik de facto vom Land der Ankerwährung bestimmt wurde, und die von den anderen Ländern freiwillig übernommen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn aber ohnehin viele Länder eine ähnliche Wirtschaftspolitik betreiben und ihre Geldpolitik freiwillig angleichen, wäre es dann nicht vernünftig, gleich eine Einheitswährung für alle Länder einzuführen? Auf diese Weise würde nicht ein Land die Entwicklung in den anderen bestimmen, sondern man könnte sich am Interesse aller beteiligten Länder orientieren. Dieses Kalkül war die wichtigste ökonomische Begründung für die Einführung des Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei unterschiedlichen Interessen können selbst multilaterale Verträge über fixe Wechselkurse einseitig gekündigt werden, oder Wechselkurse werden bei unterschiedlichen Inflationsraten von Zeit zu Zeit angepasst. Ein Problem, das sich aus dieser Unsicherheit der potenziell jederzeit möglichen Kündigung fixer Wechselkurse ergibt, ist die Spekulation: Wird eine Anpassung erwartet und ist noch nicht erfolgt, lassen sich über entsprechende Währungskäufe und&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
-verkäufe (zumindest zum Teil auf Kosten der Allgemeinheit) Vermögen verdienen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Besonders spektakulär war 1992 die Ansicht George Soros’, das britische Pfund, das damals Teil des Euro-Vorläufers ECU war, sei überbewertet. Er hat Pfund in derart großen Mengen gekauft und geliehen und gegen andere europäische Währungen eingetauscht, bis Großbritannien seine Währung aus dem Wechselkursmechanismus zurückziehen musste und das Pfund abwertete. Soros’ Gewinn aus dieser Spekulation wird auf eine Milliarde US-$ geschätzt, die Kosten für die britische Allgemeinheit auf ein Vielfaches davon.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Somit ist der nächste Schritt fixer Wechselkurse mehrerer Länder eine echte Währungsunion, in der ebendiese Länder dieselbe Währung übernehmen und folglich auch dieselbe Geldpolitik. Natürlich kann auch eine Währungsunion wieder aufgelöst werden, aber das ist wesentlich aufwändiger als eine unilaterale Aufgabe fixer Wechselkurse und daher wesentlich weniger wahr­scheinlich. Und selbst wenn eine Auflösung erwartet wird, kann, solange die Währungs­union besteht, nicht auf die Abwertung oder Aufwertung einzelner Landeswährungen spekuliert werden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-euro-einführung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die Euro-Einführung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Mit einer Währungsunion verbunden sind freilich die meisten Nachteile fixer Wechsel­kurse. Auch wenn die einzelnen Mitgliedstaaten die Geldpolitik nun formal mitbestimmen können, kann es wirtschaftlich in den einzelnen Ländern zu Abweichungen kommen. Aus diesem Grund wurden vor der Euro-Einführung die EU-Konvergenzkriterien („Maastricht-Kriterien“) definiert, die ein EU-Mitglied­staat erfüllen muss, bevor er der Währungsunion beitritt:  &amp;lt;ref&amp;gt;Die Konvergenzkriterien entsprechen Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Quelle der hier zitierten Zusammenfassung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV%3Aec0013&amp;lt;/ref&amp;gt; &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Preisstabilität:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Die Inflationsrate darf während des letzten Jahres vor der Prüfung nicht mehr als 1,5 % über der Inflationsrate der drei EU-Länder liegen,  &amp;lt;ref&amp;gt;Korrekt wären hier Prozentpunkte.&amp;lt;/ref&amp;gt;  die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. So soll nachgewiesen werden, dass die Inflation unter Kontrolle ist.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Finanzlage der öffentlichen Hand:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Durch die Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahme und der Staatsverschuldung sowie der Vermeidung eines übermäßigen Defizits soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Finanzen stabil und tragbar sind. Das Defizit darf 3 % des nationalen BIP und die Verschuldung 60 % des nationalen BIP nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wechselkursstabilität:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Das Land, das den Euro einführen möchte, muss mindestens zwei Jahre lang am Wechselkursmechanismus zwischen dem Euro und den Währungen der EU-Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, teilgenommen haben. Außerdem darf seine Währung in diesem Zeitraum keine größeren Spannungen verzeichnet haben. Insbesondere darf in diesem Zeitraum keine Abwertung stattgefunden haben.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Konvergenz der Zinssätze:&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; Der langfristige Zinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Ländern des Euro-Währungsgebiets liegen, die das beste Ergebnis erzielt haben.&lt;br /&gt;
Der Grund für die Preisstabilitäts-Regel ergibt sich aus Gl. (2.1.3): Weichen die Inflationsraten zweier Länder voneinander ab, werden sich die Wechselkurse ent­sprechend anpassen. Da es in einer Währungsunion naturgemäß keine Wechsel­kurse gibt, entsteht bei unterschiedlichen Inflationsraten ein Ungleich­gewicht: Jene Ökonomie mit höheren Inflationsraten kann ihre Währung nicht abwerten, deshalb wertet sie in einer Währungsunion de facto &amp;#039;&amp;#039;auf&amp;#039;&amp;#039;. Die Folgen sind ähnlich zu jenen einer in Lektion 2.1.7 beschriebenen Überbewertung einer Währung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sinnhaftigkeit der Finanzlage der öffentlichen Hand ergibt sich aus dem Druck auf Zinsen, den öffentliche Schulden ausüben: Weitet ein Mitglied der Währungs­union seine Staats­schulden aus, dann beeinflusst es durch das zusätzliche Angebot an Wertpapieren in Form der Staatsanleihen auch den Zinssatz der anderen Mit­glieder. Darüber hinaus entfällt der Zinsaufschlag, der von Gläubiger*innen als Kompen­sation für das nationale Inflations- und Abwertungsrisiko verlangt wird, wodurch sich Länder mit höherer Inflation innerhalb der Währungsunion relativ billiger verschulden können. Die Grenze dient also primär der Eindämmung des Einflusses unilateraler wirtschaftspolitischer Entscheidungen auf andere Länder der Union.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bedeutung der Wechselkursstabilität sowie der Konvergenz der Zinssätze folgt aus Gl. (2.1.5), aus der hervorgeht, dass eine entsprechende Stabilität nur bei einer gewissen Ähnlichkeit der teilnehmenden Länder hinsichtlich des Wechselspiels von Geldnachfrage und Geldangebot gegeben ist, und umgekehrt unterschiedliche Zins­sätze einen Einfluss auf die Wechselkurse haben, mit entsprechendem Auf­wertungs- oder Abwertungsdruck.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-euro-krise-ursachen&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die Euro-Krise: Ursachen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie die bisherige Analyse zeigt, dienen Wechselkurse als Mechanismus, Ungleich­gewichte zu korrigieren. Deshalb ist es zum Funktionieren einer Währungsunion unum­gänglich, dass die Wirtschaftspolitik koordiniert wird, da die letzte Möglichkeit bei festen Wechselkursen – die Ab- oder Aufwertung – nicht mehr möglich ist. Ist bspw. die Inflation in einem Land permanent höher als in einem anderen Land inner­halb der Währungsunion, so wird die Produktion in dem Land mit der höheren Inflation laufend teurer, und es erleidet einen Wettbewerbsnachteil – die Folge ist ein Leistungsbilanzdefizit. Wie die Analyse der Zahlungsbilanz jedoch zeigt, sind permanente Leistungsbilanzdefizite (ohne Schenkungen) unmöglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Inflationsrate&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; eines Landes hängt maßgeblich von den Erwartungen über die zukünftige Inflation ab. In den süd­europäischen Ländern der Eurozone fielen die Lohnabschlüsse – vermutlich deshalb, weil in diesen Ländern die Inflation vor der Euro-Einführung traditionell höher war – in den ersten zehn Jahren höher aus als im Durchschnitt der Eurozone. Entscheidend ist hier das Verhältnis zur Produktivität: Wenn die Lohnerhöhungen in einem Land höher sind als der Zuwachs an &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Produktivität&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;,  &amp;lt;ref&amp;gt;Produktivität ist definiert als Output je Arbeitseinheit, üblicherweise berechnet als BIP je Erwerbstätigen oder BIP je Arbeitsstunde; für Details vgl. Lektion 2.2.6.&amp;lt;/ref&amp;gt;  dann steigen die Güterpreise entsprechend, da die Unternehmen diese Kosten an die Konsument*innen weiter, wodurch sich die Inflationsrate erhöht. Ist die Differenz zwischen Lohnwachstum und Produktivitätswachstum in einem Land der Währungsunion höher als im anderen, dann erleidet das erste Land Wettbewerbsnachteil auf den Exportmärkten, den das zweite Land gewinnt.  &amp;lt;ref&amp;gt;Man beachte, dass weder die Lohnhöhe an sich noch das Produktivitätswachstum an sich ein Problem verursachen – entscheidend ist die Differenz im Unterschied zu anderen Ländern. Ähnlich wie bei komparativen Vorteilen müssen also gleichzeitig vier Variablen in zwei Ländern betrachtet werden, um zu einer Aussage hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit zu kommen.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die EZB hat in ihren Statuten als Hauptaufgabe die Gewährleistung der Preisstabilität festgelegt, definiert als Inflationsrate von knapp unter 2% jährlich. Allerdings kann die EZB die Preise nicht direkt kontrollieren, sondern muss die Preisstabilität über ihre geldpolitische Strategie bewirken. Insbesondere kann sie den Inflationsdruck, der über Lohnabschlüsse entsteht, nicht beeinflussen. Während also in südeuropäischen Ländern (Griechenland, Italien, Portugal, Spanien) die Inflationsraten in den ersten Jahren der Eurozone höher als 2% lagen, lagen andere Länder teilweise weit darunter. Insbesondere in Deutschland durch die „Agenda 2010“ und, etwas schwächer, in Österreich wurden die Lohnerhöhungen mit politischem Druck niedrig gehalten. Die Differenz zum Produktivitätswachstum war geringer ausgeprägt als in den südeuropäischen Ländern, was die deutschen und österreichischen Güter relativ verbilligte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Toc456275628&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Ec433 9.png|300px|none|thumb|BIP-Deflator in ausgewählten Ländern (berechnet nach Eurostat); Eurozone entspricht den jeweiligen Mitgliedsstaaten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der oberen Abbildung wird die kumulative inländische Preisentwicklung anhand der BIP-Deflatoren für die ersten zehn Jahre des Euro für ausgewählte Länder dargestellt.  &amp;lt;ref&amp;gt;Zum BIP-Deflator vgl. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 1 (Lektion 1.3.4).&amp;lt;/ref&amp;gt;  Wie man sehen kann, entspricht der kumulierte BIP-Deflator für die gesamte Euro-Zone ziemlich genau dem von der EZB formulierten Inflationsziel von knapp unter 2%. Man sieht allerdings auch, dass die südeuropäischen Länder permanent darüber, Deutschland und Österreich hingegen permanent darunter lagen. Lediglich Frankreich hat sich an das EZB-Ziel gehalten und liegt fast genau auf der Kurve der Eurozone. Alle anderen abgebildeten Länder weichen deutlich ab. Zu berück­sichtigen sind hier zwei Fakten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erstens, eine Abweichung nach unten stellt genauso eine Verfehlung des EZB-Ziels dar wie eine Abweichung nach oben.&lt;br /&gt;
* Zweitens, wer sich an das EZB-Ziel hält, ist dennoch gegenüber jenen Ländern benachteiligt, die das Ziel unterbieten.&lt;br /&gt;
Zusammengefasst haben sich Deutschland und Österreich auf den Exportmärkten einen Vorteil verschafft, indem sie die Produktionskosten über die Lohnpolitik relativ zu den anderen Mitgliedstaaten der Eurozone reduziert haben. So kommt es innerhalb der Euro-Zone zu unterschiedlichen Preisentwicklungen, die Folgen sind insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erstens, Leistungsbilanzüberschüsse in jenen Ländern, die das Inflationsziel unterboten haben, bei gleichzeitigen Leistungsbilanzdefiziten in jenen Ländern, die sich an das Inflationsziel gehalten haben oder kumulativ darüber lagen.&lt;br /&gt;
* Zweitens, sinkende Lohnquoten in jenen Ländern, die das Inflationsziel unterboten haben, da die niedrige Inflation über das Niedrighalten der Löhne erreicht wurde.&lt;br /&gt;
Tatsächlich haben sich die Reallöhne in Deutschland und Österreich trotz moderaten Wirtschaftswachstums in den ersten zehn Jahren der Euro-Mitglied­schaft kaum erhöht. Entsprechend des Inflationsziels der EZB müssten die nominellen Lohnerhöhungen in jedem Land der Formel „Produktivitäts­steigerung plus 2% Inflation“ folgen. Da die tatsächlichen Lohnerhöhungen in Österreich regelmäßig darunter lagen, hat sich auch die Einkommensverteilung in Richtung Kapital verschoben.  &amp;lt;ref&amp;gt;Zur Lohntheorie vgl. Angewandte Makroökonomik (Lektion 2.2.2).&amp;lt;/ref&amp;gt;  Dementsprechend ist die Lohnquote in Österreich in den ersten zehn Jahren der Euro-Mitgliedschaft um fast 10%, von 69,2% auf 63,9%, zurück­gegangen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Zur Entwicklung der Lohnquote in Österreich vgl. Tab. 2.3 in Angewandte Makroökonomik (Lektion 2.4.2).&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-euro-rahmenbedingungen-als-gefangenendilemma&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die Euro-Rahmenbedingungen als Gefangenendilemma ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grundkonflikt der europäischen Währungsunion ist also insbesondere darin zu sehen, dass zwar die Geldpolitik von der EZB und somit formal im Interesse aller gestaltet wird, die Lohnpolitik jedoch in den Mitgliedstaaten bestimmt wird und es keine offizielle Regelung gibt, wie sie gestaltet werden soll und es erst recht keine Sanktionen, wenn einzelne Länder systematisch versuchen, andere zu unterbieten. Dieses Problem lässt sich auch als Gefangenendilemma darstellen, in dem jedes Land der Eurozone die Wahl hat, sich in der Lohnpolitik an die Formel „Produktivitätssteigerung plus 2%“, entsprechend der von der EZB angestrebten Inflationsrate, zu halten, oder sie zu unterbieten. Die Auszahlungen entsprechen dem erwarteten Wirtschaftswachstum und sind in folgender Tabelle dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;border-collapse: collapse;&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 129.516px;&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 404.75px;&amp;quot; | Land 2&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 518.078px;&amp;quot; | Land 2&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 404.75px;&amp;quot; | hält sich an Formel&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 518.078px;&amp;quot; | unterbietet Formel&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 129.516px;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;strong style=&amp;quot;color: #202122; font-family: sans-serif; font-size: 14.4px; font-style: normal; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: 2; word-spacing: 0px; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial;&amp;quot;&amp;gt;Land 1&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 518.078px;&amp;quot; | hält sich an Formel&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 404.75px;&amp;quot; | 2%, 2%&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 518.078px;&amp;quot; | 0,5%, 2,5%&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 129.516px;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong style=&amp;quot;color: #202122; font-family: sans-serif; font-size: 14.4px; font-style: normal; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; letter-spacing: normal; orphans: 2; text-align: left; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: 2; word-spacing: 0px; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial;&amp;quot;&amp;gt;Land 1&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 518.078px;&amp;quot; | unterbietet Formel&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 404.75px;&amp;quot; | 2,5%, 0,5%&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 518.078px;&amp;quot; | 1%, 1%&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Die Lohnpolitik in der Eurozone als Gefangenendilemma&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In obiger Tabelle haben zwei Länder die Wahl, sich bei den jährlichen Lohnabschlüssen an die Formel „Produktivitätssteigerung plus 2%“ zu halten, oder sie zu unterbieten. Halten sich beide Länder daran, beträgt das reale Wirtschaftswachstum in beiden Ländern 2% (was in etwa dem langjährigen Schnitt vor Einführung des Euro entspricht). Wenn ein Land abweicht und die Formel unterbietet, das andere Land sich hingegen daran hält, so erzielt das erste Land durch die relative Lohnsenkung einen Wettbewerbsvorteil auf den Exportmärkten. Allerdings geht durch den relativen Lohnrückgang auch die Kaufkraft zurück, was die Konjunktur dämpft: Die Konsument*innen in Land 1 fragen weniger nach, weshalb das durchschnittliche Wachs­tum beider Länder niedriger ausfällt (1,5% statt 2%). Das unterbietende Land hat allerdings einen klaren Wachstumsvorteil, wobei sich innerhalb des Landes die Einkommensverteilung zugunsten des Produktionsfaktors Kapital verschiebt. Unter­bieten beide Länder die Formel, so kann kein Land einen Wettbewerbsvorteil erzielen; allerdings geht in beiden Ländern die Kaufkraft zurück, was die Konjunktur dämpft, und das durchschnittliche Wachstum beider Länder ist das niedrigste aller Szenarien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während jährliche Schwankungen – nicht zuletzt durch die Starrheit der Preise – kaum Auswirkungen haben, sind die Auswirkungen der kumulativen Entwicklung dramatisch. Folgende Abbildung stellt den kumulativen BIP-Deflatoren der ersten zehn Jahre des Euro das reale Wachstum seit Ausbruch der Krise gegenüber. Wie man sieht, besteht ein negativer Zusammenhang zwischen der Preisentwicklung inner­halb der Euro-Mitgliedstaaten und dem anschließenden BIP-Wachstum, der Korrelations­koeffizient für die in Abb. 2.1 dargestellten Daten beträgt -0,45. Besonders deutlich wird dieser Zusammenhang beim Vergleich von Deutschland und Frankreich, den beiden größten Volkswirtschaften innerhalb der Eurozone.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Toc456275629&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Ec433 10.png|300px|none|thumb|Zusammenhang BIP-Deflatoren und BIP-Wachstum in der Eurozone (berechnet nach Eurostat)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-euro-krise-ausblick&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die Euro-Krise: Ausblick ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit der Euro-Einführung der Wegfall der spekulativen Währungsschwankungen erkauft wurde um das Fehlen des aus­gleichenden Effekts von Auf- und Abwertungen. Das durch Abb. 2.1 illustrierte Auseinanderklaffen der Produktionskosten innerhalb der Eurozone kann nicht über Nacht rückgängig gemacht werden, sondern bedarf eines längeren Anpassungs­prozesses, um die bildhafte Schere in Abb. 2.1 wieder zu schließen. Allerdings ändert sich dadurch das in Tab. 2.1 dargestellte Dilemma nicht: Welche Lohnpolitik die anderen Länder der Eurozone auch verfolgen mögen, das eigene Land sollte die Lohnkosten möglichst wenig erhöhen oder sogar nominell senken. Zwar fielen die Lohnerhöhungen in Deutschland und Österreich in den 2010er-Jahren wieder etwas höher aus (vgl. auch Lektion 2.2.6). Allerdings sind sie im historischen Vergleich immer noch niedrig, sodass den südeuropäischen Ländern und Frankreich nichts anderes übrig bleibt, als sie zu unterbieten suchen. Auf diese Weise wird jedoch die Kaufkraft weiter reduziert und die Konjunktur kommt nicht in Schwung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinzu kommen die volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit, die in allen Euro-Gründungsstaaten außer Deutschland im Jahr 2015 höher lag als im Jahr 2008.  &amp;lt;ref&amp;gt;Zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit vgl. Angewandte Makroökonomik (Lektion 2.1.1).&amp;lt;/ref&amp;gt;  Dadurch wird der Konsum noch einmal eingeschränkt, während den Staaten zusätzliche Kosten für Sozialausgaben entstehen. Angesichts der Persistenz der Euro-Krise ist mittlerweile fraglich, ob sich die Volkswirtschaften der Eurozone noch auf einem langfristigen Wachstumspfad befinden. Letztlich ist eine der Annahmen der Wachstumstheorie, dass die betreffende Ökonomie konjunkturelle Phänomene soweit im Griff hat, dass sie langfristig keine Auswirkungen haben. Trifft das nicht zu, so sind auch die Bedingungen für langfristiges Wachstum und der damit verbundenen Zunahme des Wohlstands nicht mehr gegeben.  &amp;lt;ref&amp;gt;Zum langfristigen Wachstumspfad vgl. Angewandte Makroökonomik (Lektion 1.2.2).&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Fazit bleibt somit festzustellen, dass sich eine Währungsunion auf ein Inflations­ziel einigen muss, das einzelne Länder nicht systematisch unter- oder überschreiten dürfen. Die Länder der Eurozone werden ihre kumulativen Inflationsraten anpassen müssen, um den entstandenen Schaden wenigstens für die Zukunft zu reduzieren. Während dies in den südeuropäischen Ländern durch reale Lohnsenkungen während der 2010er-Jahre bereits passiert, liegt es insbesondere an Deutschland, durch hohe Lohnabschlüsse auch eine höhere Inflation zuzulassen. Diese Lohn­erhöhungen müssten mehrere Jahre über der Formel „Produktivitätssteigerung plus 2%“ liegen. Auf diese Weise würden die bislang unterbietenden Länder und insbesondere Deutsch­land mehr konsumieren und ihre Leistungsbilanzüberschüsse wieder abbauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;wettbewerbsfähigkeit&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wettbewerbsfähigkeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem vielbeachteten Essay hat sich der spätere Nobelpreisträger Paul Krugman dagegen ausgesprochen, das Konzept der Wettbewerbsfähigkeit von der Unter­nehmens­ebene auf Volkswirtschaften übertragen zu wollen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Nachzulesen in: Krugman, P. (1994): Competitiveness: A Dangerous Obsession, in: Krugman, P. (1997): Pop Internationalism. The MIT Press, Cambridge [MA] und London&amp;lt;/ref&amp;gt;  Demnach sei es irre­führend und sogar gefährlich, davon auszugehen, dass sich Volkswirtschaften auf eine ähnliche Weise im Wettbewerb zueinander befänden wie Unternehmen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Wettbewerbssituation von Unternehmen und Ökonomien ergibt sich aus dem Ricardo-Modell, das zeigt, dass der Verlust von Marktanteilen auf Exportmärkten im Interesse beider Ökonomien sein kann, wohin­gegen Unternehmen üblicherweise um Marktanteile in bestimmten Segmenten kämpfen. Ein zweiter, augenscheinlicher Unterschied ist, dass „nicht wettbewerbs­fähige“ Ökonomien im Unterschied zu Unternehmen nicht einfach vom Markt verschwinden, sondern weiterhin existieren. Hinzu kommt, dass Volks­wirtschaften über ihre Regierungen die Rahmenbedingungen ihrer Wettbewerbs­fähigkeit selbst beeinflussen können, während sie Unternehmen üblicherweise hinnehmen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch ist offensichtlich, dass auch Ökonomien zueinander in Konkurrenz stehen. Bereits im vorigen Abschnitt wurde der Preiswettbewerb erörtert, der sich insbesondere in einer Währungsunion ergeben kann. Hinzu kommt, dass Ökonomien als Standorte um Investitionen konkurrieren. Weiterhin kann auch der Arbeitsmarkt dahingehend interpretiert werden, dass Ökonomien ein Interesse daran haben, qualifizierte Arbeitnehmer*innen zu attrahieren bzw. zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;das-konzept-der-preiswettbewerbsfähigkeit&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Das Konzept der Preiswettbewerbsfähigkeit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Exporte, Importe und somit die Nettoexporte hängen letztlich davon ab, was in der eigenen Ökonomie produziert wird, wie hoch das Einkommen dieser Ökonomie ist, sowie der Produktion und dem Einkommen im Rest der Welt ab. Aus der mikro­ökonomischen Standard-Nachfragefunktion ergibt sich, dass die Nachfrage nach einem Gut üblicherweise von ihrem Preis abhängt. So lässt sich folgern, dass auch Exporte und Importe von ihren jeweiligen Preisen bestimmt werden. Die tatsächlich nachgefragte Menge ergibt sich somit aus den relativen Preisen sowie dem Einkommen, das zur Verfügung steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Importnachfrage einer Ökonomie ist folglich abhängig vom &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Preis eines importierten Guts relativ zum Preis des einheimischen Guts&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, das als Substitut zur Verfügung steht, bspw. südafrikanischer und österreichischer Wein. Gleichung (2.1.1) lässt sich für das konkrete Beispiel umformen. Angenommen, eine Flasche Cabernet Sauvignon aus Südafrika kostet 250 südafrikanische Rand (Symbol: &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;R&amp;lt;/math&amp;gt;). Bei einem Wechselkurs in Preisnotierung von &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;E_{Euro / R}=0,06&amp;lt;/math&amp;gt; kostet die Flasche in Österreich somit &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;250 \bullet 0,06\  = \ 15&amp;lt;/math&amp;gt; Euro. Die Nachfrage nach südafrikanischem Cabernet Sauvignon wird in Österreich wird nun maßgeblich vom Preisverhältnis zu österreichischem Cabernet Sauvignon bestimmt: Steigt bspw. der Preis österreichischen Cabernet Sauvignons von 15 auf 20 Euro, so wird sich das Import­volumen südafrikanischen Cabernet Sauvignons erhöhen, da Letzterer nun billiger ist. Allgemein lässt sich die Importnachfrage einer Ökonomie A formulieren als&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;M_{A} = f\left( \frac{Y_{A},\left( P_{B}E_{\frac{AGE}{BGE}} \right)}{P_{A}} \right)\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.2.1)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei das Einkommen in A, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y_{A}&amp;lt;/math&amp;gt;, einen positiven Einfluss auf die Importnachfrage in A, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;M_{A}&amp;lt;/math&amp;gt;, hat, während das Preisverhältnis einen negativen Effekt hat (d.h. je kleiner der Term &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{\left( P_{B}E_{\frac{AGE}{BGE}} \right)}{P_{A}}&amp;lt;/math&amp;gt;, umso größer das Importvolumen). Analog lässt sich die Ausfuhr einheimischer Güter als Funktion des Einkommens im Ausland und des Preisverhältnisses darstellen als&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;X_{A} = f\left( \frac{Y_{B},\left( P_{B}E_{\frac{AGE}{BGE}} \right)}{P_{A}} \right)\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.2.2)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei das Einkommen in B, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y_{B}&amp;lt;/math&amp;gt;, einen positiven Einfluss auf die Exportnachfrage von A, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;X_{A}&amp;lt;/math&amp;gt;, hat, und das Preisverhältnis nun ebenfalls einen positiven Effekt hat. Somit werden die Nettoexporte einer Ökonomie tendenziell umfangreicher ausfallen, wenn die Preiswettbewerbsfähigkeit von A steigt, d.h. je größer der Term &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{\left( P_{B}E_{\frac{AGE}{BGE}} \right)}{P_{A}}&amp;lt;/math&amp;gt; ausfällt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;auswirkungen-der-preiswettbewerbsfähigkeit&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Auswirkungen der Preiswettbewerbsfähigkeit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine erhöhte Preiswettbewerbsfähigkeit wird sich somit auf die verschiedenen in Lektion 1.3 vorgestellten Konzepte tendenziell positiv auswirken, da sie das Exportvolumen erhöhen. Die Vorteile können eine ganze Ökonomie oder bestimmte Branchen betreffen. Beispielsweise verschaffen die durch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;neue Technologien&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in den USA gesunkenen Energiepreise energieintensiven Branchen in den USA einen Vorteil beim Preiswettbewerb, da sie die Produktionskosten senken und die betreffenden Unternehmen in der Lage sind, die Güterpreise in ihrer Währung zu senken, was – aus Sicht der USA als Exporteur – &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{US - \$}&amp;lt;/math&amp;gt; sinken lässt, wodurch &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;M_{USA}&amp;lt;/math&amp;gt; sinkt und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;X_{USA}&amp;lt;/math&amp;gt; steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso geht aus Gleichungen (2.2.1) und (2.2.2) hervor, dass &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wechselkurs­änderungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; die Preiswettbewerbsfähigkeit beeinflussen werden. Eine höhere Inflation in A, die sich nicht sofort auf den Wechselkurs auswirkt, kann somit zumindest temporär die Preiswettbewerbsfähigkeit beeinflussen. Dieser Effekt wird eher bei gelenkten und festen Wechselkursen zu beobachten sein, wo es häufig zu abrupten Abwertungen oder Aufwertungen einer Währung kommt. Allerdings können auch – wie in Lektion 2.1.7 diskutiert – Wechselkursschwankungen durch Erwartungen der Spekulanten zu einer längeren Über- oder Unterbewertung einer Währung führen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Preiswettbewerbs­fähigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus zwei Gründen wirken sich Veränderungen in den Preisniveaus jedoch nur in &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;abgeschwächter Form&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; auf die Preiswettbewerbsfähigkeit aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erstens können &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Transportkosten und handelspolitische Maßnahmen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; das Preisverhältnis beeinflussen, indem sie den Preis der importierten Waren erhöhen. Ein Beispiel hierfür sind die regelmäßigen Auseinandersetzungen der EU und der Volksrepublik China, die die EU mitunter veranlassen, zusätzliche Zölle für chinesische Waren einzuführen (zB bei Solarmodulen).&lt;br /&gt;
* Zweitens wenden Exporteur*innen häufig &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;strategische Preissetzungen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; an, indem der Preis der Ware in heimischer Währung nicht unbedingt dem Preis in Fremdwährung entspricht. Diese Strategie entspricht einer internationalen Preisdiskriminierung, bei der unterschiedliche Preise auf unterschiedlichen Märkten verlangt werden. Diese Strategie lässt sich häufig beobachten, wenn Wechselkursschwankungen (sowohl nach oben wie nach unten) nicht oder nicht in voller Höhe an die ausländischen Kund*innen weitergereicht werden, sondern die Preise im Ausland konstant gehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;reale-wechselkurse&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Reale Wechselkurse ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonders heikel ist das Thema der Preiswettbewerbsfähigkeit in einer Währungs­union, die durch den Wegfall der Wechselkurse nur noch von den Preis­verhältnissen abhängt, welche wiederum von den Produktionskosten beeinflusst werden. Wie in Lektion 2.1.10 gezeigt wurde, sind diese innerhalb der Eurozone durch unterschiedliche Lohnentwicklungen divergiert. In einer Währungsunion kann der Preiswettbewerb durch den Wegfall von Aufwertungen und Abwertungen über die Lohnkosten geführt werden, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Einkommen der Arbeitnehmer*innen, was sich in letzter Konsequenz wiederum auf die Nettoexporte auswirken wird: Geraten einige Länder – wie in der Eurozone der&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fall – in eine Rezession, so geht in Gl. (2.2.2) &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y_{B}&amp;lt;/math&amp;gt; zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Konzept der Preiswettbewerbsfähigkeit lässt sich mit den realen KKP zum Konzept der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;realen Wechselkurse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; verbinden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}^{r}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t} - 1}^{r}} = \frac{\frac{P_{A,t}}{P_{A,t - 1}}}{\left( \frac{P_{B,t}}{P_{B,t - 1}} \right)\left( \frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t - 1}}} \right)}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.2.3)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Formel ist naturgemäß dann relevant, wenn Gl. (2.1.2) nicht erfüllt ist. Angenommen, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{A,t} = 3&amp;lt;/math&amp;gt;, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{B,t} = 5&amp;lt;/math&amp;gt;, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{A,t - 1} = 2&amp;lt;/math&amp;gt;, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{B,t - 1} = 5&amp;lt;/math&amp;gt;. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Wechselkurses in Preisnotierung aus Sicht von A von 0,5 auf 0,6, d.h. die Währung von B sollte gemäß Gl. (2.1.2) um 20% aufwerten und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}^{r}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t} - 1}^{r} = 1}&amp;lt;/math&amp;gt;. Angenommen, der nominelle Wechselkurs beträgt zum Zeitpunkt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; jedoch – aus welchen Gründen auch immer – nur 0,55. Dann ist &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}^{r}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t} - 1}^{r} = 1},09&amp;lt;/math&amp;gt; – bei konstanten Einkommen in eigener Währung kann ein Einwohner*in von A nun 9% mehr Güter aus B erwerben. Da erwartet wird, dass sich der reale Wechselkurs langfristig bei 1 einpendelt, sagt man auch, die Währung sei zurzeit überbewertet. Analog bezeichnet eine Unterbewertung einer Währung den Fall &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}^{r}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t} - 1}^{r}} &amp;lt; 1&amp;lt;/math&amp;gt;. Man beachte, dass eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Unter- und Überbewertung einer Währung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; somit nur im Zeitverlauf einer sinnvollen Aussage entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrachtet man den realen Wechselkurs zweier Ökonomien, die sich in einer gemeinsamen Währungsunion befinden, so verdeutlicht Gl. (2.2.3) noch einmal das Hauptproblem der europäischen Währungsunion: Da es keine nominellen Wechselkurse gibt, ist zwangsläufig stets &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{E_{\frac{AGE}{BGE,t}}}{E_{\frac{AGE}{BGE,t} - 1}} = 1&amp;lt;/math&amp;gt;. Ändern sich jedoch die Preisniveaus, dann kommt es zu Unter- und Überbewertungen im Sinne realer Wechselkurse. Ist zum Beginn der Währungsunion &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{A,t - 1} = P_{B,t - 1}&amp;lt;/math&amp;gt;, entwickeln sich die Preisniveaus – insbesondere aufgrund unterschiedlicher Lohnpolitiken – unterschiedlich, sodass bspw. &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;P_{A,t} &amp;gt; P_{B,t}&amp;lt;/math&amp;gt;. In diesem Fall ist die fiktive Währung von A überbewertet, und das Land erleidet einen Preiswettbewerbsnachteil. Somit kann die in den Lektionen 2.1..0-2.1.12 skizzierte Euro-Krise auch als Ausdruck der Preis­wettbewerbsfähigkeit interpretiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;lohnstückkosten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Lohnstückkosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lohnstückkosten sind eng verzahnt mit dem Konzept der Wettbewerbsfähigkeit, da sie die Entwicklung der Lohnkosten im Verhältnis zur Produktivität messen. Üblicherweise werden die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;nominellen Lohnstückkosten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;s&amp;lt;/math&amp;gt; angegeben:  &amp;lt;ref&amp;gt;Diese Darstellung folgt Eurostat (http://ec.europa.eu/eurostat/cache/metadata/de/tipslm10_esms.htm, abgerufen am 30. Juni 2016);&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;s_{t,t - 1} = \frac{\frac{w_{t}H_{t}^{U}}{U_{t}}}{\frac{Y_{t,t - 1}^{r}}{L_{t}}} = D_{t,t - 1}\frac{w_{t}H_{t}^{U}}{Y_{t}}\frac{L_{t}}{U_{t}}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.2.4)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;w_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; den Stundenlohn, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H_{t}^{U}&amp;lt;/math&amp;gt; die Summe der Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer*innen, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; das nominelle BIP, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y_{t,t - 1}^{r}&amp;lt;/math&amp;gt; das reale BIP zum Basisjahr &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t - 1&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;D_{t,t - 1}\frac{= Y_{t}}{Y_{t,t - 1}^{r}}&amp;lt;/math&amp;gt; den BIP-Deflator zwischen den Zeitpunkten &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t - 1&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; bezeichnen. Diese Maße werden in Beziehung gesetzt zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer*innen &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;U_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; und der Gesamtzahl der Erwerbstätigen &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L_{t}&amp;lt;/math&amp;gt;. Im mittleren Teil von Gl. (2.2.4) steht also im Zähler das Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer*in, im Nenner das reale BIP je Erwerbstätige*n. Indem die nominellen Lohnkosten in Beziehung zum realen BIP gesetzt werden, lässt sich ablesen, inwieweit die Lohnsteigerungen vom Produktivitäts­wachstum abweichen. Diese Grundidee wird bei Betrachtung der Zerlegung der Lohnstückkostenformel in drei Terme deutlich (rechter Teil der Gl. (2.2.4)): Der Term &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{w_{t}H_{t}^{U}}{Y}_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; misst nichts anderes als den Lohnanteil am BIP (und ist daher der Lohnquote sehr ähnlich)  &amp;lt;ref&amp;gt;Zur Lohnquote vgl. Angewandte Makroökonomik (Lektionen 2.3.2 und 2.4.2).&amp;lt;/ref&amp;gt;  . Bleiben dieser Anteil sowie der Kehrwert des Anteils der Arbeitnehmer an der Erwerbstätigen, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{L_{t}}{U_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;, konstant, dann entsprechen die Lohnstückkosten zum Zeitpunkt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; der Entwicklung des BIP-Deflators seit dem Basisjahr &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t - 1&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Arbeitnehmer und Erwerbstätige jedoch üblicherweise zu Vollzeitäquivalenten gemessen werden, gilt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{L_{t}}{U_{t}} = \frac{H_{t}}{H_{t}^{U}}&amp;lt;/math&amp;gt;, mit &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; als Summe der Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen. Somit lassen sich die Lohnstückkosten gemäß Gl. (2.2.4) auch darstellen als  &amp;lt;ref&amp;gt;Diese Darstellung findet sich in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Statistik Austria.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;s_{t,t - 1} = D_{t,t - 1}\frac{w_{t}H_{t}}{Y_{t}}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.2.5)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird also allen Erwerbstätigen (einschließlich der Selbständigen und Mit­helfenden) der durchschnittliche Stundenlohn unterstellt und dieses Produkt wird durch das nominelle BIP dividiert. Betrachtet man die Lohnstückkosten nur zu einem bestimmten Zeitpunkt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t = t - 1&amp;lt;/math&amp;gt;, dann ist &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;D_{t,t - 1} = 1&amp;lt;/math&amp;gt; und das Konzept der Lohnstück­kosten reduziert sich auf &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{w_{t}H_{t}}{Y_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;. Die entsprechende Zahl entspricht dem Anteil der Arbeitskosten am BIP unter der Annahme, dass die Arbeit der Selbständigen und Mithelfenden zum selben Satz wie jene der Unselbständigen entlohnt würde, wenn sie unselbständig wären. Aufgrund der Kühnheit dieser Annahme ist die Aussagekraft sehr begrenzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sinnvoll ist daher eher die Betrachtung über die Zeit (was durch das Subskript &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t,t - 1&amp;lt;/math&amp;gt; betont wird): Steigt der Lohnsatz bei konstantem Arbeitseinsatz ebenso wie das nominelle BIP, dann entsprechen die Lohnstückkosten dem BIP-Deflator. Steigen die Löhne stärker, dann sind die Lohnstückkosten höher als der BIP-Deflator über den denselben Zeitraum. Da jedoch der BIP-Deflator seinerseits hochgradig von der Lohnentwicklung abhängt, wirken die Lohnstückkosten gewissermaßen als Verstärker des Preiseffekts der Lohnentwicklung, den der BIP-Deflator enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein erweiterter Ansatz sind die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;realen Lohnstückkosten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;s^{r}&amp;lt;/math&amp;gt;, die den BIP-Deflator zum Verbraucherpreisindex &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;V&amp;lt;/math&amp;gt; in Beziehung setzen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;s_{t,t - 1}^{r} = \frac{\frac{\left( \frac{w_{t}}{V_{t,t - 1}} \right)H_{t}^{U}}{U_{t}}}{\frac{Y_{t,t - 1}^{r}}{L_{t}}} = \frac{D_{t,t - 1}}{V_{t,t - 1}}\frac{w_{t}H_{t}}{Y_{t}}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.2.6)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Darstellung ist somit identisch mit Gl. (2.2.4) und (2.2.5), nur dass zusätzlich durch den Verbraucherpreisindex dividiert wird. Aufgrund ihrer Verwandtschaft zur Lohnquote werden die realen Lohnstückkosten auch als „reale bereinigte Lohn­quote“ interpretiert. Sie sollen widerspiegeln, dass Unternehmer*in und Arbeitnehmer*in unter­schiedlich von Preissteigerungen betroffen sind. Steigen die nominellen Löhne stärker als das BIP und steigt der Verbraucherpreisindex im selben Ausmaß stärker als der BIP-Deflator, dann verändern sich die realen Lohnstückkosten jedoch gar nicht, obwohl sich die Einkommensverteilung zugunsten der Arbeitnehmer*innen verbessert hat. Die Aussagekraft ist also auch hier sehr begrenzt und bestenfalls bei gleich­zeitiger Betrachtung mit anderen ökonomischen Kennzahlen gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter werden in der öffentlichen Diskussion die Lohnstückkosten mit der Lohn­höhe gleichgesetzt, in Verbindung mit der Forderung, die Lohnstückkosten zu senken, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Allerdings haben, wie oben gezeigt, die Lohnstückkosten zu einem bestimmten Zeitpunkt lediglich eine begrenzte Aussage­kraft, nur ihre &amp;#039;&amp;#039;Veränderung&amp;#039;&amp;#039; kann sinnvoll interpretiert werden. Wie Lektion 2.2.3 diskutiert, spielt innerhalb einer Währungsunion die Preis­wettbewerbsfähigkeit eine bedeutende Rolle, weshalb die Entwicklung der Lohnstückkosten in der Eurozone verstärkte Beachtung findet. Da die Lohn­entwicklung im Verhältnis zur Produktivität auch vom BIP-Deflator erfasst wird, stellt sich bei dynamischer Betrachtung allerdings die Frage, inwieweit die Lohn­stückkosten im Vergleich zum BIP-Deflator einen Erkenntnisgewinn darstellen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Zur Popularität der Lohnstückkosten mag auch ihre deutsche Bezeichnung beitragen, da sie irreführenderweise mit der Frage „wie viel Lohn kostet ein Stück?“ assoziiert werden. Treffender ist die englische Bezeichnung unit labour cost, als sie eher mit der Frage „wie viel je Produkt kostet der Faktor Arbeit?“ korrespondieren.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der absoluten Lohnhöhe gilt, dass diese langfristig stets mit der Produk­tivität hoch korreliert sind: Gemäß der Grenzkostentheorie entsprechen die Löhne dem Grenzprodukt der Arbeit und werden damit umso höher ausfallen, je höher die Produktivität ausfällt, die wiederum wesentlich von der vorhandenen Technologie und dem zur Verfügung stehenden Sach- und Humankapital abhängen. Praktisch müssen die Lohnkosten aus Sicht des*der Arbeitgeber*in durch die Produktivität des*der Arbeit­nehmer*in gerechtfertigt sein, sonst wird das Arbeitsverhältnis aufgegeben. Daraus folgt, dass bei &amp;#039;&amp;#039;statischer Betrachtung&amp;#039;&amp;#039; niedrige Löhne ein Zeichen niedriger Wett­bewerbsfähigkeit sind, während hohe Löhne eine hohe Wettbewerbsfähigkeit anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;industriepolitik&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Industriepolitik ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wettbewerbsfähigkeit als ökonomisch sinnvolles Konzept meint daher im Kern eine hohe Produktivität mit entsprechend hohen Pro-Kopf-Einkommen unter ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Bedingungen.  &amp;lt;ref&amp;gt;Diese Definition sowie Teile der folgenden Diskussion folgen Peneder, M. (2014): Warum die Neue Industriepolitik die Deindustrialisierung beschleunigen wird, FIW Policy Brief 23&amp;lt;/ref&amp;gt;  Somit ist Wettbewerbsfähigkeit im gesamtwirtschaftlichen Sinn erstens weder gleichzusetzen mit möglichst niedrigen Löhnen noch mit einem möglichst hohen Leistungsbilanzüberschuss; zweitens muss sie in Verbindung mit anderen gesellschaftlichen Zielen gesehen werden. Bei Ziel­konflikten (bspw. Arbeitsbedingungen oder Umweltstandards) müssen daher von der Politik Prioritäten gesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der letzte Punkt ist auch deshalb relevant, weil ein höheres Wachstum der Industrie am stärksten zum Gesamtwachstum beiträgt. Dies wird auch von der EU-Kommission anerkannt, die eine Erhöhung des Industrieanteils an der Wert­schöpfung auf 20% bis 2020 für die EU anstrebt. Das nicht zuletzt deshalb, als empirische Studien belegen, dass die reale Arbeitsproduktivität in der Industrie in Österreich schneller wächst als in der Gesamtwirtschaft. Die höhere Effizienz in der Industrie führt letztlich auch zu höheren Löhnen in dieser Branche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass eine international wettbewerbsfähige Industrie eine entscheidende Rolle für den Wohlstand einnimmt, was wiederum eine entsprechende Politik begründet. Die Diskussion der ökonomischen Wettbewerbs­fähigkeit ist damit eng verzahnt mit Industriepolitik, die als &amp;#039;&amp;#039;öffentliche Intervention zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen (z.B. nachfrageseitigen, technologischen, oder regulatorischen) Rahmen­bedingungen in den einzelnen Industriezweigen&amp;#039;&amp;#039; aufgefasst werden kann. Weiterhin lassen sich unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;vertikale Industriepolitik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, die sich auf bestimmte Branchen konzentriert, um diese zu fördern, etwa über Subventionen, sowie&lt;br /&gt;
* eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;horizontale Industriepolitik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, die auf allgemeine Funktionen des Wirtschaftssystems ausgerichtet ist und – ohne zwischen Branchen zu diskriminieren – beispielsweise versucht, das Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer*innen allgemein zu erhöhen, den Zugang zu Kapital für Unternehmen zu verbessern, oder in die Infrastruktur investiert.&lt;br /&gt;
In der Praxis ist die Trennung jedoch nicht eindeutig, da bestimmte horizontale Schritte bestimmten Branchen eher nützen werden als anderen. Weiterhin kann unterschieden werden zwischen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Industriepolitik im engeren Sinn&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Sachgütererzeugung (d.h. des industriellen Sektors) konzentriert, sowie&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Strukturpolitik&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Industriepolitik im weiteren Sinn), womit die gezielte Beeinflussung der sektoralen Produktionsstruktur einer Ökonomie gemeint ist und üblicherweise der Anteil jener Industriezweige erhöht werden soll, von welchen man sich die höchsten Wachstums- und Produktivitäts­potenziale verspricht.&lt;br /&gt;
Die EU betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit in der Hand der Unternehmen selbst liege, während die Industriepolitik auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zielt, insbesondere sollen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Rahmenbedingungen für Investitionen, insbesondere in Innovationen, verbessert werden;&lt;br /&gt;
* der Binnenmarkt gestärkt und internationale Märkte geöffnet werden;&lt;br /&gt;
* der Zugang zu den Kapitalmärkten, insbesondere für KMU, verbessert werden und&lt;br /&gt;
* Humanressourcen und Qualifikation verbessert werden.&lt;br /&gt;
Die vertikale Industriepolitik und die entsprechenden Kompetenzen liegen somit bei den Mitgliedstaaten, wobei sich Österreich selbst das Ziel gesetzt hat, zu jenen Volkswirtschaften aufzusteigen, die das höchste Innovationspotenzial aufweisen. Somit wird Industriepolitik auf österreichischer Ebene v.a. Innovationspolitik sein, um die entsprechenden Branchen zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;die-wettbewerbsfähigkeit-österreichs-innerhalb-der-eurozone&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs innerhalb der Eurozone ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie oben diskutiert ist der wichtigste Indikator der Wettbewerbsfähigkeit jener der Arbeitsproduktivität, da er zum Ausdruck bringt, wie viel je Arbeitseinheit produziert wird. Die Arbeitsproduktivität wird üblicherweise je Erwerbstätige*n oder je Arbeits­stunde dargestellt, wobei die Werte im internationalen Vergleich aus verschiedenen Gründen voneinander abweichen können, wobei (i) der Anteil von Teilzeit­beschäftigten und (ii) die Neigung der Arbeitgeber*innen, bei schlechter Auftragslage Leute nicht sofort zu kündigen, die bedeutendsten Gründe sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei statischer Betrachtung entspricht die Arbeitsproduktivität daher schlicht Output (BIP) je Arbeitsinput (Erwerbstätige oder Arbeitsstunden). Bei dynamischer Betrachtung wird ein bestimmter Zeitpunkt gleich 100 gesetzt und die Entwicklung über die Zeit berechnet. Betrachtet man sich die Entwicklung von einem bestimmten Anfangszeitpunkt aus, so lautet die formale Darstellung für die reale Arbeitsproduktivität je Erwerbstätige*n &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;p_{t,t - 1}^{r,L} = \frac{Y_{t,t - 1}^{r}}{L_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;, für die reale Arbeits­produktivität je Arbeitsstunde &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;p_{t,t - 1}^{r,H} = \frac{Y_{t,t - 1}^{r}}{H_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Toc456275630&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Ec433 11.png|300px|none|thumb| Arbeitsproduktivität je Erwerbstätige*n (links) und je Arbeitsstunde (rechts) (berechnet nach Eurostat); Eurozone entspricht den jeweiligen Mitgliedstaaten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die obere Abbildung stellt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;p_{t,t - 1}^{r,L}&amp;lt;/math&amp;gt;, und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;p_{t,t - 1}^{r,H}&amp;lt;/math&amp;gt; für Österreich, die Eurozone und die vier größten Volkswirtschaften der Eurozone seit 1998 dar. Dabei fällt auf, dass die Arbeitsproduktivität je Arbeitsstunde viel stärker als jene je Erwerbstätigen angestiegen ist, was v.a. auf die relative Zunahme von Teilzeitbeschäftigungen zurückzuführen ist – die Krise hat diesen Prozess durch vermehrte Teilzeitarbeit noch einmal verstärkt. Insbesondere bei Österreich fällt auf, dass die Arbeitsproduktivität je Arbeitsstunde seit Ausbruch der Krise weiterhin steigt – was bei Betrachtung je Erwerbstätige*n oder beim BIP je Einwohner*in nicht deutlich wird. Bei der Interpretation ist freilich auch zu berücksichtigen, dass eine hohe Arbeits­losigkeit die Arbeitsproduktivität je Arbeitsstunde tendenziell erhöht, da wenig produktive Abreitnehmer*innen üblicherweise als Erste entlassen werden – und vice versa. Hier ist interessant zu sehen, dass der Rückgang der Arbeitslosigkeit in Spanien vor der Krise zusammenfällt mit einem niedrigen, fallweise sogar negativen Anstieg der Arbeitsproduktivität. Neben der Spitzenposition Österreichs ist festzuhalten, dass Frankreich nach beiden Kriterien eine bessere Entwicklung zeigt als Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Indem man die Nominallöhne durch die Arbeitsproduktivität dividiert, kommt man direkt zu den nominellen Lohnstückkosten, da aus den Herleitungen in Lektion 2.2.4 folgt, dass &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{w_{t}}{p_{t,t - 1}^{r,L}} = w_{t}\frac{D_{t,t - 1}H_{t}}{Y_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;. In folgender Abbildung ist die Entwicklung für den BIP-Deflator sowie für die Lohnstückkosten seit 1998 dargestellt. Beim Vergleich des BIP-Deflators über einen längeren Zeitraum als in Abb. 2.1 fällt auf, dass die die Schere zwar teilweise wieder geschlossen hat, insbesondere Deutschland aber immer noch weit unter der gesamten Eurozone liegt. Die Lohnstückkosten zeigen im Prinzip das gleiche Bild, lediglich verstärkt um die nominelle Lohnentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Toc456275631&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Ec433 12.png|300px|none|thumb|BIP-Deflator (links) und Lohnstückkosten (rechts) (berechnet nach Eurostat); Eurozone entspricht den jeweiligen Mitgliedstaaten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen wichtigen Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit in naher Zukunft stellen die Investitionen der Gegenwart dar. Insbesondere erhöht die Ausstattung mit Sach­kapital die Arbeitsproduktivität, was auch in der Standard-Produktionsfunktion zum Ausdruck kommt.  &amp;lt;ref&amp;gt;Für eine detaillierte Diskussion vgl. Angewandte Makroökonomik (Lektion 1.1.2).&amp;lt;/ref&amp;gt;  Hinzu kommt, dass umfangreiche Investitionen in der Gegen­wart die Anbieter*innen besser auf eine zukünftige Nachfragesteigerung vorbereiten, wodurch sie – wenn dieser Fall eintritt – mit entsprechenden Produktions­ausweitungen reagieren können. Beim Indikator stehen stets die Investitionen im Zähler, der Output in derselben Periode im Nenner. Bei den Investitionen kann man entweder ausschließlich Anlageninvestitionen oder Letztere zuzüglich Ver­änderungen der Lagerhaltung berücksichtigen, beim Output kann man das BIP oder die Bruttowertschöpfung heranziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;_Toc456275632&amp;quot; class=&amp;quot;anchor&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;[[Datei:Ec433 13.png|300px|none|thumb|Anteil der Bruttoinvestitionen an der Bruttowertschöpfung inkl. Lagerhaltung (links), exkl. Lagerhaltung (rechts) (berechnet nach Eurostat); Eurozone entspricht den jeweiligen Mitgliedstaaten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie in obiger Abbildung zu sehen, sind die Entwicklungen der beiden Indikatoren zwar ähnlich, aber nicht identisch. Österreich zeigt wie alle anderen Ökonomien einen Abwärtstrend seit der Jahrtausendwende, der in Österreich jedoch schwächer ausfällt und zum Ende des Beobachtungszeitraums sogar den höchsten Wert aufweist. Der Haupt­grund hierfür ist die starke Position der Industrie in der österreichischen Volks­wirtschaft, die naturgemäß ein höheres Investitionsvolumen aufweist als der Land­wirtschafts- und der Dienstleistungssektor. Allerdings zeigt sich für Österreich seit 2012 ein leichter Abwärtstrend, der bei Berücksichtigung der Lagerhaltung stärker ausfällt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;migration&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Migration ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl internationale Migration im Unterschied zu internationalen Kapitalströmen stark reguliert ist, spielt sie für moderne Ökonomien eine immer größere Rolle. Insbesondere wohlhabende Ökonomien erfahren seit Jahrzehnten einen permanenten Netto-Zufluss an Arbeitskräften, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Produktionsmöglichkeiten. Die Europäische Union hebt die Vorteile der Migration innerhalb ihres Territoriums hervor, wobei der wichtigste jener der Allkation ist: Je größer der Pool an Arbeitskräften, (i) umso einfacher können von Arbeitgeber*innen Eng­pässe an Arbeitskräften überwunden werden, und (ii) umso passgenauer können von Arbeitgeber*innen insbesondere hochqualifizierte Arbeitsplätze besetzt werden. Aus Sicht der Arbeitnehmer*innen gilt im Prinzip das Gleiche: Je größer der Arbeitsmarkt, (i) umso eher können Arbeitsuchende eine*n Arbeitgeber*in finden, und (ii) insbesondere Hoch­qualifizierten steht ein größerer Pool an Arbeitgeber*innen gegen­über, die ihr spezifisches Humankapital benötigen und entsprechend entlohnen. Die dadurch verbesserte Allokation des Faktors Arbeit sollte daher die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, auch wenn es für einzelne Ökonomien zu Nachteilen kommen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;typen-der-migration&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Typen der Migration ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Begriff Migration im Alltag eher mit internationaler Migration assoziiert wird, bezeichnet er im ökonomischen Sinn &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;jeden Ortswechsel, der zum Zweck der Arbeitsausübung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; durchgeführt wird. Daraus folgt auch, dass in der Volks­wirtschaftslehre Migration typischerweise mit Arbeitsmigration gleichgesetzt wird. Auch wenn in der Realität für viele Migrant*innen der Arbeitsplatzwechsel zumindest nicht die Hauptmotivation darstellt, so hat dennoch fast jeder Akt der Migration Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte: Manche Menschen folgen ihren Ehepartner*innen, die selbst aufgrund der Arbeit migriert sind, Flüchtlinge treten in den Arbeits­markt ein, Studierende bleiben entgegen ihrer ursprünglichen Intention dauer­haft in der Region oder im Land ihrer Universität usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der ursprünglichen Motivation kann Migration nach verschiedenen Ausprägungen definiert werden, je nachdem, welche Grenzen überschritten werden und wie lange der Aufenthalt währt. Insbesondere werden unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Internationale Migration,&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; welche die permanente Verlegung des Wohn- und Arbeitsorts in einen anderen souveränen Staat bezeichnet.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Interregionale Migration,&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; welche die permanente Verlegung des Wohn- und Arbeitsorts in eine andere Region innerhalb desselben souveränen Staats bezeichnet.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Pendelmigration,&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; welche die Verlegung des Arbeitsortes ohne dauerhafte Verlegung des Wohnorts bezeichnet. Die Pendelmigration kann weiter unterschieden werden in interregionale und internationale Pendelmigration, wobei Letztere in der Praxis allerdings sehr viel seltener stattfindet.&lt;br /&gt;
Was eine „permanente Verlegung“ bezeichnet, ist naturgemäß dehnbar; die Statistik Austria erfasst in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Österreich ansässig sind, als Teil der österreichischen Wirtschaft, was hier vielleicht zur Orientierung hilfreich ist. Allen drei Typen gemeinsam ist, dass definitionsgemäß eine administrative Grenze überschritten werden muss. Wie diese administrativen Grenzen gezogen sind, wird einen entsprechenden Effekt auf die statistisch beobachtete Migration haben: Insbesondere beim Studium interregionaler Migration hängt die Interpretation stark von der gewählten räumlichen Maßstabsebene ab, was wiederum bei inter­nationalen Vergleichen von Bedeutung ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der wesentliche Unterschied zwischen internationaler und interregionaler Migration ist, dass Erstere typischerweise reguliert wird, während Letztere in Markt­wirtschaften typischerweise völlig frei ist. Aus ökonomischer Sicht ist dieser Unter­schied bedeutsam, weil (i) die mikroökonomischen Kosten der interregionalen Migration wesentlich niedriger sind als jene der internationalen Migration und die die (ii) makroökonomischen Effekte daher stärker zum Tragen kommen. Die Europäische Union bildet hier insofern einen Sonderfall, als durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit einerseits die legalen Migrationsbarrieren innerhalb ihres Territoriums aufgehoben sind, wodurch im ökonomischen Sinn jede Migration als interregionale Migration zu klassifizieren ist, auch wenn sie im staatsrechtlichen Sinn internationale Migration darstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;mikroökonomische-fundierung-einer-migrationsentscheidung&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mikroökonomische Fundierung einer Migrationsentscheidung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits 1932 hat der spätere Nobelpreisträger John Hicks Unterschiede im Netto­einkommen, insbesondere Löhnen, als Hauptgrund für Migrations­entscheidungen identifiziert. In diesem Sinn kann eine Migrationsentscheidung als individuelle Human­kapital­investition verstanden werden: Arbeitnehmer*innen schätzen die Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten in allen ihnen offenstehenden Arbeitsmärkten ein, subtrahieren die mit der Migration verbundenen Kosten, und treffen die Entscheidung, ob sie migrieren werden oder nicht in Abhängigkeit davon, welche Entscheidung ihr langfristiges Einkommen maximieren wird. Kosten der Migration betreffen zunächst die Kosten der Distanzüberwindung selbst, weshalb geographisch naheliegende Ziele naturgemäß attraktiver sind. Zu den Kosten zählen jedoch auch seelische Kosten (auch: psychische Kosten), die sich einerseits aus dem Stress ergeben, sich in einer neuen Umgebung zurechtfinden zu müssen und andererseits aus dem Verlust von Freund*innen und Verwandten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Entscheidung eines*einer individuellen Arbeitnehmer*in lässt sich als Vergleich der zu erwartenden langfristigen Einkommen darstellen. Dargestellt sei zunächst der gegenwärtige Wert des zu erwartenden Lebenseinkommens &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;V&amp;lt;/math&amp;gt; eines*einer 20jährigen Arbeitnehmer*in, wenn er*sie in seiner*ihrer Heimatregion &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;X&amp;lt;/math&amp;gt; bleibt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;V^{X} = w_{20}^{X} + \frac{w_{21}^{X}}{(1 + r)} + \frac{w_{22}^{X}}{(1 + r)^{2}} + ...\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.3.1)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;w&amp;lt;/math&amp;gt; das zu erwartende Einkommen im entsprechenden Lebensalter 20, 21&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
22, … Jahren bezeichnet und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;r&amp;lt;/math&amp;gt; die individuelle Diskontrate. Analog kann das zu erwartende Lebenseinkommen für eine beliebige Ökonomie &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt; dargestellt werden, die dem*der Arbeitsnehmer*in als potenzielles Migrationsziel offensteht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;V^{Y} = w_{20}^{Y} + \frac{w_{21}^{Y}}{(1 + r)} + \frac{w_{22}^{Y}}{(1 + r)^{2}} + ...\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.3.2)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Nettoeinkommenszuwachs ergibt sich nun einfach als &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;V^{Y} - V^{X} - M^{X,Y}&amp;lt;/math&amp;gt;, wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;M^{X,Y}&amp;lt;/math&amp;gt; die Kosten der Migration von &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;X&amp;lt;/math&amp;gt; nach &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt; erfasst. Die Person wird migrieren, wenn &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;V^{Y} - V^{X} - M^{X,Y} &amp;gt; 0&amp;lt;/math&amp;gt;. Aus den Gleichungen folgt, dass sich die Migration generell umso eher lohnen wird, je jünger der*die potenzielle Migrant*in ist. Weiterhin gilt, dass der potenzielle Einkommensunterschied umso höher ist, je höher die Qualifikation der Person ist. Somit lässt sich vereinfacht festhalten, dass &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;je jünger und je besser ausgebildet eine Person ist, umso höher die Wahrscheinlichkeit der Migration&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. Aus den Gleichungen folgt ferner, dass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* eine Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen in der potenziellen Ziel-Ökonomie den Nettoertrag und damit die Wahr­scheinlichkeit der Migration erhöht, und vice versa;&lt;br /&gt;
* eine Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen in der Heimat-Ökonomie den Nettoertrag und damit die Wahrscheinlichkeit der Migration reduziert, und vice versa;&lt;br /&gt;
* Eine Erhöhung der Migrationskosten den potenziellen Ertrag der Migration und somit die die Wahrscheinlichkeit der Migration reduziert, und vice versa.&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Somit gilt zusammenfassend, dass Migration dann auftreten wird, wenn für den*die potenziellen Migrant*in die Chancen gut stehen, dass die Erträge der Migration deren Kosten übersteigen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;selbst-selektion-der-emigranten&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Selbst-Selektion der Emigrant*innen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie aus der bisherigen Diskussion hervorgeht, sind für die individuelle Migrations­entscheidung nicht die Durchschnittsgehälter der infrage kommenden Ökonomien relevant, sondern die für die jeweilige Person individuell zu erzielenden. Zwar wird das Durchschnittsgehalt in der jeweiligen Ökonomie das individuelle Gehalt beeinflussen – in welchem Ausmaß das der Fall ist, hängt jedoch auch von der Einkommensverteilung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend für das individuelle Einkommen ist, in welchem Ausmaß &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Unter­schiede hinsichtlich der Qualifikation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; honoriert werden. Bei relativer Gleich­verteilung der Einkommen innerhalb der Gruppe der Arbeitsnehmer*innen profitieren Hoch­qualifizierte relativ wenig von ihren relativ hohen Qualifikationsniveaus, während Niedrig­qualifizierte ein höheres Einkommen erzielen als in einer Ökonomie mit gleichem Durchschnittseinkommen, aber höherer Einkommensungleichheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein*e potenzielle*r Migrant*in wird seine*ihre Entscheidung, zu migrieren, daher sowohl vom Durchschnittseinkommen als auch von der Einkommensvarianz in der Quell- und der Zielregion abhängig machen. Zur Vereinfachung sei angenommen, dass die Durchschnittseinkommen in zwei Ökonomien A und B gleich hoch sind, aber Varianz in A höher ist, wobei die Höhe der individuellen Einkommen wiederum positiv mit den Qualifikationsniveaus korreliert sind. Daraus folgt, dass ein*e überdurchschnittlich qualifizierte*r Arbeitnehmer*in in A ein höheres Einkommen erzielen wird als in B, während ein*e unterdurchschnittlich qualifizierte*r Arbeitnehmer*in in B ein höheres Einkommen erzielen wird als in A.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraus folgt weiters, dass ceteris paribus &amp;#039;&amp;#039;jene Ökonomie mit einer gleicheren Einkommensverteilung unterdurchschnittlich qualifizierte Immigranten attrahieren wird, während sie selbst überdurchschnittlich qualifizierte Emigranten verlieren wird.&amp;#039;&amp;#039; Diese Zusammenhänge ergeben sich aus dem Roy-Modell und beschreiben somit, welche Ökonomien von welchen Migrant*innen ausgewählt werden.  &amp;lt;ref&amp;gt;Das Roy-Modell ist benannt nach dem Ökonomen Andrew D. Roy, dessen Ideen später von George J. Borjas weiterentwickelt wurden, vgl. Roy, A.D. (1951): Some thoughts on the distribution of earnings, Oxford Economic Papers 3, 135-146; Borjas, G. J. (1987) Self-selection and the earnings of immigrants, The American Economic Review 77, 531-553&amp;lt;/ref&amp;gt;  So kann etwa erklärt werden, warum die USA bei hoher Einkommensungleichheit recht erfolgreich darin sind, hoch- und höchstqualifizierte Arbeitnehmer*innen aus Ökonomien mit vergleichbaren Durchschnittseinkommen – darunter Österreich – anzulocken; gleich­zeitig zeigen Migrationsdaten, dass Migrant*innen aus Drittstaaten mit niedrigem Durch­schnittseinkommen bei hoher Qualifikation eher die USA, bei niedriger Qualifikation eher Österreich (und vergleichbare Länder) als Ziel wählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;der-effekt-der-migration-auf-die-aggregierte-produktionsfunktion&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Der Effekt der Migration auf die aggregierte Produktionsfunktion ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Auswirkungen der Migration auf die Gesamtwirtschaft darzustellen, ist es hilfreich, sich noch einmal die neoklassische Produktionsfunktion anzuschauen:  &amp;lt;ref&amp;gt;Die Darstellung folgt Angewandte Makroökonomik (Lektion 1.2.3).&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;Y_t=K_t{ }^\alpha H_t^\beta\left(A_t L_t\right)^{1-\alpha-\beta}, \quad \alpha&amp;gt;0, \beta&amp;gt;0, \alpha+\beta&amp;lt;1&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2.3.3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;K&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H&amp;lt;/math&amp;gt; die Bestände an Sach- bzw. Humankapital darstellen, und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;A&amp;lt;/math&amp;gt; den aktuellen technologischen Stand symbolisiert. Der aggregierte Output &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt; einer Ökonomie (was dem absoluten BIP in der VGR entspricht) steigt, wenn zumindest eine der Variablen &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;K&amp;lt;/math&amp;gt;, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H&amp;lt;/math&amp;gt;, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;A&amp;lt;/math&amp;gt; oder &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L&amp;lt;/math&amp;gt; steigt. Abstrahiert man von Immigrant*innen, die nicht arbeiten und berücksichtigt damit nur den Effekt von Erwerbspersonen, so ergibt sich aus Gl. (2.3.3), dass Immigration&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* zunächst einmal das Arbeitsangebot &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L&amp;lt;/math&amp;gt; erhöht und somit zwangsläufig einen positiven Effekt auf &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt; hat;&lt;br /&gt;
* außerdem höchstwahrscheinlich &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H&amp;lt;/math&amp;gt; erhöht, wenn zumindest ein*e Immigrant*in zumindest irgendeine Fertigkeit besitzt, die über bloße körperliche Arbeit hinausgeht und die in der Zielökonomie eingesetzt werden kann;&lt;br /&gt;
* schließlich möglicherweise &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;A&amp;lt;/math&amp;gt; erhöht, falls Immigration den Stand des techno­logischen Wissens erhöht.&lt;br /&gt;
Theoretisch kann sich durch Immigration auch der Bestand an Sachkapital erhöhen, allerdings werden Immigrant*innen recht selten Produktionsmittel mit sich bringen, weshalb von diesem Fall abgesehen wird. Aus Gl. (2.3.3) ergibt sich analog, dass Emigration&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* das Arbeitsangebot &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L&amp;lt;/math&amp;gt; reduziert und somit einen negativen Effekt auf &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt; hat;&lt;br /&gt;
* höchstwahrscheinlich &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H&amp;lt;/math&amp;gt; verringert, aus den oben genannten Gründen;&lt;br /&gt;
* &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;A&amp;lt;/math&amp;gt; unberührt lässt, wenn das abstrakte Wissen, über das die Emigrant*innen verfügen, weiterhin im Land vorhanden bleibt.&lt;br /&gt;
Die Effekte auf das absolute BIP sind im Fall von Immigration von Erwerbspersonen somit eindeutig positiv. Im Fall von Nicht-Erwerbspersonen hängt der Effekt davon ab, wer für die betreffende Person aufkommt. Ist die Erwerbsquote unter Immi­grant*innen höher als innerhalb der ansässigen Bevölkerung, so wird der Gesamt-Effekt insgesamt positiv bleiben. Ist er niedriger, hängt es davon ab, inwiefern das Konsumverhalten der Immigrant*innen die Gesamtnachfrage verändert, negative Effekte werden allerdings wohl vernachlässigbar gering sein. Diese Effekte wirken in umgekehrter Richtung für Emigration.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;der-effekt-der-migration-auf-die-produktion-je-arbeitseinheit&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Der Effekt der Migration auf die Produktion je Arbeitseinheit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gesellschafts- und wirtschaftspolitisch relevanter als der Effekt auf das absolute Produktionsniveau ist freilich der Effekt der Migration auf den Output je Arbeits­einheit. Dividiert man Gl. (2.3.3) durch das Arbeitsangebot &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L&amp;lt;/math&amp;gt;, so erhält man&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;y_{t} = A_{t}^{1 - \alpha - \beta}\frac{{K_{t}}^{\alpha}}{{L_{t}}^{\alpha}}\frac{H_{t}^{\beta}}{{L_{t}}^{\beta}}\frac{L_{t}}{L_{t}} = A_{t}^{1 - \alpha - \beta}{k_{t}}^{\alpha}h_{t}^{\beta\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ }\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.3.4)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wobei die Kleinbuchstaben &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;y = \frac{Y}{L}&amp;lt;/math&amp;gt;, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;k = \frac{K}{L}&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;h = \frac{H}{L}&amp;lt;/math&amp;gt; jeweils den Output, das Sachkapital und das Humankapital je Arbeitnehmer*in bezeichnen. Daraus ergeben sich die folgenden Implikationen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Immigration wird den Sachkapitalbestand je Arbeitseinheit &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;k&amp;lt;/math&amp;gt; zwangsläufig reduzieren, Emigration wird ihn analog erhöhen;&lt;br /&gt;
* der Einfluss auf den Humankapitalbestand je Arbeitseinheit &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;h&amp;lt;/math&amp;gt; hängt davon ab, &amp;#039;&amp;#039;wer&amp;#039;&amp;#039; migriert.&lt;br /&gt;
Somit kommt dem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Humankapital die entscheidende Rolle&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; zu: Ist das Qualifikation­s­­niveau der Immigrant*innen höher als jenes der ansässigen Bevölkerung, so kann der Rückgang an Sachkapital je Arbeitseinheit durch den Gewinn an Humankapital kompensiert oder überkompensiert werden. Ist er niedriger oder gleich hoch, so kommt es auf jeden Fall zu einer Reduktion des Outputs je Arbeitseinheit. Analog dazu gilt, dass im Verhältnis zum Niveau der Herkunfts-Ökonomie durch­schnittlich oder überdurchschnittlich hoch qualifizierte Emigrant*innen den Output je Arbeitseinheit reduzieren werden. Ist das Humankapital der Emigrant*innen hinreichend niedrig, kommt es zu einer Erhöhung des Outputs je Arbeitseinheit.  &amp;lt;ref&amp;gt;Man beachte, dass mit Humankapital nur jene Ausbildung, Erfahrung und Fertigkeiten des Faktors Arbeit gemeint sind, die sich im Produktionsprozess auch verwerten lassen. Es ist daher denkbar, dass sich das in einer Arbeitseinheit verkörperte Humankapital durch den Akt der Migration verändert, wenn die Nachfrage nach der bestimmten Ausprägung des Humankapitals in den Ziel- und Herkunftsökonomien voneinander abweichen. Diese Unterscheidung ist bspw. dann von Bedeutung, wenn gut ausgebildete Arbeitnehmer in ihrer Herkunfts-Ökonomie keinen adäquaten Arbeitsplatz finden und emigrieren, oder wenn die Qualifikationen von Immigranten in der Ziel-Ökonomie nicht anerkannt werden, oder aufgrund von Sprachbarrieren etc. nicht angewendet werden können.&amp;lt;/ref&amp;gt;  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weicht die Erwerbsquote der Migrant*innen von jener der Ziel- oder Herkunfts-Ökonomie ab, so gilt, dass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* eine höhere Erwerbsquote von Immigrant*innen für sich einen positiven Effekt auf den Output je Einwohner*in der Ziel-Region hat, da es nun mehr Arbeit­nehmer*innen je Einwohner*in gibt; und vice versa bei einer niedrigeren Erwerbs­quote,&lt;br /&gt;
* eine höhere Erwerbsquote von Emigrant*innen für sich einen negativen Effekt auf den Output je Einwohner+in der Herkunfts-Ökonomie hat, da es nun weniger Arbeitnehmer*innen je Einwohner*in gibt; und vice versa bei einer niedrigeren Erwerbsquote.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen ist ferner, dass es sich bei der Interpretation der Gleichungen (2.3.3) und (2.3.4) nur um kurzfristige Effekte handelt. Die langfristigen Effekte können anhand des Steady-State-Outputs &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;y^{*}&amp;lt;/math&amp;gt; ermittelt werden, da Migration zwangsläufig einen Effekt auf das Bevölkerungswachstum &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;n&amp;lt;/math&amp;gt; hat: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;y_{t}^{*} = A_{t}{k_{t}}^{*\alpha}{h_{t}}^{*\beta} = A_{t}\left( \frac{s_{K}s_{H}}{(n + \delta)^{\alpha + \beta}} \right)^{\frac{1}{1 - \alpha - \beta}}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.3.5)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial y_{t}^{*}}{\partial n} &amp;lt; 0&amp;lt;/math&amp;gt;, hat permanente Netto-Immigration einen eindeutig negativen, permanente Netto-Emigration einen eindeutig positiven Effekt auf das Gleich­gewichtsniveau von &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;y&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;auswirkungen-der-migration-in-einem-system-von-ökonomien&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Auswirkungen der Migration in einem System von Ökonomien ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb eines Systems von Ökonomien (Regionalökonomien innerhalb eines Landes, Mitgliedstaaten der EU) stellt jeder Akt der Emigration zugleich einen Akt der Immigration dar, die Effekte für das gesamte System müssen daher simultan analysiert werden. Auf der einen Seite stehen die erwarteten positiven Effekte für das gesamte System aufgrund der verbesserten Zuordnung von Arbeitnehmer*innen zu Arbeitgeber*innen (Matching). Allerdings folgt in einer Marktwirtschaft die Entscheidung zu migrieren &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;individueller Nutzenmaximierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, die Effekte sind jedoch makro­skopischer Natur. Daraus folgt insbesondere, dass der Zugewinn an Einkommen für das Individuum geringer oder höher sein kann als der Rückgang des Outputs der Herkunfts-Ökonomie als Folge des Verlusts an Humankapital. Für den Gesamteffekt entscheidend wäre hier der Effekt durch die Erhöhung des Outputs der Ziel-Ökonomie. Insbesondere, wenn es zu einer Konzentration von Humankapital kommt, können aufgrund des sinkenden Grenzprodukts die negativen Effekte überwiegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin folgt aus der neoklassischen Produktionsfunktion, dass die Grenz­produktivität des Sachkapitals, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial y_{t}}{\partial k_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;, von der Humankapital-Ausstattung positiv abhängt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial\left( \frac{\partial y_{t}}{\partial k_{t}} \right)}{\partial h_{t}} = \alpha\beta A_{t}{k_{t}}^{\alpha - 1}h_{t}^{\beta - 1}\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ (2.3.6)&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Grenzprodukt ist somit umso höher, je mehr Humankapital vorhanden ist. Zwar sinkt die Grenzproduktivität von &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;k&amp;lt;/math&amp;gt; je größer &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;k&amp;lt;/math&amp;gt; bereits ist, wodurch Sachkapital-arme Ökonomien ceteris paribus für Neuinvestitionen attraktiver sind. Aller­dings geht aus Gl. (2.3.6) hervor, dass dieser negative Effekt durch das Vorhanden­sein von Humankapital kompensiert werden kann. Somit bleiben Ökonomien, die reich an Sach- und Humankapital sind, für Neuinvestitionen attraktiv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Unterschied zu Investitionen in Sachkapital folgt die Migration von Humankapital nicht dem Grenzprodukt, sondern dem zu erwartenden Lohn im Sinne der lebens­langen Einkommensmaximierung entsprechend Gleichungen (2.3.1) und (2.3.2). Für die individuelle Entscheidung relevant sind somit das Durchschnitts­einkommen in den jeweiligen Ökonomien plus des Aufschlags für das Humankapital, das der*die Arbeit­nehmer*in anbieten kann. Daraus folgt, dass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ökonomien, die bereits über viel Human- und Sachkapital verfügen, beide Produktionsfaktoren weiterhin attrahieren können, wodurch sie anderen Ökonomien nicht mehr zur Verfügung stehen;&lt;br /&gt;
* Ökonomien, in denen das Durchschnittseinkommen niedrig ist, Human­kapital durch eine ungleichere Verteilung der Einkommen zugunsten von Human­kapital attrahieren können.&lt;br /&gt;
Bei sehr großen Einkommensunterschieden zwischen Ökonomien innerhalb eines Systems wird der zweite Effekt jedoch nicht ausreichen, um für den ersten Effekt kompensieren zu können. Die Folge ist eine permanente Wanderungsbewegung in Richtung der produktiveren Ökonomien. Da die weniger produktiven Ökonomien dadurch permanent Humankapital verlieren, werden sich Unterschiede im Produktions- und somit Wohlstandsniveau langfristig tendenziell eher reproduzieren denn angleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span id=&amp;quot;übungen-1&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Übungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.1&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Wien kostet ein Krügel Pils € 3,80, in Liverpool kostet ein Pint Ale ₤ 3,00. Der Wechselkurs in Mengennotierung ist ₤ 0,75.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Was ist der Preis eines Krügels Pils gerechnet in Pints Ale?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Wie verändert sich dieser relative Preis unter ansonsten gleichen Bedingungen, wenn das Pfund auf ₤ 0,90 abgewertet wird?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Ist das Pint Ale in b. im Verhältnis zum Krügel Pils teurer oder billiger geworden?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.2&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein US-Dollar kostet 65 russische Rubel, jedoch nur 0,95 Schweizer Franken. Wie ist der Wechselkurs des russischen Rubel in Schweizer Franken?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.3&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erdöl wird auf dem Weltmarkt üblicherweise zu US-Dollar-Preisen angeboten. Der belgische Solvay-Konzern importiert Erdöl, um daraus Kunststoffe zu produzieren. Wie beeinflusst eine Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar die Gewinne des Unternehmens?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.4&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inflationsrate in Russland betrug 2013 6,75%, in Kanada 0,90%. Wie müsste sich der relativen KKP zufolge 2013 der Wechselkurs des kanadischen Dollar gegenüber dem russischen Rubel entwickeln?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.5&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer Tageszeitung findet sich der Satz: „Kamera-Hersteller Canon leidet (…) unter der Aufwertung des Yen und senkt seine Erwartungen für das Gesamtjahr.“ Interpretieren Sie diese Aussage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.6&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ungarische Hausbesitzer*innen haben zur Mitte der 2000er-Jahre ihre Hypotheken in Schweizer Franken aufgenommen, weil die Franken-Zinsen niedriger waren als die Forint-Zinsen. Die jährliche Inflationsrate lag in Ungarn in den Jahren 2005-2007 durchschnittlich bei 5,96%, in der Schweiz bei 1,00%. In Ungarn verschuldeten sich Hausbesitzer*innen mit insgesamt 3 Mrd. Franken – war das klug?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.7&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie kann die schwedische Notenbank eine ihrer Meinung nach zu starken Krone gegenüber dem Euro abwerten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.8&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welchem Wechselkurssystem entsprach der österreichische Schilling vor Ein­führung des Euro und welche ökonomische Begründung gab es für die Einführung des Euro?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.9&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Idee, dass es so etwas wie eine Wettbewerbsfähigkeit von Ökonomien gibt, ist bis heute umstritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Nennen Sie die zwei wesentlichen Gründe, weshalb nach Krugman das Prinzip der Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Volkswirtschaften übertragen werden kann.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Erläutern Sie, weshalb das Prinzip der Preiswettbewerbsfähigkeit innerhalb einer Währungsunion von besonderer Bedeutung ist.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.10&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Analysieren Sie anhand des Konzepts der Preiswettbewerbsfähigkeit, wie sich die folgenden Szenarien auf Exporte und Importe der eigenen Volkswirtschaft auswirken:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Das BIP der eigenen Volkswirtschaft steigt.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Das BIP der anderen Volkswirtschafft steigt.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Das Preisniveau der eigenen Volkswirtschaft steigt um 5%, während sowohl der nominale Wechselkurs wie das Preisniveau der anderen Volkswirtschaft unverändert bleiben.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Das Preisniveau der eigenen Volkswirtschaft steigt um 5%, das Preisniveau der anderen Volkswirtschaft steigt um 10%, während der nominale Wechsel­kurs unverändert bleibt.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Das Preisniveau beider Volkswirtschaften steigt um 2%, der nominale Wechsel­kurs in Preisnotierung steigt um 10%.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.11&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nominellen Lohnstückkosten sind definiert als &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;s_{t,t - 1} = \frac{\frac{w_{t}H_{t}^{U}}{U_{t}}}{\frac{Y_{t,t - 1}^{r}}{L_{t}}}&amp;lt;/math&amp;gt;, wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;w_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; den Stundenlohn, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H_{t}^{U}&amp;lt;/math&amp;gt; die Summe der Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer*innen, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y_{t,t - 1}^{r}&amp;lt;/math&amp;gt; das reale BIP zum Basisjahr &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t - 1&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; die Gesamtzahl der Erwerbstätigen, jeweils zum Zeitpunkt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt;, bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Formen Sie die Gleichung so um, dass &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;s_{t,t - 1} = \frac{D_{t,t - 1}w_{t}H_{t}}{Y_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;, wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;D_{t,t - 1}&amp;lt;/math&amp;gt; den BIP-Deflator zwischen den Zeitpunkten &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t - 1&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt;, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; das nominelle BIP und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; die Summe der Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen bezeichnen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Interpretieren Sie die Aussagekraft der Lohnstückkosten anhand des Ausdrucks &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;s_{t,t - 1} = \frac{D_{t,t - 1}w_{t}H_{t}}{Y_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche Form nimmt die Gleichung ohne Bezug auf ein Basisjahr an, formal wenn &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t = t - 1&amp;lt;/math&amp;gt;?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Interpretieren Sie die Aussagekraft des Ergebnisses aus c..&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Inwiefern unterscheiden sich die realen von den nominellen Lohn­stückkosten?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.12&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfen Sie die folgenden Zitate aus einer Tageszeitung auf ihre Sinnhaftigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;„Aussagekräftiger als die Arbeitskosten sind die Lohnstückkosten, die berück­­sichtigen, wie viel in einer Stunde produziert wird.“&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;„Obwohl sie [große Unternehmen, Anm.] höhere Löhne bezahlen, liegen ihre Lohnstückkosten deutlich unter dem Branchenschnitt.“&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;„Die Studie enthält eine besonders alarmierende Ziffer: Die Lohnstückkosten (vereinfacht gesagt die Arbeitskosten pro Produktionseinheit) sind hier­zulande besonders stark gestiegen. Seit 2008 um 15,8 Prozent. Im EU-Schnitt betrug die Steigerung nur 10,2 Prozent, in der Schweiz 4,5 Prozent. Klingt ein wenig abstrakt, heißt aber, dass sich unsere Wettbewerbsfähigkeit international ziemlich dramatisch verschlechtert hat. Anders gesagt: In den vergangenen Jahren sind die Löhne viel stärker gestiegen als die Arbeits­produktivität.“&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;„Ein großes Problem sind der neuen Studie zufolge die hohen Lohn­stückkosten in Österreich, welche die Produktivität reduzierten. Im Zeitraum 2008 bis 2014 seien die Lohnstückkosten um 15,8 Prozent angestiegen. Zum Vergleich: In Deutschland betrug die Steigerung 15,7 Prozent.“&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;blockquote&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;„Die Wiener Wirtschaft besitzt eine hohe Produktivität. Deshalb sind die Lohnstückkosten in Wien unter dem Strich auf Augenhöhe mit Bratislava – obwohl in Wien doppelt so hohe Löhne gezahlt werden.“&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.13&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erläutern Sie, warum bei statischer Betrachtung hohe Löhne ein Indikator für hohe Wettbewerbsfähigkeit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.14&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Definieren Sie den Begriff der Industriepolitik und beschreiben Sie kurz ihre vier Typen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.15&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Arbeitnehmer berechnet sein*ihr Lebenseinkommen nach der Formel&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;V = w_{t} + \frac{w_{t + 1}}{(1 + r)} + \frac{w_{t + 2}}{(1 + r)}^{2} + ...&amp;lt;/math&amp;gt;, wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;w&amp;lt;/math&amp;gt; das Einkommen im Jahr &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;t&amp;lt;/math&amp;gt; bezeichnet und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;r&amp;lt;/math&amp;gt; seinen*ihren individuellen Diskontsatz bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zeigen Sie anhand der Gleichung, wie ein Arbeitnehmer, der sein Lebens­einkommen zu maximieren anstrebt, den Netto-Nutzen einer Migration von Land &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;X&amp;lt;/math&amp;gt; nach Land &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt; berechnet.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Diskutieren Sie die Implikationen des Ergebnisses.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.16&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Arbeiter mit einer jährlichen Diskontrate von 10% wohnt zurzeit in Bregenz und soll entscheiden, entweder zu bleiben oder nach Leoben zu ziehen. In Leoben würde er jährlich netto € 25.000 verdienen, in Bregenz € 22.000. Der Arbeiter hat noch zehn Jahre bis zur Pensionierung vor sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche Migrationskosten ist er gemäß der Formel aus Bsp. 2.4.14 maximal bereit zu tragen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Angenommen, der Arbeiter sieht eine 50%-Chance, in Leoben nach fünf Jahren in eine leitende Position mit einem Gehalt von netto €35.000 aufzu­steigen, wohingegen er in Bregenz keine solche Möglichkeit sieht. Wie würden Sie diese Möglichkeit in die Berechnung implementieren?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Welche Migrationskosten ist der Arbeiter mit der Angabe aus b. nun maximal bereit zu tragen?&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.17&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angenommen, in einer Ökonomie gibt es nur Erwerbstätige und alle Immigrant*innen sind ebenfalls Erwerbstätige, die Bevölkerung ist somit identisch mit dem Arbeits­angebot &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L&amp;lt;/math&amp;gt;. Das BIP &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt; der Ökonomie entspricht der neoklassischen Produktions­funktion&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y_{t} = {K_{t}}^{\alpha}H_{t}^{\beta}(A_{t}L_{t})^{1 - \alpha - \beta}&amp;lt;/math&amp;gt; wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\alpha &amp;gt; 0,\ \beta &amp;gt; 0,\ \alpha + \beta &amp;lt; 1&amp;lt;/math&amp;gt;. &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;K&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H&amp;lt;/math&amp;gt; stellen die Bestände an Sach- bzw. Humankapital dar, &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;A&amp;lt;/math&amp;gt; den technologischen Stand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zeigen Sie, dass Zuwanderung stets einen positiven Effekt auf das BIP hat.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Formen Sie die Gleichung aus der Angabe so um, dass sie das BIP je Einwohner*in darstellt.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zeigen Sie, dass der Effekt auf das BIP je Einwohner*in vom Humankapital der Immigrant*innen abhängt.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.18&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrachten Sie die neoklassische Produktionsfunktion je Einwohner*in&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;y_{t} = A_{t}^{1 - \alpha - \beta}{k_{t}}^{\alpha}h_{t}^{\beta}&amp;lt;/math&amp;gt;, wobei &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;k&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;h&amp;lt;/math&amp;gt; die Bestände an Sach- bzw. Humankapital je Einwohner*in darstellen und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;A&amp;lt;/math&amp;gt; den technologischen Stand symbolisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Beschreiben Sie den grundlegenden Zusammenhang zwischen dem Grenz­produkt des Faktors Sachkapital und der Attraktivität für Investitionen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zeigen Sie anhand der angegebenen Gleichung, dass das Grenzprodukt des Faktors Sachkapital sinkt, je mehr Sachkapital in einer Ökonomie vorhanden ist, und kommentieren das Ergebnis.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zeigen Sie anhand der angegebenen Gleichung, dass das Grenzprodukt des Faktors Sachkapital steigt, je mehr Humankapital in einer Ökonomie vorhanden ist, und kommentieren das Ergebnis.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.19&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschreiben Sie verbal, inwieweit freie Faktorenmobilität in einem System von Ökonomien dazu beiträgt, dass bestehende Wohlstandsunterscheide sich langfristig nicht verringern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lösungen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.1&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a. Ein Pint Ale kostet &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;3,00/0,75\  = \ 4,00&amp;lt;/math&amp;gt; Euro. Somit kostet ein Krügel Pils &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;3,80/4,00\  = \ 0,95&amp;lt;/math&amp;gt; Pints Ale.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b. Ein Pint Ale verbilligt sich auf &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;0,75/0,90&amp;lt;/math&amp;gt; seines Euro-Preises, somit kostet ein Krügel Pils nun &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;3,80/3,33\  = \ 1,14&amp;lt;/math&amp;gt; Pints Ale.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c. Da man nun mehr Ale für ein Pils erhält, ist das Pint Ale billiger geworden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.2&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man erhält für einen russischen Rubel &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;1/(65/0,95)\  = \ 0,01462&amp;lt;/math&amp;gt; Schweizer Franken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.3&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar erhöht die Kosten des Unter­nehmens. Wenn es allerdings seine Produkte in die USA exportiert, kann es zum Ausgleich deren Preis in Euro (nicht in Dollar) heraufsetzen. Alles in allem ist einem Unternehmen, dem hohe Kosten für den Import von Rohstoffen und Zwischen­produkten entstehen, mit einer Abwertung der einheimischen Währung eher nicht gedient.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.4&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wechselkurs wird sich um &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;(0,0675-0,009)(1-0,009 / 1,009)=0,05798&amp;lt;/math&amp;gt; erhöhen, d.h. der kanadische Dollar wertet um 5,798% auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.5&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn der reale Wechselkurs bei ansonsten konstanten Bedingungen steigt, dann ist dies normalerweise schlecht für die Exporteur*innen, da sich ihre Produkte im Ausland verteuern, sodass die Auslandsexportnachfrage möglicherweise sinkt. Im Allgemeinen kann man die Auswirkungen einer realen Wechselkursänderung jedoch nur dann richtig interpretieren, wenn man ihre Ursachen kennt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.6&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ungarischen Hausbesitzer*innen gingen das Risiko ein, dass der Schweizer Franken gegenüber dem Forint aufwerten könnte – was angesichts der rund sechsmal so hohen Inflation in Ungarn sehr wahrscheinlich war. Ende 2008 wertete der Forint dann um 30% ab, sodass sich die ungarischen Franken-Schulden prompt um 30% erhöhten. Die Folge waren zahlreiche Bankrotte in Ungarn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.7&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schwedische Notenbank könnte ihre Zinsen senken oder die Geldmenge erhöhen, was zu einem niedrigeren Zinssatz führen wird. Durch die niedrigeren Kronen-Zinsen wird die schwedische Währung für Anleger*innen weniger attraktiv, was zu einer Abwertung führen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.8&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Wechselkurssystem entsprach fixen Wechselkursen. Die wichtigste öko­nomische Begründung für die Euro-Einführung war die Mitbestimmung über die Geldpolitik jener Länder, die die Deutsche Mark unilateral als Ankerwährung genutzt hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.9&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a. (i) Da Unternehmen üblicherweise um Marktanteile kämpfen, bedeutet der Marktanteilsgewinn des einen Unternehmens zwangsläufig den Marktanteilsverlust von mindestens einem anderen Unternehmen. Im Gegensatz dazu ist der Außenhandel von Ökonomien kein Nullsummenspiel, da sie – wie im Ricardo-Modell gezeigt – vom Handel mit anderen Ökonomien profitieren können. (ii) Im Unterschied zu Unternehmen kann es im wörtlichen Sinn keine „nicht wett­bewerbsfähigen“ Ökonomien geben, da sie sich nicht einfach aus dem Markt ausscheiden, sondern weiterhin existieren werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b. Unterschiedliche Preisentwicklungen innerhalb von Ökonomien werden durch Wechselkursänderungen ausgeglichen. In einer Währungsunion ist das nicht möglich, was Ökonomien in die Lage versetzt, über geringere Preisanstiege im Inneren auf den Exportmärkten an Preiswettbewerbsfähigkeit zu gewinnen. Besonderer Bedeutung kommt den Löhnen zu, da diese die Preisentwicklung innerhalb einer Ökonomie am meisten beeinflussen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.10&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a. Die Importnachfrage steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b. Die Exportnachfrage steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c. Die Importnachfrage steigt, die Exportnachfrage sinkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d. Die Importnachfrage sinkt, die Exportnachfrage steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d. Die Importnachfrage sinkt, die Exportnachfrage steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.11&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a.&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;{s_{t,t - 1} = \frac{\frac{w_{t}H_{t}^{U}}{U_{t}}}{\frac{Y_{t,t - 1}^{r}}{L_{t}}} = D_{t,t - 1}\frac{w_{t}H_{t}^{U}}{Y_{t}}\frac{L_{t}}{U_{t}}&lt;br /&gt;
}{\frac{L_{t}}{U_{t}} = \frac{H_{t}}{H_{t}^{U}} \Rightarrow s_{t,t - 1} = D_{t,t - 1}\frac{w_{t}H_{t}^{U}}{Y_{t}}\frac{H_{t}}{H_{t}^{U}} = D_{t,t - 1}\frac{w_{t}H_{t}}{Y_{t}}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b. Die Lohnstückkosten sind aus methodischer Sicht zweifelhaft, da nominelle und reale Werte verbunden werden. Da die Lohnstückkosten bei dynamischer Betrachtung den Stundenlohn mit dem BIP-Deflator multiplizieren, wird der Effekt, den Löhne auf den BIP-Deflator haben, lediglich verstärkt, der Informationsgewinn hinsichtlich der Preiswettbewerbsfähigkeit ist fraglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c.&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;D_{t,t} = 1 \Rightarrow s_{t,t - 1} = \frac{w_{t}H_{t}}{Y_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d. Unter der Annahme, dass selbständige und mithelfende Erwerbstätige den durch­schnittlichen Stundenlohn der Arbeitnehmer*innen erhielten, lässt sich abschätzen, welchen Anteil des Bruttoinlandsprodukts und damit der Produktion auf den Faktor Arbeit zurückgeht. Die Aussagekraft ist jedoch begrenzt, da nicht bekannt ist, welchen Marktwert die Arbeit aller selbständig und mithelfend Erwerbstätigen tatsächlich im Durchschnitt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
e. Die nominellen Lohnstückkosten werden durch den Verbraucherpreisindex &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;V&amp;lt;/math&amp;gt; dividiert: &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;s_{t,t - 1}^{r} = \frac{D_{t,t - 1}w_{t}H_{t}}{V_{t,t - 1}Y_{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.12&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a. Die Lohnstückkosten messen bei statischer Betrachtung (wie im Zitat formuliert) nicht die Produktion pro Stunde, sondern den Anteil der Arbeitskosten am BIP unter der Annahme, dass die Arbeit der Selbständigen und Mithelfenden zum selben Satz wie jene der Unselbständigen entlohnt würde, wenn sie unselbständig wären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b. Da auch hier in der Gegenwart formuliert wird, bezieht sich die korrekte Interpretation der Aussage auf den Anteil der Arbeitskosten an der Wertschöpfung der Unternehmen. Das würde laut Zitat letztlich nichts anderes bedeuten, als dass die betreffenden Unternehmen eine höhere Gewinnquote aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c. Die Lohnstückkosten lassen sich auch darstellen als nomineller Lohn dividiert durch reale Produktivität. Bei positiver Inflation werden nominelle Werte freilich stets rascher steigen als reale Werte, insofern würde man im Normalfall nichts anderes als einen stärkeren Anstieg der (nominellen) Löhne als der (realen) Arbeits­produktivität erwarten. Unterschiedliche Inflationsraten werden zu Änderungen der Wechselkurse führen und sagen daher per se nichts über die Preiswett­bewerbsfähigkeit aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d. Da die Lohnstückkosten dem nominellen Lohn dividiert durch die reale Produktivität entsprechen, kann die Produktivität ihrerseits als nomineller Lohn dividiert durch Lohnstückkosten dargestellt werden. In der Gleichung reduzieren höhere Lohnstückosten tatsächlich die Produktivität, allerdings ist der Zusammen­hang nicht kausal, wie jedoch im zitierten Bericht suggeriert wird: Die Entwicklung der Lohnstückkosten wird über die Entwicklung der Produktivität definiert, nicht umgekehrt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
e. Das Zitat ist in der Gegenwart formuliert, weshalb wie unter a. mit den Lohn­stück­kosten der Anteil der Arbeitskosten am BIP gemeint ist, unter der Annahme, dass die Arbeit der Selbständigen und Mithelfenden zum selben Satz wie jene der Unselb­ständigen entlohnt würde, wenn sie unselbständig wären. Da hohe Produktivität üblicher­weise mit hohen Löhnen korreliert, wäre eher eine Abweichung davon erwähnenswert, nicht die Bestätigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.13&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Grenzprodukt der Arbeit hängt von ihrer Produktivität ab, welche wiederum von der vorhandenen Technologie und dem zur Verfügung stehenden Sach- und Human­kapital determiniert. Je fortgeschrittener die Technologie und je mehr Sach- und Humankapital je Arbeitskraft zur Verfügung stehen, umso produktiver wird diese sein. Wird Arbeit annähernd ihrem Grenzprodukt entsprechend entlohnt, dann zeigen hohe Löhne eine hohe Produktivität an. Da das Konzept der Wett­bewerbsfähigkeit letztlich auf Produktivität hinausläuft, sind hohe Löhne nur bei entsprechend hoher Wettbewerbsfähigkeit erzielbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.14&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Industriepolitik umfasst öffentliche Interventionen zur Verbesserung der Wett­bewerbs­fähigkeit unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Rahmen­bedingungen in den einzelnen Industriezweigen. Man unterscheidet die (i) vertikale Industriepolitik, die zum Ziel hat, bestimmte Branchen zu fördern, (ii) horizontale Industriepolitik, welche – ohne zwischen Branchen zu diskriminieren – die allgemeinen Funktionen des Wirtschaftssystems zu verbessern sucht, (iii) Industrie­politik im engeren Sinn, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit des industriellen Sektors konzentriert, sowie (iv) Industriepolitik im weiteren Sinn, die zum Ziel hat, die Produktionsstruktur einer Ökonomie so zu beeinflussen, dass das Wachstums­potenzial der Gesamtwirtschaft erhöht wird, Letztere wird auch als Struktur­politik bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.15&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a. Der Arbeitnehmer vergleicht sein Lebenseinkommen bei Verbleib in der Heimatregion &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;X&amp;lt;/math&amp;gt; mit jenem Lebenseinkommen, dass er bei Migration in Ökonomie &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;Y&amp;lt;/math&amp;gt; erzielen würde, wobei er Letzteres sowie die totalen Migrationskosten von Ersterem abzieht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;w_{20}^{Y} + \frac{w_{21}^{Y}}{(1 + r)} + \frac{w_{22}^{Y}}{(1 + r)^{2}} + ... - \left( w_{20}^{X} + \frac{w_{21}^{X}}{(1 + r)} + \frac{w_{22}^{X}}{(1 + r)^{2}} + ... \right) - M&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;M&amp;lt;/math&amp;gt; entspricht den Migrationskosten. Ist die Differenz positiv, so bleibt der Arbeitnehmer in seiner Heimat-Region; ist die Differenz negativ, wird er migrieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type: lower-alpha;&amp;quot; start=&amp;quot;2&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Je höher der Lohn in der potenziellen Ziel-Ökonomie, umso größer die Migrations­wahrscheinlichkeit. Daraus folgt, dass höher qualifizierte Arbeit­nehmer*innen eher migrieren werden, da die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass die Qualifikation in ihrer spezifischen Ausprägung außerhalb der Heimat-Ökonomie nachgefragt wird. Ferner lohnt sich Migration eher für junge Arbeitnehmer*innen, da diese buchstäblich mehr Zeit haben, die Kosten der Migration durch höhere Einkommen wettzumachen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.16&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a. Der gegenwärtige Wert des Lebenseinkommens, wenn der Arbeiter in Bregenz bleibt, beträgt &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\sum_{t = 0}^{9}{\frac{22.000}{1,1^{t}} = 148.699}&amp;lt;/math&amp;gt;; geht er nach Leoben, beträgt der gegenwärtige Wert des Lebenseinkommens &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\sum_{t = 0}^{9}{\frac{25.000}{1,1^{t}} = 168.976}&amp;lt;/math&amp;gt;. Die Differenz ergeben die Migrationskosten, bei denen der Arbeiter gerade indifferent ist, also € 20.277. Man beachte, dass dieser Betrag auch die seelischen Kosten inkludiert, die Frage, die sich der Arbeiter stellen muss, lautet also: „Ist es mir 20.277 Euro abzüglich aller pekuniären Umzugs- und Reisekosten wert, die letzten zehn Jahre meines Arbeitslebens in Leoben zu verbringen?“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b. Für die letzten fünf Jahre werden mit einer Wahrscheinlichkeit von jeweils 50% ein Einkommen von € 25.000 bzw. € 35.000 in Leoben angenommen, formal &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;\sum_{t = 0}^{4}{\frac{25.000}{1,1^{t}} +}0,5\sum_{t = 5}^{9}{\frac{25.000}{1,1^{t}} +}0,5\sum_{t = 5}^{9}\frac{35.000}{1,1^{t}}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c. Das erwartete Lebenseinkommens aus b. beträgt bei Umzug nun € 181.921, die maximalen Migrationskosten sind somit € 33.223.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.17&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a. Es ist davon auszugehen, dass Immigration neben &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L&amp;lt;/math&amp;gt; auch &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H&amp;lt;/math&amp;gt; erhöht, unter bestimmten Umständen außerdem &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;A&amp;lt;/math&amp;gt;, jedoch &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;K&amp;lt;/math&amp;gt; unberührt lässt. Der Effekt der Zuwanderung kann durch die entsprechenden Ableitungen approximiert werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial Y_{t}}{\partial L_{t}} = (1 - \alpha - \beta)\frac{{K_{t}}^{\alpha}H_{t}^{\beta}{A_{t}}^{1 - \alpha - \beta}}{{L_{t}}^{\alpha + \beta}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial Y_{t}}{\partial H_{t}} = \beta{K_{t}}^{\alpha}H_{t}^{\beta - 1}(A_{t}L_{t})^{1 - \alpha - \beta}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial Y_{t}}{\partial A_{t}} = (1 - \alpha - \beta)\frac{{K_{t}}^{\alpha}H_{t}^{\beta}{L_{t}}^{1 - \alpha - \beta}}{{A_{t}}^{\alpha + \beta}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da alle Variablen definitionsgemäß &amp;amp;gt;0 sind und laut Angabe &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;(1 - \alpha - \beta) &amp;gt; 0&amp;lt;/math&amp;gt;, sind alle Ableitungen ebenfalls &amp;amp;gt;0.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{Y_{t}}{L_{t}} = {A_{t}}^{1 - \alpha - \beta}\frac{{K_{t}}^{\alpha}}{{L_{t}}^{\alpha}}\frac{H_{t}^{\beta}}{{L_{t}}^{\beta}} \Rightarrow y_{t} = {A_{t}}^{1 - \alpha - \beta}{k_{t}}^{\alpha}h_{t}^{\beta},y = \frac{Y_{}}{L_{}},k = \frac{K_{}}{L_{}},h = \frac{H_{}}{L_{}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial\left( \frac{Y_{t}}{L_{t}} \right)}{\partial L_{t}} = {A_{t}}^{1 - \alpha - \beta}\frac{- (\alpha + \beta){K_{t}}^{\alpha}H_{t}^{\beta}}{{L_{t}}^{1 + \alpha + \beta}} &amp;lt; 0&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial\left( \frac{Y_{t}}{L_{t}} \right)}{\partial H_{t}} = {A_{t}}^{1 - \alpha - \beta}\frac{\beta{K_{t}}^{\alpha}H_{t}^{\beta - 1}}{{L_{t}}^{\alpha + \beta}} &amp;gt; 0&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial\left( \frac{Y_{t}}{L_{t}} \right)}{\partial A_{t}} = (1 - \alpha - \beta)\frac{{K_{t}}^{\alpha}H_{t}^{\beta}}{{A_{t}}^{\alpha + \beta}} &amp;gt; 0&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ableitung nach &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;L_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; ist eindeutig negativ, jene nach &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;H_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math display=&amp;quot;inline&amp;quot;&amp;gt;A_{t}&amp;lt;/math&amp;gt; sind eindeutig positiv. Es kommt also darauf an, ob die Immigrant*innen genügend Humankapital und neues Wissen mitbringen, sodass der zweite und dritte Effekt für den ersten Effekt kompensieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.18&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a. Profite entsprechen in der neoklassischen Theorie dem Grenzprodukt des Faktors Sachkapital, wodurch Ökonomien, in denen das entsprechende Grenz­produkt relativ hoch ist, Investitionen anlocken, während das entsprechende Grenz­produkt relativ niedrig ist, einen Abfluss an Investitionen erleben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;{\frac{\partial y_{t}}{\partial k_{t}} = \alpha A_{t}^{1 - \alpha - \beta}{k_{t}}^{\alpha - 1}h_{t}^{\beta} &amp;gt; 0&lt;br /&gt;
}{\frac{\partial^{2}y_{t}}{\partial k_{t}^{2}} = (\alpha - 1)\alpha A_{t}^{1 - \alpha - \beta}{k_{t}}^{\alpha - 2}h_{t}^{\beta} &amp;lt; 0}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erste Ableitung ist eindeutig positiv, was bedeutet, dass zusätzliches Sach­kapital zwar stets den Output erhöhen wird. Allerdings ist die zweite Ableitung eindeutig negativ, was bedeutet, dass zusätzliches Sachkapital stets das &amp;#039;&amp;#039;Grenz­produkt&amp;#039;&amp;#039; verringern wird. Unter sonst gleichen Umständen wird Kapital daher in jene Ökonomie fließen, die derzeit einen geringeren Sachkapitalbestand aufweist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math display=&amp;quot;block&amp;quot;&amp;gt;\frac{\partial\left( \frac{y_{t}}{k_{t}} \right)}{\partial h_{t}} = \alpha\beta A_{t}^{1 - \alpha - \beta}{k_{t}}^{\alpha - 1}h_{t}^{\beta - 1} &amp;gt; 0&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ableitung des &amp;#039;&amp;#039;Grenzprodukts&amp;#039;&amp;#039; des Faktors Sachkapital nach dem Faktor Human­kapital ist eindeutig positiv, wodurch Ökonomien mit hohem Sachkapitalbestand auch dann ein höheres Grenzprodukt des Faktors Sachkapital als eine Ökonomie mit niedrigem Sachkapitalbestand aufweisen können, wenn der Humankapital­bestand der ersten Ökonomie groß genug ist. Bei gleich großem Sachkapital­bestand wird daher jene Ökonomie einen Zufluss an Nettoinvestitionen erleben, deren Humankapitalbestand größer ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;2.4.19&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ökonomien, die bereits über einen hohen Sachkapitalbestand verfügen, bleiben für Neuinvestitionen trotz des sinkenden Grenzprodukts des Faktors Sachkapital attraktiv, wenn sie über ausreichend Humankapital verfügen. Zusätzlich sorgt der hohe Sachkapitalbestand für eine hohe Produktivität du damit für hohe Löhne. Somit ist die Ökonomie für alle Arbeitnehmer*innen attraktiv. Dem Faktor Humankapital kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, weil&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* potenzielle individuelle Einkommensgewinne aus der Migration umso höher sind, je höher das Qualifikationsniveau ist,&lt;br /&gt;
* der Faktor Humankapital nicht nur nach seinem Grenzprodukt, sondern gleichzeitig nach dem Grenzprodukt des Faktors Arbeit kompensiert wird,&lt;br /&gt;
* weshalb für den Faktor Humankapital eher wohlhabende Ökonomien attraktiv sind.&lt;br /&gt;
Die Folge ist eine Wanderung von Humankapitalträger*innen von weniger in Richtung produktiverer und damit wohlhabenderer Ökonomien. Indem Humankapital wiederum das Grenzprodukt des Faktors Sachkapital erhöht, bleiben die wohlhabenderen Ökonomien für Neu­investitionen attraktiv. Dadurch bleiben die wohlhabenderen Regionen produktiver und damit wohlhabender, was wiederum Humankapitalträger*innen anlockt, usw. Die Folge ist ein Kreislauf, in der die weniger produktiven und wohlhabenden Ökonomien permanent Humankapital an die die produktiveren und wohlhabenderen Ökonomien verlieren.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>SCHRANZ Elisa</name></author>
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