Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik - Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
Im Zuge der Bekämpfung krimineller Organisationen und terroristischer Aktivitäten wurde 2006 eine EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung erlassen (DIRECTIVE 2006/24/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 15 Mark 2006 on the retention of data generated or processed in connection with the provision of publicly available electronic communications services or of public communications networks and amending Directive 2002/58/EC). Diese Richtlinie ist teilweise bereits im nationalen österreichischen Recht umgesetzt.
Die wesentlichen inhaltlichen Bestimmungen
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie sind alle Verkehrs- und Standortdaten von dieser erfasst, die in öffentlich zugänglichen Kommunikationsnetzwerken anfallen. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ist in Artikel 3 festgehalten, die Zugangsberechtigungen zu den Daten in Artikel 4. Artikel 5 legt fest, welche Daten zu speichern sind. Die Dauer der Speicherung wird in Artikel 6 mit mindestens 6 Monaten bis maximal 2 Jahren begrenzt. Die Umsetzung erfolgte in Österreich durch das Telekommunikationsänderungsgesetz 2009. Artikel 7 verweist auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß der entsprechenden EU-Richtlinien (Directive 95/46/EC and Directive 2002/58/EC).
Diskussion und Kritikpunkte
Vor allem unter Informatiker*innen und Datenschützer*innen sind Teile der Richtlinie und deren Umsetzung umstritten. Einerseits wird durch diese die Richtlinie der Zwang zum Sammeln personenbezogener Daten in der Telekommunikationsindustrie erhöht, zum anderen gelten wichtige Fragen der technischen Umsetzbarkeit der Protokollierung von Kommunikationsaktivitäten als unbeantwortet, so etwa im Kontext von VoIP.
Übungsbeispiele zu Lektion 9
Übungsbeispiel 9.1:
Speicherungsvorschriften
Sie werden von einem Telekommunikationsunternehmen beauftragt, ein Konzept für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu erstellen. Welche Daten sind zu speichern?
'
Übungsbeispiel 9.2:
Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz
Für welche personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung protokolliert werden müssen, gilt das Datenschutzgesetz, und was ist deshalb zu beachten?
Zusammenfassung der Inhalte von Lektion 9
In dieser Lektion wird eine Überblick über die wesentlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gegeben, sowie auf einige Kritikpunkte hingewiesen.